Stellenausschreibung der Universität des Saarlandes Die Philosophische Fakultät II – Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften – der Universität des Saarlandes beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in der Laufbahn „Allgemeiner wissenschaftlicher Dienst“ als Studienrätin im Hochschuldienst bzw. als Studienrat im Hochschuldienst (Dienstort Saarbrücken) auf Dauer zu besetzen. Neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen Einstellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 4 Universitätsgesetz erfüllt sein: „….. müssen die (4) Soll eine Einstellung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis oder in das Beamtenverhältnis erfolgen, ist regelmäßig die Promotion oder ausnahmsweise eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung erforderlich. ….“ Aufgaben: Lehre im Bereich deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters im Umfang von 12 SWS (auch im Hauptstudium bzw. Master); Prüfungstätigkeiten, u.a. Abschlussprüfungen im Staatsexamen. Betreuung und Ausbau des Internetportals zu mittelhochdeutschen Texten im Deutschunterricht; Zuarbeit in Forschungsprojekten und bei der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Drittmittelprojekten in den Bereichen historische Sprachwissenschaft und mittelhochdeutsche Texte im Deutschunterricht; Studienberatung. Einstellungsvoraussetzungen: zwingende Einstellungsvoraussetzungen sind Promotion im Bereich Mediävistik (Schwerpunkt historische Sprachwissenschaft oder mittelhochdeutsche Texte im Deutschunterricht); umfassende Erfahrung in der universitären Lehre im Bereich Sprache UND Literatur des Mittelalters. Bewerberinnen / Bewerber mit folgenden Qualifikationsmerkmalen werden bevorzugt: Habilitation im Bereich Mediävistik; Publikationen auf dem Gebiet der Sprachwissenschaft und der Verwendung mittelhochdeutscher Texte im Deutschunterricht; Erfahrung in der Drittmittelakquise. historischen schulischen Die Bezüge richten sich nach Besoldungsgruppe A13 des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG). Gem. § 3b SBesG erfolgt ggf. für die Dauer von zwei Jahren eine Verminderung des Grundgehalts. Für den Fall, dass die Besetzung der Stelle im Beschäftigungsverhältnis erfolgt, richtet sich dieses nach dem TV-L. Die Universität des Saarlandes strebt nach Maßgabe ihres Gleichstellungsplanes eine Erhöhung des Anteils an Frauen in diesem Aufgabenbereich an. Sie fordert daher Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Schriftliche Bewerbungen (Lebenslauf, ein Schriftenverzeichnis, ein Verzeichnis der bisherigen universitären Lehrveranstaltungen sowie eine maximal zweiseitige Skizze eines geplanten Forschungsprojektes) werden bis 15.09.2016 unter Angabe der Kennziffer W1116 erbeten an: Universität des Saarlandes Philosophische Fakultät II Frau Professor Dr. Nine Miedema Fachrichtung 4.1 – Germanistik Campus C5 3, Raum 3.19 66123 Saarbrücken Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, bitte reichen Sie nur Kopien ein und verzichten Sie auf Hefter o.Ä. Saarbrücken, 18.08.2016
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