Auswertung Rückmeldungen auf gbs_Stgt

Wahlprüfsteine der gbs Stuttgart
tuttgart zur Landtagswahl BW – Auswertung
Au
der
Rückmeldungen
Nutzen Sie die Ergebnisse der Wahlprüfsteine, Ihre Stimme für eine Politik einzusetzen, die die
Interessen der konfessionsfreien Bürger von Baden-Württemberg
Baden Württemberg nicht ignoriert.
ignori
Am Sonntag, dem 13. März 2016, wird ein neuer Landtag in Baden-Württemberg
Baden Württemberg gewählt. Wir wollten
von den Kandidaten im Großraum Stuttgart wissen, was sie auf unsere
unser Fragen antworten.
Die Wahlprüfsteine der gbs Stuttgart konzentrieren sich auf Fragen der konfessionsfreien
Bevölkerung, die nicht im Zentrum der täglichen Äußerungen stehen, da viele Bürger und die Medien
die Fakten hierzu nicht kennen.. Politiker
Polit
berücksichtigen diese Themen auch nicht
nich in ihren
Wahlprogrammen. Deshalb wurden
rden diese
d
Themen von uns in 19 Fragen dokumentiert und an über
130
0 Kandidaten in der Region Stuttgart gesendet.
37 Rückmeldungen erfolgten, teilweise
teilwe
zentral im Namen der Partei,
tei, mehrheitlich als persönliche
Rückmeldungen von Einzelkandidaten.
Die Auswertung der Rückmeldungen wird hiermit veröffentlicht.
Bild: Parteien Wahltag Landtagswahl Baden-Württemberg
Baden
- wk
Die Wahlentscheidunghilfe Wahl-O
O-Mat enthält lediglich eine Frage die etwas mit Konfession bzw.
Religion zu tun hat: eine Frage zum Islamischen Religionsunterricht.
Wir wollten von den Parteien und Kandidaten mehr wissen, als im Wahl-O-Mat
Mat zu erfahren ist und
haben folgende Fragen gestellt:
1. Konkordate und Kirchenverträge kündigen
2. Ablösung der Staatsleistungen
3. Die kirchliche Dominanz bei der Vertretung der Bevölkerung in Gremien beenden
4. Rechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen
5. Integrativer Ethik- oder Religionskundeunterricht ab der ersten Schulklasse
6. Evolution im Bildungsplan, ab der Grundschule
7. Angebot an öffentlichen sozialen Einrichtungen
8. Entfernung des Gottesbezugs aus der Landesverfassung Baden-Württembergs
Baden Württembergs
9. Säkularisierung der Bildung (Schulgesetz)
10. Säkularisierung von Kindergärten und Kitas (Orientierungsplan)
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
(Einfluss durch) Persönliche religiöse Prägung der Wahlkandidaten
Staatliche Finanzierung und Subventionen
Göttliche Gebote wichtiger als demokratische Gesetze?
Kirchen als Lobbyorganisationen
Feiertagskultur, Tanz- und Veranstaltungsverbote, Feiertagszensur für Filme
Friedhofszwang lockern
Staatlich finanzierte Seelsorge und Missionierung
(Einstellung der) Zusammenarbeit mit konservativen Islamverbänden
Abschaffung des Strafgesetzbuchparagrafen 166 (Blasphemie-Paragraph)
Anmerkung: Nach Kenntnis des Buches und des Vortrages „Kirchenrepublik Deutschland –
Christlicher Lobbyismus“ von Carsten Frerk wäre eine weitere berechtigte Frage gewesen, um auf
eine Verquickung von Staat und Kirche aufmerksam zu machen. „Kirchlicher Dienst ist
öffentlicher Dienst?“. Es ist eine eklatante Verletzung der gebotenen weltanschaulichen
Neutralität des Staates, wenn Mitarbeiter zwischen dem kirchlichen und dem öffentlichen Dienst
wechseln können, dabei ihre Dienstalterseinstufungen behalten und ihre Pensionsansprüche
übertragen werden. Diese staatskirchenrechtliche Formulierung in Staatskirchenverträgen und
Konkordaten ist bei einem angeblich weltanschaulich neutralen Staat ein Skandal und nicht
akzeptabel.
Auswertung der Rückmeldungen
Offensichtlich zögerten viele Kandidaten, eine Rückmeldung zu senden, die überwiegend
Ablehnungen zu den gestellten Fragen enthält. Von den aktuell im Landtag vertretenen Parteien
kamen erst nach einem Erinnerungsschreiben ausreichend Rückmeldungen, die eine Auswertung
zuließen. Von der FDP kamen sechs Rückmeldungen, von der CDU kamen sechs Rückmeldungen,
von den Grünen kamen sechs Rückmeldungen. DIE LINKE lieferte sechs Rückmeldungen. Von der
SPD kamen lediglich zwei Rückmeldungen – die man deshalb mit Vorbehalt interpretieren muss.
Die Antworten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und von der SPD legen nahe, dass im Großraum
Stuttgart kaum Kandidaten vorhanden sind, die den Säkularen Grünen oder dem Arbeitskreis
LaizistInnen in der SPD nahe stehen. Säkulare Kandidaten wären aufgrund der Antworten zu
erkennen gewesen und hätten auch ohne Zögern die Fragen überwiegend positiv beantwortet.
Von ALFA ("Allianz für Fortschritt und Aufbruch" – die neue Partei von AfD-Gründer Bernd Lucke),
von der Piratenpartei und von FREIE WÄHLER kamen zentrale Rückmeldungen, die als
Parteiposition zu werten sind.
Die Parteien NPD, Republikaner, Die Rechte, die Ökologisch-Demokratische Partei, „Die Partei“
und das „Bündnis C – Christen für Deutschland“ haben auf Parteiebene auf das Anschreiben nicht
reagiert und keine Rückmeldungen zur Verfügung gestellt. Von einzelnen Kandidaten dieser Parteien
waren keine e-mail-Kontaktadressen ausfindig zu machen.
Bei der AfD waren auch keine e-mail-Kontaktaktessen der Kandidaten ausfindig zu machen. Die AfD
hat die Anfrage aber intern an alle Kandidaten weitergeleitet. Von drei AfD-Kandidaten kamen
überraschende Rückmeldungen. Es haben drei Kandidaten reagiert, die eine innerparteiliche Gruppe
bilden, die "Agnostiker in der AfD". Damit hat im Großraum Stuttgart die AfD mehr Agnosiker /
konfessionsfreie Kandidaten als die CDU, SPD und FDP zusammen, die im Großraum Stuttgart
vermutlich nur einen oder zwei konfessionsfreien Kandidaten haben (die die Wahlprüfsteine
beantwortet hatben. Die drei Kandidaten der AfD haben bei 17 von 19 Fragen mit „Ja, Zustimmung“
geantwortet. Sie haben aber auch bestätigt, dass es „offen gesagt, leider auch religiöse, parteiinterne
Gegengruppen“ gibt.
Von den „religiösen“ Kandidaten der AfD, die vermutlich die Mehrheit dieser populistischen Partei
ausmachen, kam jedoch keine Rückmeldung. Wir erlauben uns deshalb, die drei definitiv einseitigen
Rückmeldungen nicht als Auswertung der Partei zu werten.
Dass es eine Gruppe Agnostiker in der AfD gibt, ist nicht einfach erklärbar. Ist es die übliche
Bandbreite des Meinungsspektrums innerhalb einer Partei? Sind es Kandidaten, die in der Partei
bleiben, weil sie in dieser Partei laut Umfragen eine höhere Chance haben, in den Landtag gewählt zu
werden?
Eine plausible Erklärung für die atheistisch-orientierten Mitglieder der AfD könnte die Einschätzung
eines Kenners der ostdeutschen Bevölkerung sein: Er hält es für möglich, dass durch Zuzug von
Bürgern aus den neuen
euen Bundesländern
Bundesländern die Kombination links orientert & fremdenfeindlich &
atheistisch in die alten Bundesländern gekommen ist und hier bei der AfD
fD eine politische Heimat
gefunden hat. Es wäre vorstellbar, dass auch ex-Linke die AfD wählen.
Grafische Auswertung der Rückmeldungen
Frage
Im Landtag 2011-2016
Grüne
CDU
FDP
(noch) nicht im Landtag vertreten
SPD
AfD
2
☺
3
4
5
☺
6
☺
7
8
9
10
11
☺
☺
☺
12
13
☺
☺
☺
14
15
16
17
18
19
☺
☺
5,8
4,18
Nicht ausgewertet, da Rückmeldungen nur eine Parteigruppe
repräsentieren
1
ALFA
Linke
Piraten
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
8,25
4,75
16,0
16,1 18,25
Durchschnittliche Zustimmungen der Parteien
Tierschutz
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
☺
Durchschnitt
je
Frage
0,47
0,48
0,46
0,55
0,45
0,64
0,49
0,33
0,45
0,36
0,85
0,47
0,82
0,49
0,42
0,56
0,48
0,70
0,59
19
☺ Ja, Zustimmung
Durchschnittswert im oberen Quartil (0,75-1,0);
(0,75
dass heißt die Frage wurde durch die abgegebenen Stimmen der Kandidaten durchschnittlich positiv
beantwortet: „Ja, Zustimmung“; Durchschnittswert 0,75- 1,00
weder
eder Zustimmung noch Ablehnung
Durchschnittswert in den beiden mittleren Quartilen (0,26-0,74)
(0,26
Nein, Ablehnung
Durchschnittswert im unteren Quartil (0,0 -0,25);
das heißt die Frage wurde durch die abgegebenen Stimmen der Kandidaten durchschnittlich negativ
beantwortet: „Nein, Ablehnung“. Durchschnittswert 0 – bis 0,25.
Zusammenfassung des Ergebnisses nach Parteien:
Die Tierschutzpartei und die DKP haben alle 19 Fragen mit „Ja, Zustimmung“ beantwortet.
Eine hohe Zustimmung zeigen auch die Piratenpartei („Ja, Zustimmung“ im Durchschnitt bei 18,25
Fragen), Die Linke (16,1), und die Allianz für Fortschritt und Aufbruch – ALFA (16,0).
Bei den etablierten Parteien, die für die Wahlperiode von 2011 bis 2016 Im Landtag von BadenWürttemberg vertreten sind, ist die Zustimmungsrate deutlich geringer. Die Antwort „Ja, Zustimmung“
gibt die FDP bei durchschnittlich 8,25 Fragen, die Grünen folgen mit Zustimmung bei durchschnittlich
5,8 Fragen, die SPD mit durchschnittlich 4,75 Fragen. Das Schlusslicht bildet die CDU mit
durchschnittlich 4,18 Zustimmungen. Immerhin gibt es auch bei der CDU einige Ja-Stimmen.
Die AfD wurde nicht ausgewertet. Die Partei hat nicht als Partei geantwortet, aber die Anfrage an alle
Kandidaten weitergeleitet. Von den Kandidaten der Partei haben drei Kandidaten der innerparteilichen
Gruppe „Agnostiker in der AfD“ bei durchschnittlich 16,83 Fragen mit „Ja, Zustimmung“ sehr erfreulich
geantwortet. Es wäre aber eine einseitige Darstellung, da von der wahrscheinlichen Mehrheit der
vermutlich überwiegend religiösen Kandidaten keine einzige Rückmeldung kam.
Zusammenfassung des Ergebnisses nach Fragen:
Die meiste Zustimmung hat Frage 11 (Einfluss durch persönliche religiöse Prägung der
Wahlkandidaten) bekommen, gefolgt von den Fragen 13 (Göttliche Gebote wichtiger als
demokratische Gesetze?), Frage 18 (Einstellung der Zusammenarbeit mit konservativen
Islamverbänden?), Frage 6 (Evolution im Bildungsplan, ab der Grundschule), Frage 19 (Abschaffung
des Blasphemie-Gesetzes).
Weiterführende Informationen
Ausführliche Auswertung der Rückmeldungen mit exemplarischen Antworten und Kommentaren von
Parteien/Kandidaten und Antworten der gbs Stuttgart an einige Kandidaten:
gbs_stuttgart_auswertung_wahlpruefsteine_2016.pdf
Wahlprüfsteine der gbs Stuttgart:
gbs_stuttgart_wahlpruefsteine_2016.pdf
8 Fragen an Parteien - Die Humanisten Baden-Württemberg
http://www.dhubw.de/220-0-Landtagswahl-2016.html
Besetzung der Wahlkreise:
ALFA tritt in allen 70 Wahlkreisen von Baden-Württemberg an.
DIE LINKE tritt in allen 70 Wahlkreisen an.
Die PIRATEN – Piratenpartei BW tritt in 31 Wahlkreisen an.
Tierschutzpartei – PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ tritt in 20 Wahlkreisen an.
FREIE WÄHLER tritt in 5 Wahlkreisen an.
Die DKP tritt in einem Wahlkreis an.
Die Humanisten Baden-Württemberg – 8 Fragen an Parteien
Die Humanisten Baden-Württemberg haben unabhängig und parallel auch eine Parteiumfrage
gemacht und haben fünf Parteien acht Fragen gestellt, die sich konfessionsfreie und nichtreligiöse
Wahlberechtigte stellen.
Die Fragen 1-4 und 7 der Humanisten entsprechen den Fragen 3, 5 und 7 der gbs Stuttgart.
Die Fragen:
1 Schulische Wertebildung
Befürworten Sie die Einführung von Ethikunterricht ab Klasse 1 als alternatives Angebot zu den
bekenntnisorientierten Unterrichtsfächern (Religionsunterricht) für nichtreligiöse Schülerinnen und
Schüler bzw. deren Eltern?
2 Schulische Wertebildung
Befürworten Sie die Zulassung/Genehmigung eines bekenntnisorientierten und wertebildenden
Unterrichtsfaches wie das in Berlin, Brandenburg und Bayern zugelassene Schulfach Humanistische
Lebenskunde als Alternative zu den Religionsunterrichten für nichtreligiöse Schülerinnen und Schüler
bzw. deren Eltern?
3 Gleichberechtigung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Befürworten Sie die Einbeziehung von Vertretern nichtreligiöser Bürgerinnen und Bürger in den SWRRundfunkrat?
4 Gleichberechtigung bei der frühkindlichen Bildung
Viele Kindertagesstätten in Baden-Württemberg sind in kirchlicher Trägerschaft. Befürworten Sie
Schritte zur Vergrößerung der Trägervielfalt bei Kindertagesstätten insbesondere im ländlichen Raum,
damit nichtreligiöse Bürgerinnen und Bürgern überall ausreichend ihren Lebensauffassungen
entsprechende Betreuungsangebote finden?
5 Neutralität von Orten der Trauer
Befürworten Sie weltanschaulich neutral gestaltete öffentliche Feierhallen für Bestattungsfeiern für
Verstorbene?
6 Gleiche Unterstützung im Trauerfall
Befürworten Sie, dass Sozialämter die FeiersprecherInnen für konfessionsfreie Menschen in gleichem
Maße finanziell unterstützen wie die Tätigkeit von PfarrerInnen?
7 Dialog auf Augenhöhe
Befürworten Sie die Aufnahme und die Fortführung eines regelmäßigen und transparenten Dialogs
zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern nichtreligiöser Wertegemeinschaften wie den Humanisten
Baden-Württemberg und Ihrer Partei sowie der Landesregierung?
8 Unterstützung für nichtreligiöse Wertegemeinschaften
Befürworten Sie eine Stärkung von nichtreligiösen Wertegemeinschaften wie den Humanisten BadenWürttemberg, um diese bei ihren stetig wachsenden Aufgabenfeldern zu unterstützen? Wenn ja,
welche Formen der Unterstützung würden Sie hier befürworten?
Exemplarische Antworten und Kommentare von Parteien/Kandidaten
Im Folgenden werden einige typische Antworten und Kommentare wiedergegeben, die den
Rückmeldungen entnommen wurden.
ALFA: Antworten und Kommentare
Wir übersenden Ihnen eine im Landesvorstand abgestimmte Antwort, die Sie bitte als Antwort aller
Kandidaten von ALFA werten möchten. Dies schließt nicht aus, dass einzelne Kandidaten Ihnen
zusätzliche Antworten senden.
Anmerkung W. Koch: vier von 15 angeschriebenen Kandidaten haben diese Rückmeldung in
identischer Form zurückgeschickt.
Ein Beispiel:
Frage 1 (Zustimmung) – Kommentar:
ALFA steht für ein modernes, fortschrittliches Denken. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die
bestehenden Konkordate und Kirchenverträge überprüft werden. Hierzu bedarf es Anstrengungen
nicht nur auf Landesebene, weil Konkordate mit der katholischen Kirche dem Völkerrecht und alle
anderen Religionsgemeinschaften allein dem nationalen Recht unterliegen. Einige Experten gehen
sogar davon aus, dass die Konkordate in ihrer jetzigen Form, auch in Baden-Württemberg,
europäischem Recht widersprechen. ALFA ist der Meinung, dass eine Reform aller Verträge die
Transparenz und Glaubwürdigkeit innerhalb der Kirche befördern wird.
Frage 2 (Zustimmung) – Kommentar:
ALFA setzt sich für eine Rückkehr zum Rechtsstaat ein. Die Staatsleistungen an die
Religionsgesellschaften wurden in der Weimarer Republik abschließend geregelt und fanden in Artikel
140 Eingang in unser Grundgesetz und sind somit geltendes Verfassungsrecht. Praktisch alle
Experten gehen davon aus, dass es daher einen Verfassungsauftrag gibt, die dauerhaften
Staatsleistungen zu beenden und durch eine einmalige Entschädigung zu begrenzen. Als ein
angemessener Ablösefaktor wird etwa das 20-fache der jährlichen Leistung angesehen, allerdings zu
Zeiten der Weimarer Reichverfassung von 1919. ALFA sieht es mit Sorge, dass die jetzigen
Regierungen auf Landes- und Bundesebene keinen Handlungsbedarf sehen, obwohl ein
Verfassungsauftrag seit 1919 vorliegt.
Frage 3 – (als Zustimmung gewertet) - Kommentar :
ALFA fordert in seinem Grundsatzprogramm die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
umfassend zu überprüfen und sich unserer heutigen Medienwelt anzupassen. Wir kritisieren darüber
hinaus die vielfach aufgeblähten Programm- und Verwaltungsstrukturen. Wir fordern daher eine
deutliche Verringerung des Einflusses von politischen Parteien und auch weltanschaulichen
Organisationen sowie eine Verbesserung der Transparenz und der internen Kontrollmechanismen. In
diesem Zusammenhang ist es für uns selbstverständlich, dass eine paritätische Vertretung sozialer
Interessengruppen in allen Gremien das Ziel sein muss. Es darf keine Diskriminierung geben und der
Staat sollte alle Wertegemeinschaften gleichermaßen in die Aufsicht und Regelung von
Rundfunkanstalten einbeziehen. ALFA sieht jedoch keinen Widerspruch darin, die katholische und
evangelische Fernseharbeit, sowie die seit 2008 bestehenden Übertragungen von orthodoxen und
freikirchlichen Gottesdiensten bei zu behalten, sofern auch andere konfessionsfreie Vertreter und
Humanisten Sendezeiten im TV erhalten. Wichtig hierbei sind uns die Einhaltung der Neutralität sowie
der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Frage 4 (Zustimmung) – Kommentar:
Das Grundgesetz nach Artikel 140 garantiert den großen Kirchen in Deutschland, ein eigenes
Arbeitsrecht zu erlassen. Wir sehen es allerdings mit großer Sorge, dass kirchliches Selbstordnungsund Selbstverwaltungsrecht, insbesondere im Arbeitsrecht, im Widerspruch zur Europäischen
Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta steht. Hier sieht ALFA gleich
dreifachen Verbesserungsbedarf:
1) ein Mitarbeiter darf nur wegen eines groben Verstoßes von sog. Loyalitätspflichten gekündigt
werden (wie im bekannten ‚Chefarzt-Fall‘ von 2014).
2) Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist durch einen Betriebsrat oder Personalrat zu ersetzen, weil
die MAV keine Möglichkeit der Klage vor einem staatlichen Arbeitsgericht erlaubt und keine
betrieblichen Rechte beinhaltet.
3) Durch den ‚dritten Weg‘ sind Mitarbeiter von Streikrechten ausgeschlossen und es gibt keine
Tarifverhandlungen. ALFA fordert daher eine Gleichstellung der Beschäftigten in kirchlichen
Einrichtungen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht 2012 das von der Diakonie beantragte
Streikrecht abgelehnt hat, haben zahlreiche Organisationen Verfassungsbeschwerde
eingelegt. ALFA ist der Meinung, dass ein Streik z.B. auch an einem kirchlichen Krankenhaus
möglich sein muss, ohne dass die Grundversorgung der Patienten beeinträchtigt wird.
Frage 5 (Ablehnung) – Kommentar:
Ableitbar aus dem Grundgesetz haben Schüler das Recht auf Teilnahme am Religionsunterricht ihrer
Konfession, sofern dieser angeboten wird. Anderereits haben alle Eltern, egal welcher Religion oder
Weltanschauung sie angehören, die Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen ihre Kinder von der
Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Insofern sieht ALFA keinen dringenden
Handlungsbedarf. Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang 2014 entschieden,
dass konfessionslose Kinder keinen Anspruch auf Ethikunterricht in der Grundschule haben. Eine
interessante Idee scheint es uns jedoch zu sein, einen religionsübergreifenden Ethikunterricht zu
prüfen, welcher die Vielfalt der Religionen und Lebenswelten vergleicht. Dieses Unterrichtsfach könnte
in den weiterführenden Schulen schrittweise eingeführt werden.
Frage 6 (Zustimmung) – Kommentar:
Die Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde ist für Kinder im Grundschulalter von
großem Interesse. Sie stellen Fragen: Woher kommt die Welt? Wie ist sie aufgebaut? ALFA ist der
Meinung, dass die Sachunterricht-Lehrpläne bereits jetzt genügend Spielräume bieten, um Kindern
das Thema Evolution näher zu bringen. Diese Themen müssen natürlich auf kindgerechte Weise
angeboten werden. Bei der Entwicklung von Arten geht es um Zeiträume von Milliarden Jahren,
während Grundschüler erst einmal eine Vorstellung vom Zahlenraum bis 1000 erlangen sollen. Wir
unterstützen daher die Initiative von ‚evokids‘, kindgerechte Unterrichtsmaterialien für die Grundschule
zu entwickeln. Mit der Bildungsplanreform 2004 wurde der Sachunterricht als eigenständiges
Unterrichtsfach der Grundschule abgelöst und durch einen Fächerverbund ‚Mensch, Natur und Kultur‘
ersetzt. Einige Experten raten daher, ab Schulklasse 4 das Fach Evolution in diesen Fächerverbund
aufzunehmen. ALFA unterstützt diese fortschrittliche Idee ausdrücklich, auch wenn ein erweiterter
Fächerverbund eine große Herausforderung an die fachdidaktische Kompetenz der Lehrer darstellt.
Frage 7 (Zustimmung) – Kommentar:
Die Kirchen betreiben längst nicht nur Seelsorge, sondern auch Krankenhäuser, Kindergärten,
Altenpflegeeinrichtungen, Zeitschriften und Journalistenschulen. Wie bereits oben erwähnt setzt sich
ALFA für eine grundlegende Reform des Arbeitsrechts für kirchliche Träger ein. Auch andere
Sonderrechte sind abzuschaffen. Die Kirche beruft sich bei der Durchsetzung ihrer Rechte auf ihre
verfassungsrechtliche Sonderstellung, nach der Religionsgemeinschaften ‚ihre Angelegenheiten
selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes‘ ordnen und verwalten können.
Dieses Subsidaritätsprinzip darf jedoch nicht dazu führen, dass kirchliche Träger gegenüber anderen
sozialen Einrichtungen bevorzugt werden. ALFA setzt sich daher dafür ein, dass soziale Einrichtungen
an allen Wohnorten und ohne Dominanz der kirchlichen Träger gewährleistet sein müssen
Frage 8 (Ablehnung) – Kommentar:
Die Landesverfassungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben einen Gottesbezug in der
Präambel. Alle anderen Bundesländer kommen ohne diesen Bezug auf Gott aus. ALFA sieht den
Gottesbezug in Verfassungen problematisch, weil dies als Widerspruch zur staatlichen Neutralität im
Verhältnis zu anderen Religionen aufgefasst werden könnte. Historisch gesehen sollte jedoch die
Einfügung des Gottesbezuges in das Grundgesetz vor allem den Unterschied zum totalitären,
nationalsozialistischen Staat markieren. Insofern sollte der Gottesbezug nicht als spezifische
Parteinahme für einen Glauben verstanden werden.
Frage 9 (Zustimmung) – Kommentar:
ALFA tritt für eine konsequente Trennung von Staat und Kirche ein und spricht sich deshalb auch für
eine Streichung des Gottesbezugs aus dem Schulgesetz aus, so wie dies in anderen Bundesländern
bereits geschehen ist. In der Praxis muss das Schulgesetz überarbeitet werden, weil z.B. das
Bundesverfassungsgericht letztes Jahr eindeutig festgestellt hat, dass ein pauschales Kopftuchverbot
verfassungswidrig ist. Tatsächlich privilegiert das Schulgesetz in seiner jetzigen Form christliche,
abendländischer Werte und Traditionen und muss dahingehend reformiert werden, dass es
religionsübergreifend anwendbar ist.
Frage 10 (Ablehnung) – Kommentar:
Kindergärten haben neben den Aufgaben der Erziehung und Betreuung auch einen Bildungsauftrag,
der sich an den spezifischen, altersstrukturell bedingten Bedürfnissen der Kinder orientiert. Das
Kindergartengesetz von Baden-Württemberg (KGaG) greift den Bildungsauftrag in
Tageseinrichtungen in § 2 Abs. 2 ausdrücklich auf und unterstreicht dessen Bedeutung für die
Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes. Der ‚Orientierungsplan für Bildung und Erziehung‘ für
Baden-Württemberg in der geltenden Fassung von 2011 versucht diesem Leitbild Rechnung zu
tragen. Aus unserer Sicht wird in diesem nur relativ selten auf Religion Bezug genommen und ist in
großen Teilen weltanschaulich neutral. ALFA sieht daher, im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen,
keine dringende Notwendigkeit, den Orientierungsplan zu überarbeiten.
Frage 11 (Zustimmung) – Kommentar:
Religion ist Privatsache. In allen Religionen geht es um persönliche Entscheidungen, die
grundsätzliche Ausrichtung, um die letzten Dinge. Hier hat der Staat nichts verloren.
Selbstverständlich müssen Abgeordnete die Interessen der gesamten Bevölkerung vertreten.
Ich bin römisch-katholisch. Dies haben meine Wähler gewusst, daher ist es zu erwarten, dass ich
meine Abgeordnetentätigkeit auf der Basis meines Glaubens ausübe. Gleichzeitig traue ich mir zu,
meine Abgeordnetentätigkeit zum Wohle des ganzen Volkes ausüben zu können.
Kirchenämter: KEINE
Frage 12 (Zustimmung) – Kommentar:
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind kraft Verfassung nicht-staatliche
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Begründet wurde dieser Sonderstatus im sogenannten
Weimarer Kirchenkompromiss von 1919, den das Grundgesetz als Verfassungsrecht übernommen
hat. Allerdings gibt es sehr viele Steuervorteile, welche für andere Träger nicht gelten und diese daher
benachteiligt sind. Die großen Kirchen in Deutschland zahlen z.B. keine Einkommensteuer bzw. keine
Körperschaftssteuer oder Schenkungssteuer, auch keine Gebühren für Grundbucheinträge. Daher
setzt sich ALFA, wie bereits oben erwähnt, für eine Reform der Staatsleistungen nach Artikel 140 GG
ein. Wir sehen in der gegenwärtigen Situation eine Benachteiligung anderer sozialer Einrichtungen.
Für die staatliche Bezuschussung von gemeinnützigen Organisationen müssen die gleichen
Grundlagen wie für Glaubensgemeinschaften gelten.
Frage 13 (Zustimmung) – Kommentar:
Staatliche Gesetze werden bei uns im Parlament beschlossen und sind weder durch die Bibel noch
den Koran vorgegeben. Für ALFA ist es selbstverständlich, dass staatliche Gesetze Vorrang vor
religiösen Geboten und Traditionen haben. Wir sehen es mit großer Sorge, dass mit dem
zunehmenden muslimischen Bevölkerungsanteil und dem wachsenden Einfluss des
fundamentalistischen Islam es vermehrt zu Fällen kommt, wo islamistische Minderheiten deutsche
Gesetze und Bestimmungen umgehen oder den eigenen religiösen Vorstellungen anpassen wollen,
z.B. bei der Missachtung der Schulpflicht oder Konflikten mit der Scharia. Es kann aber keine
Ausnahmen von der allgemeinen Gültigkeit des Grundgesetztes und der deutschen Rechtsordnung
geben. Dies würde die Legitimation des Rechtsstaates insgesamt in Frage stellen. ALFA setzt sich
daher nachdrücklich dafür ein, auf die Anwendung des deutschen Rechts zu bestehen, unabhängig
von der jeweiligen Konfliktsituation der Glaubensgemeinschaft.
Frage14 (Als Zustimmung gewertet) – Kommentar:
Der Beauftragte der evangelischen Kirchen Baden und Württemberg bei Landtag und
Landesregierung‘ leitet das Evangelische Büro Stuttgart. Er vertritt dort die Evangelische
Landeskirche in Baden und die Evangelische Landeskirche in Württemberg. Das katholische Büro
vertritt die beiden katholischen Diözesen im Land Baden-Württemberg, das Erzbistum Freiburg und
das Bistum Rottenburg-Stuttgart. ALFA ist der Meinung, dass beide Büros durch die Kirchen selbst
finanziert werden sollten. Darüber hinaus soll auch anderen Dachverbänden die Gelegenheit gegeben
werden, entsprechende Büros einzurichten. Wir setzten uns für eine Gleichbehandlung aller NichtRegierungsorganisationen ein.
Im Gegensatz zu Österreich, wo es ein verpflichtendes Lobbyregister mit strengen
Offenlegungspflichten inklusive Budgetzahlen und Sanktionsmöglichkeiten gibt, existiert in
Deutschland kein verpflichtendes Lobbyregister. Auch für das Europäische Parlament und die EUKommission gilt seit Juni 2011 ein gemeinsames Transparenzregister, allerdings ebenso nur auf
freiwilliger Basis. ALFA setzt sich dafür ein, dass eine Transparenzliste auch für Baden-Württemberg
eingeführt wird, allerdings mit strengen Kriterien. Bislang gibt es ermutigende Erfahrungen mit neuen
Transparenzlisten in Brandenburg und Rheinland-Pfalz. In diesem Zusammenhang ist es für uns
selbstverständlich, dass Parlamentsabgeordnete Ämter in Kirchen und angeschlossenen
Organisationen offenlegen müssen.
Frage 15 (Zustimmung) – Kommentar:
In Baden-Württemberg regelt das Feiertagsgesetz die Tanzverbote, welches erst im November 2015
geändert wurde. Das ‚Tanzverbot‘ betrifft in der Regel nicht nur Tanz-, sondern auch andere
öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen. ALFA sieht im Moment für
Baden-Württemberg keinen dringenden Handlungsbedarf, sondern setzt sich für eine einheitliche
Lösung für alle Bundesländer ein. Hingegen ist die FSK-Liste der Filme mit dem Vermerk ‚Keine
Feiertagsfreigabe‘ aus unser Sicht nicht zu rechtfertigen. So steht etwa auch ‚Max & Moritz‘, ein ab
sechs Jahren freigegebener Kinderfilm, auf dem Index und auch Klassiker wie ‚Die
Feuerzangenbowle‘ sind vom Verbot betroffen. ALFA wird sich für die Abschaffung der FSK-Liste
einsetzten.
Frage 16 (Zustimmung) – Kommentar
Hierzu sind die Diskussionen und der Meinungsbildungsprozess innerhalb unserer Partei noch nicht
abgeschlossen, es gibt aber eine Tendenz zur Lockerung der bestehenden Vorschriften. Historisch
gab es gute Gründe für einen Friedhofszwang, insbesondere sollte der Ausbruch von Krankheiten
verhindert werden. Heutzutage sind viele Experten der Meinung. der einzige Vorteil des
Friedhofszwangs ist der freie Zugang zur Urne für alle Trauernden und der gesellschaftliche Wert des
gemeinsamen Erinnerns, der gewahrt bleibt. Totenruhe, die Ehrung der Toten und die Pflege ihres
Andenkens sei eine kulturelle Aufgabe, die am besten auf öffentlichen Friedhöfen wahrgenommen
werden könne. In Baden-Württemberg wurden kürzlich bereits neue, teils flexiblere
Bestattungsgesetze erlassen, die jedoch bislang in der Praxis wegen hoher bürokratischer Hürden
kaum Anwendung finden. Eine interessante Lösung wurde in Bremen beschlossen. Unter strengen
Auflagen dürfen nun Urnen im eigenen Garten begraben werden, sofern dies der ausdrückliche Wille
des Verstorbenen war. Bisher haben allerdings nur etwa 3 Prozent hiervon Gebrauch gemacht. ALFA
wird dieses Thema weiter auf der Tagesordnung haben. ‚Friedhofsrecht statt Friedhofspflicht‘ scheint
uns ein guter Ansatz zu sein.
Frage 17 (als Zustimmung gewertet – Kommentar:
ALFA ist der Meinung, dass Seelsorge und Missionierung ausschließlich von den jeweiligen
Religionsgemeinschaften zu bestreiten sind. In Deutschland ist die Seelsorge in Krankenhäusern,
Gefängnissen sowie bei Polizei und Militär in der Verfassung nach Artikel 140 GG garantiert. Es
handelt sich um eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Religionsgemeinschaften, welche aber
einseitig bezahlt wird. Ebenso darf Krankenhausseelsorge auch kein Teil der Krankenbehandlung und
damit den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Wir setzten uns daher dafür ein, den von der
Verfassung garantierten Anspruch auf Seelsorge beizubehalten, allerdings sind die Kosten von den
Religionsgemeinschaften in Eigenregie zu organisieren und selbst zu finanzieren.
Frage 18 (als Zustimmung gewertet) – Kommentar:
Im Koordinationsrat der Muslime (KRM) sind seit 2007 die vier großen Moscheeverbände Islamrat,
Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), Türkisch-Islamische Union (Ditib) und Verband der
Islamischen Kulturzentren (VIKZ) zusammengeschlossen. Wir sehen insbesondere die einflussreiche
Ditib mit großer Sorge, weil die Imame in den Ditib-Moscheen türkische Staatsbeamte und somit dem
Einfluss aus Ankara unterworfen sind. So warnen viele Experten davor, dass Islamverbände unter
strengen Kriterien gar keine Religionsgemeinschaft sind. Im Mittelpunkt der Debatte steht oft die
Frage, ob die Islamverbände den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten können
und damit auch Privilegien wie zum Beispiel das Einziehen von Kirchensteuern. Doch Muslime
kennen keine Kirchenstrukturen, sie sind eher lokal und locker in Moscheeverbänden organsiert.
ALFA sieht die Zusammenarbeit mit den genannten Islamverbänden daher kritisch. Auf keinen Fall
sollte die Integration der Flüchtlinge auf die Islamverbände geschoben werden, weil diese zum Teil
selbst mit fehlender Integration in den eigenen Reihen zu kämpfen haben. Flüchtlinge sollen lernen,
wie Deutschland funktioniert, wo die besten Schulen am Ort sind, wie man eine Bewerbung schreibt,
welche Chancen sie haben – und vor allem, welche Werte in dieser Gesellschaft gelten. Wir setzten
uns daher für eine fortschrittliche Integrationspolitik, welche nicht auf die Hilfe der Islamverbände
angewiesen ist.
Frage 19 (Zustimmung) – Kommentar:
Hierzu hat ALFA noch keine Position beschlossen.
Bürgerrechtsbewegung Solidarität: Antworten und Kommentare
Die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) hat mit einem Schreiben geantwortet und keine Fragen
beantwortet. Bemerkenswert: die BüSo hat ein eigenes Verständnis von Humanismus und
widerspricht dem Grundaxiom der gbs zum Mensch, dass er nicht Krone der Schöpfung ist, …
Antwortschreiben der BüSo:
Nach Durchsicht Ihrer Wahlprüfsteine teilen wir Ihnen mit, dass wir uns nicht daran beteiligen
möchten, diese zu beantworten, und das aus mehreren Gründen.
Die Demokratie wird gegenwärtig sicherlich eher durch eine weitgehende Unfähigkeit der etablierten
Politik, Lösungen für die großen Probleme zu geben, ausgehöhlt, als durch eine in Teilaspekten
möglicherweise problematische Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat. Das von Ihnen
aufgeworfene Thema trägt vor diesem Hintergrund noch zu einer weiteren unnötigen Spaltung der
Bevölkerung bei.
Wir verstehen unter Humanismus eine durch und durch menschenfreundliche Gesinnung mit der
Fähigkeit zum Dialog mit anderen Religionen und Kulturen, wie sie gerade durch die Prinzipien des
Christentums, und speziell auch durch Schillers ästhetische Erziehung gefördert wird.
Die großen Kulturen sind durchweg durch religiöse Konzepte und Traditionen geprägt, was erfordert,
sich konstruktiv damit auseinanderzusetzen und ihre besten Beiträge und Höhepunkte für die Lösung
von Problemen zu nutzen, statt sie pauschal als „nicht rational“ beiseite zu fegen.
Ein anderer Ansatz ist ahistorisch und vor allem extrem kontraproduktiv, da wir die großen heutigen
Probleme gemeinsam lösen müssen, durch die andernfalls die Menschheit von ihrer Auslöschung
bedroht ist – wie einem drohenden unkontrollierten Finanzkollaps, der Weltkriegsgefahr und dem
unermesslichen Leid, dass der Mangel an Entwicklung und eine aggressive anglo-amerikanische
imperiale Geopolitik im Nahen Osten und anderen Teilen der Welt angerichtet hat.
Außerdem teilen wir Ihr Grundaxiom absolut nicht, der Mensch sei „nicht die Krone der Schöpfung,
sondern der Neandertaler von morgen“, er sei ein Zufallsprodukt der Evolution, „das sich nur graduell,
von den anderen Lebensformen auf diesem Staubkorn im Weltall unterscheidet“. Durch die Leugnung
des grundlegenden Gattungsunterschiedes zwischen Mensch, Tier und anderen Lebewesen
nivellieren Sie die unantastbare Würde des Menschen, der einzig bekannten kreativen Gattung in
einem kreativen, sich beständig höherentwickelnden Universum. Der Mensch hat die einzigartige
schöpferische Fähigkeit und damit Aufgabe („extraterrestrischer Imperativ“), das Universum zu
erforschen und weiterzuentwickeln. Diese prinzipielle Fähigkeit der Kreativität ist allen Menschen
eigen, egal ob weiblich, männlich, gleich welcher Hautfarbe, welchen Geburtsortes und welcher
Religion oder philosophischen Weltanschauung.
Nur mit der Methode eines Nikolaus von Kues, des „Zusammenfalls der Widersprüche“ auf der
höchsten Ebene menschlicher Vernunft und einer agapischen Liebe zur Menschheit werden Lösungen
für die großen und drängenden Zivilisationsprobleme, die heute in alle Ebenen der Gesellschaft
hineinwirken, möglich sein. China leistet dazu mit seinem Konzept der „Neuen Seidenstraße“ und der
Politik des gegenseitigen Vorteils für alle („win-win“) gegenwärtig gerade einen entscheidenden,
globalen Beitrag, den wir als westliche Nationen aufgreifen sollten.
Weitere Informationen über unser Programm und unser Gesamtkonzept finden Sie auf www.bueso.de
und www.bueso.de/bw
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Mohs
Stellvertretender Vorsitzender
des Landesverbands Baden-Württemberg
der Bürgerrechtsbewegung Solidarität
CDU: Antworten und Kommentare
Die Kommentare von Frau Kurtz beantworten die Wahlprüfsteine der gbs und sind inhaltlich mit den
Positionen des CDU-Landesverbands abgestimmt.
Nahezu identische Kommentare haben weitere CDU-Kandidaten zurückgeschickt. Insgesamt gab es 6
Rückmeldungen von der CDU.
Ein Beispiel:
Frage 1 (Ablehnung) – Kommentar:
Die CDU bekennt sich ausdrücklich zur Bedeutung der Kirchen für das Gemeinwohl und den
Gemeinsinn der Bürgerinnen und Bürger, auch in einem religiös neutralen Staat.
Frage 2 (Ablehnung) – Kommentar:
Die CDU erkennt die Bedeutung der Kirchen für die Vermittlung des christlichen Glaubens, die
Vermittlung von Werten sowie die Erbringung weitreichender karitativer Leistungen ausdrücklich an.
Fragen 3 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Fragen 4 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 5 (Ablehnung) – Kommentar:
Die CDU will für nicht konfessionell gebundene Schülerinnen und Schüler das Angebot eines
Ersatzfaches „Ethik“ schrittweise ausbauen. Dabei verstehen wir das Fach Ethik als alternatives
Ersatzfach, jedoch kein vollständiges Substitut. Der christliche Religionsunterricht ist für uns Ausdruck
der Traditionen der christlich-jüdisch-abendländischen Kultur unseres Heimatlandes. Der
bekenntnisorientierte Religionsunterricht steht für uns nicht zur Disposition und kann auch nicht
adäquat durch Ethik-Unterricht ersetzt werden. Für die größere Anzahl an Zuwanderern befürworten
wir den Ausbau von Islamunterricht in möglichst hoher Qualität.
Frage 6 (Zustimmung) – Kommentar:
Das Thema Evolution ist in den Schulen altersgemäß zu unterrichten.
Frage 7 (Ablehnung) – Kommentar:
Für die CDU steht das Vorhandensein eines flächendeckenden Versorgungsangebots im
Vordergrund.
Frage 8 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 9 (Ablehnung) – Kommentar:
Der Gottesbezug im Schulgesetz verdeutlicht, dass es eine politische Verantwortung gibt, die das rein
innerweltliche Denken, Planen und Handeln übersteigt.
Frage 10 (Ablehnung) – Kommentar:
Durch eine frühe Annäherung an die transzendentale Welt, öffnet sich ein theologischer Blickwinkel, in
dem der Mensch auch in die spirituelle, religiöse Sphäre hineinreicht und sich als Geschöpf Gottes
und diesem zugeordnet empfindet. Der moderne Humanismus ist eine vielschichtige Weltauffassung,
die aber auch eine christliche Wurzel besitzt. Dieses zeigt sich besonders in der humanistischen
Betonung der Sonderstellung des Menschen in der Natur.
Frage 11 (Zustimmung) – Kein Kommentar, kein Kirchenamt angegeben
Frage 12 (Ablehnung) – ohne Kommentar:
Frage 13 (Zustimmung) – Kommentar:
Grundlage des Zusammenlebens in Deutschland ist der Rechtsstaat. Paralleljustizstrukturen auf
vermeintlich religiöser Grundlage lehnt die CDU ab.
Frage 14 (Ablehnung) – Kommentar:
Rechte und Pflichten der Kirchen ergeben sich aus ihrem Körperschaftsstatus. Insoweit ist das
Gleichbehandlungsgebot nicht betroffen.
Frage 15 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 16 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 17 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 18 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 19 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Die Grünen: Antworten und Kommentare
Die hier wiedergegebenen Kommentare sind offensichtlich abgestimmt und wurden von drei
Abgeordneten identisch zurückgemeldet. Insgesamt gab es 6 Rückmeldungen von den Grünen; 5
abgestimmte und identische Kommentare mit jeweils 3,5 „Ja, Zustimmung“ und eine Rückmeldung mit
sehr viel Zustimmung, die auf einen Kandidaten schließen lassen, der auch den Säkularen Grünen
angehören könnte.
Ich füge zwei Beispiele von Antworten und Kommentaren bei.
Die Grünen: Rückmeldung 1
1.
Konkordate und Kirchenverträge kündigen: ja, Zustimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat
entschieden, dass Konkordate auch durch Bundesländer gekündigt werden können und durch
zeitlich befristete Regelungen ersetzt werden.
2.
Ablösung der Staatsleistungen: ja, Zustimmung. Die automatischen Staatszahlungen
entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand.
3.
Die kirchliche Dominanz bei der Vertretung der Bevölkerung in Gremien beenden: Das kann ich
derzeit nicht beurteilen.
4.
Rechte der Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen: ja, Zustimmung. Ich habe in meinem
familiären Umfeld auch diesbezügliche Erfahrungen gemacht.
5.
Integrativer Ethik- oder Religionskundeunterricht ab der ersten Schulklasse: ja, Zustimmung.
6.
Evolution im Bildungsplan, ab der Grundschule: ja, Zustimmung. Ich bin Naturwissenschaftler
und der Meinung, dass immer nach dem neuesten Stand der naturwissenschaftlichen
Erkenntnisse unterrichtet werden sollte.
7.
Angebot an öffentlichen sozialen Einrichtungen: ja, Zustimmung. Alle Träger sozialer
Einrichtungen müssen gleich behandelt werden.
8.
Entfernung des Gottesbezugs aus der Landesverfassung Baden-Württembergs: nein,
Ablehnung. Hier werden umfassende moralische Werte aufgeführt. Eine Änderung halte ich für
problematisch.
9.
Säkularisierung der Bildung (Schulgesetz): ja, Zustimmung.
10. Säkularisierung von Kindergärten und Kitas (Orientierungsplan): ja, Zustimmung.
11. Persönliche religiöse Prägung der Wahlkandidaten: ja, Zustimmung. Ich bin der ganzen
Bevölkerung verpflichtet.
12. Staatliche Finanzierung und Subventionen: ja, Zustimmung.
13. Göttliche Gebote wichtiger als demokratische Gesetze?: Viele demokratische Gesetze
entsprechen auch christlichen Werten.
14. Kirchen als Lobbyorganisationen: ja, Zustimmung.
15. Feiertagskultur, Tanz- und Veranstaltungsverbote, Feiertagszensur für Filme: nein, Ablehnung.
Grün-Rot hat die Feiertagsregelung und das Tanzverbot bereits gelockert.
16. Friedhofszwang lockern: ja, Zustimmung. Weitestmöglich.
17. Staatlich finanzierte Seelsorge und Missionierung: nein, Ablehnung.
18. Zusammenarbeit mit konservativen Islamverbänden: ja, Zustimmung.
19. Abschaffung des Strafgesetzbuchparagrafen 166 (Blasphemie-Paragraph): ja. Da nicht mehr
zeitgemäß.
Die Grünen: Rückmeldung (abgestimmte Rückmeldung von 5 Kandidaten)
Frage 1 (Ablehnung) – Kommentar:
Bei der Frage der Konkordatslehrstühle sehen wir Reformbedarf. Hierzu werden wir das Gespräch mit
den Kirchen suchen.
Frage 2 (Ablehnung) – ohne Kommentar:
Wir sehen allerdings Vorteile darin, wenn Religionsgemeinschaften vom Staat finanziell unabhängiger
werden. Auf Landesebene wollen wir das Gespräch mit den Kirchen suchen, um faire und geeignete
Rahmenbedingungen für eine schrittweise Ablösung der Staatsleistungen auf vertraglicher Grundlage
zu schaffen. Allerdings ist grundsätzlich der Bundesgesetzgeber gefordert, als Vermittler zwischen
den berechtigten Interessen der Bundesländer und den berechtigten Interessen der Kirchen
aufzutreten und ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der historischen Staatsleistungen zu entwickeln.
Frage 3 (Ablehnung) – Kommentar:
Die grün-geführte Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode die Besetzung des Rundfunkrats
des SWR geändert und dabei gesellschaftlichen Änderungen Rechnung getragen.
Frage 4 (Ablehnung) – Kommentar:
Wir wollen, dass den inhaltlichen Besonderheiten bestimmter Betriebe (z.B. in den Bereichen Kirche,
Politik, Gewerkschaften) auch künftig im Arbeitsrecht der Beschäftigten Rechnung getragen wird.
Frage 5 (Zustimmung) – Kommentar:
a) Weil die Zahl von Kindern und Jugendlichen ohne religiöse bzw. kirchliche Bindung oder einer
anderen Konfession als den in der Landesverfassung verankerten Konfessionen wächst, ist es
für uns wichtig, vom konfessionsgebundenen Religionsunterricht unabhängige Zugänge der
Wertevermittlung in Schulen anzubieten.
Aus diesem Grund wollen wir Grüne Ethik ab der ersten Klasse einführen und haben diese
Forderung auch in unserem Wahlprogramm festgeschrieben. Über das Schulfach Ethik wollen
wir Schülerinnen und Schüler, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen, die
Möglichkeit geben, sich mit Weltanschauungsfragen auseinanderzusetzen.
b) Für uns Grüne bilden Werteerziehung und religiöse Bildung eine wichtige Grundlage und
fördern das gegenseitige Verständnis. In Anbetracht der zunehmenden kulturellen, religiösen
und sozialen Vielfalt in unserer Gesellschaft, halten wir die Vermittlung von Werten an unseren
Schulen für sehr wichtig. Aus diesem Grund haben wir uns von Anfang für die Verankerung der
Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ stark gemacht, weil uns ein
wichtiges Anliegen ist, dass die Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisieren werden, dass
Diskriminierungen von Menschen generell nicht teilnahmslos akzeptiert und hingenommen
werden sollen. Vielmehr geht es darum, bei den Schülerinnen und Schülern den Respekt
sowie die gegenseitige Achtung und Wertschätzung von Verschiedenheit zu fördern. Die
Schülerinnen und Schüler sollen lernen, dass Vielfalt eine gesellschaftliche Bereicherung ist.
Die Schule als Ort von Toleranz und Weltoffenheit soll entsprechend jungen Menschen
ermöglichen, die eigene Identität zu finden und sich frei von jeglicher Diskriminierung und
Vorurteilen zu artikulieren.
Wir werden weiterhin den Religionsunterricht flächendeckend erhalten. Die Einführung eines
Islamunterrichts ist die logische Folge der Ziele, die wir mit dem neuen Bildungsplan verfolgen.
Mit der Leitperspektive Akzeptanz und Toleranz von Vielfalt wollen wir auch die Diskussion in
den Schulen über die Unterschiedlichkeit der Religionen und Kulturen fördern. Das funktioniert
am besten, wenn die Kinder aus islamischen Familien sich mit ihrer Religion reflektiert
auseinandersetzen können. Basis dafür sind Inhalte, die zwischen dem Land und dem
Verband der Muslime besprochen werden. Nach diversen Modellversuchen und positiven
Erfahrungen in anderen Bundesländern ist die Zeit nun reif - auch um Ängste und Unsicherheit
von Nicht-Muslimen durch eine offene Behandlung in den Schulen vorzubeugen. Überall dort,
wo er nachgefragt wird, wollen wir daher den islamischen Religionsunterricht als reguläres
Schulfach anbieten.
Frage 6 (Ablehnung) – Kommentar:
Aus pädagogischer Sicht spricht sicher nichts dagegen, schon Grundschulkinder mit einigen Aspekten
der Evolution vertraut zu machen.
Aber angesichts des fortgeschrittenen Prozess in der Reform des Bildungsplans, sehen wir keine
Möglichkeit, dies zu verwirklichen.
Evolutionstheorie wird in den neuen Bildungsplänen insbesondere in der Sekundarstufe vertieft und
ausführlich behandelt
Frage 7 (Ablehnung) – Kommentar:‘
Das Miteinander öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik ist aus unserer Sicht
ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. Innerhalb der freien Wohlfahrtspflege finden sich eine
Vielzahl von Mitgliedsverbänden bzw. –organisationen, die eine Breite an Angeboten zur Verfügung
stellen. Dort finden sich Träger, die sich an verschiedenen Überzeugungen orientieren. Dazu gehören
religiöse und humanistische Überzeugungen. Aus unserer Sicht funktioniert dieses Miteinander bisher
sehr gut. Weltanschaulich neutral arbeitenden Trägern ist es wie anderen Trägern freigestellt Teil
dieser Zusammenarbeit zu werden.
Frage 8 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 9 (Ablehnung) – Kommentar:
Die Vielfalt religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen, die für unsere Gesellschaft
kennzeichnend sind, soll aus der Schule (und der KiTa) nicht ferngehalten werden, sondern in ihr unter Wahrung der gebotenen offenen Neutralität - Ausdruck finden können. Wir wollen ein offenes
Miteinander der verschiedenen Religionen und Kulturen in unserem Land, ohne Vorurteile und
Verurteilungen, sondern geprägt von gegenseitigem Respekt. Gerade an Schulen und KiTas, wo
Kinder mit den unterschiedlichsten Hintergründen zusammen spielen und lernen
Frage 10 (Ablehnung) – ohne Kommentar.
Frage 11 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Kirchenämter: Mitglied der Synode der Ev. Landeskirche Württemberg
Frage 12 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 13 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 14 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 15 (Ablehnung) – Kommentar:
Die grün-geführte Landesregierung hat gerade bei der Änderung des Feiertagsgesetzes - in gutem
Dialog mit den Kirchen – gesellschaftlichen Änderungen Rechnung getragen, und das Tanzverbot
erheblich gelockert.
Frage 16 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 17 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 18 (Ablehnung) – Kommentar:
Bei der Zusammenarbeit mit islamischen Religionsgemeinschaften stellt sich für die Landesregierung
das praktische Problem, dass bislang ein einheitlicher Ansprechpartner fehlt.
Frage 19 (Zustimmung) – Kommentar:
Wir sprechen uns für eine Prüfung aus, ob das Blasphemie-Verbot in einer offenen, pluralistischen
Gesellschaft noch zeitgemäß ist.
Die Linke: Antworten und Kommentare
Von 15 angeschriebenen Kandidaten habe 5 eine Rückmeldung gegeben. Alle Rückmeldungen sind
individuell leicht verschieden ausgefallen. Die Antwort „Ja, Zustimmung“ wurde im Durchschnitt 16,1
mal gegeben (Minimum 7,5, Maximum 19 mal)
Ein Beispiel:
Frage 1 (Zustimmung) – Kommentar:
Jeder kann privat glauben, was er oder sie möchte. Eine bestimmte Glaubensrichtung staatlich zu
bevorzugen, lehne ich ab. Ich setze mich für eine Politik ein, die sich rein weltlich an den Bedürfnissen
der Menschen orientiert.
Frage 2 – (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 3 – (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 4 (Zustimmung) – Kommentar:
Während der aktuelle Papst sich gerne dezent kapitalismuskritisch gibt, ist die Ausbeutung der
Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen noch viel gravierender als in der freien Wirtschaft. Auch die
Diskriminierung von Homosexuellen und Geschiedenen muss ein Ende haben. Zudem darf die
Konfessionszugehörigkeit oder Konfessionslosigkeit keine Rolle bei der Besetzung von Stellen
spielen, die nicht unmittelbar etwas mit dem Glauben zu tun haben (z.B. Pflegekräfte, Erzieher*innen,
etc.). Zumal diese Einrichtungen meist größtenteils aus öffentlicher Hand finanziert sind und nicht von
Kirchengeldern.
Frage 5 (Zustimmung) – Kommentar:
Ich trete für einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle ein, der auch Religionen aus
wissenschaftlicher Sicht behandelt. Religionsunterricht mit Missionierungsauftrag hat an staatlichen
Schulen nichts verloren.
Frage 6 (Zustimmung) –Kommentar:
Sollte selbstverständlich sein.
Frage 7 (Zustimmung) – Kommentar:
Kirchliche Privilegien abschaffen, ausnahmslos.
Frage 8 (Zustimmung) – Kommentar:
Auch wenn ich wenig Chancen sehe, dass die erforderlichen Mehrheiten zustande kommen: Ja,
natürlich. Gottesbezüge haben in Verfassungen nichts verloren. Ich könnte aber auch mit dem
Kompromiss leben, in dem Artikel „Gott“ durch „fliegendes Spaghettimonster“ zu ersetzen. Die
meisten Menschen mögen Spaghetti und es gibt keinen Grund, Angst vor ihnen zu haben.
Frage 9 (Zustimmung) – Kommentar:
Ja, siehe vorherige Frage.
Frage 10 (Zustimmung) – Kommentar:
Es reicht schon, wenn die Kinder den hanebüchenen Mist teilweise von den Eltern eingetrichtert
bekommen, da muss man sie nicht auch noch in Kindergärten und Kitas damit behelligen.
Frage 11 (Zustimmung) – Kommentar:
Wäre wünschenswert, dürfte aber Wunschdenken bleiben. Wer seine Religion ernst nimmt, wird
natürlich auch entsprechend politisch handeln. Vereinzelt gibt es Politiker, die das trennen können,
z.B. Bodo Ramelow (LINKE), der bei seiner Vereidigung als Ministerpräsident von Thüringen auf die
Gottesformel verzichtete, obwohl er gläubig ist.
Kirchenämter: Keine. Der Auftrag zur Erziehung zur „Ehrfurcht zu Gott“ hat bei mir grandios versagt.
Zum Glück.
Frage 12 (Zustimmung) – ohne Kommentar:
Frage 13 (Zustimmung) – Kommentar:
Allgemeingültige Regeln für das Zusammenleben von Menschen müssen sich an weltlichen
Maßstäben orientieren. Allerdings kommt es auch immer auf den Inhalt des Gesetzes an. Gesetze,
die z.B. die Tötung von Menschen (gegen den Willen des Getöteten) erlauben, erzwingen oder zur
Folge haben, lehne ich auch dann ab, wenn sie demokratisch legitimiert sind.
Frage 14 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 15 (Zustimmung) –Kommentar:
Jeder hat selbstverständlich das Recht, aus tatsächlichen oder fiktiven Gründen zu trauern und auf
Partys zu verzichten. Allerdings hat auch jeder das Recht, nicht zu trauern. Es geht diejenigen, die
diese Feiertage praktizieren, schlichtweg nichts an, ob andere tanzen gehen oder nicht. By the way:
Diejenigen, die die strikte Einhaltung der Tanzverbote fordern, würden am lautesten rumheulen, wenn
muslimische Verbände ähnliche Privilegien fordern würden.
Frage 16 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 17 (Zustimmung) – Kommentar:
„Seelsorge“ ist eine wichtige Sache, auch wenn mir der Begriff (wegen Seele) nicht so gefällt.
Allerdings erschließt sich mir nicht, warum das unbedingt christlich sein muss. Weltanschauliche
Neutralität sollte in öffentlichen Einrichtungen geboten sein. Die Bundeswehr könnte man wegen mir
komplett auflösen, dann würde sich dort die Frage der Seelsorge gar nicht erst stellen.
Frage 18 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 19 (Zustimmung) – Kommentar:
Wenn es Gott geben sollte und Blasphemie ihn stört, dann sollte er das selbst regeln können. Wenn
es ihn nicht gibt, ist es sowieso hinfällig. Rücksicht auf „religiöse Gefühle“ ist Quatsch. Lieber sollten
sich die Betroffenen fragen, warum Humor und Kritik ihre Gefühle verletzt. Ich nehme ja auch keine
Rücksicht auf die „vaterländischen Gefühle“ von besorgten Bürgern.
DKP: Antworten und Kommentare
Die DKP hat eine Rückmeldung gesendet, sie hat bei allen 19 Fragen „Ja, Zustimmung“ angekreuzt.
Ohne Kommentare. Da die DKP nur in einem Wahlkreis antritt ist diese Partei kaum relevant.
FDP: Antworten und Kommentare
Von der FDP kamen sechs Rückmeldungen – alle individuell und extrem unterschiedlich.
Die Zustimmungen zu den Fragen waren im Bereich von 1 bis 19 (Mittelwert: 8,25; 19x mit „Ja,
Zustimmung“ hat ein Kandidat erreicht, der „vor über 30 Jahren, aus Überzeugung, aus der Kirche
ausgetreten“ ist).
Ich füge zwei Beispiele von Antworten und Kommentaren bei.
FDP Rückmeldung Beispiel 1
Frage 1 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Kenne den Umfang dieser Leistungen nicht. Werde dies vor dem Hintergrund des Umgangs mit
Steuergeldern prüfen. Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, wer die Aufgaben außerhalb der
Kirchen dann übernehmen könnte. Eine Ausdehnung der Privilegien auf andere religiöse
Einrichtungen ist zu vermeiden.
Frage 2 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Kenne den Umfang dieser Leistungen nicht. Werde dies vor dem Hintergrund des Umgangs mit
Steuergeldern prüfen.
Frage 3 (Zustimmung) – Kommentar:
a) Diese Quoten lehne ich seit jeher ab.
b) Ob ‚weltanschaulich neutral‘ geht, stelle ich in Frage. Aus heutigem Kenntnisstand würde ich
dies nicht fordern.
Frage 4 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 5 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 6 (Zustimmung) – Kommentar:
Ich hatte diese Forderung beim letzten Landesparteitag gestellt. Anstelle der Aufnahme des IslamUnterrichts sehe ich den gemeinsamen Ethikunterricht und die Lehre der Religionen als den nötigen
Schritt für ein gutes Miteinander in der Gesellschaft.
Frage 6 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 7 (Zustimmung) – Kommentar:
Es muss allgemeingültige Kriterien für die Förderung geben ohne Privilegierung einzelner Träger.
Frage 8 (Ablehnung) – Kommentar:
Ich sehe darin keinen Zwang, sondern ein Bekenntnis zu unseren christlichen Werten. Jeder Familie
ist es freigestellt, ohne Religion oder mit einer nicht-christlichen Religion zu leben. Diese Freiheit ist
dem Einzelnen durch die Landesverfassung nicht genommen.
Frage 9 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Meines Erachtens sollten Menschen lernen, das Göttliche in sich selbst zu verstehen. Damit meine
ich, die eigenen Kraftquellen zu kennen und zu erschließen für ein gelungenes Leben. Diese zu
entdecken und immer wieder Zugang zu dieser Quelle zu finden, ist für mich der Kern der Religion.
Leider ist er durch die Strukturen der Kirche überdeckt. Diese Art der Bildung sollte erhalten bleiben
bzw. neu aufgebaut werden
Frage 10 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Siehe Frage 9.
Frage 11 (Zustimmung) – Kommentar:
Es ist natürlich schwierig, das eine vom anderen zu trennen. Ich bin evangelisch getauft. Mein Vater
war in keiner Kirche. Die Werte für die ich stehe sind Freiheit, Eigenverantwortung, Übernahme von
Verantwortung für andere, ein faires Miteinander, Mut etwas zu wagen. Ist das Ausfluss meiner
Religion, meines Elternhauses oder woher kommt meine Haltung? Die Vielfalt der Bevölkerung muss
ihre Stimme aus der Vielfalt der Biographien der Abgeordneten beziehen. Offenheit und Toleranz für
andere Meinungen, die Bereitschaft zuzuhören und zu lernen, sind wesentlich, damit der Landtag zu
guten Lösungen für das Land kommt.
Kirchenämter: Keine
Frage 12 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Habe ich noch nicht mit anderen diskutiert. Privilegien gegenüber anderen Trägern gleichartiger
Veranstaltungen scheinen mir auf den ersten Blick aber nicht angebracht.
Frage 13 (Zustimmung) – Kommentar:
Wir leben in einem säkularen Staat. Staatliche Gesetze sind die einzig verbindliche Norm unseres
Rechtsstaates.
Frage 14 (Zustimmung) – Kommentar:
Siehe Frage 13
Frage 15 (Zustimmung) – Kommentar:
Ausgenommen Karfreitag. Ein gemeinsamer Tag zur Pflege unserer christlichen Wurzeln scheint mir
angemessen. Sonst müssen wir konsequenterweise auch diesen Feiertag abschaffen.
Frage 16 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Habe ich noch keine abschließende Meinung. Meine Asche übers Land zu verteilen, ist eine schöne
Vorstellung.
Frage 17 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Dazu habe ich noch keine fundierte Meinung
Frage 18 (Zustimmung) – Kommentar:
Insbesondere zur Forderung im letzten Satz
Frage 19 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Muss ich prüfen
FDP Rückmeldung Beispiel 2
Frage 1 (Ablehnung) – Kommentar:
Ich sehe keine Machtfüller der Kirchen, jedoch lehne ich grundsätzlich ein Ausdehnung etwaiger
Rechte (z.B. Einführung islamischer Feiertage)unserer Kirchen auf muslimische Verbände ab.
Frage 2 (Ablehnung) – Kommentar:
Wo wären wir heute wenn unsere Gesellschaft nicht auf christlichen Grundwerten aufgebaut wurde?
Berücksichtigt werden muß auch das soziale und mildtätige engagement der Kirchen.
Frage 3 (Ablehnung ) – ohne Kommentar
Frage 4 (Zustimmung ) – ohne Kommentar
Frage 5 (Ablehnung) – Kommentar:
Sowohl als auch, denn schon früher richtete sich der Religionsunterricht an der Anzahl der Schüler
und der Verfügbarkeit eines Lehrers… der überwiegende Anteile der Schüler ist christlichen Glaubens
ob getauft oder nicht. Hier erfolgt eine nicht zu unterschätzende Wertevermittlung!
Frage 6 (Ablehnung) – ohne Kommentar
Frage 7 (Ablehnung) – Kommentar:
Gott sei Dank gibt es Einrichtungen kirchlicher Träger, ohne diese wäre unsere Gesellschaft ärmer,
eine Dominanz kann ich nicht erkennen.
Frage 8 (Ablehnung) – Kommentar:
Was ist verkehrt daran die Jugend mit christlichen Werten zu erziehen? Unsere Gesellschaft hat
christliche Wurzeln auf denen diese aufgebaut wurde. Die Toleranz und christliche Nächstenliebe
akzeptiert und betrachtet Nichtchristen, Atheisten oder Agnostiker als Teil unserer Gesellschaft.
Frage 9 (Ablehnung) – ohne Kommentar:
Frage 10 (Ablehnung) – ohne Kommentar:
Frage 11 (Zustimmung) – Kommentar:
Ich bin der Überzeugung, dass ich dies kann, denn für mich ist jeder Mensch gleich viel Wert ob er
glaubt oder nicht. Jedoch bin auch überzeugt, dass dies dann Privatsache ist und jeder nach seiner
Facon glücklich werden soll.
Ich bin gläubig aber auch nicht unbedingt ein „Kirchgänger“
Kirchenämter: Keine
Frage 12 (weder Ablehnung noch Zustimmung) – Kommentar:
Unentschieden
Frage 13 (Zustimmung ) – ohne Kommentar
Frage 14 (Ablehnung ) – ohne Kommentar
Frage 15 (Ablehnung) – Kommentar:
„Wer an 364 Tage tanzen kann sollte auch auf 1 Tag verzichten können!“
Frage 16 (Zustimmung) – Kommentar:
Ist Vorstellbar!
Frage 17 (Ablehnung ) – ohne Kommentar
Frage 18 (Zustimmung ) – ohne Kommentar
Frage 19 (Zustimmung ) – ohne Kommentar
Piratenpartei: Antworten und Kommentare
Dies ist die zentrale Antwort der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg.
Frage 1 (Zustimmung) – Kommentar:
Unser Ziel ist es die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen. Dies sehen wir als eine für
die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat
erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle
Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, sind
höchst fragwürdig und daher abzubauen. Somit würde automatisch auch eine Gleichbehandlung
anderer Religionsgemeinschaften erreicht, unabhängig ob es sich beispielsweise um Muslime oder
Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters handelt.
Auch das Privileg, dass der Staat für die Kirche die Mitgliedsbeiträge in Form der
Kirchensteuer eintreibt, wollen wir schon alleine auf Grund der Datensparsamkeit
beenden.
Frage 2 (Zustimmung) – Kommentar:
Über die Kirchensteuer hinaus zahlt das Land jährlich etwa 100 Millionen Euro an die Kirchen. Dies ist
Teil der Entschädigung für die Säkularisierung von 1803. Viele Kommunen in Baden-Württemberg
müssen eigene Zahlungen an Kirchengemeinden leisten.
Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen von Land und Kommunen gesetzlich
beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.
Frage 3 (Zustimmung) – Kommentar:
Die Piratenpartei fordert, dass der Rundfunkrat unabhängiger von der Politik wird, und sich aus
Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zusammensetzt. Die bislang quasi gar nicht
repräsentierte Gruppe der Konfessionslosen muss also auch entsprechend berücksichtigt werden,
während der Einfluss der Kirchen, die über die letzten Jahrzehnte deutlich an Relevanz in der
Lebensgestaltung vieler Menschen verloren haben, entsprechend zu korrigieren ist.
Wie in allen Bereichen setzen wir uns auch beim Rundfunk für einen neutralen Umgang mit
Weltanschauungsfragen ein. Kirchliche Verkündigungssendungen gehören auf Bibel TV oder K-TV
aber nicht in ARD, ZDF oder SWR.
Frage 4 (Zustimmung) – Kommentar:
Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben
gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und
Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten.
Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes
(Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des Allgemeinen
Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten.
Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte
Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und
der Regeln des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche
Förderung sein muss.
Frage 5 (Zustimmung) – Kommentar:
Der wachsenden Zahl von Schülern ohne konfessionelle Bindung steht in Baden-Württemberg ein
nicht ausreichendes Angebot an Ethikunterricht gegenüber. Wir möchten für alle Schüler, die keinen
Religionsunterricht besuchen, Ethikunterricht flächendeckend bereits ab der ersten Klasse anbieten.
Wir wollen den Religionsunterricht langfristig durch einen Ethik- und Religionskundeunterricht
ersetzen. Hierfür streben wir eine entsprechende Änderung der Landesverfassung an.
Frage 6 (Zustimmung) – Kommentar:
Die Evolutionstheorie sollte in einer für Grundschüler didaktisch geeigneten Form in den Unterricht mit
einfließen.
Frage 7 (Zustimmung) – Kommentar:
Zwar sollte der Staat gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nur dann in die Versorgung mit sozialen
Einrichtungen eingreifen, wenn eine entsprechende Bereitstellung anderen Trägern nicht erfolgreich
gelingt, jedoch sollte ein Zugang aller Menschen unabhängig von ihren Weltanschauungen, zu
Einrichtungen die keine religiösen Vorgaben haben, ein Kriterium für diesen Erfolg sein.
Frage 8 und 9 (Zustimmung) – Kommentar:
Der bisher in Landesverfassung und Schulgesetz vorhandene Religions- und Gottesbezug soll
gestrichen werden.
Frage 10 (Zustimmung) – Kommentar:
Eine spezielle Positionierung der Piratenpartei Baden-Württemberg gibt es hierzu nicht, allerdings
lässt sich unsere Position im Bezug auf Schulen sinngemäß anwenden. So wollen wir, dass Kindern
grundlegende Werte unserer Gesellschaft wie z.B. Menschenrechte und Gleichberechtigung durch
einen weltanschauungskundlichen Ethikunterricht vermittelt wird, statt ihnen eine „Ehrfurcht vor Gott“
einzureden und sie für das Christentum zu missionieren.
Frage11 (Zustimmung) – Kommentar:
Abgeordnete sollen unserer Ansicht nach tatsächlich unabhängig und nur ihrem Gewissen und nicht
einem Fraktionszwang verpflichtet sein. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Abgeordnete der
Piratenpartei sich auch persönlich für einen säkularen Staat einsetzen, unabhängig vom eigenen (Un)Glauben.
(Kirchenämter) Entfällt hier, da Antwort des Landesverbands.
Frage 12 (Zustimmung) – Kommentar:
Kirchen sollten gemäß einer strikten Trennung von Staat und Kirche gleich wie andere Vereine
behandelt werden. Sollten sie entsprechende Bedingungen für eine Gemeinnützigkeit erfüllen, so
könnten sie gegebenenfalls weiterhin Steuervergünstigungen genießen. Selbiges gilt auch für
Veranstaltungen, wie z.B. Kirchentage, diese müssen wie auch andere kulturelle Veranstaltungen
ähnlicher Größe behandelt werden.
Frage 13 (Zustimmung) – Kommentar:
Dies sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein.
Frage 14 (Zustimmung zu a) und b)) – Kommentar:
Alles staatliche Handeln muss transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Nach unserer
Überzeugung ist dies unabdingbare Voraussetzung für eine moderne Wissensgesellschaft in einer
freiheitlichen und demokratischen Ordnung. Eine von Lobbyisten bestimmte Politik des Hinterzimmers
zerstört diese Ordnung.
Zu c)
Eine Offenlegungspflicht für Ehrenämter fordern wird derzeit nicht. Falls durch die Ämter allerdings
Einnahmen entstehen fordern wir die entsprechende Offenlegung der Nebeneinkünfte.
Frage 15 (Zustimmung) – Kommentar:
Das Tanzverbot wird durch das „Gesetz über die Sonn- und Feiertage“ geregelt. An den sogenannten
„Stillen Tagen“ sind fast alle Veranstaltungen, die über „SchankundSpeisebetrieb“ hinausgehen,
untersagt. Dies betrifft auch Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Volksfeste, musikalische
Darbietungen, Zirkus, Artistik, Freizeitanlagen und Filmvorführungen sowie weitere gesellschaftliche
Bereiche. Wir wollen nicht, dass der Staat hier in die Freiheit des Einzelnen eingreift. Wir setzen uns
dafür ein, das Tanzverbot komplett aufzuheben.
Frage 16 (weder Zustimmung noch Ablehnung) – Kommentar:
Keine Positionierung der Piratenpartei in Baden-Württemberg. Andere Landesverbände der Piraten,
welche sich zu diesem Thema bereits positioniert haben, fordern jedoch eine Aufhebung des
Friedhofszwangs.
Frage 17 (Zustimmung) – Kommentar:
Wie auch im Grundgesetz durch Artikel 140 geregelt ist, soll es Religionsgemeinschaften zwar
zugelassen sein, z.B. im Bereich der Bundeswehr bei entsprechendem Interesse der Mitglieder der
Religionsgemeinschaft, Seelsorge anzubieten, allerdings sollte der Staat dies nicht weiter begünstigen
oder gar eine finanzielle Forderung bereitstellen. Aufgabe des Staats ist es, für eine entsprechende
weltanschaulich neutrale Betreuung, beispielsweise durch ausreichend Psychologen zu sorgen.
Frage 18 (Zustimmung) – Kommentar:
Flüchtlinge aus muslimisch geprägten Ländern sollten nicht automatisch als Muslime angesehen
werden, da sie nur auf Grund ihrer geographischen Herkunft nicht unbedingt religiös sein oder den
Islam praktizieren müssen. Entsprechend sollte ihre Betreuung weltanschaulich neutral erfolgen. Im
Sinne der negativen Religionsfreiheit sollen Flüchtlinge vor einer Missionierung, egal ob durch
christliche Organisationen oder konservative Muslime, geschützt werden. Dies muss auch bei einer
Betreuung der Flüchtlinge durch Ehrenamtliche sichergestellt werden.
Frage 19 (Zustimmung) – Kommentar:
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich
oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses
anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis
hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses (Verhältnis von
Täterinnen, Tätern und Opfern) geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder
George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst
bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatikerinnen und Fanatiker, die nicht in der Lage
waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.
Die Piratenpartei wird eine Bundesratsinitiative zur Streichung dieses Paragrafen initiieren, damit
Deutschland einer wichtigen Forderung des UNMenschenrechtskomitees nachkommt. Dieses erklärte
nämlich 2011, dass "Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder
anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel"
seien.
SPD: Antworten und Kommentare
Von der SPD haben 2 von 15 angeschriebenen Kandidaten ihre Antworten und Kommentare
zurückgesendet.
Zwei Rückmeldungen, die sehr unterschiedlich ausgefallen sind: Eine Rückmeldung mit einer
Zustimmung auf die 19 Fragen und einem Kommentar (… steht zum Staatsvertrag mit der Kirche,
spricht sich allerdings auch dafür aus alternativ zum Religionsunterricht ab der 1. Klasse auch
Ethikunterricht einzuführen) - und eine Rückmeldung mit immerhin 9 Zustimmungen.
Tierschutzpartei: Antworten und Kommentare
Die Tierschutzpartei hat zwei (identische) Rückmeldung gesendet, sie hat bei allen 19 Fragen „Ja,
Zustimmung“ angekreuzt. Es gibt zwei Kommentare.
Die Tierschutzpartei ist offensichtlich auch eine humanistische Partei – die sich für Tiere und für den
Menschen gleichermaßen einsetzt.
Frage 1 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 2 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 3 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 4 (Zustimmung) – Kommentar:
Auszug aus unserem Grundsatzprogramm:
'Die großen Kirchen (EKD und römisch-katholische Kirche) genießen zur Zeit als Arbeitgeber
Sonderrechte in Form des so genannten „Tendenzschutz“ (BetrVG §118). Dieser schränkt die Rechte
der Arbeitnehmer massiv ein und geht sogar bis in das Privatleben der Angestellten: So dürfen
Homosexuelle von den großen Kirchen in Deutschland völlig legal entlassen werden, weil sie nichtheterosexuell sind bzw. wenn sie dazu öffentlich stehen oder dies nach außen getragen wird. Dies
widerspricht unter anderem dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem klar festgelegt
ist, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf.
Die Privilegien der Kirchen als Arbeitgeber in Form des „Tendenzschutz“ gehören abgeschafft. Allein
schon die Tatsache, dass alle kirchlichen Einrichtungen zu 80 – 100 Prozent vom Staat finanziert
werden, verpflichtet die Kirchen dazu, sich an das allgemeine Arbeitsrecht halten zu müssen.'
Trennung von Partei und allen Religionsgemeinschaften
https://www.tierschutzpartei.de/partei/grundsatzprogramm/#TrennungvonParteiundallenReligio
nsgemeinschaften
Erklärung der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei zur Trennung von Partei
und allen Religionsgemeinschaften:
Die Partei bekennt sich zu Art. 140 (Art. 137 Weimarer Verfassung) des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland, nach dem es in Deutschland keine Staatskirche gibt, also Staat
und Kirche getrennt sind. Analog zu dieser Grundgesetzregelung gilt die Trennung der Partei
Mensch Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei – von jeder Religionsgemeinschaft. Sie
distanziert sich von jeder möglichen Einflussnahme und von jedem Versuch einer
Religionsgemeinschaft, sie für ihre Zwecke und Ziele einzusetzen oder zu missbrauchen.
In diesem Grundsatzprogramm wurden die wichtigsten Ziele und Vorhaben der Partei Mensch
Umwelt Tierschutz – Tierschutzpartei dargestellt.Wir setzen uns dafür ein, gemeinsam mit
engagierten Mitbürgern die politischen Möglichkeiten zu schaffen, unsere Ziele zum
Wohl von Mensch, Umwelt und Tier zu verwirklichen.
Stand: Dezember 2015
Frage 5 (Zustimmung) – Kommentar:
Auszug aus unserem Wahlprogramm (S.6):
„Das Fach Religion ist in einem säkularen Staat abzuschaffen.
Stattdessen muss das Fach Ethik für alle ab der 1. Schulklasse verbindlich und darin
Tierrechtsphilosophie eingebunden werden. Alle Religionen sollen in Ethik erklärt und diskutiert
werden.“
6.3.3 Aufhebung der Diskriminierung am Arbeitsplatz bei kirchlichen Arbeitgebern
https://www.tierschutzpartei.de/partei/grundsatzprogramm/#LSBTTIQ
Die großen Kirchen (EKD und römisch-katholische Kirche) genießen zur Zeit als Arbeitgeber
Sonderrechte in Form des so genannten „Tendenzschutz“ (BetrVG §118). Dieser schränkt die
Rechte der Arbeitnehmer massiv ein und geht sogar bis in das Privatleben der Angestellten:
So dürfen Homosexuelle von den großen Kirchen in Deutschland völlig legal entlassen werden,
weil sie nicht-heterosexuell sind bzw. wenn sie dazu öffentlich stehen oder dies nach außen
getragen wird. Dies widerspricht unter anderem dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG), in dem klar festgelegt ist, dass niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt
werden darf.
Die Privilegien der Kirchen als Arbeitgeber in Form des „Tendenzschutz“ gehören abgeschafft.
Allein schon die Tatsache, dass alle kirchlichen Einrichtungen zu 80 – 100 Prozent vom Staat
finanziert werden, verpflichtet die Kirchen dazu, sich an das allgemeine Arbeitsrecht halten zu
müssen.
Frage 6 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 7 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 8 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 9 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 10 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 11 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 12 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 13 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 14 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 15 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 16 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 17 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 18 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Frage 19 (Zustimmung) – ohne Kommentar
Antworten der gbs Stuttgart an einige Kandidaten
Im Folgenden werden einige typische Rückmeldungen wiedergegeben, die die gbs Stuttgart an die
Kandidaten oder Parteien zurück gesendet hat.
Antwort gbs Stuttgart an Frau Kurtz, CDU, Wahlkreis Leonberg-Herrenberg
Sehr geehrte Frau Kurtz,
vielen Dank für die Rückmeldung, Ihre Kommentare und die Abstimmung mit der Position des CDULandesverbands.
Sie sind Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Baden-Württemberg und
stellv. Bundesvorsitzende. Der Arbeitskreis EAK hat anscheinend in der CDU eine starke Basis..
Sie haben kein Kirchenamt angegeben. Es wäre interessant zu wissen, ob sie wirklich keine
kirchlichen Ehrenämter ausüben.
Ihre Rückmeldung und Ihre Kommentare zeigen, dass die CDU gefangen ist in einer religiösen Welt.
Sie scheint zudem missionarisch davon überzeugt zu sein, dass die kirchenfreundliche Haltung der
CDU für alle Bürger die Beste ist. Diese Art der Bevormundung aller Bürger kennt man von den
Kirchen und ihren politischen Äußerungen auch – und dies stößt bei den konfessionsfreien Bürgern
manches Mal zu Recht auf Ablehnung.
Sie erwähnen in einem Kommentar auch die „christlich-jüdisch-abendländische Kultur unseres
Heimatlandes“.
Hier empfehle ich etwas Nachhilfe im Geschichtsunterricht und eine kritische Auseinandersetzung mit
der "Legende vom christlichen Abendland".
Ein Ausschnitt:
„Wenn von Europa, seinem Selbstverständnis und seinen Werten die Rede ist, fällt oft der
Begriff „christlich-abendländisch“. „Wir wollen, dass die christlich-abendländische Kultur die
Leitkultur bleibt und nicht aufgeht in einem Mischmasch“, meint beispielswiese der ehemalige
bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber. Ähnliches hört man in politischen Kreisen
landauf, landab.
Einige Wohlmeinende verweisen in diesem Zusammenhang gerne auch auf das „jüdischchristliche Erbe“ Europas. Damit allerdings setzen sie den Bindestrich an eine sensible Stelle:
Denn Juden lehnen die Vereinnahmung in eine „jüdisch-christliche Kultur“ meist entschieden
ab, was vor dem Hintergrund des christlichen Judenhasses, der über Jahrhunderte hinweg zu
unzähligen Pogromen führte, verständlich ist.“
Dass die Trennung zwischen Staat und Kirche in Deutschland (auch von Religionswissenschaftlern)
als „hinkend“ bezeichnet wird ist Ihnen sicherlich bekannt: Die Nähe zwischen Staat und Kirchen, die
Nähe zwischen Kirchendienst und öffentlichem Dienst; die Ämterverquickung; die ungenügende
Trennung zwischen den beiden Großkirchen und dem Staat; der staatlicher Kirchensteuereinzug; der
staatlich finanzierter Bekenntnisunterricht in der Schule; die Subventionierung von Kirchentagen, usw.
– diese Praktiken sind nicht vereinbar mit der laut Grundgesetz gebotenen Trennung von Kirche und
Staat und der gebotenen weltanschaulichen Neutralität des Staates. Der Deutsche Staat privilegiert
immer noch einige Kirchen, was gleichzeitig dazu führt, dass einige Kirchen und die große Gruppe der
konfessionsfreien Bürger diskriminiert werden.
Das ist bei der zunehmenden kirchlichen Vielfalt und bei der kontinuierlich steigenden Zahl
konfessionsfreier Menschen bei gleichzeitig sinkender Zahl der Kirchenmitglieder nicht mehr zu
rechtfertigen.
Zudem möchte ich anmerken, dass die bisher angestrebte Gleichstellung des Islam mit den
Großkirchen keine Lösung ist, sondern der Versuch die Kirchenprivilegien auszuweiten und damit
weiter zu zementieren. Die Säkularisierung ist die Lösung, nicht die Verkirchlichung des Islam.
Vehement möchte ich dem Kommentar widersprechen, dass die Kirchen für die Vermittlung des
christlichen Glaubens und die Vermittlung von Werten (Ihr Kommentar zu Frage 2) zuständig sein
könnten.
Die Werte des modernen Rechtsstaates sind säkular begründet – nicht religiös.
Der moderne Sozialstaat ist nicht die späte Frucht der christlichen Nächstenliebe, sondern durch
Revolutionen und Streiks erkämpft. Demokratie und Menschenrechte mussten gegen den Widerstand
der Kirche erstritten werden.
Die Gesetze werden immer wieder weiterentwickelt, entsprechend der Entwicklung des Bewusstseins
der Menschen. Die Kirchen sind im Allgemeinen bekannt als Bremser, nicht als Motor bei dieser
Entwicklung. Im Gegenteil, fundamentalistische Bewegungen streben bei manchen Gesetzen immer
wieder an, das Rad der Geschichte zurückzudrehen (Schwangerschaftsabbruch, Homo-Ehe,
Sexualaufklärung in der Schule, ..).
Zu den angeblich „christlichen“ Werten:
Christliche Moral rechtfertigt, erlaubt und verbietet alles. Dasselbe kann man über die Bibel sagen.
Der Blick in die Geschichte macht deutlich: Im Namen des Christentums wurden Diktaturen und
Revolten, Hass und Solidarität, Kriege und Pazifismus, Intoleranz und Nächstenliebe gerechtfertigt.
Unsere Werte haben wir der Aufklärung und den Menschen zu verdanken, die diese Werte durch
Revolutionen und persönlichen Einsatz gegen die Kirche und die Herrscher von „Gottes Gnaden“
erkämpft haben.
Welche „christlichen“ Grundwerte haben wir dem Christentum zu verdanken? Religionsfreiheit?
Demokratie? Gleichberechtigung der Frau? Meinungsfreiheit? Abschaffung der Sklaverei?
Menschenrechte? Pressefreiheit?
Christen entgegnen dieser Aussage typischerweise mit dem Hinweis auf die Nächstenliebe, Mitleid
oder Barmherzigkeit – aber diese Eigenschaften sind menschlich und die christlichen Kirchen haben
sie weder erfunden, noch haben Sie ein Monopol darauf. Wer sich an Missbrauch im kirchlichen
Raum und andere Vorkommnisse erinnert, findet genügend Bestätigungen dafür, dass
Kirchenvertreter nicht moralischer oder besser sind als andere Menschen mit einer anderen
Weltanschauung.
Zu den karitativen Leistungen, die die Kirchen erbringen:
Wo die Kirchen sich für Arme und Bedürftige einsetzen ist dies löblich. Das machen auch
konfessionsfreie Menschen und Humanistische Einrichtungen. Bei den Kirchen ist auffallend, dass sie
überwiegend Pressemeldungen dazu herausgeben, mit denen sie ihre Forderungen an den
Staat/Steuerzahler stellen, dabei ein soziales Image pflegen, aber bezahlen muss der Staat. Ich
möchte auch darauf hinweisen, dass die sozialen Einrichtungen, die von Caritas und Diakonie
betrieben werden, von den Sozialkassen und vom Staat bezahlt werden – nicht von der Kirche. Die
Kirche ist ein Betreiber wie es andere auch gibt, z. B. das DRK oder auch vom HVD betriebene
Einrichtungen. Allerdings hat die Kirche Sonderrechte, steuerliche Privilegien und ein spezielles
kirchliches Arbeitsrecht, das heutzutage mittelalterliche Verhältnisse zementiert, die private
Ausschnüffelung der Mitarbeiter beinhaltet und bei der Beschäftigung konfessionsfreie Mitarbeiter
ausschließt/diskriminiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Werner Koch/gbs Stuttgart
Antwort gbs Stuttgart an Frau Spiegelhalter-Schäfer, Freie Wähler
Sehr geehrte Frau Spiegelhalter-Schäfer,
vielen Dank für die Rückmeldung und Ihr Schreiben.
Wie Sie schreiben, ergeben sich aus der Historie heraus Zusammenhänge.
Offensichtlich gibt es unterschiedliche Blickwinkel – und beschönigende Darstellungen.
Während Sie z. B. den früheren Schulunterricht durch die Pfarrer positiv herausstellen, möchte ich
darauf verweisen, dass die Trennung von Staat und Kirche nach den Revolutionen im 18. und 19.
Jahrhundert dazu geführt hat, dass der Staat die Schulbildung übernommen hat. Es war ein Anliegen
der Bürger, sowohl die Staatskirche abzuschaffen als auch und einen staatlichen Schulunterricht für
alle Kinder durchzusetzen. Zuvor erfolgte der Schulunterricht durch die Pfarrer, getrennt für
evangelische und katholische Schüler. Der Schulunterricht durch die Pfarrer war kirchlich geprägt und
konzentriert auf die Bibel. Die Eltern forderten einen gemeinsamen allgemeinbildenden
naturwissenschaftlichen Unterricht an staatlichen Schulen, gemeinsam für alle Schüler. Das hat dazu
geführt, dass protestantische und katholische Kinder an einer Schule unterrichtet wurden und nur
noch im Religionsunterricht getrennt unterrichtet wurden. In Württemberg wurde diese Schulform 1936
verordnet, in Baden bereits 1876.
Wenn man noch weiter zurückgeht ins Mittelalter muss man darauf hinweisen, dass die Kirchen das
Schulsystem und die Bibliotheken zerstört haben, weil die Kirche der Meinung war, dass für die
Bevölkerung nur ein Buch wichtig ist: die Bibel. Schulbildung gab es lange Zeit nur noch in
Klosterschulen für den eigenen kirchlichen Nachwuchs.
Wo die Kirchen sich für Arme und Bedürftige einsetzen ist dies löblich. Das machen auch
konfessionsfreie Menschen und Humanistische Einrichtungen. Bei den Kirchen ist auffallend, dass sie
überwiegend Pressemeldungen dazu herausgeben, mit denen sie ihre Forderungen an den
Staat/Steuerzahler stellen, dabei ein soziales Image pflegen, aber bezahlen muss der Staat. Ich
möchte auch darauf hinweisen, dass die sozialen Einrichtungen, die von Caritas und Diakonie
betrieben werden, von den Sozialkassen und vom Staat bezahlt werden – nicht von der Kirche. Die
Kirche ist ein Betreiber wie es andere auch gibt, z. B. das DRK. Allerdings hat die Kirche
Sonderrechte, steuerliche Privilegien und ein spezielles kirchliches Arbeitsrecht, das heutzutage
mittelalterliche Verhältnisse zementiert, die private Ausschnüffelung der Mitarbeiter erlaubt und
konfessionsfreie Mitarbeiter von der Beschäftigung ausschließt/diskriminiert.
Mit humanistischen Grüßen,
Werner Koch/gbs Stuttgart
Antwort gbs Stuttgart an Frau Lösch, Die Grünen, Stellvertretende Präsidentin des
Landtags von Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Hallenback, sehr geehrte Frau Lösch,
ich habe die Rückmeldung ausgetauscht.
Vielen Dank für die Rückmeldung und Ihre Kommentare.
Sie haben das Kirchenamt „Mitglied der Synode der Ev. Landeskirche Württemberg“ nicht angegeben
(in der ersten Version Ihrer Antwort war es enthalten). Ich nehme an, das war ein Versehen.
Ich erlaube mir, einige Kommentare meinerseits mitzuteilen.
Für konfessionsfreie Bürger ist es irritierend, wenn Sie, wie die Kommentare auf die Fragen 1
und 15 nahelegen, das Gespräch mit den Kirchen suchen oder Beschlüsse im Einvernehmen
mit der Kirche suchen. Die Kirchen sind offiziell kein Partner im Gesetzgebungsprozess – und
die konfessionsfreie Bevölkerung wird anscheinend ignoriert und nicht gehört.
Das ist ein Problem von einigen Kandidaten und ein Problem der „hinkenden“ Trennung
zwischen Staat und Kirche in Deutschland: Die Nähe zu Kirchen, die Ämterverquickung und
ungenügende Trennung zwischen den beiden Großkirchen und dem Staat.
Es ist bei der zunehmenden kirchlichen Vielfalt und bei der kontinuierlich steigenden Zahl
konfessionsfreier Menschen bei gleichzeitig sinkender Zahl der Kirchenmitglieder nicht mehr zu
rechtfertigen.
Die bisher angestrebte Gleichstellung des Islam mit den Großkirchen ist nicht die Lösung,
sondern der Versuch die Kirchenprivilegien auszuweiten und damit weiter zu zementieren.
Es gibt aus Sicht der konfessionsfreien Bevölkerung noch Verbesserungspotenzial und einige
Antworten, die zu wünschen übrig lassen.
Mit säkularen Grüßen,
Werner Koch/gbs Stuttgart
Antwort gbs Stuttgart an Herrn Müller, FDP
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Partei viel Erfolg – und wünsche mir, dass Sie sich etwas mehr an
historischen liberalen Maßstäben orientieren und auch an der Position von Herrn Kubicki.
Eigentlich wäre die FDP prädestiniert für die Trennung von Kirche und Staat und für die Einstufung
von Religion als Privatsache – statt einer Staatsangelegenheit.
„Kubicki erklärt: Warum der Staat die Zahlungen an die Kirchen stoppen muss“
http://www.focus.de/politik/experten/kubicki/nach-affaere-um-limburger-bischof-kubicki-erklaertwarum-der-staat-die-zahlungen-an-die-kirchen-stoppen-muss_id_3339413.html
Ich kann es mir nicht verkneifen, zu Ihrem Kommentar zu Frage 2
(„Wo wären wir heute wenn unsere Gesellschaft nicht auf christlichen Grundwerten aufgebaut
wurde? Berücksichtigt werden muss auch das soziale und mildtätige Engagement der
Kirchen.“)
doch etwas zu erwidern:
Zu den christlichen Werten:
Christliche Moral rechtfertigt, erlaubt und verbietet alles. Dasselbe kann man über die Bibel sagen.
Der Blick in die Geschichte macht deutlich: Im Namen des Christentums wurden Diktaturen und
Revolten, Hass und Solidarität, Kriege und Pazifismus, Intoleranz und Nächstenliebe gerechtfertigt.
Unsere Werte haben wir der Aufklärung und den Menschen zu verdanken, die diese Werte durch
Revolutionen und persönlichen Einsatz gegen die Kirche und die Herrscher von „Gottes Gnaden“
erkämpft haben.
Welche „christlichen“ Grundwerte haben wir dem Christentum zu verdanken? Religionsfreiheit?
Demokratie? Gleichberechtigung der Frau? Meinungsfreiheit? Abschaffung der Sklaverei?
Menschenrechte? Pressefreiheit?
Christen entgegnen dieser Aussage typischerweise mit dem Hinweis auf die Nächstenliebe, Mitleid
oder Barmherzigkeit – aber diese Eigenschaften sind menschlich und die christlichen Kirchen haben
sie weder erfunden, noch haben Sie in Monopol darauf. Wer sich an Missbrauch im kirchlichen Raum
und andere Vorkommnisse erinnert, findet genügend Bestätigungen dafür, dass Kirchenvertreter nicht
moralischer oder besser sind als andere Menschen mit einer anderen Weltanschauung.
Zum mildtätigen und sozialen Engagement der Kirchen:
Wo die Kirchen sich für Arme und Bedürftige einsetzen ist dies löblich. Das machen auch
konfessionsfreie Menschen und Humanistische Einrichtungen. Bei den Kirchen ist auffallend, dass sie
überwiegend Pressemeldungen dazu herausgeben, mit denen sie ihre Forderungen an den
Staat/Steuerzahler stellen, dabei ein soziales Image pflegen, aber bezahlen muss der Staat. Ich
möchte auch darauf hinweisen, dass die sozialen Einrichtungen, die von Caritas und Diakonie
betrieben werden, von den Sozialkassen und vom Staat bezahlt werden – nicht von der Kirche. Die
Kirche ist ein Betreiber wie es andere auch gibt, z. B. das DRK oder auch vom HVD betriebene
Einrichtungen. Allerdings hat die Kirche Sonderrechte, steuerliche Privilegien und ein spezielles
kirchliches Arbeitsrecht, das heutzutage mittelalterliche Verhältnisse zementiert, die private
Ausschnüffelung der Mitarbeiter beinhaltet und bei der Beschäftigung konfessionsfreie Mitarbeiter
ausschließt/diskriminiert.
Werner Koch/gbs Stuttgart
(Update und Ergänzung: Die Partei DIE LINKE in der Grafik hinzugefügt