Unterweisungsnachweis nach §12 ArbSchG und §4 DGUV A1

Unterweisungsnachweis nach §12 ArbSchG und §4 DGUV A1
Erstunterweisung für alle Mitarbeiter/innen
Ich
versichere,
Einrichtungen
dass
ich
verschafft
mir
habe
Kenntnis
bzw.
über
über
die
folgende
folgenden
Sachverhalte
bzw.
Sicherheitsbestimmungen,
-
einrichtungen und -maßnahmen informiert und unterwiesen zu sein:
1.
Der Ablauf im Notfall (Notrufnummern, Brandmeldeeinrichtung, Verlauf der Fluchtwege,
Lage der Sammelplätze, Standorte der Ersten Hilfe und die Namen der Ersthelfer).
2.
Den Notfallplan habe ich erhalten.
3.
Arbeits-/ Wegeunfall inklusive Eintrag in das Verbandbuch und Unfallmeldung,
4. die Brandschutzordnung und die Hausordnung,
5.
die Aufgaben und Organisation des Gesundheits-und Arbeitsschutzes sowie der
Arbeitssicherheit und die hierfür verantwortlichen Personen (Sicherheitsingenieure,
Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte der Bereiche), sowie arbeitsmedizinische Betreuung
und –vorsorge.
6. Die für meine Aufgaben und Tätigkeiten wichtigen geltenden rechtlichen Vorschriften (z.B.
Unfallverhütungsvorschriften), Regelwerke und sonstige Sicherheitsliteratur erhalte ich bei
meinen Vorgesetzten oder den Sicherheitsingenieuren.
Im Bereich Technik und Gebäudereinigung:
7.
Die Regelwerke zum Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen (z.B.
Betriebs- und Arbeitsanweisungen).
8. Die persönliche Schutzausrüstungen und deren Anwendung.
Meine Rechte und Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes sind mir bekannt:
1.
Ich habe bei meinen Tätigkeiten auf meine Sicherheit und die der Kollegen zu achten.
2.
Ich bin verpflichtet, die für meine Tätigkeiten geltenden rechtlichen Vorschriften (z.B.
Unfallverhütungsvorschriften), Regelwerke sowie mündliche und schriftliche Weisungen
im Arbeitsschutz zu befolgen.
3.
Ich bin verpflichtet die von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Persönlichen
Schutzausrüstungen zu benutzen.
4.
Ich bin verpflichtet jeden Arbeits- und Wegeunfall unverzüglich zu melden. Dies gilt auch
für Unfälle im privaten Bereich, wenn diese zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.
5.
Ich
bin
verpflichtet
auftretende
Sicherheitsprobleme
Vorgesetzten oder den Sicherheitsingenieuren zu besprechen.
unverzüglich
mit
meinem
6. Ich habe das Recht, mich während meiner Dienstzeit über alle Sicherheitsfragen
ausreichend zu informieren, sofern sie meinen Arbeitsplatz und meine Tätigkeiten
betreffen.
7.
Ich habe das Recht, mich in allen Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der
Arbeitssicherheit jederzeit an die Sicherheitsingenieure und den Betriebsarzt zu wenden.
Würzburg, ____________
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Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin