WM-Tagung zum WM-Tagung

WM Seminare
23./24. März 2015
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
Fachanwaltsordnung § 15: ,,Fortbildung”
Referate hochrangiger Experten zu den Neuerungen im
Kapitalmarktrecht
l 10 Stunden reine Seminarzeit
l Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung durch
,,WM Seminare” möglich
l
WM-Tagung zum
Kapitalmarktrecht
Kapitalmarktgesetzgebung und Kapitalmarktstrafrecht; Haftungsund strafrechtliche Risiken für Manager und Mitarbeiter
WM-Tagung
Leitung und Moderation:
Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Abteilung Rechtswissenschaft, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Referenten:
Dr. Michael Arnold
Dr. Henning Bergmann
Dr. Mathias Hanten
Jan Kobbach, LL.M.
Matthias Rozok
Dr. Stefan Rützel, LL.M.
Dr. Thomas Schmidt-Kötters
Regina Schierhorn
Prof. Dr. Christoph H. Seibt, LL.M.
Prof. Dr. Rüdiger Veil
Dr. Julia von Buttlar
Dr. Hans-Ulrich Wilsing
Börsen-Zeitung
WERTPAPIER-MITTEILUNGEN
Zeitung für die Finanzmärkte
Programm
23. März 2015 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
12.15 Uhr
9.30 Uhr
Haftungs- und strafrechtliche Risiken
Begrüßung & Einführung
Prof. Dr. Peter O. Mülbert
Kapitalmarktgesetzgebung 2015
Das Single Rulebook der ESMA
und Konzepte der Marktaufsicht
Ø
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Ø
Begriff des Single Rulebook
Aufgaben der ESMA: Rechtssetzung und Marktaufsicht
Einbeziehung der Stakeholder
Entwicklung der Level 2-Regime: vom Richtlinien- zum Verordnungsrecht
Handlungsformen der ESMA (insbesondere RTS, Leitlinien, Listen, Q&A)
Bedeutung der ESMA-Leitlinien für die Praxis
Ausblick: Financial Market Code für Europa
Prof. Dr. Rüdiger Veil, Geschäftsführender Direktor des Instituts
für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht, Bucerius Law School;
Mitglied der ESMA Stakeholder Group
10.30 Uhr
MAR und MAD – Verordnung über Marktmissbrauch und
Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation
Ø
Wesentliche Rechtsänderungen durch MAR und CRIM MAD
Ø Durchführungsrechtsakte auf Level II
Ø Praktische Auswirkungen
Regina Schierhorn, Referatsleiterin Verfolgung von Marktmanipulation, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
11.15 Uhr
Kaffeepause
11.30 Uhr
Auf dem Weg zu einem neuen Kapitalmarktsanktionsrecht
Ø Strafrechtliche Sanktionierung im Bereich von Insiderrecht und Marktmanipulation
Ø Verhängung von Bußgeldern
Ø Naming and Shaming
Ø Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Dr. Julia von Buttlar, Referat für Ordnungswidrigkeiten, Bereich
Wertpapieraufsicht/Asset Management, Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Mittagspause
13.45 Uhr
Haftungsfragen für Bankmitarbeiter, Steuerung von
Aufsichts-, zivil- und strafrechtlichen Verfahren
Ø
Ø
Ø
Ø
Ø
Externe und interne Sanktionen gegen Bankmitarbeiter
Kosten, Haftung, Freistellung und Erstattung
Insbesondere: Haftung des Compliance Officers
Wechselwirkungen zwischen aufsichts-, zivil- und strafrechtlichen
Verfahren
Praxisprobleme bei der Koordination und Steuerung
Dr. Stefan Rützel LL.M., Rechtsanwalt, Partner, Gleiss Lutz
14.30 Uhr
Internal Investigations:
Kompetenzabgrenzung Vorstand / Aufsichtsrat
Ø
Aufgaben des Vorstands bei Compliance-Untersuchungen
Aufgaben des Aufsichtsrats bei Compliance-Untersuchungen
Ø Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Ø Beauftragung externer Berater
Ø
Dr. Michael Arnold, Rechtsanwalt, Partner, Gleiss Lutz
15.15 Uhr
Kaffeepause
15.30 Uhr
Haftungsfragen Vorstand und Aufsichtsrat, Managerhaftung
Ø
Ø
Ø
Ø
Neuere Entwicklungen und Haftungsumfeld
Ausgewählte aktuelle Entwicklungen bei der Organhaftung (insbesondere
das Siemens/Neubürger-Urteil Landgericht München I sowie das APO
Bank-Urteil Landgericht Düsseldorf)
Problemfragen bei der Durchsetzung von Organhaftungsansprüchen
(u. Aa beim Vergleich)
Aktuelle Diskussion über eine Begrenzung der Organhaftung“
Dr. Hans-Ulrich Wilsing, Rechtsanwalt, Partner Corporate/M&A,
Linklaters LLP
16.15 Uhr
Beispiel Haftungsfragen –
Wie geht eine Bank dieses Thema an?
Ø
Ø
Aufgaben der MaRisk-Compliance-Funktion
Herausforderungen für die Rechtsabteilung
Programm
Ø Präventive strafrechtliche Beratung für Unternehmen Organe
und Mitarbeiter
Ø Versicherungslösungen und Freistellungserklärungen
Ø Praktische Umsetzungshindernisse
Matthias Rozok, Rechtsanwalt, Chefsyndikus und
Leiter Compliance, Degussa Bank
Diskussion, Fragen ...
ca. 17.30 Uhr Ende des 1. Veranstaltungstages
24. März 2015 – 9.00 bis ca. 13.00 Uhr
9.00 Uhr
Begrüßung & Einführung
Prof. Dr. Peter O. Mülbert
Ausgewählte Themen zum Kapitalmarktrecht
Hochfrequenzhandel – Aktueller Stand und Umsetzung in der
Praxis einer Bank
Ø
Rechtliche Definition des Hochfrequenzhandels
Erscheinungsformen des Hochfrequenzhandels in der Praxis einer Bank
Ø Rechtliche und praktische Aspekte der Umsetzung in einer Bank
Ø Auswirkungen der Regulierung des Hochfrequenzhandels
Ø Ausblick - Regulierung des Hochfrequenzhandels nach MiFID II
Ø
Jan Kobbach, LL.M., Rechtsanwalt, Rechtsabteilung,
Commerzbank AG
9.45 Uhr
Vergütungsfragen – Neue Anforderungen durch die Institutsvergütungsverordnung
Dr. Mathias Hanten, MBL (St. Gallen), Rechtsanwalt,
Partner, DLA Piper
Ø
Anwendungsbereich
Aufgaben der Organe
Ø Compliance-Risiko
Ø Was macht der Nachbar?
Ø
10.30 Uhr
Kaffeepause
10.45 Uhr
Inducements nach MiFID II, Rückvergütungen, Zuwendungen, Kick Backs – Umsetzung, Rechtsprechung, tägliche
Praxis
Ø Zuwendungen / Inducements nach MiFID II / ESMA MiFID
Level II Consultation
Ø Entwicklung der Rückvergütungs ("Kickback") – Rechtsprechung
des BGH
Ø Aktuelle Rechtsprechung zur Aufklärung über verdeckte Innen provisionen durch beratende Banken
(BGH vom 3. Juni 2014 , XI ZR 147/12)
Dr. Henning Bergmann1, Rechtsanwalt, Abteilungsdirektor,
Leiter Kapitalmarktrecht, Deutscher Sparkassen- und Giroverband
11.30 Uhr
Strukturen zur Absicherung von Eigenkapitalemissionen
Ø
"Shelf Filing" und Evonik-Modell
Pre Placement mit/ohne Bezugsrechte von Großaktionären
ØBackstop-Vereinbarungen
Ø
Prof. Dr. Christoph H. Seibt LL.M., Rechtsanwalt, Partner,
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP
12.15 Uhr
Risiken im Kommunalkreditgeschäft bei zahlungsunfähigen
Kommunen
Ø
Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzunfähigkeit
Ausfallhaftung und interkommunaler Finanzausgleich
Ø Durchsetzbarkeit von Ansprüchen
Ø
Dr. Thomas Schmidt-Kötters, Rechtsanwalt, Partner,
Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
ca. 13.00 Uhr Ende der Veranstaltung
Teilnahmebedingungen und Anmeldung
Organisation /Rückfragen
WM Seminare
·
Postfach 11 09 32
·
60044 Frankfurt am Main
·
Tel.: +49 69 2732 162
·
Fax: +49 69 2732 200
·
www.wm-seminare.de
Titel_Recht 45 05.11.14 10:03 Seite 1
Datum
23. März 2015 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr
24. März 2015 – 9.00 bis ca. 13.00 Uhr
Veranstaltungsort
Mercure Frankfurt-Eschborn Helfmann-Park
Helfmann-Park 1 (Eschborn Ost)
65760 Eschborn
Tel. +49 69 6196 9697 0
www.wertpapiermitteilungen.de
Rechtsanwalt
Dr. Christopher Kienle,
Frankfurt a. M.
Rechtsanwalt
Dr. Andreas Lange,
Frankfurt a. M.
Prof. Dr. Tobias Lettl,
Potsdam
Rechtsanwalt
Dr. Helmut Merkel,
Frankfurt a. M.
Arne Wittig,
Essen
Redaktionsbeirat:
Rechtsanwalt
Thorsten Höche,
Berlin
Anmeldung zum Seminar Nr. S15-849L
(unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen)
An der WM-Tagung zum Kapitalmarktrecht am
 23. März 2015 (9.30 bis ca. 17.30 Uhr)
 24. März 2015 (9.00 bis ca. 13.00 Uhr)
in Sulzbach/Frankfurt nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von
€ 875,- (für den 1. Tag), € 475,- (für den 2. Tag) bzw. € 1.275,- (für beide Tage)
zzgl. MwSt. wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte
ich auszustellen auf  mich  Firma/Institut.
Preise/Leistungen
Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine elektronische Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von € 875,- (zzgl. 19% MwSt. = € 166,25)
für den 1. Tag, € 475,- (zzgl. 19% MwSt = € 90,25) für den 2. Tag bzw. EUR 1.275,- (zzgl. 19% MwSt
= 242,25 EUR) für beide Tage. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine
postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Der Rechnungsbetrag
muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar,
Mittagessen, Erfrischungen/Pau­sengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich
kurzfristige Programmänderungen vor.
Unterkunft/Hotel
Für die Teilnehmer steht ein begrenztes Zimmerkontingent im Hotel zur Verfügung. Bitte
nehmen Sie die Reservierung direkt unter Berufung auf die Veranstaltung vor.
Werbung
o Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu
Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden.
o Dies gilt auch für Informationen per E-Mail.
Richter am BGH
Dr. Hans-Ulrich Joeres,
Karlsruhe
Richterin am BGH
Ilse Lohmann,
Karlsruhe
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Hans-Jürgen Lwowski,
Hamburg
Prof. Dr. Peter O. Mülbert,
Mainz
Rechtsanwalt
Reinhard Nützel,
Frankfurt a. M.
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
TEIL IV
AUS DEM INHALT:
Seite 2105
Rechtsanwälte Johannes Tiefensee, M. A., und
Jan Kuhlen, M. A., Berlin
Rechtsfragen zum Bezeichnungsschutz in der Honorarberatung
Seite 2110
Rechtsanwalt Dr. Matthias Söhner, München
Neuer Rechtsrahmen für Private Equity – AIFM-Umsetzungsgesetz, Aktienrechtsnovelle 2014 und weitere Vorschriften
Seite 2119
BGH, 8.10.2014 – 1 StR 114/14
Zum Schutz ausländischer Kreditgeber durch die Norm
des § 265b StGB; zum Genussrechtekapital als Kredit i.S.v.
§ 265b Abs. 1 StGB
Seite 2122
OLG Frankfurt a.M., 25.6.2014 – 19 U 206/13
Zur Frage eines Anspruchs auf Auskunft über anlässlich
einer Anlageberatung erzielte Provisionen
&
Seite 2124
BGH, 23.9.2014 – II ZB 14/13
Zur Frage, wann das zur Fristversäumung führende Hindernis wegfällt, wenn es in der Mittellosigkeit der Partei
besteht; zur Pflicht des Prozessbevollmächtigten, der eine
Partei in zwei Prozessen gegen denselben Prozessgegner
vertritt und aufgrund eines in einem der beiden Prozesse
erwirkten rechtskräftigen Titels mit einem Zahlungseingang und einer dadurch bewirkten Beseitigung der Mittellosigkeit rechnet, für eine unverzügliche Kenntnis vom
Zahlungseingang zu sorgen
Rules
Regulations
Seite 2126
OLG Nürnberg, 10.4.2014 – 15 W 665/14
Keine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek für
kapitalisierte, im Vollstreckungstitel als solche nicht ausgewiesene Zinsen
Postverlagsort Frankfurt a. M.
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die Zeitschrift
für Wirtschafts- und Bankrecht
drei Wochen lang kostenlos und
unverbindlich erhalten.
Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung
 Ja, ich möchte als Dankeschön
für meine Teilnahme die BörsenZeitung vier Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten.
 Ja, ich möchte als Dankeschön für
meine Teilnahme Rules & Regulations,
den Regulierungs-Newsletter der
Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang
kostenlos und unverbindlich kennen
lernen (E-Mail-Adresse siehe unten).
1.Teilnehmer: Name, Vorname
2. Teilnehmer: Name, Vorname
Funktion/Abteilung
Funktion/Abteilung
Telefon, Fax
Telefon, Fax
E-Mail
E-Mail
Firma/Institut
Ort, Datum
Straße/Postfach
Unterschrift
Postleitzahl, Ort
Fax +49 69 2732 200
Rücktritt/Storno
Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben.
Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später
als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsent­schä­di­gung von EUR
300,- ( zzgl. 19% MwSt. = EUR 57,-) berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen
vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das
Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurück­erstattet.
Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht.
Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult.
Klaus J. Hopt,
Hamburg
45
8. November 2014
68. Jahrgang
Seiten 2105-2144
WERTPAPIERMITTEILUNGEN
Redaktion:
D 22085 C