Preisrichtlinien Diversitas 2016

PREISRICHTLINIEN
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft schreibt
biennal den Diversitätsmanagement-Preis im Wert von € 150.000,– für Hochschul- und Forschungseinrichtungen aus.
Mit der Auslobung des Diversitätsmanagement-Preises soll die Sensibilisierung
und Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins für eine diversitätsorientierte
und diskriminierungsfreie Kultur in den Organisationsstrukturen an österreichischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen gefördert werden.
Bereits gesetzte sowie konkret entwickelte Maßnahmen zur Implementierung von
Diversitätsmanagement werden damit vor den Vorhang geholt.
Bestimmung des Diversitätsmanagement-Preises
Die Auszeichnung wird an österreichische Hochschul- und Forschungseinrichtungen für eine herausragende, innovative Leistung auf dem Gebiet des
Diversitätsmanagements verliehen, aufgrund derer eine bedeutende diversitätsspezifische Belebung an der eigenen Einrichtung in jüngster Zeit bereits erfolgt
oder in naher Zukunft zu erwarten ist. Prämiert werden sowohl umgesetzte und
gelebte als auch konkret vorbereitete Maßnahmen zu den inneren, äußeren und
organisationalen1 Dimensionen in der Organisationsstruktur und im Arbeitsprozess. Die ausgeschütteten Geld- und Sachprämien sind zweckgebunden für den
Bereich Diversitätsmanagement zu verwenden. Über den Einsatz der Geldprämie
ist dem Ministerium in schriftlicher Form ein Bericht zu legen. Der Bericht hat
strukturiert auf die Schwerpunkte sowie Qualitätskriterien gemäß den Richtlinien
einzugehen.
Geld- und Sachprämien des Diversitätsmanagement-Preises
Der Preis ist mit Geldprämien und Sachprämien ausgestattet. Die Vergabe der
Geldprämien erfolgt zu je € 25.000,– für fünf herausragende Einreichungen.
Darüber hinaus werden Sachprämien in Form von Unterstützungsmaßnahmen für
Diversitätsmanagement-Beratung und -Coachings von insgesamt € 25.000,–
vergeben.
Einladung zur Teilnahme
Die Einladung zur Teilnahme richtet sich an österreichische Hochschul- und
Forschungseinrichtungen: an die öffentlichen und privaten Universitäten, an die
Fachhochschulen sowie an das Institute of Science and Technology Austria, an
die Österreichische Akademie der Wissenschaften und an die Ludwig BoltzmannGesellschaft. Mit dem Diversitätsmanagement-Preis erhalten teilnehmende Ein1
http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/wissenschaft-hochschulen/gender-und-diversitaet/stabstellegender-und-diversitaetsmanagement/gender-und-diversitaetsmanagement/
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richtungen die Möglichkeiten, Personen oder Abteilungen, die Diversitätsmaßnahmen umsetzen, besonders zu würdigen.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgt auf der Homepage des Bundesministeriums
und kann über Anfrage auch elektronisch zugesandt werden.
Schwerpunkte
Die Ausschreibung orientiert sich an den strategischen Zielsetzungen des
BMWFW zur Förderung von Diversität.
Es sind dies:

Strukturverankerung (S1)
Bei den eingereichten Themen wird ein Hauptaugenmerk auf die strukturelle
Festschreibung und Nachhaltigkeit in der organisatorischen Gestaltung der
jeweiligen Hochschul- und Forschungseinrichtung gelegt, wie z.B. in den Bereichen Management, Lehre, Forschung, Personal, Studierende, Administrierung, Internationalisierung.
und

Mehrdimensionalität und Intersektionalität (S2)
Die Einreichungen werden nach der gezielten Wahrnehmung, Nutzung und
Förderung von Vielfalt gesichtet und bewertet. Es sind Maßnahmen erwünscht, die personenbezogene (individuelle soziale) und organisationsbezogene (strukturelle) Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Personen
und Gruppen (Mehrdimensionalität) thematisieren sowie deren Zusammenwirken in der Praxis bearbeiten (Intersektionalität).
sowie

Kontextangebundenheit (S3)
Die Maßnahmen werden auf ihren Einklang mit den Zielen und der Einbeziehung von Vorgaben der Hochschul- und Forschungseinrichtung betrachtet,
wie sie z.B. in den Leistungsvereinbarungen zwischen Universitäten und
Ministerium, in den Entwicklungsplänen oder im Leitbild festgelegt bzw. angestrebt werden.
Qualitätskriterien
Für eine Auszeichnung kommt nach den vorgestellten Schwerpunkten das
gesamte Diversitätsschaffen der Hochschul- und Forschungseinrichtungen in
Frage. Bei der Beurteilung wird auf folgende Punkte der eingereichten Maßnahmen eingegangen:

Inklusion – die Förderung der Chancengleichheit und die Sensibilisierung für
Vielfalt bezieht sich auf relevante Zielgruppen der Einrichtung (Q1)

Ressourcenorientierung – die Stärkung und Nutzung vorhandener sozialer
sowie persönlicher Potenziale in der Einrichtung (Q2)

Partizipation und Vernetzung – die Einbindung relevanter ausgewiesener
sozialer Gruppen in die Umsetzung der Maßnahme (Q3)
2

Nachhaltigkeit – die angestrebten Veränderungen lassen eine nachhaltige
Wirkung erwarten (Q4)

Innovation / Kreativität / Innen- und Außenwirkung – die Maßnahme und deren
Umsetzung ist innovativ und geht mit der Themenstellung kreativ um, sodass
ein Beitrag zur Diversitätsreife der Einrichtung erwartet werden kann (Q5)

Maßnahmentransfer – die Maßnahme ist modellhaft für andere Einrichtungen
anwendbar (Q6)
Anzahl der Einreichungen
Pro Einrichtung ist eine Einreichung möglich. Der Einreichung können zusätzliche
Unterlagen beigefügt werden.
Einreichungsmodalitäten
Die Einsendung der Bewerbung erfolgt elektronisch an
[email protected].
Jury
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bestellt eine unabhängige Jury, die inhaltliche, strukturfördernde, strategische, systematische,
organisationale, qualitative, (mehr-)dimensionale, intersektionale, innovative als
auch kreative Aspekte der Einreichung beurteilt und dem Bundesminister zur
Entscheidung vorlegt. Die Funktionsdauer der Jury ist für zwei Auszeichnungsperioden festgelegt.
Entscheidung und Preisverleihung
Über die Beurteilung der Jury und die Entscheidung wird keine Korrespondenz
geführt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden schriftlich informiert. Die Überreichung des Diversitätsmanagement-Preises erfolgt in feierlicher Form durch
den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
Eigentum und Nutzungsrechte
Den Urheberinnen und Urhebern gehören alle Eigentumsrechte an ihrer Einreichung. Dem Veranstalter werden für die Präsentation sämtliche
Nutzungsrechte zur Bekanntmachung der Maßnahmen und zur Vernetzung mit
der Öffentlichkeit eingeräumt.
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