Flyer - Bildungskooperation Alb-Donau

Anmeldung
Telefax: 07541 38 75-29
Ich melde mich für folgendes Seminar verbindlich an:
Der Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen
(SF015)
Seminartitel und Seminar-Nr.
13.04. – 14.04.2016
Termin
89250 Senden
PLZ, Ort
Hotel Restaurant Feyrer
Seminarhotel/Tagungsstätte
Mittwoch, 13.04.2016 um 9.00 Uhr
Beginn
Frau

Herr
Rund um die Betriebsratsarbeit

Vorname, Nachname
Unser Seminarangebot und die Seminarinhalte entstehen in Zusammenarbeit mit der IG Metall Ulm,
Albstadt, Friedrichshafen-Oberschwaben, Singen,
Heidenheim, Aalen und Schwäbisch Gmünd.
Vollständige Firmenanschrift
Telefon
Telefax
13.04. bis 14.04.2016
E-Mail
Funktion
 Betriebsratsmitglied
 JAV

SchwbV
Sonstiges
Gewerkschaftsmitglied
 ja
Workshop:
Der Widerspruch des Betriebsrats
bei Kündigungen
 nein
Datum und Unterschrift
Achtung:
Die Anmeldung bitte vollständig ausgefüllt an die Bildungskooperation zurücksenden.
Nach Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung. Rechtzeitig vor Seminarbeginn senden wir Ihnen eine Meldebestätigung, die
Anfahrtsbeschreibung mit Hotelhinweisen und die Seminarrechnung zu. Die Rechnung
sollte vor Seminarbeginn überwiesen werden.
Bildungskooperation
Alb-Donau-Bodensee e.V.
Schnetzenhauser Straße 2
88048 Friedrichshafen
Telefon: 07541 38 75-0
Telefax: 07541 38 75-29
Mail: [email protected]
www.BIKO-FN.de
Ausschreibung 2016
nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 96 Abs. 4 SGB IX
Themenplan
Workshop:
Der Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen
Termin: 13.04. – 14.04.2016
Seminarnummer: SF015
Bei der Formulierung von Widersprüchen zu beabsichtigten Kün­digungen bestehen bei Betriebsratsmitgliedern
häufig Unklarheiten, welche Anforderungen an einen
wirksamen Widerspruch gestellt werden und welche
Widerspruchsgründe erfolgreich geltend gemacht werden können. Im Seminar werden rechtswirksame Widersprüche eigenständig formuliert und die Grundzüge des
Kündigungsrechts anhand der neueren Rechtsprechung
der Arbeitsgerichte vertiefend dargestellt. Die Seminarinhalte werden auf Grundlage und unter Einbeziehung
insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen nach
BetrVG § 102 vermittelt.
Seminarinhalt:
>> Neuere Rechtsprechung zu krankheitsbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten
Kündigungen
>> Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Widerspruch bei Kündigungen
>> Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats bei
fehlerhafter Information durch den Arbeitgeber
Organisatorisches
Nutzen
Sie üben die Formulierung von Widerspruchsschreiben an
Beispielen aus der Praxis und sind in der Lage, rechtswirksame Widersprüche eigenständig zu verfassen.
Seminargebühr
490,00 EUR
Übernachtung
67,29 EUR
Verpflegung
63,45 EUR
Sie erhalten vertiefendes Wissen über die Grundzüge des
Kündigungsrechts anhand der neueren Rechtsprechung der
Arbeitsgerichte.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Referenten
Georg Faigle,
Gewerkschaftssekretär, IG Metall Albstadt
Dieter Stang,
Rechtsanwalt, Stuttgart
Teilnahmevoraussetzung
Vorkenntnisse zur Mitbestimmung bei Kündigungen sind
erforderlich (vergleichbar mit den Seminaren »Personen-,
verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen« oder
»Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln«).
Freistellung
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 96 Abs. 4 SGB IX
erfolgt die Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Nach § 40 BetrVG bzw. § 96 Abs. 8 SBG IX
ist der Arbeitgeber darüber hinaus verpflichtet, die mit
dem Besuch des Seminars anfallenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Seminargebühr) zu
übernehmen. Voraussetzung für die Freistellung nach
§ 37 Abs. 6 BetrVG und die Übernahme der Seminarkosten ist die ordnungsgemäße Beschlussfassung des
Betriebsrats. Für die Schwerbehindertenvertretung gelten die Bestimmungen nach § 96 Abs. 4 SGB IX.
Ausfallgebühren
Die Anmeldung zum Seminar verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr. Bei Abmeldungen bis zu 4 Wochen
vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten.
Die Ausfallgebühren betragen:
In der 4. Woche vor Seminarbeginn
25 %
In der 3. Woche vor Seminarbeginn
30 %
In der 2. Woche vor Seminarbeginn
35 %
In der 1. Woche vor Seminarbeginn
40 %
der Seminargebühr. Bei Nichterscheinen berechnen wir
100 % der Seminargebühr.
Absagen, die 1-3 Arbeitstage vor Seminarbeginn
eingehen, werden wie Nichterscheinen behandelt.
Unter Umständen können bei kurzfristiger Absage
auch Stornogebühren des Tagungshotels in Rechnung
gestellt werden.