Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von EMC durch Dell
Brüssel, 29. Februar 2016
Die Europäische Kommission hat den Erwerb des US-amerikanischen Datenspeicherungsund Softwareanbieters EMC durch das ebenfalls aus den USA stammende
Computertechnologie-Unternehmen Dell gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung
freigegeben.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Angesichts der
strategischen Bedeutung des Datenspeicherungssektors freue ich mich, dass es uns gelungen ist, die
mehrere Milliarden Dollar schwere Übernahme von EMC durch Dell innerhalb kurzer Zeit zu
genehmigen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass diese keine nachteiligen Auswirkungen für die
Kunden hat. Ich bin froh über die enge Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen
Wettbewerbsbehörde.“
Sowohl Dell als auch EMC bieten Datenspeicherungssysteme, insbesondere externe
Speicherungssysteme für Unternehmen, an.
Dell ist zudem im Bereich der x86-basierten Server tätig. VMware (ein von EMC kontrolliertes
Unternehmen) ist ein Anbieter von Virtualisierungssoftware, die in Verbindung mit diesen Arten von
Servern und Speicherprodukten verwendet werden kann.
Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission hat die Auswirkungen des Vorhabens auf den Markt für externe Speichersysteme für
Unternehmen geprüft. Ferner untersuchte die Kommission, ob das neu aufgestellte Unternehmen
versuchen könnte, den Zugang zur Software von VMware für konkurrierende Hardware-Anbieter zu
beschränken oder zu erschweren.
Externe Speichersysteme für Unternehmen
Die Kommission stellte fest, dass das Unternehmen nach der Übernahme einen bescheidenen
Marktanteil auf dem Markt für externe Speichersysteme für Unternehmen hat und der Zuwachs infolge
des Zusammenschlusses nur gering ist.
Ferner stellte die Kommission fest, dass das neue Unternehmen weiterhin einem starken
Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein wird, sowohl durch etablierte Anbieter wie Hitachi, HP, IBM und
NetApp als auch durch neue Marktteilnehmer.
Virtualisierungssoftware
VMware hat eine starke Position auf dem Markt für Server-Virtualisierungssoftware. Dennoch gelangte
die Kommission anhand der verfügbaren Informationen zu dem Schluss, dass das durch den
Zusammenschluss gebildete Unternehmen weder die Möglichkeit noch den Anreiz hätte, Wettbewerber
auszuschließen, da:
- die Produkte von VMware zunehmend im Wettbewerb mit den Produkten anderer Anbieter von
Server-Virtualisierungssoftware wie Citrix, Microsoft und Red Hat und in geringerem Maße auch mit
neuen Technologien stehen;
- die Kunden Server-Virtualisierungssoftware in der Regel von mehreren Anbietern beziehen;
- VMware eine hardware- und software-neutrale Geschäftsstrategie verfolgt und mit einer großen
Zahl von Anbietern zusammenarbeitet und
- Dell auf dem Servermarkt starke Wettbewerber hat, die weiterhin ihre Produkte anbieten werden,
entweder in Partnerschaft mit VMware oder mit Drittanbietern von Virtualisierungssoftware.
Die Kommission kam ferner zu dem Schluss, dass die Zusammenführung der externen
Speichersysteme für Unternehmen von Dell und EMC sowie der Speicher-Virtualisierungssoftware von
VMware keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb hätte, da mehrere Alternativen zur
Software von VMware existieren.
Abschließend prüfte die Kommission, ob das neue Unternehmen Wettbewerber vom Zugang zu
Virtualisierungssoftware ausschließen könnte, die für konvergente und hyperkonvergente
Infrastruktursysteme (CI- und HCI-Systeme) verwendet wird. Nach Auffassung der Kommission ist die
Übernahme in diesem Punkt unbedenklich, da Wettbewerber des neu aufgestellten Unternehmens in
der Lage wären, diese Systeme in Partnerschaft mit anderen Anbietern von Virtualisierungssoftware als
VMware anzubieten.
Die Kommission arbeitete bei ihrer Untersuchung eng mit der Wettbewerbsbehörde der USA (Federal
Trade Commission) zusammen.
Unternehmen und Produkte
Dell, ein im Eigentum von Denali stehendes US-amerikanisches Unternehmen, entwickelt, verkauft
und bietet Support für Computer und verwandte Produkte und Dienstleistungen, u. a. Server,
Netzwerkprodukte, Speichersysteme, Software, IT-Dienstleistungen und Dienstleistungen für
Unternehmen.
EMC, ein US-amerikanisches Unternehmen, bietet Datenspeicherung, Informationssicherheit,
Virtualisierung, Analyse, Cloud-Computing und andere Produkte und Dienstleistungen an, die es
Unternehmen ermöglichen, Daten zu speichern, zu verwalten, zu schützen und zu analysieren. EMC ist
Mehrheitseigner von VMware, Inc., einem Anbieter von Virtualisierungssoftware, und von VCE
Company LLC, einem Gemeinschaftsunternehmen mit Cisco, das Geräte für konvergente Infrastruktur
verkauft.
Die Speicherkapazitäten der IT-Infrastruktur eines Unternehmens ermöglichen das Speichern
(Festplatte oder USB-Sticks), Aufbewahren und Abrufen (d. h. Lesen) von Informationen.
Server ermöglichen die Rechenleistung des Datenzentrums und können in vielerlei Hinsicht genutzt
werden: Große Unternehmen nutzen Server jeweils für eine einzige Funktion, beispielsweise als
Dateiserver, Druckerserver oder Webserver.
Virtualisierungssoftware ist eine Softwareschicht, die virtuelle Versionen von Computerressourcen
wie Computer-Hardware, Betriebssystemen, Speichergeräten oder Netzwerkressourcen erzeugt.
Als konvergente Infrastruktursysteme werden vordefinierte IT-Stacks (bestehend aus einem
Server, Speichergeräten, Netzwerkausrüstung und zugehöriger Software einschließlich
Virtualisierungssoftware) bezeichnet, die von einem einzigen Anbieter gekauft werden können, der
auch Support für die Kunden anbietet.
Hyperkonvergente Infrastruktursysteme sind physisch integrierte Systeme, in denen ein Server
mit Virtualisierungssoftware kombiniert wird, die es dem Server ermöglicht, sich als ein einziges
System mit sowohl Rechen- als auch Speicherkapazitäten zu präsentieren.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Die Übernahme wurde im Standardverfahren für die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
geprüft. Weitere Informationen werden unter der Nummer der Wettbewerbssache M.7861 im öffentlich
zugänglichen Register auf der Website der GD Wettbewerb veröffentlicht.
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