Allgemeiner wissenschaftlicher Dienst

Stellenausschreibung der Universität des Saarlandes
Die Philosophische Fakultät II – Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften –
der Universität des Saarlandes beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin
bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters
in der Laufbahn „Allgemeiner wissenschaftlicher Dienst“
als Studienrätin im Hochschuldienst bzw.
als Studienrat im Hochschuldienst
(Dienstort Saarbrücken) auf Dauer zu besetzen.
Neben
den
allgemeinen
beamtenrechtlichen
Voraussetzungen
Einstellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 4 Universitätsgesetz erfüllt sein:
„…..
müssen
die
(4) Soll eine Einstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis oder in das Beamtenverhältnis
erfolgen, ist regelmäßig die Promotion oder ausnahmsweise eine gleichwertige wissenschaftliche
Leistung erforderlich. ….“
Aufgaben:
Lehre im Bereich deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters im Umfang von 12 SWS (auch im
Hauptstudium bzw. Master); Prüfungstätigkeiten, u.a. Abschlussprüfungen im Staatsexamen.
Betreuung und Ausbau des Internetportals zu mittelhochdeutschen Texten im Deutschunterricht;
Zuarbeit in Forschungsprojekten und bei der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von
Drittmittelprojekten in den Bereichen historische Sprachwissenschaft und mittelhochdeutsche Texte
im Deutschunterricht; Studienberatung.
Einstellungsvoraussetzungen:
zwingende Einstellungsvoraussetzungen sind
Promotion im Bereich Mediävistik (Schwerpunkt historische Sprachwissenschaft oder
mittelhochdeutsche Texte im Deutschunterricht); umfassende Erfahrung in der universitären Lehre
im Bereich Sprache UND Literatur des Mittelalters.
Bewerberinnen / Bewerber mit folgenden Qualifikationsmerkmalen werden bevorzugt:
Habilitation im Bereich Mediävistik; Publikationen auf dem Gebiet der
Sprachwissenschaft und der Verwendung mittelhochdeutscher Texte im
Deutschunterricht; Erfahrung in der Drittmittelakquise.
historischen
schulischen
Die Bezüge richten sich nach Besoldungsgruppe A13 des Saarländischen Besoldungsgesetzes
(SBesG). Gem. § 3b SBesG erfolgt ggf. für die Dauer von zwei Jahren eine Verminderung des
Grundgehalts.
Für den Fall, dass die Besetzung der Stelle im Beschäftigungsverhältnis erfolgt, richtet sich dieses
nach dem TV-L.
Die Universität des Saarlandes strebt nach Maßgabe ihres Gleichstellungsplanes eine Erhöhung des
Anteils an Frauen in diesem Aufgabenbereich an. Sie fordert daher Frauen nachdrücklich auf, sich zu
bewerben.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Schriftliche Bewerbungen (Lebenslauf, ein Schriftenverzeichnis, ein Verzeichnis der bisherigen
universitären Lehrveranstaltungen sowie eine maximal zweiseitige Skizze eines geplanten
Forschungsprojektes) werden bis 15.09.2016 unter Angabe der Kennziffer W1116 erbeten an:
Universität des Saarlandes
Philosophische Fakultät II
Frau Professor Dr. Nine Miedema
Fachrichtung 4.1 – Germanistik
Campus C5 3, Raum 3.19
66123 Saarbrücken
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, bitte reichen Sie nur Kopien ein und
verzichten Sie auf Hefter o.Ä.
Saarbrücken, 18.08.2016