17/5266 - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag  17. Wahlperiode
Drucksache 17/5266
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/5067 -
Wird der „Tatort“-Filmabend in der Landesvertretung mit Steuergeldern finanziert?
Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung,
eingegangen am 26.01.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 02.02.2016
Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 23.02.2016,
gezeichnet
Dr. Jörg Mielke
Chef der Staatskanzlei
Vorbemerkung der Abgeordneten
Der Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund, Herr Staatssekretär Michael Rüter,
lädt für den 8. Februar 2016 zu einem Filmabend in die Vertretung des Landes Niedersachsen
beim Bund ein. Neben der als Preview angekündigten Filmvorführung sieht die Tagesordnung der
Veranstaltung u. a. auch eine Gesprächsrunde ohne Themensetzung vor.
1.
Welchem Zweck dient die Veranstaltung?
Die Veranstaltung diente dem Zweck, Aufmerksamkeit auf das Film-und Fernsehland Niedersachsen zu lenken und es im Umfeld der Berlinale zu präsentieren.
2.
Auf wessen Initiative hin wurde die Veranstaltung geplant?
Gemeinsame Ideengeber sind NDR-Intendant Lutz Marmor und der Bevollmächtigte des Landes
Niedersachsen beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter.
3.
Von wem wurde letztlich die Entscheidung gefällt, diese Veranstaltung durchzuführen?
Die Entscheidung wurde seitens der Landesvertretung durch die Leitung der Landesvertretung gefällt.
4.
Welche Stellen sind in welchem Maße in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung involviert?
Seitens der Landesvertretung ist das zuständige Referat 501 involviert.
5.
Wie hoch fallen die Gesamtkosten der Veranstaltung aus, und inwiefern trägt diese das
Land Niedersachsen?
Über entstandene Kosten des NDR kann das Land keine Aussage treffen. Dem Land, getragen
durch die LV NI, entstehen mittelbare Kosten durch Bereitstellung des Hauses, Personal, Imbiss
und Grafiker (Einladung) in Höhe von 4 884,60 Euro. Die Summe gliedert sich auf wie folgt:
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Imbiss
Getränke
Personal
Reinigung
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1 700,00 Euro,
802,55 Euro,
1 679,37 Euro,
702,68 Euro.
Portokosten für den Versand der Einladungen sind wegen Nutzung des Postaustauschdienstes
Bundestag/Niedersächsischer Landtag nicht entstanden.
6.
Aus welchen Einzelpositionen setzen sich die Gesamtkosten zusammen?
Siehe Antwort zu Frage 5.
7.
Wie viele Gäste wohnen der Veranstaltung bei?
200 Gäste nahmen an der Veranstaltung teil.
8.
Welche gesellschaftlichen Gruppen sind zu dieser Veranstaltung eingeladen?
Bundeskabinett, Bundestag, Bundesrat, Niedersächsischer Landtag, Botschafterinnen/Botschafter,
ARD-Generalsekretariat, ARD-Gremien, Intendant NDR/RBB, NDR Rundfunkrat, Multiplikatoren
Niedersachsen/Berlin, Presse.
9.
Werden dem Land Niedersachsen für die Teilnahme von externen Gästen an dieser
Veranstaltung Reisekosten/Spesen in Rechnung gestellt? Wenn ja, in welcher Höhe?
Nein.
10. Welche Minister, Staatssekretäre und Beschäftigten des Landes Niedersachsen werden
als Gäste bzw. Organisatoren an dieser Veranstaltung teilnehmen?
Neben Staatssekretär Michael Rüter und zehn weiteren Landesbeschäftigten haben keine weiteren
Minister und Staatssekretäre an der Veranstaltung teilgenommen. Aus datenschutzrechtlichen
Gründen wurde auf eine komplette Datenerfassung verzichtet.
11. Welchen Themen widmet sich die im Rahmen dieser Veranstaltung angedachte Gesprächsrunde?
In der Gesprächsrunde mit Regisseur, Drehbuchautor und Schauspielern ging es konkret um künstlerische Fragen der Ausgestaltung und Anlegung einer Rolle, die Zusammenarbeit zwischen Regisseur und Schauspielern sowie die Vorbereitung auf die spezielle Thematik des Films. Dabei berührten die Fragen auch spezielle Drehbedingungen an markanten Drehorten wie beispielsweise
dem Hannover-Airport. Weiter wurde eine Investigativ-Journalistin zu dem speziellen Handlungsumfeld, der Gefährdungsproblematik sowie der hochpolitischen Brisanz des aktuellen Tatort-Themas „Zorn Gottes“ befragt.
12. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die für diese Filmproduktion verwendeten Fördermittel (Höhe, Herkunft etc.)?
Die Tatortfolge wurde von der nordmedia in Höhe von 180 000 Euro aus dem Fördermittelkontingent des NDR (NMedienG) in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens unterstützt.
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/5266
13. Sind weitere Filmvorführungen dieser Art von der Landesregierung geplant, und, wenn
ja, welche?
Aktuell sind keine weiteren Projekte geplant.
14. Falls zutreffend, wie hoch fällt das dafür vorgesehene Budget aus?
Siehe Antwort zu Frage 13.
15. Hat es seit Beginn der 17. Legislaturperiode ähnliche Filmvorführungen gegeben und,
wenn ja, welche?
04/2013
Kulturpreis Schlesien, Kooperation mit dem Innenministerium,
11/2014
Geschichten aus dem off im Rahmen des Jahresprogramms „inspektionen // geschichte_n“,
11/2015
Friedland im Rahmen der Themenwoche „Herzlich willkommen“- Teilhabe aus Tradition,
Kooperation mit dem Innenministerium, NDR und Deutsche Welle,
02/16
Wendland Shorts - Kurzfilmabend im Rahmen des Jahresprogramms „Inspektionen,
Kunst + Politik.
16. Falls zutreffend, wie hoch fielen die Kosten für diese vergangenen Veranstaltungen
aus?
Kulturpreis Schlesien Gesamtkosten
Geschichten aus dem off Gesamtkosten
Friedland Gesamtkosten
Wendland Shorts - kalkuliert -
7 778 Euro,
5 326 Euro,
7 411 Euro,
6 000 Euro.
17. Gibt es ähnliche Formen der Unterstützung seitens der Landesregierung bei der Vermarktung von Filmproduktionen mit Bezug zum Land Niedersachsen aus nicht öffentlich-rechtlicher Herkunft und, wenn ja, welche?
Es gehört zu den Kernaufgaben der nordmedia, die in Niedersachsen entstandenen Werke und
damit das Schaffen der hiesigen Kreativen zu präsentieren. So wird beispielsweise in der jährlichen
Veranstaltung nordmedia talk & night im Rahmen der Berlinale eine Auswahl von Filmen, die im
Vorjahr fertiggestellt wurden, einem Fachpublikum vorgestellt. Gemäß ihrer Förderrichtlinie unterstützt die nordmedia u. a. Verleih, Vertrieb und Verbreitung von Filmen. Nach der EU-notifizierten
Förderrichtlinie sollen geförderte Produktionen ihre Premiere im Fördergebiet feiern. Diese Veranstaltungen werden in der Regel vom Produzenten oder dem Verleih ausgerichtet. Die Ausrichtung
kann auf Antrag gefördert werden.
18. Wie ist die Veranstaltung in den Räumen der Landesvertretung mit dem Gebot der
Staatsferne und der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bezug auf
dessen Finanzierung zu vereinbaren?
Der Produzent des Films hat einen Antrag auf Förderung bei der nordmedia gestellt, der positiv beschieden wurde. Als Gesellschafter der nordmedia haben sowohl das Land Niedersachsen als
auch der NDR ein Interesse an der Präsentation des geförderten Werkes, siehe auch Antwort zu
Frage 17. Eine Einflussnahme auf die Programmgestaltung des NDR hat zu keinem Zeitpunkt
stattgefunden. Die finanzielle Beteiligung des NDR an der Filmförderung der nordmedia beruht auf
§ 6 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrags, § 10 Abs. 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags, § 50
Abs. 3 NMedienG.
(Ausgegeben am 03.03.2016)
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