BegegnungBergmann 16082 FUSS e.V.+UMKEHR – Zebrastreifen

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an
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Ein~,Zusammenstellung von Informationen für alle, die sich
.für den Erhalt vorhandener und die Anlage neuer
,
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I,.
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Zebrastreifen einsetzen wollen .
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-, He,rausgebeeFußgängerschutzverein
,
"
FUSS e.V. und Arbeitskreis Verkehr und Umwelt (UMKEHR)
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I
«».
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\
\
"Obwohl
Zebrastreifen-Überwege
sicher
gelten
stark
reduziert
stellen,
und von einigen" Kommunen
wurden,
lostung
wie
der
größeren
tiorous
Anteil
mit
fest-
hat
Göttingen,
der
. Marburg
on Zebrastreifen-
Überwege' offenbar
auf
einen
die Verkehrssicher-
als die Regelung
Ampel
Unfall be-
daß
größeren Einfluß
heit
wir
haben.
folgt,
Zahl
geringsten
Uppsala,
Überwegen
die
miissen
daß
die Städte mit
einen
als un-
der
Überwege
oder Zebrastreifen."
(Apel/Kolleck/Lehmbrock:
Städtevergleich)
Verkehrssicherheit
im
,,
\\
1~ Das Problem ist der Auto-
mer nur mit Bruchstücken
verkehr
Stra-
ßenecke vorlieb nehmen soll. Aus Gründen der Verkehrssicherheit
Wir müssen
achten:
bis zur nächsten
eme dramatische
Entwicklung
beob-
ein durchgehendes
Fußwegenetz anzubieten, das
dann vom Autoverkehr überquert werden muß. Obwohl es dafür auch schon einzelne Beispiele gibt-
Immer mehr Wege - und vor allem die kurzen - werden in unseren Städten und Gemeinden nicht mehr
zu Fuß;- sondern- mit- dem- Auto zurückgelegt
und Attraktivität für den Fußwege-
verkehr ist deshalb die Forderung mehr als plausibel,
dieses Prinzip umzukehren und den FußgängerInnen
(1). -auchindieser
Wenn man es ernst meint mit einer "Wende der Verkehrspolitik", die so viele PolitikerInnen im Munde
Information - ist es bis-zu' einer Re-
führen, kommt man deshalb an einer Neubewertung
der Rolle des Fußwegeverkehrs nicht vorbei, denn:
alisierung dieses Prinzips in großem Maßstab sicher
noch ein weiter Weg. Deshalb sollten sich die
Bemühungen zur Verbesserung der Bedingungen für
den Fußwegeverkehr 'zunächst auf eine bessere
- Fußwegeverkehr
Überquerbarkeit
der
Hauptverkehrsstraßen
konzentrieren, denn hier geschehen die Unfälle, hier
ist städtisches Leben schlechthin.
liegen die
gerInnen:
- Zu Fuß gehen ist die natürliche Art der Fortbewegung.
größten
Probleme
für
die
Fußgän-
- FußgängerInnen
benötigen
keine technischen
Hilfsmittel (außer vernünftigem Schuhwerk).
- 80 - 90 % aller Unfälle mit Beteiligung von FußgängerInnen hängen mit der Überquerung einer
Fahrbahn zusammen (3).
- Alle gehen bei ihren Wegen auch mal 'Zu Fuß: von
- Der Mangel an Fahrbahnüberquerungs~lfen,
und
zur,
Haltestelle,
platzJFahrradabstellplatz
von
und
zum
Park-
besondere
....
- Querungshilfen wirken generell positiv auf die'
- Verkehrssicherheit
in der gesamten Stadt oder
- FußgängerInnen leben auch besonders gefährlich.
Sie sind weit überduchschnittlich an Verkehrsunbeteiligt,
insbesondere
an
denen
mit
Lösungsansätze fur d~n Fußwegeverkehr
- Zu Fuß gehen wird in der Stadt massiv behindert,
überwiegend
durch die Existenz
und Geschwindigkeit des Autoverkehrs.
Daraus leitet der Fußgängerschutzverein
FUSS e. V.
die
den
Fuß-
im Straßenraum
auch
gängerInnen
Forderung
den Vorrang
ab,
J
Gemeinde (5).
Verletzten und Toten (2).
grundsätzliche
gilt für fast
alle deutsche Städte gleichermaßen (4).
Allerdings:
fällen
an Hauptverkehrsstraßen,
ins-.
Für die Verbesserung der Überquerbarkeit
von
Hauptverkehrsstraßen stehen grun~sätzlich drei Ar~
ten von Anlagen zur Verfügung:
- Überquerungshilfen
in Form
tatsächlich zu geben, der ihnen so oft versprochen
von
Mittelinseln,
Gehwegvorsprüngen
wird.
etc.
Gehwegnasen
I
und
.
Diese Anlagen ändern nichts am grundsätzlichen
Vorrang des Autoverkehrs
im Überquerungsbereich. Die Fußgängerlnnen erhalten aber eine
Das zentrale Problem für den Fußwegeverkehr
stellen die Barrieren der Fahrbahnquerungen
dar.
Aus Sicht der Fußgängerinnen ist nicht einzusehen,
Hilfe, indem die Strecke der zu überquerenden
Fahrbahnfläche verkürzt bzw. der Weg in zwei
daß dem Autoverkehr ein durchgehendes Netz zur
Verfügung steht, der Fußwegeverkehr dagegen im-
besser
3
überschaubare
Teile. zerlegt
wird
oder
indem die Geschwindigkeit
des Autoverkehrs
durch die optische Wirkung solcher Einengungen
reduziert-werden-kann: .
rang würde den Kfz- Verkehrsfluß gefährden. So
wurde z. B. in Berlin (West) die Anzahl der Zebrastreifen zwischen 1965 und 1988 von ca. 1 400 um
ca. 95 % auf ca. 80 reduziert. Und obwohl gleich-
- Zebrastreifen
Diese im Amtsdeutsch
nannten Einrichtungen
gemäß
"Fußgängerüberweg"
zeitig neue Ampelanlagen installiert wurden, waren im Gesamtergebnis 20 % weniger Querungshilfen festzustellen (7).
ge-
geben den FußgängerInnen
Straßenverkehrsordnung
eindeutig
Vorrang vor dem Auto- und Fahrradverkehr,
den
- Parallel Zur schrittweisen
ande-
Entfernung
der Zebra-
streifen aus dem Straßenbild nahmen die Fußgängerunfälle auf den verbliebenen Zebrastreifen drastisch zu. Wenige Jahre nach Änderung der Stra-
rerseits ist das Problem einer mangelhaften Beachtung der Vorschriften durch den Autoverkehr
und damit einer Gefährdung der FußgängerInnen
nicht zu übersehen. Gefordert sind deshalb Ideen,
die die Vorteile dieser Einrichtungen für den
ßenverkehrsordnung attestierte eine Untersuchung
den AutofahrerInnen eine sehr weitgehende Mißachtung der Vorschriften: "Bei nur 25 % der Kraft-
Fußwegeverkehr ohne Sicherheitsverluste
Tragen kommen lassen.
fahrer kann eine Geschwindigkeit festgestellt werden, die ihnen ein rechtzeitiges Anhalten vor dem
voll zum
Überweg gestatten würde, wie· es die neue
Straßenverkehrsordnung
von ihnen verlangt" (8).
- Fußgängerampeln
Zudem fehlte es regelmäßig an polizeilicher Über. entweder als Bestandteil einer Kreuzungsregelung
oder
auch als einzelne
Anlage
zwischen
Kreuzungen (Fußgängerschutzanlagen).
Für die Anforderungen
an Ampelschaltungen
Sicht der FußgängerInnen
gerschutzverein
wachung der Regelungen. Durch diese Entwick1ung geriet der Zebrastreifen immer weiter in Mißkredit.
aus
In den letzten Jahren ist jedoch eine gewisse Renais-
gibt es vom Fußgän-
eine seperate Veröffentlichung
sance des Zebrastreifens in den westdeutschen Bun- :
mit
desländern
Gemeinden
vielen Detailvorschlägen
(6). Generell geht es
darum, daß der Fußwegeverkehr möglichst kurze
Zeit wartet, möglichst lange Grün erhält und in
einem Zug die Straße überqueren kann.
Die vorliegende
Information
konzentriert
feststellbar,
richten neue
manche
Anlagen
Städte und
ein. In den
ostdeutschen Bundesländern gibt es nach den Informationen, die dem Fußgängerschutzverein
vorliegen, traditionell relativ wenig Zebrastreifen, die in
vielen Fällen dennoch jetzt dem Autoverkehr zum
Opfer fallen sollen .
sich auf
. das Element Zebrastreifen. Um den Streit über den
Stellenwert dieser Überquerungsicherung
angemes-
Der Fußgängerschutzverein
sieht im Zebrastreifen
sen beurteilen zu können, lohnt zunächst ein Blick in
die Vergangenheit.
eine förderunrswürdige Möglichkeit, dem Fußwegeverkehr relativ komfortabel über die Barriere Hauptverkehrsstraße zu helfen. Diese Information will
Der Zebrastreifen in der Diskussion
deshalb
eine
einandersetzung
Hilfestellung
für
um den Fortbestand
die
Aus-
vorhandener,
1964 wurde das Vorrangrecht für die Fußgängerln-
aber auch für die Forderung
nen auf Zebrastreifen in die Straßenverkehrsordnung
streifen geben. Allerdings darf der Komfort für die
FußgängerInnen nicht zu Lasten ihrer Sicherheit
der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen.
Dies hatte zwei wesentliche Konsequenzen:
nach neuen Zebra-
gehen. D. h.: Der klassische
Zebrastreifen
(Markierung auf der Fahrbahn und Beschilderung)
muß durch verschiedene Elemente ergänzt werden,
- In vielen westdeutschen. Städten und Gemeinden
. gingen die Straßenverkehrsbehörden
daran, Ze~ra-
die vor allem dazu dienen, die Aufmerksamkeit der
. AutofahrerInnen und damit auch ihre Respektierung
streifen abzubauen, aus Angst, der Fußgängervor-
4
,
I
- Angaben zur Markierung
der Regelung zu erhöhen. Deshalb werden in dieser
ZebraDie 9., Verordnung zur Änderung der StVO 1988
brachte neben einer klaren Überholverbotsregelung
(§ 26 Abs.3 StVO) die Aufhebung der Verpflichtung, sich Fußgängerüberwegen auch bei nicht sichtbarem Fußgängerquerverkehr
_mit mäßiger Ge-
streifen dokumentiert.
2.
Recht und Gesetze als Rahmenbedingungen
In der konkreten
Diskussion
be- -
finden sich im § 41 Abs.3
Zeichen
293
(Streifen)/Zeichen 350 (Hinweis schild) StVO.
Information nach kurzer Erläuterung der rechtlichen
Aspekte und der Anforderungen an Zebrastreifen
vor allem Beispiele für solche ergänzten
und Beschilderung
schwindigkeit zu nähern. Dadurch wurde die Vorrangregelung für die FußgängerInnen insofern auf-
vor Ort spielen die
geweicht,
rechtlichen Aspekte immer wieder eine große Rolle,
die bei der Einrichtung von Zebrastreifen zu beachten sind. Dabei kommt nicht nur der Straßenverkehrsordnung, sondern auch' den dazugehörigen
Verwaltungsvorschriften,
Richtlinien und Erlassen
des Bundes wie der. Länder eine Bedeutung zu.
Dieses Kapitel gibt einen komprimierten Überhlick.
als jetzt' ein Heranfahren
mit mäßiger
Geschwindigkeit eindeutig nur dann notwendig ist,
,wenn ein Fußgänger die Fahrbahn erkennbar überqueren will.
2.2 Verwaltungsvorschriften",zur
Straßenverkehrsordnung
2.1 Straßenverkehrsordnung
(StVO)
Fußgängerüberwege sind durch die Verordnung vom
24. August 1953 in die StVO eingeführt worden (9).
Ihre Neuregelung und damit die Einführung des
Obwohl von der Rechtskraft weniger gewichtig,
spielen in der Praxis, d. h. in der Vorgehensweise
der Straßenverkehrsbehörden
die Verwaltungsvorschriften zur StVO eine zumindest vergleichbare
Rolle. In der aktuellen, Fassung (11) fmden sich
zahlreiche Angaben über Voraussetzungen örtlicher .
Vorrangs von FußgängerInnen
und verkehrlicher
,
wegen erfolgte
aufgrund
auf Fußgängerüber-
I
Art, Lage, Markierung
schilderung, Beleuchtung
der gewonnenen' prakti-
sowie Hinweise zur An-
schen Erfahrungen durch die Novelle zur StVO vom
30.April 1964. In der geltenden Fassung enthält die
lage von Fußgtgerüberwegen.
Fußgängerüberwelge nur zulässig:
StVO (10) folgende zentrale Regelungen zum
Fußgängerquerverkehr im Zusammenhang mit Fußgängerüberwegen:
- innerhalb geschlossener Ortschaften,
- bei Kfz-Geschwindigkeiten
- "Fußgänger haben Fahrbahnen
kürzesten
... zügig auf dem
Weg quer zur Fahrtrichtung
und Be-
Demnach
sind
von nicht mehr als
50 km/h,
zu über- bei
schreiten, und zwar u. a. (...) auf Fußgängerüber-
Ein-
und
Zwe:irichtungsfahrbahnen
mit
lediglich einem Fahrstreifen je Richtung außerhalb
Grüner Wellen.
wegen" (§ 25 Abs. 3 StVO).
J
- "An Fußgängerüberwegen
haben Fahrzeuge mit
Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder
Rollstühlen,
Diese kurze Übersicht macht schon deutlich, daß die
Verwaltungsvorschriften
die Regelungen der ·StVO
im Hinblick auf die konkreten Einsatzbereiche von
welche den Überweg erkennbar be-
nutzen wollen, das Überqueren
Zebrastreifen
der Fahrbahn zu
deutlich
einschränken.
In
vielen
Punkten sind die Verwaltungsvorschriften
jedoch
I
geradezu fußgängerfeindlich. So heißt es z. B. zu
§ 25 Abs. 3, II: "Wo der Fahrzeugverkehr so stark
ist, daß Fußgänger nicht sicher überschreiten kön-
ermöglichen. Dann dürfen Sie nur mit mäßiger
Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen
Sie warten." (§ 26 Abs.l StVO).
nen, und da, wo Fußgänger den Fahrzeugverkehr
5
I
unzumutbar
behindern,
sollten
Als mässig wird eine Geschwindigkeit
die Fußgänger
bezeichnet,
entweder
von
der
Fahrbahn
ferngehalten
(Stangenoder
Kettengeländer),
oder
der
Fußgängerquerverkehr muß unter der Berücksichtigung zumutbarer Umwege an bestimmten Stellen
die sofortiges Halten ermöglicht (13) und bei der
kein hartes Bremsen nötig wird (14). Die Fahrgeschwindigkeit soll es ermöglichen, auch noch
verdeckte FußgängerInnen
zu berücksichtigen
zusammengefaßtwerden.
(15).
"
Der Fußgängerschutzverein
ist der Auffassung, daß
die Verwaltungsvorschriften
in diesem und vielen
Von entscheidender Bedeutung scheint jedoch zu
sein, daßAutofahrerlnnen an Fußgängerüberwegen
anderen Punkten dringend einer Korrektur und
Überarbeitung bedürfen, wenn der Vorrangcharakter
der StVO ernst genommen werden soll ..
In einem Punkt
waltungsvorschriften
stets mit gegenüber
dem Fahrzeugverkehr
unachtsamen FußgängerInnen zu rechnen haben
(16).
allerdings
sollten die Verin keinem Fall geändert wer-
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß
die Rechtsprechung eine eindeutige Klärung zu. gunsten
der Fußgänger Innen
an oder auf
Fußgängerüberwegen vorgenommen hat. Falsches
den; diese Passage gilt es vielmehr verstärkt in das
Bewußtsein der Verantwortlichen zu rücken. In den
Ausführungen
Sicherung des
Fahrbahnen ist
Straßenverkehrs
zu § 25 der StVO heißt es: "Die
Fußgängers beim Überqueren der
eine der vornehmsten Aufgaben, der
behörden und der Polizei. Es bedarf
laufender Beobachtungen,
ten Verkehrszeichen
Verhalten der Gehenden auf Fußgängerüberwegen
wurde nicht erwähnt. Dagegen wird ihnen bei
Unfällen eine Teilschuld angerechnet, wenn sie
30 m (17) bzw.
75 m
(18)
von
einem
ob die hierfür verwende-
lind Verkehrseinrich,tungen
Fußgängerweg entfernt die Straße überqueren (19).
den
Nachts
.
Gegebenheiten des- Verkehrs entsprechen und ob
weitere Maßnahmen sich als notwendig erweisen."
brauchen
sie
.
einen
100 m entfernten,
tagsüber einen 200 m entfernten Fußgängerweg
aller Regel nicht aufzusuchen (20).
in
2.4 Richtlinien für die Anlage von
Fußgängerüberwegen (R-FG Ü)
2.3 Gerichtsurteile
Die Regelungen in der StVO waren wiederholt GeDabei
Der Bundesminister für Verkehr gibt nach Ziffer VII
von zwei
der Verwaltungsvorschriften zu § 26 StVO im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbe-
einen Überweg er-
hörden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen im Verkehrsblatt bekannt
(21). Obwohl der Bundesminister für Verkehr für
die Bekanntmachung dieser Richtlinien im Jahre
genstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.
ging es vor allem um die Interpretation
Begriffen:
- Wann wollen FußgängerInnen
kennbar benutzen?
Die
Absicht,
eine
gängerüberweg
kennbar,
Straße
auf
einem
1984 die unterste Verbindlichkeitsstufe gewählt hat
("Ich weise auf die Richtlinien hin"), haben sie in
Fuß-
zu überschreiten, .gilt dann als er-
wenn
aus dem Gesamtverhalten
FußgängerInnen
diese
Absicht
hervorgeht
der
der täglichen Praxis für viele Verantwortliche
und
Gesetzescharakter.
quasi
Eine solche rechtsverbindliche
zwar nicht dadurch, daß sie zielstrebig auf den
Überweg zugehen, sondern auch dadurch, daß sie
am Fahrbahnrand stehend erkennbar darauf warten,
daß ihnen das Überschreiten der Fahrbahn auf dem
Wirkung besitzen die Richtlinien jedoch nicht,
Abweichungen sind durchaus möglich (22), wenn
'sie sich nachvollziehb'ar begründen lassen.
Überweg ermöglicht wird (12).
Zentraler
Gegenstand
Einsatzgrenzen
_ Was
ist
eine
mässige
Geschwindigkeit?
der
Richtlinien
für Zebrastreifen
sind
die
in Abhängigkeit
der Kfz-Menge und der Menge der FußgängerInnen
6
an der Querungsstelle.
Danach kommen Fußgänger-
bedürfen
die Richtlinien
deshalb' dringend
einer
Überarbeitung
auf'
der
Basis
fundierter
wissenschaftlicher Untersuchungen. Im übrigen und dies dürfte für die neuen Bundesländer eine
wichtige Rolle spielen - können vor 1984
eingerichtete Anlagen nach den Richtlinien bestehen
bleiben, wenn sie sich nicht als besondere
Gefahrenpunkte erweisen (26).
überwege in der Regel nur noch in Frage, wenn
- die Kraftfahrzeugbelastung während der Spitzenstunde des Fußgängerquerverkehrs
auf dem in einem Zuge zu überquerenden Straßenteil mindestens 300 Kfz pro Stunde, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 600 Kfz pro Stunde beträgt,
2.5 Erlasse der Länder
- die Fußgängerbelastung in der Spitzenstunde des
Fußgängerquerverkehrs
mindestens 100 Fußgänger pro Stunde beträgt.
Die Richtlinien für die Anlage von. Fußgängerüberwegen besitzt in den einzelnen' Ländern nur
behördenverbindliche Wirkung, wenn sie von den
zuständigen Ministerien kraft Erlaß eingeführt
Auch zahlreiche andere Aussagen der Richtlinien erschweren die Anlage von Fußgängerüberwegen:
wurde. In folgenden Bundesländern ist dies erfolgt:
- So soll zwischen 2 Fußgängerüberwegen
minde-
stens ein Abstand von 200 m liegen,
- der Fußgängerverkehr
- Harnburg (27) arn 18.03.1987,
- Niedersachsen (28) arn 08.02.1985
- Rheinland-Pfalz (29) arn 07.01.1985
- Baden-Württemberg.
(30)
mit
Erlaß
11.03.1985
~Schleswig-Holstein (31) arn 25.02.19&5
soll gebündelt auftreten und
- zur Begründung einer geplanten Anlage werden
langwierige Voruntersuchungen verlangt.
vom
,
Dabei heißt es in einem Grundsatz der Richtlinien,
Berlin
daß sie "dazu dienen (soll), Fußgängern das Über.;.
Straßenverkehrsbehörde
queren der Fahrbahn zu erleichtern und sicher zu gestalten" (23). Diesem Anspruch werden die Richtlinien nicht gerecht:
hat die Richtlinien
nicht
des
eingeführt,
die
Polizeipräsidenten
.wendet sie aber an. Nordrhein-Westfalen
hat dl~
Richtlinien ebenfalls nicht eingeführt, sie werden
aber als maßgebliche Richtlinien angewandt. Hessen
I
(32) hat die Einsatzgrenzen abweichend von :oen
oben genannten Werten wie folgt gefaßt: Untere
- Die wissenschaftliche Begründung der genannten
Einsatzgrenzen steht auf sehr wackeligen Füßen
Grenzwerte 300 Kfz pro Stunde und größer SO FußgängerInnen
über
mehrere
Stunden,
oberer
I
(24).
Grenzwert 500 Kfz pro Stunde. Bei geringer
Fußgängerbelastung
empfiehlt
das
Hess.
Ministerium für Wirtschaft und Technik, Fußgän-
- Andere wissenschaftliche
Erkenntnisse wurden
nicht berücksichtigt, z. B. zur Frage des Abstandes
zwischen Fußgängerüberwegen (25).
-r
gerüberwege besonders zu gestalten.
Maßnahmen zur Minderung der Gefährdung durch
Aus den übrigen Bundesländern
den Kfz-Verkehr fehlen weitgehend.
mationen vor, was nicht heißen muß, daß dort die
liegen keine Infor-
Richtlinien nicht eingeführt wurden. Insbesondere in
Insgesamt drangt sich der Eindruck auf, die Richtlinien hätten weniger' eine Qualitätsverbesserung von
geregelten Querungshilfen, sondern eine Verhinderung von Neuanlagen zum Ziel.
denneuen
Bundesländern
dürften noch keine
Einführungserlasse 'vorliegen. Dies trifft zumindest
für Brandenburg und Thüringen zu (Stand Februar
1992).
Im Interesse einer offensiven. Anwendung der Vorrang regelung
in
der
Straßenverkehrsord:~lUng
7
r
Anforderungen an den sicheren und komfortablen Zebrastreifen
3.
Fußwegeverkehr jederzeit den Vorrang
AutofahrerInnen.
-,
vor den
Auto-
3. Bei der Gestaltung von Fußgängerüberwegen
kommt es vor allem darauf an, daß es gelingt, bei
den Autofahrerlnnen die Neigung zu fördern, die
Rechte der Fußgängerlnnen zu akzeptieren und
zu respektieren, konkret also den .rechtlichen
Vorrang
auch
praktisch
zu
gewähren.
fahrerInnen bereit sind, das Vorrangrecht von Fußgängerlnnen an Zebrastreifen zu akzeptieren. Hierzu
Diese Akzeptanz wird dann eher vorhanden sein,
Die in dieser Information vorgetragene Kritik an den
rechtlichen Bestimmungen und- Richtlinien kann
nicht umfassend sein, weil für viele Fragen noch
Erkenntnislücken bestehen. So spielt sicherlich auch
eine
Rolle,
bis
zu
welcher
Wartezeit
und zu anderen Aspekten bedarf es weiterer
Un-
wenn aus den baulichen Gegebenheiten, der Nutzungsdichte und der Menge der querenden Fußgängerlnnen Zebrastreifen plausibel sind, also die
Dominanz des Kraftfahrzeugverkehrs nicht durch
tersuchungen.
Gleichwohl formuliert der Fußgängerschutzverein
im folgenden ein Anforderungsprofil für die Überquerungsanlage Zebrastreifen. Ziel ist es, dieser
Anlage wieder vermehrt zum Einsatz zu verhelfen
bzw. sie dort zu bewahren, wo sie schon / noch
besteht.
das räumliche Umfeld sowie die Straßenraumgestaltung unterstützt
wird. Dies ist in den
Bereichen der Fall, wo durch Geschäfte und
andere Nutzungen ein hohes Querungsbedürfnis
des Fußwegeverkehrs
besteht.
In anderen
Bereichen bedarf es zusätzlicher Maßnahmen zur
I
1. FußgängerInnen
möchten
.
Unterstützung der Akzeptanz.
die Straßen an jeder
beliebigen Stelle überqueren könrien. Dieser
4. Der
JlaSSische
Zebrastreifen
(FahrbahnWunsch kollidiert mit den realen Verhältnissen,
markierung und Beschilderung) reicht als Maßkonkret also mit der Gefährdimgdurch
die
nahme in vielen Fällen nicht aus, um die für
AutofahrerInnen. Es lohnt wenig, diesen Konflikt .
I
.wegzudiskutieren.
die
Einrichtung
rungsanlagen
Als Kompromiß
von
sinnvoll
gesicherten
FußgängerInnen
Ikomfortable Anlage Zebrastrei-
Überque-
fen auch sicher
ht machen.
und erforderlich.
Diese
gänzende
von .Fußgängern und Radfahrern liegen und
keine großen Umwege entstehen. (...) Auch bei
verkehrsreichen Straßen werden Umwege von
mehr als 50 m kaum angenommen" (33). Sind
- Gehwegvorsprünge,
I
- Mittelinseln
Fußgängerüberweg/Zebrastreifen
Gehwegnasen
- Mate~.iah'iechsel / besonderer Straßenbelag
dem Überweg
.
und ausländischen Städten kommt im übrigen zu
dem Ergebnis, daß die Anzahl der Überquerungsanlagen in einer Stadt einen zentralen Ein-
2. Der
Es sind deshalb er-
erforderlich. Diese sol!-
- Aufpflasterungen
vorhanden,
wird trotzdem gequert, .allerdings unter erheblichen Gefahren. Eine vergleichende Untersuchung zum Unfallgeschehen in ausgesuchten in-
fluß auf die gesamte Verkehrssicherheit
Maßnahmen
ten darauf abzielen, die Überquerungsstrecke 4U
verkürzen, die Geschwindigkeit der Autos herabzusetzen und/oder die Sicht zwischen FußgängerInnen und AutofahrerInnen zu verbessern. Dafür
bieten
sich
folgende
Elemente
an: (35)
Anlagen müssen jedoch so eingerichtet werden,
"daß sie im Zuge von Hauptrichtungen der Wege
nicht genügend Überquerungsanlagen
.
ist deshalb
auf
- Geschwindigkeitsbeschränkung
- zusätzliche Fahrbahnmarkierungen
hat (34).
- Beleuchtung
- zusätzliche Blinklichter
ist vom
5. Der Zebrastreifen ist auch ein· Beitrag für die
Zielsetzung, auch auf Hauptverkehrsstraßen mit
Ansatz her gut geeignet, den Anforderungen der
Pußgängerlnnen
an die Uberquerbarkeit
von
möglichst
Straßen gerecht zu werden, denn er gewährt dem
8
einfachen
und weichen
Mitteln
ein
i
besondere die dort angegebenen Richtwerte für die
Einsatzgrenzen. Darüberhinaus ist die Sicherheitswirkung aller Querungshilfen vergleichend und in
angepaßtes und erträgliches Geschwindigkeitsniveau des Kfz- Verkehrs zu erreichen, das sich
den Nutzungsansprüchen des Fußwegeverkehrs
unterordnet. Letztlich geht es aber auch um die
Rückgewinnung städtischer Qualitäten sowie der
größerem MaßstabIUmfang (z.B. alte/neue Bundesländer) zu prüfen. Aufgenommen werden sollte
die Möglichkeit, die Markierung von Fahrbahnüberquerungen quer zur Fahrtrichtung vorzunehmen. Die oben genannten Richtlinien sollten
Aufwertung der fußläufig erreichbaren Nahbereiehe und der angepaßten Fortbewegung für alle
VerkehrsteilnehmerInnen
gegenüber der schnellen Durchfahrbarkeit.
wegen
der genannten
Defizite
Bundesländern nicht eingeführt
Unter Berücksichtigung
dieser Anforderungen
. - Die Forschung muß sich stärker mit den offenen
Fragen der Einsatzbereiche der unterschiedlichen
Überquerungshilfen beschäftigen.
5.
andere in jedem Fall daraufhin untersucht werden,
durch
Maßnahmen
Beispielsammlung.: So können
Zebrastreifen sinnvoll sein'
aus dem oben
genannten Katalog verbessert werden können. Bei
Neuanlagen
ist der Ausstattungsgrad
an den
jeweiligen Verhältnissen vor Ort zu orientieren.
4.
Um die Anforderungen des Fußgängerschutzvereins
an Zebrastreifen zu konkretisieren, werden im fol'geilden Beispielanlagen dokumentiert, die aus Sicht
des Fußwegeverkehrs gut funktionieren und keine
gravierenden Sicherheitsnachteile
aufweisen. Bezeichnend ist, daß diese Anlagen häufig außerhalb
Forderungen für den Fußwegeverkehr
der zulässigen
Der Fußgängerschutzverein
FUSS e.V. fordert im
nen der Verkehrs straßen:
Einrichtungen
Grenzwerte
der Richtlinie
für die
Anlage
von FUßgängerüberwegen,
der Verwaltungsvorschriften
bzw.: der entsprechenden
Ländererlasse liegen. Dies macht die aufgezeigte
Problematik der Vorschriften und Richtlinien noch
einmal deutlich.
Interesse einer Verbessserung der Bedingungen für
die. Fußgängerlnnen beim Überqueren von Fahrbah-
- Die vorhandenen
werden.
hat
der Zebrastreifen eine Perspektive als Maßnahme
zur Verbesserung der Bedingungen für den Fußwegeverkehr. So wird selbst in sensiblen Bereichen der
Schulwegsicherung mittlerweile der vermehrte Einsatz 'von Zebrastreifen vorgeschlagen (36). Funktionierende Anlagen sollten in jedem Fall beibehalten,
ob sie nicht
von den neuen
müssen er hal-
I ten bleiben.
Natürlich lassen sich die gezeigten Beispiele nicht
schematisch in andere Situationen. übertragen,
- Es müssen zusätzliche
gerichtet werden.
Überquerungshilfen
ein-
sie geben deutliche Hinweise darauf, wie komfortable und sichere Zebrastreifen
aussehen kön- .
nen.
- Dabei
müssen
Verkehrssicherheit
und Querungskomfort besonders berücksichtigt werden,
indem zum Beispiel durch Fahrbahneinengungen,
Aufpflasterungen
schränkungen
und
Geschwindigkeitsbe-
sowie weitere
nahmen das VOrtrittsrecht
flankierende
Maß-
der FußgängerInnen
gesichert wird.
- Die Verwaltungsvorschriften
zur StVO' und die
Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen müssen dringend
überarbeitet
aber
werden, ins-
9
I
Beispiel 1: Aufpflasterung
des ZebrastreifenS auf Gehwegniveau
Ort:
Kassel; Neue Fahrt /!Wilhelmstraße
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde: .
9200/900
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
16500/1 600
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
20 - 30 km/h
(Hessen)
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Fu ßgängerzone
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 30 000,- DM
Oberflächenbelag:
Identisch mit der
naiverbund)
zusätzliche Elemente
beleuchtete Torboqenbeschllderunq
Erfahrungen:
Für den ~ußwegeverkehr .sehr gut, der Kfz-Verkehr
muß relativ oft halten und sich "durchtasten",
Bemerkungen:
Nach Kfz-Menge und Markierungsbreite nach B-FGÜ
bzw. dem hessischen Ländererlaß nicht zulässig.
10
gängerzone
(Platten im Diago-
Beispiel 2: Provisorische Aufplasterung des Zebrastreifens auf Gehwegniveau -
Ort:
Darmstadt; Kantplatz (Hessen)
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
3500/300
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
2000/200
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
20 km/h
t
Bedeutunq für den Kfz-Verkehr:
Sammel- und Erschließungsstraße
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Erschließung Innenstadt und Hochschule
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 5 000,- DM
zusätzliche
beidseitige Beschilderung, Fahrbahneinengung
Pflanzkübel und Holzpfosten
.-
Elemente
Oberflächenbelag:
Farbmarkierung
--
Erfahrungen:
durch
auf Asphalt
sehr gut
nach dem Hessischen Ländererlaß zulässig
Bemerkungen:
-
-
11
Beispiel 3: Elnengung durch Ciehwegvorsprung
Ort:
Frankfurt ~.M.; Hunsrückstraße
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
nicht bekannt
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
nicht bekannt
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
40 km/h
(Hessen)
,
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Sammelstraße
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Freizeitwegeverbindung
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 10 000,- DM
Oberflächengestaltung:
Farbmarkierung
zusätzliche Elemente:
-
Erfahrungen:
wurden bislang nicht ausgewertet
Bemerkungen:
Einbahnstraße
12
auf Asphalt
Beispiel 4: Provisorische
Elnengung durch PflanzkGbel
Ort:
-
Vlernhelrn: An derOberlück (Hessen)
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
ca. 2.000/300
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
nicht bekannt
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
40 km/h
,
,
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Erschließungsstraße
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
stadtteilinterne Verbindung, Zugang zur Bushaltestelle
und Kindergarten
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 5.000,- DM
Oberflächengestaltung:
Farbmarkierung
zusätzliche Elemente:
Beidseitige Beschilderung,
Erfahrungen:
Bemerkungen:
..
für Wohngebiet
auf Asphalt
BlumenkObel
Für den Fußwegeverkehr
gut, Probleme
beim·
Pkw
Begegnungsfall
Bus
durch
integrierte
/
Bushaltestelle
Nach Kfz-Menge nach dem Hessischen Ländererlaß
nicht. zulässig, zwischenzeitlich
baulich umgestaltet.
,
13
Beispiel 5: Mittelinsel
-
Ort:
,
Kassel; Dag-Hammarskjöld-Straße
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
11000/1 000
Fußgängerinnen
600/80
Geschwjndigkeit
pro Tag/pro Stunde:
des Kfz-Verkehrs:
,
,
50 km/h
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Hauptverkehrsstraße,
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
stadtteilinterne
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 10 000,- DM
Oberflächengestaltung;
Dauermarkierung
zusätzliche Elemente:
Erfahrungen:
, Bemerkungen:
"
(Hessen)
Vorbehaltsnetz
Verbindung, Zugang zur Bushaltestelle
auf Asphalt
beidseitige Beschilderung
gut
Durch den Einbau der Mittelinsel wurde eine Reduzierung der Kfz-Geschwindigkeit erzielt. Nach Kfz-Menge
nach dem hessichen Ländererlaß nicht zulässiq.
14
Beispiel 6: Belagsveränderung
auf dem Zebrastreifen
Ort:
Castrop - Rauxel; Bennertor (Nordrhein-Westfalen)
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
800/100
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
250/40
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
ca 20 km/h
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Anliegerstraße
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Stadtteilinterne
kenhaus
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 10000,-
Oberflächengestaltung:
,"
Verbindung,
Zugang
zum
Kran-
DM
Rechteck-Betonpflaster,
schwarz-weiß
zusätzliche Elemente:
Mittelinsel
Erfahrungen:
gut
Bemerkungen:
Naq/l Kfz-Menge und Fuß~ängerlnnenmenge
nach RFGU nicht zulässig. Das lement der Belagsveränderung ist generell davon unabhängig beispielhaft.
15
Beispiel 7: Geschwindigkeitsbeschränkung
.
[i-"":
Ort:
Kassel; Frie~rich-Ebert-Straße
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
20000/2000
Fußgängerinnen
pro Tag/Stunde:
7000/700
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
30 - 40 km/h
(Hessen)
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Hauptverkehrsstraße,
Vorbehaltsnetz
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Hauptgeschäftsstraße,
ßenbahnhaltestelle
Schulweg,
Aufwand der Umgestaltung:
200,- DM
Oberflächengestaltung:
Farbmarkierung
Zugang
zur Stra-
auf Basaltpflaster
I
Fahrbahnmarkierungen
Zeichen Kinder" (Z 136)
Erfahrungen:
gut
Bemerkung:
Anlage entspricht nicht VwV (Zebrastreifen über zwei
Richtungsfahrbahnen)
und .R-FGU und war vor den
zusätzlichen
Maßnahmen
(GeSChwind~keitsbeschränkungen,
Quermarkierungen)
·Unfa tschwerpunkt. Zwischenzeitlich ersetzt durch Arnpelanlaqe.'
16
(Querstreifen),
Haltverbot,
zusätzliche Elemente:
Beispiel 8: Zusätzliches
Überholverbotsschild
vor Zebrastreifen
Ort:
Kassel; Tischbeinstraße
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
12000/1 000
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
600/80
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
40 km/h
(l-tessen)
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Hauptverkehrsstraße,
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Stadtteilverbindung
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 200,- DM
.Oberflächengestaltung:
Dauermarkierung
zusätzliche Elemente:
Geschwindigkeitsbegrenzung,
Mittelinsel,
genbeschilderung
Erfahrungen:
gut
Bemerkung:
Zwar ist nach der Straßenverkehrsordnung
das Überholen an Zebrastreifen grundsätzlich verboten (§ 26,3
StVO), eine zusätzliche Beschilderung erhöht jedoch
die Aufmerksamkeit.
17
Vorbehaltsnetz
auf Asphalt
Torbo-
Beispiel 9: Fahrbahnmarkierungen
Ort:
Darmstadt; Eifelring (Hessen)
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
5000/500
Füßgängerlnnen
pro Tag/pro Stunde:
300/30
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
I
50 km/h
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Hauptverkehrsstraße,
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Stadtteilverbindung
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 100,- DM
.Oberflächengestaltung:
Farbmarkierung
zusätzliche
beidseitige Beschilderung
Elemente:
Autobahnzufahrt
auf Asphalt
Erfahrungen:
gut
Bemerkung:
Markierung
ist
kein
Element
der
StVO
Nach Fußgängerinnenmenge
nach R-FGÜ .und Ländererlaß Hessen nicht zulässig.
18
Beispiel 10: Stopschild
Ort:
Darmstadt; Lincolnsiedlung
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
3000/300
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
800/80
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
30 km/h
(Hessen)
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Sammel- / Erschließungsstraße
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
WOhngebietsinterne
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 500,- DM je Zufahrt
Oberflächengestaltung:
Farbmarkierung
zusätzliche Elemente:
Verbindung
auf Asphalt
Zebrastreifen an allen vier Straßenarmen, beidseiti~e
Beschilderung, dichte Abfolge von Zebrastreiten Im
, Verlauf der Straße
Erfahrungen:
gut
Bemerkung:
US-amerikanische
19
Wohnsiedlung
(Tempo 30 - Zone)
Beispiel 11: Beleuchtete TorbogenbeschIlderung
.
,., 1·.".
lfI
r (l ~!
~
~
,
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~
Ort:
Warstein; Hauptstraße (Nordrhein-Westfalen)
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
13000/1 300
1 600/150
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
30 - 40 km/h
..
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Hauptverkehrsstraße
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Hauptverbindung
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 15 QOO,- DM
Oberflächengestaltung:
Farbmarkierung
zusätzliche Elemente:
-
Erfahrungen:
gut
Bemerkung:
zulässig ..
Kfz-Menge
R-FGÜ
nicht
Nach
uhd
Anlage wurde zwischenzeitlich durch eine Ampel ersetzt (Grüne Welle für den Autoverkehr)
(Bundesstraße)
Wohngebiet - Stadtzentrum
auf Asphalt
..
..
Beispiel 12: Gelbes Blinklicht
Ort:
Paderborn; Kasseler Straße (Nordrhein-Westfalen)
Kfz-Menge pro Tag/pro Stunde:
6000/600
Fußgängerinnen
pro Tag/pro Stunde:
800/80
Geschwindigkeit
des Kfz-Verkehrs:
50 km/h
Bedeutung für den Kfz-Verkehr:
Hauptverkehrsstraße
Bedeutung für den Fußwegeverkehr:
Verbindung Geschäftsstraße/Markt/W
Aufwand der Umgestaltung:
ca. 2 000,- DM
Oberflächengestaltung:
Farbmarkierung
zusätzliche Elemente:
beidseitige Beschilderung
Erfahrungen:
gut
Bemerkung:
21
auf Asphalt
ohngebiet
verkehr und
1976,S. 16
Que,lIen und Anmerkungen
(13)
(1)
(2)
(3)
(4)
Zum Beispiel stellt sich die Situation in der Stadt
Kassel folgendermaßen dar: Anteil der Fußwege
an der Gesamtzahl der Wege der Kasseler Bevölkerung 1979 42 %, 1991 28 %. Das entspricht einemRückgang
um 1/3 innerhalb von 12 Jahren!
Quelle:
Verkehrsverhaltenserhebungen
von
Socialdata, München
Auch hier beispielhaft die Zahlen aus Kassel (ca.
.200000
EinwohnerInnen)
für 1990: Insgesamt
kamen 9 Personen im Straßenverkehr zu Tode, davon waren 6 FußgängerIinnen. Quelle: Polizeiprä.sident in Kassel, Unfallauswertung 1990
Schmitz, A.; Benachteiligungen
des Fußgängerverkehrs und Ansätze zu ihrer Beseitigung,
Dortmund 1989, S. 36
Fußgängerschutzverein
FUSS
e.V. und Arbeitskreis
Verkehr
und
Umwelt
e.V.
(Hrsg.)/Herzog - Schlagk, B.; Verkehrte Kinder?,
Berlin 1991, S. 24 .
(5)
Apel, D./ Kolleck, B./ Lehmbrock, M.; Stadtverkehrsplanung,
Teil 4: Verkehrssicherheit
im
Städtevergleich, Berlin 1988, S. 16
(6)
Fußgängerschutzverein
FUSS
e. V.
(Hrsg.)/Herzog - Schlagk, B./Schlabbach; K.; Fußgängerfreundliche Ampeln in Städten und Dörfern
Berlin 1987.
'
Verkehrssicherheit,
Bd. 29, Köln
BGHVersR 60, 831, in: Drees.B. 1 Kuckuk, G. 1
Werny, K.-J.; Straßenverkehrsrecht.
2.Auflage
.. Münster 1985, S. 373
'
(14)
OLG Düsseldorf
u.a.,a.a.O., S, 18
(15)
. OLG Düsseldorf
u.a.,a.a.O., S~ 18
VerkMitt.
67, 56 in: Beine
'VersR . 69,380
in:
Beine
(16)
BGH NJW 61, 35 in: Drees u.a.,a.a.O., S. 373
(17)
BGH, VRS 15, 164, in: Drees u.aa.a.O, S. 368
(18)
OLG Harnburg VerkMitt
u.a.,a.a.O., S. 368
(19)
ebd.
(20)
BGH VerkMitt 69, 91/BGH,
Drees u.a.,a.a.0.,S.368
(21)
Derzeit gilt die Fassung aus
kehrs blatt 22/1984, Seite 507 ff.
(22.)
vgl. Hinweis in: Apel, D./Ernst, K; MobilitätGrunddaten zur Ermittlung des städtischen Personenverkehrs, Stadtverkehrsplanung Teil. 1, Berlin
1980, Seite 165
(23)
Der Bundesminister für Verkehr; Richtlinie für die
Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ), Ziffer
2, Satz 1, in: Verkehrsblatt 22/1984
(24)
vgl. Schmitz, a. a. 0" Seite 39 ff.
(25)
vgl. Apel u.a., 1988, a.a.O., S. 188
(26)
vgl. Vorblatt des Bundesministers für Verkehr
vom 30.11.1984 zur Einführung der R-FGÜ, in:
Verkehrsblatt 2211984, S. 507
61,
27,
in:
Drees
VRS 19, 401 in:
19?4,
in: Ver-
1
(7)
Fußgängerschutzverein
24
FUSS e.V. 1991 a.a.O., S.
(8)
Schubert,
H.; Planungsmaßnahmen
für den
Fußgängerverkehr
in
den
Städten,
in:
,Bundesminister für Verkehr (Hrsg.); Straßenbau
und Straßenverkehrstechnik, Heft 56, 1967
(9) Bundesgesetzblatt 11953, Seite 1131
(10)
Vgl. 9. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 22.03.1988, in: Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 1211988, Seite 405
(11)
5. Allgemeine' Verwaltungsvorschrift
zur
derung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Straßenverkehrsordnung,
in: Bundesanzeiger
6211988, Seite 1503
(12)
(27)1 Behörde für Inneres; Richtlinien für die Anlage
und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. - A
32/641.30-14 - Einführungserlaß vom 18.03.1985,
Hamburg 1985
Än-.
(28)
Minister für Wirtschaft und Verkehr;
für die Anlage und' Ausstattung
gängerüberwegen. Gern. RdErl. d. MW
08.02.1985 - 53.2-3005213-42.1-21.09/9
MBl. Nr. 8/1985, Seite 154
(29)
Ministerium für Wirtschaft und Verkehr; Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen.
Vwv vom 07.01.1985
(857-
zur
Nr.
si
Vgl. BGH
20,215 NJW 1965, 1236, in: Beine,
R.; Zur Verkehrsrechtsprechung
bei Fußgängerunfällen. In: Die Sicherung des Fußgängerverkehrs,
Arbeits- und Forschungsgemeinschaft
für Straßen-
22
Richtlinien
von Fußu. d. MI v.
- in: Nds.
124111/41-17545/84).
In: MinBl Rheinland-Pfalz, "
Nr. 3/1985, Seite 38
(30)
Innenministerium Baden-Württemberg; Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 84). Az. X 7i454317 Irr 64076/365 vom 11.03.985. Stuttgart 1985
(31)
Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes
Schleswig - Holstein; Runderlaß Straßenbau SH
Nr. 5/1985 vom 25.02.1985. Kiel 1985
(32)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft und Technik; Einsatzgrenzen für die Anlage von Fußgängerschutzanlagen und Fußgängerüberwegen. Az.
III b 4 - 66 k - 04 - 75.02 vom 14.12.1989. Wiesbaden 1989
(33)
(34)
(35)
(36)
Europäische Gemeinschaften / Europäisches Parlament;
Charta der Fußgänger. Dokument A2-0154188. Straßburg
1988, deutsche Fassung in: Arbeitskreis Verkehr und
Umwelt e.V.; Informationsdienst Verkehr (mV) 29,
Berlin 1989
Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e.V.
(Hrsg.); Richtlinien für die Anlagen des Fußgängerverkehrs, Köln 1972
Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e.V.
(Hrsg.); Vorläufige technische Richtlinie für die Anlage
und Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (VTR), Köln
1972
Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e.V.
(Hrsg.); Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen EAE, Köln 1985
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
(FGSV),
Arbeitsgruppe
Straßenentwurf (Hrsg.); Empfehlungen für die Anlage
von Erschließungsstraßen EAE 1985, Ziffer
5.2.1.10 Anmerkung 26
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
e.V.I Normenausschuss Lichttechnik im DIN (Hrsg.);
Beleuchtung von Fußgängerüberwegen (Zeichen 293
StVO) mit zusatzbeleUfhtung. DIN 67523 Teil 1, Köln
Ape1u.a., 1988, a.a.O.• S.
1988'
vgl. hierzu auch Fußgängerschutzverein FUSS
e.v. 1991. a.a.O., S. 24 ff
Fußgängerschutzverein FUSS e.V. und Arbeitskreis Verkehr und Umwelt e.V. (Hrsg.)/ Herzog - Schlagk, Bernd;
Verkehrte Kinder? Berlin 1991
vgl. Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen;
Maßnahmen zur Erzielung einer angepaßten Geschwindigkeit vor Schulen. Erlaß vom 19.07.1989.
Az. III A 3-75-05/14. Düsseldorf 1989, Seite 4
Fußgängerschutzverein FUSS e.V. (Hrsg.) / HerzogSchlagk, Bemd
Schlabbach, Klaus; Fußgängerfreundliche Ampeln in Städten und Dörfern, Berlin
.
1987
Maier, Reinhold; Fußgängersicberbeit in Städten - unter-J
suchungen zu Unfallzahl. Verkehrsmenge und Verhalten
von Fußgängern innerorts, Karlsruhe 1984 (Dissertation)
Literaturhinweise
Apel, Dieter t- Ernst, Klaus; Mobilität - Grunddaten zur
Ermittlung des städtischen Personenverkehrs, Stadtverkehrsplanurig Teil 1. Deutsches Institut für Urbanistik
(Hrsg.), Berlin 1980
Schlüter, Thomas / Schmitz, Andreas; »Frau Stadtbaurätin, wie kommen wir hier über die Straße?« Ein
Beitrag zur notwendigen Diskussion über den Sicherheitsstandard von Überquerungsanlagen für FußgängerInnen.
In: Der Städtetag. Heft 11/1989
Apel, Dieter / Kolleck, Bernd u.a.; Verkehrssicherheit im
Städtevergleich. Stadtverkehrsplanung Teil 4. Deutsches
Institut für Urbanistik (Hrsg.), Berlin i988
Schmitz, Andreas; Benachteiligungen des Fußgängerverkehrs und Ansätze zu ihrer Beseitigung, Dortmund
Beck'sche Verlagsbuchhandlung (Hrsg.); Straßenverkehrsrecht. Loseblatt-Textsanunlung, 30. Auflage
1988. München 1988
Fotonachweis
1989
J. Brunsing: Seite 14, 19,20
Brunsing, Jürgen; Anlagen des Fußgängerquerverkehrs P. Müller: Seite 12
Querungshilfen oder hilflos queren? in: RaumPlanung
" K. Schlabbach: Seite 10, 11, 17, 18
51/1990. Seite 226 rr.
T. Schlüter: Titel. Seite 9, 13. 15, 16
Seite 2: "Streifen-Einsatz"
in Ostberlin
Büro für integrierte Stadt- und Verkehrsplanung (BIS);
Peter Kneffel, Copyright:
Planungshinweise für tußgängertreundliche VerkehrsanDeutsche"Presse-Agentur
GmbH, dpa
lagen (Entwurf), Bonn 1992
23