Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Gedanken zur Veränderung von Steuererklärungen, Steuerbescheiden und der steuerlichen Außenprüfung IHK Steuerforum am 16.3.2016 Werner Thumbs Ein kleiner Test zu Beginn Wann muss ich meine Einkommensteuererklärung 2015 abgeben? 31.3.2016 31.5.2016 30.9.2016 31.12.2016 28.2.2017 31.3.2017 16. März 2016- WT 2 Zeitplan des Gesetzentwurfes Referentenentwurf vom 26. August 2015 Kabinettsbeschluss am 9. Dezember 2015 (mit leichten Verbesserungen bei lohnsteuerlichen Regelungen) 1. Lesung BT am 25. Februar 2016 Verfahrensabschluss (BR) 17. Juni 2016 Inkrafttreten 1. Januar 2017 (Ausnahme: Digitale Lohnschnittstelle, diese zum 1. Januar 2018) 3 Die Idee Vereinheitlichung von Fristen / automatischer Verspätungszuschlag nach Ablauf von 14 Monaten => Zeitnähe und „Druckmittel“ Belegvorhaltepflicht statt Belegvorlage weniger Versand direkte Übermittlung z. B. von Spendenbescheinigungen durch Spendenempfänger Kapitalertragsteuerbescheinigungen offensichtlich ausgenommen Zahl der ELSTER-Nutzer könnte steigen automatisierte Prüfung von Steuererklärungen und automatischer (ggf. elektronischer) Versand von Bescheiden ohne jeden manuellen Eingriff! höhere Wirtschaftlichkeit und Effizienz (für wen?) mehr Serviceorientierung und nutzerfreundliche Prozesse 4 Nur Gewinner? Zitate aus der Einleitung zum Referentenentwurf ab 2019 EUR 80 Mio. Steuermehreinnahmen p. a. Ca. 10.000 Arbeitnehmer ersparen sich die ESt-Erklärung und damit je 60 Minuten Identitätsfeststellung bei Übermittlung von Steuererklärungen von Dritten; andernfalls haftet der Dritte für die Steuer! Zusammenfassung verschiedener Lohnbezüge (aus unterschiedlichen Steuerklassen) soll die Unternehmen nur wenig kosten Unternehmen ersparen sich durch Einführung der digitalen LohnSchnittstelle (DLS) Mitwirkung bei der Betriebsprüfung; Lohnabrechnungsprogramme müssen ohnehin regelmäßig aktualisiert werden erhebliche Zweifel an den genannten Wirkungen und Zahlen! 5 Wesentliche inhaltliche Punkte I Unterstützung durch andere (sachlich unzuständige) Finanzämter ohne zwingende Information des Steuerpflichtigen Übermittlung unverschlüsselter Daten (zumindest Mitteilung, dass ein Bescheid vorliegt) Untersuchungsgrundsatz: Einführung von Risikomanagementsystemen damit komplett automatisierte Verwaltungsakte möglich Konzentration des Personaleinsatzes 6 Was bringen Risikomanagementsysteme? Prüfung anhand bestimmter (geheimer) Kriterien ermöglicht das noch Prüfung zugunsten des Steuerpflichtigen? Kann der Steuerpflichtige von der Auffassung der Finanzverwaltung abweichen? Freitextfeld im Vordruck - § 150 Abs. 7 AO 7 Wesentliche inhaltliche Punkte II Verpflichtung Dritter zur Datenübermittlung – – – – was ist zu übermitteln? betrifft Arbeitgeber(Lohnsteuer!), Dienstleister, Behörden 7 Jahre Frist für Anpassungen Verspätungsgeld bei verspäteter Übermittlung: 10Euro pro Datensatz! im Kabinettsentwurf gestrichen – Bußgelder bei falscher Übermittlung Verlängerung von Fristen – Abgabe Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten bei Abgabe über StB – gilt nicht für Konzerne/ Unternehmensgruppen – Finanzamt kann frühere Abgabe anordnen (auch per Zufallsauswahl) – automatischer Verspätungszuschlag bei Nichteinhaltung der Frist! – Keine Fristverlängerung darüber hinaus!!! 8 Wesentliche inhaltliche Punkte III Korrekturpflicht bei Schreib- oder Rechenfehlern (neuer § 173 a AO) von Dritten übermittelte Daten auch nachträglich zu berücksichtigen (neuer § 175 b AO); Ablaufhemmung bei Grundlagenbescheiden Dritter! elektronische Übermittlung von – Steuerbescheiden – Prüfungsanordnungen – Einspruchsentscheidungen ohne digitale Signatur möglich! Verletzung des Steuergeheimnisses durch Amtsträger: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren möglich 9 Fazit: einseitig und unvollständig elektronische Kommunikation bleibt ein administratives Desaster IT-Flickenteppich der Finanzverwaltungen Finanzbehörden überwälzen Arbeit und Risiken auf die Steuerpflichtigen – dies ist schon bei EÜR und E-Bilanz passiert – Nutzer und Nutzung allerdings sehr zweifelhaft Verbesserungen für Unternehmen sind nicht zu finden es wird weder schneller noch einfacher noch sicherer Projekt Selbstveranlagung: kein Nutzen für Steuerpflichtigen Stärkere Fokussierung der Außenprüfung? – was ist ein prüfungswürdiges Risiko? – Zeitnähe 10 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 11
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