Gemeinde Großsteinbach Gemeindenachricht Ausgabe 1/2016 Werte Gemeindebürger/Innen! SENIORENURLAUBSAKTION 2016 GEV Fürstenfeld – „Soziale Dienste“ ISGS-Fürstenfeld (=integrierter Sozial- und Gesundheitssprengel) Von Seiten des GEV Fürstenfeld – Soziale Dienste, Geschäftsstelle Großwilfersdorf und der Bürgermeister des Bezirkes wurde beschlossen, dass auch für dieses Jahr wieder eine erweiterte Seniorenurlaubsaktion stattfindet. Im heurigen Jahr können nachgenannte Urlaubsziele angeboten werden *1. TURNUS–LANDESTURNUS: (Ausschließlich nur für Teilnehmer, welche die Landeskriterien hinsichtlich Einkommen und Alter erfüllen !!!) 17.05. – 24.05.2016 Gasthof Hotel Mooswirt, Mooslandl, Kategorie I - 22 Personen Gasthof Angererhof Anger, Kategorie I –30 Personen * Für diese 52 Personen (Turnus des Landes Steiermark – Urlaubsziel: Mooslandl) erfolgt die Kostenübernahme durch das Land Steiermark und durch den Sozialhilfeverband nach deren Kriterien und RICHTLINIEN. 2.TURNUS – GEV- Turnus: 17.05.2016 – 24.05.2016 - Hotel Mooswirt, Mooslandl Kategorie I – 18 Personen 3. TURNUS – GEV Turnus: 31.05.2016 – 07.06.2016 - Hotel Mooswirt, Mooslandl, Kategorie I – 50 Personen Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht. Die Einteilung der Personen erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsstelle des GEV. Seitens der Geschäftsstelle des GEV besteht wie alljährlich das Bemühen, dass jeder Antrag ordnungsgemäß behandelt und bestmöglichst auf die Wünsche der Teilnehmer eingegangen wird. Zusätzlich können auch heuer wieder Personen an der Urlaubsaktion nach Mooslandl 1., 2., und 3. Turnus – GEV-TURNUS) teilnehmen, welche die Einkommensgrenzen des Landes STEIERMARK übersteigen und das Kriterium des Mindestalters von 60 Jahren nicht erfüllen. Für diese Personen wird eine Zuzahlung, nach jeweiligem Einkommen gestaffelt, durch die zuständige GEV-Geschäftsstelle erfolgen. EINZELZIMMER sind nur in einer beschränkten Anzahl vorhanden und können nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen angeboten werden. Dies ist mit der GEV- Geschäftsstelle zu vereinbaren. Die Unterbringung erfolgt ansonsten ausschließlich in Doppelzimmer. Dennoch können Männer und Frauen nur dann teilnehmen, wenn sie geistig und körperlich in der Lage sind eine solche Urlaubsaktion zu bewältigen und sich ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort zurechtfinden. Es wird darauf hingewiesen, dass Anmeldungen verbindlich sind. Krankheiten, welche die Teilnahme nicht ermöglichen, sind durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen. Sollten keine schwerwiegenden Gründe vorliegen, müssen Stornogebühren für die vorreservierten Unterkünfte verrechnet werden. Wenn Sie beabsichtigen im heurigen Jahr an dieser Seniorenurlaubsaktion teilzunehmen, bitten wir Sie sich SOFORT um die Beibringung der Einkommensnachweise (PENSIONSNACHWEIS, AUSGEDINGE, MIEToder PACHTEINNAHMEN, WOHN- oder MIETZINSBEIHILFE udgl.) zu BEMÜHEN. Gleichzeitig ersuchen wir, Sie sich mit dem Gemeindeamt Großsteinbach unverzüglich in Verbindung zu setzen, sodass eine RESERVIERUNG vorab erfolgen kann, RESERVIERUNGEN sollen so schnell als möglich gemeldet werden, um den Wünschen der Teilnehmer bestens möglichst entsprechen zu können. Richtlinien des Landes Steiermark: Einkommensgrenze des Landes Steiermark für das Jahr 2016 Nettohaushaltseinkommen unter € 900,00 für allein lebende Personen, sowie unter € 1.350,00 für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften. Mindestalter 60 Jahre Daher unsere Bitte an interessierte Personen: Bitte melden Sie sich bei uns unverzüglich im Gemeindeamt, sodass wir Plätze in ausreichender Anzahl reservieren können. Endgültige Antragstellung kann erst nach Vorliegen der neuen Antragsformulare gestellt werden. BEKANNTGABE Ihrer Telefonnummer/Handynummer Seitens der Gemeinde wird gebeten, im Falle, dass Sie eine NEUE Telefonnummer bzw. Handynummer haben sollten, dies dem Gemeindeamt mitzuteilen, sodass eine Aktualisierung der im Gemeindeamt aufliegenden Angaben erfolgen kann. JAHRTAG der Gemeinde Großsteinbach: 01.April 2016, Beginn 19.00 Uhr, Kulturhalle Großsteinbach K O M P O S T E R D E mit OBSTBAUMAUSGABE AUSGABETERMIN: SAMSTAG, 02. April 2016 von 8.00 – 10.00 Uhr im Bauhof AUSGABEORT : Am Gelände der Verbandskläranlage des AWV Mittleres Feistritztales in Großsteinbach. Um BAR-Zahlung der BÄUME bzw. der KOMPOSTERDE vor Ort wird höflichst gebeten. PREISE für KOMPOSTERDE: Pro 60 l Sack, abgepackt Abholpreis pro m³ pro Zustellung im Gemeindegebiet - € € € 2,20 15,00 4,00 SPERRMÜLLSAMMLUNG und PROBLEMSTOFFSAMMLUNG beim AWZ in Großsteinbach Mittwoch 30.März 2016 Donnerstag 01.April 2016 jeweils von 8.00 - 17.00 Uhr Bitte die vorübergehende Einbahnregelung mit Zufahrt über Josefsplatz (nicht über Brugnerweg) - unbedingt beachten! Die Sammlung erfolgt getrennt nach Sperrmüll und Metall Ungetrennte Abfälle werden nicht angenommen! Entsorgungskosten incl. MwSt. per Stück: Altreifen (PKW) € 1,50 mit/ohne Felgen Altreifen (LKW) € 9,00 < 1,30 m Altreifen LKW u. Traktor € 18,00 > 1,30 m KOSTENLOSE RÜCKNAHME von ALTFAHRZEUGEN laut Altfahrzeugenverordnung HINWEIS: Keinesfalls dürfen Altfahrzeuge und Fahrzeugteile (z.B. Motor, Getriebe) auf nicht geeigneten Flächen (z.B. Wiesen-, Wald-, Schotterboden) abgestellt werden! Achten Sie daher auch im privaten Bereich darauf, dass Altfahrzeuge und Fahrzeugteile ausschließlich auf überdachten betonierten Flächen (z.B. Garage) abgestellt werden. Bei Nichtbeachtung werden seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen eingehoben. NUTZEN SIE DIESE MÖGLICHKEIT UND ENTSORGEN SIE IHR ALTFAHRZEUG ( AUTOWRACK) UMWELTGERECHT ! Wenn Hausabholung eines nicht mehr fahrbaren „Autowracks“ notwendig ist, bitte vorab im Gemeindeamt melden! Die Abholung sowie die Entsorgung erfolgt kostenlos! Bitte wenn vorhanden: TYPENSCHEIN mitbringen! KOSTENLOSE RÜCKNAHME von ELEKTROGERÄTEN gemäß ELEKTROALTGERÄTE-VERORDNUNG (EAG-VO): ELEKTRO- und ELEKTRONIK-Großgeräte (Kantenlänge größer als 50 cm) wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, E-Herde, Backöfen, Ölradiatoren, Elektrorasenmäher u.ä. ELEKTRO- und ELEKTRONIK-Kleingeräte (Kantenlänge kleiner als 50 cm) wie Staubsauger, Bügeleisen, Kaffeemaschinen, Haartrockner, Drucker, Faxgeräte, Radios, Videorecorder, Kameras, CD-Player u. ä. BILDSCHIRMGERÄTE, einschließlich Bildröhrengeräte wie Fernsehgeräte, PC-Bildschirme, Laptops, u. ä. KÜHL-und KLIMAGERÄTE, Kühlboxen, Gefriertruhen,u.ä. Als Konsument/In stehen zwei Möglichkeiten offen: 1. Rücknahme bei einem Einzelhandelsbetrieb: Das nicht mehr benötigte Gerät kann beim Kauf eines gleichwertigen neuen Gerätes direkt beim Einzelhandel zurückgegeben werden. Jeder Händler, dessen Verkaufsfläche größer als 150 m² ist, ist verpflichtet, das alte Gerät zurückzunehmen. 2. Kostenfreie Rückgabemöglichkeit im Abfallwirtschaftssammelzentrum (AWZ) jeden ersten Monatssamstag in der Zeit von 8 – 11 Uhr und bei den Sperrmüllsammlungen im Frühjahr bzw. Herbst. Der Große STEIRISCHE FRÜHJAHRSPUTZ 2016 SAMSTAG, den 02. April 2016 Wie jedes Jahr gibt es auch heuer wieder einen FRÜHJAHRSPUTZ. Dazu laden wir die gesamte Bevölkerung herzlich ein, dabei behilflich zu sein, unsere Gemeinde von Müll und Unrat zu befreien. TREFFPUNKT: Großsteinbach, AWZ /BAUHOF ab 08:00 Uhr Im Anschluss sind alle fleißigen Helfer/Innen in das AWZ Großsteinbach zur Jause und Getränken herzlich eingeladen. GEWINNMÖGLICHKEIT ABFALLWIRTSCHAFTSVERBANDES FÜRSTENFELD. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme! des O S T E R F E U E R - Brauchtumsfeuer Für das Einfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen strenge zeitliche Einschränkungen! WAS SIND BRAUCHTUMSFEUER? Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich trockenem, biogenem Material beschickt werden. solche Feuer gelten: von mit Als Osterfeuer am KARSAMSTAG (26.März 2016): das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein „Zusammensammeln“ von Strauchund Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig! Aus Tierschutzmaßnahmen unsere jährliche Bitte: Die im Vorjahr angelegten Haufen vorher vorsichtig umzufassen, da Igel diese über die Wintermonate als Unterschlupf nehmen und sonst in diesem Feuer qualvoll verbrennen müssten. ACHTUNG BITTE AUFPASSEN, DASS IN BODENNÄHE (ca. ½ Meter) keine GABEL oder sonstige für die Igel GEFÄHRLICHE WERKZEUGE verwendet werden. VORSICHT: KEINESFALLS dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden. Sicherheitsvorkehrungen: Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Löschhilfsmittel sind bereit zu halten. Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen. Mindestabstandsregelungen: - 100 m von Energieversorgungsanlagen - 50 m von Gebäuden - 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen - 40 m von Bäumen, Hecken, Büschen Bei Rückfragen steht Ihnen der AWV Fürstenfeld, Hr. Schwarz Martin, Tel.: 0664/1800899 gerne zur Verfügung. DANKE für Ihre RÜCKSICHTNAHME! Freizeitteichanlage FISCHSAISON 01.04. – 31.10.2016 RAUBFISCHFANG ab 15. September 2015 erlaubt. JAHRESKARTEN- FISCHSAISON v. 01.04.- 30.11.2016 * Ausstellung im Gemeindeamt Großsteinbach ** Ausstellung bei den Unterkunftsbetrieben Karte: TAGESKARTE Preis: € 11,-- DREITAGESKARTE € *SAISONKARTE € 110,-- *JAHRESKARTE € 180,-- 29,-- TOURISMUS: Gäste **WOCHENENDKARTE € 22,-€ 7,-- v. Förderung von Tourismusverband **WOCHENKARTE € 33,-€ 11,-v. Förderung von Tourismusverband Fangmengen: 1 Karpfen oder Amur, 1 Schlei Täglich 1 Karpfen oder Amur, 1 Schlei 5 Karpfen oder Amur, 3 Schleie 10 Karpfen oder Amur, 5 Schleie Gültig ab Ausstellungsdatum bis einschließlich 30.11.2015 Täglich 1 Karpfen oder Amur, 1 Schlei Täglich 1 Karpfen oder Amur, 1 Schlei ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG Defibrillator wurde in der Raiba Großsteinbach im Foyer für die Öffentlichkeit zugängig gemacht! Bedienungsanleitung liegt bei! Kleine Anregung: Laut Frau Möstl Elisabeth, Papierkarton bitte falten, zerkleinern, und in den Container richtig entsorgen! Müllplätze bitte auch in Ordnung halten! DANKE DANKE DANKE UND BITTE die Hunde an der Leine halten, und auch BITTE Hundecode entsorgen, da es unangenehm ist für ALLE Bürger! DANKE DANKE DANKE Restmülltonnen die beschädigt sind?? Nach Restmüllabfuhr wenn Ihre Restmülltonne eingezogen wurde, von der Firma Müllex BITTE unverzüglich zwecks ERSATZ beim Gemeindeamt melden. Einladung: 18. März 2016 um 19:00 Uhr Im Strandgut Restaurant am Naturteich Großsteinbach Teichkultur & Lebenskunst, Großsteinbach Ein Abend über SOLIDARISCH LANDWIRTSCHAFT Einladung: 19. März 2016 um 21:00 Uhr Polm-Esel Party in der Kulturhalle Großsteinbach Einladung: 19. März 2016 um 14:00 Uhr beim Trost Allgemeiner Buschenschankbesuch der Seniorenbund Großsteinbach. HINWEIS: Aufgrund des TRIATHLONS am FREIZEITTEICH am 07. Mai 2016 ist das Fischen am 7. Mai nicht möglich. Um Ihre werte Kenntnisnahme wird gebeten. Wir verbleiben mit den besten Wünschen für ein FROHES OSTERFEST ! Für den Gemeinderat: Der Vizebürgermeister: Der Bürgermeister: Der Kassier: Christian Groß eh. Josef Rath eh. Manfred Voit eh. Großsteinbach, 14.März. 2016
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