Anmeldung zur Leistungsschau Laupheim An BDS Gewerbeverein Laupheim e.V. Vorstand Roland Pecha Riedweg 34 88471 Laupheim 150 JAHRE Fax 073 92 / 963 37 28 Mail [email protected] BDS Laupheim Bedarfsanmeldung Hiermit melden wir uns zur Teilnahme als Aussteller bei der Leistungsschau des BDS-Gewerbevereins Laupheim vom 6. bis 8. Mai 2016 verbindlich an. Ich buche folgende Fläche: Kulturhaus Zelt Wunschmaße des Stands: m² Besondere Platzwünsche: Außenbereich m² Wunschmaße des Stands: Besondere Platzwünsche: entgeldliche Abgabe von Speisen / Getränken Wir planen eine besondere Veranstaltung (z. B. Friseur- / Modenschau) Anzeige in der Ausstellungsbeilage 100,00 € Banner mit eigenem Logo 120,00 € (300 x 100 mm, andere Größe nach Absprache) Für den Standaufbau setzen Sie sich bitte direkt mit Fa. az promotion, H. Graber in Verbindung. (Adresse siehe Teilnahmebedingungen) (Telefonanschluss im Bedarfsfall direkt bei der Telefonfirma anmelden.) Mitglied des BDS-Gewerbevereins Laupheim Mitglied der Werbegemeinschaft Mitglied eines anderen BDS-Ortsverbandes Nichtmitglied Firma Straße PLZ/Ort Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift Anmeldung zur Leistungsschau Laupheim Hiermit haben Sie eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Flächen. Kulturhaus und Außenbereich 150 JAHRE BDS Laupheim Eingang Café / Restaurant Aufzug Vortragsraum zum Parkplatz 5m Parkplätze Laupheimer immotionale bau-, wohn- und energiespartage 27. Februar bis 28. Februar 2016 Standflächengröße unter Vorbehalt Schloss Großlaupheim Messezelt Messezelt 49,80 m Ausgang Kulturhaus Eingang =1m Teilnahmebedingungen Leistungsschau Laupheim Teilnahmebedingungen für die Ausstellung des BDS Ortsverbandes Laupheim vom 06. Mai 2016 bis 08. Mai 2016. 1. Öffnungszeiten Freitag, den 06.05.16 Freitag, den 06.05.16 Samstag, den 07.05.16 Sonntag, den 08.05.16 von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Eröffnungsveranstaltung 150 JAHRE BDS Laupheim 2. Fachgruppe Gem. §11 der BDS-Satzung wird eine Fachgruppe „Leistungsschau“ mit eigener Kasse gebildet. Der Fachgruppe gehören alle ausstellenden Firmen an. Der Fachgruppenausschuss besteht aus den Vorsitzenden der beteiligten Vereine; Herr Pecha, Herr Schweizer, Herr Lemke, Herr Rommel und weiteren von den Vereinsausschüssen zu benennenden Mitgliedern. 3. Anmeldung Über die Zulassung entscheidet im Einzelnen der Fachgruppenausschuss gem. Ziffer 2. Die Zulassung erfolgt in der Regel nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen abzuweisen bzw. eine Beschränkung der angemeldeten Ausstellungsgegenstände, eine Verkleinerung oder planungstechnisch notwendige Vergrößerung der beantragten Platzfläche vorzunehmen. Genaue Angaben über Ausstellungsgegenstände und Waren, die feilgeboten werden, sind Vertragsgrundlage. Andere Gegenstände und Waren dürfen nicht ausgestellt werden. Bei Anmeldungen bis 18.03.2016 erfolgt die Platzvergabe in KW 13, bei späteren Anmeldungen nach freien Plätzen. 4. Platzzuteilung Die Platzzuteilung wird ausschließlich vom Veranstalter vorgenommen. Die Reihenfolge des Eingangs der Ausstelleranmeldung ist für die Platzzuteilung nicht maßgebend. Da sich während der Vorbereitungszeit in der Standbelegung Änderungen ergeben können, muss der Aussteller damit rechnen, dass sich die Lage der Stände bei Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können aus dieser Tatsache nicht hergeleitet werden. Sofern erforderlich, ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von der Zulassungsbestätigung einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, Größe und Maße des Platzes abzuändern und sonstige Änderungen vorzunehmen. Der Aussteller darf seinen Platz nicht verlegen. Er darf ihn auch ohne Zustimmung der Ausstellungsleitung nicht teilen bzw. ganz oder teilweise an Dritte überlassen. Standkooperationen sind grundsätzlich zulässig. Sie bedürfen jedoch Anmeldung und der Genehmigung durch den Fachgruppenausschuss. 5. Vertragsauflösung Der Auflösung des Vertrages auf Wunsch des Ausstellers kann der Veranstalter ausnahmsweise dann zustimmen, wenn er den frei gewordenen Platz anderweitig vermieten kann und der Aussteller als Vertragsstrafe 25% der vereinbarten Standmiete zahlt. Die Aufhebung ist nur möglich, wenn sie mindestens 4 Wochen vor Ausstellungsbeginn per Einschreiben beantragt wird. Der Aussteller haftet für jeden Mietausfall und hat dem Veranstalter den gesamten vom ihm durch den Vertragsrücktritt entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Veranstalter ist seinerseits berechtigt, nach Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachgekommen ist. Der Aussteller haftet für den dem Veranstalter entstandenen Schaden. 6. Höhere Gewalt Der Veranstalter haftet den Ausstellerfirmen nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. 7. Ort der Ausstellung Die Ausstellung findet im Kulturhaus Laupheim, Zelt und Freigelände statt. 8. Teilnahmerecht Teilnehmen an der Ausstellung können alle Firmen der Stadt Laupheim, der Gemeinde Burgrieden, Mietingen und Schwendi sowie Mitgliedsfirmen im Mittelbereich Laupheim und dem früheren Oberamtsbezirk Laupheim. Die Zulassung sonstiger Firmen bedarf der Entscheidung des Fachausschusses im Einzelfall. 150 JAHRE BDS Laupheim 9. Teilnahmegebühr Die Mindestteilnahmegebühr für Mitglieder der BDS-Gewerbevereine Laupheim, Achstetten-Burgrieden, Mietingen und Schwendi beträgt 200,00 €. Für Nichtmitglieder beträgt sie 330,00 €, für Mitglieder anderer BDS-Ortsverbände 250,00 €. Diese Gebühr ist von jeder teilnehmenden Firma zu tragen, sie fällt auch im Falle der Standkooperation an. Die Mindestteilnahmegebühr fällt an bis zu 150 m² Freilandfläche oder Kleinständen sowie Ausstellern, die nur an einer Sonderveranstaltung teilnehmen. Jeder zusätzliche m² Freilandfläche kostet eine Gebühr von 3,50 €. Für Aussteller von Kraftfahrzeugen im Freigelände gilt: Die Mindestteilnahmegebühr je Aussteller von 200,00 € fällt an bei bis zu vier Autos. Für jedes weitere Auto fällt eine Gebühr von 25,00 € an. In der Mindestteilnahmegebühr sind enthalten: Grundstromverbrauch, Reinigung, Müllcontainer, Gemeinschaftswerbung in Anzeigenblättern und Lokalzeitungen, Ausstellerverzeichnis, GEMA, Gebühren, Versicherungen, Bewachung. Es wird empfohlen eine Rückwand anzubringen, da Schäden am Kulturhaus oder Zelt vom Standbetreiber getragen werden muss. Standgebühr Die Standgebühr im Kulturhaus und Zelt beträgt 25,00 € pro m² (zusätzlich zur Mindestteilnahmegebühr). Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 10. Zahlungsbedingungen Die Stangebühr ist wie folgt gegen Rechnung an die Fachgruppe Leistungsschau zu zahlen: 100% der vorläufig errechneten Kosten bis 14 Tage vor Beginn der Ausstellung 11. Standgestaltung und –ausrüstung Die Ausstattung und Gestaltung der Stände sind Sache des Ausstellers. Name und Sitz der ausstellenden Firma müssen deutlich sichtbar im Stand angebracht werden. Über die weitere Gestaltung entscheidet der Fachgruppenausschuss. Bei Vorführungen mit Musikuntermalung sind die Vorschriften der GEMA zu beachten. Der Standaufbau kann in Eigenregie erfolgen oder bei Firma az promotion in Auftrag gegeben werden. MarkusGraber [email protected] www.az-promotion.de 12. Auf- und Abbauzeiten Bestückung der Stände erfolgt ab Mittwoch 04.05.2016. Räumung der Stände von Sonntag, 08.05. 17.30 Uhr bis spätestens Montag, 09.05.2016 durch den Aussteller. Kein Stand darf vor Beendigung der Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden. Verschraubungen und Befestigungen dürfen nicht auf dem Boden erfolgen. 13. Salvatorische Klausel Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Geltung der übrigen.
© Copyright 2024 ExpyDoc