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Stadt Lorch
Beratungsunterlage Nr. 16/18
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Gemeinderat 25.02.2016
ÖFFENTLICH
TO Nr. 9
Antrag auf Baugenehmigung
Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Baugrundstück: Flst. 206/1, Lammgasse 12 in Lorch-Waldhausen
I.
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Eckgrundstück Brühlstraße/Lammgasse in
Waldhausen ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Doppelgarage zu erstellen. Das
Baugrundstück befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Westlicher Ortsrand“ vom 24.01.1973/03.02.29175. Mit dem geplanten Wohnhaus
wird ein Teil der nicht überbaubaren Grundstücksfläche in Anspruch genommen. Die
Anzahl der Vollgeschosse entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Die
geplante Dachneigung mit 20° weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
ab. Die Zufahrt und die Erschließung für das geplante Wohnhaus und die Garage
erfolgt über die Brühlstraße von Westen her.
II.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.03.2015 (GR 15/52) zu dem Antrag auf
Bauvorbescheid für dieses Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt. Mit Bescheid
vom 11.06.2015 hat das Landratsamt die Bauvoranfrage positiv beschieden. Der
Bauantrag weicht gegenüber dem Bauvorbescheid nur unwesentlich von der Planung
ab. Deshalb wird empfohlen, das Einvernehmen hierzu zu erteilen.
III.
Beschlussvorschlag:
Einvernehmen wird erteilt.