Stadt Bad Urach Fachbereich 3 – Öffentliche Ordnung Frau Trost Drucksachennummer 10/2016 Gremium Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart Ortschaftsrat Technischer Ausschuss Verwaltungsausschuss 01.03.2016 Vorberatung öffentlich Gemeinderat 15.03.2016 Beschlussfassung öffentlich Beschlussvorlage Antrag von „Bad Urach Aktiv e.V.“ zur Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2016 -Erlass einer Satzung Bezugsdrucksache: Befangen: ./. Anlagen: Anlage 1 Entwurf einer Satzung Beschlussantrag: Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der beiliegenden Satzung über die Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2016 zu. Sachverhalt und Antragsbegründung: „Bad Urach Aktiv e.V.“ beabsichtigt am Sonntag, 24. April 2016 eine Gewerbeschau und zum Abschluss der Herbstlichen Musiktage am Sonntag, 09. Oktober 2016 ein Apfelfest durchzuführen. An diesen beiden Tagen soll gleichzeitig ein verkaufsoffener Sonntag in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt werden. „Bad Urach Aktiv e.V.“ hat deshalb die Genehmigung zur Durchführung dieser beiden verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2016 beantragt. Nach § 8 Abs.1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die Offenhaltung kann auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Die Öffnungszeit darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. 2 Die in Frage kommenden Sonntage sind durch Satzung freizugeben. Zuständig für den Erlass der Satzung ist der Gemeinderat. Die zuständigen kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile der jeweiligen Kirche angehören. Die Abstimmung mit den Kirchen ist durch „Bad Urach Aktiv e.V.“ erfolgt.
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