NESTLÉ UND DER INTERNATIONALE KODEX:
WORIN UNTERSCHEIDEN SIE SICH?
Ein Dutzend Arten, wie Nestlé den Internationalen Kodex zur Vermarktung von
Muttermilchersatzprodukten falsch interpretiert.
ICDC hat Nestlés Firmenrichtlinien über die Umsetzung des Kodex mit den Vorgaben des
Internationalen Kodex verglichen und ein Dutzend Punkte gefunden, in denen der Konzern den
Kodex fehlinterpretiert und sich damit Schlupflöcher für weitere Werbung schafft.* Hier eine
Zusammenfassung:
Internationaler Kodex
Nestlés Richtlinien
1. Bezieht sich auf alle Länder weltweit.
Beziehen sich nur auf Entwicklungsländer.
2. Bezieht sich auf alle Muttermilchersatzprodukte.
Beziehen sich nur auf Säuglingsanfangsnahrung.
3. Keine idealisierenden Bilder oder Texte in
Informationsmaterialien.
Lassen Babybilder zu, „um den Bildungswert der
Informationen zu erhöhen“.
4. Keine Werbung in der Öffentlichkeit oder im
Gesundheitssystem, weder direkt noch indirekt.
Lassen zu, dass firmeneigene „Mütterbücher” und Poster
mit Konzernlogo beim Gesundheitspersonal verteilt und
von ihm zu Schau gestellt werden.
5. Informationsmaterial mit Firmenlogos darf nur
benutzt werden, wenn es angefordert wird und durch
die Regierung freigegeben ist. Es sind keine
Produktnamen erlaubt.
Lassen Materialien mit Konzernlogos für das
Gesundheitspersonal zur Information für Mütter über
Säuglingsnahrung zu.
6. Keinerlei Abgabe von kostenloser Säuglingsnahrung
oder anderen Muttermilchersatzprodukten innerhalb
des Gesundheitswesens.
Lassen kostenlose Säuglingsnahrung auf schriftliche
Anforderung durch Gesundheitspersonal zu.
7. Es soll keine Zurschaustellung von Firmenlogos und
Marken im Gesundheitswesen geben.
Lassen Armbänder, Saugflaschen, Patientenkarten usw.
mit Firmenlogo zu.
8. Die Förderung des Stillens liegt in der Verantwortung
des Gesundheitspersonals, das keine finanziellen oder
sonstigen Anreize annehmen darf, weil dies zu
Interessenkonflikten führen kann.
Lassen „allgemeine“ Videos, Broschüren, Poster,
Stillbroschüren usw. zu. Keine Markennamen, aber
Konzernlogos sind zugelassen.
9. Gratisproben sind nur für professionelle Bewertung
und Forschungszwecke erlaubt.
Lassen Proben zu, um neue Produkte oder neue
Zusammensetzungen einzuführen, sowie Pröbchen für
neue Ärzte.
10. Sponsorentätigkeit für Gesundheitspersonal muss
offengelegt werden.
Finanzielle Unterstützung ist auf einer Fall-zu-Fall-Basis
erlaubt (keine Erwähnung der Offenlegungspflicht).
11. Etiketten müssen vorgegebenen Standards
entsprechen. Die WHO überprüft oder genehmigt
keine Etiketten.
Nestlé behauptet, ihre Etiketten wären in Konsultation
mit der WHO entwickelt.
12. Die Firmen sind auf jeder Ebene immer an den
Internationalen Kodex gebunden.
Nestlés Marketing-Manager sollen nationale Kodizes
„fördern”.**
*Die vollständige ICDC-Analyse der Nestlé-Richtlinien kann bei IBFAN-ICDC unter [email protected] angefordert werden
(auf englisch).
**Nationale Kodizes sind freiwillige Übereinkünfte, die keine Gesetzeskraft haben.