WIR MACHEN DEN UNTERSCHIED
WÄRME / KLIMA / SERVICE
Weiterentwicklung der energierelevanten Vorschriften:
Basismodul MuKEn 2014
Neubau:
max. Energiebedarf
Der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung
darf diesen Wert nicht überschreiten:
35 kWh/m2/Jahr für Wohnen und Schulen
40 kWh/m2/Jahr für Verwaltung und Verkauf
20 kWh/m2/Jahr für Industrie und Lager
25 kWh/m2/Jahr für Sportanlagen
Neubau:
EigenstromErzeugung
Mindestens 10W Strom pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) muss im
oder auf dem Gebäude selbst erzeugt werden. Maximal 30kW mit Photovoltaik (oder eingeschränkt Wärme-Kraft-Koppelung). Wird kein Eigenstrom erzeugt, ist eine Ersatzabgabe zu leisten.
Neubau und Sanierung: Fossile Heizkessel
Neubau: Fossile Heizkessel mit einer Absicherungstemperatur unter
110 °C müssen die Kondensationswärme ausnützen.
Sanierung: Gleiches gilt beim Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage
(sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar).
Sanierung:
Erneuerbare Energie
und StandardLösungen
Vom Wärmebedarfs muss mindestens 10% aus erneuerbarer Energie
stammen.
Dies ist mit einer dieser Standard-Lösungen möglich (Seite 2):
SL1 Heizkessel-Ersatz fossil plus thermische Solarkollektoren für Warmwasser
(Mindestfläche = 2% der EBF)
SL2 Holzfeuerung
SL3 WP elektrisch (Erdsonde, Wasser, Aussenluft) für Heizung und
Warmwasser ganzjährig
SL4 WP gasbetrieben
SL5 Fernwärme (aus Kehricht, Abwasser oder Holz)
SL6 Wärme-Kraft-Koppelung
SL7 Wärmepumpenboiler und Photovoltaik mit mindestens 5W/m2 EBF
SL8 Ersatz Fenster
SL 9 Wärmedämmung Fassade und/oder Dach
SL10 Grundlast Wärme-Erzeuger erneuerbar mit bivalentem fossilem
Spitzenlast-Kessel
SL11 Kontrollierte Wohnraumlüftung KWL mit Wirkungsgrad von min. 70%
Neubau und Sanierung: Ortsfeste elektrische Widerstansheizung
Sanierung: Ersatz ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen mit Wasserverteil-system durch eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung ist
nicht zulässig. Begrenzt sind elektrischer Widerstandsheizungen als
Notheizungen zulässig.
Walter Meier (Klima Schweiz) AG
Bahnstrasse 24, Postfach, 8603 Schwerzenbach, Schweiz
Tel. 044 806 41 41, Fax 044 806 41 00
[email protected], www.waltermeier.com
WIR MACHEN DEN UNTERSCHIED
WÄRME / KLIMA / SERVICE
Wasser-Erwärmer
Wasser-Erwärmer sind für max. 60 °C auszulegen (Ausnahmen wenn
Temperatur aus betrieblichen oder aus hygienischen Gründen höher sein
muss).
Neueinbau oder Ersatz einer direkt-elektrischen Erwärmung des Warmwassers ist in Wohnungen nur erlaubt, wenn das Warmwasser
a) während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung
erwärmt oder
vorgewärmt wird; oder
b) zu mindestens 50% mittels erneuerbarer Energie oder Abwärme erwärmt
wird.
Bestehende elektrisch beheizte zentrale Wassererwärmer sind in Wohnungen bis 15 Jahre nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes durch Anlagen zu
ersetzen oder zu ergänzen, so dass sie diesem Gesetz entsprechen.
Wärmeverteilung und
-abgabe
Vorlauf für neue oder ersetzte Wärmeabgabesysteme darf höchstens
50 °C, bei Fuss-bodenheizungen höchstens 35 °C betragen. Ausgenommen sind Hallenheizungen und dergleichen, sofern diese nachgewiesenermassen eine höhere Vorlauftemperatur benötigen.
Neue oder im Rahmen eines Umbaus neu erstellte Installationen inklusive Armaturen und Pumpen sind durchgehend gegen Wärmeverluste zu
dämmen.
In beheizten Räumen muss die Raumlufttemperatur einzeln einstellbar sein.
Ausgenommen sind Räume, die mittels träger Flächenheizungen mit Vorlauf max 30 °C beheizt werden. In diesem Fall ist mindestens eine Referenzraumregelung pro Wohn- oder Nutzeinheit zu installieren.
Neubau und Sanierung: Ferienhäuser
und Ferienwohnungen
Neubau: In EFH (und MFH jede Einheit) die nur zeitweise belegt sind,
muss die Raum-temperatur mittels Fernbedienung (z.B. Telefon, Internet,
SMS) auf mindestens zwei unterschiedliche Niveaus regulierbar sein.
Sanierung: Gleiches gilt bei der Sanierung des Heizverteilsystems in MFH
oder beim Austausch des Wärmeerzeugers in EFH.
10.03.2016 / www.waltermeier.com/muken