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WM - S emi nar
WM Seminare
WM-Tagung zum
Verbraucherschutzrecht
Aktuelle Entwicklungen für Banken und Finanzdienstleister
29. Februar 2016
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
Leitung und Moderation:
Prof. Dr. Markus Artz
Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung”
Für dieses Seminar kann eine FAOBescheinigung mit insgesamt 7 Stunden
Seminarzeit ausgestellt werden.
Referenten
Prof. Dr. Markus Artz
RA Dr. Hervé Edelmann
Prof. Dr. Beate Gsell
RA Johannes Meinhardt, M.B.A.
Prof. Dr. Jan Schürnbrand
RA Hartmut Strube
RA Dr. Ferdinand Unzicker
Judith Wittig
Börsen-Zeitung
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Zeitung für die Finanzmärkte
Referenten/Zielsetzung/Teilnehmer
Zielsetzung
Die WM-Tagung vermittelt einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Verbraucherschutzrecht
für Banken und Finanzdienstleister. Es werden die aktuelle Rechtsprechung sowie die wichtigsten Regelungen und Gestzesvorhaben dargestellt. Ein Seminar, das der Vertiefung und der Auffrischung des eigenen
Kenntnisstands dient sowie Tendenzen in der Rechtsprechung und neue Erkenntnisse zum Bereich des
Verbraucherschutzrechts vermittelt.
Referenten
Prof. Dr. Markus Artz
ist seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.
Habilitiert wurde er an der Universität Trier als Schüler von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, bei dem er vorher
zu einem Thema aus dem Verbraucherkreditrecht promovierte. Gemeinsam mit Peter Bülow kommentiert
Markus Artz das Verbraucherkreditrecht. Die 8. Auflage des Kommentars erschien im Sommer 2014 im Verlag C.H. Beck. Ebenso auf gemeinsamer Arbeit beruht das Lehrbuch zum Verbraucherprivatrecht, das ebenfalls 2014 zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in 4. Auflage von C.F. Müller veröffentlicht wurde.
Dr. Hervé Edelmann
ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart. Den Schwerpunkt seiner
Tätigkeit bildet das Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist Mitglied des Vorstands der RAK Stuttgart, dort auch
Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ sowie Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig im Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht.
Prof. Dr. Beate Gsell, maître en droit (Aix-en-Provence)
ist seit 2011 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und
Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und dort seit 2015 geschäftsführende
Direktorin des Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR). Sie gehört ferner seit 2011 dem 14. Zivilsenat
des OLG München an (1/6-Stelle). Zu ihren verbraucherrechtlichen Publikationen zählt u.a. die Bearbeitung
des Verbraucherschutzes, in: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen – Eckpfeiler des Zivilrechts, zuletzt erschienen in der Neubearbeitung
2014/15, S. 797-883.
Johannes Meinhardt, M.B.A.
ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Meinhardt, Gieseler & Partner, Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Sein
Tätigkeitsschwerpunkt ist das Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere die Prozessführung. Er ist ausschließlich auf Bankenseite tätig und vertritt neben Großbanken, Privatbanken, Genossenschaftsbanken
und Sparkassen auch mehrere Bausparkassen. Zusätzlich ist er in verschiedenen Prüfungsausschüssen der
IHK und der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg aktiv, unter anderem als Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.
Prof. Dr. Jan Schürnbrand
ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Davor war er seit 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg. Von 2001 bis 2007 war er Assistent am Lehrstuhl von Prof. Dr. Mathias Habersack in
Mainz. Er ist u.a. Autor im Staub, Großkommentar zum HGB, im Münchener Kommentar zum BGB und
Münchener Kommentar zum AktG.
Hartmut Strube
hat seine auf Verbraucherschutz ausgerichtete Anwaltskanzlei 1984 gegründet. Für die Verbraucherzentrale
NRW war er über zehn Jahre bis Mitte 2009 als Referent für Finanzdienstleistungen u.a. im AGB-Recht tätig.
Im Deutschen AnwaltVerein ist er im Gesetzgebungsausschuss für Bank- und Kapitalmarktrecht und im
Geschäftsführenden Ausschuss der AG Bank- und Kapitalmarktrecht engagiert. Er ist Mitherausgeber des
Handbuchs des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Ferdinand Unzicker
ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei LUTZ | ABEL Rechtsanwalts GmbH, München. Er ist ausschließlich
auf Anbieterseite im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er ist Autor eines Kommentars zum VerkProspG
(Unzicker, VerkProspG, 2010, 2. Aufl. zum VermAnlG in Vorbereitung für 2016) und tritt regelmäßig als
Referent bei Seminarveranstaltungen auf.
Judith Wittig
ist Syndikus einer deutschen Großbank in Frankfurt und seit 1999 in der Zentralen Rechtsabteilung beschäftigt. Sie betreut dort das Kreditgeschäft mit Privat- und Geschäftskunden. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit
liegen im allgemeinen Darlehens- und Verbraucherdarlehensrecht, in den spezifischen Rechtsfragen bei
Verbraucherverträgen (Widerrufsrecht, Haustürgeschäfte, Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, etc.)
sowie im Kreditsicherungsrecht und Insolvenzrecht. Judith Wittig ist Mitglied des Arbeitskreises Kredit- und
Kreditsicherungsrecht beim Bundesverband deutscher Banken.
Teilnehmer
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in der Kreditwirtschaft und bei Finanzdienstleistern,
Syndizi, Rechtsanwälte und Juristen, die sich mit Fragen rund um das Verbraucherschutzrecht beschäftigen.
Programm
Programm – 9.00 bis ca. 17.30 Uhr
9.00 Uhr
Das Basiskonto für Verbraucher
Prof. Dr. Markus Artz
9.45 Uhr
Verbraucherkreditrecht
• Die zivilrechtliche Prüfung der Kreditwürdigkeit
• Verbraucherschutz bei unentgeltlichem Kredit
Prof. Dr. Jan Schürnbrand
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr
Die Bereichsausnahme für Crowdinvesting nach dem
Kleinanlegerschutzgesetz
RA Dr. Ferdinand Unzicker
16.30 Uhr
Außergerichtliche Streitbeilegung in
Verbraucherangelegenheiten
• Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
• Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf die Bankpraxis
Prof. Dr. Beate Gsell
Judith Wittig
ca. 17.30 Uhr Ende der Veranstaltung
12.00 Uhr
Kündigung von Bausparverträgen
RA Johannes Meinhardt, M.B.A.
12.45 Uhr Mittagessen
13.45 Uhr
Widerruf in der gerichtlichen Praxis
RA Hartmut Strube
14.30 Uhr
Ewiges Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen
RA Dr. Hervé Edelmann
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
WM Seminare
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
·
Tel.: +49 69 2732 162
Datum
29. Februar 2016
9.00 bis ca. 17.30 Uhr
Werbung
Veranstaltungsort
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
Helfmann-Park 1
65760 Eschborn/Frankfurt
Telefon: +49 6196 9697-0
r Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
·
Fax: +49 69 2732 200
·
www.wertpapiermitteilungen.de
r Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
Redaktion:
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
WuB
12/2015
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
Am WM-Tagung zum Verbraucherschutzrecht am 29. Februar 2016 in
Eschborn nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR
885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung
bitte ich auszustellen auf  mich  Firma/Institut.
Entscheidungsanmerkungen
zum Wirtschafts- und
Bankrecht
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Redaktion
Aus dem Inhalt
Rechtsanwältin
Dr. Karen Kuder,
Frankfurt a.M.
Bankrecht und Kreditsicherungsrecht
Redaktionsbeirat:
Seite 615
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a.M.
Wirksamkeit eines gesonderten Entgelts für die Durchführung von
Zahlungsdiensten bei Nutzung von smsTan
OLG Frankfurt a. M. 29.5.2015 – 10 U 35/13 (WM 2015, 1709)
Syndikus Christian Kropf, München
Redaktionsbeirat
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Seite 642
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a.M.
Hinzurechnung von Arbeitnehmern ausländischer Konzernunternehmen
LG Frankfurt a. M. 16.2.2015 – 3-16 O 1/14 (WM 2015, 1286)
Univ.-Prof. Dr. Horst Hammen, Gießen
Bürgerliches Recht und Handelsrecht
Seite 653
Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts (AGB) in einem Darlehensvertrag mit einem Unternehmer ist wirksam
LG Frankfurt a. M. 3.6.2015 – 2-19 O 285/14 (WM 2015, 1714)
LG Heilbronn 21.5.2015 – Bi 6 O 50/15 (WM 2015, 1715)
RA Dr. Hervé Edelmann, Stuttgart
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht
Seite 661
Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters; Kündigung wegen rückständiger Mieten aus der Zeit vor Antragstellung
BGH 17.6.2015 – VIII ZR 19/14 (WM 2015, 1473)
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Lüke, LL.M. (Chicago), Dresden
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
D 22085 C
50-52
12./19./26. Dezember 2015
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
ZKZ88765
Anmeldung zum Seminar Nr. S16-879M
www.wm-seminare.de
69. Jahrgang
Seiten 2345-2392
AUS DEM INHALT:
Seite 2345
Univ.-Prof. Dr. Peter O. Mülbert und wiss. Mitarbeiter
Alexander Sajnovits, Mainz
Konzerninterne (Upstream-)Darlehen als unternehmerische
Risikoentscheidung
– unter Einbeziehung gruppeninterner finanzieller Unterstützungen innerhalb einer europäischen Institutsgruppe
nach den §§ 22 ff. SAG –
Seite 2359
BGH, 22.9.2015 – II ZR 340/14
Unzulässige Haftungsbeschränkung durch die Klausel in
einem formularmäßigen Emissionsprospekt, welche eine
generelle Verkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässig begangener
Pflichtverletzungen vorsieht
Seite 2365
Kammergericht, 27.8.2015 – 2 U 57/09
Zur Haftung der Initiatorin eines geschlossenen Immobilienfonds und Prospektherausgeberin auf Schadensersatz
wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Seite 2378
BGH, 22.10.2015 – IX ZB 3/15
Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags während
eines auf einen Gläubigerantrag eröffneten Insolvenzverfahrens bei vom Insolvenzgericht unterlassener Fristsetzung für Eigenantrag verbunden mit einem Antrag auf
Restschuldbefreiung
Seite 2381
BGH, 12.11.2015 – IX ZR 301/14
Kein Ausschluss der Gläubigeranfechtung durch eine dem
Schuldner erteilte Restschuldbefreiung, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben hat
Postverlagsort Frankfurt a. M.
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
www.wertpapiermitteilungen.de
31. Jahrgang 2015 – S. 615-691
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar
später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­schä­di­gung
von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher
als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der
Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte
Seminarpreis zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass
die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt.
Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte
hier: [email protected]
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte
nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die WuB
Entscheidungsanmerkungen
zum Wirtschafts- und Bankrecht in 2 Monatsausgaben
kostenlos und unverbindlich zur
Ansicht erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und
Bankrecht drei Wochen lang
kostenlos und unverbindlich
erhalten.
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
Telefon, Fax
E-Mail
E-Mail
Firma/Institut
Ort, Datum
Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
Fax +49 69 2732 200
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 168,15). Die
Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung
wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen,
Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige
Programm-änderungen vor.