Zusammenfassung_KfW-Förderung von

Förderung von stationären und dezentralen
Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit
Photovoltaikanlagen
• Förderungsziel – Was soll erreicht werden?
Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis 2035 zwischen 55 bis 60 % liegen, wobei der
Fokus speziell auf Wind- und Sonnenenergie gerichtet ist.
Hierbei sollen vor allem kleine und mittlere Photovoltaikanlagen ausgebaut werden.
Absatzerhöhung von systemdienlichen Batteriespeichertechnologien
2. Kostensenkung
3. Weitere technologische Entwicklungen
4. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
1.
• Art der Förderung – Wie wird gefördert?
Bei der staatlichen Förderung handelt es sich um sogenannte Tilgungszuschüsse für KfWKredite. Durch Beantragung eines solchen Kredits bei einer zuständigen KfW-Bank, erhalten
Sie einen zusätzlichen Betrag, um das Darlehen wieder zurückzubezahlen. Der Betrag wird
unmittelbar mit dem Darlehen verrechnet und nicht ausbezahlt.
Ob der Tilgungszuschuss gewährt wird, entscheidet die KfW und ist abhängig von den
verfügbaren Finanzmitteln. Für die Zuschüsse werden drei jährliche Teilbudgets
bereitgestellt. Über das zur Verfügung stehende Budget informieren die KfW-Banken.
• Förderungsgegenstand – Was wird gefördert?
Gefördert werden fest eingebaute Batteriespeichersysteme in Verbindung mit
Photovoltaikanlagen mit einer max. Leistung von 30 kWp. Pro Anlage ist jeweils nur ein
Speichersystem förderfähig.
Außerdem muss die angeschlossene PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb
genommen worden sein.
Es werden lediglich Batteriespeichersysteme und nicht die angeschlossenen
Photovoltaikanlagen gefördert. Ausgeschlossen sind auch Eigenbausysteme, Prototypen
oder gebrauchte Systeme und Anlagenteilen.
(Stand: 17. Februar 2016)
• Förderberechtigte – Wer wird gefördert?
Einen Förderantrag darf generell jeder stellen. Davon ausgeschlossen sind jedoch
1. Kommunen und kommunale Zweckverbände,
2. der Staat selbst,
3. Hersteller der Systeme oder Komponenten,
4. Antragsteller in einem Insolvenzverfahren.
• Auskunft & Monitoring
Der Antragsteller muss damit einverstanden sein, dass persönliche Daten und Daten über
die Speichernutzung, an Behörden und diverse Institute weitergegeben werden.
• Ort & Zeit
Die Batteriespeichersysteme müssen sich in Deutschland befinden und mindestens 5 Jahre
betrieben werden. In diesem Zeitraum darf das System nicht stillgelegt oder verkauft
werden, außer ein Weiterbetrieb des Systems wird nachgewiesen.
• Fördervoraussetzungen – Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
Gefördert werden Batteriespeichersysteme – Neuinstallationen und Nachrüstungen – in
Verbindung mit Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012), deren
Leistung 30 kWp nicht überschreiten.
1.
Die Netzeinspeisung der Anlage ist auf 50 % begrenzt. Die restliche Energie muss
verbraucht und/ oder gespeichert werden. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer
der Photovoltaikanlage. Auch im Falle eines Systemausfalls und einer
anschließenden Wiederinbetriebnahme.
Wie wird das bei Solutronic Energy umgesetzt?
Wir gewährleisten dies durch eine präzise Energiedatenerfassung am Einspeisepunkt durch
den GridManager, und eine exakte Erfassung der durch den Wechselrichter erzeugten
Energie. Wird mehr Energie erzeugt als gespeichert oder direkt verbraucht werden kann, so
regelt der Wechselrichter die Leistung herunter.
2.
Die angeschlossenen Wechselrichter, DC- und AC-gekoppelt, müssen über eine
Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung verfügen.
Wie wird das bei Solutronic Energy umgesetzt?
Wir stellen eine offene TCP/IP-Schnittstelle zur Verfügung, die zur Fernparametrierung und
-steuerung genutzt werden kann. Da es sich um ein DC-System handelt, muss nur dieses
System über eine offene Kommunikation verfügen. Bei AC-gekoppelten Systemen muss
auch der Wechselrichter über eine Kommunikationsschnittstelle zur Parametrierung
verfügen.
(Stand: 17. Februar 2016)
3.
Es gelten die entsprechenden Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für
Batteriespeicher.
Wie wird das bei Solutronic Energy umgesetzt?
Die Hybridwechselrichter sind nach AN-R-4105 zertifiziert.
4.
Die Batterien müssen austauschbar sein und eine Zeitwertersatzgarantie von 10
Jahren besitzen.
Wie wird das bei Solutronic Energy umgesetzt?
Wir bieten eine Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren an. Grundsätzlich kann jede 48 V
Batterie an das System angeschlossen werden.
5.
Die sichere Inbetriebnahme muss durch eine geeignete Fachkraft bestätigt und
nachgewiesen werden.
Wie wird das bei Solutronic Energy umgesetzt?
Das ist die Aufgabe eines Installateurs Ihres Vertrauens.
• Förderhöhe – Wieviel Zuschuss bekommt man?
Die Berechnung des Förderzuschusses ist etwas kompliziert. Daher versuchen wir Ihnen
Anhand von zwei Beispielen die Berechnung verständlich zu machen:
Investition in ein kombiniertes Batteriespeicher-Photovoltaikanlagensystem
Die Kosten werden auf Basis der Gesamtnettoinvestitionskosten (GNIK) – BatteriespeicherPhotovoltaikanlagensystem inkl. der Installation – errechnet. Von den GNIK werden die
Kosten der PV-Anlage abgezogen. Die Differenz wird durch die installierte Leistung der PVAnlage geteilt. Dies wird als spezifische förderfähige Kosten bezeichnet. Die max.
spezifischen förderfähigen Kosten bei einer Investition in ein kombiniertes BatteriespeicherPhotovoltaikanlagensystem betragen 2.000,00 €/kWp.
Die förderfähigen Kosten ergeben sich nun aus den spezifischen förderfähigen Kosten
multipliziert mit der Leistung der PV-Anlage.
(Stand: 17. Februar 2016)
Berechnungsbeispiel einer Neuinstallation:
PV-Anlage mit einer Modulleistung von 5 kWp mit einem DC-Speichersystem SOLENERGY
STORAGE: Energiemanagement (SES 50S2), Batterie (SPICA-50) und Energieverteiler
(GM63).
Kosten der PV-Anlage inkl. Installation = ca. 7.500,00 €
Kosten des SE DC-Speichersystems inkl. Wechselrichter und Installation = ca. 8.500,00 €
Gesamtinvestitionskosten 16.000,00 €
Nun wird der Betrag des Speichers durch die Modulleistung der PV-Anlage geteilt:
8.500 (€) / 5 (kWp) = 1.700,00 € spezifische förderfähige Kosten
Maximal werden 2.000,00 € für den Speicher gefördert, d.h. eine förderfähige
Speicheranlage wird bis zu einem Investitionswert von 10.000,00 € gefördert.
Daraus errechnet sich nun die Höhe des Tilgungszuschusses nach folgender Tabelle:
Antragszeitraum
Anteil an
förderfähigen Kosten
ab 1.3.2016 (Programmbeginn) bis 30.6.2016
25%
ab 1.7.2016 bis 31.12.2016
22%
ab 1.1.2017 bis 30.6.2017
19%
ab 1.7.2017 bis 31.12.2017
16%
ab 1.1.2018 bis 30.6.2018
13%
ab 1.7.2018 bis 31.12.2018 (Programmende)
10%
Für unser Berechnungsbeispiel gehen wir von einer Inbetriebnahme am 1.06.2016 aus.
Somit ergibt sich folgender Betrag: 8.500 (€) * 25 % = 2.125,00 € Tilgungszuschuss
Investition in ein Batteriespeichersystem zur Nachrüstung einer bestehenden
Photovoltaikanlage
Ein Batteriesystem gilt als nachgerüstet, wenn zwischen der Inbetriebnahme der PV-Anlage
und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems mindestens 6 Monate liegen. Der
Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage muss nachgewiesen werden.
Die spezifischen förderfähigen Kosten berechnen sich aus den nachgewiesenen Kosten für
das Speichersystem inkl. der Kosten für die Installation geteilt durch die Leistung der PVAnlage.
In diesem Fall betragen die max. spezifischen förderfähigen Kosten 2.200,00 €/kWp.
(Stand: 17. Februar 2016)
Berechnungsbeispiel einer Nachrüstung:
Wir nehmen das Anlagenbeispiel der oberen Berechnung und gehen von einem Nettopreis
des Speichersystems von 8.500,00 € aus. Die Modulleistung der PV-Anlage beträgt dieses
Mal 6 kWp.
Somit ergibt sich folgende Rechnung: 1.700,00 € spezifische förderfähige Kosten
Max. förderfähig sind Nachrüstung bis zu 2.200,00 €/kWp. Somit gilt folgende Rechnung:
1.700 (€) * 6 (kWp) = 10.200,00 € förderfähige Kosten
Wir gehen ebenfalls von einer Inbetriebnahme am 1.06.2016 (siehe obere Tabelle) aus.
Somit ergibt sich folgender Betrag: 10.500 (€) * 25 % = 2.550,00 € Tilgungszuschuss
• Förderablauf – Wie gehen Sie vor?
Ab dem 1.3.2016 kann ein Antrag über Ihre Bank bei der KfW gestellt werden.
Die Antragsstellung muss jedoch vor Abschluss eines Kaufvertrags des zu fördernden
Speichersystems erfolgen. Systemplanungen sind erlaubt.
Der Antrag wird bei Ihrer Bank eingereicht, welche diesen an die KfW weiterleitet. Die dafür
notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite der KfW oder fordern diese bei der
KfW direkt an.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine kurze Zusammenfassung des beschlossenen Förderprogramms
handelt. Für mögliche Irrtümer, Unvollständigkeit oder fehlende Aktualität wird nicht haftet!
Die vollständige, vorläufige Fassung des Bundesministeriums finden Sie hier:
https://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/user_upload/foerderbekanntm_speicherprog.pdf
(Stand: 17. Februar 2016)