Bürgerportal Ermittlung der Steuerklasse Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite. Die Zugehörigkeit zu einer Steuerklasse hängt von der familiären Situation des Arbeitnehmers ab und davon, ob er gebietsansässig oder nicht gebietsansässig ist. Die Steuerpflichtigen sind in 3 Steuerklassen eingeteilt: • Klasse 1; • Klasse 2; • Klasse 1A. Ermittlung der Steuerklassen entsprechend der familiären Situation des gebietsansässigen Steuerpflichtigen. Familiäre Situation des Steuerpflichtigen (gebietsansässiger Arbeitnehmer und Renten-/ Pensionsempfänger) Ledig Geschieden (1) (2) Dauernd getrennt lebend (1) (2) Offizielle oder gerichtlich verfügte Trennung (1) (2) Verwitwet (1) Verheiratet In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend (3) Nach ausländischem Recht verheirateter Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft (3) Ohne zum Haushalt gehörende Kinder Mit zum Haushalt gehörenden Kindern Am 1. Januar des Steuerjahres älter als 64 Jahre 1 1 1A 1A 1A 1A 2 2 2 1 1A 1A 1A 2 1A 2 1A 2 2 2 2 2 2 2 1. : Steuerklasse 2 für eine Übergangszeit von 3 Jahren. 2. : Die Einstufung in Klasse 2 während der Übergangsfrist erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Übergangsregelung vor der Übergangsfrist innerhalb der vorangegangenen 5 Jahre nicht bereits in Anspruch genommen hat. 3. : Nur auf Antrag bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung. 1 Bürgerportal Ermittlung der Steuerklassen entsprechend der familiären Situation des nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen. Familiäre Situation des Steuerpflichtigen Ohne zum Haushalt gehörende Kinder Mit zum Haushalt gehörenden Kindern Am 1. Januar des Steuerjahres älter als 64 Jahre Ledig Geschieden (1) (2) Dauernd getrennt lebend Offizielle oder gerichtlich verfügte Trennung (1) (2) Verwitwet (1) Verheiratet und mit mindestens 50 % des beruflichen Haushaltseinkommens in Luxemburg steuerpflichtig Verheiratet und mit mehr als 50 % des beruflichen Haushaltseinkommens in Luxemburg steuerpflichtig In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend (3) Nach ausländischem Recht verheirateter Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft (3) 1 1 1 1 1A 1A 1A 1A 1A 1A 1A 1A 1 1A 1A 1A 1A 1A 2 2 2 2 2 2 2 2 2 (nicht gebietsansässiger Arbeitnehmer und Renten-/ Pensionsempfänger) 1. : Steuerklasse 2 für eine Übergangszeit von 3 Jahren. 2. : Die Einstufung in Klasse 2 während der Übergangsfrist erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige die Übergangsregelung vor der Übergangsfrist innerhalb der vorangegangenen 5 Jahre nicht bereits in Anspruch genommen hat. 3. : Nur auf Antrag bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung. 2
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