PS 02 2016

PFLANZESCHUTZWARNDIENST ERWERBSOBSTBAU SÜDBADEN
Donnerstag, 10. März 2016
*Mittelmengen bei Baumobst je ha und m Kronenhöhe
§ 22,2 (früher § 18b) Die Anwendung des Mittels ist nur zulässig in Betrieben, denen eine Genehmigung nach § 22,2 Pflanzenschutzgesetz
erteilt wurde
Witterung
Für den Rest der Woche ist eine niederschlagsfreie Wetterlage gemeldet. Nachtfröste können je nach
Lage bis Samstag auftreten. Die Tageshöchsttemperaturen erreichen an den kommenden Tagen die 10
ºC Marke.
Kernobst
Birnenpockenmilbe:
Die Knospenschuppen bei den Blütenknospen sind in den meisten Anlagen schon ausreichend weit
gestreckt (gelbe Streifen), sodass die Milben tiefer in die Knospen einwandern können. Wo
Vorjahresbefall (rote Pusteln an Blättern und Früchten) vorlag, sollte ab heute bei Temperaturen ab 10
ºC die Nebenwirkung von Kumulus (Aufbrauchsfrist 29.02.2017) WG 3,5 kg* (B4, max. 4x) zur
Bekämpfung der Birnenpockenmilbe genutzt werden. Behandlung in den warmen Mittagsstunden
machen und mit ausreichend hoher Wassermenge behandeln. Unter Berücksichtigung der
vorhergesagten Wetterlage ist die zweite Behandlung mit 2,5 kg* ab Mitte nächster Woche zu
wiederholen. In späten Lagen oder bei spät austreibenden Sorten entsprechend auf den
Entwicklungsstand für eine Behandlung achten.
Schorf:
Bei Untersuchungen am alten Falllaub wurden bereits reife Ascosporen nachgewiesen. Wo die
Blütenknospen aufbrechen besteht dann bei einsetzendem Niederschlagt Infektionsgefahr.
Liegt größere Mengen Schnittholz in den Anlagen, sollte dieses rechtzeitig mit dem Schlegelmulcher
zerkleinert werden. Dabei kann das alte Falllaub mit dem Stockräumer aus der Baumreihe in die
Fahrgasse befördert und für eine schnellere Zersetzung ebenfalls zerkleinert werden.
Zulassungssituation Kern-, Stein-, Beerenobst
Zulassungsende:
Runner und Basta: Zulassungsende 31.12.15, Abverkaufsfrist bis 30.06.16, Aufbrauchsfrist bis 30.06.17:
Calypso und Pirimor: Zulassung bis 31.03.16, Abverkaufsfrist bis 30.09.16, Aufbrauchsfrist bis 30.09.17
Entsprechend dem Bedarf wird eine Bevorratung empfohlen.
Pflanzenschutzberatung Erwerbsobstbau Südbaden
Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald
Europaplatz 3
79206 Breisach
www.Breisgau-Hochschwarzwald.de
www.landwirtschaft-bw.info
Mobil. 01622-550672
Tel. 0761/2187-5834
Fax. 0761/2187-75834
[email protected]
02
Die Angaben ersetzen nicht die Gebrauchsanleitung; insbesondere sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten. * §22-Präparate dürfen nur in
Betrieben mit entsprechender Genehmigung eingesetzt werden. Haftungsausschluss: Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der
Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus der Empfehlung
bestimmter Präparate oder Verfahren ergeben könnten, wird nicht übernommen.
Weitergabe an Dritte im Original oder als Auszug nur mit Zustimmung des Verfassers!
Pflanzenschutzwarndienst Erwerbsobstbau Südbaden
Donnerstag, 10. März 2016
Zulassungsverlängerung
für Micula bis 31.10.16
Zulassungserweiterung nach Art. 51 für:
PflanzenschutzMittel
Malvin WG
Spintor
Zur Bekämpfung
von
Botrytis,
Colletotrichum
Kirschessigfliege
Spintor
Kirschessigfliege
Kultur
Anwendungshinweis
Erdbeere
1,8kg* max. 2x; B4; WZ 14 Vorblüte- Vollblüte
GWH
0,2l* max. 3x B1; WZ 3
Himbeere,
Brombeere
GWH
0,2l* max. 2x; WZ 3
Johannisbeere
Stachelbeere
Heidelbeere
Zulassung für Notfallsituationen nach Art. 53 für
PflanzenschutzMittel
Zur Bekämpfung
von
Kultur
Anwendungshinweis
Insegar
Pflaumenwickler
0,2kg* max. 0,6kg;
max. 2x; B1; WZ 28
LMA
Feuerbrand
Pflaume,
Zwetschge,
Mirabelle
Kernobst
Spintor
Kirschessigfliege
Spintor
Kirschessigfliege
Heidelbeere
Holunder
Joh.-artiges
Erdbeere
Brombeere
Boni Protect
forte
Grauschimmel
Erdbeere
Zeitraum
2016
von
bis
15.05.
12.09
10kg* max. 3x Blüte +
1x nach Hagel; B4;
WZ F
0,2l* max. 0,4l in der
Kultur; max. 2x; B4; WZ
3Tag (Erdbeere 1Tag)
01.04.
30.07.
01.06
28.09
0,2l* max. 0,4l in der
Kultur; max. 2x; B4; WZ
3Tag
15.06
12.10
15.03
12.07
Spintor ist bienengefährlich (B 1). Keine Anwendung in blühenden Kulturen oder auf von Bienen
beflogenen Kulturen.
Obstbau Pflanzenschutzberatung Südbaden
Die Angaben ersetzen nicht die Gebrauchsanleitung; insbesondere sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten. * § 22-Präparate dürfen nur in
Betrieben mit entsprechender Genehmigung eingesetzt werden. Haftungsausschluss: Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der
Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus der Empfehlung
bestimmter Präparate oder Verfahren ergeben könnten, wird nicht übernommen.
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Pflanzenschutzwarndienst Erwerbsobstbau Südbaden
Donnerstag, 10. März 2016
§22 Abs 2 PflSchG-Genehmigungen für LVEO Mitglieder
Mittel
Movento OD 150
Zur Bekämpfung von
Maulbeerschildlaus
Movento OD 150
Kumulus WG
Maulbeerschildlaus
Brombeermilben
Himbeerblattmilbe
Rutenkrankheit
Xanthomonas
Delan WG
Cuprozin progress
Kultur
Aprikose
Pfirsich
Johannisbeere
Brombeere
Himbeere
Himbeere
Erdbeere
Freiland, GWH
Einsatz wann
Nach der Ernte
Genehmigt bis
31.12.2018
Nach der Ernte
Nach der Ernte
Nach der Ernte
Nach der Ernte
Bis Ende Blüte
31.12.2018
31.12.2017
31.12.2017
31.12.2018
31.12.2018
Thomas Köninger
Obstbau Pflanzenschutzberatung Südbaden
Die Angaben ersetzen nicht die Gebrauchsanleitung; insbesondere sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten. * § 22-Präparate dürfen nur in
Betrieben mit entsprechender Genehmigung eingesetzt werden. Haftungsausschluss: Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der
Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus der Empfehlung
bestimmter Präparate oder Verfahren ergeben könnten, wird nicht übernommen.
Weitergabe an Dritte im Original oder als Auszug nur mit Zustimmung des Verfassers!