Rahmenvertrag Grafikerleistungen

Einstein Stiftung Berlin
Berlin, November 2016
Für die Wissenschaft. Für Berlin.
Rahmenvertrag Grafikerleistungen
Auftraggeber:
Einstein Stiftung Berlin
Jägerstr. 22-23
10117 Berlin
Telefon: +49 3020370 228
Fax: +49 3020370 377
E-Mail: contact(at)einsteinfoundation.de
Internetadresse: http://www.einsteinfoundation.de
Rückfragen richten Sie bitte an:
Herr Martin
Fax: +49 3020370 377
cm(at)einsteinfoundation.de
Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens drei Arbeitstage vor Ablauf der Frist für die
Abgabe des Angebotes schriftlich per E-Mail oder Fax eingehen.
Art und Umfang der Leistung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für Grafikerleistungen im Zusammenhang mit der
Erstellung von Broschüren, Plakaten, Flyern, Newslettern, Online-Publikationen und Mailings
sowie weiteren Stiftungspublikationen.
Kalkulationsgrundlage sind 20 Zeitstunden pro Monat. Bitte geben Sie in Ihrem Angebot den
kalkulierten durchschnittlichen Stundenpreis an.
Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (C PV):
22000000-0
Unterteilung in Lose:
(neben Einzellosen können auch mehrere oder alle Lose angeboten werden)
nein
Angabe zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden.
Ausführungsort:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Ausführungsfrist:
01.02.2017 - 31.01.2020 mit der Option auf Verlängerung bis zum 31.01.2021
Frist für die Abgabe des Angebotes:
15.12.2016 12:00 Uhr
Die Unterlagen können per Post oder direkt eingereicht werden.
Mindestbedingungen (Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters):
• genauer Name, eindeutige Anschrift und die Rechtsform des Bieters
• Angabe einer zuständigen Kontaktperson (Telefon, Fax, E-Mail)
• formfreie Eigenerklärung (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied), dass die in den §§ 6
Abs. 5, 16 Abs. 3 Buchstande f VOL/A aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. Das Fehlen
der Eigenerklärung führt zum Ausschluss vom Verfahren.
• drei Beispiele für eigene Grafikerarbeiten aus den Jahren 2015/2016
• aktuelle Referenzliste
Erklärungen, die mit dem Angebot einzureichen sind:
• Wirt321 (Eigenerklärung zur Eignung)
• Wirt322 (Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen)
• Wirt326 (Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen)
• Wirt359 (Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderungsverordnung)
Besondere Vertragsbedingungen
• Wirt322 (BVB zur Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen)
• Wirt324 (BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen)
• Wirt359 (BVB zur Frauenförderung)
Kosten für die Erstellung des Angebotes
werden nicht erstattet
Schutzgebühr:
Keine
Angebotsfrist:
15.12.2016 12:00 Uhr
Anschrift der Stelle, bei der das Angebot abzugeben ist:
Einstein Stiftung Berlin
Zimmer 235
Jägerstraße 22-23
10117 Berlin
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Sprache:
deutsch
Kautionen und Sicherheiten:
keine
Zuschlagskriterien
Preis zu 40% (Stundenpreis)
Leistung zu 60% (Bewertung der eingereichten Beispielarbeiten sowie Referenzen)
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gem. § 9 Abs. 1 VOL/A werden bei Auftragsvergabe die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen“ (VOL/B) Bestandteil des Vertrages. (Allgemeine) Geschäftsbedingungen
oder sonstige einseitige Bedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen.
Rechtsform, die die Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung annehmen muss:
keine besondere Rechtsform
Zuschlag- und Bindefrist:
14. Januar 2017
Falls bis zu dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot
nicht berücksichtigt wurde.
Zuschlagskriterien:
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)
besitzen (§§ 6 Abs. 3, 16 Abs. 5 VOL/A). Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene
durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien (in erster Linie "Qualität und Kompetenz",
"Zweckmäßigkeit der Leistung", "Preis") berücksichtigt (§ 16 Abs. 8 VOL/A). Der Zuschlag wird auf
das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste
Angebotspreis ist nicht allein entscheidend (§ 18 Abs. 1 VOL/A).
N ebenangebote:
nicht zugelassen
Berlin, den 09. November 2016
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