POLITIK E-ARZTBRIEF Gebremst optimistisch Der Austausch elektronischer Arztbriefe über KV-Connect funktioniert. Die in der Endfassung des E-Health-Gesetzes enthaltenen neuen Förderregelungen könnten eine zügige breite Umsetzung jedoch erschweren. er vor einem Jahr gestartete Feldtest des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) über den Kommunikationskanal KV-Connect im Sicheren Netz der KVen (SNK) verläuft nach einigen Anlaufschwierigkeiten inzwischen sehr erfolgreich. Das berichtete die für das Projekt verantwortliche KV Telematik GmbH (KVTG) bei einer Fachveranstaltung am 8. März in Berlin. Danach beteiligen sich 26 Arztnetze mit mehr als 750 Ärzten und knapp 550 Praxen an dem Test. Seit November 2015 haben davon etwa 300 aktive Teilnehmer mehr als 8 000 eArztbriefe versandt. 31 Praxisverwaltungssysteme (PVS) sind hierfür auditiert. Zudem ergab eine Zwischenauswertung im Projekt, dass diejenigen Ärzte, die den eArztbrief installiert haben, ihn auch schnell in die tägliche Praxis integrieren und nutzen. Dennoch war die Freude über das erfolgreiche Pilotprojekt nicht ungetrübt. „Eine große Chance, Patientendaten vor Medienbrüchen, ungeschützter Kommunikation und den damit verbundenen Sicherheitsrisiken zu schützen, wurde leider vom Gesetzgeber vertan“, kritisierte Dr. rer. med. Florian Fuhrmann, KVTG- D Geschäftsführer. Durch eine konsequente Förderung des eArztbriefs und des Entlassbriefs, wie dies noch im Entwurfsstadium des E-HealthGesetzes vorgesehen war, wäre es laut Fuhrmann möglich gewesen, „einen Quantensprung in der intersektoralen Kommunikation zu erreichen“. Die Softwarehäuser, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die KVTG hätten im Hin- „Endlich steht den Ärzten eine zeitgemäße, datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung. “ Thomas Koch, Arztnetz GPN blick darauf alles Notwendige vorbereitet. Diese „Aufbruchstimmung“ wurde Fuhrmann zufolge gebremst, als kurz vor Verabschiedung des E-Health-Gesetzes die Regelungen zur intersektoralen Kommunikation nochmals verändert wurden. So enthält das Anfang Januar in Kraft getretene Gesetz keine finanzielle Förderung des Entlassbriefs mehr. Auch wird der Förderzeitraum des eArztbriefs auf das Jahr 2017 beschränkt. Da sich zudem voraussichtlich Sender und Empfänger die gesetzlich vorgesehene Pauschale E-ARZTBRIEF IM E-HEALTH-GESETZ Übermittlung elektronischer Briefe nach § 291 f. Sozialgesetzbuch V: Ab 2017 wird die Übermittlung von elektronischen Arztbriefen mit einer Pauschale von 55 Cent vergütet. Voraussetzungen: ● Der Versand erfolgt über ein sicheres elektronisches Verfahren. ● Der Arztbrief wird mit dem elektronischen Heilberufsausweis signiert. Zudem muss das Praxisverwaltungssystem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert werden. Das Verfahren wird in einer Richtlinie geregelt, die Inhalt und Struktur des eArztbriefes, Abrechnung und Sicherheitsmaßnahmen festlegt. Die Richtlinie wird derzeit von der KBV im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Gesellschaft für Telematik erarbeitet. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierbei ein Beanstandungsrecht. Ein Zertifizierungsverfahren für die Praxissoftwareanbieter soll voraussichtlich im Sommer 2016 verfügbar sein. von 55 Cent je Arztbrief teilen müssen, fehlt für viele Ärzte der Anreiz, vom Telefax-Versand auf die elektronische Variante umzusteigen. Erschwerend zumindest für den Einstieg kommt nach Meinung von Experten noch hinzu, dass die Förderung des eArztbriefes an den Einsatz des elektronischen Heilberufsausweises mit der qualifizierten elektronischen Signatur geknüpft ist. Dennoch wollen die KVen weiter am Entlass- und am eArztbrief arbeiten. „Wir haben den Feldtest um sechs Monate verlängert, und einige KVen werden die Nutzung des eArztbriefes ihrerseits alleine fördern“, betonte Fuhrmann. Ist die Anwendung im PVS erst einmal installiert, hat sie das Zeug zum Selbstläufer. Dr. med. Thomas Koch, Orthopäde und Geschäftsführer des Arztnetzes GPN GesundPlus Netzwerk GmbH, zeigte sich begeistert von den Vorteilen, die der elektronische Austausch den Ärzten bietet. Nach umfangreichen Vorlaufarbeiten sind zwischen den Netzwerkpraxen seit letztem November mehr als 1 000 eArztbriefe zwischen unterschiedlichen PVS versandt worden. Im Februar seien dabei mehr E-Mails als in der gesamten Zeitspanne zuvor ausgetauscht worden, so Koch. Es sei ein „echtes Aha-Erlebnis“ für viele Ärzte, wenn es ihnen das erste Mal gelungen sei, einen Brief aus ihrer Arztsoftware an das System eines anderen PVS-Herstellers zu senden. Die Mehrwerte bei der Integration der Anwendung in das PVS seien offensichtlich: „Nach dem Lesen werden die PDFDokumente wie von Geisterhand automatisiert in die elektronischen Patientenakten einsortiert“, erläuterte er. „Für unsere Ärzte ist das eine im▄ mense Arbeitserleichterung.“ Heike E. Krüger-Brand Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 11 | 18. März 2016 A 481
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