Stellenausschreibung der Universität des Saarlandes In der Philosophischen Fakultät III, Fachrichtung Psychologie ist zum 01.05.2016 die Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in der Laufbahn „Allgemeiner wissenschaftlicher Dienst“ als Akademische Rätin bzw. als Akademischer Rat (Dienstort Saarbrücken) auf Dauer zu besetzen. Neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 4 Universitätsgesetz erfüllt sein: „….. (4) Soll eine Einstellung in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis oder in das Beamtenverhältnis erfolgen, ist regelmäßig die Promotion oder ausnahmsweise eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erforderlich. ….“ Aufgaben: Zu den Aufgaben gehören die administrative Leitung der Psychotherapeutischen Universitätsambulanz, Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten, Supervision von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, praxisnahe Lehre und Beteiligung an Forschungsprojekten im Bereich Klinische Psychologie und Psychotherapie. Der Umfang der Lehrverpflichtung orientiert sich an der aktuellen Lehrverpflichtungsverordnung. Einstellungsvoraussetzungen: zwingende Einstellungsvoraussetzungen sind Ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Psychologie, Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut mit der Fachkunde Verhaltenstherapie, Promotion. Bewerberinnen / Bewerber mit folgenden Qualifikationsmerkmalen werden bevorzugt: - Habilitation - Anerkennung als Supervisorin bzw. Supervisor (d.h. 5 Jahre Berufserfahrung und 3 Jahre Lehrtätigkeit an einem psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut und Supervisionsausbildung) - hohes Maß an zwischenmenschlichen Fertigkeiten - Nachweis wissenschaftlicher Tätigkeit durch Publikationen in Fachzeitschriften - Zusätzliche Approbation/Fachkundenachweis Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie - Leitungserfahrung einer Hochschulambulanz Die Bezüge richten sich nach Besoldungsgruppe A13 des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG). Gem. § 3b SBesG erfolgt für die Dauer von zwei Jahren eine Verminderung des Grundgehalts. Die Universität des Saarlandes strebt nach Maßgabe ihres Gleichstellungsplanes eine Erhöhung des Anteils an Frauen in diesem Aufgabenbereich an. Sie fordert daher Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schriftliche Bewerbungen werden bis 23.03.2016 unter Angabe der Kennziffer W1045 erbeten an: Universität des Saarlandes Philosophische Fakultät III Frau Professor Dr. Tanja Michael Klinische Psychologie und Psychotherapie Campus A1 3 66123 Saarbrücken Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, bitte reichen Sie nur Kopien ein und verzichten Sie auf Hefter o.Ä. Saarbrücken, 10.03.2016
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