WM - S emi nar WM Seminare WM-Tagung zum Verbraucherschutzrecht Aktuelle Entwicklungen für Banken und Finanzdienstleister 29. Februar 2016 Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park Leitung und Moderation: Prof. Dr. Markus Artz Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung” Für dieses Seminar kann eine FAOBescheinigung mit insgesamt 7 Stunden Seminarzeit ausgestellt werden. Referenten Prof. Dr. Markus Artz RA Dr. Hervé Edelmann Prof. Dr. Beate Gsell RA Johannes Meinhardt, M.B.A. Prof. Dr. Jan Schürnbrand RA Hartmut Strube RA Dr. Ferdinand Unzicker Judith Wittig Börsen-Zeitung WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Zeitung für die Finanzmärkte Referenten/Zielsetzung/Teilnehmer Zielsetzung Die WM-Tagung vermittelt einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Verbraucherschutzrecht für Banken und Finanzdienstleister. Es werden die aktuelle Rechtsprechung sowie die wichtigsten Regelungen und Gestzesvorhaben dargestellt. Ein Seminar, das der Vertiefung und der Auffrischung des eigenen Kenntnisstands dient sowie Tendenzen in der Rechtsprechung und neue Erkenntnisse zum Bereich des Verbraucherschutzrechts vermittelt. Referenten Prof. Dr. Markus Artz ist seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Habilitiert wurde er an der Universität Trier als Schüler von Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow, bei dem er vorher zu einem Thema aus dem Verbraucherkreditrecht promovierte. Gemeinsam mit Peter Bülow kommentiert Markus Artz das Verbraucherkreditrecht. Die 8. Auflage des Kommentars erschien im Sommer 2014 im Verlag C.H. Beck. Ebenso auf gemeinsamer Arbeit beruht das Lehrbuch zum Verbraucherprivatrecht, das ebenfalls 2014 zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in 4. Auflage von C.F. Müller veröffentlicht wurde. Dr. Hervé Edelmann ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart. Den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist Mitglied des Vorstands der RAK Stuttgart, dort auch Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ sowie Lehrbeauftragter an der Universität Leipzig im Schwerpunktbereich Bank- und Kapitalmarktrecht. Prof. Dr. Beate Gsell, maître en droit (Aix-en-Provence) ist seit 2011 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und dort seit 2015 geschäftsführende Direktorin des Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR). Sie gehört ferner seit 2011 dem 14. Zivilsenat des OLG München an (1/6-Stelle). Zu ihren verbraucherrechtlichen Publikationen zählt u.a. die Bearbeitung des Verbraucherschutzes, in: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen – Eckpfeiler des Zivilrechts, zuletzt erschienen in der Neubearbeitung 2014/15, S. 797-883. Johannes Meinhardt, M.B.A. ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Meinhardt, Gieseler & Partner, Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere die Prozessführung. Er ist ausschließlich auf Bankenseite tätig und vertritt neben Großbanken, Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen auch mehrere Bausparkassen. Zusätzlich ist er in verschiedenen Prüfungsausschüssen der IHK und der Rechtsanwaltskammer in Nürnberg aktiv, unter anderem als Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“. Prof. Dr. Jan Schürnbrand ist seit 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Davor war er seit 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Von 2001 bis 2007 war er Assistent am Lehrstuhl von Prof. Dr. Mathias Habersack in Mainz. Er ist u.a. Autor im Staub, Großkommentar zum HGB, im Münchener Kommentar zum BGB und Münchener Kommentar zum AktG. Hartmut Strube hat seine auf Verbraucherschutz ausgerichtete Anwaltskanzlei 1984 gegründet. Für die Verbraucherzentrale NRW war er über zehn Jahre bis Mitte 2009 als Referent für Finanzdienstleistungen u.a. im AGB-Recht tätig. Im Deutschen AnwaltVerein ist er im Gesetzgebungsausschuss für Bank- und Kapitalmarktrecht und im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Bank- und Kapitalmarktrecht engagiert. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht. Dr. Ferdinand Unzicker ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei LUTZ | ABEL Rechtsanwalts GmbH, München. Er ist ausschließlich auf Anbieterseite im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er ist Autor eines Kommentars zum VerkProspG (Unzicker, VerkProspG, 2010, 2. Aufl. zum VermAnlG in Vorbereitung für 2016) und tritt regelmäßig als Referent bei Seminarveranstaltungen auf. Judith Wittig ist Syndikus einer deutschen Großbank in Frankfurt und seit 1999 in der Zentralen Rechtsabteilung beschäftigt. Sie betreut dort das Kreditgeschäft mit Privat- und Geschäftskunden. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im allgemeinen Darlehens- und Verbraucherdarlehensrecht, in den spezifischen Rechtsfragen bei Verbraucherverträgen (Widerrufsrecht, Haustürgeschäfte, Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, etc.) sowie im Kreditsicherungsrecht und Insolvenzrecht. Judith Wittig ist Mitglied des Arbeitskreises Kredit- und Kreditsicherungsrecht beim Bundesverband deutscher Banken. Teilnehmer Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in der Kreditwirtschaft und bei Finanzdienstleistern, Syndizi, Rechtsanwälte und Juristen, die sich mit Fragen rund um das Verbraucherschutzrecht beschäftigen. Programm Programm – 9.00 bis ca. 17.30 Uhr 9.00 Uhr Das Basiskonto für Verbraucher Prof. Dr. Markus Artz 9.45 Uhr Verbraucherkreditrecht • Die zivilrechtliche Prüfung der Kreditwürdigkeit • Verbraucherschutz bei unentgeltlichem Kredit Prof. Dr. Jan Schürnbrand 10.45 Uhr Kaffeepause 11.00 Uhr 15.15 Uhr Kaffeepause 15.30 Uhr Die Bereichsausnahme für Crowdinvesting nach dem Kleinanlegerschutzgesetz RA Dr. Ferdinand Unzicker 16.30 Uhr Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten • Verbraucherstreitbeilegungsgesetz • Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Auswirkungen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auf die Bankpraxis Prof. Dr. Beate Gsell Judith Wittig ca. 17.30 Uhr Ende der Veranstaltung 12.00 Uhr Kündigung von Bausparverträgen RA Johannes Meinhardt, M.B.A. 12.45 Uhr Mittagessen 13.45 Uhr Widerruf in der gerichtlichen Praxis RA Hartmut Strube 14.30 Uhr Ewiges Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen RA Dr. Hervé Edelmann Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen WM Seminare · Postfach 11 09 32 · 60044 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 2732 162 Datum 29. Februar 2016 9.00 bis ca. 17.30 Uhr Werbung Veranstaltungsort Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park Helfmann-Park 1 65760 Eschborn/Frankfurt Telefon: +49 6196 9697-0 r Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. · Fax: +49 69 2732 200 · www.wertpapiermitteilungen.de r Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. WuB 12/2015 (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Tagung zum Verbraucherschutzrecht am 29. Februar 2016 in Eschborn nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 885,- zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Redaktion Aus dem Inhalt Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Frankfurt a.M. Bankrecht und Kreditsicherungsrecht Redaktionsbeirat: Seite 615 Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a.M. Wirksamkeit eines gesonderten Entgelts für die Durchführung von Zahlungsdiensten bei Nutzung von smsTan OLG Frankfurt a. M. 29.5.2015 – 10 U 35/13 (WM 2015, 1709) Syndikus Christian Kropf, München Redaktionsbeirat Gesellschafts- und Unternehmensrecht Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Seite 642 Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a.M. Hinzurechnung von Arbeitnehmern ausländischer Konzernunternehmen LG Frankfurt a. M. 16.2.2015 – 3-16 O 1/14 (WM 2015, 1286) Univ.-Prof. Dr. Horst Hammen, Gießen Bürgerliches Recht und Handelsrecht Seite 653 Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts (AGB) in einem Darlehensvertrag mit einem Unternehmer ist wirksam LG Frankfurt a. M. 3.6.2015 – 2-19 O 285/14 (WM 2015, 1714) LG Heilbronn 21.5.2015 – Bi 6 O 50/15 (WM 2015, 1715) RA Dr. Hervé Edelmann, Stuttgart Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht Seite 661 Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters; Kündigung wegen rückständiger Mieten aus der Zeit vor Antragstellung BGH 17.6.2015 – VIII ZR 19/14 (WM 2015, 1473) Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Lüke, LL.M. (Chicago), Dresden WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV D 22085 C 50-52 12./19./26. Dezember 2015 WERTPAPIERMITTEILUNGEN ZKZ88765 Anmeldung zum Seminar Nr. S16-879M www.wm-seminare.de 69. Jahrgang Seiten 2345-2392 AUS DEM INHALT: Seite 2345 Univ.-Prof. Dr. Peter O. Mülbert und wiss. Mitarbeiter Alexander Sajnovits, Mainz Konzerninterne (Upstream-)Darlehen als unternehmerische Risikoentscheidung – unter Einbeziehung gruppeninterner finanzieller Unterstützungen innerhalb einer europäischen Institutsgruppe nach den §§ 22 ff. SAG – Seite 2359 BGH, 22.9.2015 – II ZR 340/14 Unzulässige Haftungsbeschränkung durch die Klausel in einem formularmäßigen Emissionsprospekt, welche eine generelle Verkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen grob fahrlässig begangener Pflichtverletzungen vorsieht Seite 2365 Kammergericht, 27.8.2015 – 2 U 57/09 Zur Haftung der Initiatorin eines geschlossenen Immobilienfonds und Prospektherausgeberin auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Seite 2378 BGH, 22.10.2015 – IX ZB 3/15 Zulässigkeit eines Restschuldbefreiungsantrags während eines auf einen Gläubigerantrag eröffneten Insolvenzverfahrens bei vom Insolvenzgericht unterlassener Fristsetzung für Eigenantrag verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung Seite 2381 BGH, 12.11.2015 – IX ZR 301/14 Kein Ausschluss der Gläubigeranfechtung durch eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhoben hat Postverlagsort Frankfurt a. M. WERTPAPIER-MITTEILUNGEN www.wertpapiermitteilungen.de 31. Jahrgang 2015 – S. 615-691 Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminarannmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] Unterkunft/Hotel Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht in 2 Monatsausgaben kostenlos und unverbindlich zur Ansicht erhalten. Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort Fax +49 69 2732 200 Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 885,- (zzgl. 19% MwSt. = EUR 168,15). Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programm-änderungen vor.
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