Verblüffender Fischenthaler Anwendungsfall von

Verblüffender Fischenthaler Anwendungsfall von Gübelis VerteilungsArgument (regio, 25. Februar 2016)
Auswertung und Konsequenzen der Blog-Kommentare
Andreas Meyer
Dank den Blog-Kommentaren des „Nachrechners“ (26.2.16) und des „Zahlmeisters“ (27.2.16)
sowie den Hinweisen des „Rechners“ im Zusammenhang mit dem Grossartikel der
Sonntagszeitung vom 21.2.16 zu den Bezügen schweizerischer Stadtpräsidenten tut sich wirklich
Brisantes auf. Dass Gübelis Verteilungsüberlegungen (regio, 25.2.16) damit in eine andere
Richtung geraten könnten, hat er wohl selbst nicht erwartet. Stoff zum Nachdenken!
Zur Vergleichbarkeit rechnete die Sonntagszeitungen (vgl. Kommentar „Rechner“) die Bezüge
(inkl. Spesen und Zulagen Sitzungsgelder) auf ein 100%-Pensum hoch, also einen Jahreslohn
100% und schuf damit eine gewisse Vergleichsbasis. Das Thema hat medial ein grosses Echo
hinterlassen, bis hin zum ZOL (Fall Rüti).
Dank den Recherchen des „Zahlmeisters“ (die sich auf die aktuelle Fischenthaler
Entschädigungsverordnung stützen) ist eine solche Hochrechnung auch lokal möglich. Allerdings
ohne Berücksichtigung von Spesen, Zulagen, Sitzungsgelder). Laut Angaben von Insidern kann
bei der Hochrechnung bei Kleingemeinden von einem Pensum für Gemeindepräsidenten von
20% (entspricht also einem Tag pro Woche) ausgegangen werden. Damit lassen sich die
Angaben des „Zahlmeistes“ ganz einfach auf einen Jahres-Bruttolohn umrechnen (vgl. Anhang):
Bez ü ge
lt ." Za h lm e ist e r "
pr o Kopf be i
2 4 2 5 E, 2 0 %
H och ge re chne t e r
Ja h r e sloh n, 1 0 0 %
pro Kopf be i
2 4 2 5 E,
100%
Gübeli
24'000
9.80
120'000
49.48
Gnehm
21'000
8.57
105'000
43.30
Sievi
17'500
7.14
87'500
36.08
Gerber
15'500
6.33
77'500
31.96
Zürcher
15'500
6.33
77'500
31.96
Müller
14'500
5.92
72'500
29.90
Sennhauser
13'000
5.31
65'000
26.80
Ganz hübsche Zahlen für Miliz- und Nebenbeschäftigungen! Viele Fischenthaler und
Ehrenamtliche können davon nur träumen. Gleichzeitig liefern sie Erklärungen für Sesselkleberei
und Pfründenwirtschaft (Kommentar „Hinterbänkler“).
Gemeindepolitisch relevant sind die Zahlen hinsichtlich der Frage „Gemeindeautonomie“
versus „Gemeindefusion“ unter finanziellen Erwägungen. Dass es solche noch unter ganz
andern Titeln gibt, versteht sich und ist an dieser Stelle nicht das Thema.
Wer sich für diese Betrachtung weiter interessiert, der kann ja ergänzend den Angaben des
„Zahlmeisters“ noch eine Schätzung der Zulagen zufügen und nochmals hochrechnen. Ebenfalls
Insidern zufolge dürfte dieser Betrag z.B. für den Gemeindepräsidenten von Kleingemeinden um
die Fr. 5000.- betragen. Für Hr. Gübeli ergäbe sich gemäss der Methodik der Sonntagszeitung
ein Jahres-Brutto-Einkommen von Fr. 145'000, somit Fr. 59.50 pro Kopf! Vergleiche Anhang!
In diesem Licht bekommt der Spruch des Gemeindepräsidenten „Hebed mer enand sorg i eusem
Fischenthal“ eine ganz spezielle Note. Wer soll denn wem Sorge tragen? (Kommentar
„Vorderbänkler“)
Konkrete Transparenz (Kommentar „Hinterbänkler“) gäbe nur eine öffentlich zugängliche
Vollabrechnung der Bezüge der Obrigkeit. Das Volk als Arbeit- bzw. Auftraggeber müsste doch
einen Anspruch darauf haben, wer denn sonst? Unter dem Imperativ der Transparenz kann das
ja nicht Privatsache sein.
Tja, und nun?
Den Medien und/oder Hochschulen wäre übrigens sehr zu empfehlen, das Thema
„Behördenentschädigungen im Vergleich“ auf der Stufe Gemeinden < 10'000 aufzunehmen und
weiter zu führen. Nur schon der Methodik wegen!
Anhang
Hier als Anregung zu Vergleichszwecken und zum Nachdenken die Daten aus der
Sonntagszeitung vom 21. Februar 2016. Nur Gemeinden mit > 10'000 Einwohner, Kt. Zürich: