Liquiditätssteuerung im Bauunternehmen

Liquiditätssteuerung im
Bauunternehmen –
nur etwas für Experten?
Die Steuerung der Liquidität bewegt sich bei den meisten Bauunternehmen im
Spannungsfeld zwischen dem gelegentlichen Blick auf den Kontostand und dem
Einsatz von ausgereiften sowie komplexen Systemen. Nicht selten sind diese Werkzeuge Teil eines gesamten Controlling-Systems, die ausschließlich von Experten
bedient und deren Ergebnisse von diesen interpretiert werden können. Es zählt
jedoch zu den ureigenen Aufgaben des Unternehmers die kurz- und mittelfristige
Entwicklung der Liquidität aktiv zu steuern. Schon durch einfache Tools hat der
Bauunternehmer seine Zahlungsströme im Blick und kann frühzeitig bei Engpässen
gegensteuern. Im ersten Teil dieses Artikels soll die grundsätzliche Bedeutung der
Liquiditätssteuerung für die Bauunternehmen dargestellt werden. Im zweiten Teil
werden die konkreten Fragen der Liquiditätssteuerung aufgegriffen und praktische
Lösungsansätze zur individuellen Steuerung der Liquidität angegeben.
Die vorhandene Liquidität (Zahlungsmittel) ist Ausdruck der Fähigkeit des Bauunternehmers, seine fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht und uneingeschränkt zu
begleichen. Diese Fähigkeit ist wesentlich
von der Tatsache abhängig, in angemessener Weise Gewinne aus dem operativen
Geschäft heraus zu erwirtschaften. Ausbleibende Gewinne führen im Zeitablauf
zu einem Mangel an der Liquidität. Der
1
Gesetzgeber hat sich in der Insolvenzordnung (InsO) mit dieser Situation beschäftigt und den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit als eine Pflicht zur Stellung eines
Insolvenzantrags geregelt.
Aber neben der Frage der grundsätzlichen
Verfügbarkeit spielt der Zeitpunkt der eingehenden und ausgehenden Zahlungsströme eine wesentliche Rolle für das
Vorhanden sein ausreichender Liquidität.
Diese Zahlungsströme sind u.a. von den
rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen des Baugewerbes abhängig.
Die Bauwirtschaft als Bereitstellungsgewerbe
Wesentliches Kriterium der Bauwirtschaft
ist es, dass dieser Wirtschaftszweig ein
Bereitstellungsgewerbe ist. Die Unternehmen (Anbieter) stellen die Struktur zur
Erstellung von Bauleistungen nach den
Wünschen und Bestellungen des Auftraggebers zur Verfügung. Die öffentlichen
und privaten Nachfrager fordern diese
Kapazitäten ausschließlich im Bedarfsfalle ab. Eine Lagerhaltung ist bei Bauleistungen nur in wenigen Ausnahmefällen
möglich. Analog zu allen Wirtschaftszweigen, die projektbezogen ihre Leistungen
erbringen, ist die Auslastung im Bauunternehmen u.a. von kontinuierlichen Folgeaufträgen abhängig. Eine beständige
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Auslastung ist ein wesentliches Kriterium für regelmäßige Zahlungseingänge.
Der Werkvertrag als rechtliche Basis
In der Regel plant der Auftraggeber, bauliche Maßnahmen an einem bestehenden
oder neu zu errichtenden Bauwerk vorzunehmen. Hierzu beauftragt er Architekten
und Fachplaner mit der Erstellung der
Planung vom Entwurf bis zur Ausführungsreife. Haben die Planer die bauliche
Aufgabe technisch und künstlerisch intensiv durchdrungen, so kann für das ausführende Bauunternehmen eine Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis) erstellt
werden. Diese Beschreibung stellt die
Grundlage für die Kalkulation des Preises
dar. Im Auftragsfalle wird kein Kaufvertrag
sondern ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)
geschlossen. Der Werkvertrag ist an vielen Stellen mit dem Dienstvertrag vergleichbar. Das Besondere des Werkvertrages ist, dass der Auftragnehmer die
mangelfreie Herstellung des Werkes
und somit den Leistungserfolg schuldet.
Es ist also nicht der Zeitaufwand des Bauunternehmers, den der Auftraggeber vergütet, sondern die erfolgreiche Erstellung
des Bauwerks auf Basis der Leistungsbeschreibung.
Für die Liquidität im Bauunternehmen ist
dies von erheblicher Bedeutung. Folgt
man streng dem Text des Werkvertrages,
so erhält der Bauunternehmer erst mit
erfolgreicher Erstellung (Abnahme durch
den Auftraggeber) des Bauwerks die vereinbarte Vergütung. Da ein Bauwerk je
nach Umfang und technischer Komplexität der Erstellung sich über mehrere Jahre
hinweg erstrecken kann, die Mitarbeiter
und Lieferanten sowie die staatlichen Abgaben nicht über diese Zeitdauer hinweg
gestreckt werden können, würde dies
zum Aussterben der deutschen Bauwirtschaft führen. Über das Konstrukt der
„Abschlagszahlung“ musste hier Abhilfe
2
geschaffen werden. Die Abschlagszahlung stellt jedoch in der Regel nur eine
vorläufige Zahlung des Auftraggebers an
den Auftragnehmer dar. Mit der Schlussrechnung für das Bauwerk (nach erfolgreicher Leistungserstellung und Abnahme durch den Auftraggeber) können bei
ausbleibendem Erfolg der Leistungserbringung alle bis zu diesem Zeitpunkt
geleisteten Abschlagszahlungen in Frage
gestellt werden.
Die VOB als umfassendes Regelwerk
Die Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB) ist ein umfassendes
Regelwerk, welches im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses
für Bauleistungen erarbeitet wurde. Die
VOB gliedert sich in die Teile VOB/A: Vergabe von Bauleistungen (speziell für den
öffentlichen Auftraggeber); VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen und in den
Teil VOB/C: Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen.
Die VOB ist kein Gesetzeswerk und auch
keine Rechtsverordnung. Da von Seiten
55,4
44,8
21,5
32,7
1995
Aus der Sicht der Liquidität enthält § 16
VOB eine konkrete Regelung zur Stellung von Abschlags- und Schlussrechnungen. So sieht die VOB vor, dass Abschlagsrechnungen in möglichst kurzen
Abständen gestellt und innerhalb von 21
Tagen nach Zugang der prüfbaren Rechnung und den zugehörigen Aufstellungen
zur Zahlung fällig werden. Für die meisten
Bauleiter ist es leider üblich, dass nur einmal im Monat eine solche Abschlagsrechnung aufgestellt wird. Dies kann zwar
Spiegel der geübten Praxis sein, aber die
VOB gibt den Rahmen auch für mehrere
Rechnungen im laufenden Monat vor. Von
17,3
22,2
60,5
33,7
2014
Bauhauptgewerbe
insgesamt
65,0
58,0
72,3
63,1
26,6
21,2
23,4
des Gesetzgebers bis heute kein umfassendes „Baugesetzbuch“ geschaffen wurde, stellt die VOB ein weitreichendes
Regelwerk für die Beteiligten bei der Erstellung der Bauwerke dar. Die öffentliche
Hand ist zur Anwendung der VOB sowohl
bei der Vergabe (ab dem Schwellenwert)
als auch bei der Vertragsgestaltung verpflichtet. Die VOB hat zwischenzeitlich
gesetzesähnlichen Charakter erhalten.
Auch der BGH erkennt die VOB als allgemeine Vertragsbedingungen an, sofern
die VOB als „Ganzes“ vereinbart wurde.
40,7
1995
2014
Wohnungsbau
21,7
18,6
16,4
20,3
1995
2014
Wirtschaftsbau
Betrieb mit …
*Anteil nach Beschäftigtengröße in Prozent, Werte im Juni
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Abb. 1: Struktur des baugewerblichen Umsatzes im Bauhauptgewerbe*
17,5
20,4
10,3
16,5
1995
2014
Öffentlicher Bau
50 und mehr
20 - 49
1 - 19 Beschäftigten
großer Bedeutung ist die prüfbare Aufstellung der erbrachten Leistung durch den
Bauunternehmer. Der Auftraggeber muss
in der Lage sein, die in Rechnung gestellte Leistung zu beurteilen und zu prüfen.
Hierzu obliegt es den operativen Baustellenverantwortlichen, die Leistung in nachvollziehbarer Weise aufzustellen und zu
dokumentieren. Eine nicht prüfbare
Rechnung kann vom Auftraggeber wegen fehlender Nachvollziehbarkeit zurückgewiesen werden. Das ist aus der
Sicht der Liquidität des Bauunternehmens zu vermeiden.
Im Projektgeschäft, somit auch im Baugewerbe, ist es üblich, dass das Leistungsversprechen, das Werk mangelfrei herzustellen, nicht nur schriftlich, sondern
durch eine Bürgschaft eines Bürgschaftsgebers bekräftigt wird. In § 17 VOB unter
Hinweis auf §§ 232 bis 240 BGB ist geregelt, dass Sicherheiten für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und für die
Beseitigung von berechtigten Mängelansprüchen vereinbart werden können. Diese Sicherheiten können als Betrag (in der
Regel 5-10% für die vertragsgemäße Ausführung und 3-5% für Mängelansprüche)
vereinbart werden. Der Auftraggeber behält gemäß den Regelungen der VOB diese Beträge von den Abschlagsrechnungen
bzw. von der Schlussrechnung ein. Das
hat für die Liquidität des Bauunternehmens große Bedeutung. Der Ausführungseinbehalt bleibt bis zur erteilten Abnahme
stehen und schmälert somit die Liquidität
des Unternehmens. Der Einbehalt für ggf.
berechtigte Mängelansprüche des Auftraggebers bleibt während der gesamten
Gewährleistungszeit (3-5 Jahre) beim Auftraggeber stehen.
Die VOB hat hierzu eine Alternative vorgesehen. Die Sicherheitseinbehalte können
auch durch eine Bürgschaft eines gemäß
VOB geeigneten Bürgen abgelöst werden.
In diesem Falle erhält der Bauunternehmer
die akzeptierten Summen der Abschlagsund Schlussrechnung vollständig ausbezahlt. Aus der Sicht der Liquidität ist
hierbei zu beachten, dass für den Bürgschaftsgeber eine Bürgschaft ein Kreditgeschäft nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) ist. In Abhängigkeit vom
Rating des Bauunternehmers sind für die
Gewährung von Bürgschaften liquide Sicherheiten zu stellen, die wiederum die
weitere Finanzierung über Fremdmittel
einschränken.
Die Sicherung der Bauhandwerker/
Baufirmen
Der pünktliche Zahlungseingang für die
erbrachte Bauleistung ist eine zentrale
Säule der Liquiditätssteuerung. Der
schlimmste anzunehmende Fall ist es,
wenn die erbrachte Bauleistung vollständig ausfällt, da der unmittelbare Auftraggeber die Leistung nicht bezahlen will
oder nicht bezahlen kann. Dieser Problematik ist sich auch der Gesetzgeber bewusst. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden in den letzten Jahren gesetzliche
Regelungen geschaffen, die die Bauhandwerker/Baufirmen vor diesem Ausfall
schützen sollen.
Mit dem § 648 a BGB (Bauhandwerkersicherungsgesetz) hat der Gesetzgeber
ein kompliziertes Sicherungsinstrument
geschaffen, welches im direkten Verhältnis Bauherr (Auftraggeber) und Bauhandwerker einsetzbar ist. Der Bauhandwerker
kann die Eintragung einer Sicherungshypothek am Grundstück des Bestellers
verlangen. Für den Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass bei einem ggf.
anstehenden Weiterverkauf diese Hypothek die Transaktion beeinträchtigt. Aufgrund des hohen formalen Aufwands bei
der Durchsetzbarkeit und aufgrund der
Tatsache, dass dieses Sicherungswerkzeug nur im direkten Vertragsverhältnis
Grundstückseigentümer zum bauausfüh-
renden Unternehmen steht, hat sich
dieses Werkzeug nicht am Markt durchgesetzt.
Diesem Umstand wollte der Gesetzgeber
mit dem § 648 a BGB, dem Bauhandwerkersicherungsgesetz, begegnen. Nach
diesen Regelungen kann der ausführende
Unternehmer eine Sicherheitsleistung in
Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs vom Besteller verlangen. Der
Besteller kann nach dieser Definition
auch der Generalunternehmer sein. Das
wirklich revolutionäre an dieser Regelung
ist, dass der zum Zeitpunkt des Anspruches bestehende voraussichtliche Vergütungsanspruch abzusichern ist. Praktisch
bedeutet das, dass unmittelbar nach Auftragserteilung das ausführende Unternehmen eine Sicherheit in Höhe der Auftragssumme verlangen kann. Die Sicherheit
kann in Form einer Bürgschaft erbracht
werden, wobei hierbei die vom Gesetzgeber formulierten formalen Voraussetzungen zu beachten sind. Für die Bauhandwerker stellt die Bürgschaft eine
Sicherheit gegen den Forderungsausfall
dar. Für den Generalunternehmer/privaten Auftraggeber kann dies eine Einschränkung der Liquidität nach sich ziehen, da die Bürgschaft nach § 648 a BGB
ein klassisches Kreditgeschäft ist.
Das Bauforderungssicherungsgesetz
(BauFordSIG) ist der aktuellste Versuch
des Gesetzgebers, dafür Sorge zu tragen,
dass alle am Bau beteiligten Unternehmer
auch die vereinbarte Vergütung erhalten
sollen. Das Gesetz selbst stammt aus
dem Jahr 1909 und definierte den Begriff
des „Baugeldes“. Mit dieser Definition
sollte damals erreicht werden, dass z.B.
Kredite, die ein Bauherr zugesprochen
bekommen hat, auch zweckgebunden nur
für die Erstellung des Bauwerks eingesetzt werden. Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber den Baugeldbegriff erweitert.
Nach dem Willen des Gesetzes ist pro
3
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Bauvorhaben das eingehende Geld des
Auftraggebers beim Hauptauftragnehmer
als „Baugeld“ zu betrachten. Das bedeutet, dass dieses Geld separiert und vorrangig für die Bezahlung der Nachunternehmer und Lieferanten dieses einen
Bauwerks verwendet werden muss. Ist
dann noch Geld auf dem „Baustellenkonto“ übrig, so dürfen davon Löhne, Steuern
und allgemeine Kosten bezahlt werden.
Somit kann es sein, dass auf einem „Baustellenkonto“ nicht genügend Liquidität für
die Begleichung von Rechnungen vorhanden ist, während auf einem anderen „Baustellenkonto“ genügend freie Liquidität
vorhanden wäre. Eine übergreifende Verwendung schließt das Gesetz grundsätzlich aus. Bei jeder Lohnzahlung z.B. müsste jedes Baustellenkonto einzeln abgeprüft
werden, ob nicht zuerst Nachunternehmer
und Lieferanten bezahlt werden müssten.
Häufig wird übersehen, dass dieses Gesetz nicht nur für den Hauptauftragnehmer, sondern für alle Unternehmer der
Wertschöpfungskette Anwendung findet.
Somit müsste auch der kleinste Handwerksbetrieb diese Trennung durchführen. Das Gesetz sieht ferner zivilrechtliche
als auch strafrechtliche Konsequenzen
bei Zuwiderhandlungen vor. In der Praxis
ist das Gesetz vollkommen untauglich und
findet kaum Anwendung. Würde das Bauforderungssicherungsgesetz umgesetzt
werden, so wäre es die intensivste Form
der Liquiditätssteuerung und würde den
organisatorischen Ablauf der Bauunternehmen vollständig verändern.
Operative Einflussfaktoren auf die
Zahlungsströme
Neben den zuvor beschriebenen rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen
auch operative/technische Bedingungen
der Bauproduktion den Zeitpunkt und die
Höhe der Zahlungsströme:
4
Bauen ist in der Regel witterungsabhängig
Technische Behinderungen
beeinflussen die Liquidität
Die Erstellung von Bauwerken bzw. die
Revitalisierung bestehender Gebäude ist
aufgrund der eingesetzten Baustoffe und
Bauverfahren an vielen Stellen abhängig
vom Wetter, der Temperatur, der Luftfeuchtigkeit etc. Auftraggeber und Auftragnehmer haben sich darauf eingestellt,
dass der größte Teil der Bauleistung in den
Monaten Mai bis Oktober erfolgt. Insbesondere der öffentliche Auftraggeber hat
sein Nachfrageverhalten auf diese Situation abgestellt. So werden Ausschreibungen für neue Bauaufgaben in den Wintermonaten eines neuen Kalenderjahres
veröffentlicht. Die Bauaktivitäten starten
dann gebündelt im Frühjahr. Bedingt durch
die Steuerung der öffentlichen Haushalte
(Kameralistik) werden in den Herbstmonaten noch Bauaufgaben ausgeschrieben,
die noch im selben Kalenderjahr fertiggestellt werden müssen.
Neben der Witterung sind auch technische
Einflüsse bei der Planung der Zahlungsströme zu beachten. Bauen bedeutet die
Herstellung von Unikaten und birgt daher
die Gefahr, dass nicht geplante Situationen eintreten. So berichten die Medien
häufig, dass trotz bereits begonnener Bauarbeiten die Planung aufgrund von Änderungen des Bauherrn oder aufgrund von
öffentlich rechtlichen Rahmenbedingungen baubegleitend geändert wird. Neben
der Planungsänderung erfordert die vor
Ort vorgefundene Situation in der Baugrube oder im Bestand Änderungen. In der
Regel führen die Veränderungen zur Unterbrechung der Produktion und zur Frage,
ob die entstehenden Mehrkosten vom
Auftraggeber getragen werden oder zum
geschuldeten Werkerfolg des Bauunternehmers gehören. In dieser Zeit muss in
jedem Fall das ausführende Unternehmen
die Produktionskosten vorfinanzieren.
Dieser Ablauf ist für die Liquiditätssteuerung der Bauunternehmung von Bedeutung. Die Tatsache, dass in den Frühjahrsmonaten viele Bauaufträge zeitgleich
starten, hat einen hohen Vorfinanzierungseffekt zur Folge. Die bauausführenden Firmen müssen die Ausgaben für
Material, Mitarbeiter und Nachunternehmer vorfinanzieren, während die Einzahlungen aus den begonnen Bauvorhaben
aufgrund der vertraglichen Regelungen
erst Monate später bei den Unternehmen
eingehen. Aufgrund der beschriebenen
Witterungsabhängigkeit der Bauarbeiten
ist die Bauproduktion in den Wintermonaten auf niedrigerem Niveau. Somit werden unmittelbar die Zahlungseingangsströme aus den Bauvorhaben geringer.
Die fixen Auszahlungen für die Angestellten, Mieten, Versicherungen etc. fallen
jedoch unabhängig von dieser Situation
weiter an.
Die Finanzierung der Bauunternehmen
Das Deutsche Baugewerbe zeichnet sich
durch traditionelle, mittelständische Unternehmen aus. Allein im Bauhauptgewerbe bieten über 75.000 Betriebe die Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau an. Die
durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter
liegt unter 20 Mitarbeiter je Betrieb (siehe
Abb 1.).
Traditionell verfügen die meisten Bauunternehmen nur über eine geringe Eigenkapitalquote. Die berufsständischen Verbände
der Bauwirtschaft weisen in ihrer Statistik
eine Eigenkapitalquote von 10–15 % aus
(siehe Abb 2.). Erfreulicherweise hat sich
die Quote in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Im Vergleich zu anderen
Wirtschaftszweigen und im Verhältnis zum
immanenten wirtschaftlichen Risiko der
Branche ist sowohl die Eigenkapitalquote
Eigenkapitalquote
Umsatzrendite (vor Steuern)
13,7
14,9
12,9
Quelle: Hauptverband der
Deutschen Bauindustrie e.V.
9,7
9,4
4,8
3,5
2,5
3,5 3,3
4,0
4,3
Planung der Einzahlungen
6,8
6,3
5,5
11,4
10,8
10,5
4,7
5,0
5,5
5,8
6,1
6,6
6,4
6,2
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Abb. 2: Umsatzrendite und Eigenkapitalquote im deutschen Bauhauptgewerbe
als auch die im Durchschnitt erzielte Umsatzrendite zu gering, um Störungen bei
den Einzahlungs- und Auszahlungsströmen
mit eigenen Mitteln über längere Zeit auszugleichen.
Die Harmonisierung der Zahlungsströme als zentrale Aufgabe der
Liquiditätssteuerung
Vom ersten Spatenstich auf einer Baustelle über die prüfbare Zusammenstellung
der abrechenbaren Leistung, der konkreten Stellung der Rechnungen bis zum
ersten Zahlungseingang für eine Baustelle
können gemäß den rechtlichen, saisonalen und technischen Rahmenbedingungen
zwischen acht und zwölf Wochen liegen.
Da die Zeitpunkte der Auszahlungsströme
anderen Gesetzmäßigkeiten folgen als die
der Eingänge, ist die zentrale Aufgabe der
kurz- und mittelfristigen Liquiditätssteuerung die Harmonisierung der Zahlungsströme. Damit soll das Unternehmen zu
allen Zeitpunkten über ausreichend Liquidität verfügen bzw. drohende Engpässe
frühzeitig erkennen und entsprechend
gegensteuern können.
Trotz der komplexen rechtlichen, witterungsbedingten und technischen Rahmen-
Bauunternehmens passt. Sie finden nachstehend Beispiele und Erläuterungen für
die Gestaltung von Liquiditätssteuerungssystemen (siehe Abb. 3).
bedingungen des Bauens ist die Steuerung der Liquidität kein ausschließliches
Expertenthema. Es ist und bleibt eine der
zentralen Aufgaben der Unternehmensführung. In letzter Konsequenz muss ein
Werkzeug eingesetzt werden, welches von
den handelnden Personen bedient werden
kann und welches in die bestehende Landschaft der Controlling-Werkzeuge des
Liquiditätsplan
Einzahlungen OPOS
Anfangsbestand liquide Mittel
Die geplanten Einzahlungen setzen sich
aus erwarteten Einzahlungen aus bereits
geschriebenen Rechnungen, also den offenen Posten, sowie aus Einzahlungen
aus noch nicht fakturierter bzw. noch zu
erbringender Leistung zusammen.
Bei Forderungen von Bauunternehmen
kann oftmals weder der Rechnungsbetrag
noch der Fälligkeitszeitpunkt entsprechend der Rechnung in die Liquiditätsplanung eins zu eins übernommen werden.
Vielmehr muss eine Bewertung je Kunde
und je Position erfolgen (siehe Abb. 4).
Hierbei ist es wichtig, das Verhalten der
Kunden möglichst genau vorauszusagen.
Bezüglich der Höhe der zu erwartenden
Einzahlungen sind mögliche Kürzungen zu
beachten. So nehmen beispielsweise
Sonstiger betrieblicher
Aufwand (sbA Planung)
Projekt 1
KW 1
KW 2
KW 4
Wert
Wert
Einz. Debitoren (Offene Posten Liste) Einz. aus geplanter Bauleistung 2
Einz. Sonstige
+
+
+
Summe Einzahlungen
∑1
Ausz. Kreditoren (Offene Posten Liste)
Ausz. Lieferanten für geplante Bauleistung 2
Ausz. Subunternehmer geplante Bauleistung 2
Ausz. Leasing
Ausz. Löhne und Gehälter
Ausz. Sozialabgaben / Soka etc.
Ausz. Lohnsteuer
Ausz. Umsatzsteuerzahllast
Ausz. Investitionen
Ausz. Sonstiger Betriebsaufwand 3
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
Summe Auszahlungen nach Fälligkeit
∑2
1
Endbestand liquide Mittel
KW 3
KW …
∑ 1–2
Abb. 3: Liquiditätsplanungstool: der Liquiditätsplan
5
L IQ U I D I TÄT S S T E U E R U N G I M B AU U N T E R N E H M E N
Sonstiger betrieblicher
Aufwand (sbA Planung)
Projekt 1
Muster Bauunternehmung GmbH
KW 1
KW 4
Projekt 1: Realistische Zahlung Auftraggeber
Wert
Liquiditätsplan
Einzahlungen OPOS
KW 2
Projekt 2: Realistische Zahlung Auftraggeber
Wert
Projekt 3: Realistische Zahlung Auftraggeber
Wert
Projekt 4: Realistische Zahlung Auftraggeber
KW 3
Wert
Wert
Projekt 5: Realistische Zahlung Auftraggeber
Projekt 6: Realistische Zahlung Auftraggeber
Summe Einzahlungen aus Offene Posten
KW …
Wert
∑
∑
∑
∑
∑
Planungen der Auszahlungen
Als Strukturkosten werden alle weiteren
Gemeinkosten bezeichnet, die nicht direkt
einem Projekt zugerechnet werden können. Hierzu zählen u.a. Mieten, Leasing,
Versicherungen, Verwaltungs- und Zinsaufwand. Größtenteils werden diese Positionen monatlich in ähnlicher Höhe zu
gleichen Zeitpunkten zahlungswirksam.
Ein Augenmerk bei der Planung dieser Positionen sollte auf Veränderungen z.B.
zusätzliche Leasingverträge oder Sonderaufwendungen wie teure Instandhaltungsmaßnahmen gelegt werden. Die Auszahlungsplanung der Strukturkosten lässt
sich mit einem Blick in die BWA plausibilisieren, in dem die Nettosumme der Kosten für einen Monat mit den Werten der
Buchhaltung abgeglichen wird. Neben
Aufwendungen, welche in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst werden,
können weitere Sachverhalte, wie beispielsweise Tilgungen oder Investitionen,
Liquiditätsabflüsse verursachen (siehe
Abb. 5).
Auf der Auszahlungsseite sind zunächst
alle bereits in der offenen Postenliste geprüften und freigegebenen Rechnungen
gemäß Fälligkeits- oder Skontotermin zu
planen. Bei den Auszahlungen, welche
nicht in der offenen Postenliste erfasst
werden, wird zwischen Personal- und
Strukturkosten, wie beispielsweise Mieten und Büromaterialien, sowie direkt
projektbezogenen Material- und Fremdleistungskosten unterschieden.
Die projektbezogenen Auszahlungen für
Material- und Fremdleistungen ergeben
sich, in dem die künftigen Positionen der
Arbeitskalkulation mit Zahlungszielen versehen werden. Insbesondere wenn größere Positionen bei verschiedenen Lieferanten mit unterschiedlichen Zahlungszielen
bezogen werden können, empfiehlt es
sich, die jeweiligen Szenarien in der Liquiditätsplanung abzubilden. So kann es in
Phasen enger Liquidität sinnvoll sein,
Abb. 4: Liquiditätsplanungstool: die OPOS-Liste
Kunden regelmäßig erhebliche, teilweise
unberechtigte Kürzungen vor. Auch Sicherheitseinbehalte führen zu geringeren
Zahlungsbeträgen. Bis die entsprechende
Liquidität dem Unternehmen dann
tatsächlich zur Verfügung steht, kann einige Zeit vergehen. Des Weiteren ist der
zu erwartende Zahlungszeitpunkt zu
berücksichtigen. Häufig verzögern Auftraggeber ihre Zahlungen erheblich und
bezahlen deutlich nach der vertraglichen
Fälligkeit. In der Regel kennen die Mitarbeiter der Buchhaltung das Zahlungsverhalten ihrer Kunden recht gut. Eine weitere
Hilfe ist die frühzeitige offene Kommunikation mit den Auftraggebern bezüglich Höhe
und Zeitpunkt der nächsten Zahlung. Werden diese Punkte in einer Liquiditätsplanung nicht berücksichtigt, so können kurzfristig erhebliche Einzahlungen fehlen, die
für geplante Auszahlungen nicht zur Verfügung stehen.
Für die noch nicht fakturierten Leistungen
müssen die oben genannten Punkte
selbstverständlich ebenfalls bei der Planung der entsprechenden Einzahlungen
berücksichtigt werden. Hierbei gibt es
aber noch weitere Aspekte zu beachten.
Bereits vor Projektbeginn sollte dem für
die Rechnungsstellung verantwortlichen
Mitarbeiter die klare Vorgabe gemacht
werden, regelmäßig zu fakturieren. Wir
6
Die Personalkosten umfassen im Wesentlichen Löhne, Gehälter, Sozialversicherungsabgaben und Lohnsteuer. Die Fälligkeiten dieser Positionen sind fix und
regelmäßig gleich. Die geplanten Auszahlungen für die Löhne sollten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Stunden
eines jeweiligen Monats geplant werden.
Darüber hinaus sind die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und u.U. der SOKA
Bau einzuplanen.
beobachten immer wieder, dass in einzelnen Projekten trotzt erheblicher operativer
Fortschritte aus verschiedenen Gründen
über einen langen Zeitraum keine Rechnungen geschrieben werden. Das kann die
Liquidität eines Unternehmens stark
belasten. Die geplanten Fakturatermine
richten sich üblicherweise nach der geplanten Leistung, welche zu den jeweiligen
Terminen gemäß Arbeitskalkulation erreicht sein sollte. Auf dieser Basis kann die
voraussichtliche Höhe der zu stellenden
Rechnung ermittelt werden.
Eine regelmäßige Faktura in möglichst
kurzen Abständen erleichtert erheblich
die Klärung von unklaren Positionen mit
dem Auftraggeber und führt somit zu
schnelleren Einzahlungen.
Sonstiger betrieblicher
Aufwand (sbA Planung)
Projekt 1
Muster Bauunternehmung GmbH
KW 1
KW 4
Ausz. Kraftstoffe
Wert
Liquiditätsplan
Einzahlungen OPOS
KW 2
Ausz. Maut
Wert
Ausz. Ersatzteile / Reparaturen
Wert
Ausz. Versicherungen
KW 3
KW …
Wert
Ausz. Steuern
Wert
Ausz. Telefon / Internet
Wert
Ausz. Raummieten
Wert
Ausz. Energie
Wert
Einordnung im Controlling-System
Ausz. Rechts- und Beratungskosten
Wert
Ausz. Reisekosten
Wert
etc.
Auszahlungen sonstiger
betrieblicher Aufwand
∑
∑
∑
∑
∑
Abb. 5: Liquiditätsplanungstool: die sbA-Planung
Liquiditätsziele (lange Zahlungsziele) vor
Rentabilitätsziele, also Skonti und bessere
Einkaufspreise, zu stellen (siehe Abb. 6).
Eine im Bauumfeld besonders schwierig
planbare Position ist die monatliche Umsatzsteuerzahlung. Grund hierfür sind sowohl bezogene als auch erbrachte Leistungen gem. § 13 b UStG. Hat ein Unternehmen
keine Dauerfristverlängerung, so liegen
oftmals nur wenige Tage zwischen Anmeldung und Zahlungstermin. Ist keine entsprechende Reserve eingeplant, so kann
dieses zu erheblichen Problemen führen.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig,
dass bei der Planung zwischen Ein- und
Auszahlungen mit Umsatzsteuer und ohne
differenziert wird, so dass eine entsprechende Zahllast abgeschätzt werden kann.
Planung der Zahlungsströme der einzelnen Projekte werden standardisierte Vorlagen an die Projektleiter gesendet, welche ausgefüllt einfach in die Gesamtdatei
reinkopiert werden können. Der große
Vorteil einer Excel-Lösung ist, dass die
Planung mit relativ wenig Zeitaufwand
regelmäßig aktualisiert werden kann, indem der Input von verschiedenen Mitarbeitern zusammengeführt wird.
Dieses errechnet sich aus separaten
Blättern in denen die Strukturkosten sowie Ein- und Auszahlungen aus offenen
Posten und die projektbezogenen Ein- und
Auszahlungen berechnet werden. Für die
Liquiditätsplan
Einzahlungen OPOS
Muster Bauunternehmung GmbH
Eine Liquiditätsplanung auf Projektebene
ermöglicht eine umfassende Steuerung
des Unternehmens. Bei der ernsthaften
Planung werden alle Bereiche des Unternehmens regelmäßig durchleuchtet und
hinterfragt. So fallen unnötige Aufwendungen eher auf und können entsprechend
eliminiert werden. Ein laufender Soll-IstVergleich ermöglicht es, Abweichungen
von der Planung zum tatsächlichen Ist
zu identifizieren. Eine solche Liquiditätsplanung ist nicht in der Lage, ein ganzheitliches Projektcontrolling vollständig
Sonstiger betrieblicher
Aufwand (sbA Planung)
Projekt 1
KW 1
KW 4
Erwartete Einzahlungen aus
künftigen Rechnungen
KW 2
Wert
Materialaufwand (19 % USt.)
• Debitor 1 (ZZ 14 Tage)
• Debitor 2 (ZZ 7 Tage)
• Debitor 3 (ZZ 14 Tage)
• Debitor 4 (ZZ Sofort fällig)
• Debitor 5 (ZZ 21 Tage)
KW 3
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Wert
Fremdleistungsaufwand (13b; 0 % USt.)
• Debitor 6 (ZZ 21 Tage)
• Debitor 7 (ZZ 7 Tage)
• Debitor 8 (ZZ 14 Tage)
Wert
Wert
Fremdleistungsaufwand (19 % USt.)
Werkzeug zur Liquiditätsplanung
• Debitor 9 (ZZ 14 Tage)
• Debitor 10 (ZZ 14 Tage)
Baustelleneinrichtung / Maschinen (19 % USt.)
In der Praxis haben sich Excel basierte
Liquiditätsplanungen bewährt. Hierbei
wird in einem Deckblatt eine Zusammenfassung von Teilplänen als Gesamtübersicht der Ein- und Auszahlungen erstellt.
KW …
• Debitor 11 (ZZ 0 Tage)
• Debitor 12 (ZZ 14 Tage)
• Debitor 13 (ZZ 14 Tage)
Summe Auszahlungen
Wert
Wert
Wert
∑
Wert
Wert
∑
∑
∑
∑
Abb. 6: Liquiditätsplanungstool: Werte aus Projekt 1
7
L IQ U I D I TÄT S S T E U E R U N G I M B AU U N T E R N E H M E N
zu ersetzen, jedoch kann sie frühzeitig auf
mögliche Fehlentwicklungen in Projekten
aufmerksam machen. Geringere und verspätete Einzahlungen sowie höhere Auszahlungen für Material oder Fremdleistungen sind ein Indiz für operative Probleme
in den einzelnen Projekten.
Die Qualität der gesamten Liquiditätsplanung und die Qualität der Einzelpläne
lassen erhebliche Schlüsse auf den Zustand der betrieblichen Organisation zu.
Sind die Prozesse und die innerbetriebliche Kommunikation gut strukturiert, so
wird sich das in der Regel in einer verlässlichen Planung widerspiegeln.
Des Weiteren ermöglicht die Planung,
sich dezidiert mit verschiedenen Spannungsfeldern (z.B. Liquidität vs. Rentabilität) auseinander zu setzen und die entsprechenden optimalen strategischen
Vorgaben für das Unternehmen zu liefern.
Fazit
Die aktive Liquiditätsplanung und -steuerung ist für den Bauunternehmer eine
zentrale Aufgabe. Die Rahmenbedingungen des Baugewerbes bringen in dieser
Hinsicht besondere Risiken und Schwierigenkeiten mit sich, die durch vorausschauendes Handeln verringert werden
können. Eine Liquiditätsplanung auf der
Ebene der Einzelprojekte ist die optimale
Vorgehensweise. Zum einen werden auf
diese Weise die Zahlungsströme besonders transparent, zum anderen lässt diese
Form der Planung bereits erste Schlüsse
zum wirtschaftlichen Erfolg der jeweiligen
Projekte zu. Eine Excel basierte Lösung
bietet den Vorteil, dass die Planung in
verschiedene Teilpläne zerlegt und an die
jeweiligen Verantwortlichen verteilt werden kann. Gerne sind wir Ihnen bei der
Implementierung einer solchen Lösung
inklusive dem Aufsatz der entsprechenden internen Prozesse behilflich.
8
Die Autoren:
Andreas Schmieg
Dipl.-oec.
Geschäftsführer der Buchalik Brömmekamp
Unternehmensberatung GmbH
Leiter Competence Center Bauwirtschaft
Geprüfter ESUG-Berater (DIAI)
Schwerpunkte:
Unternehmensführung
CRO und Interimsmanagement für technische
und kaufmännische Unternehmensführung,
Unternehmensorganisation, Controlling
Tel. 0211 - 82 89 77 0
[email protected]
Benjamin Schretter
Dipl.-Kfm.
Manager Finance im Competence Center Controlling
Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH
Schwerpunkte:
Controlling, integrierte Unternehmensplanung,
Liquiditätssteuerung, operative Restrukturierung
Tel. 0211 - 82 89 77 113
[email protected]
Impressum:
Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH
Düsseldorf | Berlin | Dresden | Frankfurt a.M. | Stuttgart
Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
[email protected]
www.buchalik-broemmekamp.de
www.bauinsolvenz-buchalik.de
Redaktion: Markus Haase, Bettina Fey
Tel. 0211 – 82 89 77 0
Fax 0211 – 82 89 77 111