Unterweisungsnachweis nach §12 ArbSchG und §4 DGUV A1 Erstunterweisung für alle Mitarbeiter/innen Ich versichere, Einrichtungen dass ich verschafft mir habe Kenntnis bzw. über über die folgende folgenden Sachverhalte bzw. Sicherheitsbestimmungen, - einrichtungen und -maßnahmen informiert und unterwiesen zu sein: 1. Der Ablauf im Notfall (Notrufnummern, Brandmeldeeinrichtung, Verlauf der Fluchtwege, Lage der Sammelplätze, Standorte der Ersten Hilfe und die Namen der Ersthelfer). 2. Den Notfallplan habe ich erhalten. 3. Arbeits-/ Wegeunfall inklusive Eintrag in das Verbandbuch und Unfallmeldung, 4. die Brandschutzordnung und die Hausordnung, 5. die Aufgaben und Organisation des Gesundheits-und Arbeitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit und die hierfür verantwortlichen Personen (Sicherheitsingenieure, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte der Bereiche), sowie arbeitsmedizinische Betreuung und –vorsorge. 6. Die für meine Aufgaben und Tätigkeiten wichtigen geltenden rechtlichen Vorschriften (z.B. Unfallverhütungsvorschriften), Regelwerke und sonstige Sicherheitsliteratur erhalte ich bei meinen Vorgesetzten oder den Sicherheitsingenieuren. Im Bereich Technik und Gebäudereinigung: 7. Die Regelwerke zum Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen (z.B. Betriebs- und Arbeitsanweisungen). 8. Die persönliche Schutzausrüstungen und deren Anwendung. Meine Rechte und Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes sind mir bekannt: 1. Ich habe bei meinen Tätigkeiten auf meine Sicherheit und die der Kollegen zu achten. 2. Ich bin verpflichtet, die für meine Tätigkeiten geltenden rechtlichen Vorschriften (z.B. Unfallverhütungsvorschriften), Regelwerke sowie mündliche und schriftliche Weisungen im Arbeitsschutz zu befolgen. 3. Ich bin verpflichtet die von meinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen. 4. Ich bin verpflichtet jeden Arbeits- und Wegeunfall unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für Unfälle im privaten Bereich, wenn diese zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. 5. Ich bin verpflichtet auftretende Sicherheitsprobleme Vorgesetzten oder den Sicherheitsingenieuren zu besprechen. unverzüglich mit meinem 6. Ich habe das Recht, mich während meiner Dienstzeit über alle Sicherheitsfragen ausreichend zu informieren, sofern sie meinen Arbeitsplatz und meine Tätigkeiten betreffen. 7. Ich habe das Recht, mich in allen Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit jederzeit an die Sicherheitsingenieure und den Betriebsarzt zu wenden. Würzburg, ____________ __________________________________________________ Unterschrift des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin
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