Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Gesetz zur Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens
Gedanken zur Veränderung von Steuererklärungen,
Steuerbescheiden und der steuerlichen Außenprüfung
IHK Steuerforum am 16.3.2016
Werner Thumbs
Ein kleiner Test zu Beginn
Wann muss ich meine Einkommensteuererklärung 2015 abgeben?
 31.3.2016
 31.5.2016
 30.9.2016
 31.12.2016
 28.2.2017
 31.3.2017
16. März 2016- WT
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Zeitplan des Gesetzentwurfes
 Referentenentwurf vom 26. August 2015
 Kabinettsbeschluss am 9. Dezember 2015
(mit leichten Verbesserungen bei
lohnsteuerlichen Regelungen)
 1. Lesung BT am 25. Februar 2016
 Verfahrensabschluss (BR) 17. Juni 2016
 Inkrafttreten 1. Januar 2017 (Ausnahme:
Digitale Lohnschnittstelle, diese zum 1.
Januar 2018)
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Die Idee
 Vereinheitlichung von Fristen / automatischer
Verspätungszuschlag nach Ablauf von 14 Monaten =>
Zeitnähe und „Druckmittel“
 Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlage
 weniger Versand
 direkte Übermittlung z. B. von Spendenbescheinigungen durch
Spendenempfänger
 Kapitalertragsteuerbescheinigungen offensichtlich
ausgenommen
 Zahl der ELSTER-Nutzer könnte steigen
 automatisierte Prüfung von Steuererklärungen und
automatischer (ggf. elektronischer) Versand von
Bescheiden ohne jeden manuellen Eingriff!
 höhere Wirtschaftlichkeit und Effizienz (für wen?)
 mehr Serviceorientierung und nutzerfreundliche Prozesse
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Nur Gewinner? Zitate aus der Einleitung
zum Referentenentwurf
 ab 2019 EUR 80 Mio. Steuermehreinnahmen p. a.
 Ca. 10.000 Arbeitnehmer ersparen sich die ESt-Erklärung und
damit je 60 Minuten
 Identitätsfeststellung bei Übermittlung von Steuererklärungen
von Dritten; andernfalls haftet der Dritte für die Steuer!
 Zusammenfassung verschiedener Lohnbezüge (aus
unterschiedlichen Steuerklassen) soll die Unternehmen nur
wenig kosten
 Unternehmen ersparen sich durch Einführung der digitalen
LohnSchnittstelle (DLS) Mitwirkung bei der Betriebsprüfung;
 Lohnabrechnungsprogramme müssen ohnehin regelmäßig
aktualisiert werden
erhebliche Zweifel an den genannten Wirkungen und Zahlen!
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Wesentliche inhaltliche Punkte I
 Unterstützung durch andere (sachlich
unzuständige) Finanzämter ohne zwingende
Information des Steuerpflichtigen
 Übermittlung unverschlüsselter Daten (zumindest
Mitteilung, dass ein Bescheid vorliegt)
 Untersuchungsgrundsatz: Einführung von
Risikomanagementsystemen
 damit komplett automatisierte Verwaltungsakte
möglich
 Konzentration des Personaleinsatzes
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Was bringen Risikomanagementsysteme?
 Prüfung anhand bestimmter (geheimer)
Kriterien
 ermöglicht das noch Prüfung zugunsten des
Steuerpflichtigen?
 Kann der Steuerpflichtige von der Auffassung
der Finanzverwaltung abweichen?
Freitextfeld im Vordruck - § 150 Abs. 7 AO
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Wesentliche inhaltliche Punkte II
 Verpflichtung Dritter zur Datenübermittlung
–
–
–
–
was ist zu übermitteln?
betrifft Arbeitgeber(Lohnsteuer!), Dienstleister, Behörden
7 Jahre Frist für Anpassungen
Verspätungsgeld bei verspäteter Übermittlung: 10Euro pro
Datensatz! im Kabinettsentwurf gestrichen
– Bußgelder bei falscher Übermittlung
 Verlängerung von Fristen
– Abgabe Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten bei Abgabe
über StB – gilt nicht für Konzerne/ Unternehmensgruppen
– Finanzamt kann frühere Abgabe anordnen (auch per
Zufallsauswahl)
– automatischer Verspätungszuschlag bei Nichteinhaltung der
Frist!
– Keine Fristverlängerung darüber hinaus!!!
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Wesentliche inhaltliche Punkte III
 Korrekturpflicht bei Schreib- oder Rechenfehlern
(neuer § 173 a AO)
 von Dritten übermittelte Daten auch nachträglich zu
berücksichtigen (neuer § 175 b AO);
Ablaufhemmung bei Grundlagenbescheiden Dritter!
 elektronische Übermittlung von
– Steuerbescheiden
– Prüfungsanordnungen
– Einspruchsentscheidungen
ohne digitale Signatur möglich!
 Verletzung des Steuergeheimnisses durch
Amtsträger: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren möglich
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Fazit: einseitig und unvollständig
 elektronische Kommunikation bleibt ein administratives
Desaster
 IT-Flickenteppich der Finanzverwaltungen
 Finanzbehörden überwälzen Arbeit und Risiken auf die
Steuerpflichtigen
– dies ist schon bei EÜR und E-Bilanz passiert
– Nutzer und Nutzung allerdings sehr zweifelhaft
 Verbesserungen für Unternehmen sind nicht zu finden
 es wird weder schneller noch einfacher noch sicherer
 Projekt Selbstveranlagung: kein Nutzen für
Steuerpflichtigen
 Stärkere Fokussierung der Außenprüfung?
– was ist ein prüfungswürdiges Risiko?
– Zeitnähe
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VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT!
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