SENIORENURLAUBSAKTION 2016

Gemeinde Großsteinbach
Gemeindenachricht Ausgabe 1/2016
Werte Gemeindebürger/Innen!
SENIORENURLAUBSAKTION 2016
GEV Fürstenfeld – „Soziale Dienste“
ISGS-Fürstenfeld (=integrierter Sozial- und Gesundheitssprengel)
Von Seiten des GEV Fürstenfeld – Soziale Dienste, Geschäftsstelle
Großwilfersdorf und der Bürgermeister des Bezirkes wurde beschlossen,
dass
auch
für
dieses
Jahr
wieder
eine
erweiterte
Seniorenurlaubsaktion stattfindet.
Im heurigen Jahr können nachgenannte Urlaubsziele angeboten
werden
*1. TURNUS–LANDESTURNUS: (Ausschließlich nur für Teilnehmer,
welche die Landeskriterien hinsichtlich Einkommen und Alter
erfüllen !!!)
17.05. – 24.05.2016 Gasthof Hotel Mooswirt, Mooslandl,
Kategorie I - 22 Personen
Gasthof Angererhof Anger,
Kategorie I –30 Personen
* Für diese 52 Personen (Turnus des Landes Steiermark –
Urlaubsziel: Mooslandl) erfolgt die Kostenübernahme durch das
Land Steiermark und durch den Sozialhilfeverband nach deren
Kriterien und RICHTLINIEN.
2.TURNUS – GEV- Turnus:
17.05.2016 – 24.05.2016 - Hotel Mooswirt, Mooslandl
Kategorie I – 18 Personen
3. TURNUS – GEV Turnus:
31.05.2016 – 07.06.2016 - Hotel Mooswirt, Mooslandl,
Kategorie I – 50 Personen
Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht.
Die Einteilung der Personen erfolgt ausschließlich durch die
Geschäftsstelle des GEV.
Seitens der Geschäftsstelle des GEV besteht wie alljährlich das
Bemühen, dass jeder
Antrag ordnungsgemäß behandelt
und
bestmöglichst auf die Wünsche der Teilnehmer eingegangen wird.
Zusätzlich können auch heuer wieder Personen an der
Urlaubsaktion nach Mooslandl 1., 2., und 3. Turnus – GEV-TURNUS)
teilnehmen, welche die Einkommensgrenzen des Landes
STEIERMARK übersteigen und das Kriterium des Mindestalters von
60 Jahren nicht erfüllen.
Für diese Personen wird eine Zuzahlung, nach jeweiligem Einkommen
gestaffelt, durch die zuständige GEV-Geschäftsstelle erfolgen.
EINZELZIMMER sind nur in einer beschränkten Anzahl vorhanden
und können nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen angeboten
werden. Dies ist mit der GEV- Geschäftsstelle zu vereinbaren. Die
Unterbringung erfolgt ansonsten ausschließlich in Doppelzimmer.
Dennoch können Männer und Frauen nur dann teilnehmen, wenn
sie geistig und körperlich in der Lage sind eine solche
Urlaubsaktion zu bewältigen und sich ohne Betreuung, Hilfestellung
oder Aufsicht am Urlaubsort zurechtfinden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Anmeldungen verbindlich sind.
Krankheiten, welche die Teilnahme nicht ermöglichen, sind durch eine
ärztliche Bestätigung nachzuweisen. Sollten keine schwerwiegenden
Gründe vorliegen, müssen Stornogebühren für die vorreservierten
Unterkünfte verrechnet werden.
Wenn Sie beabsichtigen im heurigen Jahr an dieser
Seniorenurlaubsaktion teilzunehmen, bitten wir Sie sich SOFORT
um
die
Beibringung
der
Einkommensnachweise
(PENSIONSNACHWEIS,
AUSGEDINGE,
MIEToder
PACHTEINNAHMEN, WOHN- oder MIETZINSBEIHILFE udgl.) zu
BEMÜHEN.
Gleichzeitig ersuchen wir, Sie sich mit dem Gemeindeamt
Großsteinbach unverzüglich in Verbindung zu setzen, sodass eine
RESERVIERUNG vorab erfolgen kann, RESERVIERUNGEN sollen so
schnell als möglich gemeldet werden, um den Wünschen der
Teilnehmer bestens möglichst entsprechen zu können.
Richtlinien des Landes Steiermark:
Einkommensgrenze des Landes Steiermark für das Jahr 2016
Nettohaushaltseinkommen unter € 900,00 für allein lebende
Personen, sowie unter € 1.350,00 für Ehepaare oder
Lebensgemeinschaften.
Mindestalter 60 Jahre
Daher unsere Bitte an interessierte Personen:
Bitte melden Sie sich bei uns unverzüglich im Gemeindeamt,
sodass wir Plätze in ausreichender Anzahl reservieren können.
Endgültige Antragstellung kann erst nach Vorliegen der neuen
Antragsformulare gestellt werden.
BEKANNTGABE
Ihrer Telefonnummer/Handynummer
Seitens der Gemeinde wird gebeten, im Falle, dass Sie eine NEUE
Telefonnummer bzw. Handynummer haben sollten, dies dem
Gemeindeamt mitzuteilen, sodass eine Aktualisierung der im
Gemeindeamt aufliegenden Angaben erfolgen kann.
JAHRTAG der Gemeinde
Großsteinbach:
01.April 2016, Beginn 19.00 Uhr,
Kulturhalle Großsteinbach
K O M P O S T E R D E mit OBSTBAUMAUSGABE
AUSGABETERMIN:
SAMSTAG, 02. April 2016 von 8.00 – 10.00 Uhr im Bauhof
AUSGABEORT :
Am Gelände der Verbandskläranlage des AWV Mittleres
Feistritztales in Großsteinbach.
Um BAR-Zahlung der BÄUME bzw. der KOMPOSTERDE
vor Ort wird höflichst gebeten.
PREISE für KOMPOSTERDE:
Pro 60 l Sack, abgepackt
Abholpreis pro m³
pro Zustellung im Gemeindegebiet -
€
€
€
2,20
15,00
4,00
SPERRMÜLLSAMMLUNG
und
PROBLEMSTOFFSAMMLUNG
beim AWZ in Großsteinbach
Mittwoch 30.März 2016
Donnerstag 01.April 2016
jeweils von 8.00 - 17.00 Uhr
Bitte die vorübergehende Einbahnregelung mit Zufahrt
über Josefsplatz (nicht über Brugnerweg) - unbedingt
beachten!
Die Sammlung erfolgt getrennt nach Sperrmüll und Metall
Ungetrennte Abfälle werden nicht angenommen!
Entsorgungskosten incl. MwSt. per Stück:
Altreifen (PKW)
€
1,50 mit/ohne Felgen
Altreifen (LKW)
€
9,00 < 1,30 m
Altreifen LKW u. Traktor € 18,00 > 1,30 m
KOSTENLOSE RÜCKNAHME von ALTFAHRZEUGEN laut Altfahrzeugenverordnung
HINWEIS:
Keinesfalls dürfen Altfahrzeuge und Fahrzeugteile (z.B.
Motor, Getriebe) auf nicht geeigneten Flächen (z.B.
Wiesen-, Wald-, Schotterboden) abgestellt werden!
Achten Sie daher auch im privaten Bereich darauf, dass
Altfahrzeuge und Fahrzeugteile ausschließlich auf
überdachten betonierten Flächen (z.B. Garage) abgestellt
werden.
Bei
Nichtbeachtung
werden
seitens
der
Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen eingehoben.
NUTZEN SIE DIESE MÖGLICHKEIT UND ENTSORGEN SIE
IHR ALTFAHRZEUG ( AUTOWRACK) UMWELTGERECHT
!
Wenn Hausabholung eines nicht mehr fahrbaren
„Autowracks“ notwendig ist, bitte vorab im Gemeindeamt
melden! Die Abholung sowie die Entsorgung erfolgt
kostenlos!
Bitte wenn vorhanden: TYPENSCHEIN mitbringen!
KOSTENLOSE RÜCKNAHME von ELEKTROGERÄTEN
gemäß ELEKTROALTGERÄTE-VERORDNUNG (EAG-VO):
ELEKTRO- und ELEKTRONIK-Großgeräte (Kantenlänge
größer als 50 cm) wie Waschmaschinen, Geschirrspüler,
E-Herde, Backöfen, Ölradiatoren, Elektrorasenmäher u.ä.
ELEKTRO- und ELEKTRONIK-Kleingeräte (Kantenlänge
kleiner als 50 cm) wie Staubsauger, Bügeleisen,
Kaffeemaschinen, Haartrockner, Drucker, Faxgeräte,
Radios, Videorecorder, Kameras, CD-Player u. ä.
BILDSCHIRMGERÄTE, einschließlich Bildröhrengeräte
wie Fernsehgeräte, PC-Bildschirme, Laptops, u. ä.
KÜHL-und KLIMAGERÄTE, Kühlboxen, Gefriertruhen,u.ä.
Als Konsument/In stehen zwei Möglichkeiten offen:
1. Rücknahme bei einem Einzelhandelsbetrieb: Das
nicht mehr benötigte Gerät kann beim Kauf eines
gleichwertigen
neuen
Gerätes
direkt
beim
Einzelhandel zurückgegeben werden. Jeder Händler,
dessen Verkaufsfläche größer als 150 m² ist, ist
verpflichtet, das alte Gerät zurückzunehmen.
2. Kostenfreie
Rückgabemöglichkeit
im
Abfallwirtschaftssammelzentrum (AWZ)
jeden
ersten Monatssamstag in der Zeit von 8 – 11 Uhr und
bei den Sperrmüllsammlungen im Frühjahr bzw.
Herbst.
Der Große STEIRISCHE FRÜHJAHRSPUTZ 2016
SAMSTAG, den 02. April 2016
Wie jedes Jahr gibt es auch heuer wieder einen
FRÜHJAHRSPUTZ.
Dazu laden wir die gesamte Bevölkerung herzlich ein, dabei
behilflich zu sein, unsere Gemeinde von Müll und Unrat zu
befreien.
TREFFPUNKT:
Großsteinbach, AWZ /BAUHOF ab 08:00 Uhr
Im Anschluss sind alle fleißigen Helfer/Innen in das AWZ
Großsteinbach zur Jause und Getränken herzlich
eingeladen.
GEWINNMÖGLICHKEIT
ABFALLWIRTSCHAFTSVERBANDES FÜRSTENFELD.
Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme!
des
O S T E R F E U E R - Brauchtumsfeuer
Für das Einfachen von „Brauchtumsfeuern“ bestehen
strenge zeitliche Einschränkungen!
WAS SIND BRAUCHTUMSFEUER?
Brauchtumsfeuer
sind
Feuer
im
Rahmen
Brauchtumsveranstaltungen,
die
ausschließlich
trockenem, biogenem Material beschickt werden.
solche Feuer gelten:
von
mit
Als
 Osterfeuer am KARSAMSTAG (26.März 2016): das
Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des
Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt)
ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im
unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt
werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich
nicht um Abfall). Ein „Zusammensammeln“ von Strauchund Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig!
Aus Tierschutzmaßnahmen unsere jährliche Bitte: Die im
Vorjahr angelegten Haufen vorher vorsichtig umzufassen,
da Igel diese über die Wintermonate als Unterschlupf
nehmen und sonst in diesem Feuer qualvoll verbrennen
müssten.
ACHTUNG BITTE AUFPASSEN, DASS IN BODENNÄHE (ca.
½ Meter) keine GABEL oder sonstige für die Igel
GEFÄHRLICHE WERKZEUGE verwendet werden.
VORSICHT:
KEINESFALLS dürfen Abfälle, insbesondere Altholz
(Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und
nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe,
Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.
Sicherheitsvorkehrungen:
 Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet
werden.
 Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
 Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu
beaufsichtigen.
 Mindestabstandsregelungen:
- 100 m von Energieversorgungsanlagen
- 50 m von Gebäuden
- 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
- 40 m von Bäumen, Hecken, Büschen
Bei Rückfragen steht Ihnen der AWV Fürstenfeld, Hr.
Schwarz Martin, Tel.: 0664/1800899 gerne zur Verfügung.
DANKE für Ihre RÜCKSICHTNAHME!
Freizeitteichanlage
FISCHSAISON 01.04. – 31.10.2016
RAUBFISCHFANG ab 15. September 2015 erlaubt.
JAHRESKARTEN- FISCHSAISON v. 01.04.- 30.11.2016
* Ausstellung im Gemeindeamt Großsteinbach
** Ausstellung bei den Unterkunftsbetrieben
Karte:
TAGESKARTE
Preis:
€ 11,--
DREITAGESKARTE
€
*SAISONKARTE
€ 110,--
*JAHRESKARTE
€ 180,--
29,--
TOURISMUS: Gäste
**WOCHENENDKARTE € 22,-€ 7,-- v. Förderung
von
Tourismusverband
**WOCHENKARTE
€
33,-€
11,-v.
Förderung
von
Tourismusverband
Fangmengen:
1 Karpfen oder Amur,
1 Schlei
Täglich 1 Karpfen oder
Amur,
1 Schlei
5 Karpfen oder Amur,
3 Schleie
10 Karpfen oder Amur,
5 Schleie
Gültig
ab
Ausstellungsdatum bis
einschließlich
30.11.2015
Täglich 1 Karpfen oder
Amur,
1 Schlei
Täglich 1 Karpfen oder
Amur,
1 Schlei
ACHTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
Defibrillator wurde in der Raiba Großsteinbach im Foyer für
die Öffentlichkeit zugängig gemacht!
Bedienungsanleitung liegt bei!
Kleine Anregung: Laut Frau Möstl Elisabeth,
Papierkarton bitte falten, zerkleinern,
und in den Container richtig entsorgen!
Müllplätze bitte auch in Ordnung halten!
DANKE DANKE DANKE
UND
BITTE die Hunde an der Leine halten,
und auch BITTE Hundecode entsorgen,
da es unangenehm ist für ALLE Bürger!
DANKE DANKE DANKE
Restmülltonnen die beschädigt sind??
Nach Restmüllabfuhr wenn Ihre Restmülltonne eingezogen
wurde, von der Firma Müllex BITTE unverzüglich zwecks
ERSATZ beim Gemeindeamt melden.
Einladung:
18. März 2016 um 19:00 Uhr Im Strandgut Restaurant am
Naturteich Großsteinbach
Teichkultur & Lebenskunst, Großsteinbach
Ein Abend über SOLIDARISCH LANDWIRTSCHAFT
Einladung:
19. März 2016 um 21:00 Uhr
Polm-Esel Party in der Kulturhalle Großsteinbach
Einladung:
19. März 2016 um 14:00 Uhr beim Trost
Allgemeiner Buschenschankbesuch
der Seniorenbund Großsteinbach.
HINWEIS: Aufgrund des TRIATHLONS am FREIZEITTEICH
am 07. Mai 2016 ist das Fischen am 7. Mai nicht möglich.
Um Ihre werte Kenntnisnahme wird gebeten.
Wir verbleiben mit den besten Wünschen
für ein FROHES OSTERFEST !
Für den Gemeinderat:
Der Vizebürgermeister:
Der Bürgermeister:
Der Kassier:
Christian Groß eh.
Josef Rath eh.
Manfred Voit eh.
Großsteinbach, 14.März. 2016