Flyer - BAKIP Feldkirch

Lehrgang für
Sonderkindergartenpädagogik
Feb. 2016 — Juni 2018
Dauer:
Neuer Lehrgang
für Sonder–
kindergartenpädagogik
5 Semester
Abschluss: D i p l o m p r ü f u n g
Februar 2016 — Juni 2018
für
Sonderkindergartenpädagogik und Frühförderung
Unterricht: Mi.
13:30—20:15 Uhr
Do. 16:45—21:45 Uhr
Sa.
08:30—13:30 Uhr
(Sa. ca. 1x / Monat)
Praxis:
In unterschiedlichen
Einrichtungen
und
Institutionen.
(4x 3 Wochen und
1x 2 Wochen geblockt)
Bildungsanstalt für
Kindergartenpädagogik
Dir. Mag. Gerhard Frontull
Ardetzenbergstraße 31
6800 Feldkirch
Telefon: 05522—72471—20
Fax: 05522—72471—66
E-Mail: [email protected]
www.bakip-feldkirch.at
Katharina, 5 Jahre
„Kreativität ist Intelligenz,
die Spaß hat.“
Albert Einstein
Berufsbegleitender Lehrgang für Sonderkindergartenpädagogik
Beginn
24. Februar 2016
An der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Institut St. Josef in
Feldkirch, beginnt im Februar 2016
ein neuer, berufsbegleitender Lehrgang für Sonderkindergarten pädagogik.
Ausbildungsschwerpunkte in
Theorie, Praxis und Persönlichkeitsbildung
Theorie
ab sofort bis spätestens 23. Dezember
2015 (Siehe Homepage)
Pädagogik, Psychologie, Soziologie,
Religion, Spezielle Rechtskunde, Medizinische Grundlagen und therapeutische Konzepte,
Physiologie und Pathologie des Bewegungsapparates,
Physiologie und Pathologie der Sehfunktion.
Informationsabend
Didaktik
Montag, 14. Dezember 2015,
19:00 Uhr, Clubraum, Institut St. Josef
Integrative Didaktik, Arbeitsweisen
interdisziplinärer Frühförderung.
Spezifika im:
sozial-emotionalen Bereich,
kommunikativ-sprachlichen Bereich,
kognitiv-perzeptiven Bereich,
basalen und pflegerischen Bereich,
auditiven Bereich und
visuellen Bereich.
Rhythmik, Bildnerisches Gestalten,
Bewegungserziehung.
Anmeldung
Schulgeld
Euro 145,-- pro Semester
Bildungsanstalt für
Kindergartenpädagogik
Dir. Mag. Gerhard Frontull
Ardetzenbergstraße 31
6800 Feldkirch
Telefon: 05522—72471—20
Fax: 05522—72471—66
E-Mail: [email protected]
www.bakip-feldkirch.at
Aufnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zur Kindergartenpädagogin / zum Kindergartenpädagogen

Mindestens zwei Jahre Berufspraxis

Aufnahmegespräch
Anrechenbarkeit eins Praktikums
Ein Praktikum entfällt, wenn ein mindestens 6-monatiges Praktikum in einer sonderpädagogischen Einrichtung oder in
einer Integrationsgruppe mit einer Sonderkindergartenpädagogin nachgewiesen
werden kann.
Die Praktika können zum Teil in den
Sommerferien absolviert werden.
Mögliche berufliche Perspektiven
nach Abschluss der Ausbildung

Integrationsgruppen

Frühförderung

Mobile Betreuung
Praxis

Beratungsstellen
Berufsfeldpraxis,
Besprechung der Praktika,
Supervisionspraxis,
Kommunikationspraxis.

Heilpädagogische Zentren

Sondereinrichtungen