Einstein Stiftung Berlin Berlin, November 2016 Für die Wissenschaft. Für Berlin. Rahmenvertrag Grafikerleistungen Auftraggeber: Einstein Stiftung Berlin Jägerstr. 22-23 10117 Berlin Telefon: +49 3020370 228 Fax: +49 3020370 377 E-Mail: contact(at)einsteinfoundation.de Internetadresse: http://www.einsteinfoundation.de Rückfragen richten Sie bitte an: Herr Martin Fax: +49 3020370 377 cm(at)einsteinfoundation.de Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens drei Arbeitstage vor Ablauf der Frist für die Abgabe des Angebotes schriftlich per E-Mail oder Fax eingehen. Art und Umfang der Leistung: Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für Grafikerleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Broschüren, Plakaten, Flyern, Newslettern, Online-Publikationen und Mailings sowie weiteren Stiftungspublikationen. Kalkulationsgrundlage sind 20 Zeitstunden pro Monat. Bitte geben Sie in Ihrem Angebot den kalkulierten durchschnittlichen Stundenpreis an. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (C PV): 22000000-0 Unterteilung in Lose: (neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden) nein Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden. Ausführungsort: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ausführungsfrist: 01.02.2017 - 31.01.2020 mit der Option auf Verlängerung bis zum 31.01.2021 Frist für die Abgabe des Angebotes: 15.12.2016 12:00 Uhr Die Unterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden. Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters): • genauer Name, eindeutige Anschrift und die Rechtsform des Bieters • Angabe einer zuständigen Kontaktperson (Telefon, Fax, E-Mail) • formfreie Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), dass die in den §§ 6 Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstande f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen der Eigenerklärung führt zum Ausschluss vom Verfahren. • drei Beispiele für eigene Grafikerarbeiten aus den Jahren 2015/2016 • aktuelle Referenzliste Erklärungen, die mit dem Angebot einzureichen sind: • Wirt321 (Eigenerklärung zur Eignung) • Wirt322 (Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen) • Wirt326 (Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) • Wirt359 (Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderungsverordnung) Besondere Vertragsbedingungen • Wirt322 (BVB zur Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen) • Wirt324 (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen) • Wirt359 (BVB zur Frauenförderung) Kosten für die Erstellung des Angebotes werden nicht erstattet Schutzgebühr: Keine Angebotsfrist: 15.12.2016 12:00 Uhr Anschrift der Stelle, bei der das Angebot abzugeben ist: Einstein Stiftung Berlin Zimmer 235 Jägerstraße 22-23 10117 Berlin 2 Sprache: deutsch Kautionen und Sicherheiten: keine Zuschlagskriterien Preis zu 40% (Stundenpreis) Leistung zu 60% (Bewertung der eingereichten Beispielarbeiten sowie Referenzen) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: Gem. § 9 Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung annehmen muss: keine besondere Rechtsform Zuschlag- und Bindefrist: 14. Januar 2017 Falls bis zu dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. Zuschlagskriterien: Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen (§§ 6 Abs. 3, 16 Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie "Qualität und Kompetenz", "Zweckmäßigkeit der Leistung", "Preis") berücksichtigt (§ 16 Abs. 8 VOL/A). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis ist nicht allein entscheidend (§ 18 Abs. 1 VOL/A). N ebenangebote: nicht zugelassen Berlin, den 09. November 2016 3
© Copyright 2025 ExpyDoc