mzs Rechtsanwälte Goethestraße 8-10 D-40237 Düsseldorf RR PRESSEMITTEILUNG Rechtsanwalt, Vereidigter Buchprüfer Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Musterverfahren für VW-Aktionäre: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1. LG Braunschweig verweigert VW Fristverlängerung bis April 2016 Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 2. 14 Klagen auf Schadensersatz anhängig Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Zu 1: Landgericht verweigert VW die gewünschte Fristverlängerung Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht *Angestellter Rechtsanwalt In unserer Pressemitteilung vom 5. November 2015 hatten wir davon berichtet, dass VW eine ungewöhnlich lange Frist zur Klageerwiderung forderte (www.mzs-recht.de/die-kanzlei/ presse/pressemitteilungen.html). VWs Forderung: Bis zum 30. April 2016 sollte das Gericht dem Konzern Zeit geben, um auf die Klageschriften zu reagieren. Unnötig lang. Das war unsere Einschätzung und diese wird nun auch vom Landgericht geteilt. Es gewährt VW eine „geräumige Frist“ bis zum 29. Februar 2016. Das Landgericht Braunschweig wägt das Interesse der Geschädigten „an einer angemessenen Verfahrensbeschleunigung“ mit dem mzs Rechtsanwälte Telefon 0211-69 002-0 Commerzbank AG Düsseldorf Goethestraße 8-10 Telefax 0211-69 002-24 Konto 430 295 300 | BLZ 300 800 00 D-40237 Düsseldorf www.mzs-recht.de IBAN: DE06 3008 0000 0430 2953 00 | BIC DRESDEFF300 Anspruch von VW auf rechtliches Gehör ab. Bei dieser Abwägung kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass eine Fristverlängerung bis 29. Februar 2016 ausreichend lang sei. Zu 2. Gibt es ein Musterverfahren? Zehn zulässige, gleichgerichtete Musterverfahrensanträge braucht es, damit ein Musterklageverfahren eröffnet wird. Diese Zahl könnte inzwischen erreicht sein. Per Fax teilte das Landgericht Braunschweig den mzs Rechtsanwälten aus Düsseldorf am Montag mit, dass per 4. Dezember 2015 insgesamt 14 Klagen auf Schadensersatz wegen verspäteter Information des Kapitalmarktes über die sogenannte Abgasmanipulation gegen VW vorliegen. Neun Klageschriften wurden VW bereits zugestellt, fünf weitere sind anhängig. „Sofern darin gleichgerichtete und zulässige Musterverfahrensanträge enthalten sind, kann ein Musterklageverfahren eröffnet werden“, sagt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte. Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte gehört mit zu den ersten, die ein Musterklageverfahren angestrengt haben und berät bereits eine große Anzahl von VW-Aktionären, die sich diesem Verfahren anschließen werden. 14 Klageschriften zum 4. Dezember 2015 - das klingt zunächst nicht nach viel, bedenkt man die große Anzahl Geschädigter, die wegen des Abgas-Skandals Schadensersatz von Volkswagen fordern können. Für Dr. Meschede ist die vermeintlich geringe Zahl allerdings nicht verwunderlich: „Zum einen ist es eine Herausforderung, in solch kurzer Zeit Klageschriften mit Musterverfahrensantrag zu fertigen. Hierfür sind spezielles Fachwissen und eine gewisse Infrastruktur erforderlich. Zum Anderen warten viele Geschädigte zunächst die Ermittlungen der BaFin und der Staatsanwaltschaft Braunschweig ab, um sich sodann auf gesicherter Tatsachengrundlage mittels Klage oder auch kostengünstiger Anmeldung am Musterverfahren zu beteiligen.“ 2/3 Wie geht es weiter: Das Landgericht Braunschweig wird anhand der Klageerwiderungen der Volkswagen AG prüfen, ob eine hinreichende Anzahl an zulässigen Musterverfahrensanträgen vorliegt. Sofern dies der Fall ist, wird es einen Vorlagebeschluss an das Oberlandesgericht Braunschweig erlassen, auf dessen Grundlage das Musterverfahren im öffentlichen Klageregister öffentlich bekannt gemacht wird. Dies wird vermutlich nicht vor dem kommenden Sommer der Fall sein. Dann können sich weitere Kläger durch einfache Anmeldung der Klage anschließen. Über die mzs Rechtsanwälte GbR mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf, ist eine der größten Fachkanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Im Jahr 1954 von Rechtsanwalt Anton Werner Kortländer gegründet, wird die Kanzlei seit 2011 von den Rechtsanwälten Gustav Meyer zu Schwabedissen, Martin Wolters, Dr. Jochen Strohmeyer, Dr. Thomas Meschede und Arne Podewils LL.M. geführt. Derzeit beraten 14 Anwälte, darunter 7 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Finanzdienstleister, Anleger und Vertriebe. Aufgrund ihrer Erfolge und ihres Engagements ist die Kanzlei Kooperationspartner der ARAG Rechtsschutzversicherung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Weitere Informationen zu mzs Rechtsanwälte finden Sie unter www.mzs-recht.de. Über aktuelle finanzmarktrechtliche Themen berichtet die Kanzlei auch in ihrem Blog unter www.finanzmarkt-recht.de. 3/3
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