Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5374

Drucksache 17/5374
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
(zu Drs. 17/5158)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie
und Klimaschutz
Hannover, den 08.03.2016
Herrn
Präsidenten des Niedersächsischen Landtages
Hannover
Gabriels Brief zum Netzausbau: Notwendige Ermahnung oder „Foul“?
Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/5158
89. Plenarsitzung im 32. Tagungsabschnitt des Landtages am 18.02.2016, Tagesordnungspunkt 16 b
Sehr geehrter Herr Präsident,
zu der o. g. Dringlichen Anfrage übersende ich Ihnen ergänzend zu der Antwort der Landesregierung im Februar-Plenum am 18.02.2016 die nachzuliefernde Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zur folgenden Zusatzfrage:
Die vierte Zusatzfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) lautete:
„Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viel
des in Niedersachsen produzierten Stroms musste im vergangenen Jahr aufgrund fehlender Netze
abgeregelt werden bzw. konnte nicht weiter transportiert werden?“
In meiner Antwort führte ich u. a. wie folgt aus:
„Herr Bäumer, ich kann Ihnen die Zahl für die Redispatch-Kosten sagen: Die lagen bei etwa 150
Millionen Euro. Die von Ihnen erfragte konkrete Zahl müsste ich nachliefern.“
Die Antwort wird wie folgt ergänzt:
„Bei die Beantwortung der Frage muss zwischen verschiedenen Kategorien von Netzeingriffen unterschieden werden.
Für Redispatch-Maßnahmen auf Basis von § 13 Abs. 1 EnWG liegen keine bundesländerbezogenen Daten vor. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht jedoch eine regelzonenscharfe Auflösung der Redispatch-Strommengen, wobei bislang nur Werte für das erste Halbjahr 2015 vorliegen. Niedersachsen liegt innerhalb der Regelzonen von Tennet und Amprion. In
diesen beiden Regelzonen wurden im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen im ersten Halbjahr
2015 etwa 890 Gigawattstunden (GWh) abgeregelt. Die geschätzten Kosten hierfür betrugen rund
150 Millionen Euro.
Für Einspeisemanagement-Maßnahmen nach §§ 14, 15 EEG veröffentlicht die BNetzA ab dem
Jahr 2015 auch bundesländerspezifische Daten, wobei bislang ebenfalls nur Werte für das erste
Halbjahr 2015 vorliegen. In diesem Zeitraum betrug die Ausfallarbeit in Niedersachsen etwa
230 GWh. Gleichzeitig fielen Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 25 Millionen Euro in Niedersachsen an“.
Stefan Wenzel
(Ausgegeben am 14.03.2016)