WIR MACHEN DEN UNTERSCHIED WÄRME / KLIMA / SERVICE Weiterentwicklung der energierelevanten Vorschriften: Basismodul MuKEn 2014 Neubau: max. Energiebedarf Der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung darf diesen Wert nicht überschreiten: 35 kWh/m2/Jahr für Wohnen und Schulen 40 kWh/m2/Jahr für Verwaltung und Verkauf 20 kWh/m2/Jahr für Industrie und Lager 25 kWh/m2/Jahr für Sportanlagen Neubau: EigenstromErzeugung Mindestens 10W Strom pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) muss im oder auf dem Gebäude selbst erzeugt werden. Maximal 30kW mit Photovoltaik (oder eingeschränkt Wärme-Kraft-Koppelung). Wird kein Eigenstrom erzeugt, ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Neubau und Sanierung: Fossile Heizkessel Neubau: Fossile Heizkessel mit einer Absicherungstemperatur unter 110 °C müssen die Kondensationswärme ausnützen. Sanierung: Gleiches gilt beim Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage (sofern technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar). Sanierung: Erneuerbare Energie und StandardLösungen Vom Wärmebedarfs muss mindestens 10% aus erneuerbarer Energie stammen. Dies ist mit einer dieser Standard-Lösungen möglich (Seite 2): SL1 Heizkessel-Ersatz fossil plus thermische Solarkollektoren für Warmwasser (Mindestfläche = 2% der EBF) SL2 Holzfeuerung SL3 WP elektrisch (Erdsonde, Wasser, Aussenluft) für Heizung und Warmwasser ganzjährig SL4 WP gasbetrieben SL5 Fernwärme (aus Kehricht, Abwasser oder Holz) SL6 Wärme-Kraft-Koppelung SL7 Wärmepumpenboiler und Photovoltaik mit mindestens 5W/m2 EBF SL8 Ersatz Fenster SL 9 Wärmedämmung Fassade und/oder Dach SL10 Grundlast Wärme-Erzeuger erneuerbar mit bivalentem fossilem Spitzenlast-Kessel SL11 Kontrollierte Wohnraumlüftung KWL mit Wirkungsgrad von min. 70% Neubau und Sanierung: Ortsfeste elektrische Widerstansheizung Sanierung: Ersatz ortsfester elektrischer Widerstandsheizungen mit Wasserverteil-system durch eine ortsfeste elektrische Widerstandsheizung ist nicht zulässig. Begrenzt sind elektrischer Widerstandsheizungen als Notheizungen zulässig. Walter Meier (Klima Schweiz) AG Bahnstrasse 24, Postfach, 8603 Schwerzenbach, Schweiz Tel. 044 806 41 41, Fax 044 806 41 00 [email protected], www.waltermeier.com WIR MACHEN DEN UNTERSCHIED WÄRME / KLIMA / SERVICE Wasser-Erwärmer Wasser-Erwärmer sind für max. 60 °C auszulegen (Ausnahmen wenn Temperatur aus betrieblichen oder aus hygienischen Gründen höher sein muss). Neueinbau oder Ersatz einer direkt-elektrischen Erwärmung des Warmwassers ist in Wohnungen nur erlaubt, wenn das Warmwasser a) während der Heizperiode mit dem Wärmeerzeuger für die Raumheizung erwärmt oder vorgewärmt wird; oder b) zu mindestens 50% mittels erneuerbarer Energie oder Abwärme erwärmt wird. Bestehende elektrisch beheizte zentrale Wassererwärmer sind in Wohnungen bis 15 Jahre nach Inkraftsetzung dieses Gesetzes durch Anlagen zu ersetzen oder zu ergänzen, so dass sie diesem Gesetz entsprechen. Wärmeverteilung und -abgabe Vorlauf für neue oder ersetzte Wärmeabgabesysteme darf höchstens 50 °C, bei Fuss-bodenheizungen höchstens 35 °C betragen. Ausgenommen sind Hallenheizungen und dergleichen, sofern diese nachgewiesenermassen eine höhere Vorlauftemperatur benötigen. Neue oder im Rahmen eines Umbaus neu erstellte Installationen inklusive Armaturen und Pumpen sind durchgehend gegen Wärmeverluste zu dämmen. In beheizten Räumen muss die Raumlufttemperatur einzeln einstellbar sein. Ausgenommen sind Räume, die mittels träger Flächenheizungen mit Vorlauf max 30 °C beheizt werden. In diesem Fall ist mindestens eine Referenzraumregelung pro Wohn- oder Nutzeinheit zu installieren. Neubau und Sanierung: Ferienhäuser und Ferienwohnungen Neubau: In EFH (und MFH jede Einheit) die nur zeitweise belegt sind, muss die Raum-temperatur mittels Fernbedienung (z.B. Telefon, Internet, SMS) auf mindestens zwei unterschiedliche Niveaus regulierbar sein. Sanierung: Gleiches gilt bei der Sanierung des Heizverteilsystems in MFH oder beim Austausch des Wärmeerzeugers in EFH. 10.03.2016 / www.waltermeier.com/muken
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