Deutsches Bienen-Journal

Deutsches
Bienen-Journal
Forum für Wissenschaft und Praxis
Mediadaten 2016
An
Anzeigenpreisliste
Nr. 27
gültig ab 1. Januar 2016
gü
geprüft
Deutsches
Bienen-Journal
www.bienenjournal.de
Inhalt
Profil & Eckdaten
Formate & Preise (Anzeigenteil)
3
4–6
Imkerkalender
10
Onlinewerbung
11
Themenschwerpunkte
7
Zahlen & Fakten
Sonderpublikationen
8
Ansprechpartner/-innen
14
Beilagen & Einhefter
9
AGB
15
12–13
Deutsches Bienen-Journal – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 27, gültig ab 1. Januar 2016
Profil
3
Lebendiges Forum für Wissenschaft und Praxis
Das Deutsche Bienen-Journal versteht sich als Ratgeber für Freizeit- und Berufsimker
und stattet seine Leser mit dem aktuellen Fachwissen zur Pflege und Haltung der Bienen
aus. In enger Zusammenarbeit mit anerkannten Wissenschaftlern der internationalen
Institute für Bienenforschung stellt sich das Deutsche Bienen-Journal Monat für Monat als
lebendiges Forum für Wissenschaft und Praxis dar. Mit einer tatsächlich verbreiteten Auflage
von 21.718 Exemplaren (IVW II/2015) ist das Deutsche Bienen-Journal die am meisten
abonnierte und am weitesten verbreitete überregionale Imkerfachzeitschrift in Deutschland.
Das Deutsche Bienen-Journal ist offizielles Organ der Imkerlandesverbände Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hannover, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Weser-Ems, Westfalen-Lippe sowie des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes e. V.
Auflage
Zahlungsbedingungen
verkaufte Auflage:
20.694 Exemplare (IVW II/2015)
tatsächlich verbreitete Auflage:
21.718 Exemplare (IVW II/2015)
Bei Vorauszahlung 3 % Skonto, 14 Tage ab
Rechnungsdatum 2 % Skonto, 30 Tage ab
Rechnungsdatum netto. Die Skontogewährung
gilt nur für Rechnungsbeträge über 100,– €
und sofern keine Rechnungen mehr offen sind.
Verlag
Deutscher Bauernverlag GmbH
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Postanschrift
Bankverbindung
IBAN
BIC
DE61 1004 0000 0259 4646 00
COBA DE FF (Commerzbank AG)
Deutscher Bauernverlag GmbH
Postfach 31 04 48, 10634 Berlin
Forum für Wissenschaft und Praxis
Die Leser nutzen das
Deutsche Bienen-Journal
als lebendiges Forum für Wissenschaft
und Praxis. Die Zeitschrift dient als
Ratgeber sowohl für Freizeit- als auch
Berufsimker und vermittelt aktuelles Wissen.
Formate & Preise
Anzeigenteil
4
1/1
188 mm
sw
2c/3c
4c
x 265 mm
2.226,– €
2.650,– €
3.286,– €
2/3
quer
188 mm
sw
2c/3c
4c
x 176 mm
1.484,– €
1.767,– €
2.191,– €
1/3 quer
188 mm x 88 mm
sw
742,– €
2c/3c
883,– €
4c
1.095,– €
1/2
quer
188 mm
sw
2c/3c
4c
1/2
hoch
x 132 mm
1.113,– €
1.325,– €
1.643,– €
92 mm x 265 mm
sw
1.113,– €
2c/3c
1.325,– €
4c
1.643,– €
Preise: mm-Preise
188 mm Breite x 265 mm Höhe
= 4 Spalten à 44 mm
= 1.060 mm Gesamtinhalt
Zusätzliche Formate sind möglich.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Karin Groß
Tel. 030 4 64 06-357
s/w
2,10 €
2c/3c
2,50 €
4c
3,10 €
5
technische Angaben
Zeitschriftenformat
210 mm breit x 295 mm hoch
Satzspiegel
188 mm breit x 265 mm hoch
1.060 mm Gesamtinhalt
Druckverfahren
Inhalt: Offset-Rotationsdruck
Umschlag: Offset-Bogendruck
140 mm
sw
2c/3c
4c
x 265 mm
1.670,– €
1.988,– €
2.465,– €
3/4
hoch
188 mm
sw
2c/3c
4c
x 199 mm
1.670,– €
1.988,– €
2.465,– €
3/4
quer
92 mm x 132 mm
sw
557,– €
2c/3c
663,– €
4c
822,– €
1/4
2 Sp.
Forum für Wissenschaft und Praxis
188 mm
sw
2c/3c
4c
Raster
Umschlag: 70er
Innenteil: 60er
Anschnitt
Auf allen redaktionellen, Umschlagund Anzeigenseiten möglich. Anschnittmaße bitte beim Verlag erfragen.
x 66 mm
557,– €
663,– €
822,– €
1/4 4 Sp.
44 mm x 265 mm
sw
557,– €
2c/3c
663,– €
4c
822,– €
1/4
1 Sp.
(alle Preise zzgl. MwSt.)
Formate & Preise
Anzeigenteil
6
Privatanzeigen im Fließsatz
5
ohne Nachlässe, inkl. MwSt.
je angefangener Zeile
4,– €, mind. 16,– €
mit Rahmen
zzgl. 9,– €
mit Fond (gelb)
zzgl. 11,– €
mit Foto
zzgl. 24,– €
Kennzifferngebühr inkl. Porto (Inland)
17,– €
Privatanzeigen gestaltet je mm Höhe
1,50 €
6
140 mm
3
7
3
4
8
Nachlässe
Malstaffel
Mengenstaffel
3 Anzeigen
5%
1.000 mm
5%
6 Anzeigen
10 %
2.000 mm
10 %
12 Anzeigen
15 %
5.000 mm
15 %
20 Anzeigen
20 %
8.000 mm
20 %
1
Sie können Ihre Privatanzeige auch direkt unter
www.bienenjournal.de aufgeben.
92 mm
44 mm
188 mm
Formatbeispiele
1
Zusätzliche Formate sind möglich.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Karin Groß, Tel. 030 4 64 06-357
2
1 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
5
105,– €
125,– €
155,– €
3 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
315,– €
375,– €
465,– €
2 1 Sp./100 mm 3
s/w
2c/3c
4c
210,– €
250,– €
310,– €
6 3 Sp./100 mm 7
s/w
2c/3c
4c
630,– €
750,– €
930,– €
2 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
210,– €
250,– €
310,– €
4 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
420,– €
500,– €
620,– €
4 2 Sp./100 mm
s/w
2c/3c
4c
420,– €
500,– €
620,– €
8 4 Sp./100 mm
s/w
2c/3c
4c
840,– €
1.000,– €
1.240,– €
Abweichende Formate sind möglich, alle Preise zzgl. MwSt.
Themenschwerpunkte
7
Schwerpunkte sind 10- bis 14-seitige Sonderthemen innerhalb des redaktionellen Teils.
Hier werden Praxisthemen ausführlich behandelt, insbesondere solche, die den Imker aktuell
bewegen und in den Verbänden diskutiert werden.
Ausgaben mit Schwerpunkten sind aufgrund ihrer
Popularität regelmäßig vergriffen. Das BienenJournal ist das einzige Fachmagazin für Imker,
welches Schwerpunktthemen integriert hat.
Schwerpunkt
Heft/Nr.
Gerne senden wir Ihnen auf
Anfrage den jeweiligen Schwerpunkt
des Vorjahres als PDF zu.
Rufen Sie uns einfach an:
Karin Groß, Tel. 030 4 64 06-357
Schwerpunkt
Einkaufsplaner
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
Heft/Nr.
Schwerpunkt
Heft/Nr.
22.02.2016
19.03.2016
4
Honig vermarkten, Spättracht
Anzeigenschluss:
25.07.2016
Erscheinungstermin: 20.08.2016
Schwärme verhindern
Anzeigenschluss:
22.03.2016
Erscheinungstermin: 23.04.2016
5
Einwinterung
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
29.08.2016
24.09.2016
10
23.09.2016
22.10.2016
11
Materialcheck, Jahresrückblick
Anzeigenschluss:
23.11.2015
Erscheinungstermin: 19.12.2015
1
Honigernte
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
21.04.2016
21.05.2016
6
Honig
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
Imkern mit Dadant
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
21.12.2015
23.01.2016
2
Einfütterung
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
23.05.2016
18.06.2016
7
Neue Produkte in der Imkerei
Anzeigenschluss:
28.10.2016
Erscheinungstermin: 26.11.2016
Frühjahrskontrolle
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
25.01.2016
20.02.2016
3
Faulbrut
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
27.06.2016
23.07.2016
8
Futterkontrolle
Anzeigenschluss:
Erscheinungstermin:
28.11.2016
24.12.2016
9
12
1
/17
Sonderpublikationen
8
rnal.de
www.bienenjou
Ihre Ansprechpartnerin:
Karin Groß,
Tel. 030 4 64 06-357
www.bienenjournal.d
e
Foto: Balser
Arbeiterinnen
Bildkalender 2017
Format A4,
September 2016
umringen ihre
17 So
18 Mo
19 Di
20 Mi
21 Do
22 Fr
23 SSaa
24 So
25 Mo
26 Di
27 Mi
28 Do
29 Fr
30 Sa
31 So
1 Fr Neujahr
2 Sa
3 So
4 Mo
5 Di
6 Mi Hl. Dreii Könige
7 Do
8 Fr
9 Sa
10 So
11 Mo
12 Di
13 Mi
14 Do
15 Fr
16 Sa
DEUTSCHES
Forum für
JOURNAL
t und Praxis
Wissenschaf
Diese Hummel nutzt
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In der Imker
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fertige Gebin
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Vorräte geriss
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rmin des
Erscheinungste
11 Mo
12 Di
13 Mi
14 Do
15 Fr
16 Sa
Auflage: 10.000 Exemplare
Erscheinungstermin: Oktober 2016
Satzspiegel: 188 mm (breit) x 265 mm (hoch)
Format: 210 mm (breit) x 295 mm (hoch)
Themenliste: auf Anfrage
Praxis
des Bienen-Jou
Muth
Gut mit Pollen, dem
ersten Nektar
und Wasser versorgt
, nehmen die
Bienenvölker im
April einen rasanten
Aufschwung.
Nach einer alten
Regel sollten Bienenvölker erweitert werden,
wenn die
Stachelbeeren im
Garten blühen. Wie
alle Regeln in der
Natur, ist auch diese
nicht sklavisch zu
befolgen. Sie hat
mehr die Funktio
unktionn eines Knotens
im
Taschentuch: „Halt!
Da war doch was!
Ach ja, ich muss
schauen, ob meine
Bienen
nen genug
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2016
Erscheinungstermin
Wissenschaft und
Foto: Burkhard
April
20 Mi
21 Do
22 Fr
23 Sa
24 So
25 Mo
26 Di
27 Mi
28 Do
29 Fr
30 Sa
DEUTSCHES
JOURNAL Forum für
Sonderheft
Honig ernten
Fried
Januar
Königin.
rnals
2016
www.bienenjour
nal.de
2017
(nicht IVW-geprüft)
Beilagen & Einhefter
9
Beilagen
Einhefter
Höchstformat 200 mm x 290 mm
Anlieferung im Format:
223 mm x 304 mm (nicht rabattfähig)
(nicht rabattfähig)
Gewicht
Preis/1.000 Expl.
Umfang
Gewicht
Preis
bis 25 g
100,50 €
4-seitig
bis 20 g
4.125,– €
über 4 Seiten
über 20 g
auf Anfrage
je weiteren 5 g
13,50 €
• Die Beilagenpreise gelten bis zu einer
Blattstärke von 2 mm. Beilagen mit einer
größeren Stärke werden gesondert
abgerechnet. Peis auf Anfrage
• Teilbeilagen sind möglich.
Der Zuschlag für Teilbeilagen
beträgt 15,– €/1.000 Exemplare.
Achtung:
Die Breite der Seiten verringert
sich nach innen um bis zu 3 mm.
Dies ist bei der Gestaltung
zu berücksichtigen.
• Platzierung in der Heftmitte. Unter bestimmten
produktionstechnischen Bedingungen behalten
wir uns ein Schieberecht vor.
• Einhefter sind gefalzt und beschnitten anzuliefern. (Gesamtauflage plus 4 % Zuschuss)
• Format (Anlieferung immer als Falzbogen)
Zeitschriftenformat:
max. 210 mm Breite x 295 mm Höhe
+ 6 mm Kopfbeschnitt
+ 3 mm Fußbeschnitt
+ 3 mm Seitenbeschnitt
+ 10 mm Nachfalz
• Einzelblatt: Grammatur
nicht unter 100 g/m²
Ein verbindliches Muster (fünffach) muss
sechs Wochen vor Erscheinen dem Verlag vorliegen.
Anlieferung der gesamten Beilagen-/Beiheftermenge:
Termine auf Anfrage
Versandanschrift für Beilagen und Beihefter:
Möller Druck und Verlag GmbH
Zeppelinstraße 61, 16356 Ahrensfelde, OT Blumberg
Versandhinweis: „für Bienen-Journal“, Ausgabe … /2016
Fracht und Rollgeld zulasten des Auftraggebers
(alle Preise zzgl. MwSt.)
Beilagen und Einhefter dürfen keine Werbung Dritter enthalten.
Imkerkalender 2017
10
Ihr nützlicher Begleiter
hr!
durch das Imkerjahr!
Deutscher Imkerkalender 2017
Ihre Ansprechpartnerin:
Karin Groß
Unser Jahresplaner enthält sowohl Felder für jeden Tag
als auch monatliche imkerliche Hinweise (Monatshinweise).
Zudem gibt es eine Adressliste aller Imker verbände
(mit Funktionären bundesweit) sowie die Kontaktdaten
aller Bieneninstitute, Schulungszentren, Untersuchungslabore und Arbeitsgruppen an Universitäten.
Auflage:
Erscheinungstermin:
Format:
Anzeigen- und Druckunterlagenschluss:
5.000
August 2016
A6 (105 mm breit x 148,5 mm hoch)
10. Juni 2016
Satzspiegel
85 mm breit x 130 mm hoch
Anschnitt
Auf allen redaktionellen, Umschlag- und
Anzeigenseiten möglich. Anschnittmaße
bitte beim Verlag erfragen.
Tel.
E-Mail
030 4 64 06-357
[email protected]
1/1
1/2
85 mm x 130 mm
sw
255,– €
2c/3c
325,– €
4c
410,– €
85 mm x 65 mm
sw
177,– €
2c/3c
216,– €
1/4
85 mm x 32 mm
sw
97,– €
2c/3c
116,– €
Onlinewerbung
11
3
1
2
4
5
6
2
7
Anlieferung/Termine:
Buchungsschluss und Anlieferung jeweils drei Tage
vor Kampagnenbeginn. Bitte senden Sie die fertigen
Daten an [email protected]. Erforderliche
Metainformationen: Kundenname | Buchungszeitraum | Werbeformat | Ansprechpartner für
Rückfragen | Klick-URL | Alt-Tag (optional)
Nr.
Reporting:
Alle Bannerkampagnen laufen über unser AdServerSystem Revive Ad Server. Sie erhalten auf Wunsch
eine Auswertung der Ad-Impressions und Ad-Clicks.
Display
als Werbeform
Breite x
Höhe
in Pixeln
1
Half Banner
234 x 60
40
154,–
2
Full Banner
468 x 60
40
309,–
3
Super Banner
728 x 90
40
722,–
4
Skyscraper
120 x 600
160 x 600
40
794,–
1.058,–
Wallpaper
über Eck buchbar
728 x 90
160 x 600
80
1.516,–
5
Half Skyscraper
160 x 300
40
529,–
6
Button
300 x 90
40
298,–
7
Medium
Rectangle
300 x 250
40
827,–
8
Half Page Ad
300 x 600
40
983,–
3+4
8
Dateien:
GIF-Dateien (interlaced oder animated),
FLASH (hard-coded link), JPG-Dateien
Bei FLASH-Dateien: GIF oder JPG als Fallback im
Format der gebuchten Werbeform – für User, die
kein FLASH installiert haben. Auflösung: 72 dpi
(nicht IVW-geprüft, alle Preise zzgl. MwSt.)
max. Datei- Monatsgröße in KB preis in €
Sonderwerbeformen:
Informationen zu Sonderwerbeformaten und weiteren
Werbeformen wie Premiumvideo, Firmenporträts,
Advertorial-Link und Microsite
bzw. Sponsoring erhalten
Sie auf Anfrage.
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Möllers,
Tel. 030 4 64 06-311
Zahlen & Fakten
12
Platz eins der Imkerfachzeitschriften
in Deutschland
DEUTSCHES
Der Vergleich mit unserem
Mitbewerber kann sich
sehen lassen!
JOURNAL Forum für Wissenschaft und Praxis
Unsere Auflage
wächst stetig!
22.000
Exemplare
18.000
12.000
Weiter so!
„Es drängt mich, der dbj-Redaktion für die Märzausgabe
(2015) ein dickes Lob auszusprechen. Das war einmal ein
Heft, wie man es sich nicht besser wünschen kann. Hier sind
Beiträge enthalten, die handfeste Hinweise für die aktuelle
Praxis liefern und auch umgesetzt werden können.“
ROLAND ECKART PER E-MAIL
6.000
1/2010
1/2011
1/2012
Verbreitung Deutsches Bienen-Journal
Entwicklung Dt. Bienen-Journal
1/2013
1/2014
Verbreitung Die Biene
Entwicklung Die Biene
1/2015
www.bienenjournal.de
13
auflagenstärkster
Einzeltitel
21.331
1. Platz für das Deutsche Bienen-Journal
21.000
Exemplare
Haltbarkeit des Abos
25 % unserer Leser sind uns
länger als 20 Jahre treu!
17.000
So lange lesen unsere
Abonnenten das Deutsche
Bienen-Journal:
14.144
11.876
13.000
9.210
9.000
5.000
Deutsches
Bienen-Journal
Die Biene
IVW-geprüft 1/2015
Imkerfreund
ADIZ
■ < als 1 Jahr
■ 1–3 Jahre
■ 3–5 Jahre
■ 5–10 Jahre
■ 10–20 Jahre
■ 20–30 Jahre
■ > 20 Jahre
7%
11 %
18 %
20 %
14 %
13 %
17 %
Selbstauskunft 2015
Forum für Wissenschaft und Praxis
Diese Themen erörtert das
Deutsche Bienen-Journal regelmäßig:
• Imkerpraxis
• Porträts von Imkern und Betrieben
• Wissenschaft und Forschung
• Bienengesundheit
• Recht und Politik
• Apitherapie
Ihre Ansprechpartnerin:
Elisa Pruckner
Tel. 030 4 64 06-368
Ansprechpartner/-innen
14
Platz eins der Imkerfachzeitschriften
in Deutschland
Frank Middendorf
Anzeigenleiter, Großkundenbetreuung
Tel. 030 4 64 06-298
E-Mail [email protected]
Karin Groß
Mediaberatung und -planung
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Tel. 030 4 64 06-357
E-Mail [email protected]
Zusätzliche AGB
15
Deutsches Bienen-Journal – Mediadaten 2016
Anzeigenpreisliste Nr. 27, gültig ab 1. Januar 2016
Impressum
Herausgeber: Deutscher Bauernverlag GmbH
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Redaktion:
Frank Middendorf, Marlo Middendorf, Elisa Pruckner
Produktion:
CCS MediaSoft GmbH
Bildredaktion: Sabine Rübensaat
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die
digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen
a Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des
Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem
Preisminderungsanspruch.
diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche geltend machen
kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz
in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
b Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen
zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten
Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der
Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese,
soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere
zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDVAnlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in
c Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur
mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet
werden. Das Proof-Papier muss dem Endprodukt entsprechen oder
ähnlich sein. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen, die keinen
Preisminderungsanspruch auslösen können, unvermeidbar.
d Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
e Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in
Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden
sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag
erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. (Bitte beachten Sie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen.)
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist
die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
– auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen
Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf
den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges
gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der
aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige. Wünsche über diesen üblichen Rahmen hinaus werden gesondert in Rechnung
gestellt.
16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Des Weiteren werden Gestaltungskosten
über den üblichen Rahmen hinaus gesondert in Rechnung gestellt.
17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten
Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte
durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich
verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 Prozent,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 Prozent,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 Prozent beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Mediadaten 2016
18 Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe
auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das
Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes
zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Bei Zifferanzeigen werden Chiffregebühren
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuern erhoben.
19 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages
nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und
die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
b Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
c Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d Im Verhältnis zu dem Verlag trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen,
die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde,
gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig
sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den
Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen
das Urheberrecht frei.
e Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar,
sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
f Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der
Auftraggeber nach der Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat.
g Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag
die entstandenen Satzkosten berechnen.
h Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung
von Schadenersatz. Es wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
i Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.
Deutsches Bienen-Journal – Mediadaten 2016
Anzeigenpreisliste Nr. 27
gültig ab 1. Januar 2016