Gebremst optimistisch - Deutsches Ärzteblatt

POLITIK
E-ARZTBRIEF
Gebremst optimistisch
Der Austausch elektronischer Arztbriefe über KV-Connect funktioniert. Die in der
Endfassung des E-Health-Gesetzes enthaltenen neuen Förderregelungen könnten
eine zügige breite Umsetzung jedoch erschweren.
er vor einem Jahr gestartete
Feldtest des elektronischen
Arztbriefes (eArztbrief) über den
Kommunikationskanal
KV-Connect im Sicheren Netz der KVen
(SNK) verläuft nach einigen Anlaufschwierigkeiten inzwischen sehr
erfolgreich. Das berichtete die für
das Projekt verantwortliche KV Telematik GmbH (KVTG) bei einer
Fachveranstaltung am 8. März in
Berlin. Danach beteiligen sich 26
Arztnetze mit mehr als 750 Ärzten
und knapp 550 Praxen an dem Test.
Seit November 2015 haben davon
etwa 300 aktive Teilnehmer mehr
als 8 000 eArztbriefe versandt. 31
Praxisverwaltungssysteme (PVS)
sind hierfür auditiert. Zudem ergab
eine Zwischenauswertung im Projekt, dass diejenigen Ärzte, die den
eArztbrief installiert haben, ihn
auch schnell in die tägliche Praxis
integrieren und nutzen.
Dennoch war die Freude über das
erfolgreiche Pilotprojekt nicht ungetrübt. „Eine große Chance, Patientendaten vor Medienbrüchen, ungeschützter Kommunikation und den
damit verbundenen Sicherheitsrisiken zu schützen, wurde leider vom
Gesetzgeber vertan“, kritisierte Dr.
rer. med. Florian Fuhrmann, KVTG-
D
Geschäftsführer. Durch eine konsequente Förderung des eArztbriefs
und des Entlassbriefs, wie dies noch
im Entwurfsstadium des E-HealthGesetzes vorgesehen war, wäre es
laut Fuhrmann möglich gewesen,
„einen Quantensprung in der intersektoralen Kommunikation zu erreichen“. Die Softwarehäuser, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen)
und die KVTG hätten im Hin-
„Endlich
steht den Ärzten eine zeitgemäße, datenschutzkonforme Lösung
zur Verfügung.
“
Thomas Koch, Arztnetz GPN
blick darauf alles Notwendige vorbereitet. Diese „Aufbruchstimmung“
wurde Fuhrmann zufolge gebremst,
als kurz vor Verabschiedung des
E-Health-Gesetzes die Regelungen
zur intersektoralen Kommunikation
nochmals verändert wurden.
So enthält das Anfang Januar in
Kraft getretene Gesetz keine finanzielle Förderung des Entlassbriefs
mehr. Auch wird der Förderzeitraum
des eArztbriefs auf das Jahr 2017
beschränkt. Da sich zudem voraussichtlich Sender und Empfänger die
gesetzlich vorgesehene Pauschale
E-ARZTBRIEF IM E-HEALTH-GESETZ
Übermittlung elektronischer Briefe nach
§ 291 f. Sozialgesetzbuch V:
Ab 2017 wird die Übermittlung von elektronischen Arztbriefen mit einer Pauschale von 55
Cent vergütet. Voraussetzungen:
● Der Versand erfolgt über ein sicheres elektronisches Verfahren.
● Der Arztbrief wird mit dem elektronischen
Heilberufsausweis signiert.
Zudem muss das Praxisverwaltungssystem
von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) zertifiziert werden. Das Verfahren wird in einer Richtlinie geregelt, die Inhalt und Struktur des
eArztbriefes, Abrechnung und Sicherheitsmaßnahmen festlegt. Die Richtlinie wird derzeit von
der KBV im Benehmen mit dem Spitzenverband
Bund der Krankenkassen und der Gesellschaft für
Telematik erarbeitet. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierbei ein Beanstandungsrecht.
Ein Zertifizierungsverfahren für die Praxissoftwareanbieter soll voraussichtlich im Sommer 2016
verfügbar sein.
von 55 Cent je Arztbrief teilen müssen, fehlt für viele Ärzte der Anreiz,
vom Telefax-Versand auf die elektronische Variante umzusteigen. Erschwerend zumindest für den Einstieg kommt nach Meinung von Experten noch hinzu, dass die Förderung des eArztbriefes an den Einsatz
des elektronischen Heilberufsausweises mit der qualifizierten elektronischen Signatur geknüpft ist. Dennoch wollen die KVen weiter am
Entlass- und am eArztbrief arbeiten.
„Wir haben den Feldtest um sechs
Monate verlängert, und einige KVen
werden die Nutzung des eArztbriefes ihrerseits alleine fördern“, betonte Fuhrmann.
Ist die Anwendung im PVS erst
einmal installiert, hat sie das Zeug
zum Selbstläufer. Dr. med. Thomas
Koch, Orthopäde und Geschäftsführer des Arztnetzes GPN GesundPlus
Netzwerk GmbH, zeigte sich begeistert von den Vorteilen, die der elektronische Austausch den Ärzten
bietet. Nach umfangreichen Vorlaufarbeiten sind zwischen den Netzwerkpraxen seit letztem November
mehr als 1 000 eArztbriefe zwischen unterschiedlichen PVS versandt worden. Im Februar seien dabei mehr E-Mails als in der gesamten Zeitspanne zuvor ausgetauscht
worden, so Koch. Es sei ein „echtes
Aha-Erlebnis“ für viele Ärzte, wenn
es ihnen das erste Mal gelungen sei,
einen Brief aus ihrer Arztsoftware an
das System eines anderen PVS-Herstellers zu senden. Die Mehrwerte
bei der Integration der Anwendung
in das PVS seien offensichtlich:
„Nach dem Lesen werden die PDFDokumente wie von Geisterhand automatisiert in die elektronischen Patientenakten einsortiert“, erläuterte
er. „Für unsere Ärzte ist das eine im▄
mense Arbeitserleichterung.“
Heike E. Krüger-Brand
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 11 | 18. März 2016
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