Stadt Lorch Beratungsunterlage Nr. 16/18 60 Gemeinderat 25.02.2016 ÖFFENTLICH TO Nr. 9 Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Wohnhauses mit Garage Baugrundstück: Flst. 206/1, Lammgasse 12 in Lorch-Waldhausen I. Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Eckgrundstück Brühlstraße/Lammgasse in Waldhausen ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Doppelgarage zu erstellen. Das Baugrundstück befindet sich innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Westlicher Ortsrand“ vom 24.01.1973/03.02.29175. Mit dem geplanten Wohnhaus wird ein Teil der nicht überbaubaren Grundstücksfläche in Anspruch genommen. Die Anzahl der Vollgeschosse entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Die geplante Dachneigung mit 20° weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Die Zufahrt und die Erschließung für das geplante Wohnhaus und die Garage erfolgt über die Brühlstraße von Westen her. II. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.03.2015 (GR 15/52) zu dem Antrag auf Bauvorbescheid für dieses Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt. Mit Bescheid vom 11.06.2015 hat das Landratsamt die Bauvoranfrage positiv beschieden. Der Bauantrag weicht gegenüber dem Bauvorbescheid nur unwesentlich von der Planung ab. Deshalb wird empfohlen, das Einvernehmen hierzu zu erteilen. III. Beschlussvorschlag: Einvernehmen wird erteilt.
© Copyright 2024 ExpyDoc