Offenes Verfahren nach § 3 EG VOL/A Rahmenvertrag über die

Bekanntmachungstext
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Schulen und Kitas der
Stadt Laupheim
Offenes Verfahren nach § 3 EG VOL/A
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung (Warmverpflegung Cook &
Hold) für die Schulen und Kitas der Stadt Laupheim (im Jahr 2014 ca. 33.500 Essen).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag (geplant 03.08.2015) bis 02.08.2016 mit der Option um 3malige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen
Laufzeit von insgesamt 48 Monaten.
Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle:
Stadt Laupheim
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1
88471 Laupheim
Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Stadt Laupheim
Haupt- und Personalamt
Zimmer 109
Marktplatz 1
88471 Laupheim
Zuschlag erteilende Stelle:
Stadt Laupheim
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1
88471 Laupheim
Art der Vergabe:
Offenes Verfahren
Art- und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung (Warmverpflegung Cook &
Hold) für die Schulen und Kitas der Stadt Laupheim (im Jahr 2014 ca. 33.500 Essen).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag (geplant 03.08.2015) bis 02.08.2016 mit der Option um 3malige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen
Laufzeit von insgesamt 48 Monaten.
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PVP !
Petra Vonderach Projektmanagement
Bekanntmachungstext
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Schulen und Kitas der
Stadt Laupheim
Ort der Leistung:
Laupheim
Art und Umfang einzelner Lose:
Es findet keine Losaufteilung statt.
Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Vertrags-, Ausführungs- und Lieferfrist:
Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und beginnt mit Zuschlag (geplant 03.08.2015) mit der
Option um 3-malige Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr
Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Liefer- und
Ausführungsfristen.
Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen herausgibt:
Stadt Laupheim
Haupt- und Personalamt
Marktplatz 1
88471 Laupheim
Die Angebotsunterlagen können per Mail unter [email protected] angefordert
werden und werden in digitaler Form versendet.
Ablauf der Angebotsfrist (Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen):
15.06.2015, 11.00 Uhr
Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Nach § 17 VOL/B und den Allgemein Vertragsbedingungen in den
Ausschreibungsunterlagen.
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
Die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus den
Ausschreibungsunterlagen.
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PVP !
Petra Vonderach Projektmanagement
Bekanntmachungstext
Rahmenvertrag über die Lieferung von Mittagsverpflegung für die Schulen und Kitas der
Stadt Laupheim
Bindefrist der Angebote:
03.08.2015
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung nach den §§ 102 ff. GWB ist schriftlich an die
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe zu richten.
Rügefristen
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das
Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben,
gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. innerhalb von 10 Tagen - zu rügen haben.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber der Vergabestelle zu rügen (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB),
damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der
betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des
Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
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PVP !
Petra Vonderach Projektmanagement