FDP Kreisverband Leer Pressemitteilung 02-2016

FDP Kreisverband Leer
Pressemitteilung 02-2016
Mühlenstraße 52, 26789 Leer (Ostfriesland), Tel. 0491-9124255
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf den Weg gebracht
Leer. Einen Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen hat der
FDP Kreisverband Leer, angeregt durch den FDP Ortsverband Westoverledingen, beim vergangenen Bezirksparteitag eingebracht. Der Antrag wurde nach kurzer Diskussion mehrheitlich angenommen und wird nun dem Landesparteitag zur Abstimmung vorgelegt.
Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz gibt den Gemeinden und Landkreisen die
Möglichkeit, zur Abdeckung ihrer Investitionskosten Beiträge zu erheben, die ihnen durch
die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen
Einrichtungen entstehen. So können sie für ihre kommunalen Straßen Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Von dieser Möglichkeit machen nach einer Umfrage des NDR jedoch nur rund 2/3 der niedersächsischen Gemeinden Gebrauch. Die Höhe der Beiträge, die von den jeweiligen Grundstückseigentümern erhoben werden, variieren je nach Straßentyp erheblich und können für
die Betroffenen Eigentümer existenzbedrohende Ausmaße annehmen, wohingegen Anlieger
von Landes- oder Bundesstraßen von solchen Beiträgen nicht betroffen sind.
Für niedersächsische Bürger hängt es deshalb davon ab, in welcher Kommune sie leben und
an welchen Straßen ihre Grundstücke liegen, ob sie zur Kasse gebeten werden oder nicht
und in welcher Höhe sie sich an den Kosten der Maßnahme zu beteiligen haben. Nach Mei-
Verantwortlich:
Paul E. Vosseler
Sandkamp 27
26817 Rhauderfehn
Telefon:
Fax:
E-Mail:
04952 - 82 77 924
04952 – 82 86 017
[email protected]
nung des FDP Kreisverbandes Leer ist eine derart eklatante Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer in Niedersachsen nicht akzeptabel.
Hinzu kommt, dass, obwohl den betroffenen Grundstückseigentümern bis zu 75% der Ausbaubeiträge aufgebürdet werden können, diese dabei weder Eigentums- noch Mitwirkungsrechte an der Ausbaumaßnahme erwerben. Die betroffene Wegeinfrastruktur verbleibt
komplett in kommunalen Besitz und kann als öffentliche Straße potentiell von Jedermann zu
jeder Zeit genutzt werden. Eine Mitbestimmungsmöglich, wer diese Infrastruktur wann und
in welchem Umfange nutzen darf, haben die Anlieger nicht. Auch können sie – abgesehen
von einer Anhörungsmöglichkeit - nicht mitentscheiden ob eine Ausbaumaßnahme überhaupt in Angriff genommen werden soll sowie wann und auf welche Art und Weise dies geschieht. Darüber entscheidet ausschließlich das zuständige kommunale Parlament.
Die niedersächsischen Bürger tragen mit ihren diversen Steuern und Abgaben ausreichend
dazu bei, dass der Bund, das Land, die Landkreise und die Kommunen grundsätzlich in der
Lage sein müssten, Straßenbaumaßnahmen auch ohne Rückgriff auf Straßenausbaubeiträge
zu finanzieren. Bund, Länder und Kommunen können sich derzeit über die höchsten Einnahmen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland freuen. Die teilweise klamme
Finanzlage mancher Kommune ist nicht so sehr ein Einnahme- sondern ein Ausgabeproblem,
bei den Flächengemeinden mitverursacht durch eine nicht angemessene Berücksichtigung
ihrer besonderen Kostenstruktur in den Mittelzuweisungen.