Lust auf Garten - Bauernzeitung.de

Lust auf Garten
Mediadaten 2016
A
Anzeigenpreisliste
Nr. 1
gültig ab 1. Januar 2016
gü
Lust auf Garten
www.bauernverlag.de
Inhalt
Profil & Eckdaten
Formate & Preise (redaktionell)
3
Beilagen & Einhefter
8
4–5
Sonderwerbeformen
9
Formate und Preise (Anzeigenteil)
6
Ansprechpartner
10
Themenschwerpunkte
7
AGB
11
Lust auf Garten – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2016
Profil
3
Lust auf Garten
Das Magazin für Garten und Lifestyle erscheint viermal im Jahr und besticht durch eine
hochwertige, frische Optik sowie auf die Jahreszeiten abgestimmte Themen. Angesprochen wird eine anspruchsvolle Leserschaft, für die das Leben im Garten ein besonderes
Lebensgefühl widerspiegelt. Umfangreiche Gartenpräsentationen wechseln sich ab mit
Pflanzenporträts, köstlichen Rezepten, sinnlichen Dekorationsideen, Empfehlungen für
Qualitätsprodukte sowie außergewöhnlichen Reisereportagen – und machen so die einzigartige Themenmischung von LUST AUF GARTEN aus. Bei allem steht jedoch der Genuss
im Vordergrund: LUST AUF GARTEN vereint drinnen und draußen und wandelt den Garten
zum gemütlichen Outdoor-Wohnzimmer.
Auflage
Zahlungsbedingungen
Deutscher Bauernverlag GmbH
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Bei Vorauszahlung 3 % Skonto, 14 Tage ab
Rechnungsdatum 2 % Skonto, 30 Tage ab
Rechnungsdatum netto. Die Skontogewährung
gilt nur für Rechnungsbeträge über 100,– €
und sofern keine Rechnungen mehr offen sind.
Postanschrift
Bankverbindung
120.000 Exemplare
Verlag
Deutscher Bauernverlag GmbH
Postfach 31 04 48, 10634 Berlin
IBAN
BIC
DE61 1004 0000 0259 4646 00
COBA DE FF (Commerzbank AG)
In vollen Zügen genießen
Üppiger Rosenduft, leuchtende Blüten, Vogelgezwitscher und selbst gebackene Köstlichkeiten warten
am Beetrand, während man zeitvergessen durch das
Heft spaziert. Wir leben unsere Liebe zum Garten!
Formate & Preise
redaktioneller Teil – Layout 3-spaltig
4
1/1
2/3
quer
175 mm x 232 mm
213 mm x 277 mm
sw
5.152,– €
2c/3c
6.233,– €
4c
7.770,– €
175 mm x 154 mm
213 mm x 174 mm
sw
3.435,– €
2c/3c
4.155,– €
4c
5.180,– €
Preise
2/3
hoch
1/2
quer
x 232 mm
x 277 mm
3.435,– €
4.155,– €
5.180,– €
175 mm x 116 mm
213 mm x 134 mm
sw
2.576,– €
2c/3c
3.116,– €
4c
3.885,– €
mm-Preise
s/w
6,20 €
2c/3c
7,50 €
4c
9,35 €
115 mm
133 mm
sw
2c/3c
4c
Gartenblicke
Wie eine Malerpalette In
den Staudeninseln zu Füßen
der Obstbäume blühen
Tulpen und Narzissen um die
Wette. Jedes Beet hat seine
eigene Farbkomposition.
Mal fröhlich bunt, mal
in zartem Pastell.
213 mm Breite x 277 mm Höhe
= 3 Spalten à 55 mm Breite
= 831 mm Gesamtinhalt
‘Annie Schilder’ Eine
meiner Lieblingssorten im orangeroten Tulpenbeet.
Ein Frühling ohne Tulpen? Für mich und
meinen Mann Peter Zweil undenkbar. Kommt
einfach mit auf einen Frühlingsspaziergang
durch unseren Garten. TEXT UND FOTOS: SUSANNE PAUS
Tulpen-Fieber
T
peen-Fieber
5
technische Angaben
Satzspiegel
175 mm breit x 232 mm hoch
831 mm Gesamtinhalt
Zusätzliche Formate sind möglich.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Olaf Behrendt, Tel. 030 4 64 06-374
55 mm x 232 mm
73 mm x 277 mm
sw
1.717,– €
2c/3c
2.078,– €
4c
2.590,– €
Zeitschriftenformat
213 mm breit x 277 mm hoch
Druckverfahren
Inhalt: Offset-Rotationsdruck
Umschlag: Offset-Bogendruck
175 mm x 77 mm
213 mm x 95 mm
sw
1.717,– €
2c/3c
2.078,– €
4c
2.590,– €
175 mm x 58 mm
213 mm x 74 mm
sw
1.288,– €
2c/3c
1.558,– €
4c
1.943,– €
Raster
Umschlag: 70er
Innenteil: 60er
Anschnitt
Auf allen redaktionellen, Umschlag- und
Anzeigenseiten möglich. Anschnittmaße
jeweils plus 5 mm Beschnittzugabe
unabhängig vom Format der Anzeige.
je mm Höhe
sw
6,20 €
2c/3c
7,50 €
4c
9,35 €
TextteilAnzeige
(55 mm Breite)
1/3
hoch
1/3
quer
1/4 4 Sp.
Lust auf Garten – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2016
(alle Preise zzgl. MwSt.)
Formate & Preise
Anzeigenteil
6
Privatanzeigen im Fließsatz
Preise
ohne Nachlässe, inkl. MwSt.
mm-Preise
je angefangener Zeile
4,– €, mind. 16,– €
s/w
2,70 €
mit Rahmen
zzgl. 9,– €
2c/3c
3,30 €
mit Fond (violett)
zzgl. 11,– €
4c
4,10 €
mit Foto
zzgl. 24,– €
Kennzifferngebühr inkl. Porto (Inland)
17,– €
Privatanzeigen gestaltet je mm Höhe
1,50 €
1
3
Nachlässe
6
7
2
115 mm
175 mm
4
5
115 mm
Malstaffel
115 mm
8
55 mm
175 mm
3
2 Sp./50 mm
Mengenstaffel
Formatbeispiele
3 Anzeigen
5%
1.000 mm
5%
6 Anzeigen
10 %
2.000 mm
10 %
1
12 Anzeigen
15 %
5.000 mm
15 %
20 Anzeigen
20 %
8.000 mm
20 %
s/w
2c/3c
4c
1 Sp./25 mm
68,– €
83,– €
103,– €
2
5 1 Sp./100 mm 6
s/w
2c/3c
4c
Zusätzliche Formate sind möglich.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Olaf Behrendt, Tel. 030 46406-374
270,– €
330,– €
410,– €
1 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
135,– €
165,– €
205,– €
2 Sp./25 mm
s/w
2c/3c
4c
135,– €
165,– €
205,– €
s/w
2c/3c
4c
7
270,– €
330,– €
410,– €
3 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
405,– €
495,– €
615,– €
4 2 Sp./100 mm
s/w
2c/3c
4c
540,– €
660,– €
820,– €
8 3 Sp./100 mm
s/w
2c/3c
4c
810,– €
990,– €
1.230,– €
Abweichende Formate sind möglich,
alle Preise zzgl. MwSt.
Themenschwerpunkte
7
Ihr Ansprechpartner:
AS: Anzeigenschluss
ET: Erscheinungstermin
Olaf Behrendt
Tel.
030 4 64 06-374
E-Mail [email protected]
In vollen Zügen genießen
Schwerpunkte
Nr.
• Gartenmöbel – die aktuellen Trends
• Neue Sämereien für den Blumengarten
• Rasenmäher für jede Gartengröße
• Kleine mineralische Düngerkunde
AS: 15.01.2016
ET: 25.02.2016
• Romantisch gestalten mit Heide
1
• Kübelpflanzen-Vielfalt
• Willkommen zur Gartenparty
• Flammende Laubfarben im Garten
• Die schönsten Astern
AS: 18.07.2016
ET: 26.08.2016
3
• Rosen mit Fruchtschmuck
• Gegrillte Köstlichkeiten – Rezepte und Tipps
• Den Garten richtig bewässern
Nr.
• Wir feiern ein Kürbisfest!
• Die schönsten neuen Rosen
• Feine und fruchtige Marmeladenrezepte
Schwerpunkte
• Einladung zum Wintergrillen
AS: 14.04.2016
ET: 27.05.2016
2
• Wohnen im Wintergarten
AS: 30.09.2016
• Öfen und Kamine aus Gusseisen
ET: 14.11.2016
• Gehölze mit farbenfroher Rinde
4
Beilagen & Einhefter
8
Beilagen
Einhefter
Beilagen – Höchstformat 203 mm x 272 mm
Beilagen dürfen keine Werbung Dritter enthalten.
Kein Zickzackfalz
• Die Beilagenpreise gelten bis zu einer Blattstärke von 2 mm. Beilagen mit einer größeren
Stärke werden gesondert abgerechnet. Preis
auf Anfrage
Endformat der Zeitung: 213 mm x 277 mm
Einhefter dürfen keine Werbung Dritter enthalten.
Umfang
Gewicht
Preis (nicht rabattfähig)
Gewicht
Preis/1.000 Expl.
bis 20 g
109,– € per 1.000
89,– €
über 4 Seiten
über 20 g auf Anfrage
je weiteren 5 g
13,– €
• Teilbeilagen sind möglich (mind. 10.000 Expl.).
Der Zuschlag für Teilbeilagen
beträgt 16,– €/1.000 Exemplare.
4-seitig
bis 25 g
• Einzelblatt: Grammatur nicht unter 100 g/m²
• Platzierung an verschiedenen Stellen im
Heft möglich, Abstimmung mit den Beratern
notwendig
• Einhefter sind gefalzt und unbeschnitten
anzuliefern (Gesamtauflage plus 4 % Zuschuss).
• Format (Anlieferung immer als Falzbogen)
Zeitschriftenformat:
max. 213 mm Breite x 277 mm Höhe
+ 5 mm Kopfbeschnitt
+ 5 mm Fußbeschnitt
+ 3 mm Seitenbeschnitt
+ 3 mm Bundfräsrand
Ein verbindliches Muster (fünffach) muss
dem Verlag sechs Tage vor Erscheinen vorliegen.
Anlieferung der gesamten Beilagen-/Beiheftermenge:
Termine auf Anfrage
Versandanschrift für Beilagen und Beihefter:
Möller Druck und Verlag GmbH
Zeppelinstraße 61, 16356 Ahrensfelde, OT Blumberg
Versandhinweis: „für Lust auf Garten“, Ausgabe … /2016
Fracht und Rollgeld zulasten des Auftraggebers
(alle Preise zzgl. MwSt.)
Sonderwerbeformen
9
Zusätzliche Formate sind möglich.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Olaf Behrendt, Tel. 030 4 64 06-374
Umschlag
a zusätzliche Klappen
b mit Perforation
Beihefter
a Vierseiter mit Perforation b Falzbogen (8/12/16 Seiten)
b
a
Beilage
a Flyer
b Karte
a
c Lesezeichen
ichen
b
c
Beikleber
a Flyer/Tip-on-Karte b Booklet
a
b
a
b
Ansprechpartner
10
Erfolgreich werben mit der
Lust auf Garten
Frank Middendorf
Anzeigenleiter, Großkundenbetreuung
Tel. 030 4 64 06-298
E-Mail [email protected]
Kiel
SCHLESWIGHOLSTEIN
MECKLENBURGVORPOMMERN
Schwerin
HAMB
B URG
BREMEN
NIEDERSACHSEN
Potsdam
Hannover
Magdeburg
BERLIN
LIN
IN
BRANDENBURG
SACHSEN-ANHALT
L
NORDRHEINWESTFALEN
orf
NLANDZ
SACHSEN
Erfurt
Dresden
HESSEN
THÜRINGEN
Wiesbaden
Mainz
AND
D
arbrücke
cken
cke
BAYERN
A
Stuttgart
BADENWÜRTTEMBERG
München
Olaf Behrendt
Mediaberatung und -planung
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Tel. 030 4 64 06-374
E-Mail [email protected]
www.gruen.de
Zusätzliche
AGB
11
Lust auf Garten – Mediadaten 2016
Anzeigenpreisliste Nr. 1, gültig ab 1. Januar 2016
Impressum
Herausgeber: Deutscher Bauernverlag GmbH
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Redaktion:
Frank Middendorf, Marlo Middendorf
Produktion:
CCS MediaSoft GmbH
Bildredaktion: Sabine Rübensaat
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die
digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen
a Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des
Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem
Preisminderungsanspruch.
in diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche geltend machen
kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz
in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
b Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen
zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten
Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der
Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese,
soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere
zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDVAnlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde
c Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur
mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet
werden. Das Proof-Papier muss dem Endprodukt entsprechen oder
ähnlich sein. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen, die keinen
Preisminderungsanspruch auslösen können, unvermeidbar.
In vollen Zügen genießen
d Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
e Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in
Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden
sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag
erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. (Bitte beachten Sie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen.)
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist
die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
– auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen
Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf
den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges
gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der
aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige. Wünsche über diesen üblichen Rahmen hinaus werden gesondert in Rechnung
gestellt.
16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Des Weiteren werden Gestaltungskosten
über den üblichen Rahmen hinaus gesondert in Rechnung gestellt.
17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten
Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte
durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich
verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 Prozent,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 Prozent,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 Prozent beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Mediadaten 2016
18 Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe
auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das
Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes
zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Bei Zifferanzeigen werden Chiffregebühren
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuern erhoben.
19 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages
nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und
die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
b Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
c Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d Im Verhältnis zu dem Verlag trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen,
die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde,
gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig
sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den
Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen
das Urheberrecht frei.
e Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar,
sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
f Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der
Auftraggeber nach der Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat.
g Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag
die entstandenen Satzkosten berechnen.
h Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung
von Schadenersatz. Es wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
i Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.
Lust auf Garten – Mediadaten 2016
Anzeigenpreisliste Nr. 1
gültig ab 1. Januar 2016