Stadt Bad Urach FB 2 - Bauverwaltung Herr Wilhelm / Frau Bäumer Drucksachennummer 12/2016 Gremium Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart Ortschaftsrat Technischer Ausschuss 01.03.2016 Vorberatung öffentlich Verwaltungsausschuss Gemeinderat 15.03.2016 Beschlussfassung öffentlich Beschlussvorlage Satzung zur Regelung der Anbringung und Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) für Bad Urach - Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Bezugsdrucksache: 98/2015, 88/2014, 84/2013 Befangen: -/- Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Abwägungsübersicht über die eingegangenen Stellungnahmen zeichnerischer Teil zur Werbeanlagensatzung, unmaßstäblich Textliche Festsetzungen zur Werbeanlagensatzung Begründung zur Werbeanlagensatzung Satzungsentwurf Beschlussantrag: 1.) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander erfolgt die Abwägung gemäß der Anlage 1 (Abwägungsübersicht) 2.) Die Satzung zur Anbringung und Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) vom 02.02.2016 wird nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen Sachverhalt und Antragsbegründung: Das Stadtbild von Bad Urach ist derzeit teilweise beeinträchtigt durch Werbeanlagen. Durch den Erlass der Satzung soll sowohl die Errichtung von Werbeanlagen auf ein gestalterisch verträgliches Maß reduziert und das historisch gewachsene Straßen- und Ortsbild gewahrt werden, als auch der Forderung nach Werbefläche entsprochen werden. 2 Seitens der Behörden ergab sich ein besonderer Abstimmungsbedarf bei der Suche von geeigneten Standorten für großflächige Werbeanlagen. Hierfür konnte jedoch bei einem Ortstermin mit den Trägern der Straßenbaulast eine Einigung erzielt werden. Die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 aufgeführt. Die Anregungen wurden ggf. in Plan, Satzung und Begründung eingearbeitet. Die Änderungen sind rein redaktionell, so dass der Entwurf nicht erneut ausgelegt werden muss. Der Satzungsbeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
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