Anmeldung Telefax: 07541 38 75-29 Ich melde mich für folgendes Seminar verbindlich an: Leistung und Leistungsentgelt nach ERA-Tarifvertrag 91527/05 Seminartitel und Seminar-Nr. 20.04. - 24.04.2015 Termin 74597 Stimpfach-Rechenberg PLZ, Ort Landgasthof Rössle Seminarhotel/Tagungsstätte Montag, 20.04.2015 um 08.30 Uhr Beginn Frau Herr Arbeit, Entgelt, Leistung, Zeit Tarifverträge im Betrieb Vorname, Nachname Unser Seminarangebot und die Seminarinhalte entstehen in Zusammenarbeit mit der IG Metall Ulm, Albstadt, Friedrichshafen-Oberschwaben, Singen, Heidenheim, Aalen und Schwäbisch Gmünd. Vollständige Firmenanschrift Telefon Telefax E-Mail Funktion Betriebsratsmitglied JAV SchwbV Sonstiges Gewerkschaftsmitglied ja nein Datum und Unterschrift Achtung: Die Anmeldung bitte vollständig ausgefüllt an die Bildungskooperation zurücksenden. Ohne Anmeldung erfolgt keine Zimmerreservierung. Nach Anmeldung übersenden wir eine Meldebestätigung und die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist vor Seminarbeginn zu entrichten. (Bei Freistellung nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. §§ 96.4/8 SGB IX trägt der Arbeitgeber die Kosten). Bildungskooperation Alb-Donau-Bodensee e.V. Schnetzenhauser Straße 2 88048 Friedrichshafen Telefon: 07541 38 75-0 Telefax: 07541 38 75-29 Mail: [email protected] www.BIKO-FN.de Bild: © weseetheworld – Fotolia.com Leistung und Leistungsentgelt nach ERA-Tarifvertrag – Überblick zu Leistungsentgeltsystemen und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen 20.04. bis 24.04.2015 Ausschreibung 2015 nach § 37.6 BetrVG und § 96.4 SGB IX Themenplan Leistung und Leistungsentgelt nach ERA-Tarifvertrag Überblick zu Leistungsentgeltsystemen und Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen Organisatorisches Nutzen Sie lernen im Seminar Leistungsentgeltsysteme zu vergleichen, die Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen und die Verfahren und Regeln des ERA-TV anzuwenden. Seminargebühr (zzgl. MwSt) 930,00 EUR Hotelkosten (inkl. MwSt) 683,00 EUR Sie können Leistungskriterien festlegen und die Ermittlungsmethoden „Beurteilen“, „Kennzahlenvergleich“ und „Zielvereinbarung“ gestalten. Freistellung Die Bildungsveranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen erforderlich sind. Das Seminar findet nach den Bestimmungen der §§ 37.6 und 40 BetrVG statt. Deshalb hat der Arbeitgeber die Kosten für die Freistellung sowie die Seminarkosten, Verpflegungskosten und das Fahrgeld zu tragen. Voraussetzung für eine Freistellung nach § 37.6 BetrVG ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats, der dem Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich mitzuteilen ist. Termin: 20.04. - 24.04.2015 Seminarnummer: 91527/05 Im Seminar werden die Grundlagen zu den Leistungsentgeltsystemen nach ERA-TV vermittelt. Für den Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu Leistung und Leistungsentgelt benötigen Betriebsratsmitglieder Kenntnisse bezüglich der Regelungsgegenstände bei den Ermittlungsmethoden „Beurteilen“, „Kennzahlenvergleich“ und „Zielvereinbarungen“. Auf dieser Grundlage lernen Sie im Seminar die Planungsschritte zu einer Betriebsvereinbarung entsprechend der betrieblichen Situation umzusetzen. Praktische Fallbeispiele ermöglichen es, die Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung einer betrieblichen Leistungspolitik konkret zu üben. Seminarinhalt: >> Zusammenhang zwischen Arbeitsorganisation und Leistungsentgeltsystemen >> Leistungsmerkmale zu Leistung und Leistungsbedingungen >> Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen >> Vergleich der Methoden „Beurteilen“, „Kennzahlenver- gleich“ und „Zielvereinbarungen“ >> Ziele von Betriebsvereinbarungen und Betriebspolitik zum Leistungsentgelt >> Leistungsermittlung mit der Methode „Beurteilen“ >> Mögliche (Bezugs-)Größen für die Methode „Kennzah- lenvergleich“, auch in indirekten Bereichen >> Vereinbarung von Leistungskennzahlen und zuge höriger Datenermittlung >> Datenermittlung >> Leistungsermittlung mit der Methode „Zielvereinbarrung“ >> Reklamationsverfahren Teilnahmevoraussetzung Betriebsratsmitglieder, die aktiv Betriebsvereinbarungen und Leistungsentgelt verhandeln sollen, die Leistungspolitik gestalten oder in Entgeltausschüssen arbeiten. Vorausgesetzt werden Kenntnisse, wie sie in den Seminaren „Einführung in die Betriebsratsarbeit” und „Arbeitsbewertung nach ERA-Tarifvertrag” erworben werden. Hinweis Dieses Seminar bieten wir in Kooperation mit der BiKo Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken an. Bitte die Anmeldung direkt faxen an 0 71 41 / 488 77 87 (BildungsKooperation Regionen Stuttgart und Heilbronn-Franken e.V.). Ausfallgebühren Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Kosten. Bei kurzfristiger Absage, d. h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühren berechnet. Absagen, die 1– 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen werden 100 % der Seminargebühr berechnet. Bei einer kurzfristigen Absage kann die Tagungsstätte / das Hotel nach den jeweiligen Geschäftsbedingungen Ausfallgebühren geltend machen.
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