Bulletin_08_vom_01_03_2016

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Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 1. März 2016
Erneut erfreulicher Jahresabschluss 2015
Die Jahresrechnung 2015 schliesst bei einem Aufwand von 349,1 Mio. Franken und einem
Ertrag von 351,5 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von 2,4 Mio. Franken ab (Vorjahr 14,6 Mio. Fr. ). Enthalten darin sind zusätzliche Abschreibungen von 8,6 Mio. Franken,
verzichtet wurde auf die Entnahme von 6 Mio. Franken aus dem Portefeuille der Heimfallverzichtsabgeltung KLL. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 83 Prozent bei leicht höheren
Nettoinvestitionen. Gegenüber dem (negativen) Budget resultiert eine Verbesserung von 7,3
Mio. Franken.
Gesamtübersicht Jahresrechnung 2015
in Mio. Fr.
Ergebnis Erfolgsrechnung
Nettoinvestitionen
Selbstfinanzierung
Finanzierung
Selbstfinanzierungsgrad (in %)
R2014
B2015
R2015
∆R2015
- R2014
14,6
21,5
50,2
28,6
233
-4,9
18,0
5,3
-12,7
30
2,4
22,9
19,1
-3,8
83
-12,2
1,4
-31,1
-32,4
-150
∆R2015
- B2015
7,3
4,9
13,8
8,9
53
Der Kanton kann zum elften Mal in Folge einen positiven Jahresabschluss melden. Die
Jahresrechnung 2015 schliesst bei einem Aufwand von 349,1 Mio. Franken und einem
Ertrag von 351,5 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von 2,4 Mio. Franken ab. Die
Nettoinvestitionen machen 22,9 Mio. Franken aus. Die Selbstfinanzierung beläuft sich auf
19,1 Mio. Franken, der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 3,8 Mio. Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 83 Prozent. Das Eigenkapital beträgt 381,1 Mio. Franken, der
Kanton weist ein Nettovermögen von 185,5 Mio. Franken bzw. von 4674 Franken pro Kopf
der Bevölkerung auf.
Ergebnis im Detail
Die gestufte Erfolgsrechnung weist auf der ersten Stufe ein operatives Ergebnis von 11 Mio.
Franken aus. Es setzt sich aus dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit von 9,6 Mio. Franken und dem Ergebnis aus Finanzierung von 1,4 Mio. Franken zusammen. Auf der zweiten
Stufe resultiert ein ausserordentliches Ergebnis von -8,6 Mio. Franken, was zusammen das
Gesamtergebnis von 2,4 Mio. Franken ergibt.
Das Budget sah einen Aufwandüberschuss von 4,9 Mio. Franken, eine Selbstfinanzierung
von 5,3 Mio. Franken, einen Finanzierungsfehlbetrag von 12,7 Mio. Franken, einen Selbstfinanzierungsgrad von 30 Prozent und Nettoinvestitionen von 18 Mio. Franken vor.
- Verbesserungen gegenüber dem Budget ergeben sich u. a. beim Nettoertrag der
Kantonssteuern (+8,7 Mio. Fr.), bei der Beteiligung an der Glarner Kantonalbank (GLKB)
aufgrund einer Marktwertanpassung (+3,9 Mio. Fr.), beim Anteil am Reingewinn der
Schweizerischen Nationalbank SNB (+3,3 Mio. Fr.), beim Anteil an der direkten
Bundessteuer (+2,1 Mio. Fr.) sowie bei der beruflichen Grundbildung (Beiträge an
auswärtige Berufsschulen (+1,1 Mio. Fr.).
- Verschlechterungen gegenüber dem Budget resultieren u. a. aufgrund des freiwilligen
Verzichts auf die Entnahme aus dem Portefeuille der Heimfallverzichtsabgeltung KLL
(- 6 Mio. Fr.), bei den Wasserwerksteuern (-1,2 Mio. Fr.) und bei den Beiträgen an
innerkantonale Hospitalisationen (-1 Mio. Fr.).
Hauptgründe für die Verbesserung
Die Jahresrechnung 2015 profitiert von Sondererträgen in der Höhe von 11,2 Mio. Franken.
Darunter fallen die Entnahme der ersten Tranche aus dem Fonds Börsengang GLKB
(+4 Mio. Fr.), die Kursentwicklung der Aktie der GLKB auf dem Anteil im Finanzvermögen
(+3,9 Mio. Fr.) sowie die doppelte Gewinnausschüttung der SNB für das Geschäftsjahr 2014
(+3,3 Mio. Fr.).
Bilanz
Die Bilanzsumme reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 15,3 Mio. Franken auf 561,2
Mio. Franken. Auf der Aktivseite nimmt das Finanzvermögen um 15,7 Mio. Franken auf
365,7 Mio. Franken ab. Das Verwaltungsvermögen bleibt bei einer leichten Zunahme um
0,4 Mio. Franken mit 195,5 Mio. Franken nahezu unverändert. Auf der Passivseite nimmt das
Fremdkapital um 15,1 Mio. Franken auf 180,2 Mio. Franken zu, das Eigenkapital reduziert
sich um 30,4 Mio. Franken auf 381,1 Mio. Franken. Hauptgrund für die Reduktion des Eigenkapitals ist eine Wertberichtigung von 24,5 Mio. Franken bei den Aktien der Kraftwerke LinthLimmern AG (KLL), die über die Neubewertungsreserve erfolgt und diese entsprechend
reduziert. Der Tilgungsbestand erhöht sich um 2 Mio. Franken auf 71,4 Mio. Franken.
Beurteilung des Ergebnisses
Die finanzielle Lage des Kantons erweist sich als deutlich besser als es das Budget vorsah.
Dennoch zeigen sich erste Anzeichen einer Eintrübung. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt
erstmals seit Jahr(zehnt)en unter dem Schwellenwert von 100 Prozent. Die Nettoinvestitionen können noch zu 83 Prozent aus eigenen Mitteln finanziert werden. Der Finanzierungsfehlbetrag ist mit 3,8 Mio. Franken negativ und der Kanton musste dies über die Aufnahme
von Fremdgeldern finanzieren. Die Beurteilung der (guten) finanziellen Lage täuscht insofern
etwas, als die wichtigsten Erträge des Kantons stagnieren oder sogar leicht rückläufig sind.
So sind Kantonssteuern auf Nettobasis nahezu identisch mit dem Vorjahr (2014: 92,621 Mio.
Fr.; 2015: 92,664 Mio. Fr.) und die Erträge aus dem nationalen Finanzausgleich gehen um
rund 1,1 Mio. Franken zurück (2014: 74,4 Mio. Fr.; 2015: 73,3 Mio. Fr.). Hilfreich ist die hohe
Finanzdisziplin des Kantons. Die wesentlichen Ausgaben, die der Kanton direkt steuern
kann, sind mit einer Ausnahme rückläufig. Sowohl der Sachaufwand (Rückgang um 1,8 Mio.
Fr. auf 28,2 Mio. Fr.) als auch die ordentlichen Abschreibungen (Rückgang um 0,6 Mio. Fr.
auf 5,2 Mio. Fr.) liegen unter dem Vorjahreswert. Einzig beim Personalaufwand resultiert
eine leichte Steigerung um 0,6 Mio. Franken (2014: 69,7 Mio. Fr.; 2015: 70,4 Mio. Fr.).
Ausblick
Das positive betriebliche Ergebnis aufgrund des hohen betrieblichen Ertrages ist herauszustreichen. Dieses war im Vorjahr noch stark negativ und wurde durch das Ergebnis aus
Finanzierung überkompensiert. Der Jahresabschluss 2015 gibt berechtigte Hoffnung, dass
der Kanton das prognostizierte strukturelle Defizit im Griff hat. Das wirtschaftliche Umfeld
bleibt jedoch äusserst angespannt, zumal die Auswirkungen der Aufhebung des EuroMindestkurses durch die SNB Anfang 2015 zeitverzögert eintreten und somit noch nicht
ausgestanden sein dürfte. Der Kanton ist für die Zukunft jedoch gut gerüstet. Die Effizienzanalyse „light“ ist mehrheitlich umgesetzt. Die erfolgreichen Jahresrechnungen der letzten
Jahre erlaubten die Bildung von beachtlichen Rückstellungen in Form von Eigenkapital. Die
Verfolgung einer stabilen Finanz- und Fiskalpolitik ist und bleibt eines der prioritären Ziele
des Regierungsrates.
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Berufseinführungsprogramm für junge Flüchtlinge
Der Regierungsrat nimmt zustimmend Kenntnis von den Bestrebungen zur Schaffung eines
Berufseinführungsprogrammes für junge Flüchtlinge. Um jungen Erwachsenen mit
Migrationshintergrund, welche praktisch begabt und motiviert sind, eine nachhaltige
Integration in die Berufswelt zu ermöglichen, erarbeitete die Hauptabteilung für höheres
Schulwesen und Berufsbildung (Departement Bildung und Kultur) gemeinsam mit der
Hauptabteilung Soziales (Departement Volkswirtschaft und Inneres) das Konzept
„Berufseinführungsprogramm“. Die Koordinationsstelle Integrationsförderung für vorläufig
aufgenommene Personen und Flüchtlinge (KIF) betreut derzeit 57 Personen im Alter
zwischen 18 und 25 Jahren auf ihrem Weg in die berufliche Selbstständigkeit, was einem
Drittel aller Fälle entspricht.
Mit dem neuen Berufseinführungsprogramm sollen vorläufig aufgenommene Personen und
Flüchtlinge in geeigneten Branchen eine einjährige Ausbildung mit Kompetenzausweis
absolvieren können. Sie soll junge Erwachsene zwischen 18 und 25 zu einer qualifizierten
Hilfsarbeit befähigen oder die Grundlage für ein weiterführendes Eidgenössisches Berufsattest (zweijährige Lehre) schaffen. Das Berufseinführungsprogramm soll die Chancen
seiner Absolventen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, wie es bspw. der SRK-Pflegehelferkurs tut, und die Ablösung von der Sozialhilfe ermöglichen. Zudem soll es einen Beitrag
zur Linderung des Fach- und Arbeitskräftemangels leisten. Aus diesem Grund hat auch der
Bundesrat ein Pilotprogramm zu einer „Flüchtlingslehre“ lanciert. Dessen Umsetzung wird
jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das vorgeschlagene Konzept Berufseinführungsprogramm wird vom Amt für Wirtschaft und Arbeit als eine wirksame Massnahme
zur Integration von anerkannten Flüchtlingen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt und
als sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Praktika anerkannt.
Weiteres Vorgehen
Entscheidend für den Erfolg des Berufseinführungsprogramms ist die Bereitschaft von
geeigneten Betrieben und Branchen, jungen Erwachsenen aus dem Flüchtlingsbereich eine
Chance für eine praxisorientierte Ausbildung zu geben. Deshalb wird jetzt das Konzept den
betroffenen Branchen vorgestellt, damit Betriebe für die Ausbildung gewonnen werden
können.
Die Lehrkräfte der Berufsfachschule Ziegelbrücke werden den Unterricht von einem Halbtag
pro Woche erteilen. Die Schule bietet Kurse zur allgemeinen und beruflichen Weiterbildung
an. Für Weiterbildungskurse sollen Kursbeiträge erhoben werden, welche einen angemessenen Anteil der Kosten decken. Beim Berufseinführungsprogramm sollen mindestens
die Lohnkosten der Lehrkräfte von den Arbeitgebern finanziert werden, die ja auch von
motivierten jungen Mitarbeitenden profitieren werden. Das Berufseinführungsprogramm soll
im Schuljahr 2016/2017 starten. Nebst der Schaffung einer zweiten Integrationsklasse leistet
der Kanton mit diesem Berufseinführungsprogramm einen weiteren Beitrag zur Integration
von jungen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen.
Leistungsvereinbarung mit Naturzentrum Glarnerland
Die Leistungsvereinbarung 2016 bis 2019 für den Betrieb des Naturzentrums mit einer
pauschalen Entschädigung von 31‘000 Franken pro Jahr wird genehmigt und der Dienstleistungsauftrag an das Naturzentrum vergeben.
Das Controlling der Leistungsvereinbarung 2012 bis 2015 hat gezeigt, dass der Leistungsauftrag durch das Naturzentrum im Bahnhof Glarus erfüllt wird und gute Leistungen erbracht
werden. Das Departement Bau und Umwelt beantragte daher, die Zusammenarbeit mit einer
neuen Leistungsvereinbarung fortzusetzen. Die Abgeltung ist wegen zusätzlicher Leistungen
im Bereich Biodiversität etwas höher als in der letzten Periode (Fr. 27‘500/Jahr).
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