Anmeldung Telefax: 07541 38 75-29 Ich melde mich für folgendes Seminar verbindlich an: Der Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen (SF015) Seminartitel und Seminar-Nr. 13.04. – 14.04.2016 Termin 89250 Senden PLZ, Ort Hotel Restaurant Feyrer Seminarhotel/Tagungsstätte Mittwoch, 13.04.2016 um 9.00 Uhr Beginn Frau Herr Rund um die Betriebsratsarbeit Vorname, Nachname Unser Seminarangebot und die Seminarinhalte entstehen in Zusammenarbeit mit der IG Metall Ulm, Albstadt, Friedrichshafen-Oberschwaben, Singen, Heidenheim, Aalen und Schwäbisch Gmünd. Vollständige Firmenanschrift Telefon Telefax 13.04. bis 14.04.2016 E-Mail Funktion Betriebsratsmitglied JAV SchwbV Sonstiges Gewerkschaftsmitglied ja Workshop: Der Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen nein Datum und Unterschrift Achtung: Die Anmeldung bitte vollständig ausgefüllt an die Bildungskooperation zurücksenden. Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Seminarbeginn senden wir Ihnen eine Meldebestätigung, die Anfahrtsbeschreibung mit Hotelhinweisen und die Seminarrechnung zu. Die Rechnung sollte vor Seminarbeginn überwiesen werden. Bildungskooperation Alb-Donau-Bodensee e.V. Schnetzenhauser Straße 2 88048 Friedrichshafen Telefon: 07541 38 75-0 Telefax: 07541 38 75-29 Mail: [email protected] www.BIKO-FN.de Ausschreibung 2016 nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 96 Abs. 4 SGB IX Themenplan Workshop: Der Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen Termin: 13.04. – 14.04.2016 Seminarnummer: SF015 Bei der Formulierung von Widersprüchen zu beabsichtigten Kündigungen bestehen bei Betriebsratsmitgliedern häufig Unklarheiten, welche Anforderungen an einen wirksamen Widerspruch gestellt werden und welche Widerspruchsgründe erfolgreich geltend gemacht werden können. Im Seminar werden rechtswirksame Widersprüche eigenständig formuliert und die Grundzüge des Kündigungsrechts anhand der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vertiefend dargestellt. Die Seminarinhalte werden auf Grundlage und unter Einbeziehung insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen nach BetrVG § 102 vermittelt. Seminarinhalt: >> Neuere Rechtsprechung zu krankheitsbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigungen >> Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Widerspruch bei Kündigungen >> Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats bei fehlerhafter Information durch den Arbeitgeber Organisatorisches Nutzen Sie üben die Formulierung von Widerspruchsschreiben an Beispielen aus der Praxis und sind in der Lage, rechtswirksame Widersprüche eigenständig zu verfassen. Seminargebühr 490,00 EUR Übernachtung 67,29 EUR Verpflegung 63,45 EUR Sie erhalten vertiefendes Wissen über die Grundzüge des Kündigungsrechts anhand der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Referenten Georg Faigle, Gewerkschaftssekretär, IG Metall Albstadt Dieter Stang, Rechtsanwalt, Stuttgart Teilnahmevoraussetzung Vorkenntnisse zur Mitbestimmung bei Kündigungen sind erforderlich (vergleichbar mit den Seminaren »Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen« oder »Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln«). Freistellung Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 96 Abs. 4 SGB IX erfolgt die Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Nach § 40 BetrVG bzw. § 96 Abs. 8 SBG IX ist der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, die mit dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühr) zu übernehmen. Voraussetzung für die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG und die Übernahme der Seminarkosten ist die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats. Für die Schwerbehindertenvertretung gelten die Bestimmungen nach § 96 Abs. 4 SGB IX. Ausfallgebühren Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Bei Abmeldungen bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Die Ausfallgebühren betragen: In der 4. Woche vor Seminarbeginn 25 % In der 3. Woche vor Seminarbeginn 30 % In der 2. Woche vor Seminarbeginn 35 % In der 1. Woche vor Seminarbeginn 40 % der Seminargebühr. Bei Nichterscheinen berechnen wir 100 % der Seminargebühr. Absagen, die 1-3 Arbeitstage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichterscheinen behandelt. Unter Umständen können bei kurzfristiger Absage auch Stornogebühren des Tagungshotels in Rechnung gestellt werden.
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