Preis- und Leistungsverzeichnis der Volksbank Mittelhessen eG Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten 134 200 FA 10.15 Seite 1 Stand: 01.03.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto 3 3.1 Kontoführung 3 3.2 Kontoauszug 5 3.3 Weitere entgeltpflichtige Leistungen 5 4 5 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 5 4.2 Lastschriftverkehr 7 4.3 Barauszahlung 8 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 9 4.5 Überweisungsverkehr 12 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 16 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 17 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 5 17 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein 17 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 18 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 18 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 18 5.5 Reiseschecks 19 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften 19 5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 19 6 20 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 20 6.2 Avale 20 6.3 Weitere entgeltpflichtige Leistungen 20 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 20 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 21 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 21 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 21 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 23 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 24 10 Sonstiges 25 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 26 134 200 FA 10.15 Seite 2 Stand: 01.03.2016 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden 0,00 EUR Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 0,00 EUR Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1 1.2 20,00 EUR Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 0,00 EUR 1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 2 Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz Produkt EUR Siehe Preisaushang 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung VR-IndividualKonto2 Grundpreis zuzüglich im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils ausgeführte o Bartransaktion (fünf Freiposten/Monat) Bareinzahlung/Barauszahlung am Schalter am Geldautomat o Überweisung Ausführung beleghaft3 beleglos4 - eBanking - SB-Terminal - Datenträgeraustausch/ Datenfernübertragung 3,50 EUR pro Monat 0,80 EUR 0,00 EUR 0,50 EUR 0,20 EUR 0,20 EUR 0,20 EUR 0,20 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 2 3 4 Das VR-IndividualKonto führen wir für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende (bis 27 Jahre) ohne beleghafte Buchungsposten kostenlos. Mit Einreichung der Studienbescheinigung entfällt die Altersgrenze für Studenten. Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 134 200 FA 10.15 Seite 3 Stand: 01.03.2016 o o - Telefonbanking / telefonisch ohne Telefonbanking über Berater (Filiale) Einrichtung, Änderung, Löschung von Daueraufträgen online / persönlich / telefonisch Vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden Ausführung von Dauerauftrag Gutschrift5 Lastschrift Einlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung Scheck Einzug Einlösung VR-TrendKonto Grundpreis zuzüglich im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils ausgeführte o Bartransaktion Bareinzahlung/Barauszahlung am Schalter am Geldautomat o Überweisung Ausführung beleghaft6 beleglos7 - eBanking - SB-Terminal - Datenträgeraustausch/ Datenfernübertragung - Telefonbanking / telefonisch ohne Telefonbanking über Berater (Filiale) Einrichtung, Änderung, Löschung von Daueraufträgen online / persönlich / telefonisch Vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden Ausführung von Daueraufträgen Gutschrift8 o Lastschrift Einlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung o Scheck Einzug Einlösung 5 6 7 8 9 0,50 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,20 EUR 0,20 EUR 0,20 EUR 2,90 EUR 0,50 EUR 0,50 EUR 0,00 EUR pro Monat9 2,00 EUR 0,00 EUR 2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 2,90 EUR 2,00 EUR 2,00 EUR Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht Bei einem bargeldlosen Geldeingang (Lohn, Gehalt oder sonstige private Einkünfte) von weniger als EUR 3.750,-- pro Quartal (durchschnittlich EUR 1.250,-- pro Monat) werden EUR 3,50 pro Monat berechnet. 134 200 FA 10.15 Seite 4 Stand: 01.03.2016 3.2 Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker10 0,00 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen11 0,80 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 26 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall12 (zzgl. Porto) 0,00 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden13 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 0,80 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 3.3 10,00 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen MobileTAN für eBanking SMS-Benachrichtigungsservice E-Mail-Benachrichtigungsservice je SMS je SMS je E-Mail 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank14 Name der Bank (Zentrale): Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Internet: 0,10 EUR 0,15 EUR 0,00 EUR Volksbank Mittelhessen eG Schiffenberger Weg 110 35394 Gießen 0641 7005-0 0641 7005-891909 www.vb-mittelhessen.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das eBanking oder das Telefonbanking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde15 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register16 Amtsgericht Gießen, Gen.-Reg. Gießen 302 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 10 11 12 13 14 15 16 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 FA 10.15 Seite 5 Stand: 01.03.2016 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember - Allerheiligen in Nordrhein-Westfalen - der in den unten aufgeführten Geschäftsstellen eingeschränkten Geschäftstage 2 3 4 5 10 12 13 15 16 17 19 20 21 23 24 25 26 28 29 30 33 36 37 38 39 40 41 42 43 47 49 50 52 53 54 55 57 58 64 66 69 70 71 74 78 81 82 83 84 85 86 88 90 91 92 93 94 98 102 104 105 107 109 111 113 114 Werdorf Karben Assenheim Aßlar Steinbach Leihgestern Berstadt Langgöns Rockenberg Holzheim Ettingshausen Katzenfurt Homberg/Ohm Grünberg Nieder-Wöllstadt Alten-Buseck Merlau Hüttenberg Krofdorf-Gleiberg Kesselbach Villingen Ober-Rosbach Steinfurth Dutenhofen Wölfersheim Rodheim Nieder-Mörlen Löhnberg Annerod Mengerskirchen Bahnhofsallee Florstadt Ehringshausen Launsbach Schwalbach Staufenberg Beuern Hochwaldstraße Allendorf/Lumda Lollar Lohra Echzell Braunfels Lich Heerweg Hungen Laubach Sturzkopf Kirchhain Burgsolms Wetter Leun Oberkleen Reiskirchen Großen-Buseck Nieder-Ohmen Ruppertenrod Steindorf Ulm Weilburg Nauborn Naunheim Villmar Weilmünster Rechtenbach Brandoberndorf 134 200 FA 10.15 Montag 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 Dienstag 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 08:30 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 14:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:30 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 14:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 08:30 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 08:30 - 12:00 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 08:30 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 Mittwoch Donnerstag 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 14:00 - 18:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 14:00 - 18:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:30 14:00 - 18:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 08:30 - 12:00 08:30 - 12:00 14:00 - 18:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 08:30 - 12:00 08:30 - 12:00 14:00 - 18:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:30 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 14:00 - 18:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 08:30 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 18:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 08:30 - 12:00 14:00 - 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16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:30 14:00 - 17:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 – 18:00 14:00 - 17:30 09:00 - 12:30 09:00 - 12:30 14:00 - 17:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 09:00 - 14:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 18:00 Seite 6 Freitag 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 08:30 - 12:30 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 08:30 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 – 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:30 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 Stand: 01.03.2016 115 128 129 133 137 140 141 142 Montag 09:30 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 08:30 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 14:00 - 16:30 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:30 09:00 - 12:00 14:00 - 16:30 Niedergirmes Wehrda-Ort Schröck Niederweimar Stadtallendorf Sterzhausen Ernsthausen Münchhausen Dienstag 09:30 - 12:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 14:00 - 17:30 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 14:00 - 16:30 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:30 Mittwoch 09:30 - 12:00 08:30 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:30 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:30 - 12:00 14:00 - 18:00 08:30 - 12:30 14:00 - 17:30 08:30 - 12:00 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30 09:00 - 12:30 14:00 - 17:30 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30 14:00 - 17:30 09:00 - 12:00 14:00 - 17:30 Freitag 09:30 - 12:00 14:00 - 16:00 08:30 - 12:30 14:00 - 16:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:30 14:00 - 16:30 09:00 - 12:00 14:00 - 16:00 09:00 - 12:00 14:00 - 16:30 09:00 - 12:00 14:00 - 16:30 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle (Elektronisches Lastschriftverfahren) 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Lastschrifteinlösung je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 0,50 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.2.2 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen 2,90 EUR Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 Entgelte Lastschrifteinlösung je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 0,50 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 4.2.3 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.3.1 Ausführungsfristen 2,90 EUR Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.3.2 Entgelte Lastschrifteinlösung 134 200 je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 2,00 EUR Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 0,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 2,90 EUR FA 10.15 Seite 7 Stand: 01.03.2016 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard/ VR-ServiceCard mit unserer MasterCard am Schalter am Geldautomaten 0,00 bis 2,00 EUR je nach Kontomodell 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit unserer Visa Card 0,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard/VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: am Schalter am Geldautomaten entfällt 0,00 EUR entfällt entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU17 und den EWR-Staaten18, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU19 und den EWR-Staaten20, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 4,00 EUR - bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten entfällt 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland (Visa BasicCard) am Schalter 3,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR entfällt am Geldautomaten 2,00% vom Umsatz mind. 5,00 EUR 2,95 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz21 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWRStaaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 17 18 19 20 21 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 134 200 FA 10.15 Seite 8 Stand: 01.03.2016 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard pro Jahr außer Unterkonto 0,00 EUR - VR-BankCard pro Jahr bei Unterkonto 7,00 EUR - Ersatzkarte22 7,00 EUR - Zusatzkarte pro Jahr 7,00 EUR - Bildkarte (mit Galeriemotiv oder individuellem Motiv) je Bestellung 14,90 EUR - Abholung einer VR-BankCard in der Geschäftsstelle 5,00 EUR Auslandseinsatz23 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU24 und der EWR-Staaten25 1,00 % vom Umsatz 4.4.1.2 4.4.2 mind. 1,00 EUR max. 5,00 EUR VR-ServiceCard - VR-ServiceCard einmalig 7,00 EUR - Ersatzkarte26 einmalig 7,00 EUR GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals 0,00 EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,51 EUR an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte 22 23 24 25 26 - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,51 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 FA 10.15 Seite 9 Stand: 01.03.2016 4.4.3 Kreditkarten Ersatzkarte27 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR 15,00 EUR 0,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier im Inland - bei Versendung per Kurier im Ausland 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 35,00 EUR 65,00 EUR Auslandseinsatz28 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU29 und der EWR-Staaten30 1,00 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 31 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden32 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 33 - Nachträgliche PIN-Bestellung auf Verlangen des Kunden 4.4.3.1 3,00 % mind. 5,00 EUR 20,00 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 5,00 EUR ClassicCard (MasterCard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 20,00 EUR 20,00 EUR Jahresumsatz von Jahresgebühr in EUR Hauptkarte EUR 0,00 – 1.999,99 EUR 2.000,00 – 2.999,99 EUR 3.000,00 – 3.999,99 EUR 4.000,00 – 4.999,99 EUR 5.000,00 Zusatzkarte 20,00 15,00 10,00 5,00 0,00 20,00 15,00 10,00 5,00 0,00 Die Preisverringerung erfolgt über eine Rückerstattung zum vergangenen Kartenjahr. ClassicCard (Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 27 28 29 30 31 32 33 20,00 EUR 20,00 EUR Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 FA 10.15 Seite 10 Stand: 01.03.2016 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 70,00 EUR 70,00 EUR Jahresumsatz von Jahresgebühr in EUR Hauptkarte EUR 0,00 – 3.499,99 EUR 3.500,00 – 4.999,99 EUR 5.000,00 – 6.499,99 EUR 6.500,00 – 7.999,99 EUR 8.000,00 Zusatzkarte 70,00 45,00 30,00 15,00 0,00 70,00 45,00 30,00 15,00 0,00 Die Preisverringerung erfolgt über eine Rückerstattung zum vergangenen Kartenjahr. 4.4.3.3 BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 4.4.3.4 ReiseCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 4.4.3.5 kein Verkauf 40,00 EUR 40,00 EUR ShoppingCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 4.4.3.6 14,90 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR kein Verkauf Golf Fee Card (Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 4.4.3.7 95,00 EUR 95,00 EUR Weitere Kartenprodukte BusinessCard (MasterCard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr Jahresumsatz von 39,00 EUR 39,00 EUR Jahresgebühr in EUR Hauptkarte EUR 0,00 – 4.999,99 EUR 5.000,00 Zusatzkarte 39,00 0,00 39,00 0,00 BusinessCard (Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 4.4.4 39,00 EUR 39,00 EUR Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: 134 200 FA 10.15 Seite 11 Stand: 01.03.2016 Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. ein Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 34 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen35 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag36 Beleghafter Überweisungsauftrag - max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag37 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 “Kontoführung” ). 34 35 36 37 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, eBanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, eBanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 FA 10.15 Seite 12 Stand: 01.03.2016 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überje Überweisung vom Girokonto 38 weisung per Zahlschein beleghafte Überweisung elektronisch übermittelte Überweisung* Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro 0,50 EUR bis 0,00 EUR innerhalb der Bank 2,00 EUR bis 0,20 EUR je nach Kontomodell per Dauerauftrag bei formloser Erteilung** 0,00 EUR bis 0,20 EUR je nach Kontomodell 0,50 EUR bis 2,00 EUR je nach Kontomodell 0,50 EUR bis 2,00 EUR je nach Kontomodell 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR Überweisung mit IBAN39 in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,50 EUR bis 0,00 EUR 2,00 EUR bis 0,20 EUR je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 0,20 EUR je nach Kontomodell Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet. Zusätzlich je nach Kontomodell 0,00 bis 2,00 EUR Buchungspostengebühr 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR * ** 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR 0,20 % vom Gegenwert, mind. 7,50 EUR als Eilüberweisung zusätzlich, beleglos, beleghaft 3,00 EUR 3,00 EUR 15,00 15,00 EUR EUR 0,20 % vom 3,00 EUR Gegenwert, 15,00 mind. 7,50 EUR EUR Wird nicht angeboten als telegrafische Überweisung zusätzlich, beleglos, beleghaft 5,00 EUR 3,00 EUR 15,00 EUR 5,00 EUR Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, eBanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 38 39 Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich. 134 200 FA 10.15 Seite 13 Stand: 01.03.2016 Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag Alle aktuellen Mitgliedstaaten der EU* und der EWR.** Bei Fremdwährungsüberweisungen zusätzlich 0,025 % Courtage, mind. 3,00 EUR bis zu unbegrenzt Konventionelle Abwicklung EUR 0 EUR 0,15 % vom Gegenwert, mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR Abwicklung im Beleglosen Verfahren 1 0 1 EUR EUR EUR 0,15 % vom Ge0,15 % vom Ge0,15 % vom Gegenwert, mind. genwert, mind. genwert, mind. 15,00 EUR max. 15,00 EUR max. 15,00 EUR max. 150,00 EUR zzgl. 150,00 EUR 150,00 EUR zzgl. Auslandspauschale Auslandspauschale 20,00 EUR bis 20,00 EUR bis 30,00 EUR 30,00 EUR * Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern) * EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen) 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 2,90 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 3,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 4.5.1.2 10,00 EUR zzgl. FK 0,00 EUR/0,00 EUR/0,00 EUR Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 “Kontoführung”40). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet 40 Überweisungsbetrag bis zu unbegrenzt unbegrenzt Konventionelle Abwicklung EUR EUR 0,00 EUR bis 0,50 EUR je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 0,50 EUR je nach Kontomodell unbegrenzt 0,15% vom Gegenwert mind. 10,00€ max. 150,00€ Abwicklung im Eilverkehr EUR 0,00 EUR bis 0,50 EUR je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 0,50 EUR je nach Kontomodell 0,15% vom Gegenwert mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht 134 200 FA 10.15 Seite 14 Stand: 01.03.2016 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR41) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung42) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten43) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung “0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung “2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Überweisungsbetrag bis zu unbegrenzt EUR Konventionelle Abwicklung 0 EUR SEPA = 0,00 EUR bis 0,50 EUR je nach Kontomodell Übrige Länder 4.5.2.1.3 1 EUR 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR zzgl. Auslandspauschale 20,00 EUR bis 30,00 EUR Abwicklung im Beleglosen Verfahren 0 EUR SEPA = 0,00 EUR bis 0,50 EUR je nach Kontomodell 1 EUR 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR zzgl. Auslandspauschale 20,00 EUR bis 30,00 EUR Preis auf Nachfrage Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 30,00 EUR zzgl. FK Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 41 42 43 2,90 EUR Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Kroatien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. Z.B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 FA 10.15 Seite 15 Stand: 01.03.2016 Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 4.5.2.2 30,00 EUR zzgl. FK 0,00 EUR/0,00 EUR/0,00 EUR Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung “0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung “2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung “0” oder “2” werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Überweisungsbetrag bis zu unbegrenzt Konventionelle Abwicklung EUR EUR SEPA = 0,00 EUR bis 0,50 EUR je nach Kontomodell Übrige Länder 4.6 Abwicklung im _______ EUR 0,15 % vom Gegenwert mind. 15,00 EUR max. 150,00 EUR Preis auf Nachfrage Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften ç Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Bank ist berechtigt, die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs abzurechnen. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 134 200 FA 10.15 Seite 16 Stand: 01.03.2016 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit ç Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) 0,00 EUR Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 0,00 EUR Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks 134 200 25,00 EUR zzgl. FK Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks 0,50 EUR Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks 0,50 EUR Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 5,00 EUR FA 10.15 Seite 17 Stand: 01.03.2016 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck 5.2.2 5.3 in Euro: 1,50 ‰, mindestens maximal 15,00 EUR 150,00 EUR in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens maximal 15,00 EUR 150,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens maximal 3,00 EUR unbegrenzt EUR in Euro: 1,50 ‰, mindestens maximal 30,00 EUR 150,00 EUR in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens maximal 30,00 EUR 150,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens maximal 3,00 EUR unbegrenzt EUR per Bankscheck Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 1,50 ‰, mindestens maximal 10,00 EUR 150,00 EUR in Fremdwährung: 1,50 ‰, mindestens maximal 10,00 EUR 150,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens maximal 3,00 EUR unbegrenzt EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut 1 Tag nach Eineichung Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut44 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen 5.4.2 am Tag der Belastung Bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungsbuchung für die Bank Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers 44 3 Tage nach Einreichung am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200 FA 10.15 Seite 18 Stand: 01.03.2016 5.5 Reiseschecks auf Euro lautende Reiseschecks Barauszahlung von Euro-Reiseschecks pro Scheck 1,00 EUR Rücknahme von Euro-Reiseschecks pro Scheck 1,00 EUR Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks pro Scheck 1,00 EUR Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks pro Scheck 1,00 EUR auf Fremdwährung lautende Reiseschecks 5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften ç Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 5.7 134 200 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen FA 10.15 Seite 19 Stand: 01.03.2016 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR Darlehensersatzauszug45 10,00 EUR zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan46 25,00 EUR außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung 25,00 EUR Änderung der Teilauszahlung auf Wunsch des Kunden 0,00 EUR Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 0,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeit/Nichtabnahme je Darlehenskonto für ein Immobiliardarlehen (informatorisch auf Kundenwunsch) für jedes Konto Aufwandsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung einschließlich Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto47 für das erste Konto nur Berechnungsentgelt für jedes weitere Konto 6.2 50,00 EUR 200,00 EUR 50,00 EUR Avale Provision 6.3 2,50 % Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Kontoführungsgebühr Aval, pro Quartal 7 0,00 EUR Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen 10,00 EUR Bankauskunft im Ausland einholen 10,00 EUR sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 10,00 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 45 46 47 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach § 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleib t in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Dar lehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 134 200 FA 10.15 Seite 20 Stand: 01.03.2016 8 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe 1 Jahr von 29,75 EUR bis 416,50 EUR Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) werden nicht entgegengenommen je nach Größe nicht im Angebot Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr 14,28 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: Provision: % vom Kurs% vom Kurswert/Minimum wert/Minimum/ Maximum Wertpapierart Aktien 1,00 %, 20,00 € Optionsscheine 1,00 %, 20,00 € Verzinsliche Wertpapiere 0,50 %, 15,00 € Wandelanleihen/Optionsanleihen 0,50 %, 15,00 € Zero Bonds 0,50 %, 15,00 € Genussscheine/Genussrechte 0,50 %, 15,00 € Investmentanteile über Börse 0,50 %, 15,00 € Bezugsrechte/Teilrechte Sonstige Wertpapiere Eigene Schuldverschreibungen Optionsscheine, Turbos, Zertifikate und Aktienanleihen48 Limitvormerkung49, -änderung und streichung 48 49 Pro Auftrag 5,00 € 1,00 %, 20,00 € 0,35 %, 11,95 €/ 69,95 € 0,35 %, 11,95 €/ 69,95 € 0,35 %, 11,95 €/ 69,95 € 0,35 %, 11,95 €/ 69,95 € 0,35 %, 11,95 €/ 69,95 € 0,35 %, 11,95 €/ 69,95 € 0,35 %, 11,95 €/ 69,95 € Pro Auftrag 5,00 € 0,35 %, 11,95 €/ 69,95 € Ausführung im Ausland Online-Brokerage Provision: Provision: % vom Kurs% vom Kurswert/Minimum wert/Minimum/ Maximum 1,00 %, 40,00€ 1,00 %, 40,00€ 0,50 %, 40,00€ 0,50 %, 40,00€ 0,50 %, 40,00€ 0,50 %, 40,00€ 0,50 %, 40,00€ Pro Auftrag 5,00 € 1,00 %, 40,00€ 0,43 %, 35,00 €/ 69,95 € 0,43 %, 35,00 €/ 69,95 € 0,30 %, 35,00 €/ 69,95 € 0,30 %, 35,00 €/ 69,95 € 0,30 %, 35,00 €/ 69,95 € 0,30 %, 35,00 €/ 69,95 € 0,30 %, 35,00 €/ 69,95 € Pro Auftrag 5,00 € 0,43 %, 35,00 €/ 69,95 € Pro Auftrag 10,00 € Pro Auftrag 4,95 € Pro Auftrag 5,00 € kostenfrei Pro Auftrag 5,00 € Emittent DZ BANK AG Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. 134 200 FA 10.15 Seite 21 Stand: 01.03.2016 kostenfrei Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und –abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. 9.1.2 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes 0,00 EUR Sonstige Gesellschaften 0,50 % mind. 15,00 EUR Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes 0,00 EUR Sonstige Gesellschaften 0,50 % mind. 15,00 EUR Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes 0,00 EUR Sonstige Gesellschaften 0,50 % mind. 15,00 EUR Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum 0,00 EUR 0,30 % mind. 15,00 EUR 0,00 EUR 0,30 % mind. 15,00 EUR 0,00 EUR 0,30 % mind. 15,00 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Abwicklungsentgelt für den Erwerb und die Einlieferung EUR in in in in Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Auslandsabrechnung 6,00 8,00 9,25 28,00 Zzgl. eigene Spesen bei Kauf und Verkauf EUR 1,50 2,00 0,00 3,75 Nichtausführen von Zeichnungsaufträgen Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei Einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben. 134 200 FA 10.15 Seite 22 12,50 EUR Stand: 01.03.2016 9.2 9.2.1 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) 50 Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Kurswert 1,4875 ‰ 2,3800 ‰ Wertpapierrechnung (KW=Kurswert) KW 3,5700 ‰ Optionsscheine Kurswert 1,4875 ‰ 2,3800 ‰ KW 3,5700 ‰ Verzinsliche Wertpapiere Nennwert 1,4875 ‰ 2,3800 ‰ KW 3,5700 ‰ Inhaberschuldverschreibungen eigene Verbund fremd Eigene Wandelanleihen Nennwert Nennwert Nennwert 0,0000 ‰ 2,3800 ‰ 2,3800 ‰ 2,3800 ‰ KW 0,0000 ‰ KW 3,5700 ‰ KW 3,5700 ‰ Nennwert 0,8925 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ Optionsanleihen Nennwert 1,4875 ‰ 2,3800 ‰ KW 3,5700 ‰ Zero Bonds Kurswert Nennwert Kurswert 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 2,3800 ‰ 2,3800 ‰ 2,3800 ‰ KW 3,5700 ‰ KW 3,5700 ‰ KW 3,5700 ‰ Kurswert Kurswert Kurswert Nennwert Nennwert 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 2,3800 ‰ 2,3800 ‰ 2,3800 ‰ 2,3800 ‰ 2,3800 ‰ KW KW KW KW NW Aktien Genussscheine Zertifikate Investmentanteile Verbund fremd - fremd Bezugsrechte/Teilrechte Sonstige Wertpapiere Bestände ohne Kurswert KW 3,5700 ‰ - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 3,5700 ‰ 3,5700 ‰ 3,5700 ‰ 3,5700 ‰ 3,5700 ‰ 17,85 EUR - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 5,95 EUR - Depots ohne Bestand (inkl. USt) 0,00 EUR 9.2.2 9.2.3 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) - Girosammelverwahrung 178,50 EUR - Streifbandverwahrung 178,50 EUR - Wertpapierrechnung 178,50 EUR Kapitalveränderungen Bezug von Inland % / EUR jungen Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen Ausgabe von Bonus- und Berechtigungsaktien, Stockdividenden, Split und Umtausch, Spinn off, Reverse Split 50 Ausland % / EUR 1,00 % mind. 20,00 € 0,50 % mind. 15,00 € 0,50 % mind. 15,00€ 1,00 % mind. 20,00 € 1,00 % mind. 40,00 € 0,50 % mind. 40,00 € 0,50 % mind. 40,00 € 1,00 % mind. 40,00 € Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis 134 200 FA 10.15 Seite 23 Stand: 01.03.2016 9.2.4 9.2.5 Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) 23,80 EUR Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden 20,00 EUR Ausübung von Wandelrechten 20,00 EUR Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)51 Pro Auftrag 9.2.6 11,90 EUR Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 9.2.7 11,90 EUR Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) 11,90 EUR Zweitschriften (inkl. USt)52 3,57 EUR 9.2.8 Entfällt 9.2.9 Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Vertrag zugunsten Dritter (inkl. USt.) Ausbuchung wertloser Wertpapiere (inkl. USt.) Aufwandsersatz für Porto und Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) (inkl. USt.) Der jeweils gerechnete Gesamtpreis wird auf volle EUR aufgerundet. 11,90 EUR 17,85 EUR pro Posten 11,90 EUR 1,19 EUR 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 9.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) 9.3.2 51 52 EUR/DEM-Kupons 0,50 % mind. 59,50 EUR Fremdwährungskupons 0,50 % mind. 59,50 EUR EUR-Gutschrift 0,50 % mind. 59,50 EUR Währungsgutschrift 0,50 % mind. 59,50 EUR Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 59,50 EUR Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 FA 10.15 Seite 24 Stand: 01.03.2016 9.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland 59,50 EUR Ausland 59,50 EUR 9.3.4 Entfällt 10 Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 9,52 EUR 20,00 EUR pro Einheit 0,24 EUR Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 2,38 EUR Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 1,19 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) pro Stunde 59,50 EUR - ansonsten pro Stunde 50,00 EUR Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 17,85 EUR 15,00 EUR Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 58,50 EUR 50,00 EUR Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 5,95 EUR 5,00 EUR Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 0,00 EUR 0,00 EUR Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten Mahnung53 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 53 17,85 EUR 15,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. 134 200 FA 10.15 Seite 25 Stand: 01.03.2016 Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 59,50 EUR/ Stunde 50,00 EUR/ Stunde - ansonsten Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 59,50 EUR/ Stunde 50,00 EUR/ Stunde - ansonsten Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Kirchensteuerkorrektur im Zusammenhang mit Abgeltungssteuer Kontoumschreibung 11 10,00 EUR 0,00 EUR Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit ç Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum “Girokonto für jedermann” für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die “Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder (4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 134 200 FA 10.15 Seite 26 Stand: 01.03.2016
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