TOP 7 - in der Stadt Lorch!

Stadt Lorch
Beratungsunterlage Nr. 16/16
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Gemeinderat 25.02.2016
ÖFFENTLICH
TO Nr. 7
Antrag auf Baugenehmigung
Neubau eines Lidl Lebensmittelmarktes
Baugrundstück: Flst. 1207, Maierhofstraße 26-28 in Lorch
I.
Die Lidl Vertriebs GmbH & Co KG beabsichtigt auf einer Teilfläche des Flst. 1207
einen neuen Lebensmittelmarkt zu erstellen. Geplant sind ferner 152 Stellplätze. Für
die Erstellung des Marktes muss das dort bestehende Gebäude (vormals
Hesser/Bosch/Schock/Kopp) abgebrochen werden.
II.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des genehmigten
Bebauungsplanes „Maierhof“ vom 05.07.1977. Als Art der baulichen Nutzung ist ein
„gegliedertes Industriegebiet“ festgesetzt. Für den Bebauungsplan gilt die zum
Zeitpunkt der Aufstellung maßgebende Baunutzungsverordnung in der Fassung von
1968. Die geplante Verkaufsfläche liegt bei ca. 1.425 qm. Für Lagerflächen,
Kassenraum, Anlieferung, Kühlbereiche, Backvorbereitung und sonstige
Nebenanlagen sind ca. 712 qm vorgesehen.
Mit der Realisierung dieses Marktes wird die Lidl Vertriebs GmbH & Co. KG den
Markt in der Hohenstaufenstraße im Osten von Lorch schließen. Das dortige
Gebäude und die Fläche soll dann einer anderen Nutzung (nicht Lebensmittelmarkt)
zugeführt werden.
Innerhalb des Bebauungsplanes „Maierhof“ wurde im gleichen Geltungsbereich (Glg)
bereits der Lebensmittelmarkt „Edeka“ 03/2006 genehmigt. Die baurechtlichen
Voraussetzungen sind bisher noch die gleichen, es erfolgte keine
Bebauungsplanänderung und damit verbunden eine Anpassung an die aktuelle
BauNVO mit Ausweisung eines Sondergebietes.
Die Lebensmittelmärkte „Penny Markt“ genehmigt 05/2000, „Aldi“ genehmigt 10/2002,
„Rewe“ genehmigt 03/2012 und der „dm Drogeriemarkt“ genehmigt 02/2013, befinden
sich innerhalb des Bebauungsplanes im ausgewiesenen Gewerbegebiet.
Aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung kann deshalb seitens der Verwaltung nur
empfohlen werden, das Einvernehmen zu erteilen.
III.
Beschlussvorschlag:
Einvernehmen wird erteilt.