PFLANZESCHUTZWARNDIENST ERWERBSOBSTBAU SÜDBADEN Donnerstag, 10. März 2016 *Mittelmengen bei Baumobst je ha und m Kronenhöhe § 22,2 (früher § 18b) Die Anwendung des Mittels ist nur zulässig in Betrieben, denen eine Genehmigung nach § 22,2 Pflanzenschutzgesetz erteilt wurde Witterung Für den Rest der Woche ist eine niederschlagsfreie Wetterlage gemeldet. Nachtfröste können je nach Lage bis Samstag auftreten. Die Tageshöchsttemperaturen erreichen an den kommenden Tagen die 10 ºC Marke. Kernobst Birnenpockenmilbe: Die Knospenschuppen bei den Blütenknospen sind in den meisten Anlagen schon ausreichend weit gestreckt (gelbe Streifen), sodass die Milben tiefer in die Knospen einwandern können. Wo Vorjahresbefall (rote Pusteln an Blättern und Früchten) vorlag, sollte ab heute bei Temperaturen ab 10 ºC die Nebenwirkung von Kumulus (Aufbrauchsfrist 29.02.2017) WG 3,5 kg* (B4, max. 4x) zur Bekämpfung der Birnenpockenmilbe genutzt werden. Behandlung in den warmen Mittagsstunden machen und mit ausreichend hoher Wassermenge behandeln. Unter Berücksichtigung der vorhergesagten Wetterlage ist die zweite Behandlung mit 2,5 kg* ab Mitte nächster Woche zu wiederholen. In späten Lagen oder bei spät austreibenden Sorten entsprechend auf den Entwicklungsstand für eine Behandlung achten. Schorf: Bei Untersuchungen am alten Falllaub wurden bereits reife Ascosporen nachgewiesen. Wo die Blütenknospen aufbrechen besteht dann bei einsetzendem Niederschlagt Infektionsgefahr. Liegt größere Mengen Schnittholz in den Anlagen, sollte dieses rechtzeitig mit dem Schlegelmulcher zerkleinert werden. Dabei kann das alte Falllaub mit dem Stockräumer aus der Baumreihe in die Fahrgasse befördert und für eine schnellere Zersetzung ebenfalls zerkleinert werden. Zulassungssituation Kern-, Stein-, Beerenobst Zulassungsende: Runner und Basta: Zulassungsende 31.12.15, Abverkaufsfrist bis 30.06.16, Aufbrauchsfrist bis 30.06.17: Calypso und Pirimor: Zulassung bis 31.03.16, Abverkaufsfrist bis 30.09.16, Aufbrauchsfrist bis 30.09.17 Entsprechend dem Bedarf wird eine Bevorratung empfohlen. Pflanzenschutzberatung Erwerbsobstbau Südbaden Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald Europaplatz 3 79206 Breisach www.Breisgau-Hochschwarzwald.de www.landwirtschaft-bw.info Mobil. 01622-550672 Tel. 0761/2187-5834 Fax. 0761/2187-75834 [email protected] 02 Die Angaben ersetzen nicht die Gebrauchsanleitung; insbesondere sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten. * §22-Präparate dürfen nur in Betrieben mit entsprechender Genehmigung eingesetzt werden. Haftungsausschluss: Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus der Empfehlung bestimmter Präparate oder Verfahren ergeben könnten, wird nicht übernommen. Weitergabe an Dritte im Original oder als Auszug nur mit Zustimmung des Verfassers! Pflanzenschutzwarndienst Erwerbsobstbau Südbaden Donnerstag, 10. März 2016 Zulassungsverlängerung für Micula bis 31.10.16 Zulassungserweiterung nach Art. 51 für: PflanzenschutzMittel Malvin WG Spintor Zur Bekämpfung von Botrytis, Colletotrichum Kirschessigfliege Spintor Kirschessigfliege Kultur Anwendungshinweis Erdbeere 1,8kg* max. 2x; B4; WZ 14 Vorblüte- Vollblüte GWH 0,2l* max. 3x B1; WZ 3 Himbeere, Brombeere GWH 0,2l* max. 2x; WZ 3 Johannisbeere Stachelbeere Heidelbeere Zulassung für Notfallsituationen nach Art. 53 für PflanzenschutzMittel Zur Bekämpfung von Kultur Anwendungshinweis Insegar Pflaumenwickler 0,2kg* max. 0,6kg; max. 2x; B1; WZ 28 LMA Feuerbrand Pflaume, Zwetschge, Mirabelle Kernobst Spintor Kirschessigfliege Spintor Kirschessigfliege Heidelbeere Holunder Joh.-artiges Erdbeere Brombeere Boni Protect forte Grauschimmel Erdbeere Zeitraum 2016 von bis 15.05. 12.09 10kg* max. 3x Blüte + 1x nach Hagel; B4; WZ F 0,2l* max. 0,4l in der Kultur; max. 2x; B4; WZ 3Tag (Erdbeere 1Tag) 01.04. 30.07. 01.06 28.09 0,2l* max. 0,4l in der Kultur; max. 2x; B4; WZ 3Tag 15.06 12.10 15.03 12.07 Spintor ist bienengefährlich (B 1). Keine Anwendung in blühenden Kulturen oder auf von Bienen beflogenen Kulturen. Obstbau Pflanzenschutzberatung Südbaden Die Angaben ersetzen nicht die Gebrauchsanleitung; insbesondere sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten. * § 22-Präparate dürfen nur in Betrieben mit entsprechender Genehmigung eingesetzt werden. Haftungsausschluss: Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus der Empfehlung bestimmter Präparate oder Verfahren ergeben könnten, wird nicht übernommen. Weitergabe an Dritte im Original oder als Auszug nur mit Zustimmung des Verfassers! Pflanzenschutzwarndienst Erwerbsobstbau Südbaden Donnerstag, 10. März 2016 §22 Abs 2 PflSchG-Genehmigungen für LVEO Mitglieder Mittel Movento OD 150 Zur Bekämpfung von Maulbeerschildlaus Movento OD 150 Kumulus WG Maulbeerschildlaus Brombeermilben Himbeerblattmilbe Rutenkrankheit Xanthomonas Delan WG Cuprozin progress Kultur Aprikose Pfirsich Johannisbeere Brombeere Himbeere Himbeere Erdbeere Freiland, GWH Einsatz wann Nach der Ernte Genehmigt bis 31.12.2018 Nach der Ernte Nach der Ernte Nach der Ernte Nach der Ernte Bis Ende Blüte 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2018 Thomas Köninger Obstbau Pflanzenschutzberatung Südbaden Die Angaben ersetzen nicht die Gebrauchsanleitung; insbesondere sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten. * § 22-Präparate dürfen nur in Betrieben mit entsprechender Genehmigung eingesetzt werden. Haftungsausschluss: Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus der Empfehlung bestimmter Präparate oder Verfahren ergeben könnten, wird nicht übernommen. Weitergabe an Dritte im Original oder als Auszug nur mit Zustimmung des Verfassers!
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