ASS Schulungsprogramm - auf unserer Webseite ASS

ASS  Fahrerschulung
Nenad Jilke
Uhlandstr. 18/1
75428 Illingen
Tel.: +49 (0) 70 42 / 81 34 21
Fax: +49 (0) 70 42 / 81 34 20
Mobil: +49 (0) 1 71 / 5 46 59 72
Training bedeutet Qualifizierung!
Unser Ziel ist es: Fachpersonal durch
Qualifizierung auf die ständig veränderten oder
neuen beruflichen Anforderungen
vorzubereiten.
Unser Angebot dazu reicht vom eintägigen
Seminar bis zum genau auf Ihren Bedarf
abgestimmten Trainingsprogramm durch den
Fachdozenten. Wir unterstützen Sie in Ihrer
Verantwortung, die Vorschriften, Gesetze und
Regeln der Technik bestmöglich im Betrieb
umzusetzen.
Durch die Vermittlung von Wissen haben Sie
auf dem Arbeitsmarkt die besseren Karten, weil
Bildung immer Trumpf ist.
[email protected]
www.ass-fahrerschulung.de
Inhaber:
Nenad Jilke





Ausbilder nach BG Grundsätzen und
Innerbetriebliche Führerscheine
Meister für Lagerwirtschaft (IHK)
Fachkraft für Arbeitssicherheit
nach DGUV 2 § 4 (VBG/BGW)
Regalprüfer nach DIN EN 15635
Wir beraten Sie gerne rund um
Ausbildung – Schulung – Seminare
Ladungssicherung
nach VDI 2700
Schulungen zur Ladungssicherung auf Ihre
betrieblichen Bedingungen und Anforderungen
angepasst. Oder allgemeine Schulungen zur
Verbesserung der Ladungssicherung.
LKW-Ladekran, Hallenkranschulung
„Krane sicher führen“
Praxisnahe und unkomplizierte Vermittlung der
erforderlichen theoretischen und praktischen
Kenntnisse.
Unsere Schulungsräume:
Unser Schulungs- und
Ausbildungsprogramm:

BKrFQG -BKF



Module 1 bis 5
Beschl. Grundqualifikation
Digitales Kontrollgerät













Ladungssicherung
nach VDI 2700
Gabelstaplerfahrer
nach DGUV Grundsatz 308-001
LKW-Ladekran
nach DGUV Grundsatz 309-003
Hebe- und Arbeitsbühnen
nach DGUV Grundsatz 308-008
Erdbaumaschinenführer
nach DGUV Regel 100-500
Baustellenabsicherung Straße
nach RSA 95 / MVAS
Arbeitsschutz Unterweisungen
Arbeitssicherheitsschulungen

Schulungsgebäude der Verkehrswacht:
Walter-de-Pay-Str. 4, 71665 Vaihingen/Enz
Uhlandstraße18/1, 75428 Illingen
Im Internet zu finden unter:
www.ass-fahrerschulung.de
www.kraftfahrer-training.de
www.gabelstapler-fahrschule-sued.de
Ihr kompetenter Partner in der Aus- und Weiterbildung
von Fachpersonal in Ihrer Nähe. Auch InhouseSchulungen sind nach Absprache möglich.
Die Dauer des Unterrichtes und die Höhe der Preise
richten sich nach den Vorerfahrungen der Teilnehmer
(Praktiker oder Anfänger) und dem Schulungsort.
Termine und Preise auf Anfrage.
Unser Beratungsprogramm:

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch
den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind ein wesentliches Instrument
der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, um
Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und
zu vermeiden. Die Begehungen dienen in erster Linie dazu,
sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen
Arbeitsbedingungen vor Ort zu verschaffen,
um Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundiert beraten zu
können. Um dieser beratenden Rolle gerecht zu werden,
sind regelmäßige Begehungen unumgänglich.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte den
Unternehmer in Fragen des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung.
Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur
Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz.
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen
des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit.
§ 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
Dokumentation, Auskunftspflichten
(1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die
Versicherten mit ihrer Arbeit
verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3
Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln,
welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sind.
(2) Der Unternehmer hat Gefährdungsbeurteilungen
insbesondere dann zu überprüfen,
wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich
Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben.
(3) Der Unternehmer hat entsprechend § 6 Absatz 1
Arbeitsschutzgesetz das Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1, die von ihm
festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis
ihrer Überprüfung zu dokumentieren.
(4) Der Unternehmer hat dem Unfallversicherungsträger alle
Informationen über die im Betrieb getroffenen Maßnahmen des
Arbeitsschutzes auf Wunsch zur Kenntnis zu geben.
(5) Für Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei
Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich
tätig werden, hat der Unternehmer, der für die vorgenannten
Personen zuständig ist, Maßnahmen zu ergreifen, die denen
nach Absatz 1 bis 4 gleichwertig sind.

Grundbetreuungen
Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei
• der Erstellung bzw.
• der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von
Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
einbezogen werden. Dies kann dadurch geschehen, dass der
Erstberatende den
Sachverstand des jeweils anderen Sachgebietes hinzuzieht.
Anlassbezogene Betreuungen
Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei besonderen
Anlässen durch einen Betriebsarzt oder
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener
Fachkunde in Fragen der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen.
Besondere Anlässe für eine Betreuung durch den Betriebsarzt
und die Fachkraft für Arbeitssicherheit
können unter anderem sein (hier auszugsweise) die
• Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung von
Betriebsanlagen, Betriebsstätten
oder der Betriebsorganisation,
• Gestaltung neuer bzw. grundlegende Veränderungen
vorhandener Arbeitsplätze und -abläufe,
• Einführung neuer Arbeitsstoff e bzw. Gefahrstoff e, die ein
erhöhtes Gefährdungspotenzial
zur Folge haben,
• Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und
Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,

Regalprüfung nach DIN EN 15635
Gemäß der BetrSichV § 10 müssen alle Arbeitsmittel durch
hierzu befähigte Personen geprüft werden. Als weitere
Vorschriften sind in diesem Zusammenhang die DGUV
Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und-geräte“ sowie die
DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsystem aus Stahl –
Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ zu
nennen, die die Anforderungen an die Prüfung von
Regalen konkretisieren.
ASS  Arbeitssicherheit

Tel.: +49 (0) 70 42 / 81 34 21
Fax: +49 (0) 70 42 / 81 34 20
Mobil: +49 (0) 1 71 / 5 46 59 72
[email protected]
www.ass-arbeitssicherheit.de
Gefährdungsbeurteilung
Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung
nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 6 Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des
Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für
die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel
zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen
zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz
durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander
oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung
hervorgerufen werden.
Quelle: DGUV Vorschrift 1
Nenad Jilke
Uhlandstr. 18/1
75428 Illingen
Betriebsbegehungen
• Erstellung von Notfall- und Alarmplänen.
Weitere Anlässe für das Tätigwerden einer Fachkraft für
Arbeitssicherheit können unter anderem
sein die
• Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und
Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen
und Arbeitsverfahren,
Betreuung nach DGUV Vorschrift 1 & 2
Grund- Regel- und Anlassbezogene sowie
Betriebsspezifische Betreuung.

• Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes
Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und
Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Festlegung
der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen
Teils der Betreuung beraten zu lassen.
Quelle: DGUV Vorschrift 2