PREISRICHTLINIEN Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft schreibt biennal den Diversitätsmanagement-Preis im Wert von € 150.000,– für Hochschul- und Forschungseinrichtungen aus. Mit der Auslobung des Diversitätsmanagement-Preises soll die Sensibilisierung und Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins für eine diversitätsorientierte und diskriminierungsfreie Kultur in den Organisationsstrukturen an österreichischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen gefördert werden. Bereits gesetzte sowie konkret entwickelte Maßnahmen zur Implementierung von Diversitätsmanagement werden damit vor den Vorhang geholt. Bestimmung des Diversitätsmanagement-Preises Die Auszeichnung wird an österreichische Hochschul- und Forschungseinrichtungen für eine herausragende, innovative Leistung auf dem Gebiet des Diversitätsmanagements verliehen, aufgrund derer eine bedeutende diversitätsspezifische Belebung an der eigenen Einrichtung in jüngster Zeit bereits erfolgt oder in naher Zukunft zu erwarten ist. Prämiert werden sowohl umgesetzte und gelebte als auch konkret vorbereitete Maßnahmen zu den inneren, äußeren und organisationalen1 Dimensionen in der Organisationsstruktur und im Arbeitsprozess. Die ausgeschütteten Geld- und Sachprämien sind zweckgebunden für den Bereich Diversitätsmanagement zu verwenden. Über den Einsatz der Geldprämie ist dem Ministerium in schriftlicher Form ein Bericht zu legen. Der Bericht hat strukturiert auf die Schwerpunkte sowie Qualitätskriterien gemäß den Richtlinien einzugehen. Geld- und Sachprämien des Diversitätsmanagement-Preises Der Preis ist mit Geldprämien und Sachprämien ausgestattet. Die Vergabe der Geldprämien erfolgt zu je € 25.000,– für fünf herausragende Einreichungen. Darüber hinaus werden Sachprämien in Form von Unterstützungsmaßnahmen für Diversitätsmanagement-Beratung und -Coachings von insgesamt € 25.000,– vergeben. Einladung zur Teilnahme Die Einladung zur Teilnahme richtet sich an österreichische Hochschul- und Forschungseinrichtungen: an die öffentlichen und privaten Universitäten, an die Fachhochschulen sowie an das Institute of Science and Technology Austria, an die Österreichische Akademie der Wissenschaften und an die Ludwig BoltzmannGesellschaft. Mit dem Diversitätsmanagement-Preis erhalten teilnehmende Ein1 http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/wissenschaft-hochschulen/gender-und-diversitaet/stabstellegender-und-diversitaetsmanagement/gender-und-diversitaetsmanagement/ 1 richtungen die Möglichkeiten, Personen oder Abteilungen, die Diversitätsmaßnahmen umsetzen, besonders zu würdigen. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt auf der Homepage des Bundesministeriums und kann über Anfrage auch elektronisch zugesandt werden. Schwerpunkte Die Ausschreibung orientiert sich an den strategischen Zielsetzungen des BMWFW zur Förderung von Diversität. Es sind dies: Strukturverankerung (S1) Bei den eingereichten Themen wird ein Hauptaugenmerk auf die strukturelle Festschreibung und Nachhaltigkeit in der organisatorischen Gestaltung der jeweiligen Hochschul- und Forschungseinrichtung gelegt, wie z.B. in den Bereichen Management, Lehre, Forschung, Personal, Studierende, Administrierung, Internationalisierung. und Mehrdimensionalität und Intersektionalität (S2) Die Einreichungen werden nach der gezielten Wahrnehmung, Nutzung und Förderung von Vielfalt gesichtet und bewertet. Es sind Maßnahmen erwünscht, die personenbezogene (individuelle soziale) und organisationsbezogene (strukturelle) Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Personen und Gruppen (Mehrdimensionalität) thematisieren sowie deren Zusammenwirken in der Praxis bearbeiten (Intersektionalität). sowie Kontextangebundenheit (S3) Die Maßnahmen werden auf ihren Einklang mit den Zielen und der Einbeziehung von Vorgaben der Hochschul- und Forschungseinrichtung betrachtet, wie sie z.B. in den Leistungsvereinbarungen zwischen Universitäten und Ministerium, in den Entwicklungsplänen oder im Leitbild festgelegt bzw. angestrebt werden. Qualitätskriterien Für eine Auszeichnung kommt nach den vorgestellten Schwerpunkten das gesamte Diversitätsschaffen der Hochschul- und Forschungseinrichtungen in Frage. Bei der Beurteilung wird auf folgende Punkte der eingereichten Maßnahmen eingegangen: Inklusion – die Förderung der Chancengleichheit und die Sensibilisierung für Vielfalt bezieht sich auf relevante Zielgruppen der Einrichtung (Q1) Ressourcenorientierung – die Stärkung und Nutzung vorhandener sozialer sowie persönlicher Potenziale in der Einrichtung (Q2) Partizipation und Vernetzung – die Einbindung relevanter ausgewiesener sozialer Gruppen in die Umsetzung der Maßnahme (Q3) 2 Nachhaltigkeit – die angestrebten Veränderungen lassen eine nachhaltige Wirkung erwarten (Q4) Innovation / Kreativität / Innen- und Außenwirkung – die Maßnahme und deren Umsetzung ist innovativ und geht mit der Themenstellung kreativ um, sodass ein Beitrag zur Diversitätsreife der Einrichtung erwartet werden kann (Q5) Maßnahmentransfer – die Maßnahme ist modellhaft für andere Einrichtungen anwendbar (Q6) Anzahl der Einreichungen Pro Einrichtung ist eine Einreichung möglich. Der Einreichung können zusätzliche Unterlagen beigefügt werden. Einreichungsmodalitäten Die Einsendung der Bewerbung erfolgt elektronisch an [email protected]. Jury Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bestellt eine unabhängige Jury, die inhaltliche, strukturfördernde, strategische, systematische, organisationale, qualitative, (mehr-)dimensionale, intersektionale, innovative als auch kreative Aspekte der Einreichung beurteilt und dem Bundesminister zur Entscheidung vorlegt. Die Funktionsdauer der Jury ist für zwei Auszeichnungsperioden festgelegt. Entscheidung und Preisverleihung Über die Beurteilung der Jury und die Entscheidung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden schriftlich informiert. Die Überreichung des Diversitätsmanagement-Preises erfolgt in feierlicher Form durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Eigentum und Nutzungsrechte Den Urheberinnen und Urhebern gehören alle Eigentumsrechte an ihrer Einreichung. Dem Veranstalter werden für die Präsentation sämtliche Nutzungsrechte zur Bekanntmachung der Maßnahmen und zur Vernetzung mit der Öffentlichkeit eingeräumt. 3
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