Geschäftsanweisung und Beitragstabelle für

Tarif für Versicherungskennzeichen / Verkehrsjahr 2016/2017
Merkblatt für unsere Mitarbeiter und Vertriebspartner
Geschäftsanweisung für Versicherungskennzeichen
So verfahren Sie richtig:
1.
Versicherungsscheine und –kennzeichen sind Urkunden
und demgemäß sicher aufzubewahren.
2.
Verkaufen Sie Versicherungskennzeichen nur für die in der
Police genannten Fahrzeugarten. Lassen Sie sich vorher
die Betriebserlaubnis zeigen.
3.
Vereinbaren Sie nach Möglichkeit auch die Teilkasko mit
150,00 € Selbstbeteiligung. Wir bieten keine Vollkaskoversicherung an. Verkaufen Sie nach Möglichkeit keine
Versicherung, wenn diese im abgelaufenen Verkehrsjahr
schadenreich verlaufen ist und keine Kundenverbindung zu
berücksichtigen ist.
4.
Rote Versicherungskennzeichen dürfen nur an persönlich
bekannte und als zuverlässig erachtete Händler und
Werkstätten des örtlichen Vermittlerumkreises ausgegeben
werden. Mit ihnen besteht nur Versicherungsschutz für
Probe- und Überführungsfahrten und dürfen nicht zu
privaten Zwecken genutzt werden.
Die Kaskoversicherung wird nicht angeboten.
Eine Ausgabe an Privatpersonen ist nur zulässig für Besitzer
von historischen Mopedsammlungen (Fahrzeugalter mind.
20 Jahre), soweit sie im örtlichen Agenturumkreis ansässig,
dem Vermittler persönlich bekannt sind und als zuverlässig
erachtet werden. Weiterhin ist es erforderlich, dass bei
unserer Gesellschaft adäquates und ertragreiches
Ausgleichsgeschäft vorhanden ist.
Die Kaskoversicherung wird nicht angeboten.
Als Nachweis ist zusammen mit der Policendurchschrift
eine Liste der zur Sammlung gehörigen Fahrzeuge
einzureichen, mit Angaben über Hersteller, Fzg.-Ident.Nr. und Baujahr und, soweit vorhanden, Kopien der
Betriebserlaubnis.
Auch in diesen Fällen besteht Versicherungsschutz nur für
Probe- und Überführungsfahrten, darüber hinaus auch für
die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von
Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, einschließlich der
unmittelbaren An- und Abreise.
5.
Füllen Sie die Policen deutlich lesbar in Blockschrift aus,
damit eine zügige Erfassung ohne Rückfragen möglich ist.
Alle vorgesehenen Angaben sind vollständig einzutragen –
bitte das Geburtsdatum nicht vergessen.
Die Fahrgestellnummer darf nicht gekürzt werden!
(Vorschrift des Kraftfahrt-Bundesamts).
Kreuzen Sie immer die zutreffende Fahrzeugart an
(s. Betriebserlaubnis).
Bei roten Kennzeichen sind keine Fahrzeugdaten einzutragen.
Geben Sie auf jedem Einzelbeleg Ihre Vermittlernummer
an, da Sammelsendungen getrennt werden.
6.
Änderungen des gedruckten Policentextes sind
unzulässig.
7.
Händigen Sie Versicherungsschein und –kennzeichen
ausnahmslos nur gegen Barzahlung des Einlösungsbetrages aus. Das policierte Geschäft wird generell dem
Vermittlerkonto belastet (abzüglich der anteiligen Provision).
Tragen Sie keinen rückwirkenden Versicherungsbeginn, in
der Regel aber auch keinen späteren als den Tag der
Antragstellung ein.
30/209 1/02.2016
Bei späterem Beginn ist der Versicherungsnehmer darauf
hinzuweisen, dass er das Schild erst am Beginntag an seinem
Fahrzeug anbringen darf. Vorher besteht kein Versicherungsschutz,
wenn der Beginntag in einen anderen Zahlungszeitraum fällt als der
Aushändigungstag (z. B. vereinbarter Beginn 01.06., Aushändigung
von Versicherungsschein und –kennzeichen am 15.05.).
8.
Die Police und das Beratungsprotokoll müssen von Ihnen und dem
Versicherungsnehmer unterschrieben sein.
Händigen Sie dem Versicherungsnehmer immer die
Originalpolice, AKB, Produktinfomations- und
Kundeninformationsblatt aus.
9.
Die erste Durchschrift der eingelösten Police ist innerhalb
einer Woche zur Erfassung an die Gesellschaft zu senden.
Die zweite Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Verschriebene Policen sind mit beiden Durchschlägen und dem
Kennzeichen zurückzugeben.
10. Vermerken Sie in Ihren Unterlagen (Lieferliste) jeden
Neuabschluss/Ersatzausgabe und jede Rückgabe einer Police mit
jeweiligem Tagesdatum (z. B. „zurück am 27.05.2016“).
11. Nicht verkaufte Policen (mit Kennzeichen) sind nach Ende des
Verkehrsjahres, jeweils spätestens zum 01. April, zurückzugeben.
Für jedes bis zu diesem Zeitpunkt nicht zurückgegebene
Versicherungskennzeichen (inkl. Police), über das kein
Nachweis hinsichtlich des Verbleibes bzw. Verlustes erbracht
wurde, müssen wir Ihr Vermittlerkonto mit dem
Haftpflichtjahresbeitrag belasten.
12. Bei Risikowegfall (Verkauf ohne Erwerberübernahme,
Verschrottung, dauernde Außerbetriebnahme, Totaldiebstahl)
wird der unverbrauchte Beitrag gegen Rückgabe von Police und
Kennzeichen mittels Verrechnungsscheck direkt an den Kunden
ausgezahlt. Das Kennzeichen und die Police leiten Sie bitte
unverzüglich nach Rückgabe durch den Kunden an uns weiter.
13. Bei Fahrzeugwechsel, Verlust oder Verwendungsunfähigkeit
des Versicherungsscheines/-kennzeichens ist unbedingt ein
neues (Ersatz-)Kennzeichen mit neuem Versicherungsschein
beitrags- und gebührenfrei auszugeben. Das Ersatzkennzeichen ist
jedoch nur dann beitragsfrei, wenn der bisherige Versicherungsumfang unverändert bleibt, der Versicherungsschein und das Kennzeichen (bei Verlust: Police oder Kennzeichen) an uns zurückgegeben
werden. Der Bericht auf der Rückseite des Erfassungsbeleges
(erster Durchschlag) ist von Ihnen auszufüllen und von Ihnen und dem
Versicherungsnehmer zu unterschreiben. Bitte keine ePolice verwenden.
14. Bei Besitzwechsel (Erwerber übernimmt die Versicherung) reicht
eine schriftliche Benachrichtigung mit Bekanntgabe des neuen
Besitzers. Dieser erhält von uns eine neue Versicherungsbestätigung.
Viel Erfolg!
Ihre
GENERALI Versicherungen
Tarif umseitig
Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen - Beiträge gültig ab 01.03.2016
Fahrräder mit Hilfsmotor (Leichtmofas, Mofas und Mopeds), Kleinkrafträder (Mokicks, Roller, Dreiräder),
Pedelecs und E-Bikes / WKZ 005 + 007 + 009
Vertragsbeginn
Haftpflicht 100 Mio. pauschal
inklusive
Teilkasko mit EUR 150,- SB
Haftpflicht
100 Mio. pauschal
01.03. - 30.04.
125,00
68,00
01.05. - 31.05.
112,50
61,20
01.06. - 30.06.
100,00
54,40
01.07. - 31.07.
93,75
51,00
01.08. - 31.08.
87,50
47,60
01.09. - 30.09.
75,00
40,80
01.10. - 31.10.
62,50
34,00
01.11. - 30.11.
52,20
27,20
01.12. - 31.12.
50,00
25,00
01.01. - 31.01.
50,00
25,00
01.02. - 28.02.
50,00
25,00
Mindestbeitrag je Versicherungsart 25,00 EUR, höchstens jedoch der Jahresbeitrag
Teilkasko mit
EUR 150,- SB
57,00
51,30
45,60
42,75
39,90
34,20
28,50
25,00
25,00
25,00
25,00
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (offen und geschlossen) und Segways / WKZ 004 + 008 + 011
Vertragsbeginn
Haftpflicht 100 Mio. pauschal
inklusive
Teilkasko mit EUR 150,- SB
Haftpflicht
100 Mio. pauschal
01.03. - 30.04.
262,80
112,80
01.05. - 31.05.
236,52
101,52
01.06. - 30.06.
210,24
90,24
01.07. - 31.07.
197,10
84,60
01.08. - 31.08.
183,96
78,96
01.09. - 30.09.
157,68
67,68
01.10. - 31.10.
131,40
56,40
01.11. - 30.11.
105,12
45,12
01.12. - 31.12.
78,84
33,84
01.01. - 31.01.
65,70
28,20
01.02. - 28.02.
50,00
25,00
Mindestbeitrag je Versicherungsart 25,00 EUR, höchstens jedoch der Jahresbeitrag
Teilkasko mit
EUR 150,- SB
150,00
135,00
120,00
112,50
105,00
90,00
75,00
60,00
45,00
37,50
25,00
Krankenfahrstühle / WKZ 006
Vertragsbeginn
Haftpflicht 100 Mio. pauschal
inklusive
Teilkasko mit EUR 150,- SB
Haftpflicht
100 Mio. pauschal
01.03. - 30.04.
70,00
45,00
01.05. - 31.05.
65,51
40,51
01.06. - 30.06.
61,00
36,00
01.07. - 31.07.
58,75
33,75
01.08. - 31.08.
56,50
31,50
01.09. - 30.09.
52,00
27,00
01.10. - 31.10.
50,00
25,00
01.11. - 30.11.
50,00
25,00
01.12. - 31.12.
50,00
25,00
01.01. - 31.01.
50,00
25,00
01.02. - 28.02.
50,00
25,00
Mindestbeitrag je Versicherungsart 25,00 EUR, höchstens jedoch der Jahresbeitrag
Teilkasko mit
EUR 150,- SB
25,00
25,00
25,00
25,00
25,00
25,00
25,00
25,00
25,00
25,00
25,00