Lust auf Garten Mediadaten 2016 A Anzeigenpreisliste Nr. 1 gültig ab 1. Januar 2016 gü Lust auf Garten www.bauernverlag.de Inhalt Profil & Eckdaten Formate & Preise (redaktionell) 3 Beilagen & Einhefter 8 4–5 Sonderwerbeformen 9 Formate und Preise (Anzeigenteil) 6 Ansprechpartner 10 Themenschwerpunkte 7 AGB 11 Lust auf Garten – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2016 Profil 3 Lust auf Garten Das Magazin für Garten und Lifestyle erscheint viermal im Jahr und besticht durch eine hochwertige, frische Optik sowie auf die Jahreszeiten abgestimmte Themen. Angesprochen wird eine anspruchsvolle Leserschaft, für die das Leben im Garten ein besonderes Lebensgefühl widerspiegelt. Umfangreiche Gartenpräsentationen wechseln sich ab mit Pflanzenporträts, köstlichen Rezepten, sinnlichen Dekorationsideen, Empfehlungen für Qualitätsprodukte sowie außergewöhnlichen Reisereportagen – und machen so die einzigartige Themenmischung von LUST AUF GARTEN aus. Bei allem steht jedoch der Genuss im Vordergrund: LUST AUF GARTEN vereint drinnen und draußen und wandelt den Garten zum gemütlichen Outdoor-Wohnzimmer. Auflage Zahlungsbedingungen Deutscher Bauernverlag GmbH Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin Bei Vorauszahlung 3 % Skonto, 14 Tage ab Rechnungsdatum 2 % Skonto, 30 Tage ab Rechnungsdatum netto. Die Skontogewährung gilt nur für Rechnungsbeträge über 100,– € und sofern keine Rechnungen mehr offen sind. Postanschrift Bankverbindung 120.000 Exemplare Verlag Deutscher Bauernverlag GmbH Postfach 31 04 48, 10634 Berlin IBAN BIC DE61 1004 0000 0259 4646 00 COBA DE FF (Commerzbank AG) In vollen Zügen genießen Üppiger Rosenduft, leuchtende Blüten, Vogelgezwitscher und selbst gebackene Köstlichkeiten warten am Beetrand, während man zeitvergessen durch das Heft spaziert. Wir leben unsere Liebe zum Garten! Formate & Preise redaktioneller Teil – Layout 3-spaltig 4 1/1 2/3 quer 175 mm x 232 mm 213 mm x 277 mm sw 5.152,– € 2c/3c 6.233,– € 4c 7.770,– € 175 mm x 154 mm 213 mm x 174 mm sw 3.435,– € 2c/3c 4.155,– € 4c 5.180,– € Preise 2/3 hoch 1/2 quer x 232 mm x 277 mm 3.435,– € 4.155,– € 5.180,– € 175 mm x 116 mm 213 mm x 134 mm sw 2.576,– € 2c/3c 3.116,– € 4c 3.885,– € mm-Preise s/w 6,20 € 2c/3c 7,50 € 4c 9,35 € 115 mm 133 mm sw 2c/3c 4c Gartenblicke Wie eine Malerpalette In den Staudeninseln zu Füßen der Obstbäume blühen Tulpen und Narzissen um die Wette. Jedes Beet hat seine eigene Farbkomposition. Mal fröhlich bunt, mal in zartem Pastell. 213 mm Breite x 277 mm Höhe = 3 Spalten à 55 mm Breite = 831 mm Gesamtinhalt ‘Annie Schilder’ Eine meiner Lieblingssorten im orangeroten Tulpenbeet. Ein Frühling ohne Tulpen? Für mich und meinen Mann Peter Zweil undenkbar. Kommt einfach mit auf einen Frühlingsspaziergang durch unseren Garten. TEXT UND FOTOS: SUSANNE PAUS Tulpen-Fieber T peen-Fieber 5 technische Angaben Satzspiegel 175 mm breit x 232 mm hoch 831 mm Gesamtinhalt Zusätzliche Formate sind möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Olaf Behrendt, Tel. 030 4 64 06-374 55 mm x 232 mm 73 mm x 277 mm sw 1.717,– € 2c/3c 2.078,– € 4c 2.590,– € Zeitschriftenformat 213 mm breit x 277 mm hoch Druckverfahren Inhalt: Offset-Rotationsdruck Umschlag: Offset-Bogendruck 175 mm x 77 mm 213 mm x 95 mm sw 1.717,– € 2c/3c 2.078,– € 4c 2.590,– € 175 mm x 58 mm 213 mm x 74 mm sw 1.288,– € 2c/3c 1.558,– € 4c 1.943,– € Raster Umschlag: 70er Innenteil: 60er Anschnitt Auf allen redaktionellen, Umschlag- und Anzeigenseiten möglich. Anschnittmaße jeweils plus 5 mm Beschnittzugabe unabhängig vom Format der Anzeige. je mm Höhe sw 6,20 € 2c/3c 7,50 € 4c 9,35 € TextteilAnzeige (55 mm Breite) 1/3 hoch 1/3 quer 1/4 4 Sp. Lust auf Garten – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2016 (alle Preise zzgl. MwSt.) Formate & Preise Anzeigenteil 6 Privatanzeigen im Fließsatz Preise ohne Nachlässe, inkl. MwSt. mm-Preise je angefangener Zeile 4,– €, mind. 16,– € s/w 2,70 € mit Rahmen zzgl. 9,– € 2c/3c 3,30 € mit Fond (violett) zzgl. 11,– € 4c 4,10 € mit Foto zzgl. 24,– € Kennzifferngebühr inkl. Porto (Inland) 17,– € Privatanzeigen gestaltet je mm Höhe 1,50 € 1 3 Nachlässe 6 7 2 115 mm 175 mm 4 5 115 mm Malstaffel 115 mm 8 55 mm 175 mm 3 2 Sp./50 mm Mengenstaffel Formatbeispiele 3 Anzeigen 5% 1.000 mm 5% 6 Anzeigen 10 % 2.000 mm 10 % 1 12 Anzeigen 15 % 5.000 mm 15 % 20 Anzeigen 20 % 8.000 mm 20 % s/w 2c/3c 4c 1 Sp./25 mm 68,– € 83,– € 103,– € 2 5 1 Sp./100 mm 6 s/w 2c/3c 4c Zusätzliche Formate sind möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Olaf Behrendt, Tel. 030 46406-374 270,– € 330,– € 410,– € 1 Sp./50 mm s/w 2c/3c 4c 135,– € 165,– € 205,– € 2 Sp./25 mm s/w 2c/3c 4c 135,– € 165,– € 205,– € s/w 2c/3c 4c 7 270,– € 330,– € 410,– € 3 Sp./50 mm s/w 2c/3c 4c 405,– € 495,– € 615,– € 4 2 Sp./100 mm s/w 2c/3c 4c 540,– € 660,– € 820,– € 8 3 Sp./100 mm s/w 2c/3c 4c 810,– € 990,– € 1.230,– € Abweichende Formate sind möglich, alle Preise zzgl. MwSt. Themenschwerpunkte 7 Ihr Ansprechpartner: AS: Anzeigenschluss ET: Erscheinungstermin Olaf Behrendt Tel. 030 4 64 06-374 E-Mail [email protected] In vollen Zügen genießen Schwerpunkte Nr. • Gartenmöbel – die aktuellen Trends • Neue Sämereien für den Blumengarten • Rasenmäher für jede Gartengröße • Kleine mineralische Düngerkunde AS: 15.01.2016 ET: 25.02.2016 • Romantisch gestalten mit Heide 1 • Kübelpflanzen-Vielfalt • Willkommen zur Gartenparty • Flammende Laubfarben im Garten • Die schönsten Astern AS: 18.07.2016 ET: 26.08.2016 3 • Rosen mit Fruchtschmuck • Gegrillte Köstlichkeiten – Rezepte und Tipps • Den Garten richtig bewässern Nr. • Wir feiern ein Kürbisfest! • Die schönsten neuen Rosen • Feine und fruchtige Marmeladenrezepte Schwerpunkte • Einladung zum Wintergrillen AS: 14.04.2016 ET: 27.05.2016 2 • Wohnen im Wintergarten AS: 30.09.2016 • Öfen und Kamine aus Gusseisen ET: 14.11.2016 • Gehölze mit farbenfroher Rinde 4 Beilagen & Einhefter 8 Beilagen Einhefter Beilagen – Höchstformat 203 mm x 272 mm Beilagen dürfen keine Werbung Dritter enthalten. Kein Zickzackfalz • Die Beilagenpreise gelten bis zu einer Blattstärke von 2 mm. Beilagen mit einer größeren Stärke werden gesondert abgerechnet. Preis auf Anfrage Endformat der Zeitung: 213 mm x 277 mm Einhefter dürfen keine Werbung Dritter enthalten. Umfang Gewicht Preis (nicht rabattfähig) Gewicht Preis/1.000 Expl. bis 20 g 109,– € per 1.000 89,– € über 4 Seiten über 20 g auf Anfrage je weiteren 5 g 13,– € • Teilbeilagen sind möglich (mind. 10.000 Expl.). Der Zuschlag für Teilbeilagen beträgt 16,– €/1.000 Exemplare. 4-seitig bis 25 g • Einzelblatt: Grammatur nicht unter 100 g/m² • Platzierung an verschiedenen Stellen im Heft möglich, Abstimmung mit den Beratern notwendig • Einhefter sind gefalzt und unbeschnitten anzuliefern (Gesamtauflage plus 4 % Zuschuss). • Format (Anlieferung immer als Falzbogen) Zeitschriftenformat: max. 213 mm Breite x 277 mm Höhe + 5 mm Kopfbeschnitt + 5 mm Fußbeschnitt + 3 mm Seitenbeschnitt + 3 mm Bundfräsrand Ein verbindliches Muster (fünffach) muss dem Verlag sechs Tage vor Erscheinen vorliegen. Anlieferung der gesamten Beilagen-/Beiheftermenge: Termine auf Anfrage Versandanschrift für Beilagen und Beihefter: Möller Druck und Verlag GmbH Zeppelinstraße 61, 16356 Ahrensfelde, OT Blumberg Versandhinweis: „für Lust auf Garten“, Ausgabe … /2016 Fracht und Rollgeld zulasten des Auftraggebers (alle Preise zzgl. MwSt.) Sonderwerbeformen 9 Zusätzliche Formate sind möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Olaf Behrendt, Tel. 030 4 64 06-374 Umschlag a zusätzliche Klappen b mit Perforation Beihefter a Vierseiter mit Perforation b Falzbogen (8/12/16 Seiten) b a Beilage a Flyer b Karte a c Lesezeichen ichen b c Beikleber a Flyer/Tip-on-Karte b Booklet a b a b Ansprechpartner 10 Erfolgreich werben mit der Lust auf Garten Frank Middendorf Anzeigenleiter, Großkundenbetreuung Tel. 030 4 64 06-298 E-Mail [email protected] Kiel SCHLESWIGHOLSTEIN MECKLENBURGVORPOMMERN Schwerin HAMB B URG BREMEN NIEDERSACHSEN Potsdam Hannover Magdeburg BERLIN LIN IN BRANDENBURG SACHSEN-ANHALT L NORDRHEINWESTFALEN orf NLANDZ SACHSEN Erfurt Dresden HESSEN THÜRINGEN Wiesbaden Mainz AND D arbrücke cken cke BAYERN A Stuttgart BADENWÜRTTEMBERG München Olaf Behrendt Mediaberatung und -planung Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin Tel. 030 4 64 06-374 E-Mail [email protected] www.gruen.de Zusätzliche AGB 11 Lust auf Garten – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2016 Impressum Herausgeber: Deutscher Bauernverlag GmbH Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin Redaktion: Frank Middendorf, Marlo Middendorf Produktion: CCS MediaSoft GmbH Bildredaktion: Sabine Rübensaat Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. in diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind. b Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDVAnlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde c Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Das Proof-Papier muss dem Endprodukt entsprechen oder ähnlich sein. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können, unvermeidbar. In vollen Zügen genießen d Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. e Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. (Bitte beachten Sie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen.) Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Wünsche über diesen üblichen Rahmen hinaus werden gesondert in Rechnung gestellt. 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Des Weiteren werden Gestaltungskosten über den üblichen Rahmen hinaus gesondert in Rechnung gestellt. 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 Prozent, bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 Prozent, bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 Prozent beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Mediadaten 2016 18 Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Bei Zifferanzeigen werden Chiffregebühren zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuern erhoben. 19 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. b Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. c Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. d Im Verhältnis zu dem Verlag trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. e Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. f Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. g Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. h Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Es wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. i Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen. Lust auf Garten – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 1 gültig ab 1. Januar 2016
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