GR-Drucksache 012-2016

Stadt Bad Urach
FB 2 - Bauverwaltung
Herr Wilhelm / Frau Bäumer
Drucksachennummer
12/2016
Gremium
Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart
Ortschaftsrat
Technischer Ausschuss
01.03.2016 Vorberatung
öffentlich
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
15.03.2016 Beschlussfassung
öffentlich
Beschlussvorlage
Satzung zur Regelung der Anbringung und Gestaltung von Werbeanlagen
(Werbeanlagensatzung) für Bad Urach
- Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Bezugsdrucksache: 98/2015, 88/2014, 84/2013
Befangen:
-/-
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Abwägungsübersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
zeichnerischer Teil zur Werbeanlagensatzung, unmaßstäblich
Textliche Festsetzungen zur Werbeanlagensatzung
Begründung zur Werbeanlagensatzung
Satzungsentwurf
Beschlussantrag:
1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage 1 (Abwägungsübersicht)
2.) Die Satzung zur Anbringung und Gestaltung von Werbeanlagen
(Werbeanlagensatzung) vom 02.02.2016 wird nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als
Satzung beschlossen
Sachverhalt und Antragsbegründung:
Das Stadtbild von Bad Urach ist derzeit teilweise beeinträchtigt durch Werbeanlagen. Durch
den Erlass der Satzung soll sowohl die Errichtung von Werbeanlagen auf ein gestalterisch
verträgliches Maß reduziert und das historisch gewachsene Straßen- und Ortsbild gewahrt
werden, als auch der Forderung nach Werbefläche entsprochen werden.
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Seitens der Behörden ergab sich ein besonderer Abstimmungsbedarf bei der Suche von
geeigneten Standorten für großflächige Werbeanlagen. Hierfür konnte jedoch bei einem
Ortstermin mit den Trägern der Straßenbaulast eine Einigung erzielt werden.
Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 aufgeführt.
Die Anregungen wurden ggf. in Plan, Satzung und Begründung eingearbeitet. Die
Änderungen sind rein redaktionell, so dass der Entwurf nicht erneut ausgelegt werden muss.
Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.