Deutsches Bienen-Journal Forum für Wissenschaft und Praxis Mediadaten 2016 An Anzeigenpreisliste Nr. 27 gültig ab 1. Januar 2016 gü geprüft Deutsches Bienen-Journal www.bienenjournal.de Inhalt Profil & Eckdaten Formate & Preise (Anzeigenteil) 3 4–6 Imkerkalender 10 Onlinewerbung 11 Themenschwerpunkte 7 Zahlen & Fakten Sonderpublikationen 8 Ansprechpartner/-innen 14 Beilagen & Einhefter 9 AGB 15 12–13 Deutsches Bienen-Journal – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 27, gültig ab 1. Januar 2016 Profil 3 Lebendiges Forum für Wissenschaft und Praxis Das Deutsche Bienen-Journal versteht sich als Ratgeber für Freizeit- und Berufsimker und stattet seine Leser mit dem aktuellen Fachwissen zur Pflege und Haltung der Bienen aus. In enger Zusammenarbeit mit anerkannten Wissenschaftlern der internationalen Institute für Bienenforschung stellt sich das Deutsche Bienen-Journal Monat für Monat als lebendiges Forum für Wissenschaft und Praxis dar. Mit einer tatsächlich verbreiteten Auflage von 21.718 Exemplaren (IVW II/2015) ist das Deutsche Bienen-Journal die am meisten abonnierte und am weitesten verbreitete überregionale Imkerfachzeitschrift in Deutschland. Das Deutsche Bienen-Journal ist offizielles Organ der Imkerlandesverbände Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hannover, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Weser-Ems, Westfalen-Lippe sowie des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes e. V. Auflage Zahlungsbedingungen verkaufte Auflage: 20.694 Exemplare (IVW II/2015) tatsächlich verbreitete Auflage: 21.718 Exemplare (IVW II/2015) Bei Vorauszahlung 3 % Skonto, 14 Tage ab Rechnungsdatum 2 % Skonto, 30 Tage ab Rechnungsdatum netto. Die Skontogewährung gilt nur für Rechnungsbeträge über 100,– € und sofern keine Rechnungen mehr offen sind. Verlag Deutscher Bauernverlag GmbH Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin Postanschrift Bankverbindung IBAN BIC DE61 1004 0000 0259 4646 00 COBA DE FF (Commerzbank AG) Deutscher Bauernverlag GmbH Postfach 31 04 48, 10634 Berlin Forum für Wissenschaft und Praxis Die Leser nutzen das Deutsche Bienen-Journal als lebendiges Forum für Wissenschaft und Praxis. Die Zeitschrift dient als Ratgeber sowohl für Freizeit- als auch Berufsimker und vermittelt aktuelles Wissen. Formate & Preise Anzeigenteil 4 1/1 188 mm sw 2c/3c 4c x 265 mm 2.226,– € 2.650,– € 3.286,– € 2/3 quer 188 mm sw 2c/3c 4c x 176 mm 1.484,– € 1.767,– € 2.191,– € 1/3 quer 188 mm x 88 mm sw 742,– € 2c/3c 883,– € 4c 1.095,– € 1/2 quer 188 mm sw 2c/3c 4c 1/2 hoch x 132 mm 1.113,– € 1.325,– € 1.643,– € 92 mm x 265 mm sw 1.113,– € 2c/3c 1.325,– € 4c 1.643,– € Preise: mm-Preise 188 mm Breite x 265 mm Höhe = 4 Spalten à 44 mm = 1.060 mm Gesamtinhalt Zusätzliche Formate sind möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Karin Groß Tel. 030 4 64 06-357 s/w 2,10 € 2c/3c 2,50 € 4c 3,10 € 5 technische Angaben Zeitschriftenformat 210 mm breit x 295 mm hoch Satzspiegel 188 mm breit x 265 mm hoch 1.060 mm Gesamtinhalt Druckverfahren Inhalt: Offset-Rotationsdruck Umschlag: Offset-Bogendruck 140 mm sw 2c/3c 4c x 265 mm 1.670,– € 1.988,– € 2.465,– € 3/4 hoch 188 mm sw 2c/3c 4c x 199 mm 1.670,– € 1.988,– € 2.465,– € 3/4 quer 92 mm x 132 mm sw 557,– € 2c/3c 663,– € 4c 822,– € 1/4 2 Sp. Forum für Wissenschaft und Praxis 188 mm sw 2c/3c 4c Raster Umschlag: 70er Innenteil: 60er Anschnitt Auf allen redaktionellen, Umschlagund Anzeigenseiten möglich. Anschnittmaße bitte beim Verlag erfragen. x 66 mm 557,– € 663,– € 822,– € 1/4 4 Sp. 44 mm x 265 mm sw 557,– € 2c/3c 663,– € 4c 822,– € 1/4 1 Sp. (alle Preise zzgl. MwSt.) Formate & Preise Anzeigenteil 6 Privatanzeigen im Fließsatz 5 ohne Nachlässe, inkl. MwSt. je angefangener Zeile 4,– €, mind. 16,– € mit Rahmen zzgl. 9,– € mit Fond (gelb) zzgl. 11,– € mit Foto zzgl. 24,– € Kennzifferngebühr inkl. Porto (Inland) 17,– € Privatanzeigen gestaltet je mm Höhe 1,50 € 6 140 mm 3 7 3 4 8 Nachlässe Malstaffel Mengenstaffel 3 Anzeigen 5% 1.000 mm 5% 6 Anzeigen 10 % 2.000 mm 10 % 12 Anzeigen 15 % 5.000 mm 15 % 20 Anzeigen 20 % 8.000 mm 20 % 1 Sie können Ihre Privatanzeige auch direkt unter www.bienenjournal.de aufgeben. 92 mm 44 mm 188 mm Formatbeispiele 1 Zusätzliche Formate sind möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich. Karin Groß, Tel. 030 4 64 06-357 2 1 Sp./50 mm s/w 2c/3c 4c 5 105,– € 125,– € 155,– € 3 Sp./50 mm s/w 2c/3c 4c 315,– € 375,– € 465,– € 2 1 Sp./100 mm 3 s/w 2c/3c 4c 210,– € 250,– € 310,– € 6 3 Sp./100 mm 7 s/w 2c/3c 4c 630,– € 750,– € 930,– € 2 Sp./50 mm s/w 2c/3c 4c 210,– € 250,– € 310,– € 4 Sp./50 mm s/w 2c/3c 4c 420,– € 500,– € 620,– € 4 2 Sp./100 mm s/w 2c/3c 4c 420,– € 500,– € 620,– € 8 4 Sp./100 mm s/w 2c/3c 4c 840,– € 1.000,– € 1.240,– € Abweichende Formate sind möglich, alle Preise zzgl. MwSt. Themenschwerpunkte 7 Schwerpunkte sind 10- bis 14-seitige Sonderthemen innerhalb des redaktionellen Teils. Hier werden Praxisthemen ausführlich behandelt, insbesondere solche, die den Imker aktuell bewegen und in den Verbänden diskutiert werden. Ausgaben mit Schwerpunkten sind aufgrund ihrer Popularität regelmäßig vergriffen. Das BienenJournal ist das einzige Fachmagazin für Imker, welches Schwerpunktthemen integriert hat. Schwerpunkt Heft/Nr. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage den jeweiligen Schwerpunkt des Vorjahres als PDF zu. Rufen Sie uns einfach an: Karin Groß, Tel. 030 4 64 06-357 Schwerpunkt Einkaufsplaner Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: Heft/Nr. Schwerpunkt Heft/Nr. 22.02.2016 19.03.2016 4 Honig vermarkten, Spättracht Anzeigenschluss: 25.07.2016 Erscheinungstermin: 20.08.2016 Schwärme verhindern Anzeigenschluss: 22.03.2016 Erscheinungstermin: 23.04.2016 5 Einwinterung Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: 29.08.2016 24.09.2016 10 23.09.2016 22.10.2016 11 Materialcheck, Jahresrückblick Anzeigenschluss: 23.11.2015 Erscheinungstermin: 19.12.2015 1 Honigernte Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: 21.04.2016 21.05.2016 6 Honig Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: Imkern mit Dadant Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: 21.12.2015 23.01.2016 2 Einfütterung Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: 23.05.2016 18.06.2016 7 Neue Produkte in der Imkerei Anzeigenschluss: 28.10.2016 Erscheinungstermin: 26.11.2016 Frühjahrskontrolle Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: 25.01.2016 20.02.2016 3 Faulbrut Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: 27.06.2016 23.07.2016 8 Futterkontrolle Anzeigenschluss: Erscheinungstermin: 28.11.2016 24.12.2016 9 12 1 /17 Sonderpublikationen 8 rnal.de www.bienenjou Ihre Ansprechpartnerin: Karin Groß, Tel. 030 4 64 06-357 www.bienenjournal.d e Foto: Balser Arbeiterinnen Bildkalender 2017 Format A4, September 2016 umringen ihre 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 SSaa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 So 1 Fr Neujahr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi Hl. Dreii Könige 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa DEUTSCHES Forum für JOURNAL t und Praxis Wissenschaf Diese Hummel nutzt im ei füllen wir In der Imker verkaufsen Honig in Januar unser de ab. fertige Gebin achtsSaugrüssel. die das Weihn Die Lücken, en hat, Vorräte geriss geschäft in die ft. werden so gestop17 So Zeit, mit es nun Außerdem wird18 n und RähmMo Zarge neuer Bau dem 19 nen. Di chen zu begin geschickt ihren langen 1 Fr 2 SSa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So Bienen-Journals rmin des Erscheinungste 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa Auflage: 10.000 Exemplare Erscheinungstermin: Oktober 2016 Satzspiegel: 188 mm (breit) x 265 mm (hoch) Format: 210 mm (breit) x 295 mm (hoch) Themenliste: auf Anfrage Praxis des Bienen-Jou Muth Gut mit Pollen, dem ersten Nektar und Wasser versorgt , nehmen die Bienenvölker im April einen rasanten Aufschwung. Nach einer alten Regel sollten Bienenvölker erweitert werden, wenn die Stachelbeeren im Garten blühen. Wie alle Regeln in der Natur, ist auch diese nicht sklavisch zu befolgen. Sie hat mehr die Funktio unktionn eines Knotens im Taschentuch: „Halt! Da war doch was! Ach ja, ich muss schauen, ob meine Bienen nen genug gen g Platz haben.“ haben.“ 2016 Erscheinungstermin Wissenschaft und Foto: Burkhard April 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa DEUTSCHES JOURNAL Forum für Sonderheft Honig ernten Fried Januar Königin. rnals 2016 www.bienenjour nal.de 2017 (nicht IVW-geprüft) Beilagen & Einhefter 9 Beilagen Einhefter Höchstformat 200 mm x 290 mm Anlieferung im Format: 223 mm x 304 mm (nicht rabattfähig) (nicht rabattfähig) Gewicht Preis/1.000 Expl. Umfang Gewicht Preis bis 25 g 100,50 € 4-seitig bis 20 g 4.125,– € über 4 Seiten über 20 g auf Anfrage je weiteren 5 g 13,50 € • Die Beilagenpreise gelten bis zu einer Blattstärke von 2 mm. Beilagen mit einer größeren Stärke werden gesondert abgerechnet. Peis auf Anfrage • Teilbeilagen sind möglich. Der Zuschlag für Teilbeilagen beträgt 15,– €/1.000 Exemplare. Achtung: Die Breite der Seiten verringert sich nach innen um bis zu 3 mm. Dies ist bei der Gestaltung zu berücksichtigen. • Platzierung in der Heftmitte. Unter bestimmten produktionstechnischen Bedingungen behalten wir uns ein Schieberecht vor. • Einhefter sind gefalzt und beschnitten anzuliefern. (Gesamtauflage plus 4 % Zuschuss) • Format (Anlieferung immer als Falzbogen) Zeitschriftenformat: max. 210 mm Breite x 295 mm Höhe + 6 mm Kopfbeschnitt + 3 mm Fußbeschnitt + 3 mm Seitenbeschnitt + 10 mm Nachfalz • Einzelblatt: Grammatur nicht unter 100 g/m² Ein verbindliches Muster (fünffach) muss sechs Wochen vor Erscheinen dem Verlag vorliegen. Anlieferung der gesamten Beilagen-/Beiheftermenge: Termine auf Anfrage Versandanschrift für Beilagen und Beihefter: Möller Druck und Verlag GmbH Zeppelinstraße 61, 16356 Ahrensfelde, OT Blumberg Versandhinweis: „für Bienen-Journal“, Ausgabe … /2016 Fracht und Rollgeld zulasten des Auftraggebers (alle Preise zzgl. MwSt.) Beilagen und Einhefter dürfen keine Werbung Dritter enthalten. Imkerkalender 2017 10 Ihr nützlicher Begleiter hr! durch das Imkerjahr! Deutscher Imkerkalender 2017 Ihre Ansprechpartnerin: Karin Groß Unser Jahresplaner enthält sowohl Felder für jeden Tag als auch monatliche imkerliche Hinweise (Monatshinweise). Zudem gibt es eine Adressliste aller Imker verbände (mit Funktionären bundesweit) sowie die Kontaktdaten aller Bieneninstitute, Schulungszentren, Untersuchungslabore und Arbeitsgruppen an Universitäten. Auflage: Erscheinungstermin: Format: Anzeigen- und Druckunterlagenschluss: 5.000 August 2016 A6 (105 mm breit x 148,5 mm hoch) 10. Juni 2016 Satzspiegel 85 mm breit x 130 mm hoch Anschnitt Auf allen redaktionellen, Umschlag- und Anzeigenseiten möglich. Anschnittmaße bitte beim Verlag erfragen. Tel. E-Mail 030 4 64 06-357 [email protected] 1/1 1/2 85 mm x 130 mm sw 255,– € 2c/3c 325,– € 4c 410,– € 85 mm x 65 mm sw 177,– € 2c/3c 216,– € 1/4 85 mm x 32 mm sw 97,– € 2c/3c 116,– € Onlinewerbung 11 3 1 2 4 5 6 2 7 Anlieferung/Termine: Buchungsschluss und Anlieferung jeweils drei Tage vor Kampagnenbeginn. Bitte senden Sie die fertigen Daten an [email protected]. Erforderliche Metainformationen: Kundenname | Buchungszeitraum | Werbeformat | Ansprechpartner für Rückfragen | Klick-URL | Alt-Tag (optional) Nr. Reporting: Alle Bannerkampagnen laufen über unser AdServerSystem Revive Ad Server. Sie erhalten auf Wunsch eine Auswertung der Ad-Impressions und Ad-Clicks. Display als Werbeform Breite x Höhe in Pixeln 1 Half Banner 234 x 60 40 154,– 2 Full Banner 468 x 60 40 309,– 3 Super Banner 728 x 90 40 722,– 4 Skyscraper 120 x 600 160 x 600 40 794,– 1.058,– Wallpaper über Eck buchbar 728 x 90 160 x 600 80 1.516,– 5 Half Skyscraper 160 x 300 40 529,– 6 Button 300 x 90 40 298,– 7 Medium Rectangle 300 x 250 40 827,– 8 Half Page Ad 300 x 600 40 983,– 3+4 8 Dateien: GIF-Dateien (interlaced oder animated), FLASH (hard-coded link), JPG-Dateien Bei FLASH-Dateien: GIF oder JPG als Fallback im Format der gebuchten Werbeform – für User, die kein FLASH installiert haben. Auflösung: 72 dpi (nicht IVW-geprüft, alle Preise zzgl. MwSt.) max. Datei- Monatsgröße in KB preis in € Sonderwerbeformen: Informationen zu Sonderwerbeformaten und weiteren Werbeformen wie Premiumvideo, Firmenporträts, Advertorial-Link und Microsite bzw. Sponsoring erhalten Sie auf Anfrage. Ihr Ansprechpartner: Stefan Möllers, Tel. 030 4 64 06-311 Zahlen & Fakten 12 Platz eins der Imkerfachzeitschriften in Deutschland DEUTSCHES Der Vergleich mit unserem Mitbewerber kann sich sehen lassen! JOURNAL Forum für Wissenschaft und Praxis Unsere Auflage wächst stetig! 22.000 Exemplare 18.000 12.000 Weiter so! „Es drängt mich, der dbj-Redaktion für die Märzausgabe (2015) ein dickes Lob auszusprechen. Das war einmal ein Heft, wie man es sich nicht besser wünschen kann. Hier sind Beiträge enthalten, die handfeste Hinweise für die aktuelle Praxis liefern und auch umgesetzt werden können.“ ROLAND ECKART PER E-MAIL 6.000 1/2010 1/2011 1/2012 Verbreitung Deutsches Bienen-Journal Entwicklung Dt. Bienen-Journal 1/2013 1/2014 Verbreitung Die Biene Entwicklung Die Biene 1/2015 www.bienenjournal.de 13 auflagenstärkster Einzeltitel 21.331 1. Platz für das Deutsche Bienen-Journal 21.000 Exemplare Haltbarkeit des Abos 25 % unserer Leser sind uns länger als 20 Jahre treu! 17.000 So lange lesen unsere Abonnenten das Deutsche Bienen-Journal: 14.144 11.876 13.000 9.210 9.000 5.000 Deutsches Bienen-Journal Die Biene IVW-geprüft 1/2015 Imkerfreund ADIZ ■ < als 1 Jahr ■ 1–3 Jahre ■ 3–5 Jahre ■ 5–10 Jahre ■ 10–20 Jahre ■ 20–30 Jahre ■ > 20 Jahre 7% 11 % 18 % 20 % 14 % 13 % 17 % Selbstauskunft 2015 Forum für Wissenschaft und Praxis Diese Themen erörtert das Deutsche Bienen-Journal regelmäßig: • Imkerpraxis • Porträts von Imkern und Betrieben • Wissenschaft und Forschung • Bienengesundheit • Recht und Politik • Apitherapie Ihre Ansprechpartnerin: Elisa Pruckner Tel. 030 4 64 06-368 Ansprechpartner/-innen 14 Platz eins der Imkerfachzeitschriften in Deutschland Frank Middendorf Anzeigenleiter, Großkundenbetreuung Tel. 030 4 64 06-298 E-Mail [email protected] Karin Groß Mediaberatung und -planung Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin Tel. 030 4 64 06-357 E-Mail [email protected] Zusätzliche AGB 15 Deutsches Bienen-Journal – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 27, gültig ab 1. Januar 2016 Impressum Herausgeber: Deutscher Bauernverlag GmbH Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin Redaktion: Frank Middendorf, Marlo Middendorf, Elisa Pruckner Produktion: CCS MediaSoft GmbH Bildredaktion: Sabine Rübensaat Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen a Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind. b Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDVAnlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in c Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Das Proof-Papier muss dem Endprodukt entsprechen oder ähnlich sein. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen können, unvermeidbar. d Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. e Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. (Bitte beachten Sie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen.) Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Wünsche über diesen üblichen Rahmen hinaus werden gesondert in Rechnung gestellt. 16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Des Weiteren werden Gestaltungskosten über den üblichen Rahmen hinaus gesondert in Rechnung gestellt. 17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 Prozent, bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 Prozent, bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 Prozent beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Mediadaten 2016 18 Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Bei Zifferanzeigen werden Chiffregebühren zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuern erhoben. 19 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages a Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. b Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. c Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. d Im Verhältnis zu dem Verlag trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. e Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. f Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat. g Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. h Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Es wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. i Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen. Deutsches Bienen-Journal – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 27 gültig ab 1. Januar 2016
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