Weggis, 15. Februar 2016 Anordnung Neuwahlen der Controllingkommission, der Schulpflege und des Urnenbüros für die Amtsdauer 2016 - 2020 Der Gemeinderat Weggis beschliesst, gestützt auf das Stimmrechtsgesetz (StRG) vom 25. Oktober 1988, das Gemeindegesetz vom 4. Mai 2004 und die Gemeindeordnung vom 9. September 2007: Am Sonntag, 5. Juni 2016 wählen die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten - unter Vorbehalt einer stillen Wahl - im Urnenverfahren für die Amtsdauer 2016 - 2020 den Präsidenten / die Präsidentin und vier weitere Mitglieder der Controllingkommission Weggis (mit Amtsantritt 1. Oktober 2016) und den Präsidenten / die Präsidentin und drei weitere Mitglieder der Schulpflege Weggis (mit Amtsantritt 1. August 2016) und neun Mitglieder des Urnenbüros Weggis (mit Amtsantritt 1. Oktober 2016) -2- 1. Stimmzeit Die Urne ist im Dorfschulhaus Weggis wie folgt aufgestellt: Sonntag, 5. Juni 2016 2. 10.00 Uhr - 11.00 Uhr Wahlvorschläge und Kandidatenlisten a) Wahlvorschläge Die Stimmberechtigten können Wahlvorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 18. April 2016, um 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Weggis eintreffen. Die gültigen Wahlvorschläge bilden die Grundlage für eine stille Wahl, und falls diese nicht zustande kommt, für den Druck der amtlich beschafften Kandidatenlisten. Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Controllingkommission, der Schulpflege und des Urnenbüros ist durch zehn in der Gemeinde Weggis Stimmberechtigte zu unterzeichnen. Controllingkommission Jeder Stimmberechtigte kann für diese Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Er kann seine Unterschrift nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht mehr zurückziehen (§ 28 Abs. 2 StRG). Schulpflege Jeder Stimmberechtigte kann für diese Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Er kann seine Unterschrift nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht mehr zurückziehen (§ 28 Abs. 2 StRG). Urnenbüro Jeder Stimmberechtigte kann für diese Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Er kann seine Unterschrift nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht mehr zurückziehen (§ 28 Abs. 2 StRG). Aufgrund der fristgemäss (Montag, 18. April 2016, 12.00 Uhr) eintreffenden gültigen Wahlvorschläge werden die Kandidatenlisten amtlich beschafft und zusammen mit einer Blankoliste den Stimmberechtigten bis spätestens Freitag, 13. Mai 2016 zugestellt, sofern keine stille Wahl zustande kommt. b) Angaben in den Wahlvorschlägen und unwiderrufliche Annahmeerklärung der Kandidaten und Kandidatinnen Auf den Wahlvorschlägen für die vorerwähnten Wahlen sind sowohl für die Vorgeschlagenen wie auch für die Unterzeichner/innen folgende Angaben zu machen: Familien- und Vorname, Geburtsdatum, Wohnort mit genauer Adresse. Für die Vorgeschlagenen ist überdies das Geschlecht, der/die Heimatorte, der/die Berufe sowie bisher oder neu anzugeben. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten haben schriftlich und unwiderruflich zu erklären, dass sie eine Wahl als Präsident / Präsidentin oder Mitglied der Controllingkommission, als Präsident / Präsidentin oder Mitglied der Schulpflege oder als Mitglied des Urnenbüros annehmen. Diese Erklärung ist mit dem jeweiligen Wahlvorschlag einzureichen. Im Übrigen wird auf § 27 StRG verwiesen. -3- c) Kandidatenlisten, von privater Seite herausgegeben Neben den amtlich beschafften Kandidatenlisten sind auch von privater Seite herausgegebene Kandidatenlisten gültig. Diese müssen jedoch die Angaben gemäss § 33 Stimmrechtsgesetz des Kantons Luzern enthalten und in Farbe, Format und Papierqualität mit den amtlichen Listen übereinstimmen. Eine solche Kandidatenliste muss bezüglich Farbe, Format und Papierqualität folgende Anforderungen erfüllen: Kandidatenliste Controllingkommission Format: 14.8x31.5 cm, 1x perforiert bei 10.5 cm (von oben), 1x gefalzt auf 14.8x21 cm; Papier: Antalis, Coloraction Offset hellblau, 120 gr. Rückseite der Kandidatenliste mit Nummer gemäss den amtlichen Kandidatenlisten (Präsident/-in der Controllingkommission 1 / vier weitere Mitglieder der Controllingkommission 2) Kandidatenliste Schulpflege Format: 14.8x31.5 cm, 1x perforiert bei 10.5 cm (von oben), 1x gefalzt auf 14.8x21 cm; Papier: Antalis, Coloraction Offset gelb, 120 gr. Rückseite der Kandidatenliste mit Nummer gemäss den amtlichen Kandidatenlisten (Schulpflegepräsident/-in 1 / drei weitere Mitglieder der Schulpflege 2) Kandidatenliste Urnenbüro Format: A5 Papier: Antalis, Coloraction Offset salm, 120 gr. d) Bezug von Kandidatenlisten Die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis können zusätzlich gedruckte amtlich beschaffte Kandidatenlisten für die vorerwähnten Wahlen kostenlos beziehen. Bestellungen haben bis 21. April 2016 bei der Gemeindekanzlei zu erfolgen. 3. Wählbarkeit Wählbar sind alle Personen, die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind. 4. Unvereinbarkeit von Funktionen Zu beachten gilt bei der Controllingkommission und bei der Schulpflege die Unvereinbarkeit der Funktionen gemäss § 6 der Gemeindeordnung Weggis: - Controllingkommission mit den Funktionen: Gemeinderat, Gemeindeschreiber/in, Anstellung bei der Gemeinde - Schulpflege mit den Funktionen: Anstellung als Lehrperson bei der Gemeinde, Gemeinderat (mit Ausnahme des Mitgliedes des Gemeinderats, welches von Amtes wegen Mitglied der Schulpflege ist) -4- 5. 6. 7. Stimmberechtigung und Stimmregister a) Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens seit dem 31. Mai 2016 ihren politischen Wohnsitz in Weggis haben. b) Zur Wahl wird nur zugelassen, wer im Stimmregister eingetragen ist. Das unbearbeitete Stimmregister liegt auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Die Stimmberechtigten und die in der Gemeinde organisierten politischen Parteien können beim Stimmregisterführer durch Gesuch Eintragung oder Streichung beantragen. Am Dienstag, 31. Mai 2016, 18.00 Uhr, wird das Stimmregister abgeschlossen. c) Entspricht der Stimmregisterführer einem Stimmrechtsgesuch nicht, so kann die gesuchstellende Person innert drei Tagen beim Gemeinderat einen Stimmrechtsentscheid verlangen. Der Gemeinderat hat Stimmrechtsentscheide in einem raschen Verfahren zu fällen. § 15 der Gemeindeordnung a) Gemäss § 15 Abs. 1 lit. b der Gemeindeordnung von Weggis wählen die Stimmberechtigten im Urnenverfahren das Präsidium und die übrigen Mitglieder der Controllingkommission, gemäss § 15 Abs. 1 lit. c das Präsidium und die übrigen frei wählbaren Mitglieder der Schulpflege und gemäss § 15 Abs. 1 lit. d die frei wählbaren Mitglieder des Urnenbüros. b) Die Wahlen erfolgen im Mehrheitswahlverfahren (§ 15 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Urnenwahl Die Neuwahlen der Controllingkommission, der Schulpflege und des Urnenbüros finden - unter Vorbehalt einer stillen Wahl - im Urnenwahlverfahren statt (§ 18 Abs. 2 StRG). Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen (Hälfte der gültigen Stimmen, aufgerundet auf die nächste ganze Zahl) erreicht (§ 88 Abs. 2 StRG). 8. Stille Wahl Der Präsident / die Präsidentin und die vier weiteren Mitglieder der Controllingkommission Weggis sowie der Präsident / die Präsidentin und die drei weiteren Mitglieder der Schulpflege Weggis wie auch die neun Mitglieder des Urnenbüros Weggis können im stillen Wahlverfahren gewählt werden. Werden auf allen bereinigten Wahlvorschlägen höchstens so viele wählbare Kandidaten und Kandidatinnen vorgeschlagen, als zu wählen sind, so sind die Vorgeschlagenen unter Vorbehalt der Wahlgenehmigung und allfälliger Beschwerden in stiller Wahl gewählt. Der Gemeinderat stellt das Ergebnis der stillen Wahl in einem Protokoll fest und gibt es sofort öffentlich bekannt. Falls alle Sitze in stiller Wahl besetzt werden, wird die Urnenwahl abgesagt. -5- 9. Wahlunterlagen Die Wahlunterlagen mit dem Stimmrechtsausweis werden den Stimmberechtigten bis spätestens 13. Mai 2016 zugestellt, sofern die Sitze nicht in stiller Wahl besetzt werden. 10. Briefliche Stimmabgabe Die Stimmberechtigten können ihr Stimmrecht brieflich ausüben. Wer brieflich stimmen will, legt die Wahlzettel in das grüne amtliche Stimm- und Wahlkuvert und verschliesst es. Das amtliche Stimm- und Wahlkuvert ist zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das graue Zustell- und Antwortkuvert zu legen. Das Zustell- und Antwortkuvert kann - frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben - am Schalter der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten abgegeben (Montag bis Freitag: 08.00 Uhr - 11.45 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr) - in den Briefkasten beim Gemeindehaus gelegt (bis Sonntag, 5. Juni 2016, 11.00 Uhr) oder - im Urnenbüro abgegeben werden (Sonntag, 5. Juni 2016, 10.00 - 11.00 Uhr) 11. Stimmabgabe im Urnenbüro Der Stimmrechtsausweis ist im Urnenbüro abzugeben. Die Wahlzettel können zu Hause oder im Urnenbüro ausgefüllt werden. Das Urnenbüro bringt auf der Rückseite jedes Wahlzettels den Kontrollstempel an. Der oder die Stimmende legt die abgestempelten Wahlzettel in die Urne. 12. Stille Nachwahl Haben im ersten Wahlgang nicht so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie zu wählen sind das absolute Mehr erreicht, ist das Wahlverfahren nach den §§ 90 und 91 StRG fortzusetzen. Die im ersten Wahlgang nicht besetzten Sitze können durch stille Nachwahl besetzt werden. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 9. Juni 2016, um 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Für die Kandidatinnen und Kandidaten des ersten Wahlgangs genügt eine schriftliche Erklärung des Kandidaten oder der Kandidatin und des Vertreters oder der Vertreterin des Wahlvorschlages. Werden auf allen bereinigten Wahlvorschlägen nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen wie noch zu wählen sind, so sind diese unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden in stiller Nachwahl gewählt. Das Ergebnis einer stillen Nachwahl wird sofort öffentlich bekannt gemacht. Sind alle Sitze besetzt, wird der zweite Wahlgang abgesagt. -6- 13. Zweiter Wahlgang Werden die Sitze nicht durch stille Nachwahl besetzt, findet am Sonntag, 10. Juli 2016 ein zweiter Wahlgang statt (§ 91 StRG). Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl erreicht (relatives Mehr). Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Stimmberechtigten erhalten die Unterlagen spätestens zehn Tage vor dem Wahltag. 14. Strafbare Praktiken Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Busse bestraft (Art. 282bis StGB). 15. Ermittlung und Bekanntmachung der Ergebnisse Das Urnenbüro ermittelt die Ergebnisse nach den geltenden Bestimmungen und macht diese sowie einen allfälligen zweiten Wahlgang sofort nach Ermittlung nach § 21 StRG öffentlich bekannt. 16. Wahlvorschlagsformulare / Anforderungsprofile / Pensen und Entschädigungen Folgende Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei Weggis (Telefon 041 392 15 15, E-Mail: [email protected]) bezogen oder unter www.gemeindeweggis.ch abgerufen werden. - Wahlvorschlagsformular für Controllingkommission, Schulpflege und Urnenbüro - Anforderungsprofil für Controllingkommission, Schulpflege und Urnenbüro - Angaben über die Entschädigung der Controllingkommission, der Schulpflege und des Urnenbüros GEMEINDERAT WEGGIS
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