I •• an , '~ Ein~,Zusammenstellung von Informationen für alle, die sich .für den Erhalt vorhandener und die Anlage neuer , < ,'~, . f:' I,. \ ". Zebrastreifen einsetzen wollen . :'; .\ ~ .~~, -, He,rausgebeeFußgängerschutzverein , " FUSS e.V. und Arbeitskreis Verkehr und Umwelt (UMKEHR) < I «». \ \ \ \ \ \ \ "Obwohl Zebrastreifen-Überwege sicher gelten stark reduziert stellen, und von einigen" Kommunen wurden, lostung wie der größeren tiorous Anteil mit fest- hat Göttingen, der . Marburg on Zebrastreifen- Überwege' offenbar auf einen die Verkehrssicher- als die Regelung Ampel Unfall be- daß größeren Einfluß heit wir haben. folgt, Zahl geringsten Uppsala, Überwegen die miissen daß die Städte mit einen als un- der Überwege oder Zebrastreifen." (Apel/Kolleck/Lehmbrock: Städtevergleich) Verkehrssicherheit im ,, \\ 1~ Das Problem ist der Auto- mer nur mit Bruchstücken verkehr Stra- ßenecke vorlieb nehmen soll. Aus Gründen der Verkehrssicherheit Wir müssen achten: bis zur nächsten eme dramatische Entwicklung beob- ein durchgehendes Fußwegenetz anzubieten, das dann vom Autoverkehr überquert werden muß. Obwohl es dafür auch schon einzelne Beispiele gibt- Immer mehr Wege - und vor allem die kurzen - werden in unseren Städten und Gemeinden nicht mehr zu Fuß;- sondern- mit- dem- Auto zurückgelegt und Attraktivität für den Fußwege- verkehr ist deshalb die Forderung mehr als plausibel, dieses Prinzip umzukehren und den FußgängerInnen (1). -auchindieser Wenn man es ernst meint mit einer "Wende der Verkehrspolitik", die so viele PolitikerInnen im Munde Information - ist es bis-zu' einer Re- führen, kommt man deshalb an einer Neubewertung der Rolle des Fußwegeverkehrs nicht vorbei, denn: alisierung dieses Prinzips in großem Maßstab sicher noch ein weiter Weg. Deshalb sollten sich die Bemühungen zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußwegeverkehr 'zunächst auf eine bessere - Fußwegeverkehr Überquerbarkeit der Hauptverkehrsstraßen konzentrieren, denn hier geschehen die Unfälle, hier ist städtisches Leben schlechthin. liegen die gerInnen: - Zu Fuß gehen ist die natürliche Art der Fortbewegung. größten Probleme für die Fußgän- - FußgängerInnen benötigen keine technischen Hilfsmittel (außer vernünftigem Schuhwerk). - 80 - 90 % aller Unfälle mit Beteiligung von FußgängerInnen hängen mit der Überquerung einer Fahrbahn zusammen (3). - Alle gehen bei ihren Wegen auch mal 'Zu Fuß: von - Der Mangel an Fahrbahnüberquerungs~lfen, und zur, Haltestelle, platzJFahrradabstellplatz von und zum Park- besondere .... - Querungshilfen wirken generell positiv auf die' - Verkehrssicherheit in der gesamten Stadt oder - FußgängerInnen leben auch besonders gefährlich. Sie sind weit überduchschnittlich an Verkehrsunbeteiligt, insbesondere an denen mit Lösungsansätze fur d~n Fußwegeverkehr - Zu Fuß gehen wird in der Stadt massiv behindert, überwiegend durch die Existenz und Geschwindigkeit des Autoverkehrs. Daraus leitet der Fußgängerschutzverein FUSS e. V. die den Fuß- im Straßenraum auch gängerInnen Forderung den Vorrang ab, J Gemeinde (5). Verletzten und Toten (2). grundsätzliche gilt für fast alle deutsche Städte gleichermaßen (4). Allerdings: fällen an Hauptverkehrsstraßen, ins-. Für die Verbesserung der Überquerbarkeit von Hauptverkehrsstraßen stehen grun~sätzlich drei Ar~ ten von Anlagen zur Verfügung: - Überquerungshilfen in Form tatsächlich zu geben, der ihnen so oft versprochen von Mittelinseln, Gehwegvorsprüngen wird. etc. Gehwegnasen I und . Diese Anlagen ändern nichts am grundsätzlichen Vorrang des Autoverkehrs im Überquerungsbereich. Die Fußgängerlnnen erhalten aber eine Das zentrale Problem für den Fußwegeverkehr stellen die Barrieren der Fahrbahnquerungen dar. Aus Sicht der Fußgängerinnen ist nicht einzusehen, Hilfe, indem die Strecke der zu überquerenden Fahrbahnfläche verkürzt bzw. der Weg in zwei daß dem Autoverkehr ein durchgehendes Netz zur Verfügung steht, der Fußwegeverkehr dagegen im- besser 3 überschaubare Teile. zerlegt wird oder indem die Geschwindigkeit des Autoverkehrs durch die optische Wirkung solcher Einengungen reduziert-werden-kann: . rang würde den Kfz- Verkehrsfluß gefährden. So wurde z. B. in Berlin (West) die Anzahl der Zebrastreifen zwischen 1965 und 1988 von ca. 1 400 um ca. 95 % auf ca. 80 reduziert. Und obwohl gleich- - Zebrastreifen Diese im Amtsdeutsch nannten Einrichtungen gemäß "Fußgängerüberweg" zeitig neue Ampelanlagen installiert wurden, waren im Gesamtergebnis 20 % weniger Querungshilfen festzustellen (7). ge- geben den FußgängerInnen Straßenverkehrsordnung eindeutig Vorrang vor dem Auto- und Fahrradverkehr, den - Parallel Zur schrittweisen ande- Entfernung der Zebra- streifen aus dem Straßenbild nahmen die Fußgängerunfälle auf den verbliebenen Zebrastreifen drastisch zu. Wenige Jahre nach Änderung der Stra- rerseits ist das Problem einer mangelhaften Beachtung der Vorschriften durch den Autoverkehr und damit einer Gefährdung der FußgängerInnen nicht zu übersehen. Gefordert sind deshalb Ideen, die die Vorteile dieser Einrichtungen für den ßenverkehrsordnung attestierte eine Untersuchung den AutofahrerInnen eine sehr weitgehende Mißachtung der Vorschriften: "Bei nur 25 % der Kraft- Fußwegeverkehr ohne Sicherheitsverluste Tragen kommen lassen. fahrer kann eine Geschwindigkeit festgestellt werden, die ihnen ein rechtzeitiges Anhalten vor dem voll zum Überweg gestatten würde, wie· es die neue Straßenverkehrsordnung von ihnen verlangt" (8). - Fußgängerampeln Zudem fehlte es regelmäßig an polizeilicher Über. entweder als Bestandteil einer Kreuzungsregelung oder auch als einzelne Anlage zwischen Kreuzungen (Fußgängerschutzanlagen). Für die Anforderungen an Ampelschaltungen Sicht der FußgängerInnen gerschutzverein wachung der Regelungen. Durch diese Entwick1ung geriet der Zebrastreifen immer weiter in Mißkredit. aus In den letzten Jahren ist jedoch eine gewisse Renais- gibt es vom Fußgän- eine seperate Veröffentlichung sance des Zebrastreifens in den westdeutschen Bun- : mit desländern Gemeinden vielen Detailvorschlägen (6). Generell geht es darum, daß der Fußwegeverkehr möglichst kurze Zeit wartet, möglichst lange Grün erhält und in einem Zug die Straße überqueren kann. Die vorliegende Information konzentriert feststellbar, richten neue manche Anlagen Städte und ein. In den ostdeutschen Bundesländern gibt es nach den Informationen, die dem Fußgängerschutzverein vorliegen, traditionell relativ wenig Zebrastreifen, die in vielen Fällen dennoch jetzt dem Autoverkehr zum Opfer fallen sollen . sich auf . das Element Zebrastreifen. Um den Streit über den Stellenwert dieser Überquerungsicherung angemes- Der Fußgängerschutzverein sieht im Zebrastreifen sen beurteilen zu können, lohnt zunächst ein Blick in die Vergangenheit. eine förderunrswürdige Möglichkeit, dem Fußwegeverkehr relativ komfortabel über die Barriere Hauptverkehrsstraße zu helfen. Diese Information will Der Zebrastreifen in der Diskussion deshalb eine einandersetzung Hilfestellung für um den Fortbestand die Aus- vorhandener, 1964 wurde das Vorrangrecht für die Fußgängerln- aber auch für die Forderung nen auf Zebrastreifen in die Straßenverkehrsordnung streifen geben. Allerdings darf der Komfort für die FußgängerInnen nicht zu Lasten ihrer Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Dies hatte zwei wesentliche Konsequenzen: nach neuen Zebra- gehen. D. h.: Der klassische Zebrastreifen (Markierung auf der Fahrbahn und Beschilderung) muß durch verschiedene Elemente ergänzt werden, - In vielen westdeutschen. Städten und Gemeinden . gingen die Straßenverkehrsbehörden daran, Ze~ra- die vor allem dazu dienen, die Aufmerksamkeit der . AutofahrerInnen und damit auch ihre Respektierung streifen abzubauen, aus Angst, der Fußgängervor- 4 , I - Angaben zur Markierung der Regelung zu erhöhen. Deshalb werden in dieser ZebraDie 9., Verordnung zur Änderung der StVO 1988 brachte neben einer klaren Überholverbotsregelung (§ 26 Abs.3 StVO) die Aufhebung der Verpflichtung, sich Fußgängerüberwegen auch bei nicht sichtbarem Fußgängerquerverkehr _mit mäßiger Ge- streifen dokumentiert. 2. Recht und Gesetze als Rahmenbedingungen In der konkreten Diskussion be- - finden sich im § 41 Abs.3 Zeichen 293 (Streifen)/Zeichen 350 (Hinweis schild) StVO. Information nach kurzer Erläuterung der rechtlichen Aspekte und der Anforderungen an Zebrastreifen vor allem Beispiele für solche ergänzten und Beschilderung schwindigkeit zu nähern. Dadurch wurde die Vorrangregelung für die FußgängerInnen insofern auf- vor Ort spielen die geweicht, rechtlichen Aspekte immer wieder eine große Rolle, die bei der Einrichtung von Zebrastreifen zu beachten sind. Dabei kommt nicht nur der Straßenverkehrsordnung, sondern auch' den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Erlassen des Bundes wie der. Länder eine Bedeutung zu. Dieses Kapitel gibt einen komprimierten Überhlick. als jetzt' ein Heranfahren mit mäßiger Geschwindigkeit eindeutig nur dann notwendig ist, ,wenn ein Fußgänger die Fahrbahn erkennbar überqueren will. 2.2 Verwaltungsvorschriften",zur Straßenverkehrsordnung 2.1 Straßenverkehrsordnung (StVO) Fußgängerüberwege sind durch die Verordnung vom 24. August 1953 in die StVO eingeführt worden (9). Ihre Neuregelung und damit die Einführung des Obwohl von der Rechtskraft weniger gewichtig, spielen in der Praxis, d. h. in der Vorgehensweise der Straßenverkehrsbehörden die Verwaltungsvorschriften zur StVO eine zumindest vergleichbare Rolle. In der aktuellen, Fassung (11) fmden sich zahlreiche Angaben über Voraussetzungen örtlicher . Vorrangs von FußgängerInnen und verkehrlicher , wegen erfolgte aufgrund auf Fußgängerüber- I Art, Lage, Markierung schilderung, Beleuchtung der gewonnenen' prakti- sowie Hinweise zur An- schen Erfahrungen durch die Novelle zur StVO vom 30.April 1964. In der geltenden Fassung enthält die lage von Fußgtgerüberwegen. Fußgängerüberwelge nur zulässig: StVO (10) folgende zentrale Regelungen zum Fußgängerquerverkehr im Zusammenhang mit Fußgängerüberwegen: - innerhalb geschlossener Ortschaften, - bei Kfz-Geschwindigkeiten - "Fußgänger haben Fahrbahnen kürzesten ... zügig auf dem Weg quer zur Fahrtrichtung und Be- Demnach sind von nicht mehr als 50 km/h, zu über- bei schreiten, und zwar u. a. (...) auf Fußgängerüber- Ein- und Zwe:irichtungsfahrbahnen mit lediglich einem Fahrstreifen je Richtung außerhalb Grüner Wellen. wegen" (§ 25 Abs. 3 StVO). J - "An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, Diese kurze Übersicht macht schon deutlich, daß die Verwaltungsvorschriften die Regelungen der ·StVO im Hinblick auf die konkreten Einsatzbereiche von welche den Überweg erkennbar be- nutzen wollen, das Überqueren Zebrastreifen der Fahrbahn zu deutlich einschränken. In vielen Punkten sind die Verwaltungsvorschriften jedoch I geradezu fußgängerfeindlich. So heißt es z. B. zu § 25 Abs. 3, II: "Wo der Fahrzeugverkehr so stark ist, daß Fußgänger nicht sicher überschreiten kön- ermöglichen. Dann dürfen Sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen Sie warten." (§ 26 Abs.l StVO). nen, und da, wo Fußgänger den Fahrzeugverkehr 5 I unzumutbar behindern, sollten Als mässig wird eine Geschwindigkeit die Fußgänger bezeichnet, entweder von der Fahrbahn ferngehalten (Stangenoder Kettengeländer), oder der Fußgängerquerverkehr muß unter der Berücksichtigung zumutbarer Umwege an bestimmten Stellen die sofortiges Halten ermöglicht (13) und bei der kein hartes Bremsen nötig wird (14). Die Fahrgeschwindigkeit soll es ermöglichen, auch noch verdeckte FußgängerInnen zu berücksichtigen zusammengefaßtwerden. (15). " Der Fußgängerschutzverein ist der Auffassung, daß die Verwaltungsvorschriften in diesem und vielen Von entscheidender Bedeutung scheint jedoch zu sein, daßAutofahrerlnnen an Fußgängerüberwegen anderen Punkten dringend einer Korrektur und Überarbeitung bedürfen, wenn der Vorrangcharakter der StVO ernst genommen werden soll .. In einem Punkt waltungsvorschriften stets mit gegenüber dem Fahrzeugverkehr unachtsamen FußgängerInnen zu rechnen haben (16). allerdings sollten die Verin keinem Fall geändert wer- Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die Rechtsprechung eine eindeutige Klärung zu. gunsten der Fußgänger Innen an oder auf Fußgängerüberwegen vorgenommen hat. Falsches den; diese Passage gilt es vielmehr verstärkt in das Bewußtsein der Verantwortlichen zu rücken. In den Ausführungen Sicherung des Fahrbahnen ist Straßenverkehrs zu § 25 der StVO heißt es: "Die Fußgängers beim Überqueren der eine der vornehmsten Aufgaben, der behörden und der Polizei. Es bedarf laufender Beobachtungen, ten Verkehrszeichen Verhalten der Gehenden auf Fußgängerüberwegen wurde nicht erwähnt. Dagegen wird ihnen bei Unfällen eine Teilschuld angerechnet, wenn sie 30 m (17) bzw. 75 m (18) von einem ob die hierfür verwende- lind Verkehrseinrich,tungen Fußgängerweg entfernt die Straße überqueren (19). den Nachts . Gegebenheiten des- Verkehrs entsprechen und ob weitere Maßnahmen sich als notwendig erweisen." brauchen sie . einen 100 m entfernten, tagsüber einen 200 m entfernten Fußgängerweg aller Regel nicht aufzusuchen (20). in 2.4 Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FG Ü) 2.3 Gerichtsurteile Die Regelungen in der StVO waren wiederholt GeDabei Der Bundesminister für Verkehr gibt nach Ziffer VII von zwei der Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbe- einen Überweg er- hörden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen im Verkehrsblatt bekannt (21). Obwohl der Bundesminister für Verkehr für die Bekanntmachung dieser Richtlinien im Jahre genstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. ging es vor allem um die Interpretation Begriffen: - Wann wollen FußgängerInnen kennbar benutzen? Die Absicht, eine gängerüberweg kennbar, Straße auf einem 1984 die unterste Verbindlichkeitsstufe gewählt hat ("Ich weise auf die Richtlinien hin"), haben sie in Fuß- zu überschreiten, .gilt dann als er- wenn aus dem Gesamtverhalten FußgängerInnen diese Absicht hervorgeht der der täglichen Praxis für viele Verantwortliche und Gesetzescharakter. quasi Eine solche rechtsverbindliche zwar nicht dadurch, daß sie zielstrebig auf den Überweg zugehen, sondern auch dadurch, daß sie am Fahrbahnrand stehend erkennbar darauf warten, daß ihnen das Überschreiten der Fahrbahn auf dem Wirkung besitzen die Richtlinien jedoch nicht, Abweichungen sind durchaus möglich (22), wenn 'sie sich nachvollziehb'ar begründen lassen. Überweg ermöglicht wird (12). Zentraler Gegenstand Einsatzgrenzen _ Was ist eine mässige Geschwindigkeit? der Richtlinien für Zebrastreifen sind die in Abhängigkeit der Kfz-Menge und der Menge der FußgängerInnen 6 an der Querungsstelle. Danach kommen Fußgänger- bedürfen die Richtlinien deshalb' dringend einer Überarbeitung auf' der Basis fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen. Im übrigen und dies dürfte für die neuen Bundesländer eine wichtige Rolle spielen - können vor 1984 eingerichtete Anlagen nach den Richtlinien bestehen bleiben, wenn sie sich nicht als besondere Gefahrenpunkte erweisen (26). überwege in der Regel nur noch in Frage, wenn - die Kraftfahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußgängerquerverkehrs auf dem in einem Zuge zu überquerenden Straßenteil mindestens 300 Kfz pro Stunde, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 600 Kfz pro Stunde beträgt, 2.5 Erlasse der Länder - die Fußgängerbelastung in der Spitzenstunde des Fußgängerquerverkehrs mindestens 100 Fußgänger pro Stunde beträgt. Die Richtlinien für die Anlage von. Fußgängerüberwegen besitzt in den einzelnen' Ländern nur behördenverbindliche Wirkung, wenn sie von den zuständigen Ministerien kraft Erlaß eingeführt Auch zahlreiche andere Aussagen der Richtlinien erschweren die Anlage von Fußgängerüberwegen: wurde. In folgenden Bundesländern ist dies erfolgt: - So soll zwischen 2 Fußgängerüberwegen minde- stens ein Abstand von 200 m liegen, - der Fußgängerverkehr - Harnburg (27) arn 18.03.1987, - Niedersachsen (28) arn 08.02.1985 - Rheinland-Pfalz (29) arn 07.01.1985 - Baden-Württemberg. (30) mit Erlaß 11.03.1985 ~Schleswig-Holstein (31) arn 25.02.19&5 soll gebündelt auftreten und - zur Begründung einer geplanten Anlage werden langwierige Voruntersuchungen verlangt. vom , Dabei heißt es in einem Grundsatz der Richtlinien, Berlin daß sie "dazu dienen (soll), Fußgängern das Über.;. Straßenverkehrsbehörde queren der Fahrbahn zu erleichtern und sicher zu gestalten" (23). Diesem Anspruch werden die Richtlinien nicht gerecht: hat die Richtlinien nicht des eingeführt, die Polizeipräsidenten .wendet sie aber an. Nordrhein-Westfalen hat dl~ Richtlinien ebenfalls nicht eingeführt, sie werden aber als maßgebliche Richtlinien angewandt. Hessen I (32) hat die Einsatzgrenzen abweichend von :oen oben genannten Werten wie folgt gefaßt: Untere - Die wissenschaftliche Begründung der genannten Einsatzgrenzen steht auf sehr wackeligen Füßen Grenzwerte 300 Kfz pro Stunde und größer SO FußgängerInnen über mehrere Stunden, oberer I (24). Grenzwert 500 Kfz pro Stunde. Bei geringer Fußgängerbelastung empfiehlt das Hess. Ministerium für Wirtschaft und Technik, Fußgän- - Andere wissenschaftliche Erkenntnisse wurden nicht berücksichtigt, z. B. zur Frage des Abstandes zwischen Fußgängerüberwegen (25). -r gerüberwege besonders zu gestalten. Maßnahmen zur Minderung der Gefährdung durch Aus den übrigen Bundesländern den Kfz-Verkehr fehlen weitgehend. mationen vor, was nicht heißen muß, daß dort die liegen keine Infor- Richtlinien nicht eingeführt wurden. Insbesondere in Insgesamt drangt sich der Eindruck auf, die Richtlinien hätten weniger' eine Qualitätsverbesserung von geregelten Querungshilfen, sondern eine Verhinderung von Neuanlagen zum Ziel. denneuen Bundesländern dürften noch keine Einführungserlasse 'vorliegen. Dies trifft zumindest für Brandenburg und Thüringen zu (Stand Februar 1992). Im Interesse einer offensiven. Anwendung der Vorrang regelung in der Straßenverkehrsord:~lUng 7 r Anforderungen an den sicheren und komfortablen Zebrastreifen 3. Fußwegeverkehr jederzeit den Vorrang AutofahrerInnen. -, vor den Auto- 3. Bei der Gestaltung von Fußgängerüberwegen kommt es vor allem darauf an, daß es gelingt, bei den Autofahrerlnnen die Neigung zu fördern, die Rechte der Fußgängerlnnen zu akzeptieren und zu respektieren, konkret also den .rechtlichen Vorrang auch praktisch zu gewähren. fahrerInnen bereit sind, das Vorrangrecht von Fußgängerlnnen an Zebrastreifen zu akzeptieren. Hierzu Diese Akzeptanz wird dann eher vorhanden sein, Die in dieser Information vorgetragene Kritik an den rechtlichen Bestimmungen und- Richtlinien kann nicht umfassend sein, weil für viele Fragen noch Erkenntnislücken bestehen. So spielt sicherlich auch eine Rolle, bis zu welcher Wartezeit und zu anderen Aspekten bedarf es weiterer Un- wenn aus den baulichen Gegebenheiten, der Nutzungsdichte und der Menge der querenden Fußgängerlnnen Zebrastreifen plausibel sind, also die Dominanz des Kraftfahrzeugverkehrs nicht durch tersuchungen. Gleichwohl formuliert der Fußgängerschutzverein im folgenden ein Anforderungsprofil für die Überquerungsanlage Zebrastreifen. Ziel ist es, dieser Anlage wieder vermehrt zum Einsatz zu verhelfen bzw. sie dort zu bewahren, wo sie schon / noch besteht. das räumliche Umfeld sowie die Straßenraumgestaltung unterstützt wird. Dies ist in den Bereichen der Fall, wo durch Geschäfte und andere Nutzungen ein hohes Querungsbedürfnis des Fußwegeverkehrs besteht. In anderen Bereichen bedarf es zusätzlicher Maßnahmen zur I 1. FußgängerInnen möchten . Unterstützung der Akzeptanz. die Straßen an jeder beliebigen Stelle überqueren könrien. Dieser 4. Der JlaSSische Zebrastreifen (FahrbahnWunsch kollidiert mit den realen Verhältnissen, markierung und Beschilderung) reicht als Maßkonkret also mit der Gefährdimgdurch die nahme in vielen Fällen nicht aus, um die für AutofahrerInnen. Es lohnt wenig, diesen Konflikt . I .wegzudiskutieren. die Einrichtung rungsanlagen Als Kompromiß von sinnvoll gesicherten FußgängerInnen Ikomfortable Anlage Zebrastrei- Überque- fen auch sicher ht machen. und erforderlich. Diese gänzende von .Fußgängern und Radfahrern liegen und keine großen Umwege entstehen. (...) Auch bei verkehrsreichen Straßen werden Umwege von mehr als 50 m kaum angenommen" (33). Sind - Gehwegvorsprünge, I - Mittelinseln Fußgängerüberweg/Zebrastreifen Gehwegnasen - Mate~.iah'iechsel / besonderer Straßenbelag dem Überweg . und ausländischen Städten kommt im übrigen zu dem Ergebnis, daß die Anzahl der Überquerungsanlagen in einer Stadt einen zentralen Ein- 2. Der Es sind deshalb er- erforderlich. Diese sol!- - Aufpflasterungen vorhanden, wird trotzdem gequert, .allerdings unter erheblichen Gefahren. Eine vergleichende Untersuchung zum Unfallgeschehen in ausgesuchten in- fluß auf die gesamte Verkehrssicherheit Maßnahmen ten darauf abzielen, die Überquerungsstrecke 4U verkürzen, die Geschwindigkeit der Autos herabzusetzen und/oder die Sicht zwischen FußgängerInnen und AutofahrerInnen zu verbessern. Dafür bieten sich folgende Elemente an: (35) Anlagen müssen jedoch so eingerichtet werden, "daß sie im Zuge von Hauptrichtungen der Wege nicht genügend Überquerungsanlagen . ist deshalb auf - Geschwindigkeitsbeschränkung - zusätzliche Fahrbahnmarkierungen hat (34). - Beleuchtung - zusätzliche Blinklichter ist vom 5. Der Zebrastreifen ist auch ein· Beitrag für die Zielsetzung, auch auf Hauptverkehrsstraßen mit Ansatz her gut geeignet, den Anforderungen der Pußgängerlnnen an die Uberquerbarkeit von möglichst Straßen gerecht zu werden, denn er gewährt dem 8 einfachen und weichen Mitteln ein i besondere die dort angegebenen Richtwerte für die Einsatzgrenzen. Darüberhinaus ist die Sicherheitswirkung aller Querungshilfen vergleichend und in angepaßtes und erträgliches Geschwindigkeitsniveau des Kfz- Verkehrs zu erreichen, das sich den Nutzungsansprüchen des Fußwegeverkehrs unterordnet. Letztlich geht es aber auch um die Rückgewinnung städtischer Qualitäten sowie der größerem MaßstabIUmfang (z.B. alte/neue Bundesländer) zu prüfen. Aufgenommen werden sollte die Möglichkeit, die Markierung von Fahrbahnüberquerungen quer zur Fahrtrichtung vorzunehmen. Die oben genannten Richtlinien sollten Aufwertung der fußläufig erreichbaren Nahbereiehe und der angepaßten Fortbewegung für alle VerkehrsteilnehmerInnen gegenüber der schnellen Durchfahrbarkeit. wegen der genannten Defizite Bundesländern nicht eingeführt Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen . - Die Forschung muß sich stärker mit den offenen Fragen der Einsatzbereiche der unterschiedlichen Überquerungshilfen beschäftigen. 5. andere in jedem Fall daraufhin untersucht werden, durch Maßnahmen Beispielsammlung.: So können Zebrastreifen sinnvoll sein' aus dem oben genannten Katalog verbessert werden können. Bei Neuanlagen ist der Ausstattungsgrad an den jeweiligen Verhältnissen vor Ort zu orientieren. 4. Um die Anforderungen des Fußgängerschutzvereins an Zebrastreifen zu konkretisieren, werden im fol'geilden Beispielanlagen dokumentiert, die aus Sicht des Fußwegeverkehrs gut funktionieren und keine gravierenden Sicherheitsnachteile aufweisen. Bezeichnend ist, daß diese Anlagen häufig außerhalb Forderungen für den Fußwegeverkehr der zulässigen Der Fußgängerschutzverein FUSS e.V. fordert im nen der Verkehrs straßen: Einrichtungen Grenzwerte der Richtlinie für die Anlage von FUßgängerüberwegen, der Verwaltungsvorschriften bzw.: der entsprechenden Ländererlasse liegen. Dies macht die aufgezeigte Problematik der Vorschriften und Richtlinien noch einmal deutlich. Interesse einer Verbessserung der Bedingungen für die. Fußgängerlnnen beim Überqueren von Fahrbah- - Die vorhandenen werden. hat der Zebrastreifen eine Perspektive als Maßnahme zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußwegeverkehr. So wird selbst in sensiblen Bereichen der Schulwegsicherung mittlerweile der vermehrte Einsatz 'von Zebrastreifen vorgeschlagen (36). Funktionierende Anlagen sollten in jedem Fall beibehalten, ob sie nicht von den neuen müssen er hal- I ten bleiben. Natürlich lassen sich die gezeigten Beispiele nicht schematisch in andere Situationen. übertragen, - Es müssen zusätzliche gerichtet werden. Überquerungshilfen ein- sie geben deutliche Hinweise darauf, wie komfortable und sichere Zebrastreifen aussehen kön- . nen. - Dabei müssen Verkehrssicherheit und Querungskomfort besonders berücksichtigt werden, indem zum Beispiel durch Fahrbahneinengungen, Aufpflasterungen schränkungen und Geschwindigkeitsbe- sowie weitere nahmen das VOrtrittsrecht flankierende Maß- der FußgängerInnen gesichert wird. - Die Verwaltungsvorschriften zur StVO' und die Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen müssen dringend überarbeitet aber werden, ins- 9 I Beispiel 1: Aufpflasterung des ZebrastreifenS auf Gehwegniveau Ort: Kassel; Neue Fahrt /!Wilhelmstraße Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: . 9200/900 Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: 16500/1 600 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 20 - 30 km/h (Hessen) Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Fu ßgängerzone Aufwand der Umgestaltung: ca. 30 000,- DM Oberflächenbelag: Identisch mit der naiverbund) zusätzliche Elemente beleuchtete Torboqenbeschllderunq Erfahrungen: Für den ~ußwegeverkehr .sehr gut, der Kfz-Verkehr muß relativ oft halten und sich "durchtasten", Bemerkungen: Nach Kfz-Menge und Markierungsbreite nach B-FGÜ bzw. dem hessischen Ländererlaß nicht zulässig. 10 gängerzone (Platten im Diago- Beispiel 2: Provisorische Aufplasterung des Zebrastreifens auf Gehwegniveau - Ort: Darmstadt; Kantplatz (Hessen) Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: 3500/300 Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: 2000/200 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 20 km/h t Bedeutunq für den Kfz-Verkehr: Sammel- und Erschließungsstraße Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Erschließung Innenstadt und Hochschule Aufwand der Umgestaltung: ca. 5 000,- DM zusätzliche beidseitige Beschilderung, Fahrbahneinengung Pflanzkübel und Holzpfosten .- Elemente Oberflächenbelag: Farbmarkierung -- Erfahrungen: durch auf Asphalt sehr gut nach dem Hessischen Ländererlaß zulässig Bemerkungen: - - 11 Beispiel 3: Elnengung durch Ciehwegvorsprung Ort: Frankfurt ~.M.; Hunsrückstraße Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: nicht bekannt Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: nicht bekannt Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 40 km/h (Hessen) , Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Sammelstraße Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Freizeitwegeverbindung Aufwand der Umgestaltung: ca. 10 000,- DM Oberflächengestaltung: Farbmarkierung zusätzliche Elemente: - Erfahrungen: wurden bislang nicht ausgewertet Bemerkungen: Einbahnstraße 12 auf Asphalt Beispiel 4: Provisorische Elnengung durch PflanzkGbel Ort: - Vlernhelrn: An derOberlück (Hessen) Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: ca. 2.000/300 Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: nicht bekannt Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 40 km/h , , Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Erschließungsstraße Bedeutung für den Fußwegeverkehr: stadtteilinterne Verbindung, Zugang zur Bushaltestelle und Kindergarten Aufwand der Umgestaltung: ca. 5.000,- DM Oberflächengestaltung: Farbmarkierung zusätzliche Elemente: Beidseitige Beschilderung, Erfahrungen: Bemerkungen: .. für Wohngebiet auf Asphalt BlumenkObel Für den Fußwegeverkehr gut, Probleme beim· Pkw Begegnungsfall Bus durch integrierte / Bushaltestelle Nach Kfz-Menge nach dem Hessischen Ländererlaß nicht. zulässig, zwischenzeitlich baulich umgestaltet. , 13 Beispiel 5: Mittelinsel - Ort: , Kassel; Dag-Hammarskjöld-Straße Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: 11000/1 000 Fußgängerinnen 600/80 Geschwjndigkeit pro Tag/pro Stunde: des Kfz-Verkehrs: , , 50 km/h Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Hauptverkehrsstraße, Bedeutung für den Fußwegeverkehr: stadtteilinterne Aufwand der Umgestaltung: ca. 10 000,- DM Oberflächengestaltung; Dauermarkierung zusätzliche Elemente: Erfahrungen: , Bemerkungen: " (Hessen) Vorbehaltsnetz Verbindung, Zugang zur Bushaltestelle auf Asphalt beidseitige Beschilderung gut Durch den Einbau der Mittelinsel wurde eine Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeit erzielt. Nach Kfz-Menge nach dem hessichen Ländererlaß nicht zulässiq. 14 Beispiel 6: Belagsveränderung auf dem Zebrastreifen Ort: Castrop - Rauxel; Bennertor (Nordrhein-Westfalen) Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: 800/100 Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: 250/40 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: ca 20 km/h Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Anliegerstraße Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Stadtteilinterne kenhaus Aufwand der Umgestaltung: ca. 10000,- Oberflächengestaltung: ," Verbindung, Zugang zum Kran- DM Rechteck-Betonpflaster, schwarz-weiß zusätzliche Elemente: Mittelinsel Erfahrungen: gut Bemerkungen: Naq/l Kfz-Menge und Fuß~ängerlnnenmenge nach RFGU nicht zulässig. Das lement der Belagsveränderung ist generell davon unabhängig beispielhaft. 15 Beispiel 7: Geschwindigkeitsbeschränkung . [i-"": Ort: Kassel; Frie~rich-Ebert-Straße Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: 20000/2000 Fußgängerinnen pro Tag/Stunde: 7000/700 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 30 - 40 km/h (Hessen) Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Hauptverkehrsstraße, Vorbehaltsnetz Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Hauptgeschäftsstraße, ßenbahnhaltestelle Schulweg, Aufwand der Umgestaltung: 200,- DM Oberflächengestaltung: Farbmarkierung Zugang zur Stra- auf Basaltpflaster I Fahrbahnmarkierungen Zeichen Kinder" (Z 136) Erfahrungen: gut Bemerkung: Anlage entspricht nicht VwV (Zebrastreifen über zwei Richtungsfahrbahnen) und .R-FGU und war vor den zusätzlichen Maßnahmen (GeSChwind~keitsbeschränkungen, Quermarkierungen) ·Unfa tschwerpunkt. Zwischenzeitlich ersetzt durch Arnpelanlaqe.' 16 (Querstreifen), Haltverbot, zusätzliche Elemente: Beispiel 8: Zusätzliches Überholverbotsschild vor Zebrastreifen Ort: Kassel; Tischbeinstraße Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: 12000/1 000 Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: 600/80 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 40 km/h (l-tessen) Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Hauptverkehrsstraße, Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Stadtteilverbindung Aufwand der Umgestaltung: ca. 200,- DM .Oberflächengestaltung: Dauermarkierung zusätzliche Elemente: Geschwindigkeitsbegrenzung, Mittelinsel, genbeschilderung Erfahrungen: gut Bemerkung: Zwar ist nach der Straßenverkehrsordnung das Überholen an Zebrastreifen grundsätzlich verboten (§ 26,3 StVO), eine zusätzliche Beschilderung erhöht jedoch die Aufmerksamkeit. 17 Vorbehaltsnetz auf Asphalt Torbo- Beispiel 9: Fahrbahnmarkierungen Ort: Darmstadt; Eifelring (Hessen) Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: 5000/500 Füßgängerlnnen pro Tag/pro Stunde: 300/30 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: I 50 km/h Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Hauptverkehrsstraße, Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Stadtteilverbindung Aufwand der Umgestaltung: ca. 100,- DM .Oberflächengestaltung: Farbmarkierung zusätzliche beidseitige Beschilderung Elemente: Autobahnzufahrt auf Asphalt Erfahrungen: gut Bemerkung: Markierung ist kein Element der StVO Nach Fußgängerinnenmenge nach R-FGÜ .und Ländererlaß Hessen nicht zulässig. 18 Beispiel 10: Stopschild Ort: Darmstadt; Lincolnsiedlung Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: 3000/300 Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: 800/80 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 30 km/h (Hessen) Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Sammel- / Erschließungsstraße Bedeutung für den Fußwegeverkehr: WOhngebietsinterne Aufwand der Umgestaltung: ca. 500,- DM je Zufahrt Oberflächengestaltung: Farbmarkierung zusätzliche Elemente: Verbindung auf Asphalt Zebrastreifen an allen vier Straßenarmen, beidseiti~e Beschilderung, dichte Abfolge von Zebrastreiten Im , Verlauf der Straße Erfahrungen: gut Bemerkung: US-amerikanische 19 Wohnsiedlung (Tempo 30 - Zone) Beispiel 11: Beleuchtete TorbogenbeschIlderung . ,., 1·.". lfI r (l ~! ~ ~ , <.·<t"~~'!iiiiiJ~b1.'8~'~~;<!;""""' ~ Ort: Warstein; Hauptstraße (Nordrhein-Westfalen) Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: 13000/1 300 1 600/150 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 30 - 40 km/h .. Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Hauptverkehrsstraße Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Hauptverbindung Aufwand der Umgestaltung: ca. 15 QOO,- DM Oberflächengestaltung: Farbmarkierung zusätzliche Elemente: - Erfahrungen: gut Bemerkung: zulässig .. Kfz-Menge R-FGÜ nicht Nach uhd Anlage wurde zwischenzeitlich durch eine Ampel ersetzt (Grüne Welle für den Autoverkehr) (Bundesstraße) Wohngebiet - Stadtzentrum auf Asphalt .. .. Beispiel 12: Gelbes Blinklicht Ort: Paderborn; Kasseler Straße (Nordrhein-Westfalen) Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: 6000/600 Fußgängerinnen pro Tag/pro Stunde: 800/80 Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs: 50 km/h Bedeutung für den Kfz-Verkehr: Hauptverkehrsstraße Bedeutung für den Fußwegeverkehr: Verbindung Geschäftsstraße/Markt/W Aufwand der Umgestaltung: ca. 2 000,- DM Oberflächengestaltung: Farbmarkierung zusätzliche Elemente: beidseitige Beschilderung Erfahrungen: gut Bemerkung: 21 auf Asphalt ohngebiet verkehr und 1976,S. 16 Que,lIen und Anmerkungen (13) (1) (2) (3) (4) Zum Beispiel stellt sich die Situation in der Stadt Kassel folgendermaßen dar: Anteil der Fußwege an der Gesamtzahl der Wege der Kasseler Bevölkerung 1979 42 %, 1991 28 %. Das entspricht einemRückgang um 1/3 innerhalb von 12 Jahren! Quelle: Verkehrsverhaltenserhebungen von Socialdata, München Auch hier beispielhaft die Zahlen aus Kassel (ca. .200000 EinwohnerInnen) für 1990: Insgesamt kamen 9 Personen im Straßenverkehr zu Tode, davon waren 6 FußgängerIinnen. Quelle: Polizeiprä.sident in Kassel, Unfallauswertung 1990 Schmitz, A.; Benachteiligungen des Fußgängerverkehrs und Ansätze zu ihrer Beseitigung, Dortmund 1989, S. 36 Fußgängerschutzverein FUSS e.V. und Arbeitskreis Verkehr und Umwelt e.V. (Hrsg.)/Herzog - Schlagk, B.; Verkehrte Kinder?, Berlin 1991, S. 24 . (5) Apel, D./ Kolleck, B./ Lehmbrock, M.; Stadtverkehrsplanung, Teil 4: Verkehrssicherheit im Städtevergleich, Berlin 1988, S. 16 (6) Fußgängerschutzverein FUSS e. V. (Hrsg.)/Herzog - Schlagk, B./Schlabbach; K.; Fußgängerfreundliche Ampeln in Städten und Dörfern Berlin 1987. ' Verkehrssicherheit, Bd. 29, Köln BGHVersR 60, 831, in: Drees.B. 1 Kuckuk, G. 1 Werny, K.-J.; Straßenverkehrsrecht. 2.Auflage .. Münster 1985, S. 373 ' (14) OLG Düsseldorf u.a.,a.a.O., S, 18 (15) . OLG Düsseldorf u.a.,a.a.O., S~ 18 VerkMitt. 67, 56 in: Beine 'VersR . 69,380 in: Beine (16) BGH NJW 61, 35 in: Drees u.a.,a.a.O., S. 373 (17) BGH, VRS 15, 164, in: Drees u.aa.a.O, S. 368 (18) OLG Harnburg VerkMitt u.a.,a.a.O., S. 368 (19) ebd. (20) BGH VerkMitt 69, 91/BGH, Drees u.a.,a.a.0.,S.368 (21) Derzeit gilt die Fassung aus kehrs blatt 22/1984, Seite 507 ff. (22.) vgl. Hinweis in: Apel, D./Ernst, K; MobilitätGrunddaten zur Ermittlung des städtischen Personenverkehrs, Stadtverkehrsplanung Teil. 1, Berlin 1980, Seite 165 (23) Der Bundesminister für Verkehr; Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ), Ziffer 2, Satz 1, in: Verkehrsblatt 22/1984 (24) vgl. Schmitz, a. a. 0" Seite 39 ff. (25) vgl. Apel u.a., 1988, a.a.O., S. 188 (26) vgl. Vorblatt des Bundesministers für Verkehr vom 30.11.1984 zur Einführung der R-FGÜ, in: Verkehrsblatt 2211984, S. 507 61, 27, in: Drees VRS 19, 401 in: 19?4, in: Ver- 1 (7) Fußgängerschutzverein 24 FUSS e.V. 1991 a.a.O., S. (8) Schubert, H.; Planungsmaßnahmen für den Fußgängerverkehr in den Städten, in: ,Bundesminister für Verkehr (Hrsg.); Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 56, 1967 (9) Bundesgesetzblatt 11953, Seite 1131 (10) Vgl. 9. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 22.03.1988, in: Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 1211988, Seite 405 (11) 5. Allgemeine' Verwaltungsvorschrift zur derung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift Straßenverkehrsordnung, in: Bundesanzeiger 6211988, Seite 1503 (12) (27)1 Behörde für Inneres; Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. - A 32/641.30-14 - Einführungserlaß vom 18.03.1985, Hamburg 1985 Än-. (28) Minister für Wirtschaft und Verkehr; für die Anlage und' Ausstattung gängerüberwegen. Gern. RdErl. d. MW 08.02.1985 - 53.2-3005213-42.1-21.09/9 MBl. Nr. 8/1985, Seite 154 (29) Ministerium für Wirtschaft und Verkehr; Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Vwv vom 07.01.1985 (857- zur Nr. si Vgl. BGH 20,215 NJW 1965, 1236, in: Beine, R.; Zur Verkehrsrechtsprechung bei Fußgängerunfällen. In: Die Sicherung des Fußgängerverkehrs, Arbeits- und Forschungsgemeinschaft für Straßen- 22 Richtlinien von Fußu. d. MI v. - in: Nds. 124111/41-17545/84). In: MinBl Rheinland-Pfalz, " Nr. 3/1985, Seite 38 (30) Innenministerium Baden-Württemberg; Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 84). Az. X 7i454317 Irr 64076/365 vom 11.03.985. Stuttgart 1985 (31) Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig - Holstein; Runderlaß Straßenbau SH Nr. 5/1985 vom 25.02.1985. Kiel 1985 (32) Hessisches Ministerium für Wirtschaft und Technik; Einsatzgrenzen für die Anlage von Fußgängerschutzanlagen und Fußgängerüberwegen. Az. III b 4 - 66 k - 04 - 75.02 vom 14.12.1989. Wiesbaden 1989 (33) (34) (35) (36) Europäische Gemeinschaften / Europäisches Parlament; Charta der Fußgänger. Dokument A2-0154188. Straßburg 1988, deutsche Fassung in: Arbeitskreis Verkehr und Umwelt e.V.; Informationsdienst Verkehr (mV) 29, Berlin 1989 Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e.V. (Hrsg.); Richtlinien für die Anlagen des Fußgängerverkehrs, Köln 1972 Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e.V. (Hrsg.); Vorläufige technische Richtlinie für die Anlage und Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (VTR), Köln 1972 Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e.V. (Hrsg.); Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE, Köln 1985 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Arbeitsgruppe Straßenentwurf (Hrsg.); Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE 1985, Ziffer 5.2.1.10 Anmerkung 26 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.I Normenausschuss Lichttechnik im DIN (Hrsg.); Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 StVO) mit zusatzbeleUfhtung. DIN 67523 Teil 1, Köln Ape1u.a., 1988, a.a.O.• S. 1988' vgl. hierzu auch Fußgängerschutzverein FUSS e.v. 1991. a.a.O., S. 24 ff Fußgängerschutzverein FUSS e.V. und Arbeitskreis Verkehr und Umwelt e.V. (Hrsg.)/ Herzog - Schlagk, Bernd; Verkehrte Kinder? Berlin 1991 vgl. Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; Maßnahmen zur Erzielung einer angepaßten Geschwindigkeit vor Schulen. Erlaß vom 19.07.1989. Az. III A 3-75-05/14. Düsseldorf 1989, Seite 4 Fußgängerschutzverein FUSS e.V. (Hrsg.) / HerzogSchlagk, Bemd Schlabbach, Klaus; Fußgängerfreundliche Ampeln in Städten und Dörfern, Berlin . 1987 Maier, Reinhold; Fußgängersicberbeit in Städten - unter-J suchungen zu Unfallzahl. Verkehrsmenge und Verhalten von Fußgängern innerorts, Karlsruhe 1984 (Dissertation) Literaturhinweise Apel, Dieter t- Ernst, Klaus; Mobilität - Grunddaten zur Ermittlung des städtischen Personenverkehrs, Stadtverkehrsplanurig Teil 1. Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.), Berlin 1980 Schlüter, Thomas / Schmitz, Andreas; »Frau Stadtbaurätin, wie kommen wir hier über die Straße?« Ein Beitrag zur notwendigen Diskussion über den Sicherheitsstandard von Überquerungsanlagen für FußgängerInnen. In: Der Städtetag. Heft 11/1989 Apel, Dieter / Kolleck, Bernd u.a.; Verkehrssicherheit im Städtevergleich. Stadtverkehrsplanung Teil 4. Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.), Berlin i988 Schmitz, Andreas; Benachteiligungen des Fußgängerverkehrs und Ansätze zu ihrer Beseitigung, Dortmund Beck'sche Verlagsbuchhandlung (Hrsg.); Straßenverkehrsrecht. Loseblatt-Textsanunlung, 30. Auflage 1988. München 1988 Fotonachweis 1989 J. Brunsing: Seite 14, 19,20 Brunsing, Jürgen; Anlagen des Fußgängerquerverkehrs P. Müller: Seite 12 Querungshilfen oder hilflos queren? in: RaumPlanung " K. Schlabbach: Seite 10, 11, 17, 18 51/1990. Seite 226 rr. T. Schlüter: Titel. Seite 9, 13. 15, 16 Seite 2: "Streifen-Einsatz" in Ostberlin Büro für integrierte Stadt- und Verkehrsplanung (BIS); Peter Kneffel, Copyright: Planungshinweise für tußgängertreundliche VerkehrsanDeutsche"Presse-Agentur GmbH, dpa lagen (Entwurf), Bonn 1992 23
© Copyright 2024 ExpyDoc