Tarif für Versicherungskennzeichen / Verkehrsjahr 2016/2017 Merkblatt für unsere Mitarbeiter und Vertriebspartner Geschäftsanweisung für Versicherungskennzeichen So verfahren Sie richtig: 1. Versicherungsscheine und –kennzeichen sind Urkunden und demgemäß sicher aufzubewahren. 2. Verkaufen Sie Versicherungskennzeichen nur für die in der Police genannten Fahrzeugarten. Lassen Sie sich vorher die Betriebserlaubnis zeigen. 3. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit auch die Teilkasko mit 150,00 € Selbstbeteiligung. Wir bieten keine Vollkaskoversicherung an. Verkaufen Sie nach Möglichkeit keine Versicherung, wenn diese im abgelaufenen Verkehrsjahr schadenreich verlaufen ist und keine Kundenverbindung zu berücksichtigen ist. 4. Rote Versicherungskennzeichen dürfen nur an persönlich bekannte und als zuverlässig erachtete Händler und Werkstätten des örtlichen Vermittlerumkreises ausgegeben werden. Mit ihnen besteht nur Versicherungsschutz für Probe- und Überführungsfahrten und dürfen nicht zu privaten Zwecken genutzt werden. Die Kaskoversicherung wird nicht angeboten. Eine Ausgabe an Privatpersonen ist nur zulässig für Besitzer von historischen Mopedsammlungen (Fahrzeugalter mind. 20 Jahre), soweit sie im örtlichen Agenturumkreis ansässig, dem Vermittler persönlich bekannt sind und als zuverlässig erachtet werden. Weiterhin ist es erforderlich, dass bei unserer Gesellschaft adäquates und ertragreiches Ausgleichsgeschäft vorhanden ist. Die Kaskoversicherung wird nicht angeboten. Als Nachweis ist zusammen mit der Policendurchschrift eine Liste der zur Sammlung gehörigen Fahrzeuge einzureichen, mit Angaben über Hersteller, Fzg.-Ident.Nr. und Baujahr und, soweit vorhanden, Kopien der Betriebserlaubnis. Auch in diesen Fällen besteht Versicherungsschutz nur für Probe- und Überführungsfahrten, darüber hinaus auch für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, einschließlich der unmittelbaren An- und Abreise. 5. Füllen Sie die Policen deutlich lesbar in Blockschrift aus, damit eine zügige Erfassung ohne Rückfragen möglich ist. Alle vorgesehenen Angaben sind vollständig einzutragen – bitte das Geburtsdatum nicht vergessen. Die Fahrgestellnummer darf nicht gekürzt werden! (Vorschrift des Kraftfahrt-Bundesamts). Kreuzen Sie immer die zutreffende Fahrzeugart an (s. Betriebserlaubnis). Bei roten Kennzeichen sind keine Fahrzeugdaten einzutragen. Geben Sie auf jedem Einzelbeleg Ihre Vermittlernummer an, da Sammelsendungen getrennt werden. 6. Änderungen des gedruckten Policentextes sind unzulässig. 7. Händigen Sie Versicherungsschein und –kennzeichen ausnahmslos nur gegen Barzahlung des Einlösungsbetrages aus. Das policierte Geschäft wird generell dem Vermittlerkonto belastet (abzüglich der anteiligen Provision). Tragen Sie keinen rückwirkenden Versicherungsbeginn, in der Regel aber auch keinen späteren als den Tag der Antragstellung ein. 30/209 1/02.2016 Bei späterem Beginn ist der Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er das Schild erst am Beginntag an seinem Fahrzeug anbringen darf. Vorher besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Beginntag in einen anderen Zahlungszeitraum fällt als der Aushändigungstag (z. B. vereinbarter Beginn 01.06., Aushändigung von Versicherungsschein und –kennzeichen am 15.05.). 8. Die Police und das Beratungsprotokoll müssen von Ihnen und dem Versicherungsnehmer unterschrieben sein. Händigen Sie dem Versicherungsnehmer immer die Originalpolice, AKB, Produktinfomations- und Kundeninformationsblatt aus. 9. Die erste Durchschrift der eingelösten Police ist innerhalb einer Woche zur Erfassung an die Gesellschaft zu senden. Die zweite Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Verschriebene Policen sind mit beiden Durchschlägen und dem Kennzeichen zurückzugeben. 10. Vermerken Sie in Ihren Unterlagen (Lieferliste) jeden Neuabschluss/Ersatzausgabe und jede Rückgabe einer Police mit jeweiligem Tagesdatum (z. B. „zurück am 27.05.2016“). 11. Nicht verkaufte Policen (mit Kennzeichen) sind nach Ende des Verkehrsjahres, jeweils spätestens zum 01. April, zurückzugeben. Für jedes bis zu diesem Zeitpunkt nicht zurückgegebene Versicherungskennzeichen (inkl. Police), über das kein Nachweis hinsichtlich des Verbleibes bzw. Verlustes erbracht wurde, müssen wir Ihr Vermittlerkonto mit dem Haftpflichtjahresbeitrag belasten. 12. Bei Risikowegfall (Verkauf ohne Erwerberübernahme, Verschrottung, dauernde Außerbetriebnahme, Totaldiebstahl) wird der unverbrauchte Beitrag gegen Rückgabe von Police und Kennzeichen mittels Verrechnungsscheck direkt an den Kunden ausgezahlt. Das Kennzeichen und die Police leiten Sie bitte unverzüglich nach Rückgabe durch den Kunden an uns weiter. 13. Bei Fahrzeugwechsel, Verlust oder Verwendungsunfähigkeit des Versicherungsscheines/-kennzeichens ist unbedingt ein neues (Ersatz-)Kennzeichen mit neuem Versicherungsschein beitrags- und gebührenfrei auszugeben. Das Ersatzkennzeichen ist jedoch nur dann beitragsfrei, wenn der bisherige Versicherungsumfang unverändert bleibt, der Versicherungsschein und das Kennzeichen (bei Verlust: Police oder Kennzeichen) an uns zurückgegeben werden. Der Bericht auf der Rückseite des Erfassungsbeleges (erster Durchschlag) ist von Ihnen auszufüllen und von Ihnen und dem Versicherungsnehmer zu unterschreiben. Bitte keine ePolice verwenden. 14. Bei Besitzwechsel (Erwerber übernimmt die Versicherung) reicht eine schriftliche Benachrichtigung mit Bekanntgabe des neuen Besitzers. Dieser erhält von uns eine neue Versicherungsbestätigung. Viel Erfolg! Ihre GENERALI Versicherungen Tarif umseitig Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen - Beiträge gültig ab 01.03.2016 Fahrräder mit Hilfsmotor (Leichtmofas, Mofas und Mopeds), Kleinkrafträder (Mokicks, Roller, Dreiräder), Pedelecs und E-Bikes / WKZ 005 + 007 + 009 Vertragsbeginn Haftpflicht 100 Mio. pauschal inklusive Teilkasko mit EUR 150,- SB Haftpflicht 100 Mio. pauschal 01.03. - 30.04. 125,00 68,00 01.05. - 31.05. 112,50 61,20 01.06. - 30.06. 100,00 54,40 01.07. - 31.07. 93,75 51,00 01.08. - 31.08. 87,50 47,60 01.09. - 30.09. 75,00 40,80 01.10. - 31.10. 62,50 34,00 01.11. - 30.11. 52,20 27,20 01.12. - 31.12. 50,00 25,00 01.01. - 31.01. 50,00 25,00 01.02. - 28.02. 50,00 25,00 Mindestbeitrag je Versicherungsart 25,00 EUR, höchstens jedoch der Jahresbeitrag Teilkasko mit EUR 150,- SB 57,00 51,30 45,60 42,75 39,90 34,20 28,50 25,00 25,00 25,00 25,00 Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (offen und geschlossen) und Segways / WKZ 004 + 008 + 011 Vertragsbeginn Haftpflicht 100 Mio. pauschal inklusive Teilkasko mit EUR 150,- SB Haftpflicht 100 Mio. pauschal 01.03. - 30.04. 262,80 112,80 01.05. - 31.05. 236,52 101,52 01.06. - 30.06. 210,24 90,24 01.07. - 31.07. 197,10 84,60 01.08. - 31.08. 183,96 78,96 01.09. - 30.09. 157,68 67,68 01.10. - 31.10. 131,40 56,40 01.11. - 30.11. 105,12 45,12 01.12. - 31.12. 78,84 33,84 01.01. - 31.01. 65,70 28,20 01.02. - 28.02. 50,00 25,00 Mindestbeitrag je Versicherungsart 25,00 EUR, höchstens jedoch der Jahresbeitrag Teilkasko mit EUR 150,- SB 150,00 135,00 120,00 112,50 105,00 90,00 75,00 60,00 45,00 37,50 25,00 Krankenfahrstühle / WKZ 006 Vertragsbeginn Haftpflicht 100 Mio. pauschal inklusive Teilkasko mit EUR 150,- SB Haftpflicht 100 Mio. pauschal 01.03. - 30.04. 70,00 45,00 01.05. - 31.05. 65,51 40,51 01.06. - 30.06. 61,00 36,00 01.07. - 31.07. 58,75 33,75 01.08. - 31.08. 56,50 31,50 01.09. - 30.09. 52,00 27,00 01.10. - 31.10. 50,00 25,00 01.11. - 30.11. 50,00 25,00 01.12. - 31.12. 50,00 25,00 01.01. - 31.01. 50,00 25,00 01.02. - 28.02. 50,00 25,00 Mindestbeitrag je Versicherungsart 25,00 EUR, höchstens jedoch der Jahresbeitrag Teilkasko mit EUR 150,- SB 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00
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