Preis- und Leistungsverzeichnis

Preis- und Leistungsverzeichnis
der
Volksbank Mittelhessen eG
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,
soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten
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Stand: 01.03.2016
Inhaltsverzeichnis
1
Sparkonto
3
1.1 Allgemeine Entgelte
3
1.2 Vermögenswirksames Sparen
3
1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
3
2
Zinssätze für Einlagen
3
3
Privatkonto
3
3.1 Kontoführung
3
3.2 Kontoauszug
5
3.3 Weitere entgeltpflichtige Leistungen
5
4
5
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1 Allgemeine Informationen zur Bank
5
4.2 Lastschriftverkehr
7
4.3 Barauszahlung
8
4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr
9
4.5 Überweisungsverkehr
12
4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
16
4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
17
4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
17
5
17
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
5.1 Allgemein
17
5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
18
5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
18
5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr
18
5.5 Reiseschecks
19
5.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
19
5.7 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
19
6
20
Kredite
6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft
20
6.2 Avale
20
6.3 Weitere entgeltpflichtige Leistungen
20
7
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht
oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
20
8
Schrankfächer/Verwahrstücke
21
9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
21
9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
21
9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
23
9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
24
10 Sonstiges
25
11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
26
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Sparkonto
1.1
Allgemeine Entgelte
Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden
0,00 EUR
Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden
auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
0,00 EUR
Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1
1.2
20,00 EUR
Vermögenswirksames Sparen
Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen
Anbieter auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Vorzeitige Vertragsauflösung
(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)
0,00 EUR
1.3
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
2
Zinssätze für Einlagen
Produkt
Zinssatz
Produkt
EUR
Siehe Preisaushang
3
Privatkonto
3.1
Kontoführung
VR-IndividualKonto2
Grundpreis

zuzüglich im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils
ausgeführte
o Bartransaktion (fünf Freiposten/Monat)

Bareinzahlung/Barauszahlung

am Schalter

am Geldautomat
o Überweisung

Ausführung

beleghaft3

beleglos4
- eBanking
- SB-Terminal
- Datenträgeraustausch/
Datenfernübertragung
3,50 EUR pro Monat
0,80 EUR
0,00 EUR
0,50 EUR
0,20 EUR
0,20 EUR
0,20 EUR
0,20 EUR
1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat.
2
3
4
Das VR-IndividualKonto führen wir für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende (bis 27 Jahre) ohne beleghafte Buchungsposten kostenlos.
Mit Einreichung der Studienbescheinigung entfällt die Altersgrenze für Studenten.
Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht
Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht
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o
o
- Telefonbanking / telefonisch ohne Telefonbanking über Berater (Filiale)

Einrichtung, Änderung, Löschung von
Daueraufträgen online / persönlich / telefonisch

Vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden

Ausführung von Dauerauftrag

Gutschrift5
Lastschrift

Einlösung

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Einlösung
Scheck

Einzug

Einlösung
VR-TrendKonto
Grundpreis

zuzüglich im Auftrag oder im Interesse des Kunden jeweils
ausgeführte
o Bartransaktion

Bareinzahlung/Barauszahlung

am Schalter

am Geldautomat
o Überweisung

Ausführung

beleghaft6

beleglos7
- eBanking
- SB-Terminal
- Datenträgeraustausch/
Datenfernübertragung
- Telefonbanking / telefonisch ohne Telefonbanking über Berater (Filiale)

Einrichtung, Änderung, Löschung von
Daueraufträgen online / persönlich / telefonisch

Vorübergehende Aussetzung von Daueraufträgen auf Wunsch des Kunden

Ausführung von Daueraufträgen

Gutschrift8
o Lastschrift

Einlösung

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Einlösung
o Scheck

Einzug

Einlösung
5
6
7
8
9
0,50 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,20 EUR
0,20 EUR
0,20 EUR
2,90 EUR
0,50 EUR
0,50 EUR
0,00 EUR pro Monat9
2,00 EUR
0,00 EUR
2,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
2,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
2,90 EUR
2,00 EUR
2,00 EUR
Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht
Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht
Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht
Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht
Bei einem bargeldlosen Geldeingang (Lohn, Gehalt oder sonstige private Einkünfte) von weniger als EUR 3.750,-- pro Quartal (durchschnittlich EUR 1.250,-- pro Monat) werden EUR 3,50 pro Monat berechnet.
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3.2
Kontoauszug
durch Kontoauszugdrucker10
0,00 EUR
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen11
0,80 EUR
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 26 Wochen nicht
abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall12 (zzgl. Porto)
0,00 EUR
Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden13
maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)
0,80 EUR
 manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt
maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist)
3.3
10,00 EUR
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
MobileTAN für eBanking
SMS-Benachrichtigungsservice
E-Mail-Benachrichtigungsservice
je SMS
je SMS
je E-Mail
4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
4.1.1
Name und Anschrift der Bank14
Name der Bank (Zentrale):
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Telefax:
Internet:
0,10 EUR
0,15 EUR
0,00 EUR
Volksbank Mittelhessen eG
Schiffenberger Weg 110
35394 Gießen
0641 7005-0
0641 7005-891909
www.vb-mittelhessen.de
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten
Kommunikationswege wie z. B. das eBanking oder das Telefonbanking zu nutzen.
4.1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde15
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
4.1.3
Eintragung im Handels- (Genossenschafts)register16
Amtsgericht Gießen, Gen.-Reg. Gießen 302
4.1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
10
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14
15
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Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
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4.1.5
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank
unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme
- Sonnabende
- 24. und 31. Dezember
- Allerheiligen in Nordrhein-Westfalen
- der in den unten aufgeführten Geschäftsstellen eingeschränkten Geschäftstage
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111
113
114
Werdorf
Karben
Assenheim
Aßlar
Steinbach
Leihgestern
Berstadt
Langgöns
Rockenberg
Holzheim
Ettingshausen
Katzenfurt
Homberg/Ohm
Grünberg
Nieder-Wöllstadt
Alten-Buseck
Merlau
Hüttenberg
Krofdorf-Gleiberg
Kesselbach
Villingen
Ober-Rosbach
Steinfurth
Dutenhofen
Wölfersheim
Rodheim
Nieder-Mörlen
Löhnberg
Annerod
Mengerskirchen
Bahnhofsallee
Florstadt
Ehringshausen
Launsbach
Schwalbach
Staufenberg
Beuern
Hochwaldstraße
Allendorf/Lumda
Lollar
Lohra
Echzell
Braunfels
Lich
Heerweg
Hungen
Laubach
Sturzkopf
Kirchhain
Burgsolms
Wetter
Leun
Oberkleen
Reiskirchen
Großen-Buseck
Nieder-Ohmen
Ruppertenrod
Steindorf
Ulm
Weilburg
Nauborn
Naunheim
Villmar
Weilmünster
Rechtenbach
Brandoberndorf
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Montag
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
09:00 - 12:30 14:00 - 16:00
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09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
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Dienstag
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
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Mittwoch
Donnerstag
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00 14:00 - 18:00
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Freitag
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
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14:00 - 16:00
14:00 - 16:00
14:00 - 16:00
14:00 – 16:00
14:00 - 16:00
14:00 - 16:00
14:00 - 16:00
14:00 - 16:00
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14:00 - 16:00
14:00 - 16:00
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Stand: 01.03.2016
115
128
129
133
137
140
141
142
Montag
09:30 - 12:00 14:00 - 16:00
08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
08:30 - 12:00
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
09:00 - 12:30 14:00 - 16:30
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
09:00 - 12:00 14:00 - 16:30
09:00 - 12:00 14:00 - 16:30
Niedergirmes
Wehrda-Ort
Schröck
Niederweimar
Stadtallendorf
Sterzhausen
Ernsthausen
Münchhausen
Dienstag
09:30 - 12:00
08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
14:00 - 17:30
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
09:00 - 12:30 14:00 - 16:30
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00 14:00 - 16:30
Mittwoch
09:30 - 12:00
08:30 - 12:30
09:00 - 12:00
09:00 - 12:30
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
09:00 - 12:00
Donnerstag
09:30 - 12:00 14:00 - 18:00
08:30 - 12:30 14:00 - 17:30
08:30 - 12:00
09:00 - 12:00 14:00 - 17:30
09:00 - 12:30 14:00 - 17:30
09:00 - 12:00 14:00 - 17:30
14:00 - 17:30
09:00 - 12:00 14:00 - 17:30
Freitag
09:30 - 12:00 14:00 - 16:00
08:30 - 12:30 14:00 - 16:00
14:00 - 16:00
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
09:00 - 12:30 14:00 - 16:30
09:00 - 12:00 14:00 - 16:00
09:00 - 12:00 14:00 - 16:30
09:00 - 12:00 14:00 - 16:30
4.2
Lastschriftverkehr
4.2.1
Einzugsermächtigungslastschrift unter Einsatz der Zahlungskarte des Zahlers an einer Verkaufsstelle
(Elektronisches Lastschriftverfahren)
4.2.1.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2
Entgelte
Lastschrifteinlösung
je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 0,50 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung
einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung
4.2.2
SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.2.1
Ausführungsfristen
2,90 EUR
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.2.2
Entgelte
Lastschrifteinlösung
je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 0,50 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung
einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung
4.2.3
SEPA-Firmen-Lastschrift
4.2.3.1
Ausführungsfristen
2,90 EUR
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.3.2
Entgelte
Lastschrifteinlösung
134 200
je nach Kontomodell 0,00 EUR bis 2,00 EUR
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
0,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung
einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung
2,90 EUR
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4.3
Barauszahlung
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer VR-BankCard/
VR-ServiceCard
mit unserer MasterCard
am Schalter
am Geldautomaten
0,00 bis 2,00 EUR
je nach Kontomodell
3,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
3,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
mit unserer Visa Card
0,00 EUR
2,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
2,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)
mit VR-BankCard/VR-ServiceCard
- bei teilnehmenden Banken am
BankCard ServiceNetz:
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt
0,00 EUR
entfällt
entfällt
- bei inländischen KI und KI in der EU17 und den
EWR-Staaten18, die ein direktes Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen im girocard-System
- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/
EAPS/VPAY/Plus) in Euro
1,00 % vom Umsatz
mind. 4,00 EUR
entfällt
- bei inländischen KI und KI in der EU19 und den
EWR-Staaten20, die kein direktes Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 4,00 EUR
- bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
- bei KI außerhalb der EU und den
EWR-Staaten
entfällt
1,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
mit Kreditkarte
(MasterCard/Visa Card)
- im Inland und Ausland
(Visa BasicCard)
am Schalter
3,00 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
entfällt
am Geldautomaten
2,00% vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
2,95 EUR
(zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz21 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWRStaaten)
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
17
18
19
20
21
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
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4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.4.1
Debit-Karten
4.4.1.1
VR-BankCard
- VR-BankCard pro Jahr außer Unterkonto
0,00 EUR
- VR-BankCard pro Jahr bei Unterkonto
7,00 EUR
- Ersatzkarte22
7,00 EUR
- Zusatzkarte pro Jahr
7,00 EUR
- Bildkarte (mit Galeriemotiv oder individuellem Motiv) je Bestellung
14,90 EUR
- Abholung einer VR-BankCard in der Geschäftsstelle
5,00 EUR
Auslandseinsatz23
beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder
bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU24 und der EWR-Staaten25
1,00 % vom Umsatz
4.4.1.2
4.4.2
mind. 1,00 EUR
max. 5,00 EUR
VR-ServiceCard
- VR-ServiceCard einmalig
7,00 EUR
- Ersatzkarte26 einmalig
7,00 EUR
GeldKarte
- Aufladen unserer GeldKarten
an unseren Ladeterminals
0,00 EUR
an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
0,51 EUR
an Ladeterminals anderer KI
1,00 EUR
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,
kann der Kunde dort erfragen.
Zur Orientierung:
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
22
23
24
25
26
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind
0,51 EUR
- anderen Kreditinstituten
1,00 EUR
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
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4.4.3
Kreditkarten
 Ersatzkarte27
- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden
- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden
20,00 EUR
15,00 EUR
0,00 EUR
 zzgl. Versandkosten
- bei Versendung im Inland
- bei Versendung in Europa
- bei Versendung weltweit
- bei Versendung per Kurier im Inland
- bei Versendung per Kurier im Ausland
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
35,00 EUR
65,00 EUR
 Auslandseinsatz28 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU29
und der EWR-Staaten30
1,00 % vom Umsatz
 Sonstige Serviceleistungen
- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden
- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden
- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 31
- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden32
- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 33
- Nachträgliche PIN-Bestellung auf Verlangen des Kunden
4.4.3.1
3,00 % mind. 5,00 EUR
20,00 EUR
10,00 EUR
15,00 EUR
15,00 EUR
5,00 EUR
ClassicCard (MasterCard)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
20,00 EUR
20,00 EUR
Jahresumsatz von
Jahresgebühr in EUR
Hauptkarte
EUR
0,00 – 1.999,99
EUR 2.000,00 – 2.999,99
EUR 3.000,00 – 3.999,99
EUR 4.000,00 – 4.999,99
EUR 5.000,00
Zusatzkarte
20,00
15,00
10,00
5,00
0,00
20,00
15,00
10,00
5,00
0,00
Die Preisverringerung erfolgt über eine Rückerstattung zum vergangenen Kartenjahr.
ClassicCard (Visa)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
27
28
29
30
31
32
33
20,00 EUR
20,00 EUR
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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4.4.3.2
GoldCard (MasterCard)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
70,00 EUR
70,00 EUR
Jahresumsatz von
Jahresgebühr in EUR
Hauptkarte
EUR
0,00 – 3.499,99
EUR 3.500,00 – 4.999,99
EUR 5.000,00 – 6.499,99
EUR 6.500,00 – 7.999,99
EUR 8.000,00
Zusatzkarte
70,00
45,00
30,00
15,00
0,00
70,00
45,00
30,00
15,00
0,00
Die Preisverringerung erfolgt über eine Rückerstattung zum vergangenen Kartenjahr.
4.4.3.3
BasicCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr
4.4.3.4
ReiseCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
4.4.3.5
kein Verkauf
40,00 EUR
40,00 EUR
ShoppingCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
4.4.3.6
14,90 EUR
40,00 EUR
40,00 EUR
kein Verkauf
Golf Fee Card (Visa)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
4.4.3.7
95,00 EUR
95,00 EUR
Weitere Kartenprodukte
BusinessCard (MasterCard)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
Jahresumsatz von
39,00 EUR
39,00 EUR
Jahresgebühr in EUR
Hauptkarte
EUR
0,00 – 4.999,99
EUR 5.000,00
Zusatzkarte
39,00
0,00
39,00
0,00
BusinessCard (Visa)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
4.4.4
39,00 EUR
39,00 EUR
Ausführungsfrist
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
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Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung.
max. ein Geschäftstag.
max. vier Geschäftstage.
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst
bewirkt.
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5
Überweisungsverkehr
4.5.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 34
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen35
4.5.1.1
Überweisungsauftrag
4.5.1.1.1
Annahmefrist(en) für Überweisungen
14:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.2
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag36
Beleghafter Überweisungsauftrag
-
max. ein Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag37
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. vier Geschäftstage
max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.3
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe
3.1 “Kontoführung” ).
34
35
36
37
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, eBanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, eBanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).
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4.5.1.1.3.1
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überje Überweisung vom Girokonto 38
weisung
per Zahlschein
beleghafte
Überweisung
elektronisch
übermittelte
Überweisung*
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN in Euro 0,50 EUR bis
0,00 EUR
innerhalb der Bank
2,00 EUR
bis 0,20 EUR
je nach Kontomodell
per
Dauerauftrag
bei formloser Erteilung**
0,00 EUR bis
0,20 EUR
je nach
Kontomodell
0,50 EUR
bis 2,00
EUR
je nach
Kontomodell
0,50 EUR
bis 2,00
EUR
je nach
Kontomodell
0,15 %
vom Gegenwert
mind.
15,00 EUR
max.
150,00
EUR
Überweisung mit IBAN39 in
Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister
0,50 EUR bis
0,00 EUR
2,00 EUR
bis 0,20 EUR
je nach Kontomodell
0,00 EUR bis
0,20 EUR
je nach
Kontomodell
Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder
BIC, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet.
Zusätzlich je nach Kontomodell 0,00 bis 2,00 EUR Buchungspostengebühr
0,15 % vom
Gegenwert
mind. 15,00
EUR
max. 150,00
EUR
0,15 % vom
Gegenwert
mind. 15,00
EUR
max. 150,00
EUR
*
**
0,15 % vom
Gegenwert
mind. 15,00
EUR
max. 150,00
EUR
0,20 %
vom Gegenwert,
mind. 7,50
EUR
als Eilüberweisung
zusätzlich,
beleglos,
beleghaft
3,00 EUR 3,00 EUR
15,00
15,00 EUR
EUR
0,20 % vom 3,00 EUR
Gegenwert, 15,00
mind. 7,50 EUR
EUR
Wird nicht
angeboten
als telegrafische
Überweisung
zusätzlich,
beleglos,
beleghaft
5,00 EUR
3,00 EUR
15,00 EUR
5,00 EUR
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, eBanking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.
4.5.1.1.3.2
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
38
39
Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro in andere EWR-Staaten ist bis 31. Januar 2016 zur Angabe der IBAN zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich.
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Höhe der Entgelte
Zielland
Überweisungsbetrag
Alle aktuellen Mitgliedstaaten der
EU* und der
EWR.**
Bei Fremdwährungsüberweisungen zusätzlich
0,025 % Courtage,
mind. 3,00 EUR
bis zu
unbegrenzt
Konventionelle Abwicklung
EUR
0
EUR
0,15 % vom Gegenwert, mind.
15,00 EUR max.
150,00 EUR
Abwicklung im
Beleglosen Verfahren
1
0
1
EUR
EUR
EUR
0,15 % vom Ge0,15 % vom Ge0,15 % vom Gegenwert, mind.
genwert, mind.
genwert, mind.
15,00 EUR max.
15,00 EUR max.
15,00 EUR max.
150,00 EUR zzgl.
150,00 EUR
150,00 EUR zzgl.
Auslandspauschale
Auslandspauschale
20,00 EUR bis
20,00 EUR bis
30,00 EUR
30,00 EUR
* Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern)
* EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen)
4.5.1.1.4
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
2,90 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
3,00 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
Dauerauftrag:
Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
4.5.1.2
10,00 EUR zzgl. FK
0,00 EUR/0,00 EUR/0,00 EUR
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 “Kontoführung”40).
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisung in Euro innerhalb der Bank
Überweisung in Euro von
einem anderen Zahlungsdienstleister
Inlandsüberweisung, die auf
eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedstaates lautet
40
Überweisungsbetrag
bis zu
unbegrenzt
unbegrenzt
Konventionelle
Abwicklung
EUR
EUR
0,00 EUR bis 0,50 EUR
je nach Kontomodell
0,00 EUR bis 0,50 EUR
je nach Kontomodell
unbegrenzt
0,15% vom Gegenwert mind.
10,00€ max. 150,00€
Abwicklung im
Eilverkehr
EUR
0,00 EUR bis 0,50 EUR
je nach Kontomodell
0,00 EUR bis 0,50 EUR
je nach Kontomodell
0,15% vom Gegenwert mind.
15,00 EUR max. 150,00 EUR
Eine Berechnung der Gebühr erfolgt nicht, wenn die Buchung auf einem Fehler der Bank beruht
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4.5.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR41) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung42) sowie Überweisungen
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten43)
4.5.2.1
Überweisungsaufträge
4.5.2.1.1
Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
4.5.2.1.2
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
 Bei der Entgeltweisung “0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen
werden.
 Bei der Entgeltweisung “2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Zielland/Währung
Schweiz/Euro mit
IBAN/BIC
Überweisungsbetrag
bis zu
unbegrenzt
EUR
Konventionelle Abwicklung
0
EUR
SEPA = 0,00 EUR
bis 0,50 EUR
je nach Kontomodell
Übrige Länder
4.5.2.1.3
1
EUR
0,15 % vom Gegenwert mind.
15,00 EUR max.
150,00 EUR zzgl.
Auslandspauschale
20,00 EUR bis 30,00
EUR
Abwicklung im
Beleglosen Verfahren
0
EUR
SEPA = 0,00
EUR bis 0,50
EUR
je nach Kontomodell
1
EUR
0,15 % vom Gegenwert mind.
15,00 EUR max.
150,00 EUR zzgl.
Auslandspauschale
20,00 EUR bis 30,00
EUR
Preis auf Nachfrage
Sonstige Entgelte
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
30,00 EUR zzgl. FK
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
41
42
43
2,90 EUR
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Irland, Italien, Kroatien,
Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.
Z.B. US-Dollar.
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen).
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Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
Dauerauftrag:
Einrichtung/Änderung/Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
4.5.2.2
30,00 EUR zzgl. FK
0,00 EUR/0,00 EUR/0,00 EUR
Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
 Bei der Entgeltweisung “0” können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen
werden.
 Bei der Entgeltweisung “2” können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung “0” oder “2” werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Absenderland/Währung
Schweiz/Euro mit IBAN/BIC
Überweisungsbetrag
bis zu
unbegrenzt
Konventionelle
Abwicklung
EUR
EUR
SEPA = 0,00 EUR bis 0,50 EUR
je nach Kontomodell
Übrige Länder
4.6
Abwicklung im
_______
EUR
0,15 % vom Gegenwert
mind. 15,00 EUR max. 150,00
EUR
Preis auf Nachfrage
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
ç Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt
wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Bank ist
berechtigt, die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten
Kurs abzurechnen.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für
die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
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4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
ç Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ für Nichtkunden
die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die
„Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen
genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich
an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR,
Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.
å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und
der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und
(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in
Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder
(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten
und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle
wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche
Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
4.8
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
5
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
5.1
Allgemein
Scheckvordrucke (pro Stück)
0,00 EUR
Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
0,00 EUR
Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
5,00 EUR
Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
5,00 EUR
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks
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25,00 EUR zzgl. FK
Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks
0,50 EUR
Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks
0,50 EUR
Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers
5,00 EUR
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Stand: 01.03.2016
5.2
Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
5.2.1
per Verrechnungsscheck
5.2.2
5.3
in Euro:
1,50 ‰,
mindestens
maximal
15,00 EUR
150,00 EUR
in Fremdwährung:
1,50 ‰,
mindestens
maximal
15,00 EUR
150,00 EUR
zzgl. Courtage:
0,25 ‰,
mindestens
maximal
3,00 EUR
unbegrenzt EUR
in Euro:
1,50 ‰,
mindestens
maximal
30,00 EUR
150,00 EUR
in Fremdwährung:
1,50 ‰,
mindestens
maximal
30,00 EUR
150,00 EUR
zzgl. Courtage:
0,25 ‰,
mindestens
maximal
3,00 EUR
unbegrenzt EUR
per Bankscheck
Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
in Euro:
1,50 ‰,
mindestens
maximal
10,00 EUR
150,00 EUR
in Fremdwährung:
1,50 ‰,
mindestens
maximal
10,00 EUR
150,00 EUR
zzgl. Courtage:
0,25 ‰,
mindestens
maximal
3,00 EUR
unbegrenzt EUR
5.4
Wertstellungen im Scheckverkehr
5.4.1
Bei Gutschriften
Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut
1 Tag nach Eineichung
Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut44
aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto
des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen
5.4.2
am Tag der Belastung
Bei Belastungen
Scheck
am Tag der Belastungsbuchung für die Bank
Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers
44
3 Tage nach Einreichung
am Tag der Wertstellung
der ursprünglichen
Gutschrift
Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein.
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Stand: 01.03.2016
5.5
Reiseschecks
 auf Euro lautende Reiseschecks
Barauszahlung von Euro-Reiseschecks
pro Scheck
1,00 EUR
Rücknahme von Euro-Reiseschecks
pro Scheck
1,00 EUR
Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks
pro Scheck
1,00 EUR
Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks
pro Scheck
1,00 EUR
 auf Fremdwährung lautende Reiseschecks
5.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
ç Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt
wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um
12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten
Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für
die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
5.7
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Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
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Stand: 01.03.2016
6
Kredite
6.1
Sonderleistungen im Kreditgeschäft
Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden
10,00 EUR
Darlehensersatzauszug45
10,00 EUR
zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan46
25,00 EUR
außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung
25,00 EUR
Änderung der Teilauszahlung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten
0,00 EUR
Berechnung einer Vorfälligkeit/Nichtabnahme je Darlehenskonto für ein Immobiliardarlehen
(informatorisch auf Kundenwunsch)
für jedes Konto
Aufwandsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung einschließlich Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung je Darlehenskonto47
für das erste Konto
nur Berechnungsentgelt
für jedes weitere Konto
6.2
50,00 EUR
200,00 EUR
50,00 EUR
Avale
Provision
6.3
2,50 %
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Kontoführungsgebühr Aval, pro Quartal
7
0,00 EUR
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung
der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
Bankauskunft im Inland einholen
10,00 EUR
Bankauskunft im Ausland einholen
10,00 EUR
sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
10,00 EUR
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
45
46
47
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht
Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen
Bei Nichtimmobiliardarlehen ist die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts nach § 502 Abs. 1 BGB begrenzt. Dem Kunden bleib t in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Dar lehen abgelöst, wird
das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.
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8
Schrankfächer/Verwahrstücke
Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für
je nach Größe
1 Jahr
von 29,75 EUR
bis 416,50 EUR
Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) werden nicht entgegengenommen
je nach Größe
nicht im Angebot
Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr
14,28 EUR
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
9.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
9.1.1
Kauf und Verkauf (Provision)
Ausführung im Inland
Online-Brokerage
Provision:
Provision:
% vom Kurs% vom Kurswert/Minimum
wert/Minimum/
Maximum
Wertpapierart
Aktien
1,00 %, 20,00 €
Optionsscheine
1,00 %, 20,00 €
Verzinsliche Wertpapiere
0,50 %, 15,00 €
Wandelanleihen/Optionsanleihen
0,50 %, 15,00 €
Zero Bonds
0,50 %, 15,00 €
Genussscheine/Genussrechte
0,50 %, 15,00 €
Investmentanteile über Börse
0,50 %, 15,00 €
Bezugsrechte/Teilrechte
Sonstige Wertpapiere
Eigene Schuldverschreibungen
Optionsscheine, Turbos, Zertifikate
und Aktienanleihen48
Limitvormerkung49, -änderung und streichung
48
49
Pro Auftrag 5,00 €
1,00 %, 20,00 €
0,35 %, 11,95 €/
69,95 €
0,35 %, 11,95 €/
69,95 €
0,35 %, 11,95 €/
69,95 €
0,35 %, 11,95 €/
69,95 €
0,35 %, 11,95 €/
69,95 €
0,35 %, 11,95 €/
69,95 €
0,35 %, 11,95 €/
69,95 €
Pro Auftrag 5,00 €
0,35 %, 11,95 €/
69,95 €
Ausführung im Ausland
Online-Brokerage
Provision:
Provision:
% vom Kurs% vom Kurswert/Minimum
wert/Minimum/
Maximum
1,00 %, 40,00€
1,00 %, 40,00€
0,50 %, 40,00€
0,50 %, 40,00€
0,50 %, 40,00€
0,50 %, 40,00€
0,50 %, 40,00€
Pro Auftrag 5,00 €
1,00 %, 40,00€
0,43 %, 35,00 €/
69,95 €
0,43 %, 35,00 €/
69,95 €
0,30 %, 35,00 €/
69,95 €
0,30 %, 35,00 €/
69,95 €
0,30 %, 35,00 €/
69,95 €
0,30 %, 35,00 €/
69,95 €
0,30 %, 35,00 €/
69,95 €
Pro Auftrag 5,00 €
0,43 %, 35,00 €/
69,95 €
Pro Auftrag 10,00 €
Pro Auftrag 4,95 €
Pro Auftrag 5,00 €
kostenfrei
Pro Auftrag 5,00 €
Emittent DZ BANK AG
Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.
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kostenfrei
Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und –abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und
fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich,
die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs
durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank
bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein
gesonderter Auftrag abgerechnet.
9.1.2
Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)
Provision:
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.
Ausgabeaufschlag) bzw.
Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt)/Minimum
Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag
Investmentanteile des Verbundes
0,00 EUR
Sonstige Gesellschaften
0,50 % mind. 15,00 EUR
Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag
Investmentanteile des Verbundes
0,00 EUR
Sonstige Gesellschaften
0,50 % mind. 15,00 EUR
Rückgabe von Investmentanteilen
Investmentanteile des Verbundes
0,00 EUR
Sonstige Gesellschaften
0,50 % mind. 15,00 EUR
Online-Brokerage
Provision:
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl.
Ausgabeaufschlag) bzw.
Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt)/Minimum
0,00 EUR
0,30 % mind. 15,00 EUR
0,00 EUR
0,30 % mind. 15,00 EUR
0,00 EUR
0,30 % mind. 15,00 EUR
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Abwicklungsentgelt für den Erwerb und die Einlieferung
EUR
in
in
in
in
Girosammelverwahrung
Streifbandverwahrung
Wertpapierrechnung
Auslandsabrechnung
6,00
8,00
9,25
28,00
Zzgl. eigene Spesen bei
Kauf und Verkauf
EUR
1,50
2,00
0,00
3,75
Nichtausführen von Zeichnungsaufträgen
Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsaufträgen wird im Falle der Zuteilung ein Entgelt wie bei
Einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben.
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12,50 EUR
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9.2
9.2.1
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)
50
Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres
Berechnungsmodus
Girosammelverwahrung
Streifbandverwahrung
Kurswert
1,4875 ‰
2,3800 ‰
Wertpapierrechnung
(KW=Kurswert)
KW 3,5700 ‰
Optionsscheine
Kurswert
1,4875 ‰
2,3800 ‰
KW 3,5700 ‰
Verzinsliche Wertpapiere
Nennwert
1,4875 ‰
2,3800 ‰
KW 3,5700 ‰
Inhaberschuldverschreibungen
eigene
Verbund
fremd
Eigene
Wandelanleihen
Nennwert
Nennwert
Nennwert
0,0000 ‰
2,3800 ‰
2,3800 ‰
2,3800 ‰
KW 0,0000 ‰
KW 3,5700 ‰
KW 3,5700 ‰
Nennwert
0,8925 ‰
1,4875 ‰
1,4875 ‰
1,4875 ‰
Optionsanleihen
Nennwert
1,4875 ‰
2,3800 ‰
KW 3,5700 ‰
Zero Bonds
Kurswert
Nennwert
Kurswert
1,4875 ‰
1,4875 ‰
1,4875 ‰
2,3800 ‰
2,3800 ‰
2,3800 ‰
KW 3,5700 ‰
KW 3,5700 ‰
KW 3,5700 ‰
Kurswert
Kurswert
Kurswert
Nennwert
Nennwert
1,4875 ‰
1,4875 ‰
1,4875 ‰
1,4875 ‰
1,4875 ‰
2,3800 ‰
2,3800 ‰
2,3800 ‰
2,3800 ‰
2,3800 ‰
KW
KW
KW
KW
NW
Aktien
Genussscheine
Zertifikate
Investmentanteile
Verbund
fremd
- fremd
Bezugsrechte/Teilrechte
Sonstige Wertpapiere
Bestände ohne Kurswert
KW 3,5700 ‰
- Mindestpreis pro Depot (inkl. USt)
3,5700 ‰
3,5700 ‰
3,5700 ‰
3,5700 ‰
3,5700 ‰
17,85 EUR
- Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt)
5,95 EUR
- Depots ohne Bestand (inkl. USt)
0,00 EUR
9.2.2
9.2.3
Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)
- Girosammelverwahrung
178,50 EUR
- Streifbandverwahrung
178,50 EUR
- Wertpapierrechnung
178,50 EUR
Kapitalveränderungen
Bezug von
Inland
% / EUR
jungen Aktien
Options-, Wandelanleihen
Genussscheinen
Ausgabe von Bonus- und Berechtigungsaktien, Stockdividenden, Split und Umtausch, Spinn off, Reverse Split
50
Ausland
% / EUR
1,00 % mind. 20,00 €
0,50 % mind. 15,00 €
0,50 % mind. 15,00€
1,00 % mind. 20,00 €
1,00 % mind. 40,00 €
0,50 % mind. 40,00 €
0,50 % mind. 40,00 €
1,00 % mind. 40,00 €
Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis
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9.2.4
9.2.5
Ausübung von Options- und Wandelrechten
Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt)
23,80 EUR
Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden
20,00 EUR
Ausübung von Wandelrechten
20,00 EUR
Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)51
Pro Auftrag
9.2.6
11,90 EUR
Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie
ausländischen Quellensteuern (inkl. USt)
Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
9.2.7
11,90 EUR
Auf Kundenwunsch Erstellen von:
Depotaufstellung (inkl. USt)
11,90 EUR
Zweitschriften (inkl. USt)52
3,57 EUR
9.2.8
Entfällt
9.2.9
Weitere Dienstleistungen
Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt)
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Vertrag zugunsten Dritter (inkl. USt.)
Ausbuchung wertloser Wertpapiere (inkl. USt.)
Aufwandsersatz für Porto und Auslagen (soweit gesetzlich zulässig) (inkl. USt.)
Der jeweils gerechnete Gesamtpreis wird auf volle EUR aufgerundet.
11,90 EUR
17,85 EUR
pro Posten 11,90 EUR
1,19 EUR
9.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
9.3.1
Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt)
9.3.2
51
52
EUR/DEM-Kupons
0,50 % mind. 59,50 EUR
Fremdwährungskupons
0,50 % mind. 59,50 EUR
EUR-Gutschrift
0,50 % mind. 59,50 EUR
Währungsgutschrift
0,50 % mind. 59,50 EUR
Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt)
59,50 EUR
Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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9.3.3
Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)
Inland
59,50 EUR
Ausland
59,50 EUR
9.3.4
Entfällt
10
Sonstiges
Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
9,52 EUR
20,00 EUR
pro Einheit 0,24 EUR
Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
2,38 EUR
Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
1,19 EUR
Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt),
wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
pro Stunde 59,50 EUR
- ansonsten
pro Stunde 50,00 EUR
Vertrag zugunsten Dritter
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
17,85 EUR
15,00 EUR
Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
58,50 EUR
50,00 EUR
Erträgnisaufstellung
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
5,95 EUR
5,00 EUR
Kontosperre im Auftrag des Kunden
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
0,00 EUR
0,00 EUR
Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
Mahnung53
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
53
17,85 EUR
15,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde
erst durch die Mahnung in Verzug gerät.
Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde.
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Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen
(im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche
Verpflichtung der Bank dazu besteht)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
59,50 EUR/
Stunde
50,00 EUR/
Stunde
- ansonsten
Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
59,50 EUR/
Stunde
50,00 EUR/
Stunde
- ansonsten
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Kirchensteuerkorrektur im Zusammenhang mit Abgeltungssteuer
Kontoumschreibung
11
10,00 EUR
0,00 EUR
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
ç Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum “Girokonto für jedermann” für Nichtkunden
die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die
“Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen
genossenschaftlichen Bankengruppe”, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich
an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR,
Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.
å Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
(1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,
(2) der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in
(a) den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
(b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom 9.10.2009, S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und
der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) geändert worden ist, und
(c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in
Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) oder
(4) des § 2 Absatz 1a Satz 3 und des § 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten
und ihren Kunden kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle
wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche
Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
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Stand: 01.03.2016