Weggis, 6. Januar 2016 Anordnung Gestützt auf die Kantonsverfassung (KV) vom 17. Juni 2007, das Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988, das Gemeindegesetz (GG) vom 4. Mai 2004 und die Gemeindeordnung vom 9. September 2007 beschliesst der Gemeinderat Weggis: Am Sonntag, 28. Februar 2016, findet folgende Gemeindeabstimmung im Urnenverfahren statt: Gemeindeabstimmung „Verkauf Landparzelle Büel“ Beschlussfassung über den Verkauf der Landparzelle „Büel“, Grundstück Nr. 1806, Hinterdorf, Grundbuch Weggis, zum Preis von Fr. 2‘520‘000.- an die Firma Catenazzi Immo AG Weggis. ....................................................................... 1. Stimmzeit Die Urne ist im Dorfschulhaus Weggis wie folgt aufgestellt: Sonntag, 28. Februar 2016 10.00 Uhr - 11.00 Uhr 2. Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens am 23. Februar 2016 ihren politischen Wohnsitz in Weggis geregelt haben. 2 3. Stimmregister Zur Abstimmung wird nur zugelassen, wer auf dem Stimmregister steht. Das Stimmregister liegt auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Stimmberechtigten und die in der Gemeinde organisierten politischen Parteien können beim Stimmregisterführer durch Gesuch Eintragung oder Streichung beantragen. Das Stimmregister wird am Dienstag, 23. Februar 2016, 17.00 Uhr, abgeschlossen. Entspricht der Stimmregisterführer einem Stimmrechtsgesuch nicht, so kann die gesuchstellende Person innert drei Tagen beim Gemeinderat einen Stimmrechtsentscheid verlangen. Der Gemeinderat hat den Stimmrechtsentscheid in einem schnellen Verfahren zu fällen. 4. Briefliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt den Stimmzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und verschliesst es. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das graue Zustell- und Antwortkuvert zu legen. Das Zustell- und Antwortkuvert kann - frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben - am Schalter der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten abgegeben (Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 11.45 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr) - in den Briefkasten beim Gemeindehaus gelegt (bis Sonntag, 28. Februar 2016, 11.00 Uhr) oder - im Urnenbüro abgegeben werden (Sonntag, 28. Februar 2016, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr) 5. Stimmabgabe im Urnenbüro Der Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben. Der Stimmzettel kann zu Hause oder im Urnenbüro ausgefüllt werden. Das Urnenbüro bringt auf der Rückseite des Stimmzettels den Kontrollstempel an. Der oder die Stimmende legt den abgestempelten Stimmzettel in die Urne. 6. Abstimmungsunterlagen Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor der Abstimmung zugestellt. Die Stimmberechtigten sind befugt, während zwei Wochen vor dem Abstimmungstag die den Abstimmungsvorlagen zugrunde liegenden Akten auf der Gemeindekanzlei einzusehen, soweit die Wahrung des Amtsgeheimnisses es zulässt. GEMEINDERAT WEGGIS
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