Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Vereinbarung zwischen Griechenland und TAP über neue Erdgaspipeline nach Europa Brüssel, 3. März 2016 Nach eingehender Prüfung hat die Europäische Kommission festgestellt, dass die Vereinbarung zwischen Griechenland und der Trans Adriatic Pipeline AG mit den EUVorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist. Das Vorhaben wird die Energieversorgungssicherheit und die Vielfalt der Energiequellen in der EU steigern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Der heutige Beschluss macht den Weg frei für ein milliardenschweres Infrastrukturvorhaben in Griechenland. Die Trans-Adria-Pipeline wird bewirken, dass mehr Erdgas in die EU transportiert wird und die Sicherheit der Energieversorgung in Südosteuropa zunimmt. Die Investitionsanreize der griechischen Regierung sind auf das für die Durchführung des Vorhabens erforderliche Maß beschränkt und stehen im Einklang mit Beihilferegeln.“ Der für die Energieunion verantwortliche Vizepräsident der Europäischen Kommission Maroš Šefčovič führte aus: „Die heutige Freigabe der TAP-Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung des Südlichen Gaskorridors. In der Rahmenstrategie für die Energieunion vom Februar 2015 wurde dieses Vorhaben als wesentlicher Beitrag für die Energieversorgungssicherheit der EU bezeichnet, der neue Versorgungswege und Erdgasquellen nach Europa bringt. Erst am Montag bestätigten auf dem Ministertreffen zum Südlichen Gaskorridor in Baku, an dem ich teilgenommen habe, alle beteiligten Länder und Konsortien ihre Entschlossenheit, dieses wichtige Infrastrukturvorhaben fristgerecht zum Abschluss zu bringen.“ Die Trans-Adria-Pipeline bildet den europäischen Abschnitt des Südlichen Gaskorridors, der den EUMarkt an neue Erdgasquellen anbinden soll. Mit einer anfänglichen Kapazität von 10 Mrd. Kubikmeter Erdgas pro Jahr wird die Pipeline ab 2020 Erdgas vom Schah-Denis-II-Gasfeld in Aserbaidschan auf den EU-Markt transportieren. Die Trans-Adria-Pipeline wird von der griechischen Grenze nach Albanien und anschließend unter dem Adriatischen Meer nach Italien führen. Für Bau und Betrieb der Pipeline ist die Trans Adriatic Pipeline AG (TAP), ein aus mehreren Energieunternehmen bestehendes Gemeinschaftsunternehmen, zuständig. TAP wird in einem Zeitraum von fünf Jahren 5,6 Mrd EUR in das Vorhaben investieren, davon 2,3 Mrd EUR in Griechenland. Griechenland (als betroffenes Land) und TAP haben eine einschlägige Vereinbarung abgeschlossen, in der Einzelheiten zu Bau und Betrieb der Pipeline durch TAG sowie die Pflichten der Partner der Vereinbarung dargelegt sind. Darin wird TAP 25 Jahre ab Beginn des Betriebs der Pipeline eine steuerliche Sonderbehandlung zugesichert. Dadurch könnte dem Unternehmen ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern entstehen, die nicht von der Sonderbehandlung profitieren, so dass die Regelung eine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften beinhalten könnte. Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage ihrer Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014 (im Folgenden „Leitlinien“) geprüft. Den Leitlinien zufolge können derartige Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden, wenn sie Zielen von gemeinsamem Interesse dienen. Die Kommission stellte Folgendes fest: - Das Vorhaben wird zu einer weiteren Diversifizierung der europäischen Energieversorgungsquellen und Transportrouten beitragen: Es wird den Transport von Erdgas aus dem kaspischen Raum und unter Umständen vom Nahen Osten in die EU ermöglichen. - Der Wettbewerb auf dem europäischen Erdgasmarkt wird dank des zusätzlichen Erdgasvolumens und der neuen Transportroute gesteigert. - Der Bau der Pipeline erfordert umfangreiche Vorabinvestitionen, die über mehrere Jahre hinweg getätigt werden müssen, ohne dass Einnahmen erzielt werden. Das Vorhaben wird in vollem Umfang durch private Investitionen finanziert; Einnahmen werden in Bezug auf den griechischen Streckenteil lediglich in Form der von den Kunden für den Erdgastransport gezahlten Gebühren erzielt werden. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass das Vorhaben ohne die Beihilfe wahrscheinlich nicht durchgeführt würde. - Die Beihilfe hat die Form einer steuerlichen Sonderbehandlung, die, je nachdem, ob die Steuern steigen oder sinken, bewirkt, dass TAP mehr oder weniger Steuern bezahlt als es ohne die Beihilfe der Fall wäre. Wenn die Steuersätze steigen, wird die Beihilfe auf den Mindeststeuervorteil für TAP beschränkt sein. - Die Regelung beinhaltet einen integrierten Anpassungsmechanismus, der den maximalen Vorteil für TAP begrenzt. Sollte der entsprechende griechische Steuersatz um mehr als 20 % steigen oder fallen, kommt dieser Mechanismus zum Tragen, und der Beitrag von TAP wird neu berechnet. Die griechischen Behörden werden dies überwachen, um zu gewährleisten, dass TAP die Vorgaben erfüllt; damit ist die Beihilfe auf das erforderliche Minimum begrenzt. Die Kommission zog auf der Grundlage der Leitlinien den Schluss, dass die Vorteile des Vorhabens, d. h. mehr Wettbewerb und Energieversorgungssicherheit, schwerer wiegen als durch die staatliche Beihilfe möglicherweise bewirkte Wettbewerbsverfälschungen. Die Genehmigung der staatlichen Beihilfe durch die Kommission zählte zu den in der Vereinbarung festgelegten Voraussetzungen, die noch erfüllt werden mussten, ehe mit dem Trans-Adria-PipelineVorhaben begonnen werden konnte. Hintergrund Die Trans Adriatic Pipeline AG ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Bei den Aktionären handelt es sich um BP (20 %), SOCAR (20 %), Snam (20 %), Fluxys (19 %), Enagás (16 %) and Axpo (5 %). Die Trans-Adria-Pipeline ist im Rahmen der Leitlinien der EU für die transeuropäische Energieinfrastruktur als Vorhaben von gemeinsamem Interesse anerkannt. Diese Vorhaben sollen dazu beitragen, einen integrierten EU-Energiemarkt zu schaffen, und sind für die Verwirklichung der energiepolitisch angestrebten erschwinglichen, sicheren und nachhaltigen Energieversorgung sehr wichtig. Die Kommission hat ihre erste Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Jahr 2013 veröffentlicht. Die Liste wird alle zwei Jahre aktualisiert, damit weitere erforderliche Vorhaben aufgenommen und nicht mehr benötigte gestrichen werden können. Die derzeitige Liste wurde am 18. November 2015 genehmigt. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.43879 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly eNews. 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