Stadt Lorch Beratungsunterlage Nr. 16/16 60 Gemeinderat 25.02.2016 ÖFFENTLICH TO Nr. 7 Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Lidl Lebensmittelmarktes Baugrundstück: Flst. 1207, Maierhofstraße 26-28 in Lorch I. Die Lidl Vertriebs GmbH & Co KG beabsichtigt auf einer Teilfläche des Flst. 1207 einen neuen Lebensmittelmarkt zu erstellen. Geplant sind ferner 152 Stellplätze. Für die Erstellung des Marktes muss das dort bestehende Gebäude (vormals Hesser/Bosch/Schock/Kopp) abgebrochen werden. II. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des genehmigten Bebauungsplanes „Maierhof“ vom 05.07.1977. Als Art der baulichen Nutzung ist ein „gegliedertes Industriegebiet“ festgesetzt. Für den Bebauungsplan gilt die zum Zeitpunkt der Aufstellung maßgebende Baunutzungsverordnung in der Fassung von 1968. Die geplante Verkaufsfläche liegt bei ca. 1.425 qm. Für Lagerflächen, Kassenraum, Anlieferung, Kühlbereiche, Backvorbereitung und sonstige Nebenanlagen sind ca. 712 qm vorgesehen. Mit der Realisierung dieses Marktes wird die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG den Markt in der Hohenstaufenstraße im Osten von Lorch schließen. Das dortige Gebäude und die Fläche soll dann einer anderen Nutzung (nicht Lebensmittelmarkt) zugeführt werden. Innerhalb des Bebauungsplanes „Maierhof“ wurde im gleichen Geltungsbereich (Glg) bereits der Lebensmittelmarkt „Edeka“ 03/2006 genehmigt. Die baurechtlichen Voraussetzungen sind bisher noch die gleichen, es erfolgte keine Bebauungsplanänderung und damit verbunden eine Anpassung an die aktuelle BauNVO mit Ausweisung eines Sondergebietes. Die Lebensmittelmärkte „Penny Markt“ genehmigt 05/2000, „Aldi“ genehmigt 10/2002, „Rewe“ genehmigt 03/2012 und der „dm Drogeriemarkt“ genehmigt 02/2013, befinden sich innerhalb des Bebauungsplanes im ausgewiesenen Gewerbegebiet. Aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung kann deshalb seitens der Verwaltung nur empfohlen werden, das Einvernehmen zu erteilen. III. Beschlussvorschlag: Einvernehmen wird erteilt.
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