Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Vereinbarung zwischen
Griechenland und TAP über neue Erdgaspipeline nach Europa
Brüssel, 3. März 2016
Nach eingehender Prüfung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die
Vereinbarung zwischen Griechenland und der Trans Adriatic Pipeline AG mit den EUVorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist.
Das Vorhaben wird die Energieversorgungssicherheit und die Vielfalt der Energiequellen in
der EU steigern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Der heutige
Beschluss macht den Weg frei für ein milliardenschweres Infrastrukturvorhaben in Griechenland. Die
Trans-Adria-Pipeline wird bewirken, dass mehr Erdgas in die EU transportiert wird und die Sicherheit
der Energieversorgung in Südosteuropa zunimmt. Die Investitionsanreize der griechischen Regierung
sind auf das für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Maß beschränkt und stehen im Einklang
mit Beihilferegeln.“
Der für die Energieunion verantwortliche Vizepräsident der Europäischen Kommission Maroš Šefčovič
führte aus: „Die heutige Freigabe der TAP-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung des
Südlichen Gaskorridors. In der Rahmenstrategie für die Energieunion vom Februar 2015 wurde dieses
Vorhaben als wesentlicher Beitrag für die Energieversorgungssicherheit der EU bezeichnet, der neue
Versorgungswege und Erdgasquellen nach Europa bringt. Erst am Montag bestätigten auf dem
Ministertreffen zum Südlichen Gaskorridor in Baku, an dem ich teilgenommen habe, alle beteiligten
Länder und Konsortien ihre Entschlossenheit, dieses wichtige Infrastrukturvorhaben fristgerecht zum
Abschluss zu bringen.“
Die Trans-Adria-Pipeline bildet den europäischen Abschnitt des Südlichen Gaskorridors, der den EUMarkt an neue Erdgasquellen anbinden soll. Mit einer anfänglichen Kapazität von 10 Mrd. Kubikmeter
Erdgas pro Jahr wird die Pipeline ab 2020 Erdgas vom Schah-Denis-II-Gasfeld in Aserbaidschan auf
den EU-Markt transportieren. Die Trans-Adria-Pipeline wird von der griechischen Grenze nach Albanien
und anschließend unter dem Adriatischen Meer nach Italien führen. Für Bau und Betrieb der Pipeline ist
die Trans Adriatic Pipeline AG (TAP), ein aus mehreren Energieunternehmen bestehendes
Gemeinschaftsunternehmen, zuständig. TAP wird in einem Zeitraum von fünf Jahren 5,6 Mrd EUR in
das Vorhaben investieren, davon 2,3 Mrd EUR in Griechenland.
Griechenland (als betroffenes Land) und TAP haben eine einschlägige Vereinbarung abgeschlossen, in
der Einzelheiten zu Bau und Betrieb der Pipeline durch TAG sowie die Pflichten der Partner der
Vereinbarung dargelegt sind. Darin wird TAP 25 Jahre ab Beginn des Betriebs der Pipeline eine
steuerliche Sonderbehandlung zugesichert. Dadurch könnte dem Unternehmen ein wirtschaftlicher
Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern entstehen, die nicht von der Sonderbehandlung profitieren, so
dass die Regelung eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten könnte.
Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und
Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 (im Folgenden „Leitlinien“) geprüft. Den Leitlinien zufolge können
derartige Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt
werden, wenn sie Zielen von gemeinsamem Interesse dienen. Die Kommission stellte Folgendes fest:
- Das Vorhaben wird zu einer weiteren Diversifizierung der europäischen
Energieversorgungsquellen und Transportrouten beitragen: Es wird den Transport von Erdgas
aus dem kaspischen Raum und unter Umständen vom Nahen Osten in die EU ermöglichen.
- Der Wettbewerb auf dem europäischen Erdgasmarkt wird dank des zusätzlichen Erdgasvolumens
und der neuen Transportroute gesteigert.
- Der Bau der Pipeline erfordert umfangreiche Vorabinvestitionen, die über mehrere Jahre hinweg
getätigt werden müssen, ohne dass Einnahmen erzielt werden. Das Vorhaben wird in vollem
Umfang durch private Investitionen finanziert; Einnahmen werden in Bezug auf den griechischen
Streckenteil lediglich in Form der von den Kunden für den Erdgastransport gezahlten Gebühren
erzielt werden. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass das Vorhaben ohne die Beihilfe
wahrscheinlich nicht durchgeführt würde.
- Die Beihilfe hat die Form einer steuerlichen Sonderbehandlung, die, je nachdem, ob die Steuern
steigen oder sinken, bewirkt, dass TAP mehr oder weniger Steuern bezahlt als es ohne die Beihilfe
der Fall wäre. Wenn die Steuersätze steigen, wird die Beihilfe auf den Mindeststeuervorteil für
TAP beschränkt sein.
- Die Regelung beinhaltet einen integrierten Anpassungsmechanismus, der den maximalen
Vorteil für TAP begrenzt. Sollte der entsprechende griechische Steuersatz um mehr als 20 %
steigen oder fallen, kommt dieser Mechanismus zum Tragen, und der Beitrag von TAP wird neu
berechnet. Die griechischen Behörden werden dies überwachen, um zu gewährleisten, dass TAP die
Vorgaben erfüllt; damit ist die Beihilfe auf das erforderliche Minimum begrenzt.
Die Kommission zog auf der Grundlage der Leitlinien den Schluss, dass die Vorteile des Vorhabens,
d. h. mehr Wettbewerb und Energieversorgungssicherheit, schwerer wiegen als durch die staatliche
Beihilfe möglicherweise bewirkte Wettbewerbsverfälschungen.
Die Genehmigung der staatlichen Beihilfe durch die Kommission zählte zu den in der Vereinbarung
festgelegten Voraussetzungen, die noch erfüllt werden mussten, ehe mit dem Trans-Adria-PipelineVorhaben begonnen werden konnte.
Hintergrund
Die Trans Adriatic Pipeline AG ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Bei den
Aktionären handelt es sich um BP (20 %), SOCAR (20 %), Snam (20 %), Fluxys (19 %), Enagás
(16 %) and Axpo (5 %).
Die Trans-Adria-Pipeline ist im Rahmen der Leitlinien der EU für die transeuropäische
Energieinfrastruktur als Vorhaben von gemeinsamem Interesse anerkannt. Diese Vorhaben sollen dazu
beitragen, einen integrierten EU-Energiemarkt zu schaffen, und sind für die Verwirklichung der
energiepolitisch angestrebten erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Energieversorgung sehr
wichtig.
Die Kommission hat ihre erste Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Jahr 2013
veröffentlicht. Die Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert, damit weitere erforderliche Vorhaben
aufgenommen und nicht mehr benötigte gestrichen werden können. Die derzeitige Liste wurde am
18. November 2015 genehmigt.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die
nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der
GD Wettbewerb unter der Nummer SA.43879 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im
Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews.
IP/16/541
Kontakt für die Medien:
Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00)
Carolina LUNA GORDO (+32 2 296 83 86)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
Photos & Videos
graph DE