1. LG Braunschweig verweigert VW Fristverlängerung bis April 2016

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RR
PRESSEMITTEILUNG
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Musterverfahren für VW-Aktionäre:
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1. LG Braunschweig verweigert VW
Fristverlängerung bis April 2016
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2. 14 Klagen auf Schadensersatz anhängig
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Zu 1: Landgericht verweigert VW die gewünschte
Fristverlängerung
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
*Angestellter Rechtsanwalt
In unserer Pressemitteilung vom 5. November 2015
hatten
wir
davon
berichtet,
dass
VW
eine
ungewöhnlich lange Frist zur Klageerwiderung
forderte
(www.mzs-recht.de/die-kanzlei/
presse/pressemitteilungen.html).
VWs Forderung: Bis zum 30. April 2016 sollte das
Gericht dem Konzern Zeit geben, um auf die
Klageschriften zu reagieren. Unnötig lang. Das war
unsere Einschätzung und diese wird nun auch vom
Landgericht geteilt.
Es gewährt VW eine „geräumige Frist“ bis zum 29.
Februar 2016. Das Landgericht Braunschweig wägt das
Interesse der Geschädigten „an einer angemessenen
Verfahrensbeschleunigung“
mit
dem
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Anspruch von VW auf rechtliches Gehör ab. Bei dieser Abwägung kommt das
Landgericht zu dem Ergebnis, dass eine Fristverlängerung bis 29. Februar 2016
ausreichend lang sei.
Zu 2. Gibt es ein Musterverfahren?
Zehn zulässige, gleichgerichtete Musterverfahrensanträge braucht es, damit
ein Musterklageverfahren eröffnet wird. Diese Zahl könnte inzwischen erreicht
sein. Per Fax teilte das Landgericht Braunschweig den mzs Rechtsanwälten aus
Düsseldorf am Montag mit, dass per 4. Dezember 2015 insgesamt 14 Klagen
auf Schadensersatz wegen verspäteter Information des Kapitalmarktes über
die sogenannte Abgasmanipulation gegen VW vorliegen.
Neun Klageschriften wurden VW bereits zugestellt, fünf weitere sind anhängig.
„Sofern darin gleichgerichtete und zulässige Musterverfahrensanträge enthalten sind,
kann ein Musterklageverfahren eröffnet werden“, sagt Dr. Thomas Meschede,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte.
Die
Kanzlei
mzs
Rechtsanwälte
gehört
mit
zu
den
ersten,
die
ein
Musterklageverfahren angestrengt haben und berät bereits eine große Anzahl von
VW-Aktionären, die sich diesem Verfahren anschließen werden.
14 Klageschriften zum 4. Dezember 2015 - das klingt zunächst nicht nach viel,
bedenkt man die große Anzahl Geschädigter, die wegen des Abgas-Skandals
Schadensersatz von Volkswagen fordern können.
Für Dr. Meschede ist die vermeintlich geringe Zahl allerdings nicht verwunderlich:
„Zum einen ist es eine Herausforderung, in solch kurzer Zeit Klageschriften mit
Musterverfahrensantrag zu fertigen. Hierfür sind spezielles Fachwissen und eine
gewisse Infrastruktur erforderlich. Zum Anderen warten viele Geschädigte zunächst
die Ermittlungen der BaFin und der Staatsanwaltschaft Braunschweig ab, um sich
sodann auf gesicherter Tatsachengrundlage mittels Klage oder auch kostengünstiger
Anmeldung am Musterverfahren zu beteiligen.“
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Wie
geht
es
weiter:
Das
Landgericht
Braunschweig
wird
anhand
der
Klageerwiderungen der Volkswagen AG prüfen, ob eine hinreichende Anzahl an
zulässigen Musterverfahrensanträgen vorliegt. Sofern dies der Fall ist, wird es einen
Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht Braunschweig erlassen, auf dessen
Grundlage das Musterverfahren im öffentlichen Klageregister öffentlich bekannt
gemacht wird. Dies wird vermutlich nicht vor dem kommenden Sommer der Fall sein.
Dann können sich weitere Kläger durch einfache Anmeldung der Klage anschließen.
Über die mzs Rechtsanwälte GbR
mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien für Bank- und
Kapitalmarktrecht in Deutschland. Im Jahr 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer
gegründet, wird die Kanzlei seit 2011 von den
Rechtsanwälten
Gustav
Meyer zu
Schwabedissen, Martin Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne
Podewils LL.M. geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte, darunter 7 Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und Vertriebe. Aufgrund ihrer Erfolge und
ihres Engagements ist die Kanzlei Kooperationspartner der ARAG Rechtsschutzversicherung
im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de.
Über aktuelle finanzmarktrechtliche Themen berichtet die Kanzlei auch in ihrem Blog unter
www.finanzmarkt-recht.de.
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