Anordnung - Gemeinde Weggis

Weggis, 6. Januar 2016
Anordnung
Gestützt auf die Kantonsverfassung (KV) vom 17. Juni 2007, das Stimmrechtsgesetz (StRG)
vom 25. Oktober 1988, das Gemeindegesetz (GG) vom 4. Mai 2004 und die Gemeindeordnung
vom 9. September 2007
beschliesst der Gemeinderat Weggis:
Am Sonntag, 28. Februar 2016, findet folgende Gemeindeabstimmung im Urnenverfahren statt:
Gemeindeabstimmung
„Verkauf Landparzelle Büel“
Beschlussfassung über den Verkauf der Landparzelle „Büel“, Grundstück Nr. 1806, Hinterdorf,
Grundbuch Weggis, zum Preis von Fr. 2‘520‘000.- an die Firma Catenazzi Immo AG Weggis.
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1. Stimmzeit
Die Urne ist im Dorfschulhaus Weggis wie folgt aufgestellt:
Sonntag, 28. Februar 2016
10.00 Uhr - 11.00 Uhr
2. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt
haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen
oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens am
23. Februar 2016 ihren politischen Wohnsitz in Weggis geregelt haben.
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3. Stimmregister
Zur Abstimmung wird nur zugelassen, wer auf dem Stimmregister steht. Das Stimmregister
liegt auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Stimmberechtigten und die in der
Gemeinde organisierten politischen Parteien können beim Stimmregisterführer durch
Gesuch Eintragung oder Streichung beantragen. Das Stimmregister wird am Dienstag,
23. Februar 2016, 17.00 Uhr, abgeschlossen.
Entspricht der Stimmregisterführer einem Stimmrechtsgesuch nicht, so kann die gesuchstellende Person innert drei Tagen beim Gemeinderat einen Stimmrechtsentscheid
verlangen. Der Gemeinderat hat den Stimmrechtsentscheid in einem schnellen Verfahren
zu fällen.
4. Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Wer brieflich stimmen will,
legt den Stimmzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und verschliesst es.
Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem unterzeichneten
Stimmrechtsausweis in das graue Zustell- und Antwortkuvert zu legen.
Das Zustell- und Antwortkuvert kann
- frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben
- am Schalter der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten
abgegeben (Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 11.45 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr)
- in den Briefkasten beim Gemeindehaus gelegt (bis Sonntag, 28. Februar 2016, 11.00 Uhr)
oder
- im Urnenbüro abgegeben werden (Sonntag, 28. Februar 2016, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr)
5. Stimmabgabe im Urnenbüro
Der Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben. Der Stimmzettel kann zu Hause oder
im Urnenbüro ausgefüllt werden. Das Urnenbüro bringt auf der Rückseite des Stimmzettels
den Kontrollstempel an. Der oder die Stimmende legt den abgestempelten Stimmzettel in
die Urne.
6. Abstimmungsunterlagen
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor
der Abstimmung zugestellt.
Die Stimmberechtigten sind befugt, während zwei Wochen vor dem Abstimmungstag die
den Abstimmungsvorlagen zugrunde liegenden Akten auf der Gemeindekanzlei einzusehen,
soweit die Wahrung des Amtsgeheimnisses es zulässt.
GEMEINDERAT WEGGIS