11/2015 KV-Intern - Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg

Intern
11 | 2015
Neubau der KV Brandenburg:
Umzug in die Pappelallee läuft
Interview mit KV‐Vize Dr. Peter Noack:
Kein Meldezwang für Fachärzte
bei Terminservicestelle
Informationen für den Praxisalltag:
Honorarverteilung II/2015
Abgabetermine Quartalsabrechnung
Vertreterregelung an Feiertagen
Intern
Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Große Koalition macht ihre eigenen Gesetze – egal, ob diese sinnvoll sind oder
nicht. Das zeigt sich vor allem in der Gesundheitspolitik. Trotz erheblicher Probleme
in der Bewältigung der Flüchtlingsfrage hält die Regierung an ihrem Fahrplan fest.
Was ehemals Koalitionsvertrag war, ist mittlerweile Gesetz und wird uns im
Jahr 2016 wieder Neues bringen, das unmittelbare und praktische Auswirkungen
auf unseren Praxisalltag haben wird. Verweigern werden wir uns diesen Regelun‐
gen nicht können. Umso wichtiger ist es, dass wir sinnvolle Detailregelungen erar‐
beiten, die uns eine Umsetzung der Gesetze erleichtern.
Ein Beispiel: Bei der Umsetzung der Terminservicestellen und des E‐Health‐Gesetzes
ist das SNK – das Sichere Netz der KVen – zwingend notwendig. Über dieses Netz
läuft der E‐Mail‐Dienst der KVen „KV‐Connect“. Und ohne diesen wird in Zukunft
weder eine sichere, noch eine sinnvolle Kommunikation zwischen Ärzten und
Ärzten, zwischen Arzt und der KV oder den Krankenhäusern mehr möglich sein.
Kommunikation kann Kooperationen deutlich verbessern. Deshalb befürworten
wir solche Innovationen. Neue IT‐Technik bedeutet immer aber auch finanzielle
Anschubinvestitionen. 1.000 Euro und mehr kommen hier schnell zusammen. In
Ihrem Interesse wollen wir solche Kosten möglichst vermeiden.
Unser Ziel ist es daher, dass durch andere vertragliche Regelungen Investitionen
mitgeschultert werden können. Zum Beispiel ist im Versorgungsstrukturvertrag
der KVBB mit der AOK der Einsatz von Softwarelösungen vorgesehen, um Ihre
ärztliche Tätigkeit zu fördern. Auch die Teilnahme an diesem Vertrag bedeutet,
zunächst zu investieren. Allerdings erwartet uns hier bei Teilnahme vorerst ein
finanzieller, fallzahlabhängiger Return über vier Quartale von ca. 600 bis 900 Euro
je Quartal und Arzt. Ihr Beitritt zu diesem Vertrag bedeutet damit auch finanziellen
Spielraum für die anderen so wichtigen Investitionen in die Zukunft!
Kollegiale Grüße
MUDr. Peter Noack
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 1
Intern
Inhaltsverzeichnis
Berufspolitik
Praxis aktuell
Seite 2 | AUSGABE 11 / 2015
4
Alle unter einem Dach
KV Brandenburg und Landesärztekammer
beziehen neues Verwaltungsgebäude
6
Kein Meldezwang für Fachärzte
Interview mit Dr. Peter Noack zur
Terminservicestelle
8
„Fatale Folgen für Grundversorgung“
Kritik an Krankenhausstrukturgesetz
9
Betriebskostenanstieg dreimal höher als
Praxisüberschuss‐Entwicklung
10
„Lass dich nieder!“ versilbert
11
Honorarverteilung im II. Quartal 2015
17
Infos zur neuen AU‐Bescheinigung online
18
Abgabefrist für die Quartalsabrechnung IV/2015
endet am 8.1.2016
20
Verordnung medizinischer Reha wird vereinfacht
21
Förderung fallzahlstarker Versorgerpraxen
entfällt
AOK Nordost kündigt Vertrag
22
Wegen bürokratischer Auswüchse
Tonsillotomie‐Vertrag mit Knappschaft endet
23
Nachgefragt: Umsetzung der
Krankenhauseinweisungs‐Richtlinie
26
Kombination von Einzel‐ und Gruppentherapie
möglich
27
Statistiken zur Wirtschaftlichkeit
(WP‐Unterlagen)
Intern
Inhaltsverzeichnis
Service
28
Familienbande
29
Nächstes Mal mit Impfausweis
30
gematik informiert: Kartenterminal GCR 5500‐D
verliert Zulassung
32
Interaktive Gesundheitsdaten
32
Lieferengpässe bei Impfstoffen
Paul‐Ehrlich‐Institut informiert online
34
Rechtzeitig mit den Kollegen abstimmen
Vertretung an Feiertagen
36
Niederlassungen im Oktober 2015
37
Neuzulassungen und Ermächtigungen
39
Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
40
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
41
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
44
Praxisbörse
46
Märkischer Praxistag am 11. und 12. März
in Potsdam
48
Fortbildungen
50
Projekt zur Gesundheitsversorgung von
Flüchtlingen
52
Impressum
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 3
Intern
Berufspolitik
Alle unter einem Dach
KV Brandenburg und Landesärztekammer beziehen neues
Verwaltungsgebäude
Während diese „KV‐Intern”‐Ausgabe
in Ihre Praxen flattert, werden in der
Potsdamer Pappelallee fleißig Kisten
ausgepackt. Denn zwei Jahre nach dem
ersten Spatenstich im November 2013
ist das gemeinsame Bürogebäude von
Kassenärztlicher Vereinigung Branden‐
burg (KVBB) und Landesärztekammer
Brandenburg (LÄKB) fertig und wird
von den Mitarbeiterinnen und Mitar‐
beitern nun mit Leben gefüllt.
Auf einer Nutzfläche von 15.000 qm
erhalten die über 400 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von KVBB und LÄKB
hervorragende Arbeitsbedingungen.
Gleichzeitig bietet das Gebäude Platz
für bis zu 450 Gäste in 16 Konferenz‐
und Beratungsräumen sowie der Kan‐
tine mit 70 Sitzplätzen.
In dem modernen und gleichzeitig
zweckmäßigen Bau wurden über
Seite 4 | AUSGABE 11 / 2015
400 km Kabel verlegt – allein auf die
IT entfallen dabei 180 km Kabel. Durch
diese umfassende Vernetzung ist ein
effizienter Betrieb des Verwaltungs‐
gebäudes möglich. So konnte beispiels‐
weise in den Büroräumen auf eine
kostenintensive Klimaanlage verzichtet
werden. Stattdessen lassen sich nachts
alle Bürofenster automatisch „auf
Kipp“ öffnen, um den Betonbau auszu‐
kühlen. Tagsüber hält der Beton dann
die Büros auf einer angenehmen
Raumtemperatur.
In einer Stadt wie Potsdam spielt
aber natürlich auch die Architektur
eine wichtige Rolle. Aufgrund der Nähe
zum Schloss Sanssouci und zum Belve‐
dere gab es strikte Gestaltungsvor‐
schriften. Der Neubau durfte zum
Beispiel eine bestimmte Höhe nicht
überschreiten und auch das Flach‐
dach musste begrünt werden. Auch
Intern
Berufspolitik
diese Herausforderungen wurden
gemeistert: Der Gestaltungsrat der
Stadt Potsdam lobte die Architektur
des Gebäudes – und das ist wahrlich
keine Selbstverständlichkeit in einer
cw
Weltkulturerbestadt.
Neue Adresse
KV Brandenburg
Pappelallee 5
14469 Potsdam
Tel.: 0331/23 09 0
Fax: 0331/23 09 175
Fotos: Archiv (4), BauGePa (3)
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 5
Intern
Aktuell im Gespräch
Kein Meldezwang für
Fachärzte
Aktuell im Gespräch mit MUDr. Peter Noack,
Vize‐Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg,
zum Start der Terminservicestelle
Herr Dr. Noack, am 23. Ja‐
nuar 2016 sollen in allen
KVen die Terminservice‐
stellen starten. So will es
der Gesetzgeber. Wie wird
die Terminservicestelle in
Brandenburg aufgestellt
sein?
Wir beginnen mit einer
schlanken Lösung. Die Ter‐
minservicestelle wird täg‐
lich zu bestimmten Zeiten
erreichbar sein. Aus
unserer Sicht wird das reichen, da es
in Brandenburg kein generelles Prob‐
lem mit Wartezeiten gibt, sondern
Einzelfälle vermittelt werden müssen.
Wie finden Terminservicestelle und
freie Termine in Facharztpraxen
zueinander?
Die KBV arbeitet an einer Software,
welche webbasiert durch die Arzt‐
praxen und die Terminservicestelle
genutzt werden kann. Außerdem bleibt
immer noch die telefonische Absprache
und Vermittlung.
Seite 6| AUSGABE 11 / 2015
Soll es eine Verpflichtung für Fachärzte
geben, freie Termine bei der Termin‐
servicestelle zu melden?
Nein. Der Vorstand wird der Ver‐
treterversammlung eine Honorarre‐
gelung vorschlagen, die praktisch die
Annahme einer von der Politik gewoll‐
ten 4‐Wochen‐Überweisung bei den
Fachärzten fördert. In der Mehrzahl
der Fälle soll diese Überweisung durch
direkte Vergabe von Terminen in den
Facharztpraxen „abgearbeitet“ wer‐
den. Das entlastet eine Terminservice‐
stelle und bedeutet damit für uns
Ärzte weniger Verwaltungskosten.
Warum sollten Fachärzte überhaupt
ein Interesse daran haben, dass die Ter‐
minvermittlung funktioniert? Es kann
ihnen doch egal sein, wenn ein Patient
im Krankenhaus behandelt wird …
Leider ist das so nicht! Der Gesetz‐
geber hat den Krankenhäusern näm‐
lich eine volle Vergütung zum Orien‐
tierungspunktwert und ohne Mengen‐
begrenzung im Gesetz zugesichert.
Noch mehr: Diese Vergütung muss
Intern
Aktuell im Gespräch
aus dem Facharzttopf – höchstwahr‐
scheinlich arztgruppenbezogen –
bezahlt werden. Dann zahlen etwa die
niedergelassenen Chirurgen die „EBM‐
Rechnungen“ der Krankenhaus‐
Chirurgen, die beispielsweise von Haus‐
ärzten per 4‐Wochen‐Überweisung
veranlasst wurden, aus ihrem eigenen
„Geldbeutel“. Das ist die Politik der
Großen Koalition!
Stichwort dringliche Überweisung.
Sehen Sie da auch die Hausärzte in der
Pflicht?
Zur Klarstellung: Beim Thema Ter‐
minservicestelle muss eine gesetzliche
4‐Wochen‐Frist eingehalten werden.
Das hat nichts mit einer medizinischen
Dringlichkeit zu tun, die sich nach der
jeweiligen Indikation oder Diagnose
richtet. Die Hausärzte sind aber immer
gefordert. Sie benötigen für ihre Pa‐
tientenbehandlung die Zusammenar‐
beit mit den Fachärzten und müssen
deshalb auch einschätzen, wie not‐
wendig oder indiziert eine Überwei‐
sung überhaupt ist und wie schnell
ein Problem geklärt werden sollte.
Normal – 4 Wochen – oder noch
dringlicher?
Herr Dr. Noack, vielen Dank für das
Gespräch!
Die Fragen stellte Ute Menzel.
Gesetzliche Vorgaben
Der Gesetzgeber hat mit dem Versorgungsstärkungsgesetz alle Kassenärztli‐
chen Vereinigungen dazu verpflichtet, bis zum 23. Januar 2016 eine Termin‐
servicestelle (TSS) einzurichten. Aufgabe der TSS ist es, gesetzlich Kranken‐
versicherten bei Vorliegen einer entsprechenden Überweisung einen Behand‐
lungstermin bei einem Facharzt anzubieten, der maximal vier Wochen in der
Zukunft liegt. Für Augenärzte und Gynäkologen gibt es keinen Überweisungs‐
vorbehalt. Gelingt es der Terminservicestelle nicht, in der genannten Frist den
Versicherten einen Termin bei Vertragsärzten anzubieten, hat sie einen Termin
zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus zu vermitteln. Letzte Details,
etwa zur für die Versicherten zumutbaren Entfernung, müssen noch im Bun‐
desmantelvertrag definiert werden und standen zum Redaktionsschluss noch
nicht fest.
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 7
Intern
Berufspolitik
„Fatale Folgen für Grundversorgung“
Bundestag beschließt Krankenhausstrukturgesetz / KBV und
KVen kritisieren Änderungen der Notfallversorgung
Der Bundestag hat mit der Mehrheit
der beiden Regierungsfraktionen am
5. November das Krankenhausstruk‐
turgesetz beschlossen. Darin ist unter
anderem geregelt, dass in Kranken‐
häusern so genannte Portalpraxen
eingerichtet werden sollen, in denen
die Kassenärztlichen Vereinigungen
gemeinsam mit den Krankenhausbe‐
treibern den ambulanten Notdienst
organisieren.
Dieses Vorhaben stieß auf heftige
Kritik aus der niedergelassenen Ärzte‐
schaft. Einstimmig hatte sich beispiels‐
weise die Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) auf ihrer Sondersitzung am
30. Oktober dagegen ausgesprochen.
Mit dieser Regelung „sollen in Zukunft
alleine die niedergelassenen Haus‐
und Fachärzte die politisch gewollten
Preissteigerungen der Krankenhaus‐
ambulanzen bezahlen“, heißt es in der
dazu beschlossenen Resolution. Und
weiter: „Darüber hinaus tragen die
Vertragsärzte das gesamte Mengen‐
risiko, insbesondere das durch man‐
gelnde Erfahrung und Qualifikation
bedingte Unwirtschaftlichkeitspoten‐
tial der im Wesentlichen durch Ärzte
in Weiterbildung geleisteten Notfall‐
versorgung der Kliniken, zumal es
nach wie vor keine sinnvolle Patien‐
tensteuerung gibt. Jeder Patient, der
in Zukunft als ‚Notfall’ in Klinikambu‐
Seite 8 | AUSGABE 11 / 2015
lanz oder Praxis kommt, muss zu jeder
Uhrzeit zum vollen Preis vergütet
werden. Dadurch schafft der Gesetz‐
geber ein völlig neues System mit
fatalen Folgen für die haus‐ und
fachärztliche Grundversorgung. Die
Bundesregierung scheint sich nun
endgültig vom Grundsatz ‚ambulant
vor stationär’ zu verabschieden und
ein gigantisches Projekt der Fehl‐ und
Überversorgung staatlich organisiert
anschieben zu wollen.“
Scharfe Kritik gab es zuvor auch
schon vom Tabakskollegium, der Ar‐
beitsgemeinschaft der Kassenärzt‐
lichen Vereinigungen (KVen) Branden‐
burg, Sachsen, Sachsen‐Anhalt und
Thüringen. Brandenburgs KV‐Vorsit‐
zender Dr. Hans‐Joachim Helming
etwa monierte: „Vor jedes Kranken‐
haus ohne Bedarfsprüfung eine Por‐
talpraxis zu setzen, ist mit Blick auf
die medizinische Versorgung und
ebenso aus wirtschaftlicher Sicht voll‐
kommener Unsinn. Bedarfs‐ und sach‐
gerechte Versorgungsstrukturen las‐
sen sich nur nach sorgfältiger Prüfung
aufbauen. Das unnötig aufgewendete
Geld wird sonst in der ambulanten
ärztlichen Versorgung fehlen und eine
Patientenverschiebung aus der nor‐
malen vertragsärztlichen Behandlung
auf die Notfallebene bewirken.“
ute
Intern
Berufspolitik
Betriebskostenanstieg dreimal höher
als Praxisüberschuss‐Entwicklung
Zi‐Praxis‐Panel 2014: Nach wie vor Einkommensunterschiede
zwischen Klinik und Praxis
117.100 Euro betrugt der durch‐
schnittliche Jahresüberschuss eines
Vertragsarztes in 2013 – ein Plus von
rund 7.000 Euro gegenüber dem Vor‐
jahr. Zu diesem Ergebnis kommt das
Zentralinstitut für die kassenärztliche
Versorgung (Zi) nach der Analyse der
Daten des Zi‐Praxis‐Panels 2014.
Trotz dieses Zuwachses verdiene ein
Vertragsarzt mit der Behandlung ge‐
setzlich Versicherter aber nach wie vor
deutlich weniger als ein Kollege mit ver‐
gleichbarer Qualifikation im Kranken‐
haus in der gleichen Arbeitszeit, kriti‐
sierte Zi‐Geschäftsführer Dr. Dominik
von Stillfried.
Als Vergleichswert hat der Bewer‐
tungsausschuss 2007 einen Referenz‐
wert gebildet, der sich am Oberarzt‐
gehalt orientiert. Dabei wurde laut Zi
auch berücksichtigt, dass ein selbstän‐
diger Arzt mit rund 49 Wochenstunden
mehr arbeite als ein angestellt tätiger
Kollege.
Um die Jahresüberschüsse der ein‐
zelnen Praxen mit diesem Referenz‐
wert vergleichbar zu machen, hat das
Zi sie standardisiert. Beispielsweise
wurde davon ausgegangen, dass alle
Leistungen der Praxis wie die Behand‐
lung gesetzlich versicherter Patienten
vergütet werden. Außerdem wurde
die Normarbeitszeit zugrunde gelegt.
So errechnete das Zi für 2013 einen
Jahresüberschuss von 117.100 Euro.
Ein vergleichbares Bruttogehalt eines
Oberarztes im Krankenhaus liege der‐
zeit bei 135.000 Euro. „Während die
Klinikärzte von Tariferhöhungen pro‐
fitieren, verringerte sich das Einkom‐
men der Vertragsärzte durch stetig
steigende Betriebskosten“, sagte
Dr. von Stillfried.
Denn auch das zeigen die Daten des
Praxis‐Panels: Die Betriebskosten in
den Praxen stiegen zwischen 2010 und
2013 um 7,7 Prozent an. Am stärksten
– um 16,8 Prozent – kletterten dabei
die Personalkosten. Auch die Ausga‐
ben für Wartung und Instandhaltung
gingen um 11,5 Prozent nach oben.
Angesichts dieser Zahlen, so der
Zi‐Geschäftsführer, sei die seit Jahren
von der Kassenärztlichen Bundesver‐
einigung geforderte Angleichung der
Vergütung „längst überfällig“.
Im Zi‐Praxis‐Panel erhebt das Zi
jährlich die Kosten, Einnahmen und
Überschüsse von Praxen. An der Erhe‐
bung in 2014 beteiligten sich rund
ute
5.500 Praxen.
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 9
Intern
Berufspolitik
„Lass dich nieder!“ versilbert
KBV‐ / KV‐Nachwuchskampagne mit Econ‐Award geehrt
Erneut gab es Lorbeeren für die ge‐
meinsame Imagekampagne von Kas‐
senärztlicher Bundesvereinigung und
den Kassenärztlichen Vereinigungen.
Genauer gesagt, die Nachwuchskam‐
pagne „Lass dich nieder!“ wurde Ende
Oktober mit einem silbernen Econ‐
Award geehrt.
„Hier stehen die Ärzte von morgen
im Mittelpunkt, und sie bringen nicht
nur eindrucksvoll ihren Beruf näher,
sondern werden exzellent über ihre
Möglichkeiten als künftige niederge‐
lassene Ärzte informiert. Der vortreff‐
liche Mix aus Instrumenten aller Me‐
dien hat eine außerordentlich große
Resonanz bei der Zielgruppe der Me‐
dizinstudenten erzeugt, und die Reich‐
weite der Kampagne übersteigt alle
Seite 10 | AUSGABE 11 / 2015
Erwartungen. Der Slogan ‚Die Haus‐
und Fachärzte von morgen. Wir arbei‐
ten für Ihr Leben gern.‘ rahmt die
Kampagne sehr gelungen in den
Gesamtkontext der parallel laufenden
Ärzte‐Image‐Kampagne ein“, begrün‐
dete die Jury ihre Entscheidung.
Mit dem Econ‐Award ehren Econ‐
Verlag und Handelsblatt seit 2007
besondere Beispiele der Unterneh‐
menskommunikation.
Intern
Praxis aktuell
Honorarverteilung im II. Quartal 2015
Bemessungsgrundlage für die Honorarverteilung des Quartals II/2015 ist der
am 27.3.2015 von der Vertreterversammlung beschlossene Honorarverteilungs‐
maßstab (HVM).
Den aktuellen HVM finden Sie jederzeit im Internet unter
www.kvbb.de/Praxis/Honorar/
Eine wesentliche Änderung in der Honorarverteilung ab diesem Quartal stellt
dabei die Teilung des leistungsbezogenen Honorarfonds „Geriatrie, Palliativme‐
dizin und Sozialpädiatrie“ gem. § 8 Abs. 8 HVM in die kinderärztlichen Leistungen
zum einen und die rein hausärztlichen Leistungen zum anderen dar.
Eine weitere Neuerung ergibt sich durch die EBM‐Änderung hinsichtlich der
Streichung der hälftigen Versichertenpauschalen (GOP 03010/04010 EBM) im
EBM. Die seit dem Quartal IV/2013 von der KVBB in Höhe von 14 Euro einmal im
Behandlungsfall gezahlte Förderpauschale bei Urlaubs‐/Krankheitsvertretung
im hausärztlichen Versorgungsbereich wurde mit der Streichung der GOP
03010/04010 EBM gegenstandlos.
Wesentliche Eckdaten der Honorarverteilung
Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) betrug in diesem Quartal
ca. 198,8 Mio. Euro.
Zusätzlich konnten für Leistungen außerhalb der MGV (sogenannte EGV‐Leis‐
tungen) ca. 73,7 Mio. Euro vergütet werden.
Die Anzahl der gesetzlich Versicherten mit Wohnort im Land Brandenburg
bestimmt maßgeblich die Höhe der MGV. Wie der Grafik auf Seite 12 zu entneh‐
men ist, stellt sich die Versichertenentwicklung im Vergleich zum Vorjahr stabil
dar. Der leichte Anstieg der seit circa einem Jahr zu verzeichnen ist, setzt sich
auch in diesem Quartal fort. Der negative Trend speziell bei den Ortskranken‐
kassen wird hauptsächlich durch die wachsenden Versichertenzahlen der
Innungskrankenkassen sowie der Ersatzkassen ausgeglichen.
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 11
Intern
Praxis aktuell
Versichertenentwicklung II/2015 zu II/2014
0,36 %
GKV
Kassenarten
AOK
‐ 1,72 %
BKK
IKK
LKK
KN
0,37 %
1,87 %
II/2015
‐ 1,57 %
II/2014
‐ 0,43 %
1,41 %
EK
0,5 Mio.
1,0 Mio.
1,5 Mio.
2,0 Mio.
Versicherte
Für die RLV überschreitenden Leistungsanteile konnte im fachärztlichen Ver‐
sorgungsbereich eine Vergütung in Höhe von ca. 20,9 Prozent des jeweiligen
Orientierungspunktwertes (OW) erfolgen. Im hausärztlichen Versorgungsbe‐
reich konnten die überschreitenden Leistungsanteile mit dem vollen OW ver‐
gütet werden. Die durchschnittliche Überschreitung der Regelleistungsvolumina
betrug bei Hausärzten ca. 7 Prozent und bei Fachärzten ca. 18 Prozent.
Honorarfonds/Grundbeträge
Der Honorarfonds Labor wurde mit ca. 0,5 Mio. Euro abermals überschritten
und musste daher zulasten der ärztlichen Vergütungsvolumina gestützt werden.
Für Leistungen in Verbindung mit dem Bereitschaftsdienst erfolgte die Vergü‐
tung der Notfallbehandlungen durch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung
teilnehmende Ärzte, Institute und Krankenhäuser während der Zeiten des
organisierten Notfalldienstes mit einer Quote von 88,608 Prozent des Orientie‐
rungspunktwertes.
Die Verteilung der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina ist auf den
nächsten Seiten tabellarisch dargestellt:
Seite 12 | AUSGABE 11 / 2015
2,5 Mio.
Intern
Praxis aktuell
Hausärztliches Vergütungsvolumen
Quartal II/2015
86,3 Mio. Euro
Quote
darunter:
Rückstellungen/Einstellungen/Bereinigungen
0,3 Mio. Euro
Entnahme für den Strukturfonds
0,1 Mio. Euro
Entnahme für den
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
3,6 Mio. Euro
Einzelleistungen / Förderungen
0,2 Mio. Euro
Leistungsbezogene Honorarfonds
4,0 Mio. Euro
Honorarfonds zur Vergütung der Kosten‐
pauschalen des Kapitels 40 EBM
0,2 Mio. Euro
100 %
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
der Empfängnisregelung, Sterilisation und
Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM
0,002 Mio. Euro
100 %
Honorarfonds zur Vergütung der als
Auftragsleistung durchgeführten
Langzeit‐EKG‐Auswertungen
(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
0,003 Mio. Euro
93,224 %
Honorarfonds Haus‐ und Heimbesuche
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
2,7 Mio. Euro
100 %
Honorarfonds für die geriatrische Versorgung
sowie der Palliativmedizin
Abschnitte 3.2.4 und 3.2.5 EBM
1,0 Mio. Euro
36,343 %
Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte
Leistungen der Sozialpädiatrie sowie der
Palliativmedizin
Abschnitte 4.2.4 und 4.2.5 EBM
0,1 Mio. Euro
54,599 %
RLV‐/QZV‐Leistungen zzgl. Vergütung
für Überschreitungsleistungen
78,1 Mio. Euro
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 13
Intern
Praxis aktuell
Fachärztliches Vergütungsvolumen
Quartal II/2015
90,1 Mio. Euro
Quote
Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)
1,7 Mio. Euro
100 %
Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)
3,8 Mio. Euro
100 %
darunter:
Rückstellungen/Einstellungen/Bereinigungen
1,1 Mio. Euro
Entnahme für den Strukturfonds
0,1 Mio. Euro
Entnahme für den
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
13,6 Mio. Euro
Einzelleistungen / Förderungen
0,5 Mio. Euro
Leistungsbezogene Honorarfonds
6,9 Mio. Euro
Honorarfonds zur Vergütung der
Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM
1,7 Mio. Euro
100 %
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen
der Fachärzte für Pathologie und
Neuropathologie
1,3 Mio. Euro
86,534 %
Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen
der Empfängnisregelung, Sterilisation und
Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen)
Abschnitt 1.7.5 bis 1.7.7 EBM
1,8 Mio. Euro
100 %
0,02 Mio. Euro
100 %
Honorarfonds zur Vergütung der Notfall‐
behandlungen durch nicht an der vertragsärzt‐
lichen Versorgung teilnehmende Ärzte,
Institute und Krankenhäuser außerhalb der
Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
0,5 Mio. Euro
87,156 %
Honorarfonds Haus‐ und Heimbesuche
(GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
0,4 Mio. Euro
100 %
1,2 Mio. Euro
57,702 %
Honorarfonds zur Vergütung der als
Auftragsleistung durchgeführten
Langzeit‐EKG‐Auswertungen
(GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
Honorarfonds „Strukturpauschale
konservative Augenheilkunde“
Intern
Praxis aktuell
Arztgruppenbezogene Honorarfonds
1,3 Mio. Euro
Honorarfonds Strahlentherapie
(für übrige Leistungen von Fachärzten für
Strahlentherapie)
0,03 Mio. Euro
75,474 %
Honorarfonds Laboratoriumsmedizin
(für übrige Leistungen von Fachärzten für Labo‐
ratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern)
0,04 Mio. Euro
81,883 %
Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte
(für Leistungen von Fachärzten für Humange‐
netik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie
und Toxikologie und der Vertragsärzte, für die
kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird)
0,1 Mio. Euro
100 %
Honorarfonds Psychotherapie
(für übrige MGV‐Leistungen von ausschließlich
psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und
Vertragstherapeuten)
1,0 Mio. Euro
74,216 %
Honorarfonds Nephrologie
(für Leistungen von Fachärzten für Innere Medi‐
zin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entspre‐
chender Institute bzw. Ärzte mit nephrologi‐
schem Schwerpunkt)
0,2 Mio. Euro
80,855 %
RLV‐/QZV‐Leistungen zzgl. Vergütung für
Überschreitungsleistungen
61,1 Mio. Euro
Bitte lesen Sie weiter auf der nächsten Seite.
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 15
Intern
Praxis aktuell
Einen Überblick über die außerhalb der MGV gezahlten Vergütungen / Kosten
gibt die nachfolgende Tabelle:
Leistungen außerhalb der MGV
Quartal II/2015
Gesamt
Leistungen des ambulanten Operierens
9,0 Mio. Euro
Präventionsleistungen
13,4 Mio. Euro
Mammographie‐Screening
1,8 Mio. Euro
Strahlentherapie
2,2 Mio. Euro
DMP
9,0 Mio. Euro
Impfen
1,5 Mio. Euro
Wegepauschalen
0,8 Mio. Euro
Antrags‐ und genehmigungspflichtige
psychotherapeutische Leistungen/Probatorik
8,3 Mio. Euro
Nephrologische Leistungen
2,2 Mio. Euro
Dialysesachkosten
14,4 Mio. Euro
Nichtärztliche Praxisassistenten
0,5 Mio. Euro
Zuschläge zur PFG
1,0 Mio. Euro
Zuschläge für die sozialpädiatrische Versorgung
Restliche Leistungen / Sonderverträge
0,06 Mio. Euro
9,4 Mio. Euro
Nachvergütung
Eine Nachvergütung für die Dialysesachkosten des Jahres 2009 konnte im
Quartal II/2015 ausgelöst werden. Im Rahmen der Verhandlungen zur Gesamt‐
vergütung des Jahres 2009 wurde damals durch das Landesschiedsamt Berlin/
Brandenburg beschlossen, dass die Dialysesachkosten außerhalb der MGV nach
Maßgabe der Regelungen des EBM mit einer zweiprozentigen Absenkung zu
vergüten sind. Diese Entscheidung hatte die KV Brandenburg gegenüber dem
Landessozialgericht beanstandet und eine volle Vergütung der Dialysesach‐
kosten gefordert. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches ist es gelungen,
die Absenkung auf 1 Prozent zu verringern.
Seite 16 | AUSGABE 11 / 2015
Intern
Praxis aktuell
Infos zur neuen AU‐Bescheinigung
online
Für die Bescheinigung der Arbeitsun‐
fähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
nur noch das Formular 1, den „gelben
Schein“. Der sogenannte Auszahl‐
schein zum Bezug des Krankengeldes
von der Krankenkasse (Formular 17)
fällt weg.
führliche Praxisinformation. Diese
finden Sie auf unserer Internetseite
unter www.kvbb.de. Geben Sie dafür
einfach den Webcode „web100“ in
das Suchfeld ein, und Sie gelangen
direkt zu den Informationen.
Über diese Änderungen hatten wir
Sie bereits in „KV‐Intern“ 10/2015,
S. 12‐13, informiert. Von der Kassen‐
ärztlichen Bundesvereinigung gibt es
dazu jetzt auch noch einmal eine aus‐
Anzeige
Intern
Praxis aktuell
Abgabefrist für die
Quartalsabrechnung IV/2015
endet am 8.1.2016
Ungeachtet der verpflichtenden Online‐Abrechnung sind weiterhin einige Unter‐
lagen auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden
Unterlagen wie:
• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung
• Mitteilung der Vertragskasse über ihre Leistungspflicht für
Psycho‐/ Verhaltenstherapie
• Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr
(sofern keine Versichertenkarte vorlag),
• Abrechnungsscheine für Asyl‐ und Sozialämter
(sofern Abrechnung über die KVBB),
• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
verwandte Rechtskreise (sofern keine Versichertenkarte vorlag),
können zu den folgenden Zeiten entweder persönlich, mittels Kurier oder auf
dem Postweg eingereicht werden.
Abgabetermine für ergänzende Unterlagen zur
Quartalsabrechnung IV/2015
Cottbus
Termine
Potsdam
Frankfurt/O. im Ärztehaus Thiem‐Str. 112
Eingang über Leipziger Str.
Montag, 4.1.2016
9 bis 17 Uhr
Dienstag, 5.1.2016
9 bis 17 Uhr
Mittwoch, 6.1.2016
9 bis 17 Uhr
Donnerstag, 7.1.2016
9 bis 17 Uhr
Freitag, 8.1.2016
9 bis 17 Uhr
Seite 18 | AUSGABE 11 / 2015
9 bis 17 Uhr
9 bis 16 Uhr
9 bis 16 Uhr
9 bis 17 Uhr
Intern
Praxis aktuell
Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartals‐
gerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen.
Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist sind vor Fristablauf schriftlich und
begründet an die KVBB zu richten. Die Abrechnungsdaten werden über das
Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die
Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.
Bitte senden Sie Ihre Abrechnungsunterlagen an die Fax‐Nr.: 0331/23 09 545
Wenn das nicht möglich ist, richten Sie die Post an:
KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Zentrale Formularbestellung in Potsdam
Fax: 0331/98 22 98 04
Tel.: 0331/98 22 98 05
• Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer nicht vergessen
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AUSGABE 11 / 2015 | Seite 19
Intern
Praxis aktuell
Verordnung medizinischer Reha
wird vereinfacht
Ab dem 1. April 2016 ermöglicht die
Rehabilitations‐Richtlinie eine ein‐
fachere Verordnung medizinischer
Rehabilitation. Die Änderungen im
Überblick:
• Künftig darf die Verordnung jeder
Vertragsarzt – auch ohne diesbe‐
zügliche zusätzliche Qualifikation –
ausstellen. Eine gesonderte
Abrechnungsgenehmigung ist
nicht mehr erforderlich.
• Die Verordnung erfolgt dann
allein und direkt auf Muster 61.
• Muster 60 entfällt ersatzlos.
Damit erübrigt sich das bisherige
zweistufige Verordnungsver‐
fahren, d. h. vor der Verordnung
müssen Sie sich nicht mehr an die
Krankenkassen („Antrag zum
Antrag“) wenden.
Seite 20 | AUSGABE 11 / 2015
• Sollten Sie allerdings Zweifel an
der Zuständigkeit der gesetzlichen
Krankenversicherung für die Ver‐
ordnung haben, können Sie den
neuen „Teil A“ auf Muster 61 aus‐
füllen. Die Krankenkasse ist dann
verpflichtet zu klären, welcher
Kostenträger zuständig ist. Zudem
kann hierüber auch eine Beratung
des Patienten durch die Kranken‐
kasse veranlasst werden.
Die Änderungen stehen noch unter
dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung
durch das Bundesgesundheitsminis‐
terium. Wir informieren Sie, sobald
das neue Muster 61 bestellbar ist.
Unser Service für Sie
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Intern
Praxis aktuell
Förderung fallzahlstarker
Versorgerpraxen entfällt
Vereinbarung zwischen KV Brandenburg und AOK Nordost
gekündigt
Der Vertrag zwischen KV Branden‐
burg und AOK Nordost zur „Förderung
fallzahlstarker Versorgerpraxen zur
Sicherung der Patientenversorgung“
ist zum 30. September dieses Jahres
ausgelaufen. Die Krankenkasse hatte
ihn gekündigt, weil sie nach einer ge‐
meinsamen Evaluation der Vereinba‐
rung Zweifel an der Zielgenauigkeit
des Vertrages hatte.
Hintergrund: Im Jahr 2012 wurde der
Vertrag zur „Förderung fallzahlstarker
Versorgerpraxen zur Sicherung der
Patientenversorgung“ zwischen der
AOK Nordost und KV Brandenburg
geschlossen. Im Fokus der Förderung
standen hausärztliche Praxen in unter‐
versorgten Regionen sowie fallzahl‐
starke Facharztpraxen, die viele
Patienten aufgrund ihrer fachlichen
Spezialisierung auch aus anderen,
weiter entfernten Regionen
betreuten. Dieser Gedanke stand im
Sinne einer Unterstützung für das
überdurchschnittliche Engagement
der Ärzte in Regionen mit einer gerin‐
gen Arztdichte und damit höherem
Patientenaufkommen.
Die KV Brandenburg ist bestrebt,
wesentliche Aspekte und Versorgungs‐
inhalte der Vereinbarung in naher
Zukunft neu zu platzieren.
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AUSGABE 11 / 2015 | Seite 21
Intern
Praxis aktuell
Wegen bürokratischer Auswüchse
BVA beendet Tonsillotomie‐Vertrag mit der Knappschaft zum
Jahresende
Bereits seit einigen Jahren hat die
KVBB Verträge mit einzelnen Kranken‐
kassen abgeschlossen, die es ermög‐
lichen, insbesondere die nicht vom
GKV‐Katalog erfasste Verkleinerung
der Gaumenmandeln bei Kindern
durchzuführen und abzurechnen.
Anfang des Jahres erreichte die
KVBB die Aufforderung der Knapp‐
schaft, den seit 2013 bestehenden
Tonsillotomie‐Vertrag umfassend zu
überarbeiten. So sollte aufgrund von
Forderungen des Bundesversiche‐
rungsamtes (BVA) u. a. für die einge‐
bundenen Anästhesisten und nachbe‐
handelnden HNO‐Ärzte jeweils eine
Teilnahmeerklärung vorgesehen wer‐
den. Außerdem sollten auch die ope‐
rierenden HNO‐Ärzte, die bereits an
anderen Tonsillotomie‐Verträgen teil‐
nehmen, für die Knappschafts‐Ver‐
sicherten die Teilnahme am Vertrag
separat erklären.
Seite 22 | AUSGABE 11 / 2015
Die KVBB hat daraufhin die Knapp‐
schaft gebeten, beim BVA gegen diese
bürokratischen und formalistischen
Forderungen zu intervenieren.
Leider ist es der Knappschaft nicht
gelungen, dass BVA von seinen
Forderungen abzubringen. Da die
KVBB nicht bereit war, diese zusätz‐
lichen Hürden und bürokratischen
Blüten in den Vertrag aufzunehmen,
hat das BVA die Knappschaft aufge‐
fordert, den Vertrag zu kündigen. Der
Vertrag zur Durchführung einer Ton‐
sillotomie mit der Knappschaft endet
daher zum 31.12.2015.
Unser Service für Sie
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Fachbereich Verträge 0331/23 09 498
Intern
Praxis aktuell
Nachgefragt: Umsetzung der KE‐RL
In KV‐Intern 5/2015 hatten wir Sie
über die Änderungen an der Kranken‐
hauseinweisungs‐Richtlinie (KE‐RL)
sowie die scharfe Kritik der Kassen‐
ärztlichen Vereinigung Brandenburg
(KVBB) an den Regelungen informiert.
Leider sind die Krankenkassen nicht
bereit, an einer vollständigen und
praktikablen Informationsplattform
mitzuwirken, mit der die Umsetzung
der KE‐RL effizient zu realisieren wäre.
An der Verbindlichkeit der KE‐RL für
alle Vertragsärzte ändert das jedoch
leider nichts.
Im Zusammenhang mit der neuen
Richtlinie haben uns einige Fragen aus
der Ärzteschaft erreicht, die sicherlich
für viele Kollegen aus dem Land Bran‐
denburg interessant sind.
Ist es ohne Abweichung von der Richt‐
linie möglich, z. B. einen Patienten,
selbstverständlich indikationsgerecht,
zu einer nicht akuten d. h. planbaren
Koronarangiographie stationär einzu‐
weisen?
Grundsätzlich sind Koronarangio‐
graphien Bestandteil des EBM (GOP
34291 EBM) und gehören damit zur
ambulanten Diagnostik. Diese speziel‐
len Untersuchungen werden indessen
derzeit nur von zwei vertragsärztlichen
Praxen des Landes Brandenburg ange‐
boten. Ist es dem Patienten unter Be‐
rücksichtigung seiner Erkrankung
möglich, diese Praxen aufzusuchen
und bieten diese Praxen auch Unter‐
suchungstermine in dem erforder‐
lichen Zeitfenster an, sind Sie verpflich‐
tet, die Patienten an diese Praxen zu
verweisen. Ist es dem Patienten auf‐
grund seiner Erkrankung nicht zumut‐
bar, die weit entfernte Praxis aufzu‐
suchen oder steht in diesen Praxen
kein der Behandlungsnotwendigkeit
entsprechender Behandlungstermin
zur Verfügung, ist die Inanspruch‐
nahme des Krankenhauses für diese
Untersuchung aus unserer Sicht ohne
Verstoß gegen die o. g. Richtlinie
möglich.
Welches Vorgehen bzw. rechtliche
Absicherung zur Vermeidung einer
möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung
würden Sie empfehlen, wenn es un‐
praktikabel und zum Teil unmöglich
erscheint, alle ambulanten Behand‐
lungsalternativen zu prüfen oder zu
nutzen?
Unpraktikabilität ist leider kein
Grund, ggf. vorhandene ambulante
Behandlungsalternativen nicht zu
prüfen. Die KVBB stellt bereits jetzt in
elektronischer Form Informationen
zur Verfügung, die zu diesem Zweck
genutzt werden können (auf der
Homepage der KVBB, unter
www.arztsuche.kvbb.de). Derzeit
arbeiten wir daran, die dort vorhande‐
nen Daten weiter zu vervollständigen
und für die Ärzte noch praktikabler zu
gestalten. In Betracht kommt darüber
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 23
Intern
Praxis aktuell
hinaus, bei der KVBB direkt ambulante
Behandlungsmöglichkeiten zu erfra‐
gen. Für derartige Anfragen steht
unseren Mitgliedern unser Informa‐
tionsdienst unter der Telefonnummer
0331/98 22 98 01 zur Verfügung.
Soweit Sie allerdings Informationen
im Einzelfall nicht oder aber nur mit
einem unverhältnismäßigen Aufwand
erlangen können, dürfte ein eventu‐
eller Prüfantrag der Krankenkassen
keinen Erfolg haben. Wichtig ist aller‐
dings, dass Sie Ihre Suche nach Behand‐
lungsalternativen dokumentieren,
denn meist ist die Erinnerung an den
konkreten Fall zum Zeitpunkt eines
eventuellen Prüfverfahrens nicht
mehr vorhanden oder sehr ungenau.
Welche rechtliche Begründung ist
notwendig, wenn ein Patient die ambu‐
lante Vorstellung in einer wohnortfer‐
nen Einrichtung nicht realisieren kann?
In Betracht kommt stets nur eine
Begründung, welche sich auf den ak‐
tuellen Gesundheitszustand des Pa‐
tienten bezieht. Indikation und medi‐
zinische Risiken können durchaus hin‐
reichender Grund dafür sein, dass eine
weit entfernte ambulante Behand‐
lungsalternative für den Patienten un‐
zumutbar ist. Deshalb sollten Sie in
einem solchen Fall ebenfalls genau
dokumentieren, weshalb Sie die Inan‐
spruchnahme des Krankenhauses für
notwendig erachten und eine wohnort‐
ferne ambulante Behandlungsalterna‐
tive ausscheidet.
Seite 24 | AUSGABE 11 / 2015
Mit welchen Konsequenzen ist zu rech‐
nen, wenn eine stationäre Einweisung
z. B. zu einer planbaren Koronarangio‐
graphie in ein nahe gelegenes Kranken‐
haus erfolgt, wobei eine ambulante
Untersuchung in einer deutlich entfern‐
ten Klinik angeboten wird?
Unterlässt es ein Vertragsarzt pflicht‐
widrig, eine notwendige ambulante
vertragsärztliche Diagnostik zu veran‐
lassen und stellt dieser stattdessen
eine nicht erforderliche stationäre
Einweisung für eine Diagnostik im
Krankenhaus aus, so kann die Kranken‐
kasse die im Krankenhaus entstande‐
nen Kosten (Vergütungsanspruch des
Krankenhauses) im Wege eines Re‐
gresses eines sonstigen Schadens gel‐
tend machen. Hierüber entscheiden
die Prüfgremien nach § 106 SGB V auf
der Grundlage der geltenden Prüfver‐
einbarung, die Sie im Internet nachle‐
sen können. Wir haben auf diese Kon‐
sequenz bereits in unserem Artikel in
„KV‐Intern” 1/2014 hingewiesen.
Intern
Praxis aktuell
Kombination von Einzel‐ und
Gruppentherapie möglich
Psychotherapie‐Richtlinie angepasst
Seit dem 16.10.2015 dürfen Einzel‐
und Gruppentherapien im Rahmen der
psychoanalytisch begründeten Ver‐
fahren kombiniert werden. Dies war
bislang nur in Ausnahmefällen in der
tiefenpsychologisch fundierten Psycho‐
therapie möglich. Dafür wurden Formu‐
lierungen in § 19 und § 23b Absatz 1
der Psychotherapie‐Richtlinie ange‐
passt.
Nun dürfen sowohl die analytische,
die tiefenpsychologisch fundierte Psy‐
chotherapie als auch die Verhaltens‐
therapie als Einzel‐, Gruppen‐ oder als
Kombination beider Behandlungen
durchgeführt werden.
Die jeweiligen Kontingente richten
sich nach der überwiegend durchge‐
führten Anwendungsform. Die in Grup‐
pentherapie durchgeführte Doppel‐
stunde im Gesamttherapiekontingent
für Einzeltherapien wird demnach als
Einzelstunde gezählt, während die Ein‐
zelstunde im Gesamttherapiekontin‐
gent einer Gruppentherapie als Dop‐
pelstunde zählt.
Verständigen Sie sich mit Ihrem Pa‐
tienten, Einzel‐ und Gruppentherapie
zu kombinieren, ist hierfür ein Gesamt‐
behandlungsplan zu erstellen. Behan‐
deln Sie ihn gleichzeitig mit einem
anderen Therapeuten, sind im Einver‐
ständnis mit dem Patienten die jewei‐
ligen Gesamtbehandlungspläne mitein‐
ander abzustimmen und gegenseitig
über den Behandlungsverlauf zu in‐
formieren.
Unser Service für Sie
Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Psychotherapieanträge: Neue Anschrift bei TK
Ambulante Psychotherapieanträge werden bei der Techniker Krankenkasse
(TK) ab sofort im Fachzentrum in Hamburg bearbeitet. Das teilte die TK der
KV Brandenburg Ende Oktober in einem Schreiben mit.
Psychotherapieanträge sollen deshalb ab sofort an folgende Adresse gesandt
werden:
Techniker Krankenkasse
Fachzentrum Ambulante Leistungen
20905 Hamburg
Seite 26 | AUSGABE 11 / 2015
Intern
Praxis aktuell
Statistiken zur Wirtschaftlichkeit
(WP‐Unterlagen)
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen
die Frühinformation/ WP‐Unterlagen
wieder online zur Verfügung gestellt
haben! Dies erfolgt grundsätzlich
quartalsweise (Februar/ Mai/ August/
November). Sie werden über die Ein‐
stellung unter www.kvbb.de/praxis
informiert. Bitte berücksichtigen Sie,
dass Sie erst nach erfolgter Anmeldung
über Datennerv (Benutzername und
dazugehöriges Passwort) Zugriff auf
die WP‐Unterlagen unter
https://datennerv.kvbb.kv‐safenet.de/
praxis/meine‐praxis/wp‐unterlagen/
erhalten! Oder geben Sie nach Anmel‐
dung den Webcode „web017“ in das
Suchfeld ein.
Unser Service für Sie
Fachbereich Verordnungs‐ und Wirtschaftlichkeitsberatung/ Beschwerde
Tel.: 0331/28 68 612
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AUSGABE 11 / 2015 | Seite 27
Intern
Praxis aktuell
Familienbande
Ich habe über die Stränge geschla‐
gen. Ja, ich bin eine Naschkatze, und ja,
bei Süßem kann ich einfach nicht
widerstehen. Deswegen habe ich ein
monatliches Budget für Süßigkeiten.
Das hat mir Mama‐Specht schon gesetzt,
als ich noch ein Küken war – damit die
Haushaltskasse nicht gesprengt wird.
Und dieses Budget habe ich letzten
Monat hoffnungslos überzogen.
Es geht doch auf Weihnachten zu,
und all die leckeren Köstlichkeiten, die
es jetzt zu kaufen gibt, müssen doch
vorm Fest schon mal durchprobiert wer‐
den. Also habe ich munter drauf losge‐
kauft und weil das Geld nicht reichte,
bei Herrn Grünspecht anschreiben las‐
sen. Doch am Monatsende wollte er
plötzlich sein Geld – aber ich hatte ja
gar nichts mehr. Da hat diese gefiederte
Krämerseele doch tatsächlich Mama‐
Specht angesprochen und sich die Kohle
von ihr geholt.
Na, da konnte ich mir vielleicht was
anhören! Nun müsse schon die Familien‐
kasse geplündert werden, um meine
Fresssucht zu finanzieren. Mama sprach
von „Kollektivhaftung“ und dass nun
die Weihnachtsgeschenke für den
Specht‐Clan eben kleiner ausfallen
müssten …
Sie meinen, Ihre frau specht müsste
deshalb nun ein schlechtes Gewissen
haben? Hat‘se aber nicht. Und fühlt sich
Seite 28 | AUSGABE 11 / 2015
darin seit kurzem sogar höchstrichter‐
lich bestätigt. Das Bundessozialgericht
hat nämlich Ende Oktober entschieden,
dass es in Ordnung ist, wenn eine Kran‐
kenkasse allen niedergelassenen Ärzten
in Brandenburg die Vergütung kürzt,
um die Regressforderungen gegen
einen Arzt zu begleichen. Der konnte
nämlich nicht mehr in Haftung genom‐
men werden, weil er nicht mehr prak‐
tizierte und ausgeflogen war. Und des‐
halb mussten seine Kollegen für ihn
gradestehen und die Pillen für dessen
Patienten bezahlen.
Gerecht ist doch irgendwie anders,
oder? Und Recht haben und Recht
kriegen auch zwei Paar Schuhe. Und
vielleicht hat Mama‐Specht in diesem
Fall doch Recht, von wegen „Kollek‐
tivhaftung“. Ich glaube, die nächsten
vier Wochen werden wohl sehr traurig –
weil zuckerfrei – sein.
Mein Süßigkeiten‐Geld wandert in die
Familienkasse, meint Ihre zerknirschte
frau specht
Intern
Praxis aktuell
Nächstes Mal mit Impfausweis
„Gesund älter werden“ erinnert Senioren an Impfschutz
Impfen schützt – in jedem Alter.
Gerade bei älteren Menschen ist es
wichtig, dass der Impfschutz steht.
Neben den „Dauerbrennern“ Tetanus,
Diphtherie und Pertussis sollten sich
Menschen ab 60 jährlich gegen die
Grippe impfen lassen. Auch die einma‐
lige Impfung gegen Pneumokokken
sollte nicht fehlen.
ben zum Thema Impfschutz im Alter
vom Bündnis „Gesund älter werden
im Land Brandenburg“. Darin baten
die Absender – Gesundheitsminis‐
terium, Kassenärztliche Vereinigung
Brandenburg, Landesärztekammer
und die Volkssolidarität – beim näch‐
sten Arztbesuch den Impfausweis
mitzunehmen, um ihn auf Aktualität
überprüfen zu lassen.
Über 5.000 märkische Senioren er‐
hielten deshalb jüngst ein Info‐Schrei‐
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Intern
Praxis aktuell
gematik informiert: Kartenterminal
GCR 5500‐D verliert Zulassung
Gerät nicht fit für Gesundheitskarten der Generation 2
Das Kartenterminal GCR 5500‐D ver‐
liert die Zulassung für den Einsatz in
der Telematikinfrastruktur. Darüber
informierte die Gesellschaft für Tele‐
matikanwendungen der Gesundheits‐
karte (gematik) mbh im Oktober. In
einer Information auf der gematik‐
Internetseite heißt es dazu:
„Im Zuge der Einführung der elektro‐
nischen Gesundheitskarte (eGK) wur‐
den die Praxen von Ärzten und Zahn‐
ärzten sowie die Krankenhäuser von
2009 bis 2011 mit neuen Kartentermi‐
nals ausgestattet, die das Lesen der
Versichertenstammdaten von der eGK
ohne Konnektor im so genannten
BCS‐Szenario ermöglichen. Zu einem
späteren Zeitpunkt ist geplant, dass
diese Kartenterminals auch Online‐
Anwendungen im Rahmen der Telema‐
tikinfrastruktur unterstützen sollen. Die
erforderliche Anpassung der Karten‐
terminals soll über Software‐Updates
erfolgen. Voraussetzung ist die Zulas‐
sung des jeweiligen Kartenterminals
durch die gematik.
Zwischenzeitlich hat der Kartenter‐
minalhersteller gemalto GmbH die
gematik informiert, den Vertrieb seiner
Kartenterminals GCR 5500‐D mit so‐
fortiger Wirkung einzustellen. Ein Soft‐
Seite 30 | AUSGABE 11 / 2015
wareupdate zum online‐fähigen Kar‐
tenterminal ist nicht geplant.
Auch wurde festgestellt, dass das
Kartenterminal GCR 5500‐D die neuen
Gesundheitskarten der Generation 2
nicht ausreichend unterstützt.
Das Auslesen der Versichertendaten
von der eGK der Generation 1+ ist wei‐
terhin unproblematisch durchführbar.
Zur Vermeidung von Auslesefehlern
zwischen dem Kartenleser und den
neuen Gesundheitskarten der Genera‐
tion 2 hat die gematik die Zulassung
der Kartenleser GCR 5500‐D der
gemalto GmbH mit Wirkung zum
01.01.2016 zurückgenommen. Da vor
dem 1. Quartal 2016 keine eGKs der
Generation 2 ausgegeben werden,
und solange auch keine Leseprobleme
des GCR 5500‐D auftreten, wird sich
der konkrete Zeitpunkt, ab wann die
Kartenterminals nicht mehr genutzt
werden können, an dem Ausgabeda‐
tum der eGKs der Generation 2 aus‐
richten.
Was bedeutet das aktuell?
Die gematik wird an dieser Stelle
(auf ihrer Website, Anmerkung der
Redaktion) rechtzeitig (spätestens
Intern
Praxis aktuell
vier Wochen vorher) darüber infor‐
mieren, wenn Karten der Generation 2
im Feld vorhanden sind und damit ein
zukunftsfähiges Ersatzgerät beschafft
werden sollte.
senen Kartenterminals finden Sie unter:
www.gematik.de/cms/de/zulassung/
zulassungen/bersichtzulassungen/
zulassungsbersicht.jsp“
Wir empfehlen den betroffenen Leis‐
tungserbringern, sich hierzu bei ihren
jeweiligen Vertragspartnern zu infor‐
mieren. Eine Übersicht über die der‐
zeit für den Einsatz in der TI zugelas‐
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AUSGABE 11 / 2015 | Seite 31
Intern
Praxis aktuell
Interaktive Gesundheitsdaten
KBV mit neuem Online‐Recherche‐Instrument
Ein neues Online‐Recherche‐System
mit Zahlen und Fakten rund um das
Gesundheitswesen ging Ende Oktober
auf der Internetseite der Kassenärztli‐
chen Bundesvereinigung (KBV) an
den Start.
Darin hat die KBV auf knapp 100
thematischen Auswertungsseiten in
neun Kapiteln Daten zur medizinischen
Versorgung, zu Gesundheitsfachberu‐
fen oder zu gesellschaftlichen Entwick‐
lungen zusammengetragen. Diese
sind in Form von Karten oder Grafiken,
ergänzt durch erklärende Kommen‐
tare, nutzerfreundlich aufgearbeitet.
Mittels Filtervariablen ist es außerdem
möglich, die Daten selbst zu editieren
und eigene Grafiken bzw. Karten
zusammenzustellen.
Grundlage für das Recherche‐
Instrument sind KBV‐eigene oder
Daten anderer Quellen mit Bezug zur
vertragsärztlichen Versorgung.
Das neue Online‐Recherche‐System
finden Sie unter:
http://gesundheitsdaten.kbv.de
Lieferengpässe bei Impfstoffen
Paul‐Ehrlich‐Institut bietet Online‐Übersicht
Eine Übersicht all jener Human‐Impf‐
stoffe, die derzeit von einem Liefereng‐
pass betroffen sind, bietet das Paul‐
Ehrlich‐Institut (PEI) auf seiner Inter‐
netseite an.
Unter www.pei.de/lieferengpaesse‐
impfstoffe‐human werden Liefereng‐
pässe von Impfstoffen gegen Infek‐
tionskrankheiten, die nach den Em‐
pfehlungen der Ständigen Impfkom‐
mission (STIKO) zur Verfügung stehen,
gelistet.
Seite 32 | AUSGABE 11 / 2015
Laut PEI werden außerdem Impf‐
stoff‐Alternativen oder Handlungs‐
empfehlungen gegeben.
Intern
Sicherstellung
Rechtzeitig mit den Kollegen
abstimmen
Vertreterregelung an den bevorstehenden Feiertagen
Die Feiertage und der Jahreswechsel
stehen vor der Tür, und Sie haben
sicherlich für diese Zeit schon Pläne
mit Ihrer Familie gemacht. In der Ver‐
gangenheit kam es gerade in solchen
Feiertagsperioden immer wieder zu
Beschwerden über die Sicherstellung
der vertragsärztlichen Versorgung. Aus
diesem Grund soll an dieser Stelle noch
einmal an die Einhaltung der vertrags‐
ärztlichen Pflichten bei Praxisabwesen‐
heit erinnert werden. Diese Pflicht er‐
gibt sich sowohl aus § 17 Abs. 3 BMV‐Ä
als auch aus dem Sicherstellungsstatut
der KVBB.
doch davon keine Kenntnis hatten
bzw. selbst im Urlaub sind. Abwesen‐
heiten wegen Urlaubs sind daher unter
den im Versorgungsbereich tätigen
Kollegen so rechtzeitig abzustimmen,
dass eine ausreichende ärztliche Ver‐
sorgung sichergestellt ist.
Für die Dauer der Abwesenheit (auch
von weniger als einer Woche) haben
Sie als Vertragsarzt neben einer ord‐
nungsgemäßen Vertretung auch die
entsprechende rechtzeitige Informa‐
tion Ihrer Patienten sicherzustellen.
Der Vertretungsarzt ist durch Aushang
mit Anschrift, Telefon und Sprechzei‐
ten sowie telefonischer Ansage anzu‐
geben, was voraussetzt, dass dieser
im Vorfeld auch entsprechend infor‐
miert wurde und sein Einverständnis
erklärt hat. Wiederholt erreichen uns
Beschwerden ärztlicher Kollegen, die
als Vertretung angegeben wurden, je‐
Wir möchten hier auch noch einmal
darauf hinwiesen, dass zur Erleichte‐
rung der Anzeige einer Praxisvertre‐
tung eine Funktion im DatenNerv und
im Internet verfügbar ist.
Seite 34 | AUSGABE 11 / 2015
Praxisvertretungen, die länger als
eine Woche dauern, sind gemäß § 32
Abs. 1 Zulassungsverordnung für Ver‐
tragsärzte (Ärzte‐ZV) der Kassenärzt‐
lichen Vereinigung so frühzeitig wie
möglich unter Benennung des Ver‐
treters mitzuteilen.
Wenn Sie sich mit Ihren Benutzer‐
daten für den DatenNerv anmelden
erscheint auf der Übersichtseite ein
Link „Meine Praxisvertretungen“.
Unter diesem Link öffnet sich ein For‐
mular zu Praxisvertretungen.
Dieses Formular kann alternativ zu
dem Vordruck „Anzeige einer Praxis‐
Intern
Sicherstellung
vertretung” genutzt werden. Der
Vorteil der Online‐Variante ist eine
Rückmeldung unter „Meine Meldun‐
gen“ auf der Internetseite bereits nach
einem Werktag. Dadurch haben Sie
eine Übersicht, welche Praxisvertre‐
tungen Sie angezeigt haben und
müssen sich nicht noch einmal rück‐
versichern, ob Ihre Anzeige bei uns
eingegangen ist.
Unser Service für Sie:
Frau Völkel, Tel.: 0331/23 09 326
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 35
Intern
Sicherstellung
Niederlassungen im Oktober 2015
Planungsbereich Mittelbereich
Falkensee
Dr. med. Martin Ising
FA für Allgemeinmedizin
Waldstr. 46 a
14612 Falkensee
Planungsbereich Brandenburg an
der Havel, St./Potsdam‐Mittelmark
Dr. med. Tom Kirchner
FA für Chirurgie/Visceralchirurgie
August‐Bebel‐Platz 2
14532 Kleinmachnow
Dipl.‐Soz.arb./Soz.Päd. (FH)
Malte Kostwald
Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐
therapeut/Tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie
Goethestr. 1
14776 Brandenburg an der Havel
Planungsbereich Cottbus, St.
Burkhard Staske
FA für Hals‐Nasen‐Ohrenheilkunde
Thiemstr. 112, 03050 Cottbus
Dipl.‐Psych. Ulrike Schingnitz
Psychologische Psychotherapeutin/
Tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie
Karl‐Liebknecht‐Str. 16
03046 Cottbus
(Übernahme der Praxis von
Dipl.‐Psych. Ralf Peter)
Seite 36 | AUSGABE 11 / 2015
Planungsbereich Dahme‐Spreewald
Dipl.‐Psych. Ralf Peter
Psychologischer Psychotherapeut/
Verhaltenstherapie
Karl‐Marx‐Str. 16
15745 Wildau
Planungsbereich Oberhavel
Uta Grzelak
FÄ für Augenheilkunde
Clara‐Zetkin‐Str. 17
16547 Birkenwerder
Planungsbereich
Oberspreewald‐Lausitz
Dipl.‐Soz.arb./Soz.Päd.(FH) Bangeow
Kinder‐ und Jugendlichenpsycho‐
therapeut/Verhaltenstherapie
Joachim‐Gottschalk‐Str. 12
01968 Senftenberg
Dipl.‐Psych. Stefanie Budich
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Hüttenstr. 5
01979 Lauchhammer
Intern
Sicherstellung
Planungsbereich
Ostprignitz‐Ruppin
Dr. med. Florian Bernard‐Paas
Psychotherapeutisch tätiger Arzt
Berliner Str. 88
16833 Fehrbellin
Planungsbereich Potsdam, St.
Dipl.‐Psych. Anja Neise
Psychologische Psychotherapeutin/
Verhaltenstherapie
Berliner Str. 96
14467 Potsdam
Planungsbereich Spree‐Neiße
Dr. med. Dieter Sikorski
FA für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Dresdener Str. 23
03119 Welzow
Planungsbereich Uckermark
Hans‐Jürgen Boldt
Psychotherapeutisch tätiger Arzt
Schulzenstr. 3
17291 Prenzlau
Neuzulassungen und Ermächtigungen
Neuzulassungen
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Nicole Lips
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin, in Brück
ab 01.04.2016
Dr. med. Konstant Miehe
Facharzt für Psychiatrie und
Psychotherapie, in Bad Liebenwerda
ab 01.01.2016
Anna Oskwarek
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin, in Peitz
ab 01.01.2016
Dr. med. Annegret Peters
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
in Cottbus
ab 01.04.2016
Claudia Schmidt‐Troschke
Fachärztin für Kinder‐ und Jugend‐
psychiatrie und ‐psychotherapie,
in Hohen Neuendorf
ab 01.01.2016
Dr. med. Marco Wedhorn
Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt,
in Potsdam
ab 02.01.2016
Dr. med. Kathleen Winands
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin, in Templin
ab 01.05.2016
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 37
Intern
Sicherstellung
Medizinische Versorgungszentren
gem. § 95 Abs. 1 SGB V
Einrichtungen
gem. § 311 Abs. 2 SGB V
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
MVZ am Helios Klinikum Bad Saarow
GmbH, in Bad Saarow
Genehmigung zur Anstellung von:
Med. Dienstleistungszentrum Havel‐
land GmbH, Betriebsstätte Nauen
Genehmigung zur Anstellung von:
Katrin Baba
Fachärztin für Orthopädie
ab 01.11.2015
Dr. med. Alexander Kontis
Facharzt für Chirurgie
ab 15.10.2015 bis 31.08.2017
Dr. med. Jens Osel
Facharzt für Orthopädie
ab 01.11.2015
Poliklinik Rüdersdorf, in Rüdersdorf
Genehmigung der Anstellung von:
ASB Gesundheitszentrum Frankfurt
(Oder) ASB MVZ Mitte,
in Frankfurt (Oder)
Genehmigung der Anstellung von:
Dr. med. Jens Burghardt
Facharzt für Chirurgie/SP Viszeral‐
chirurgie
ab 01.11.2015
Ermächtigungen
Adam Cichon
Facharzt für Anästhesiologie
ab 15.10.2015
Ostprignitz‐Ruppiner Gesundheits‐
dienste OGD MVZ Neuruppin II,
in Neuruppin
Genehmigung der Anstellung von:
Dr. med. Annett Jacobi
Fachärztin für Innere Medizin/
Hausärztin
ab 01.11.2015
Seite 38 | AUSGABE 11 / 2015
Nachstehende Entscheidungen haben
noch keine Bestandskraft erlangt,
sodass dagegen noch Widerspruch
eingelegt bzw. Klage erhoben werden
kann.
Dipl.‐Med. Steffen Kirsch
Facharzt für Innere Medizin, Asklepios
Fachklinikum Teupitz, in Teupitz
ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1
Zulassungsverordnung für Vertrags‐
ärzte auf Überweisung von zugelas‐
senen Ärzten sowie Ärzten in zuge‐
Intern
Sicherstellung
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durch‐
führung der Ultraschalldiagnostik.
Eine Möglichkeit zur Überweisung an
andere Vertragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.01.2016 bis
31.12.2017
Dipl.‐Med. Jost Kluttig
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe, Krankenhaus Forst
GmbH, in Forst
ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte‐ZV
i.V.m. § 5 Abs. 2 BMV‐Ä und in Ver‐
bindung mit den Mutterschaftsricht‐
linien gem. Teil B Nr. 6 des GBA auf
Überweisung von zugelassenen Fach‐
ärzten für Frauenheilkunde und Ge‐
burtshilfe sowie Fachärzten für Frauen‐
heilkunde und Geburtshilfe in zuge‐
lassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1
bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Planung
der Geburtsleitung im Rahmen der
Mutterschaftsvorsorge. Eine Möglich‐
keit zur Überweisung an andere Ver‐
tragsärzte besteht nicht.
für die Zeit vom 01.01.2016 bis
31.12.2017
Praxisverlegungen
Dr. med. Volker Bugge
Facharzt für Allgemeinmedizin
neue Adresse: Am See 34,
15838 Am Mellensee/OT Klausdorf
Dr. med. Wolfgang Kunze
Facharzt für Augenheilkunde
neue Adresse: Berliner Str. 24,
15848 Beeskow
Dr. med. Anne Wildeck
Fachärztin für Augenheilkunde
neue Adresse: Berliner Str. 24,
15848 Beeskow
Korrektur zur „KV‐Intern”‐Ausgabe
10/2015
Änderung Praxisverlegung (Datum)
Dipl.‐Psych. Heike Fruth
Psychologische Psychotherapeutin
neue Adresse: Anhaltstr. 6,
14482 Potsdam, ab 1.2. 2016
Bekanntmachung:
Entscheidungen des Landesausschusses
für Ärzte und Krankenkassen
Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über
Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie
zu Zulassungsförderungen sind auf der Website der
KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht.
Geben Sie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein,
und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 39
Intern
Sicherstellung
Übersicht Zulassungsmöglichkeiten
Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffne‐
ten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB fin‐
det sich auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de.
Geben Sie den Webcode „web003“ in das Suchfeld ein, und Sie
gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.
Zulassungsförderungen
In folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesauschuss festge‐
stellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungen gefördert:
Hausärzte:
Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben, Herzberg (Elster),
Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse,
Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg‐Großräschen, Spremberg,
Zehdenick‐Gransee
Augenheilkunde:
Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Elsterwerda‐Bad Lieben‐
werda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer‐Schwarzheide, Lübben,
Rathenow, Templin
Landkreis Spree‐Neiße
Frauenheilkunde:
Mittelbereiche Lübben, Pritzwalk‐Wittstock/Dosse, Zehdenick‐Gransee
Kinderheilkunde:
Mittelbereiche Finsterwalde, Templin
Dermatologie:
Mittelbereiche Templin, Zehdenick‐Gransee
Seite 40 | AUSGABE 11 / 2015
Intern
Sicherstellung
Öffentliche Ausschreibungen von
Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre
angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung
folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:
Bewerbungsfrist bis 11.1.2016
laufende
Bewerbungs‐ Fachrichtung
kennziffer
83/2015
84/2015
85/2015
Planungsbereich
gewünschter
Übergabetermin
Augenheilkunde
Märkisch‐Oderland
01.04.2016
Chirurgie
Frankfurt (Oder)/
Oder‐Spree
01.01.2017
Barnim
01.04.2016
(1/2 Versorgungsauftrag)
Chirurgie
(1/2 Versorgungsauftrag)
86/2015
Chirurgie
Elbe‐Elster
01.07.2016
87/2015
Hals‐Nasen‐Ohrenheil‐
kunde
Elbe‐Elster
01.01.2016
Raumordnungsregion
Havelland‐Fläming
01.01.2016
(1/2 Versorgungsauftrag)
88/2015
Innere Medizin/
SP Pneumologie
(1/2 Versorgungsauftrag)
89/2015
Kinder‐ und Jugend‐
medizin
Dahme‐Spreewald
01.10.2016
90/2015
Nervenärzte/
hier: FA Psychiatrie und
Psychotherapie
Cottbus/Stadt
01.04.2016
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 41
Intern
Sicherstellung
Bewerbungsfrist bis 7.12.2015
laufende
Bewerbungs‐ Fachrichtung
kennziffer
76/2015
Innere Medizin/HA
77/2015
Innere Medizin/
SP Gastroenterologie
(1/2 Versorgungsauftrag)
78/2015
Haut‐ u. Geschlechts‐
krankheiten
Planungsbereich
gewünschter
Übergabetermin
Mittelbereich Beeskow
01.01.2017
Raumordnungsregion
Lausitz‐Spreewald
01.04.2016
Potsdam/Stadt
01.05.2016
Cottbus/Stadt
02.01.2016
Havelland
01.04.2016
Havelland
01.10.2016
Teltow‐Fläming
01.01.2016
(1/2 Versorgungsauftrag)
79/2015
80/2015
Kinder‐ u. Jugendmedizin
(1/2 Versorgungsauftrag)
Psychotherapie/
Ärztliche PT
(1/2 Versorgungsauftrag)
81/2015
82/2015
Psychotherapie/
Ärztliche PT
Psychotherapie/
Ärztliche PT
(1/2 Versorgungsauftrag)
• Die schriftliche Bewerbung für die
ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
ist zwingend erforderlich. Sie muss
die Bewerbungskennziffer, die
Anschrift, die Telefonnummer, die
Facharztanerkennung sowie Angaben
zum möglichen Praxisübernahme‐
zeitpunkt enthalten.
• Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass in der Warteliste
eingetragene Ärzte nicht automa‐
tisch als Bewerber für die ausge‐
schriebenen Vertragsarztpraxen
gelten.
Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der
KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam, einzureichen.
Ansprechpartnerinnen:
Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320
Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323
Seite 42 | AUSGABE 11 / 2015
Weitere Informationen unter
www.kvbb.de
Anzeige
Intern
Praxisbörse
Praxisbörse
Praxisabgabe
•Nachfolger für hausärztliche Praxis
im Mittelbereich Senftenberg‐Groß‐
räschen gesucht.
Die Praxisinhaberin verfügt über die
Weiterbildungsermächtigung für All‐
gemeinmedizin.
Praxis/Ausstattung: 5 Praxisräume zur
Miete (Anmeldung, 3 Sprechzimmer,
Spritzen‐ u. Verbandzimmer)
Personal: 1 angestellte examinierte
Krankenschwester, 1 Medizinische
Fachangestellte, 1 Azubi im 3. Ausbil‐
dungsjahr; Befähigungsnachweise für
Schulungen im Rahmen des DMP Dia‐
betes mellitus Typ II und KHK
Chiffre: PA/13/2015
•Nachfolger für hausärztliche Praxis
im Mittelbereich Finsterwalde ab
Ende 2017 gesucht.
Praxis/Ausstattung: Die Praxis befindet
sich in einem Ärztehaus zur Miete,
1. Etage, mit Fahrstuhl.
Praxispersonal ist neu einzuarbeiten.
Praxisspektrum: u. a. L‐RR, L‐EKG,
Ergometrie, Sonographie Schilddrüse
und Abdomen, DMP Diabetes mellitus,
DMP KHK, geriatrisches Angebot
Chiffre: PA/14/2015
Seite 44 | AUSGABE 11 / 2015
•Kleine Frauenarztpraxis in Märkisch‐
Oderland bis Dezember 2015
abzugeben.
Kontakt:
praxisverkauf‐[email protected]
•Welche(r) junge(r) Ärztin/Arzt
möchte ihren Start in die Selbständig‐
keit mit einem halben KV‐Sitz beginnen?
Hausärztliche Praxis im Elbe‐Elster‐
Kreis bietet ab 2016 Möglichkeit des
Praxiseinstiegs in Form einer halben
Zulassung.
Praxis: 5 Räume zur Miete, 2 WC,
Personalküche
Kontakt: 0174/44 72 065
Praxissuche
•Facharzt für HNO‐Heilkunde sucht
ab sofort eine Praxis zur Übernahme.
Bevorzugte Region:
Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittel‐
mark, Potsdam, Teltow‐Fläming
Chiffre: PG/14/2015
•Facharzt für Neurologie (ENG/EMG,
EEG, Duplexsonographie) sucht ab
2. Quartal 2016 eine Praxis zur Über‐
nahme.
Bevorzugte Region:
Brandenburg(Stadt)/Potsdam‐Mittel‐
mark, Havelland, Potsdam, Ostprig‐
nitz‐Ruppin, Spree‐Neiße
Chiffre: PG/29/2015
Intern
Praxisbörse
•Fachärztin für Neurologie sucht ab
Sommer 2016 eine Praxis zur Über‐
nahme.
Bevorzugte Region: Cottbus
Kontakt: [email protected]
•Angehender Facharzt für Allgemein‐
medizin sucht eine Praxis mit Weiter‐
bildungsermächtigung für Allgemein‐
medizin zum Abschluss seiner
Facharztausbildung.
Die Facharztprüfung ist voraus‐
sichtlich im März 2016. Eine Über‐
nahme der Praxis könnte ab 3. Quar‐
tal 2016 erfolgen.
Chiffre: PG/30/2015
•Facharzt für Allgemeinmedizin sucht
ab 2. Quartal 2016 eine Praxis zur
Übernahme.
Zusatzqualifikation: Homöopathie,
Akupunktur
Bevorzugte Region: Erkner, Königs
Wusterhausen, Schönefeld‐Wildau
Chiffre: PG/31/2015
Anstellungs‐ und Kooperations‐
angebote und ‐gesuche
•Praxis für Schmerzmedizin in Birken‐
werder (Oberhavel) sucht Partner/In
für Praxisgemeinschaft oder Anstel‐
lung (WB‐Ermächtigung 1 J. PRM und
1 J. Schmerztherapie vorhanden).
Anästhesiologie, Chirurgie, Neurolo‐
gie, Orthopädie und Psychotherapie
Kontakt: 03303/29 78 747
o.a.
www.schmerzmedizin‐birkenwerder.de
•Hausärztliche Praxis im Mittelbe‐
reich Forst (Lausitz) bietet ab sofort
eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit,
verhandelbar) für Facharzt/In für All‐
gemeinmedizin bzw. hausärztlich
tätigen Internisten/In.
Kontakt: 035600/31 707
ap.brinck@t‐online.de
Ansprechpartner für Chiffre‐Anzeigen:
Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected],
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Anzeige
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 45
Intern
Fortbildung
Märkischer Praxistag am 11. und
12. März in Potsdam
Zum Märkischen Praxistag lädt die Kassenärztliche Vereinigung Branden‐
burg (KVBB) am 11. und 12. März 2016 alle interessierten Ärzte, Psychothera‐
peuten sowie Praxismitarbeiter nach Potsdam ein. In unserem neuen Verwal‐
tungsgebäude in der Pappelallee erwartet Sie an diesen zwei Tagen ein breit
gefächertes Vortrags‐, Seminar‐ und Workshopangebot.
Die Themenpalette reicht dabei von Praxisrecht über wirtschaftliche Verord‐
nung, Kooperationen und Praxis‐IT bis zur Kommunikation mit dem Patienten
oder Marketing für die Praxis. Auch medizinische Themen und Angebote zur
Hygiene werden nicht fehlen. Abgerundet wird die Veranstaltung von einer
Industrieausstellung. Der Märkische Praxistag ist somit Fortbildung, Hausmesse
und Treffpunkt der ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten und ihrer
Mitarbeiter!
Die Zertifizierung der Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer
beantragt.
Wann?
Wo?
Preise:
Freitag, 11. März 2016, 14 bis 18 Uhr,
Samstag, 12. März 2016, 9 bis 17 Uhr
Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg,
Pappelallee 5, 14469 Potsdam
Tagesticket Freitag 45 Euro
Tagesticket Samstag 70 Euro
Kombiticket Freitag und Samstag 100 Euro
Frühbucherrabatt für Kombiticket 90 Euro bei
Buchungen bis 31.12.2015
Informationen und Anmeldung:
Ines Eppinger
Tel.: 0331/23 09 380
Sonja Friedrich
Tel.: 0331/23 09 426
Gert‐Günter Krenkel Tel.: 0331/23 09 459
www.maerkischer‐praxistag.de, E‐Mail: maerkischer‐[email protected]
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das Fax, das dieser Ausgabe von
„KV‐Intern“ beiliegt.
Seite 46 | AUSGABE 11 / 2015
Intern
Fortbildung
Und nach der Fortbildung …
… ab in den Bus! Am Freitagabend fährt „Das Rollende Kino“ durch die
Filmstadt‐Babelsberg – eine Zeitreise durch 100 Jahre Filmgeschichte. Das
Team der videoBustour fährt Film‐Schauplätze in Potsdam an und sorgt so für
die cine‐astische Entdeckung der Landeshauptstadt. Die zweieinhalbstündige
Tour kostet 39 Euro pro Person. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Sichern Sie
sich Ihren Platz durch eine frühe Anmeldung.
Übernachtung
Im nahegelegenen Dorint‐Hotel haben Sie die Möglichkeit, zum vergünstigten
Tarif Einzelzimmer für 99 Euro und Doppelzimmer für 129 Euro pro Nacht
inklusive Frühstück zu buchen. Dieses Kontingent ist begrenzt und steht den
Teilnehmern des Märkischen Praxistages bei Buchungen bis 15. Januar 2016
zur Verfügung. Geben Sie bei der Buchung das Stichwort „Märkischer Prax‐
istag – KVBB“ an. Anmeldung über www.dorint.com/potsdam oder
Tel.: 0331/27 40. Adresse: Dorint‐Hotel, Jägerallee 20, 14469 Potsdam.
Anzeige
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 47
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte und Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
09.12.2015
14.00 – 20.00
12.12.2015
09.00 – 17.00
Potsdam
Strukturiertes Schulungsprogramm für
insulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)
Dr. med. Uta Rieger, FÄ für Innere Medizin
11.12.2015
15.00 – 17.30
Potsdam
Die GOÄ ‐ speziell für die HNO‐Praxis
Daniela Bartz,
PVS berlin‐brandenburg GmbH & Co. KG
27.01.2016
13.00 – 19.00
30.01.2016
09.00 – 17.00
Potsdam
Strukturiertes Schulungsprogramm für
nichtinsulinpflichtige Typ‐2‐Diabetiker (ZI)
Dr. med. Kristina Pralle, FÄ für Innere Medizin
Fortbildungspunkte
Fortbildungspunkte
Kosten
8
100 Euro HT
C
EBU
pro
GArzt,
S
U
A
150 Euro
pro Praxis‐
mitarbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
35 Euro
8
100 Euro
pro Arzt,
150 Euro
pro Praxis‐
mitarbeiter
(Teampreise
auf Anfrage)
Aktuelles Seminarangebot
für Ärzte
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
Kosten
11.12.2015
15.00 – 18.00
Potsdam
Honorarunterlagen verstehen –
KV‐Statistiken richtig lesen (für Fachärzte)
Abrechnungsberater der KVBB
35 Euro
Fortbildungspunkte
Seite 48 | AUSGABE 11 / 2015
3
Intern
Fortbildung
Aktuelles Seminarangebot
für das Praxispersonal
Termin | Ort
Thema | Referent | Punkte
09.12.2015
15.00 – 17.30
Potsdam
EBM‐Aufbauseminar für das hausärztliche
Praxispersonal – Abrechnung nach
Verträgen über die KVBB
Abrechnungsberater der KVBB
09.12.2015
15.00 – 17.30
Potsdam
EBM‐Aufbauseminar für das fachärztliche
Praxispersonal – Abrechnung ambulanter
Operationen
Abrechnungsberater der KVBB
35 Euro
T
UCH
B
E
G
AUS
20.01.2016
15.00 – 17.30
Potsdam
EBM‐Schulung für das Praxispersonal –
Grundseminar
Abrechnungsberater der KVBB
35 Euro
27.01.2016
14.00 – 19.00
Potsdam
Telefontraining für das Praxispersonal
Dipl.‐Phil. Joachim Hartmann,
Personal‐ u. Persönlichkeitsentwicklung
75 Euro
Ansprechpartner:
Frau Friedrich
Frau Eppinger
Herr Krenkel
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 426
Tel.: 0331/23 09 459
Kosten
35 Euro T
CH
EBU
G
S
AU
Fax: 0331/23 09 288
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 49
Intern
Service
Projekt zur Gesundheitsversorgung
von Flüchtlingen
Ärzte aus MOL und OPR für Fokusgruppe gesucht
Für eine Fokusgruppe zum Thema
Gesundheitsversorgung und gesund‐
heitliche Prävention für Flüchtlinge
sucht die Arbeitsgemeinschaft Gesund‐
heit Berlin‐Brandenburg e. V. nieder‐
gelassene Ärzte in den Landkreisen
Märkisch‐Oderland (MOL) und Ost‐
prignitz‐Ruppin (OPR). Gefragt sind
insbesondere Kinderärzte, Hausärzte
sowie Kinder‐ und Jugendpsychiater.
Hintergrund ist das Projekt „Zugang
zur Gesundheitsversorgung und ge‐
sundheitliche Prävention für Flücht‐
linge im Rahmen von integrierten kom‐
munalen Strategien für ein gesundes
Aufwachsen“, das unter anderem vom
Brandenburger Gesundheitsministeri‐
um gefördert wird.
Mit diesem Projekt sollen zum einen
die Bedürfnisse der Kinder und Jugend‐
lichen sowie ihrer Eltern hinsichtlich
eines niedrigschwelligen Zugangs zur
medizinischen Versorgung und Prä‐
vention erhoben werden. Zum anderen
sollen diese gewonnenen Erkenntnisse
ausgewertet und in Handlungsempfeh‐
lungen für kommunale Akteure zusam‐
mengefasst werden.
Falls Sie Interesse haben, bei dem
Projekt mitzumachen oder weitere
Seite 50 | AUSGABE 11 / 2015
Informationen benötigen, helfen
Ihnen die Mitarbeiterinnen von
Gesundheit Berlin‐Brandenburg e. V.
(www.gesundheitbb.de) gerne weiter:
Ute Sadowski, Tel.: 0331/88 76 20 19,
Carola Pöhlmann, Tel.: 0331/88 76 20 16,
Katja Beckmüller, Tel.: 0331/88 76 20 24
Golze: Gesundheitskarte für
Flüchtlinge ab 1. April
Um Flüchtlingen den Zugang zum
Gesundheitssystem zu erleichtern,
wird es in Brandenburg ab 1. April 2016
die elektronische Gesundheitskarte
für Flüchtlinge geben. Das kündigte
die märkische Gesundheitsministerin
Diana Golze Anfang November vor
Journalisten in Potsdam an. „Ziel ist
es, allen Flüchtlingen einen praktika‐
blen Zugang zur Gesundheitsförde‐
rung und eine gute gesundheitliche
Versorgung zu gewährleisten.“
Die Karte bedeute auch eine Erleich‐
terung für die Kommunen, betonte
die Ministerin. Diese würden dadurch
von den Kosten der gesundheitlichen
Versorgung und der damit verbunde‐
ute
nen Bürokratie entlastet.
Rufnummern für KVBB‐Service
Funktion
KVBB‐Service‐
Rufnummer neu
Zentrale Einwahl
0331 98 22 98 00
Informationsdienst/KOSA
0331 98 22 98 01
Fortbildung
0331 98 22 98 02
EBM/Abrechnungsberatung
0331 98 22 98 03
Formularbestellung FAX
0331 98 22 98 04
Formularbestellung
0331 98 22 98 05
Benutzerservice DatenNerv/KV‐Safenet
0331 98 22 98 06
Beratung Beiräte und neue Mitglieder
0331 98 22 98 07
Bereitschaftsdienst‐Management FAX
0331 98 22 98 08
Bereitschaftsdienst‐Management
0331 98 22 98 09
Beratung zu Verordnungen und
Wirtschaftlichkeitsprüfung
0331 98 22 98 11
Betriebswirtschaftliche Beratung
0331 23 09 280
Niederlassungsberatung
0331 23 09 320
Patiententelefon
0331 98 22 98 51
Mahnwesen/Praxisgebühr
0331 98 22 98 52
AUSGABE 11 / 2015 | Seite 51
Intern
Impressum
Monatsschrift der Kassenärztlichen
Vereinigung Brandenburg
Herausgeber:
Landesgeschäftsstelle der
Kassenärztlichen Vereinigung
Brandenburg
Gregor‐Mendel‐Str. 10‐11
14469 Potsdam
Telefon: 0331/28 68 100
Telefax: 0331/28 68 175
Internet: http://www.kvbb.de
Email: [email protected]
Redaktion:
Dr. med. H. J. Helming (ViSP)
MUDr./CS Peter Noack
Dipl.‐Med. Andreas Schwark
Kornelia Hintz, Christian Wehry,
Ute Menzel
Redaktionsschluss:
17. November 2015
Satz und Layout:
KV Brandenburg
Bereich Kommunikation
Telefon: 0331/28 68 196
Telefax: 0331/28 68 197
Druck:
ODR GmbH
Ostsee Druck Rostock
Koppelweg 2, 18107 Rostock
Telefon: 0381/77 65 7 0
Telefax: 0381/77 65 7 19
E‐Mail:
info@odr‐rostock.de
Anzeigenverwaltung:
ODR GmbH
Ostsee Druck Rostock
Koppelweg 2, 18107 Rostock
Telefon: 0381/77 65 7 0
Telefax: 0381/77 65 7 19
E‐Mail:
info@odr‐rostock.de
Anzeigenannahmeschluss:
Jeder 5. des Monats
Zur Zeit gilt die Preisliste
vom 1. März 2014
Erscheinungsweise: Monatlich
Auflage: 5.100 Exemplare
Seite 52 | AUSGABE 11 / 2015