Europäische Kommission - Pressemitteilung Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von EMC durch Dell Brüssel, 29. Februar 2016 Die Europäische Kommission hat den Erwerb des US-amerikanischen Datenspeicherungsund Softwareanbieters EMC durch das ebenfalls aus den USA stammende Computertechnologie-Unternehmen Dell gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Angesichts der strategischen Bedeutung des Datenspeicherungssektors freue ich mich, dass es uns gelungen ist, die mehrere Milliarden Dollar schwere Übernahme von EMC durch Dell innerhalb kurzer Zeit zu genehmigen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass diese keine nachteiligen Auswirkungen für die Kunden hat. Ich bin froh über die enge Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Wettbewerbsbehörde.“ Sowohl Dell als auch EMC bieten Datenspeicherungssysteme, insbesondere externe Speicherungssysteme für Unternehmen, an. Dell ist zudem im Bereich der x86-basierten Server tätig. VMware (ein von EMC kontrolliertes Unternehmen) ist ein Anbieter von Virtualisierungssoftware, die in Verbindung mit diesen Arten von Servern und Speicherprodukten verwendet werden kann. Die Untersuchung der Kommission Die Kommission hat die Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt für externe Speichersysteme für Unternehmen geprüft. Ferner untersuchte die Kommission, ob das neu aufgestellte Unternehmen versuchen könnte, den Zugang zur Software von VMware für konkurrierende Hardware-Anbieter zu beschränken oder zu erschweren. Externe Speichersysteme für Unternehmen Die Kommission stellte fest, dass das Unternehmen nach der Übernahme einen bescheidenen Marktanteil auf dem Markt für externe Speichersysteme für Unternehmen hat und der Zuwachs infolge des Zusammenschlusses nur gering ist. Ferner stellte die Kommission fest, dass das neue Unternehmen weiterhin einem starken Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein wird, sowohl durch etablierte Anbieter wie Hitachi, HP, IBM und NetApp als auch durch neue Marktteilnehmer. Virtualisierungssoftware VMware hat eine starke Position auf dem Markt für Server-Virtualisierungssoftware. Dennoch gelangte die Kommission anhand der verfügbaren Informationen zu dem Schluss, dass das durch den Zusammenschluss gebildete Unternehmen weder die Möglichkeit noch den Anreiz hätte, Wettbewerber auszuschließen, da: - die Produkte von VMware zunehmend im Wettbewerb mit den Produkten anderer Anbieter von Server-Virtualisierungssoftware wie Citrix, Microsoft und Red Hat und in geringerem Maße auch mit neuen Technologien stehen; - die Kunden Server-Virtualisierungssoftware in der Regel von mehreren Anbietern beziehen; - VMware eine hardware- und software-neutrale Geschäftsstrategie verfolgt und mit einer großen Zahl von Anbietern zusammenarbeitet und - Dell auf dem Servermarkt starke Wettbewerber hat, die weiterhin ihre Produkte anbieten werden, entweder in Partnerschaft mit VMware oder mit Drittanbietern von Virtualisierungssoftware. Die Kommission kam ferner zu dem Schluss, dass die Zusammenführung der externen Speichersysteme für Unternehmen von Dell und EMC sowie der Speicher-Virtualisierungssoftware von VMware keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb hätte, da mehrere Alternativen zur Software von VMware existieren. Abschließend prüfte die Kommission, ob das neue Unternehmen Wettbewerber vom Zugang zu Virtualisierungssoftware ausschließen könnte, die für konvergente und hyperkonvergente Infrastruktursysteme (CI- und HCI-Systeme) verwendet wird. Nach Auffassung der Kommission ist die Übernahme in diesem Punkt unbedenklich, da Wettbewerber des neu aufgestellten Unternehmens in der Lage wären, diese Systeme in Partnerschaft mit anderen Anbietern von Virtualisierungssoftware als VMware anzubieten. Die Kommission arbeitete bei ihrer Untersuchung eng mit der Wettbewerbsbehörde der USA (Federal Trade Commission) zusammen. Unternehmen und Produkte Dell, ein im Eigentum von Denali stehendes US-amerikanisches Unternehmen, entwickelt, verkauft und bietet Support für Computer und verwandte Produkte und Dienstleistungen, u. a. Server, Netzwerkprodukte, Speichersysteme, Software, IT-Dienstleistungen und Dienstleistungen für Unternehmen. EMC, ein US-amerikanisches Unternehmen, bietet Datenspeicherung, Informationssicherheit, Virtualisierung, Analyse, Cloud-Computing und andere Produkte und Dienstleistungen an, die es Unternehmen ermöglichen, Daten zu speichern, zu verwalten, zu schützen und zu analysieren. EMC ist Mehrheitseigner von VMware, Inc., einem Anbieter von Virtualisierungssoftware, und von VCE Company LLC, einem Gemeinschaftsunternehmen mit Cisco, das Geräte für konvergente Infrastruktur verkauft. Die Speicherkapazitäten der IT-Infrastruktur eines Unternehmens ermöglichen das Speichern (Festplatte oder USB-Sticks), Aufbewahren und Abrufen (d. h. Lesen) von Informationen. Server ermöglichen die Rechenleistung des Datenzentrums und können in vielerlei Hinsicht genutzt werden: Große Unternehmen nutzen Server jeweils für eine einzige Funktion, beispielsweise als Dateiserver, Druckerserver oder Webserver. Virtualisierungssoftware ist eine Softwareschicht, die virtuelle Versionen von Computerressourcen wie Computer-Hardware, Betriebssystemen, Speichergeräten oder Netzwerkressourcen erzeugt. Als konvergente Infrastruktursysteme werden vordefinierte IT-Stacks (bestehend aus einem Server, Speichergeräten, Netzwerkausrüstung und zugehöriger Software einschließlich Virtualisierungssoftware) bezeichnet, die von einem einzigen Anbieter gekauft werden können, der auch Support für die Kunden anbietet. Hyperkonvergente Infrastruktursysteme sind physisch integrierte Systeme, in denen ein Server mit Virtualisierungssoftware kombiniert wird, die es dem Server ermöglicht, sich als ein einziges System mit sowohl Rechen- als auch Speicherkapazitäten zu präsentieren. Fusionskontrollvorschriften und -verfahren Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden. Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Die Übernahme wurde im Standardverfahren für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen geprüft. Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7861 im öffentlich zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht. IP/16/444 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Carolina LUNA GORDO (+32 2 296 83 86) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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