Verpflichtungserklärung für AV-Medien

Erklärung
Der Entleiher verpflichtet sich durch Unterschrift:
1. Vor jeder Veröffentlichung von entliehenen Materialien aus dem Archiv des Liberalismus (ADL) die
Erlaubnis des ADL einzuholen.
2. Die Quelle des veröffentlichten Materials „Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Archiv des
Liberalismus“ zu nennen.
3. Copyrightfragen selbst zu klären und eine Veröffentlichung oder Präsentation nicht ohne vorherige
Zustimmung der jeweiligen Copyrightinhaber vorzunehmen.
4. Die Verwendung von Archivgut des ADL bei Erst-Ausstrahlungen von Sendungen durch Film-, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie durch von diesen mit einer Produktion beauftragten freiberuflich
arbeitenden Regisseuren und Journalisten schriftlich anzukündigen.
5. Dem Archiv des Liberalismus genaue Angaben über die Menge bzw. Länge (in Metern oder Minuten)
des verwendeten Materials zu machen.
6. Keine Bearbeitungen am Inhalt bzw. Änderungen im Kontext vorzunehmen, Aufzeichnungen nicht
im sinnentstellenden Zusammenhang wiederzugeben.
7. Als Verwendungsnachweis einen Beleg an das Archiv des Liberalismus zu liefern.
8. Die Materialien nur für den angegebenen Zweck zu verwenden, sie nicht zu archivieren und nicht
an Dritte weiterzugeben.
9. Geplante Zweitverwertungen anzuzeigen.
Die Preisliste des Archivs des Liberalismus vom 01.02.2014 ist bekannt und wird mit Unterschrift anerkannt.
Die Verwendung von Materialien aus dem Archiv des Liberalismus ist erst nach Eingang der unterschriebenen Erklärung gestattet.
Abweichungen von den vorgenannten Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch das
Archiv des Liberalismus. Geschäftsbedingungen des Benutzers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
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Unterschrift/ Stempel/ Entleiher
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Datum, Ort