Intern 11 | 2015 Neubau der KV Brandenburg: Umzug in die Pappelallee läuft Interview mit KV‐Vize Dr. Peter Noack: Kein Meldezwang für Fachärzte bei Terminservicestelle Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung II/2015 Abgabetermine Quartalsabrechnung Vertreterregelung an Feiertagen Intern Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Große Koalition macht ihre eigenen Gesetze – egal, ob diese sinnvoll sind oder nicht. Das zeigt sich vor allem in der Gesundheitspolitik. Trotz erheblicher Probleme in der Bewältigung der Flüchtlingsfrage hält die Regierung an ihrem Fahrplan fest. Was ehemals Koalitionsvertrag war, ist mittlerweile Gesetz und wird uns im Jahr 2016 wieder Neues bringen, das unmittelbare und praktische Auswirkungen auf unseren Praxisalltag haben wird. Verweigern werden wir uns diesen Regelun‐ gen nicht können. Umso wichtiger ist es, dass wir sinnvolle Detailregelungen erar‐ beiten, die uns eine Umsetzung der Gesetze erleichtern. Ein Beispiel: Bei der Umsetzung der Terminservicestellen und des E‐Health‐Gesetzes ist das SNK – das Sichere Netz der KVen – zwingend notwendig. Über dieses Netz läuft der E‐Mail‐Dienst der KVen „KV‐Connect“. Und ohne diesen wird in Zukunft weder eine sichere, noch eine sinnvolle Kommunikation zwischen Ärzten und Ärzten, zwischen Arzt und der KV oder den Krankenhäusern mehr möglich sein. Kommunikation kann Kooperationen deutlich verbessern. Deshalb befürworten wir solche Innovationen. Neue IT‐Technik bedeutet immer aber auch finanzielle Anschubinvestitionen. 1.000 Euro und mehr kommen hier schnell zusammen. In Ihrem Interesse wollen wir solche Kosten möglichst vermeiden. Unser Ziel ist es daher, dass durch andere vertragliche Regelungen Investitionen mitgeschultert werden können. Zum Beispiel ist im Versorgungsstrukturvertrag der KVBB mit der AOK der Einsatz von Softwarelösungen vorgesehen, um Ihre ärztliche Tätigkeit zu fördern. Auch die Teilnahme an diesem Vertrag bedeutet, zunächst zu investieren. Allerdings erwartet uns hier bei Teilnahme vorerst ein finanzieller, fallzahlabhängiger Return über vier Quartale von ca. 600 bis 900 Euro je Quartal und Arzt. Ihr Beitritt zu diesem Vertrag bedeutet damit auch finanziellen Spielraum für die anderen so wichtigen Investitionen in die Zukunft! Kollegiale Grüße MUDr. Peter Noack Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg AUSGABE 11 / 2015 | Seite 1 Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik Praxis aktuell Seite 2 | AUSGABE 11 / 2015 4 Alle unter einem Dach KV Brandenburg und Landesärztekammer beziehen neues Verwaltungsgebäude 6 Kein Meldezwang für Fachärzte Interview mit Dr. Peter Noack zur Terminservicestelle 8 „Fatale Folgen für Grundversorgung“ Kritik an Krankenhausstrukturgesetz 9 Betriebskostenanstieg dreimal höher als Praxisüberschuss‐Entwicklung 10 „Lass dich nieder!“ versilbert 11 Honorarverteilung im II. Quartal 2015 17 Infos zur neuen AU‐Bescheinigung online 18 Abgabefrist für die Quartalsabrechnung IV/2015 endet am 8.1.2016 20 Verordnung medizinischer Reha wird vereinfacht 21 Förderung fallzahlstarker Versorgerpraxen entfällt AOK Nordost kündigt Vertrag 22 Wegen bürokratischer Auswüchse Tonsillotomie‐Vertrag mit Knappschaft endet 23 Nachgefragt: Umsetzung der Krankenhauseinweisungs‐Richtlinie 26 Kombination von Einzel‐ und Gruppentherapie möglich 27 Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP‐Unterlagen) Intern Inhaltsverzeichnis Service 28 Familienbande 29 Nächstes Mal mit Impfausweis 30 gematik informiert: Kartenterminal GCR 5500‐D verliert Zulassung 32 Interaktive Gesundheitsdaten 32 Lieferengpässe bei Impfstoffen Paul‐Ehrlich‐Institut informiert online 34 Rechtzeitig mit den Kollegen abstimmen Vertretung an Feiertagen 36 Niederlassungen im Oktober 2015 37 Neuzulassungen und Ermächtigungen 39 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen 40 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten 41 Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V 44 Praxisbörse 46 Märkischer Praxistag am 11. und 12. März in Potsdam 48 Fortbildungen 50 Projekt zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen 52 Impressum AUSGABE 11 / 2015 | Seite 3 Intern Berufspolitik Alle unter einem Dach KV Brandenburg und Landesärztekammer beziehen neues Verwaltungsgebäude Während diese „KV‐Intern”‐Ausgabe in Ihre Praxen flattert, werden in der Potsdamer Pappelallee fleißig Kisten ausgepackt. Denn zwei Jahre nach dem ersten Spatenstich im November 2013 ist das gemeinsame Bürogebäude von Kassenärztlicher Vereinigung Branden‐ burg (KVBB) und Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) fertig und wird von den Mitarbeiterinnen und Mitar‐ beitern nun mit Leben gefüllt. Auf einer Nutzfläche von 15.000 qm erhalten die über 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KVBB und LÄKB hervorragende Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig bietet das Gebäude Platz für bis zu 450 Gäste in 16 Konferenz‐ und Beratungsräumen sowie der Kan‐ tine mit 70 Sitzplätzen. In dem modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Bau wurden über Seite 4 | AUSGABE 11 / 2015 400 km Kabel verlegt – allein auf die IT entfallen dabei 180 km Kabel. Durch diese umfassende Vernetzung ist ein effizienter Betrieb des Verwaltungs‐ gebäudes möglich. So konnte beispiels‐ weise in den Büroräumen auf eine kostenintensive Klimaanlage verzichtet werden. Stattdessen lassen sich nachts alle Bürofenster automatisch „auf Kipp“ öffnen, um den Betonbau auszu‐ kühlen. Tagsüber hält der Beton dann die Büros auf einer angenehmen Raumtemperatur. In einer Stadt wie Potsdam spielt aber natürlich auch die Architektur eine wichtige Rolle. Aufgrund der Nähe zum Schloss Sanssouci und zum Belve‐ dere gab es strikte Gestaltungsvor‐ schriften. Der Neubau durfte zum Beispiel eine bestimmte Höhe nicht überschreiten und auch das Flach‐ dach musste begrünt werden. Auch Intern Berufspolitik diese Herausforderungen wurden gemeistert: Der Gestaltungsrat der Stadt Potsdam lobte die Architektur des Gebäudes – und das ist wahrlich keine Selbstverständlichkeit in einer cw Weltkulturerbestadt. Neue Adresse KV Brandenburg Pappelallee 5 14469 Potsdam Tel.: 0331/23 09 0 Fax: 0331/23 09 175 Fotos: Archiv (4), BauGePa (3) AUSGABE 11 / 2015 | Seite 5 Intern Aktuell im Gespräch Kein Meldezwang für Fachärzte Aktuell im Gespräch mit MUDr. Peter Noack, Vize‐Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg, zum Start der Terminservicestelle Herr Dr. Noack, am 23. Ja‐ nuar 2016 sollen in allen KVen die Terminservice‐ stellen starten. So will es der Gesetzgeber. Wie wird die Terminservicestelle in Brandenburg aufgestellt sein? Wir beginnen mit einer schlanken Lösung. Die Ter‐ minservicestelle wird täg‐ lich zu bestimmten Zeiten erreichbar sein. Aus unserer Sicht wird das reichen, da es in Brandenburg kein generelles Prob‐ lem mit Wartezeiten gibt, sondern Einzelfälle vermittelt werden müssen. Wie finden Terminservicestelle und freie Termine in Facharztpraxen zueinander? Die KBV arbeitet an einer Software, welche webbasiert durch die Arzt‐ praxen und die Terminservicestelle genutzt werden kann. Außerdem bleibt immer noch die telefonische Absprache und Vermittlung. Seite 6| AUSGABE 11 / 2015 Soll es eine Verpflichtung für Fachärzte geben, freie Termine bei der Termin‐ servicestelle zu melden? Nein. Der Vorstand wird der Ver‐ treterversammlung eine Honorarre‐ gelung vorschlagen, die praktisch die Annahme einer von der Politik gewoll‐ ten 4‐Wochen‐Überweisung bei den Fachärzten fördert. In der Mehrzahl der Fälle soll diese Überweisung durch direkte Vergabe von Terminen in den Facharztpraxen „abgearbeitet“ wer‐ den. Das entlastet eine Terminservice‐ stelle und bedeutet damit für uns Ärzte weniger Verwaltungskosten. Warum sollten Fachärzte überhaupt ein Interesse daran haben, dass die Ter‐ minvermittlung funktioniert? Es kann ihnen doch egal sein, wenn ein Patient im Krankenhaus behandelt wird … Leider ist das so nicht! Der Gesetz‐ geber hat den Krankenhäusern näm‐ lich eine volle Vergütung zum Orien‐ tierungspunktwert und ohne Mengen‐ begrenzung im Gesetz zugesichert. Noch mehr: Diese Vergütung muss Intern Aktuell im Gespräch aus dem Facharzttopf – höchstwahr‐ scheinlich arztgruppenbezogen – bezahlt werden. Dann zahlen etwa die niedergelassenen Chirurgen die „EBM‐ Rechnungen“ der Krankenhaus‐ Chirurgen, die beispielsweise von Haus‐ ärzten per 4‐Wochen‐Überweisung veranlasst wurden, aus ihrem eigenen „Geldbeutel“. Das ist die Politik der Großen Koalition! Stichwort dringliche Überweisung. Sehen Sie da auch die Hausärzte in der Pflicht? Zur Klarstellung: Beim Thema Ter‐ minservicestelle muss eine gesetzliche 4‐Wochen‐Frist eingehalten werden. Das hat nichts mit einer medizinischen Dringlichkeit zu tun, die sich nach der jeweiligen Indikation oder Diagnose richtet. Die Hausärzte sind aber immer gefordert. Sie benötigen für ihre Pa‐ tientenbehandlung die Zusammenar‐ beit mit den Fachärzten und müssen deshalb auch einschätzen, wie not‐ wendig oder indiziert eine Überwei‐ sung überhaupt ist und wie schnell ein Problem geklärt werden sollte. Normal – 4 Wochen – oder noch dringlicher? Herr Dr. Noack, vielen Dank für das Gespräch! Die Fragen stellte Ute Menzel. Gesetzliche Vorgaben Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz alle Kassenärztli‐ chen Vereinigungen dazu verpflichtet, bis zum 23. Januar 2016 eine Termin‐ servicestelle (TSS) einzurichten. Aufgabe der TSS ist es, gesetzlich Kranken‐ versicherten bei Vorliegen einer entsprechenden Überweisung einen Behand‐ lungstermin bei einem Facharzt anzubieten, der maximal vier Wochen in der Zukunft liegt. Für Augenärzte und Gynäkologen gibt es keinen Überweisungs‐ vorbehalt. Gelingt es der Terminservicestelle nicht, in der genannten Frist den Versicherten einen Termin bei Vertragsärzten anzubieten, hat sie einen Termin zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus zu vermitteln. Letzte Details, etwa zur für die Versicherten zumutbaren Entfernung, müssen noch im Bun‐ desmantelvertrag definiert werden und standen zum Redaktionsschluss noch nicht fest. AUSGABE 11 / 2015 | Seite 7 Intern Berufspolitik „Fatale Folgen für Grundversorgung“ Bundestag beschließt Krankenhausstrukturgesetz / KBV und KVen kritisieren Änderungen der Notfallversorgung Der Bundestag hat mit der Mehrheit der beiden Regierungsfraktionen am 5. November das Krankenhausstruk‐ turgesetz beschlossen. Darin ist unter anderem geregelt, dass in Kranken‐ häusern so genannte Portalpraxen eingerichtet werden sollen, in denen die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenhausbe‐ treibern den ambulanten Notdienst organisieren. Dieses Vorhaben stieß auf heftige Kritik aus der niedergelassenen Ärzte‐ schaft. Einstimmig hatte sich beispiels‐ weise die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Sondersitzung am 30. Oktober dagegen ausgesprochen. Mit dieser Regelung „sollen in Zukunft alleine die niedergelassenen Haus‐ und Fachärzte die politisch gewollten Preissteigerungen der Krankenhaus‐ ambulanzen bezahlen“, heißt es in der dazu beschlossenen Resolution. Und weiter: „Darüber hinaus tragen die Vertragsärzte das gesamte Mengen‐ risiko, insbesondere das durch man‐ gelnde Erfahrung und Qualifikation bedingte Unwirtschaftlichkeitspoten‐ tial der im Wesentlichen durch Ärzte in Weiterbildung geleisteten Notfall‐ versorgung der Kliniken, zumal es nach wie vor keine sinnvolle Patien‐ tensteuerung gibt. Jeder Patient, der in Zukunft als ‚Notfall’ in Klinikambu‐ Seite 8 | AUSGABE 11 / 2015 lanz oder Praxis kommt, muss zu jeder Uhrzeit zum vollen Preis vergütet werden. Dadurch schafft der Gesetz‐ geber ein völlig neues System mit fatalen Folgen für die haus‐ und fachärztliche Grundversorgung. Die Bundesregierung scheint sich nun endgültig vom Grundsatz ‚ambulant vor stationär’ zu verabschieden und ein gigantisches Projekt der Fehl‐ und Überversorgung staatlich organisiert anschieben zu wollen.“ Scharfe Kritik gab es zuvor auch schon vom Tabakskollegium, der Ar‐ beitsgemeinschaft der Kassenärzt‐ lichen Vereinigungen (KVen) Branden‐ burg, Sachsen, Sachsen‐Anhalt und Thüringen. Brandenburgs KV‐Vorsit‐ zender Dr. Hans‐Joachim Helming etwa monierte: „Vor jedes Kranken‐ haus ohne Bedarfsprüfung eine Por‐ talpraxis zu setzen, ist mit Blick auf die medizinische Versorgung und ebenso aus wirtschaftlicher Sicht voll‐ kommener Unsinn. Bedarfs‐ und sach‐ gerechte Versorgungsstrukturen las‐ sen sich nur nach sorgfältiger Prüfung aufbauen. Das unnötig aufgewendete Geld wird sonst in der ambulanten ärztlichen Versorgung fehlen und eine Patientenverschiebung aus der nor‐ malen vertragsärztlichen Behandlung auf die Notfallebene bewirken.“ ute Intern Berufspolitik Betriebskostenanstieg dreimal höher als Praxisüberschuss‐Entwicklung Zi‐Praxis‐Panel 2014: Nach wie vor Einkommensunterschiede zwischen Klinik und Praxis 117.100 Euro betrugt der durch‐ schnittliche Jahresüberschuss eines Vertragsarztes in 2013 – ein Plus von rund 7.000 Euro gegenüber dem Vor‐ jahr. Zu diesem Ergebnis kommt das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nach der Analyse der Daten des Zi‐Praxis‐Panels 2014. Trotz dieses Zuwachses verdiene ein Vertragsarzt mit der Behandlung ge‐ setzlich Versicherter aber nach wie vor deutlich weniger als ein Kollege mit ver‐ gleichbarer Qualifikation im Kranken‐ haus in der gleichen Arbeitszeit, kriti‐ sierte Zi‐Geschäftsführer Dr. Dominik von Stillfried. Als Vergleichswert hat der Bewer‐ tungsausschuss 2007 einen Referenz‐ wert gebildet, der sich am Oberarzt‐ gehalt orientiert. Dabei wurde laut Zi auch berücksichtigt, dass ein selbstän‐ diger Arzt mit rund 49 Wochenstunden mehr arbeite als ein angestellt tätiger Kollege. Um die Jahresüberschüsse der ein‐ zelnen Praxen mit diesem Referenz‐ wert vergleichbar zu machen, hat das Zi sie standardisiert. Beispielsweise wurde davon ausgegangen, dass alle Leistungen der Praxis wie die Behand‐ lung gesetzlich versicherter Patienten vergütet werden. Außerdem wurde die Normarbeitszeit zugrunde gelegt. So errechnete das Zi für 2013 einen Jahresüberschuss von 117.100 Euro. Ein vergleichbares Bruttogehalt eines Oberarztes im Krankenhaus liege der‐ zeit bei 135.000 Euro. „Während die Klinikärzte von Tariferhöhungen pro‐ fitieren, verringerte sich das Einkom‐ men der Vertragsärzte durch stetig steigende Betriebskosten“, sagte Dr. von Stillfried. Denn auch das zeigen die Daten des Praxis‐Panels: Die Betriebskosten in den Praxen stiegen zwischen 2010 und 2013 um 7,7 Prozent an. Am stärksten – um 16,8 Prozent – kletterten dabei die Personalkosten. Auch die Ausga‐ ben für Wartung und Instandhaltung gingen um 11,5 Prozent nach oben. Angesichts dieser Zahlen, so der Zi‐Geschäftsführer, sei die seit Jahren von der Kassenärztlichen Bundesver‐ einigung geforderte Angleichung der Vergütung „längst überfällig“. Im Zi‐Praxis‐Panel erhebt das Zi jährlich die Kosten, Einnahmen und Überschüsse von Praxen. An der Erhe‐ bung in 2014 beteiligten sich rund ute 5.500 Praxen. AUSGABE 11 / 2015 | Seite 9 Intern Berufspolitik „Lass dich nieder!“ versilbert KBV‐ / KV‐Nachwuchskampagne mit Econ‐Award geehrt Erneut gab es Lorbeeren für die ge‐ meinsame Imagekampagne von Kas‐ senärztlicher Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Genauer gesagt, die Nachwuchskam‐ pagne „Lass dich nieder!“ wurde Ende Oktober mit einem silbernen Econ‐ Award geehrt. „Hier stehen die Ärzte von morgen im Mittelpunkt, und sie bringen nicht nur eindrucksvoll ihren Beruf näher, sondern werden exzellent über ihre Möglichkeiten als künftige niederge‐ lassene Ärzte informiert. Der vortreff‐ liche Mix aus Instrumenten aller Me‐ dien hat eine außerordentlich große Resonanz bei der Zielgruppe der Me‐ dizinstudenten erzeugt, und die Reich‐ weite der Kampagne übersteigt alle Seite 10 | AUSGABE 11 / 2015 Erwartungen. Der Slogan ‚Die Haus‐ und Fachärzte von morgen. Wir arbei‐ ten für Ihr Leben gern.‘ rahmt die Kampagne sehr gelungen in den Gesamtkontext der parallel laufenden Ärzte‐Image‐Kampagne ein“, begrün‐ dete die Jury ihre Entscheidung. Mit dem Econ‐Award ehren Econ‐ Verlag und Handelsblatt seit 2007 besondere Beispiele der Unterneh‐ menskommunikation. Intern Praxis aktuell Honorarverteilung im II. Quartal 2015 Bemessungsgrundlage für die Honorarverteilung des Quartals II/2015 ist der am 27.3.2015 von der Vertreterversammlung beschlossene Honorarverteilungs‐ maßstab (HVM). Den aktuellen HVM finden Sie jederzeit im Internet unter www.kvbb.de/Praxis/Honorar/ Eine wesentliche Änderung in der Honorarverteilung ab diesem Quartal stellt dabei die Teilung des leistungsbezogenen Honorarfonds „Geriatrie, Palliativme‐ dizin und Sozialpädiatrie“ gem. § 8 Abs. 8 HVM in die kinderärztlichen Leistungen zum einen und die rein hausärztlichen Leistungen zum anderen dar. Eine weitere Neuerung ergibt sich durch die EBM‐Änderung hinsichtlich der Streichung der hälftigen Versichertenpauschalen (GOP 03010/04010 EBM) im EBM. Die seit dem Quartal IV/2013 von der KVBB in Höhe von 14 Euro einmal im Behandlungsfall gezahlte Förderpauschale bei Urlaubs‐/Krankheitsvertretung im hausärztlichen Versorgungsbereich wurde mit der Streichung der GOP 03010/04010 EBM gegenstandlos. Wesentliche Eckdaten der Honorarverteilung Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) betrug in diesem Quartal ca. 198,8 Mio. Euro. Zusätzlich konnten für Leistungen außerhalb der MGV (sogenannte EGV‐Leis‐ tungen) ca. 73,7 Mio. Euro vergütet werden. Die Anzahl der gesetzlich Versicherten mit Wohnort im Land Brandenburg bestimmt maßgeblich die Höhe der MGV. Wie der Grafik auf Seite 12 zu entneh‐ men ist, stellt sich die Versichertenentwicklung im Vergleich zum Vorjahr stabil dar. Der leichte Anstieg der seit circa einem Jahr zu verzeichnen ist, setzt sich auch in diesem Quartal fort. Der negative Trend speziell bei den Ortskranken‐ kassen wird hauptsächlich durch die wachsenden Versichertenzahlen der Innungskrankenkassen sowie der Ersatzkassen ausgeglichen. AUSGABE 11 / 2015 | Seite 11 Intern Praxis aktuell Versichertenentwicklung II/2015 zu II/2014 0,36 % GKV Kassenarten AOK ‐ 1,72 % BKK IKK LKK KN 0,37 % 1,87 % II/2015 ‐ 1,57 % II/2014 ‐ 0,43 % 1,41 % EK 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. Versicherte Für die RLV überschreitenden Leistungsanteile konnte im fachärztlichen Ver‐ sorgungsbereich eine Vergütung in Höhe von ca. 20,9 Prozent des jeweiligen Orientierungspunktwertes (OW) erfolgen. Im hausärztlichen Versorgungsbe‐ reich konnten die überschreitenden Leistungsanteile mit dem vollen OW ver‐ gütet werden. Die durchschnittliche Überschreitung der Regelleistungsvolumina betrug bei Hausärzten ca. 7 Prozent und bei Fachärzten ca. 18 Prozent. Honorarfonds/Grundbeträge Der Honorarfonds Labor wurde mit ca. 0,5 Mio. Euro abermals überschritten und musste daher zulasten der ärztlichen Vergütungsvolumina gestützt werden. Für Leistungen in Verbindung mit dem Bereitschaftsdienst erfolgte die Vergü‐ tung der Notfallbehandlungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser während der Zeiten des organisierten Notfalldienstes mit einer Quote von 88,608 Prozent des Orientie‐ rungspunktwertes. Die Verteilung der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina ist auf den nächsten Seiten tabellarisch dargestellt: Seite 12 | AUSGABE 11 / 2015 2,5 Mio. Intern Praxis aktuell Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal II/2015 86,3 Mio. Euro Quote darunter: Rückstellungen/Einstellungen/Bereinigungen 0,3 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) 3,6 Mio. Euro Einzelleistungen / Förderungen 0,2 Mio. Euro Leistungsbezogene Honorarfonds 4,0 Mio. Euro Honorarfonds zur Vergütung der Kosten‐ pauschalen des Kapitels 40 EBM 0,2 Mio. Euro 100 % Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM 0,002 Mio. Euro 100 % Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit‐EKG‐Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) 0,003 Mio. Euro 93,224 % Honorarfonds Haus‐ und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) 2,7 Mio. Euro 100 % Honorarfonds für die geriatrische Versorgung sowie der Palliativmedizin Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5 EBM 1,0 Mio. Euro 36,343 % Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte Leistungen der Sozialpädiatrie sowie der Palliativmedizin Abschnitte 4.2.4 und 4.2.5 EBM 0,1 Mio. Euro 54,599 % RLV‐/QZV‐Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 78,1 Mio. Euro AUSGABE 11 / 2015 | Seite 13 Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal II/2015 90,1 Mio. Euro Quote Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 1,7 Mio. Euro 100 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 3,8 Mio. Euro 100 % darunter: Rückstellungen/Einstellungen/Bereinigungen 1,1 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,1 Mio. Euro Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) 13,6 Mio. Euro Einzelleistungen / Förderungen 0,5 Mio. Euro Leistungsbezogene Honorarfonds 6,9 Mio. Euro Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM 1,7 Mio. Euro 100 % Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie 1,3 Mio. Euro 86,534 % Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7 EBM 1,8 Mio. Euro 100 % 0,02 Mio. Euro 100 % Honorarfonds zur Vergütung der Notfall‐ behandlungen durch nicht an der vertragsärzt‐ lichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser außerhalb der Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 0,5 Mio. Euro 87,156 % Honorarfonds Haus‐ und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) 0,4 Mio. Euro 100 % 1,2 Mio. Euro 57,702 % Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit‐EKG‐Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Honorarfonds „Strukturpauschale konservative Augenheilkunde“ Intern Praxis aktuell Arztgruppenbezogene Honorarfonds 1,3 Mio. Euro Honorarfonds Strahlentherapie (für übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie) 0,03 Mio. Euro 75,474 % Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (für übrige Leistungen von Fachärzten für Labo‐ ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) 0,04 Mio. Euro 81,883 % Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte (für Leistungen von Fachärzten für Humange‐ netik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird) 0,1 Mio. Euro 100 % Honorarfonds Psychotherapie (für übrige MGV‐Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) 1,0 Mio. Euro 74,216 % Honorarfonds Nephrologie (für Leistungen von Fachärzten für Innere Medi‐ zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entspre‐ chender Institute bzw. Ärzte mit nephrologi‐ schem Schwerpunkt) 0,2 Mio. Euro 80,855 % RLV‐/QZV‐Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen 61,1 Mio. Euro Bitte lesen Sie weiter auf der nächsten Seite. AUSGABE 11 / 2015 | Seite 15 Intern Praxis aktuell Einen Überblick über die außerhalb der MGV gezahlten Vergütungen / Kosten gibt die nachfolgende Tabelle: Leistungen außerhalb der MGV Quartal II/2015 Gesamt Leistungen des ambulanten Operierens 9,0 Mio. Euro Präventionsleistungen 13,4 Mio. Euro Mammographie‐Screening 1,8 Mio. Euro Strahlentherapie 2,2 Mio. Euro DMP 9,0 Mio. Euro Impfen 1,5 Mio. Euro Wegepauschalen 0,8 Mio. Euro Antrags‐ und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/Probatorik 8,3 Mio. Euro Nephrologische Leistungen 2,2 Mio. Euro Dialysesachkosten 14,4 Mio. Euro Nichtärztliche Praxisassistenten 0,5 Mio. Euro Zuschläge zur PFG 1,0 Mio. Euro Zuschläge für die sozialpädiatrische Versorgung Restliche Leistungen / Sonderverträge 0,06 Mio. Euro 9,4 Mio. Euro Nachvergütung Eine Nachvergütung für die Dialysesachkosten des Jahres 2009 konnte im Quartal II/2015 ausgelöst werden. Im Rahmen der Verhandlungen zur Gesamt‐ vergütung des Jahres 2009 wurde damals durch das Landesschiedsamt Berlin/ Brandenburg beschlossen, dass die Dialysesachkosten außerhalb der MGV nach Maßgabe der Regelungen des EBM mit einer zweiprozentigen Absenkung zu vergüten sind. Diese Entscheidung hatte die KV Brandenburg gegenüber dem Landessozialgericht beanstandet und eine volle Vergütung der Dialysesach‐ kosten gefordert. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches ist es gelungen, die Absenkung auf 1 Prozent zu verringern. Seite 16 | AUSGABE 11 / 2015 Intern Praxis aktuell Infos zur neuen AU‐Bescheinigung online Für die Bescheinigung der Arbeitsun‐ fähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016 nur noch das Formular 1, den „gelben Schein“. Der sogenannte Auszahl‐ schein zum Bezug des Krankengeldes von der Krankenkasse (Formular 17) fällt weg. führliche Praxisinformation. Diese finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvbb.de. Geben Sie dafür einfach den Webcode „web100“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Informationen. Über diese Änderungen hatten wir Sie bereits in „KV‐Intern“ 10/2015, S. 12‐13, informiert. Von der Kassen‐ ärztlichen Bundesvereinigung gibt es dazu jetzt auch noch einmal eine aus‐ Anzeige Intern Praxis aktuell Abgabefrist für die Quartalsabrechnung IV/2015 endet am 8.1.2016 Ungeachtet der verpflichtenden Online‐Abrechnung sind weiterhin einige Unter‐ lagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung • Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für Psycho‐/ Verhaltenstherapie • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr (sofern keine Versichertenkarte vorlag), • Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter (sofern Abrechnung über die KVBB), • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag), können zu den folgenden Zeiten entweder persönlich, mittels Kurier oder auf dem Postweg eingereicht werden. Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zur Quartalsabrechnung IV/2015 Cottbus Termine Potsdam Frankfurt/O. im Ärztehaus Thiem‐Str. 112 Eingang über Leipziger Str. Montag, 4.1.2016 9 bis 17 Uhr Dienstag, 5.1.2016 9 bis 17 Uhr Mittwoch, 6.1.2016 9 bis 17 Uhr Donnerstag, 7.1.2016 9 bis 17 Uhr Freitag, 8.1.2016 9 bis 17 Uhr Seite 18 | AUSGABE 11 / 2015 9 bis 17 Uhr 9 bis 16 Uhr 9 bis 16 Uhr 9 bis 17 Uhr Intern Praxis aktuell Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals‐ gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax‐Nr.: 0331/23 09 545 Wenn das nicht möglich ist, richten Sie die Post an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05 • Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer nicht vergessen Anzeige AUSGABE 11 / 2015 | Seite 19 Intern Praxis aktuell Verordnung medizinischer Reha wird vereinfacht Ab dem 1. April 2016 ermöglicht die Rehabilitations‐Richtlinie eine ein‐ fachere Verordnung medizinischer Rehabilitation. Die Änderungen im Überblick: • Künftig darf die Verordnung jeder Vertragsarzt – auch ohne diesbe‐ zügliche zusätzliche Qualifikation – ausstellen. Eine gesonderte Abrechnungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich. • Die Verordnung erfolgt dann allein und direkt auf Muster 61. • Muster 60 entfällt ersatzlos. Damit erübrigt sich das bisherige zweistufige Verordnungsver‐ fahren, d. h. vor der Verordnung müssen Sie sich nicht mehr an die Krankenkassen („Antrag zum Antrag“) wenden. Seite 20 | AUSGABE 11 / 2015 • Sollten Sie allerdings Zweifel an der Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung für die Ver‐ ordnung haben, können Sie den neuen „Teil A“ auf Muster 61 aus‐ füllen. Die Krankenkasse ist dann verpflichtet zu klären, welcher Kostenträger zuständig ist. Zudem kann hierüber auch eine Beratung des Patienten durch die Kranken‐ kasse veranlasst werden. Die Änderungen stehen noch unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsminis‐ terium. Wir informieren Sie, sobald das neue Muster 61 bestellbar ist. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Intern Praxis aktuell Förderung fallzahlstarker Versorgerpraxen entfällt Vereinbarung zwischen KV Brandenburg und AOK Nordost gekündigt Der Vertrag zwischen KV Branden‐ burg und AOK Nordost zur „Förderung fallzahlstarker Versorgerpraxen zur Sicherung der Patientenversorgung“ ist zum 30. September dieses Jahres ausgelaufen. Die Krankenkasse hatte ihn gekündigt, weil sie nach einer ge‐ meinsamen Evaluation der Vereinba‐ rung Zweifel an der Zielgenauigkeit des Vertrages hatte. Hintergrund: Im Jahr 2012 wurde der Vertrag zur „Förderung fallzahlstarker Versorgerpraxen zur Sicherung der Patientenversorgung“ zwischen der AOK Nordost und KV Brandenburg geschlossen. Im Fokus der Förderung standen hausärztliche Praxen in unter‐ versorgten Regionen sowie fallzahl‐ starke Facharztpraxen, die viele Patienten aufgrund ihrer fachlichen Spezialisierung auch aus anderen, weiter entfernten Regionen betreuten. Dieser Gedanke stand im Sinne einer Unterstützung für das überdurchschnittliche Engagement der Ärzte in Regionen mit einer gerin‐ gen Arztdichte und damit höherem Patientenaufkommen. Die KV Brandenburg ist bestrebt, wesentliche Aspekte und Versorgungs‐ inhalte der Vereinbarung in naher Zukunft neu zu platzieren. Anzeige AUSGABE 11 / 2015 | Seite 21 Intern Praxis aktuell Wegen bürokratischer Auswüchse BVA beendet Tonsillotomie‐Vertrag mit der Knappschaft zum Jahresende Bereits seit einigen Jahren hat die KVBB Verträge mit einzelnen Kranken‐ kassen abgeschlossen, die es ermög‐ lichen, insbesondere die nicht vom GKV‐Katalog erfasste Verkleinerung der Gaumenmandeln bei Kindern durchzuführen und abzurechnen. Anfang des Jahres erreichte die KVBB die Aufforderung der Knapp‐ schaft, den seit 2013 bestehenden Tonsillotomie‐Vertrag umfassend zu überarbeiten. So sollte aufgrund von Forderungen des Bundesversiche‐ rungsamtes (BVA) u. a. für die einge‐ bundenen Anästhesisten und nachbe‐ handelnden HNO‐Ärzte jeweils eine Teilnahmeerklärung vorgesehen wer‐ den. Außerdem sollten auch die ope‐ rierenden HNO‐Ärzte, die bereits an anderen Tonsillotomie‐Verträgen teil‐ nehmen, für die Knappschafts‐Ver‐ sicherten die Teilnahme am Vertrag separat erklären. Seite 22 | AUSGABE 11 / 2015 Die KVBB hat daraufhin die Knapp‐ schaft gebeten, beim BVA gegen diese bürokratischen und formalistischen Forderungen zu intervenieren. Leider ist es der Knappschaft nicht gelungen, dass BVA von seinen Forderungen abzubringen. Da die KVBB nicht bereit war, diese zusätz‐ lichen Hürden und bürokratischen Blüten in den Vertrag aufzunehmen, hat das BVA die Knappschaft aufge‐ fordert, den Vertrag zu kündigen. Der Vertrag zur Durchführung einer Ton‐ sillotomie mit der Knappschaft endet daher zum 31.12.2015. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Fachbereich Verträge 0331/23 09 498 Intern Praxis aktuell Nachgefragt: Umsetzung der KE‐RL In KV‐Intern 5/2015 hatten wir Sie über die Änderungen an der Kranken‐ hauseinweisungs‐Richtlinie (KE‐RL) sowie die scharfe Kritik der Kassen‐ ärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) an den Regelungen informiert. Leider sind die Krankenkassen nicht bereit, an einer vollständigen und praktikablen Informationsplattform mitzuwirken, mit der die Umsetzung der KE‐RL effizient zu realisieren wäre. An der Verbindlichkeit der KE‐RL für alle Vertragsärzte ändert das jedoch leider nichts. Im Zusammenhang mit der neuen Richtlinie haben uns einige Fragen aus der Ärzteschaft erreicht, die sicherlich für viele Kollegen aus dem Land Bran‐ denburg interessant sind. Ist es ohne Abweichung von der Richt‐ linie möglich, z. B. einen Patienten, selbstverständlich indikationsgerecht, zu einer nicht akuten d. h. planbaren Koronarangiographie stationär einzu‐ weisen? Grundsätzlich sind Koronarangio‐ graphien Bestandteil des EBM (GOP 34291 EBM) und gehören damit zur ambulanten Diagnostik. Diese speziel‐ len Untersuchungen werden indessen derzeit nur von zwei vertragsärztlichen Praxen des Landes Brandenburg ange‐ boten. Ist es dem Patienten unter Be‐ rücksichtigung seiner Erkrankung möglich, diese Praxen aufzusuchen und bieten diese Praxen auch Unter‐ suchungstermine in dem erforder‐ lichen Zeitfenster an, sind Sie verpflich‐ tet, die Patienten an diese Praxen zu verweisen. Ist es dem Patienten auf‐ grund seiner Erkrankung nicht zumut‐ bar, die weit entfernte Praxis aufzu‐ suchen oder steht in diesen Praxen kein der Behandlungsnotwendigkeit entsprechender Behandlungstermin zur Verfügung, ist die Inanspruch‐ nahme des Krankenhauses für diese Untersuchung aus unserer Sicht ohne Verstoß gegen die o. g. Richtlinie möglich. Welches Vorgehen bzw. rechtliche Absicherung zur Vermeidung einer möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung würden Sie empfehlen, wenn es un‐ praktikabel und zum Teil unmöglich erscheint, alle ambulanten Behand‐ lungsalternativen zu prüfen oder zu nutzen? Unpraktikabilität ist leider kein Grund, ggf. vorhandene ambulante Behandlungsalternativen nicht zu prüfen. Die KVBB stellt bereits jetzt in elektronischer Form Informationen zur Verfügung, die zu diesem Zweck genutzt werden können (auf der Homepage der KVBB, unter www.arztsuche.kvbb.de). Derzeit arbeiten wir daran, die dort vorhande‐ nen Daten weiter zu vervollständigen und für die Ärzte noch praktikabler zu gestalten. In Betracht kommt darüber AUSGABE 11 / 2015 | Seite 23 Intern Praxis aktuell hinaus, bei der KVBB direkt ambulante Behandlungsmöglichkeiten zu erfra‐ gen. Für derartige Anfragen steht unseren Mitgliedern unser Informa‐ tionsdienst unter der Telefonnummer 0331/98 22 98 01 zur Verfügung. Soweit Sie allerdings Informationen im Einzelfall nicht oder aber nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand erlangen können, dürfte ein eventu‐ eller Prüfantrag der Krankenkassen keinen Erfolg haben. Wichtig ist aller‐ dings, dass Sie Ihre Suche nach Behand‐ lungsalternativen dokumentieren, denn meist ist die Erinnerung an den konkreten Fall zum Zeitpunkt eines eventuellen Prüfverfahrens nicht mehr vorhanden oder sehr ungenau. Welche rechtliche Begründung ist notwendig, wenn ein Patient die ambu‐ lante Vorstellung in einer wohnortfer‐ nen Einrichtung nicht realisieren kann? In Betracht kommt stets nur eine Begründung, welche sich auf den ak‐ tuellen Gesundheitszustand des Pa‐ tienten bezieht. Indikation und medi‐ zinische Risiken können durchaus hin‐ reichender Grund dafür sein, dass eine weit entfernte ambulante Behand‐ lungsalternative für den Patienten un‐ zumutbar ist. Deshalb sollten Sie in einem solchen Fall ebenfalls genau dokumentieren, weshalb Sie die Inan‐ spruchnahme des Krankenhauses für notwendig erachten und eine wohnort‐ ferne ambulante Behandlungsalterna‐ tive ausscheidet. Seite 24 | AUSGABE 11 / 2015 Mit welchen Konsequenzen ist zu rech‐ nen, wenn eine stationäre Einweisung z. B. zu einer planbaren Koronarangio‐ graphie in ein nahe gelegenes Kranken‐ haus erfolgt, wobei eine ambulante Untersuchung in einer deutlich entfern‐ ten Klinik angeboten wird? Unterlässt es ein Vertragsarzt pflicht‐ widrig, eine notwendige ambulante vertragsärztliche Diagnostik zu veran‐ lassen und stellt dieser stattdessen eine nicht erforderliche stationäre Einweisung für eine Diagnostik im Krankenhaus aus, so kann die Kranken‐ kasse die im Krankenhaus entstande‐ nen Kosten (Vergütungsanspruch des Krankenhauses) im Wege eines Re‐ gresses eines sonstigen Schadens gel‐ tend machen. Hierüber entscheiden die Prüfgremien nach § 106 SGB V auf der Grundlage der geltenden Prüfver‐ einbarung, die Sie im Internet nachle‐ sen können. Wir haben auf diese Kon‐ sequenz bereits in unserem Artikel in „KV‐Intern” 1/2014 hingewiesen. Intern Praxis aktuell Kombination von Einzel‐ und Gruppentherapie möglich Psychotherapie‐Richtlinie angepasst Seit dem 16.10.2015 dürfen Einzel‐ und Gruppentherapien im Rahmen der psychoanalytisch begründeten Ver‐ fahren kombiniert werden. Dies war bislang nur in Ausnahmefällen in der tiefenpsychologisch fundierten Psycho‐ therapie möglich. Dafür wurden Formu‐ lierungen in § 19 und § 23b Absatz 1 der Psychotherapie‐Richtlinie ange‐ passt. Nun dürfen sowohl die analytische, die tiefenpsychologisch fundierte Psy‐ chotherapie als auch die Verhaltens‐ therapie als Einzel‐, Gruppen‐ oder als Kombination beider Behandlungen durchgeführt werden. Die jeweiligen Kontingente richten sich nach der überwiegend durchge‐ führten Anwendungsform. Die in Grup‐ pentherapie durchgeführte Doppel‐ stunde im Gesamttherapiekontingent für Einzeltherapien wird demnach als Einzelstunde gezählt, während die Ein‐ zelstunde im Gesamttherapiekontin‐ gent einer Gruppentherapie als Dop‐ pelstunde zählt. Verständigen Sie sich mit Ihrem Pa‐ tienten, Einzel‐ und Gruppentherapie zu kombinieren, ist hierfür ein Gesamt‐ behandlungsplan zu erstellen. Behan‐ deln Sie ihn gleichzeitig mit einem anderen Therapeuten, sind im Einver‐ ständnis mit dem Patienten die jewei‐ ligen Gesamtbehandlungspläne mitein‐ ander abzustimmen und gegenseitig über den Behandlungsverlauf zu in‐ formieren. Unser Service für Sie Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Psychotherapieanträge: Neue Anschrift bei TK Ambulante Psychotherapieanträge werden bei der Techniker Krankenkasse (TK) ab sofort im Fachzentrum in Hamburg bearbeitet. Das teilte die TK der KV Brandenburg Ende Oktober in einem Schreiben mit. Psychotherapieanträge sollen deshalb ab sofort an folgende Adresse gesandt werden: Techniker Krankenkasse Fachzentrum Ambulante Leistungen 20905 Hamburg Seite 26 | AUSGABE 11 / 2015 Intern Praxis aktuell Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP‐Unterlagen) Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Frühinformation/ WP‐Unterlagen wieder online zur Verfügung gestellt haben! Dies erfolgt grundsätzlich quartalsweise (Februar/ Mai/ August/ November). Sie werden über die Ein‐ stellung unter www.kvbb.de/praxis informiert. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie erst nach erfolgter Anmeldung über Datennerv (Benutzername und dazugehöriges Passwort) Zugriff auf die WP‐Unterlagen unter https://datennerv.kvbb.kv‐safenet.de/ praxis/meine‐praxis/wp‐unterlagen/ erhalten! Oder geben Sie nach Anmel‐ dung den Webcode „web017“ in das Suchfeld ein. Unser Service für Sie Fachbereich Verordnungs‐ und Wirtschaftlichkeitsberatung/ Beschwerde Tel.: 0331/28 68 612 Anzeige AUSGABE 11 / 2015 | Seite 27 Intern Praxis aktuell Familienbande Ich habe über die Stränge geschla‐ gen. Ja, ich bin eine Naschkatze, und ja, bei Süßem kann ich einfach nicht widerstehen. Deswegen habe ich ein monatliches Budget für Süßigkeiten. Das hat mir Mama‐Specht schon gesetzt, als ich noch ein Küken war – damit die Haushaltskasse nicht gesprengt wird. Und dieses Budget habe ich letzten Monat hoffnungslos überzogen. Es geht doch auf Weihnachten zu, und all die leckeren Köstlichkeiten, die es jetzt zu kaufen gibt, müssen doch vorm Fest schon mal durchprobiert wer‐ den. Also habe ich munter drauf losge‐ kauft und weil das Geld nicht reichte, bei Herrn Grünspecht anschreiben las‐ sen. Doch am Monatsende wollte er plötzlich sein Geld – aber ich hatte ja gar nichts mehr. Da hat diese gefiederte Krämerseele doch tatsächlich Mama‐ Specht angesprochen und sich die Kohle von ihr geholt. Na, da konnte ich mir vielleicht was anhören! Nun müsse schon die Familien‐ kasse geplündert werden, um meine Fresssucht zu finanzieren. Mama sprach von „Kollektivhaftung“ und dass nun die Weihnachtsgeschenke für den Specht‐Clan eben kleiner ausfallen müssten … Sie meinen, Ihre frau specht müsste deshalb nun ein schlechtes Gewissen haben? Hat‘se aber nicht. Und fühlt sich Seite 28 | AUSGABE 11 / 2015 darin seit kurzem sogar höchstrichter‐ lich bestätigt. Das Bundessozialgericht hat nämlich Ende Oktober entschieden, dass es in Ordnung ist, wenn eine Kran‐ kenkasse allen niedergelassenen Ärzten in Brandenburg die Vergütung kürzt, um die Regressforderungen gegen einen Arzt zu begleichen. Der konnte nämlich nicht mehr in Haftung genom‐ men werden, weil er nicht mehr prak‐ tizierte und ausgeflogen war. Und des‐ halb mussten seine Kollegen für ihn gradestehen und die Pillen für dessen Patienten bezahlen. Gerecht ist doch irgendwie anders, oder? Und Recht haben und Recht kriegen auch zwei Paar Schuhe. Und vielleicht hat Mama‐Specht in diesem Fall doch Recht, von wegen „Kollek‐ tivhaftung“. Ich glaube, die nächsten vier Wochen werden wohl sehr traurig – weil zuckerfrei – sein. Mein Süßigkeiten‐Geld wandert in die Familienkasse, meint Ihre zerknirschte frau specht Intern Praxis aktuell Nächstes Mal mit Impfausweis „Gesund älter werden“ erinnert Senioren an Impfschutz Impfen schützt – in jedem Alter. Gerade bei älteren Menschen ist es wichtig, dass der Impfschutz steht. Neben den „Dauerbrennern“ Tetanus, Diphtherie und Pertussis sollten sich Menschen ab 60 jährlich gegen die Grippe impfen lassen. Auch die einma‐ lige Impfung gegen Pneumokokken sollte nicht fehlen. ben zum Thema Impfschutz im Alter vom Bündnis „Gesund älter werden im Land Brandenburg“. Darin baten die Absender – Gesundheitsminis‐ terium, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Landesärztekammer und die Volkssolidarität – beim näch‐ sten Arztbesuch den Impfausweis mitzunehmen, um ihn auf Aktualität überprüfen zu lassen. Über 5.000 märkische Senioren er‐ hielten deshalb jüngst ein Info‐Schrei‐ Anzeige Intern Praxis aktuell gematik informiert: Kartenterminal GCR 5500‐D verliert Zulassung Gerät nicht fit für Gesundheitskarten der Generation 2 Das Kartenterminal GCR 5500‐D ver‐ liert die Zulassung für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur. Darüber informierte die Gesellschaft für Tele‐ matikanwendungen der Gesundheits‐ karte (gematik) mbh im Oktober. In einer Information auf der gematik‐ Internetseite heißt es dazu: „Im Zuge der Einführung der elektro‐ nischen Gesundheitskarte (eGK) wur‐ den die Praxen von Ärzten und Zahn‐ ärzten sowie die Krankenhäuser von 2009 bis 2011 mit neuen Kartentermi‐ nals ausgestattet, die das Lesen der Versichertenstammdaten von der eGK ohne Konnektor im so genannten BCS‐Szenario ermöglichen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant, dass diese Kartenterminals auch Online‐ Anwendungen im Rahmen der Telema‐ tikinfrastruktur unterstützen sollen. Die erforderliche Anpassung der Karten‐ terminals soll über Software‐Updates erfolgen. Voraussetzung ist die Zulas‐ sung des jeweiligen Kartenterminals durch die gematik. Zwischenzeitlich hat der Kartenter‐ minalhersteller gemalto GmbH die gematik informiert, den Vertrieb seiner Kartenterminals GCR 5500‐D mit so‐ fortiger Wirkung einzustellen. Ein Soft‐ Seite 30 | AUSGABE 11 / 2015 wareupdate zum online‐fähigen Kar‐ tenterminal ist nicht geplant. Auch wurde festgestellt, dass das Kartenterminal GCR 5500‐D die neuen Gesundheitskarten der Generation 2 nicht ausreichend unterstützt. Das Auslesen der Versichertendaten von der eGK der Generation 1+ ist wei‐ terhin unproblematisch durchführbar. Zur Vermeidung von Auslesefehlern zwischen dem Kartenleser und den neuen Gesundheitskarten der Genera‐ tion 2 hat die gematik die Zulassung der Kartenleser GCR 5500‐D der gemalto GmbH mit Wirkung zum 01.01.2016 zurückgenommen. Da vor dem 1. Quartal 2016 keine eGKs der Generation 2 ausgegeben werden, und solange auch keine Leseprobleme des GCR 5500‐D auftreten, wird sich der konkrete Zeitpunkt, ab wann die Kartenterminals nicht mehr genutzt werden können, an dem Ausgabeda‐ tum der eGKs der Generation 2 aus‐ richten. Was bedeutet das aktuell? Die gematik wird an dieser Stelle (auf ihrer Website, Anmerkung der Redaktion) rechtzeitig (spätestens Intern Praxis aktuell vier Wochen vorher) darüber infor‐ mieren, wenn Karten der Generation 2 im Feld vorhanden sind und damit ein zukunftsfähiges Ersatzgerät beschafft werden sollte. senen Kartenterminals finden Sie unter: www.gematik.de/cms/de/zulassung/ zulassungen/bersichtzulassungen/ zulassungsbersicht.jsp“ Wir empfehlen den betroffenen Leis‐ tungserbringern, sich hierzu bei ihren jeweiligen Vertragspartnern zu infor‐ mieren. Eine Übersicht über die der‐ zeit für den Einsatz in der TI zugelas‐ Anzeige AUSGABE 11 / 2015 | Seite 31 Intern Praxis aktuell Interaktive Gesundheitsdaten KBV mit neuem Online‐Recherche‐Instrument Ein neues Online‐Recherche‐System mit Zahlen und Fakten rund um das Gesundheitswesen ging Ende Oktober auf der Internetseite der Kassenärztli‐ chen Bundesvereinigung (KBV) an den Start. Darin hat die KBV auf knapp 100 thematischen Auswertungsseiten in neun Kapiteln Daten zur medizinischen Versorgung, zu Gesundheitsfachberu‐ fen oder zu gesellschaftlichen Entwick‐ lungen zusammengetragen. Diese sind in Form von Karten oder Grafiken, ergänzt durch erklärende Kommen‐ tare, nutzerfreundlich aufgearbeitet. Mittels Filtervariablen ist es außerdem möglich, die Daten selbst zu editieren und eigene Grafiken bzw. Karten zusammenzustellen. Grundlage für das Recherche‐ Instrument sind KBV‐eigene oder Daten anderer Quellen mit Bezug zur vertragsärztlichen Versorgung. Das neue Online‐Recherche‐System finden Sie unter: http://gesundheitsdaten.kbv.de Lieferengpässe bei Impfstoffen Paul‐Ehrlich‐Institut bietet Online‐Übersicht Eine Übersicht all jener Human‐Impf‐ stoffe, die derzeit von einem Liefereng‐ pass betroffen sind, bietet das Paul‐ Ehrlich‐Institut (PEI) auf seiner Inter‐ netseite an. Unter www.pei.de/lieferengpaesse‐ impfstoffe‐human werden Liefereng‐ pässe von Impfstoffen gegen Infek‐ tionskrankheiten, die nach den Em‐ pfehlungen der Ständigen Impfkom‐ mission (STIKO) zur Verfügung stehen, gelistet. Seite 32 | AUSGABE 11 / 2015 Laut PEI werden außerdem Impf‐ stoff‐Alternativen oder Handlungs‐ empfehlungen gegeben. Intern Sicherstellung Rechtzeitig mit den Kollegen abstimmen Vertreterregelung an den bevorstehenden Feiertagen Die Feiertage und der Jahreswechsel stehen vor der Tür, und Sie haben sicherlich für diese Zeit schon Pläne mit Ihrer Familie gemacht. In der Ver‐ gangenheit kam es gerade in solchen Feiertagsperioden immer wieder zu Beschwerden über die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Aus diesem Grund soll an dieser Stelle noch einmal an die Einhaltung der vertrags‐ ärztlichen Pflichten bei Praxisabwesen‐ heit erinnert werden. Diese Pflicht er‐ gibt sich sowohl aus § 17 Abs. 3 BMV‐Ä als auch aus dem Sicherstellungsstatut der KVBB. doch davon keine Kenntnis hatten bzw. selbst im Urlaub sind. Abwesen‐ heiten wegen Urlaubs sind daher unter den im Versorgungsbereich tätigen Kollegen so rechtzeitig abzustimmen, dass eine ausreichende ärztliche Ver‐ sorgung sichergestellt ist. Für die Dauer der Abwesenheit (auch von weniger als einer Woche) haben Sie als Vertragsarzt neben einer ord‐ nungsgemäßen Vertretung auch die entsprechende rechtzeitige Informa‐ tion Ihrer Patienten sicherzustellen. Der Vertretungsarzt ist durch Aushang mit Anschrift, Telefon und Sprechzei‐ ten sowie telefonischer Ansage anzu‐ geben, was voraussetzt, dass dieser im Vorfeld auch entsprechend infor‐ miert wurde und sein Einverständnis erklärt hat. Wiederholt erreichen uns Beschwerden ärztlicher Kollegen, die als Vertretung angegeben wurden, je‐ Wir möchten hier auch noch einmal darauf hinwiesen, dass zur Erleichte‐ rung der Anzeige einer Praxisvertre‐ tung eine Funktion im DatenNerv und im Internet verfügbar ist. Seite 34 | AUSGABE 11 / 2015 Praxisvertretungen, die länger als eine Woche dauern, sind gemäß § 32 Abs. 1 Zulassungsverordnung für Ver‐ tragsärzte (Ärzte‐ZV) der Kassenärzt‐ lichen Vereinigung so frühzeitig wie möglich unter Benennung des Ver‐ treters mitzuteilen. Wenn Sie sich mit Ihren Benutzer‐ daten für den DatenNerv anmelden erscheint auf der Übersichtseite ein Link „Meine Praxisvertretungen“. Unter diesem Link öffnet sich ein For‐ mular zu Praxisvertretungen. Dieses Formular kann alternativ zu dem Vordruck „Anzeige einer Praxis‐ Intern Sicherstellung vertretung” genutzt werden. Der Vorteil der Online‐Variante ist eine Rückmeldung unter „Meine Meldun‐ gen“ auf der Internetseite bereits nach einem Werktag. Dadurch haben Sie eine Übersicht, welche Praxisvertre‐ tungen Sie angezeigt haben und müssen sich nicht noch einmal rück‐ versichern, ob Ihre Anzeige bei uns eingegangen ist. Unser Service für Sie: Frau Völkel, Tel.: 0331/23 09 326 AUSGABE 11 / 2015 | Seite 35 Intern Sicherstellung Niederlassungen im Oktober 2015 Planungsbereich Mittelbereich Falkensee Dr. med. Martin Ising FA für Allgemeinmedizin Waldstr. 46 a 14612 Falkensee Planungsbereich Brandenburg an der Havel, St./Potsdam‐Mittelmark Dr. med. Tom Kirchner FA für Chirurgie/Visceralchirurgie August‐Bebel‐Platz 2 14532 Kleinmachnow Dipl.‐Soz.arb./Soz.Päd. (FH) Malte Kostwald Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐ therapeut/Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Goethestr. 1 14776 Brandenburg an der Havel Planungsbereich Cottbus, St. Burkhard Staske FA für Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde Thiemstr. 112, 03050 Cottbus Dipl.‐Psych. Ulrike Schingnitz Psychologische Psychotherapeutin/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Karl‐Liebknecht‐Str. 16 03046 Cottbus (Übernahme der Praxis von Dipl.‐Psych. Ralf Peter) Seite 36 | AUSGABE 11 / 2015 Planungsbereich Dahme‐Spreewald Dipl.‐Psych. Ralf Peter Psychologischer Psychotherapeut/ Verhaltenstherapie Karl‐Marx‐Str. 16 15745 Wildau Planungsbereich Oberhavel Uta Grzelak FÄ für Augenheilkunde Clara‐Zetkin‐Str. 17 16547 Birkenwerder Planungsbereich Oberspreewald‐Lausitz Dipl.‐Soz.arb./Soz.Päd.(FH) Bangeow Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐ therapeut/Verhaltenstherapie Joachim‐Gottschalk‐Str. 12 01968 Senftenberg Dipl.‐Psych. Stefanie Budich Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Hüttenstr. 5 01979 Lauchhammer Intern Sicherstellung Planungsbereich Ostprignitz‐Ruppin Dr. med. Florian Bernard‐Paas Psychotherapeutisch tätiger Arzt Berliner Str. 88 16833 Fehrbellin Planungsbereich Potsdam, St. Dipl.‐Psych. Anja Neise Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Berliner Str. 96 14467 Potsdam Planungsbereich Spree‐Neiße Dr. med. Dieter Sikorski FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Dresdener Str. 23 03119 Welzow Planungsbereich Uckermark Hans‐Jürgen Boldt Psychotherapeutisch tätiger Arzt Schulzenstr. 3 17291 Prenzlau Neuzulassungen und Ermächtigungen Neuzulassungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Nicole Lips Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin, in Brück ab 01.04.2016 Dr. med. Konstant Miehe Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in Bad Liebenwerda ab 01.01.2016 Anna Oskwarek Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin, in Peitz ab 01.01.2016 Dr. med. Annegret Peters Fachärztin für Allgemeinmedizin, in Cottbus ab 01.04.2016 Claudia Schmidt‐Troschke Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐ psychiatrie und ‐psychotherapie, in Hohen Neuendorf ab 01.01.2016 Dr. med. Marco Wedhorn Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt, in Potsdam ab 02.01.2016 Dr. med. Kathleen Winands Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin, in Templin ab 01.05.2016 AUSGABE 11 / 2015 | Seite 37 Intern Sicherstellung Medizinische Versorgungszentren gem. § 95 Abs. 1 SGB V Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. MVZ am Helios Klinikum Bad Saarow GmbH, in Bad Saarow Genehmigung zur Anstellung von: Med. Dienstleistungszentrum Havel‐ land GmbH, Betriebsstätte Nauen Genehmigung zur Anstellung von: Katrin Baba Fachärztin für Orthopädie ab 01.11.2015 Dr. med. Alexander Kontis Facharzt für Chirurgie ab 15.10.2015 bis 31.08.2017 Dr. med. Jens Osel Facharzt für Orthopädie ab 01.11.2015 Poliklinik Rüdersdorf, in Rüdersdorf Genehmigung der Anstellung von: ASB Gesundheitszentrum Frankfurt (Oder) ASB MVZ Mitte, in Frankfurt (Oder) Genehmigung der Anstellung von: Dr. med. Jens Burghardt Facharzt für Chirurgie/SP Viszeral‐ chirurgie ab 01.11.2015 Ermächtigungen Adam Cichon Facharzt für Anästhesiologie ab 15.10.2015 Ostprignitz‐Ruppiner Gesundheits‐ dienste OGD MVZ Neuruppin II, in Neuruppin Genehmigung der Anstellung von: Dr. med. Annett Jacobi Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin ab 01.11.2015 Seite 38 | AUSGABE 11 / 2015 Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Dipl.‐Med. Steffen Kirsch Facharzt für Innere Medizin, Asklepios Fachklinikum Teupitz, in Teupitz ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte auf Überweisung von zugelas‐ senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐ Intern Sicherstellung lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durch‐ führung der Ultraschalldiagnostik. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 Dipl.‐Med. Jost Kluttig Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Krankenhaus Forst GmbH, in Forst ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV i.V.m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und in Ver‐ bindung mit den Mutterschaftsricht‐ linien gem. Teil B Nr. 6 des GBA auf Überweisung von zugelassenen Fach‐ ärzten für Frauenheilkunde und Ge‐ burtshilfe sowie Fachärzten für Frauen‐ heilkunde und Geburtshilfe in zuge‐ lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge. Eine Möglich‐ keit zur Überweisung an andere Ver‐ tragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2017 Praxisverlegungen Dr. med. Volker Bugge Facharzt für Allgemeinmedizin neue Adresse: Am See 34, 15838 Am Mellensee/OT Klausdorf Dr. med. Wolfgang Kunze Facharzt für Augenheilkunde neue Adresse: Berliner Str. 24, 15848 Beeskow Dr. med. Anne Wildeck Fachärztin für Augenheilkunde neue Adresse: Berliner Str. 24, 15848 Beeskow Korrektur zur „KV‐Intern”‐Ausgabe 10/2015 Änderung Praxisverlegung (Datum) Dipl.‐Psych. Heike Fruth Psychologische Psychotherapeutin neue Adresse: Anhaltstr. 6, 14482 Potsdam, ab 1.2. 2016 Bekanntmachung: Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen. AUSGABE 11 / 2015 | Seite 39 Intern Sicherstellung Übersicht Zulassungsmöglichkeiten Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffne‐ ten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB fin‐ det sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten. Zulassungsförderungen In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐ stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert: Hausärzte: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg, Zehdenick‐Gransee Augenheilkunde: Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐ werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben, Rathenow, Templin Landkreis Spree‐Neiße Frauenheilkunde: Mittelbereiche Lübben, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Zehdenick‐Gransee Kinderheilkunde: Mittelbereiche Finsterwalde, Templin Dermatologie: Mittelbereiche Templin, Zehdenick‐Gransee Seite 40 | AUSGABE 11 / 2015 Intern Sicherstellung Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Bewerbungsfrist bis 11.1.2016 laufende Bewerbungs‐ Fachrichtung kennziffer 83/2015 84/2015 85/2015 Planungsbereich gewünschter Übergabetermin Augenheilkunde Märkisch‐Oderland 01.04.2016 Chirurgie Frankfurt (Oder)/ Oder‐Spree 01.01.2017 Barnim 01.04.2016 (1/2 Versorgungsauftrag) Chirurgie (1/2 Versorgungsauftrag) 86/2015 Chirurgie Elbe‐Elster 01.07.2016 87/2015 Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐ kunde Elbe‐Elster 01.01.2016 Raumordnungsregion Havelland‐Fläming 01.01.2016 (1/2 Versorgungsauftrag) 88/2015 Innere Medizin/ SP Pneumologie (1/2 Versorgungsauftrag) 89/2015 Kinder‐ und Jugend‐ medizin Dahme‐Spreewald 01.10.2016 90/2015 Nervenärzte/ hier: FA Psychiatrie und Psychotherapie Cottbus/Stadt 01.04.2016 AUSGABE 11 / 2015 | Seite 41 Intern Sicherstellung Bewerbungsfrist bis 7.12.2015 laufende Bewerbungs‐ Fachrichtung kennziffer 76/2015 Innere Medizin/HA 77/2015 Innere Medizin/ SP Gastroenterologie (1/2 Versorgungsauftrag) 78/2015 Haut‐ u. Geschlechts‐ krankheiten Planungsbereich gewünschter Übergabetermin Mittelbereich Beeskow 01.01.2017 Raumordnungsregion Lausitz‐Spreewald 01.04.2016 Potsdam/Stadt 01.05.2016 Cottbus/Stadt 02.01.2016 Havelland 01.04.2016 Havelland 01.10.2016 Teltow‐Fläming 01.01.2016 (1/2 Versorgungsauftrag) 79/2015 80/2015 Kinder‐ u. Jugendmedizin (1/2 Versorgungsauftrag) Psychotherapie/ Ärztliche PT (1/2 Versorgungsauftrag) 81/2015 82/2015 Psychotherapie/ Ärztliche PT Psychotherapie/ Ärztliche PT (1/2 Versorgungsauftrag) • Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahme‐ zeitpunkt enthalten. • Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automa‐ tisch als Bewerber für die ausge‐ schriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, einzureichen. Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323 Seite 42 | AUSGABE 11 / 2015 Weitere Informationen unter www.kvbb.de Anzeige Intern Praxisbörse Praxisbörse Praxisabgabe •Nachfolger für hausärztliche Praxis im Mittelbereich Senftenberg‐Groß‐ räschen gesucht. Die Praxisinhaberin verfügt über die Weiterbildungsermächtigung für All‐ gemeinmedizin. Praxis/Ausstattung: 5 Praxisräume zur Miete (Anmeldung, 3 Sprechzimmer, Spritzen‐ u. Verbandzimmer) Personal: 1 angestellte examinierte Krankenschwester, 1 Medizinische Fachangestellte, 1 Azubi im 3. Ausbil‐ dungsjahr; Befähigungsnachweise für Schulungen im Rahmen des DMP Dia‐ betes mellitus Typ II und KHK Chiffre: PA/13/2015 •Nachfolger für hausärztliche Praxis im Mittelbereich Finsterwalde ab Ende 2017 gesucht. Praxis/Ausstattung: Die Praxis befindet sich in einem Ärztehaus zur Miete, 1. Etage, mit Fahrstuhl. Praxispersonal ist neu einzuarbeiten. Praxisspektrum: u. a. L‐RR, L‐EKG, Ergometrie, Sonographie Schilddrüse und Abdomen, DMP Diabetes mellitus, DMP KHK, geriatrisches Angebot Chiffre: PA/14/2015 Seite 44 | AUSGABE 11 / 2015 •Kleine Frauenarztpraxis in Märkisch‐ Oderland bis Dezember 2015 abzugeben. Kontakt: praxisverkauf‐[email protected] •Welche(r) junge(r) Ärztin/Arzt möchte ihren Start in die Selbständig‐ keit mit einem halben KV‐Sitz beginnen? Hausärztliche Praxis im Elbe‐Elster‐ Kreis bietet ab 2016 Möglichkeit des Praxiseinstiegs in Form einer halben Zulassung. Praxis: 5 Räume zur Miete, 2 WC, Personalküche Kontakt: 0174/44 72 065 Praxissuche •Facharzt für HNO‐Heilkunde sucht ab sofort eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittel‐ mark, Potsdam, Teltow‐Fläming Chiffre: PG/14/2015 •Facharzt für Neurologie (ENG/EMG, EEG, Duplexsonographie) sucht ab 2. Quartal 2016 eine Praxis zur Über‐ nahme. Bevorzugte Region: Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittel‐ mark, Havelland, Potsdam, Ostprig‐ nitz‐Ruppin, Spree‐Neiße Chiffre: PG/29/2015 Intern Praxisbörse •Fachärztin für Neurologie sucht ab Sommer 2016 eine Praxis zur Über‐ nahme. Bevorzugte Region: Cottbus Kontakt: [email protected] •Angehender Facharzt für Allgemein‐ medizin sucht eine Praxis mit Weiter‐ bildungsermächtigung für Allgemein‐ medizin zum Abschluss seiner Facharztausbildung. Die Facharztprüfung ist voraus‐ sichtlich im März 2016. Eine Über‐ nahme der Praxis könnte ab 3. Quar‐ tal 2016 erfolgen. Chiffre: PG/30/2015 •Facharzt für Allgemeinmedizin sucht ab 2. Quartal 2016 eine Praxis zur Übernahme. Zusatzqualifikation: Homöopathie, Akupunktur Bevorzugte Region: Erkner, Königs Wusterhausen, Schönefeld‐Wildau Chiffre: PG/31/2015 Anstellungs‐ und Kooperations‐ angebote und ‐gesuche •Praxis für Schmerzmedizin in Birken‐ werder (Oberhavel) sucht Partner/In für Praxisgemeinschaft oder Anstel‐ lung (WB‐Ermächtigung 1 J. PRM und 1 J. Schmerztherapie vorhanden). Anästhesiologie, Chirurgie, Neurolo‐ gie, Orthopädie und Psychotherapie Kontakt: 03303/29 78 747 o.a. www.schmerzmedizin‐birkenwerder.de •Hausärztliche Praxis im Mittelbe‐ reich Forst (Lausitz) bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit, verhandelbar) für Facharzt/In für All‐ gemeinmedizin bzw. hausärztlich tätigen Internisten/In. Kontakt: 035600/31 707 ap.brinck@t‐online.de Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected], Pappelallee 5, 14469 Potsdam Anzeige AUSGABE 11 / 2015 | Seite 45 Intern Fortbildung Märkischer Praxistag am 11. und 12. März in Potsdam Zum Märkischen Praxistag lädt die Kassenärztliche Vereinigung Branden‐ burg (KVBB) am 11. und 12. März 2016 alle interessierten Ärzte, Psychothera‐ peuten sowie Praxismitarbeiter nach Potsdam ein. In unserem neuen Verwal‐ tungsgebäude in der Pappelallee erwartet Sie an diesen zwei Tagen ein breit gefächertes Vortrags‐, Seminar‐ und Workshopangebot. Die Themenpalette reicht dabei von Praxisrecht über wirtschaftliche Verord‐ nung, Kooperationen und Praxis‐IT bis zur Kommunikation mit dem Patienten oder Marketing für die Praxis. Auch medizinische Themen und Angebote zur Hygiene werden nicht fehlen. Abgerundet wird die Veranstaltung von einer Industrieausstellung. Der Märkische Praxistag ist somit Fortbildung, Hausmesse und Treffpunkt der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten und ihrer Mitarbeiter! Die Zertifizierung der Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer beantragt. Wann? Wo? Preise: Freitag, 11. März 2016, 14 bis 18 Uhr, Samstag, 12. März 2016, 9 bis 17 Uhr Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam Tagesticket Freitag 45 Euro Tagesticket Samstag 70 Euro Kombiticket Freitag und Samstag 100 Euro Frühbucherrabatt für Kombiticket 90 Euro bei Buchungen bis 31.12.2015 Informationen und Anmeldung: Ines Eppinger Tel.: 0331/23 09 380 Sonja Friedrich Tel.: 0331/23 09 426 Gert‐Günter Krenkel Tel.: 0331/23 09 459 www.maerkischer‐praxistag.de, E‐Mail: maerkischer‐[email protected] Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das Fax, das dieser Ausgabe von „KV‐Intern“ beiliegt. Seite 46 | AUSGABE 11 / 2015 Intern Fortbildung Und nach der Fortbildung … … ab in den Bus! Am Freitagabend fährt „Das Rollende Kino“ durch die Filmstadt‐Babelsberg – eine Zeitreise durch 100 Jahre Filmgeschichte. Das Team der videoBustour fährt Film‐Schauplätze in Potsdam an und sorgt so für die cine‐astische Entdeckung der Landeshauptstadt. Die zweieinhalbstündige Tour kostet 39 Euro pro Person. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sichern Sie sich Ihren Platz durch eine frühe Anmeldung. Übernachtung Im nahegelegenen Dorint‐Hotel haben Sie die Möglichkeit, zum vergünstigten Tarif Einzelzimmer für 99 Euro und Doppelzimmer für 129 Euro pro Nacht inklusive Frühstück zu buchen. Dieses Kontingent ist begrenzt und steht den Teilnehmern des Märkischen Praxistages bei Buchungen bis 15. Januar 2016 zur Verfügung. Geben Sie bei der Buchung das Stichwort „Märkischer Prax‐ istag – KVBB“ an. Anmeldung über www.dorint.com/potsdam oder Tel.: 0331/27 40. Adresse: Dorint‐Hotel, Jägerallee 20, 14469 Potsdam. Anzeige AUSGABE 11 / 2015 | Seite 47 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für Ärzte und Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 09.12.2015 14.00 – 20.00 12.12.2015 09.00 – 17.00 Potsdam Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI) Dr. med. Uta Rieger, FÄ für Innere Medizin 11.12.2015 15.00 – 17.30 Potsdam Die GOÄ ‐ speziell für die HNO‐Praxis Daniela Bartz, PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG 27.01.2016 13.00 – 19.00 30.01.2016 09.00 – 17.00 Potsdam Strukturiertes Schulungsprogramm für nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI) Dr. med. Kristina Pralle, FÄ für Innere Medizin Fortbildungspunkte Fortbildungspunkte Kosten 8 100 Euro HT C EBU pro GArzt, S U A 150 Euro pro Praxis‐ mitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) 35 Euro 8 100 Euro pro Arzt, 150 Euro pro Praxis‐ mitarbeiter (Teampreise auf Anfrage) Aktuelles Seminarangebot für Ärzte Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten 11.12.2015 15.00 – 18.00 Potsdam Honorarunterlagen verstehen – KV‐Statistiken richtig lesen (für Fachärzte) Abrechnungsberater der KVBB 35 Euro Fortbildungspunkte Seite 48 | AUSGABE 11 / 2015 3 Intern Fortbildung Aktuelles Seminarangebot für das Praxispersonal Termin | Ort Thema | Referent | Punkte 09.12.2015 15.00 – 17.30 Potsdam EBM‐Aufbauseminar für das hausärztliche Praxispersonal – Abrechnung nach Verträgen über die KVBB Abrechnungsberater der KVBB 09.12.2015 15.00 – 17.30 Potsdam EBM‐Aufbauseminar für das fachärztliche Praxispersonal – Abrechnung ambulanter Operationen Abrechnungsberater der KVBB 35 Euro T UCH B E G AUS 20.01.2016 15.00 – 17.30 Potsdam EBM‐Schulung für das Praxispersonal – Grundseminar Abrechnungsberater der KVBB 35 Euro 27.01.2016 14.00 – 19.00 Potsdam Telefontraining für das Praxispersonal Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann, Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung 75 Euro Ansprechpartner: Frau Friedrich Frau Eppinger Herr Krenkel Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 426 Tel.: 0331/23 09 459 Kosten 35 Euro T CH EBU G S AU Fax: 0331/23 09 288 AUSGABE 11 / 2015 | Seite 49 Intern Service Projekt zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen Ärzte aus MOL und OPR für Fokusgruppe gesucht Für eine Fokusgruppe zum Thema Gesundheitsversorgung und gesund‐ heitliche Prävention für Flüchtlinge sucht die Arbeitsgemeinschaft Gesund‐ heit Berlin‐Brandenburg e. V. nieder‐ gelassene Ärzte in den Landkreisen Märkisch‐Oderland (MOL) und Ost‐ prignitz‐Ruppin (OPR). Gefragt sind insbesondere Kinderärzte, Hausärzte sowie Kinder‐ und Jugendpsychiater. Hintergrund ist das Projekt „Zugang zur Gesundheitsversorgung und ge‐ sundheitliche Prävention für Flücht‐ linge im Rahmen von integrierten kom‐ munalen Strategien für ein gesundes Aufwachsen“, das unter anderem vom Brandenburger Gesundheitsministeri‐ um gefördert wird. Mit diesem Projekt sollen zum einen die Bedürfnisse der Kinder und Jugend‐ lichen sowie ihrer Eltern hinsichtlich eines niedrigschwelligen Zugangs zur medizinischen Versorgung und Prä‐ vention erhoben werden. Zum anderen sollen diese gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und in Handlungsempfeh‐ lungen für kommunale Akteure zusam‐ mengefasst werden. Falls Sie Interesse haben, bei dem Projekt mitzumachen oder weitere Seite 50 | AUSGABE 11 / 2015 Informationen benötigen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen von Gesundheit Berlin‐Brandenburg e. V. (www.gesundheitbb.de) gerne weiter: Ute Sadowski, Tel.: 0331/88 76 20 19, Carola Pöhlmann, Tel.: 0331/88 76 20 16, Katja Beckmüller, Tel.: 0331/88 76 20 24 Golze: Gesundheitskarte für Flüchtlinge ab 1. April Um Flüchtlingen den Zugang zum Gesundheitssystem zu erleichtern, wird es in Brandenburg ab 1. April 2016 die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge geben. Das kündigte die märkische Gesundheitsministerin Diana Golze Anfang November vor Journalisten in Potsdam an. „Ziel ist es, allen Flüchtlingen einen praktika‐ blen Zugang zur Gesundheitsförde‐ rung und eine gute gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten.“ Die Karte bedeute auch eine Erleich‐ terung für die Kommunen, betonte die Ministerin. Diese würden dadurch von den Kosten der gesundheitlichen Versorgung und der damit verbunde‐ ute nen Bürokratie entlastet. Rufnummern für KVBB‐Service Funktion KVBB‐Service‐ Rufnummer neu Zentrale Einwahl 0331 98 22 98 00 Informationsdienst/KOSA 0331 98 22 98 01 Fortbildung 0331 98 22 98 02 EBM/Abrechnungsberatung 0331 98 22 98 03 Formularbestellung FAX 0331 98 22 98 04 Formularbestellung 0331 98 22 98 05 Benutzerservice DatenNerv/KV‐Safenet 0331 98 22 98 06 Beratung Beiräte und neue Mitglieder 0331 98 22 98 07 Bereitschaftsdienst‐Management FAX 0331 98 22 98 08 Bereitschaftsdienst‐Management 0331 98 22 98 09 Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfung 0331 98 22 98 11 Betriebswirtschaftliche Beratung 0331 23 09 280 Niederlassungsberatung 0331 23 09 320 Patiententelefon 0331 98 22 98 51 Mahnwesen/Praxisgebühr 0331 98 22 98 52 AUSGABE 11 / 2015 | Seite 51 Intern Impressum Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Gregor‐Mendel‐Str. 10‐11 14469 Potsdam Telefon: 0331/28 68 100 Telefax: 0331/28 68 175 Internet: http://www.kvbb.de Email: [email protected] Redaktion: Dr. med. H. J. Helming (ViSP) MUDr./CS Peter Noack Dipl.‐Med. Andreas Schwark Kornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel Redaktionsschluss: 17. November 2015 Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/28 68 196 Telefax: 0331/28 68 197 Druck: ODR GmbH Ostsee Druck Rostock Koppelweg 2, 18107 Rostock Telefon: 0381/77 65 7 0 Telefax: 0381/77 65 7 19 E‐Mail: info@odr‐rostock.de Anzeigenverwaltung: ODR GmbH Ostsee Druck Rostock Koppelweg 2, 18107 Rostock Telefon: 0381/77 65 7 0 Telefax: 0381/77 65 7 19 E‐Mail: info@odr‐rostock.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 5.100 Exemplare Seite 52 | AUSGABE 11 / 2015
© Copyright 2024 ExpyDoc