Kommission leitet Konsultation zum Transparenzregister

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission leitet Konsultation zum Transparenzregister ein und bittet
Interessenträger um Stellungnahme zu einem künftigen verbindlichen
System für alle EU-Organe
Brüssel, 1. März 2016
Kommission leitet Konsultation zum Transparenzregister ein und bittet Interessenträger um
Stellungnahme zu einem künftigen verbindlichen System für alle EU-Organe
Am 1. März leitet die Kommission eine 12-wöchige öffentliche Konsultation ein. Interessenten können
sich sowohl zur derzeitigen Regelung für die Registrierung von Interessenvertretern, die Einfluss auf
die Arbeit der EU-Organe nehmen wollen, als auch zum geplanten verbindlichen Lobby-Register
äußern, das sich auf das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Kommission
erstrecken soll.
Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Die Kommission ist dabei, ihre
Arbeitsweise zu ändern, indem sie Interessenträger häufiger konsultiert und offen damit umgeht, wen
wir treffen und warum. Wir müssen jedoch noch weiter gehen und ein verbindliches Register
einrichten, dass alle drei EU-Organe umfasst und volle Transparenz im Hinblick auf die Lobbyisten
gewährleistet, die Einfluss auf die politische Willensbildung in der EU nehmen wollen. Damit wir bei
dem Vorschlag alles richtig machen, hoffen wir auf möglichst viele Rückmeldungen von Bürgerinnen
und Bürgern und Interessenträgern aus ganz Europa darüber, wie das derzeitige System funktioniert
und wie es weiterentwickelt werden sollte. Eine transparentere und verantwortungsvollere Europäische
Union wird den Bürgerinnen und Bürger mehr nutzen.“
Die Kommission hat eine zweiteilige Konsultation konzipiert. Beiträge werden von einem breiten
Spektrum von Interessenträgern, von der Zivilgesellschaft und von Bürgerinnen und Bürgern erwartet.
Der erste Teil der Konsultation erfordert keine Vorkenntnisse über das derzeitige Transparenzregister
und ermöglicht es Laien, auf grundsätzliche Fragen und Fragen zum Geltungsbereich des Registers zu
antworten. Im zweiten Teil werden Nutzer des derzeitigen Systems um Stellungnahmen zu dessen
praktischer Funktionsweise gebeten. Die Konsultationsunterlagen sind in allen EU-Amtssprachen
erhältlich, um ein möglichst breites Feedback zu erhalten. Die Konsultation endet am Dienstag, den
31. Mai.
Das neue System, das in einer interinstitutionellen Vereinbarung münden soll, würde über das
derzeitige Register hinausgehen, das gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Kommission
verwaltet wird, aber nicht verbindlich ist und den Rat nicht mit umfasst. Die internen Reformen der
Kommission (siehe unten) haben bereits zu einer starken Zunahme der Eintragungen im
Transparenzregister geführt: Seit dem 1. März zählt das derzeitige Transparenz-Register
9286 Einträge; am 31. Oktober 2014, bevor die jetzige Kommission ihr Amt antrat und diese Reformen
durchführte, waren es noch 7020 Einträge. Die Kommission ist der Auffassung, dass die
Zusammenarbeit mit den Gesetzgebern, dem Europäischen Parlament und dem Rat, wichtig ist, um zu
gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger einen vollständigen Überblick darüber haben, welche
Interessenvertreter den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen versuchen. Die öffentliche Konsultation
wird in den Vorschlag einfließen, den die Kommission später in diesem Jahr vorlegen wird.
Hintergrund:
Die Kommission hat ihre eigenen internen Vorschriften bereits umfassend überarbeitet, um für mehr
Transparenz zu sorgen. Im Einklang mit den Arbeitsmethoden der Juncker-Kommission werden die
Mitglieder der Kommission grundsätzlich keine Organisationen mehr treffen, die nicht im
Transparenzregister aufgeführt sind. Im Einklang mit der Transparenzinitiative vom November 2014
müssen sämtliche Treffen zwischen Interessenvertretern und Kommissionsmitgliedern, ihren
Kabinetten oder Generaldirektoren der Kommission innerhalb von zwei Wochen nach dem Treffen
veröffentlicht werden.
Im ersten Jahr veröffentlichte die Kommission Informationen über mehr als 6000 Treffen (etwa 5500
von Kommissaren und Kabinetten und 600 von Generaldirektoren). Die Einführung dieses neuen
Systems hat die Eintragung im Register zu einer verbindlichen Voraussetzung für jeden gemacht, der
die wichtigsten Entscheidungsträger und Beamten der EU treffen möchte.
In Präsident Junckers Politischen Leitlinien und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 wird
zugesichert, dass die Kommission einen Vorschlag für ein neues verbindliches Transparenzregister für
alle EU-Organe vorlegen wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger
das Recht haben zu wissen, wer im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens versucht, Einfluss auf das
Europäische Parlament, den Rat und die Kommission zu nehmen.
Die geplanten Änderungen des Transparenzregisters sind Teil umfassenderer Bemühungen zur
Reformierung der politischen Willensbildung in der EU. Im Zuge ihrer im Mai 2015 vorgelegten Agenda
für bessere Rechtsetzung hat die Kommission zugesagt, ihre Politikgestaltung für weitere Kontrolle und
weiteres Input durch die Öffentlichkeit zu öffnen. Es sind bereits neue Rückmeldungsmechanismen
eingerichtet worden, die es Interessenträgern ermöglichen, der Kommission ihren Standpunkt
mitzuteilen. Dies ist bereits ab dem Beginn der Ausarbeitung einer Initiative dank sogenannter
Fahrpläne (Roadmaps) und Folgenabschätzungen möglich. Aber auch nach der Annahme eines
Vorschlags durch die Kommission können Stellungnahmen abgegeben werden, die dann in das
Gesetzgebungsverfahren im Parlament und im Rat einfließen können.
Ferner stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, die es Interessenträgern ermöglichen, sich im
Rahmen des REFIT-Programms zu bestehenden Rechtsvorschriften zu äußern. Die Website „
Bürokratieabbau – Ihre Meinung zählt!“ ist bereits in Betrieb und ermöglicht es den Bürgerinnen und
Bürgern, Rückmeldungen zu bestehenden EURechtsvorschriften zu geben. Die eingegangenen Beiträge
fließen in die Arbeit der REFIT-Plattform ein, die die Kommission im Hinblick darauf berät, welche
Rechtssetzungsbereiche überarbeitet werden könnten, um das EU-Recht wirksamer und effizienter zu
gestalten.
Darüber hinaus hat die Kommission im November 2014 eine Mitteilung angenommen, in der dargelegt
wird, wie die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
transparenter gestaltet werden sollen. Nach Auffassung der Kommission ist es wichtig, dass die breite
Öffentlichkeit korrekt und umfassend über die Absichten der EU bei den Verhandlungen informiert wird.
Weiter Informationen:
Öffentliche Konsultation
Website des Transparenzregisters
Memo – Better Regulation Agenda State of Play
IP/16/462
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