Verblüffender Fischenthaler Anwendungsfall von Gübelis VerteilungsArgument (regio, 25. Februar 2016) Auswertung und Konsequenzen der Blog-Kommentare Andreas Meyer Dank den Blog-Kommentaren des „Nachrechners“ (26.2.16) und des „Zahlmeisters“ (27.2.16) sowie den Hinweisen des „Rechners“ im Zusammenhang mit dem Grossartikel der Sonntagszeitung vom 21.2.16 zu den Bezügen schweizerischer Stadtpräsidenten tut sich wirklich Brisantes auf. Dass Gübelis Verteilungsüberlegungen (regio, 25.2.16) damit in eine andere Richtung geraten könnten, hat er wohl selbst nicht erwartet. Stoff zum Nachdenken! Zur Vergleichbarkeit rechnete die Sonntagszeitungen (vgl. Kommentar „Rechner“) die Bezüge (inkl. Spesen und Zulagen Sitzungsgelder) auf ein 100%-Pensum hoch, also einen Jahreslohn 100% und schuf damit eine gewisse Vergleichsbasis. Das Thema hat medial ein grosses Echo hinterlassen, bis hin zum ZOL (Fall Rüti). Dank den Recherchen des „Zahlmeisters“ (die sich auf die aktuelle Fischenthaler Entschädigungsverordnung stützen) ist eine solche Hochrechnung auch lokal möglich. Allerdings ohne Berücksichtigung von Spesen, Zulagen, Sitzungsgelder). Laut Angaben von Insidern kann bei der Hochrechnung bei Kleingemeinden von einem Pensum für Gemeindepräsidenten von 20% (entspricht also einem Tag pro Woche) ausgegangen werden. Damit lassen sich die Angaben des „Zahlmeistes“ ganz einfach auf einen Jahres-Bruttolohn umrechnen (vgl. Anhang): Bez ü ge lt ." Za h lm e ist e r " pr o Kopf be i 2 4 2 5 E, 2 0 % H och ge re chne t e r Ja h r e sloh n, 1 0 0 % pro Kopf be i 2 4 2 5 E, 100% Gübeli 24'000 9.80 120'000 49.48 Gnehm 21'000 8.57 105'000 43.30 Sievi 17'500 7.14 87'500 36.08 Gerber 15'500 6.33 77'500 31.96 Zürcher 15'500 6.33 77'500 31.96 Müller 14'500 5.92 72'500 29.90 Sennhauser 13'000 5.31 65'000 26.80 Ganz hübsche Zahlen für Miliz- und Nebenbeschäftigungen! Viele Fischenthaler und Ehrenamtliche können davon nur träumen. Gleichzeitig liefern sie Erklärungen für Sesselkleberei und Pfründenwirtschaft (Kommentar „Hinterbänkler“). Gemeindepolitisch relevant sind die Zahlen hinsichtlich der Frage „Gemeindeautonomie“ versus „Gemeindefusion“ unter finanziellen Erwägungen. Dass es solche noch unter ganz andern Titeln gibt, versteht sich und ist an dieser Stelle nicht das Thema. Wer sich für diese Betrachtung weiter interessiert, der kann ja ergänzend den Angaben des „Zahlmeisters“ noch eine Schätzung der Zulagen zufügen und nochmals hochrechnen. Ebenfalls Insidern zufolge dürfte dieser Betrag z.B. für den Gemeindepräsidenten von Kleingemeinden um die Fr. 5000.- betragen. Für Hr. Gübeli ergäbe sich gemäss der Methodik der Sonntagszeitung ein Jahres-Brutto-Einkommen von Fr. 145'000, somit Fr. 59.50 pro Kopf! Vergleiche Anhang! In diesem Licht bekommt der Spruch des Gemeindepräsidenten „Hebed mer enand sorg i eusem Fischenthal“ eine ganz spezielle Note. Wer soll denn wem Sorge tragen? (Kommentar „Vorderbänkler“) Konkrete Transparenz (Kommentar „Hinterbänkler“) gäbe nur eine öffentlich zugängliche Vollabrechnung der Bezüge der Obrigkeit. Das Volk als Arbeit- bzw. Auftraggeber müsste doch einen Anspruch darauf haben, wer denn sonst? Unter dem Imperativ der Transparenz kann das ja nicht Privatsache sein. Tja, und nun? Den Medien und/oder Hochschulen wäre übrigens sehr zu empfehlen, das Thema „Behördenentschädigungen im Vergleich“ auf der Stufe Gemeinden < 10'000 aufzunehmen und weiter zu führen. Nur schon der Methodik wegen! Anhang Hier als Anregung zu Vergleichszwecken und zum Nachdenken die Daten aus der Sonntagszeitung vom 21. Februar 2016. Nur Gemeinden mit > 10'000 Einwohner, Kt. Zürich:
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