Kaninchenzeitung - Bauernzeitung.de

Kaninchenzeitung
Ihr Fachmagazin für Züchter
Mediadaten 2016
Anzeigenpreisliste Nr. 13
gültig ab 1. Januar 2016
Kaninchenzeitung
www.kaninchenzeitung.de
Inhalt
Profil & Eckdaten
3
Beilagen & Einhefter
8
Formate & Preise (redaktionell)
Sonderpublikationen
4
Onlinewerbung
9
Formate und Preise (Anzeigenteil)
Themenschwerpunkte
5–6
Ansprechpartner/-innen
10
AGB
11
7
Kaninchenzeitung – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 13, gültig ab 1. Januar 2016
Profil
3
Partner erfolgreicher Kaninchenzüchter und -halter
Die Kaninchenzeitung ist die führende Fachzeitschrift für Rassekaninchenzüchter und alle Freunde
der Kaninchenzucht in Deutschland und Europa. Als offizielles Organ des Zentralverbandes
Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e. V. (ZDRK) und des Europaverbandes (EE) der Kleintierzüchter
berichtet die Kaninchenzeitung regelmäßig über alle Neuigkeiten der Organisationen.
Dem Leser werden fundierte Fachinformationen rund um die Kaninchenzucht mit entsprechend breiter
Themenvielfalt geboten – von der Zucht, Haltung und Fütterung über Rasse- und Züchterporträts bis
zu Krankheiten und Vererbung. Darüber hinaus liefern umfangreiche Berichte über Schauen und
Veranstaltungen wichtige Informationen für den interessierten Zuchtfreund.
Auflage
Postanschrift
verkaufte Auflage: 13.500 Exemplare
HK Hobby- und Kleintierzüchter Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Postfach 31 04 48, 10634 Berlin
Erscheinungsweise
einmal im Monat
(siehe Themenschwerpunkte)
Verlag
HK Hobby- und Kleintierzüchter
Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Zahlungsbedingungen
Bei Vorauszahlung 3 % Skonto, 14 Tage ab Rechnungsdatum
2 % Skonto, 30 Tage ab Rechnungsdatum netto.
Die Skontogewährung gilt nur für Rechnungsbeträge
über 100,– € und sofern keine Rechnungen mehr offen sind.
Bankverbindung
IBAN
BIC
DE65 1004 0000 0250 1211 00
COBA DE FF (Commerzbank AG)
Die Kaninchenzeitung ist ein unverzichtbares Fachmedium für jeden Liebhaber
der Kaninchenzucht.
Ihr Fachmagazin für Züchter
Formate & Preise
redaktioneller Teil – Layout 3-spaltig
4
Umschlagseiten: U2, U3 oder U4
Preise: mm-Preise
s/w
1,90 €
s/w
1.493,– €
2c/3c
2,30 €
2c/3c
1.808,– €
4c
2,95 €
4c
2.319,– €
1/1
184 mm
sw
2c/3c
4c
3/4
quer
x 262 mm
1.991,– €
2.410,– €
3.092,– €
184 mm
sw
2c/3c
4c
2/3
quer
x 196 mm
1.493,– €
1.808,– €
2.319,– €
184 mm
sw
2c/3c
4c
x 175 mm
1.327,– €
1.607,– €
2.061,– €
Bei Veröffentlichung einer
Anzeige in der Kaninchenzeitung
und der Geflügelzeitung werden
jeweils 20 % Kombinationsrabatt
gewährt.
2/3
hoch
123 mm
sw
2c/3c
4c
x 262 mm
1.327,– €
1.607,– €
2.061,– €
1/3 quer
1/2
quer
184 mm x 87 mm
sw
664,– €
2c/3c
803,– €
4c
1.031,– €
184 mm x 131 mm
sw
996,– €
2c/3c
1.205,– €
4c
1.546,– €
Sonderpublikationen
Überflieger
1/2016
Erscheinungstermin:
Mai 2016
2/2016
Erscheinungstermin:
November 2016
Deutscher Schaukalender
für Rassekaninchenzüchter –
Saison 2016/2017
Auflage: 17.500 Exemplare
Erscheinungstermin:
02.09.2016
in Ausgabe 9/2016
5
184 mm Breite x 262 mm Höhe
= 4 Spalten à 43 mm
= 1.048 mm Gesamtinhalt
technische Angaben
Zeitschriftenformat
210 mm breit x 297 mm hoch
Satzspiegel
184 mm breit x 262 mm hoch
1.048 mm Gesamtinhalt
Zusätzliche Formate sind möglich.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Ute Schmidt, Tel. 030 89 74 54-547
184 mm x 65 mm
sw
498,– €
2c/3c
603,– €
4c
773,– €
Anschnitt
Auf allen redaktionellen, Umschlag- und
Anzeigenseiten möglich. Bitte 3 mm
Beschnitt an den Anschnittkanten
anlegen.
Druckverfahren
Inhalt: Offset-Rotationsdruck
Umschlag: Offset-Bogendruck
Anzeigenteil – Layout 4-spaltig
90 mm x 262 mm
sw
996,– €
2c/3c
1.205,– €
4c
1.546,– €
Raster
Umschlag: 60er
Innenteil: 60er
90 mm x 131 mm
sw
498,– €
2c/3c
603,– €
4c
773,– €
43 mm x 262 mm
sw
498,– €
2c/3c
603,– €
4c
773,– €
43 mm x 131 mm
90 mm x 65 mm
sw
249,– €
2c/3c
301,– €
4c
387,– €
1/16
1 Sp.
1/8
1 Sp.
1/2
hoch
1/4 4 Sp.
1/4
2 Sp.
Kaninchenzeitung – Mediadaten 2016 Anzeigenpreisliste Nr. 13, gültig ab 1. Januar 2016
1/4
1 Sp.
43 mm x 65 mm
90 mm x 32 mm
sw
124,– €
2c/3c
151,– €
4c
193,– €
1/8
2 Sp.
1/16
2 Sp.
(alle Preise zzgl. MwSt.)
Formate & Preise
Anzeigenteil – Layout 4-spaltig
6
Privatanzeigen im Fließsatz
ermäßigte Preise
ohne Nachlässe, inkl. MwSt.
ohne Nachlässe, inkl. MwSt.
mm-Grundpreis
je angefangener Zeile
4,– €, mind. 16,– €
mit Rahmen
zzgl. 5,– €
privat
1,30 €
mit Fond (gelb)
zzgl. 5,– €
Vereine
1,15 €
mit Foto (30 mm Höhe)
zzgl. 10,– €
Vereine/Farbe
1,50 €
Kennzifferngebühr inkl. Porto (Inland)
5
6
17,– €
137 mm
Nachlässe
Züchterpräsentation
Malstaffel
ohne Nachlässe, inkl. MwSt.
Mengenstaffel
3 Anzeigen
5%
1.000 mm
5%
6 Anzeigen
10 %
3.000 mm
10 %
12 Anzeigen
15 %
5.000 mm
15 %
24 Anzeigen
20 %
8.000 mm
20 %
12 x in Folge
Sie können Ihre Privatanzeige auch direkt unter
www.kaninchenzeitung.de aufgeben.
65,– €
1
4
2
90 mm
43 mm
8
184 mm
Formatbeispiele
1
1 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
Zusätzliche Formate sind möglich.
Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.
Ute Schmidt, Tel. 030 89 74 54-547
7
3
3
5
95,– €
115,– €
148,– €
3 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
285,– €
345,– €
443,– €
2 1 Sp./100 mm 3
s/w
2c/3c
4c
190,– €
230,– €
295,– €
6 3 Sp./100 mm 7
s/w
2c/3c
4c
570,– €
690,– €
885,– €
2 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
190,– €
230,– €
295,– €
4 Sp./50 mm
s/w
2c/3c
4c
380,– €
460,– €
590,– €
4 2 Sp./100 mm
s/w
2c/3c
4c
380,– €
460,– €
590,– €
8 4 Sp./100 mm
s/w
2c/3c
4c
760,– €
920,– €
1.180,– €
Abweichende Formate sind möglich, alle Preise zzgl. MwSt.
Themenschwerpunkte
7
Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage den
jeweiligen Schwerpunkt des Vorjahres als PDF zu.
Rufen Sie uns einfach an: Ute Schmidt, Tel. 030 89 74 54-547
AS: Anzeigenschluss
ET: Erscheinungstermin
Schwerpunkte
Nr.
Schwerpunkte
Nr.
Kennzeichnen von Kaninchen
AS: 21.12.2015
ET: 08.01.2016
1
Kanin-Hop
AS: 23.06.2016
ET: 08.07.2016
7
Praktische Tipps für den Stallbau
AS: 21.01.2016
ET: 05.02.2016
2
Jugendarbeit
AS: 21.07.2016
ET: 05.08.2016
8
Gesundheitsvorsorge – Tiergesundheit
AS: 18.02.2016
ET: 04.03.2016
3
Organisation einer Schau
AS: 18.08.2016
ET: 02.09.2016
9
Berichte von der Bundes-Kaninchenschau 2015 in Kassel
AS: 17.03.2016
ET: 01.04.2016
4
Stallhygiene und Desinfektion
AS: 21.09.2016
ET: 07.10.2016
10
Vereinsleben
AS: 20.04.2016
ET: 06.05.2016
5
Schlachten und Verwerten
AS: 19.10.2016
ET: 04.11.2016
11
Freilandhaltung
AS: 18.05.2016
ET: 03.06.2016
6
Vereinsverwaltung per Computer
AS: 17.11.2016
ET: 02.12.2016
12
Kaninchenzeitung – Ihr Fachmagazin für Züchter
Beilagen & Einhefter
8
Beilagen
Einhefter
Höchstformat 200 mm x 290 mm
Beilagen dürfen keine Werbung Dritter enthalten.
Kein Zickzackfalz
Endformat der Zeitung: 210 mm x 297 mm
Einhefter dürfen keine Werbung Dritter enthalten.
• Platzierung in der Heftmitte. Unter bestimmten produktionstechnischen Bedingungen
behalten wir uns ein Schieberecht vor.
Gewicht
Preis/1.000 Expl.
Umfang
Gewicht
Preis
bis 25 g
100,50 €
4-seitig
bis 20 g
110,– €
• Einhefter sind gefalzt und unbeschnitten
anzuliefern (Gesamtauflage plus
4 % Zuschuss).
je weiteren 5 g
13,50 €
über 4 Seiten
über 20 g
auf Anfrage
• Die Beilagenpreise gelten bis zu einer Stärke von
2 mm. Beilagen mit einer größeren Stärke werden
gesondert abgerechnet. Preis auf Anfrage
• Grammatur des Papiers nicht unter 100 g/m2
Achtung:
Die Breite der Seiten verringert
sich nach innen um bis zu 3 mm.
Dies ist bei der Gestaltung
zu berücksichtigen.
Ein verbindliches Muster (fünffach) muss dem
Verlag vier Wochen vor Erscheinen vorliegen.
Anlieferung der gesamten Beilagen-/Beiheftermenge:
Termine auf Anfrage
Versandanschrift für Beilagen:
raff service + more GmbH, Industriestr. 14, 72585 Riederich
Versandhinweis: „für Kaninchenzeitung“, Ausgabe … /2016
Versandanschrift für Einhefter:
Oertel + Spörer Druck und Medien GmbH + Co. KG
Industriestr. 27, 72585 Riederich
Versandhinweis: „für Kaninchenzeitung“, Ausgabe … /2016
Fracht und Rollgeld zulasten des Auftraggebers
(alle Preise zzgl. MwSt.)
• Format (Anlieferung immer als Falzbogen)
Zeitschriftenformat:
max. 210 mm Breite x 297 mm Höhe
+ 5 mm Kopfbeschnitt
+ 5 mm Fußbeschnitt
+ 5 mm Seitenbeschnitt
+ 10 mm Nachfalz
Onlinewerbung
9
3
1
Anlieferung/Termine:
Buchungsschluss und Anlieferung jeweils drei Tage
vor Kampagnenbeginn. Bitte senden Sie die fertigen Daten an: [email protected]. Erforderliche
Metainformationen: Kundenname | Buchungszeitraum | Werbeformat | Ansprechpartner für
Rückfragen | Klick-URL | Alt-Tag (optional)
2
4
3
1
Dateien:
GIF-Dateien (interlaced oder animated),
FLASH (hard-coded link), JPG-Dateien
Bei FLASH-Dateien: GIF oder JPG als Fallback im Format
der gebuchten Werbeform – für User, die kein FLASH
installiert haben. Auflösung: 72 dpi
Reporting:
Alle Bannerkampagnen laufen über unser AdServerSystem Revive Ad Server. Sie erhalten auf Wunsch eine
Auswertung der Ad-Impressions und Ad-Clicks.
2
Nr.
64
3
1
4
dreifach stark:
Kaninchen- und
Geflügelzeitung
sowie BDRG
5
Sonderwerbeformen:
Informationen zu Sonderwerbeformaten und weiteren Werbeformen
wie Premium-Video, Firmenporträts,
Advertorial-Link und Microsite bzw.
Sponsoring erhalten Sie auf Anfrage.
2
7
2
6
5
7
2
6
7
2
Display
als Werbeform
Breite x
Höhe
in Pixeln
1
Half Banner
234 x 60
40
154,–
2
Full Banner
468 x 60
40
309,–
3
Super Banner
728 x 90
40
722,–
Skyscraper
120 x 600
160 x 600
40
794,–
1.058,–
Wallpaper
über Eck buchbar
728 x 90
160 x 600
80
1.516,–
5
Half Skyscraper
160 x 300
40
529,–
6
Button
300 x 90
40
298,–
7
Medium
Rectangle
300 x 250
40
827,–
5
Ihr Ansprechpartner:
Stefan Möllers,
Tel. 030 4 64 06-311
4
3+4
(alle Preise zzgl. MwSt.)
max. Datei- Monatsgröße in KB preis in €
Ansprechpartner/-innen
10
Erfolgreich züchten
mit der Kaninchenzeitung
Frank Middendorf
Anzeigenleiter, Großkundenbetreuung
Tel. 030 4 64 06- 298
E-Mail [email protected]
Kiel
Kiel
ie
SCHLES
S WIGW IGHOLSTE
TE
E IN
IN
MECKL NBURGMECKLE
NBURG
G
VORPOM
VORPO
ORPOM MERN
Schwerin
Schweri
n
H AM
HA
HAMB
A BU
URG
RG
BREMEN
REMEN
EMEN
MEN
N IEDE
NIEDER
EDERSACHSE
EDER
SACHSE
ACHSE
SE
EN
Potsdam
sdam
am
Hannove
H
annover
Magdebu
Magd
eburg
BE LIN
BERLIN
IN
Ute Schmidt
Mediaberatung und -planung
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Tel. 030 89 74 54-547, Fax 030 897454-555
E-Mail [email protected]
BRANDENBURG
BRANDE
NBU
U RG
URG
SACHSEN-ANHALT
L
NORDRH
ORDRHEINEINNW
WEST
FALEN
ALEN
Düsseld
dorf
SACHSE
S
CHSE N
Erfurt
Dresden
HESSEN
RHEINLANDRHEINL
ANDP FALZ
THÜRINGEN
TH
G
W
Wiesbad
en
Mainz
SAARLA
SAARLAN
S
AARLA ND
ND
Saarbrü
a rücke
cken
ck
en
BAYERN
A
Stuttgart
Stuttga
BADENADEN
D
WÜ
Ü R TTTEMBE
EMBE RG
München
Marlo Middendorf
Anzeigenmarketing
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Tel. 030 4 64 06-304, Fax 030 897454-555
E-Mail [email protected]
Zusätzliche AGB
11
Impressum
Kaninchenzeitung – Mediadaten 2016
Anzeigenpreisliste Nr. 13, gültig ab 1. Januar 2016
Herausgeber: Deutscher Bauernverlag GmbH
Wilhelmsaue 37, 10713 Berlin
Redaktion:
Frank Middendorf, Marlo Middendorf
Produktion:
MediaSoft GmbH
Bildredaktion: Sabine Rübensaat
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die
digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen
a Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des
Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, führen zu keinem
Preisminderungsanspruch.
diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche geltend machen
kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz
in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.
b Der Kunde hat digital übermittelte Druckunterlagen frei von sogenannten Computerviren, Würmern und sonstigen Schadensquellen
zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten
Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der
Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese,
soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere
zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDVAnlage des Verlages) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in
c Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur
mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet
werden. Das Proof-Papier muss dem Endprodukt entsprechen oder
ähnlich sein. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen, die keinen
Preisminderungsanspruch auslösen können, unvermeidbar.
Ihr Fachmagazin für Züchter
d Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
e Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden
oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen
eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige
abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in
Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere
Anzeigen abzurufen.
4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat
der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6 Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden
sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der
ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht
als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
8 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag
erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder
der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. (Bitte beachten Sie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen.)
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist
die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
– auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeiten der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag
darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen
Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf
den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges
gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige
übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der
aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung
der Anzeige. Wünsche über diesen üblichen Rahmen hinaus werden gesondert in Rechnung
gestellt.
16 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, Filme und Zeichnungen sowie für vom
Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Des Weiteren werden Gestaltungskosten
über den üblichen Rahmen hinaus gesondert in Rechnung gestellt.
17 Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten
Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte
durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich
verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete)
Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur
dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 Prozent,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 Prozent,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 Prozent beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der
Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat,
dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Mediadaten 2016
18 Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe
auf Zifferanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf
Zifferanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu
verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das
Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes
zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. Bei Zifferanzeigen werden Chiffregebühren
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuern erhoben.
19 Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages
nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der
Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a Mit der Erteilung eines Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und
die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
b Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
c Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
d Im Verhältnis zu dem Verlag trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen.
Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen,
die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde,
gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig
sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den
Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen
das Urheberrecht frei.
e Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen des Auftraggebers nicht sofort erkennbar,
sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
f Unterläuft bei der Wiederholung einer Anzeige der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der
Auftraggeber nach der Veröffentlichung nicht sofort reklamiert hat.
g Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag
die entstandenen Satzkosten berechnen.
h Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung
von Schadenersatz. Es wird auch kein Schadenersatz für nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet.
i Der Verlag ist berechtigt, im Einzelfall das allgemeine Zahlungsziel zu verkürzen.
Kaninchenzeitung – Mediadaten 2016
Anzeigenpreisliste Nr. 13
gültig ab 1. Januar 2016