Abstimmung, veröffentlicht am 11.01.2016 www.vimentis.ch Abstimmung 28.02.2016: Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln In der modernen, globalisierten Welt wird praktisch mit allem gehandelt, was es überhaupt gibt. Die internationale Verstrickung der Märkte macht dies möglich. Rohstoffe wie Gold und Öl werden seit langem auch deshalb gehandelt, um durch Preisveränderungen Gewinne zu erzielen. Nun findet diese Spekulation auch mit Nahrungsmitteln und sogenannten Agrarrohstoffen statt. Da diese Stoffe der Ernährung von Menschen und Tieren dienen, wird deren spekulativer Handel von vielen als kritisch betrachtet. Dies auch deshalb, weil deren Handel einen Einfluss auf den Preis von Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen haben soll. Die Initiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!“ will deshalb diesen Handel einschränken. Ziel der Initiative Die Initiative verlangt, den Handel mit gewissen Rohstoffen auf dem Schweizer Finanzplatz stark einzuschränken. Ziel ist es, die Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln für Händler mit Sitz in der Schweiz zu verbieten. Dadurch sollen die Preise für diese Stoffe auf internationalen Märkten weniger schwanken. Schlussendlich soll ermöglicht werden, dass Entwicklungsländer dank stabileren und tieferen Preisen beständigere Erlöse aus dem Rohstoffhandel und einen besseren Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Ausgangslage In den letzten Jahren unterlagen Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel starken Preisschwankungen. Diese Schwankungen schaffen Unsicherheit bei Produzenten und Konsumenten. Es ist deshalb schwierig zu sagen, wie teuer ge- wisse Nahrungsmittel beispielsweise in einem Jahr sein werden. Einfach erklärt Laut den Initianten haben diese Schwankungen mit den Warenterminmärkte zu tun. Warenterminmärkte sind Märkte, bei denen der Kauf oder Verkauf eines Gutes in der Zukunft abgemacht wird. Ein Beispiel ist ein Bauer, der sich verpflichtet, in einem Jahr von seinem Nachbarn eine Tonne Kartoffeln zu einem jetzt bestimmten Preis zu kaufen. Diese Warentermingeschäfte für Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe sind seit der Jahrtausendwende sehr beliebt. Durch die Öffnung von Weltmärkten und dem Onlinehandel war Handel mit diesen Gütern auf einmal auf breiter Ebene möglich. An dieser Stelle muss zwischen zwei Handelsformen unterschieden werden. Agrarrohstoffe Einerseits werden Nahrungsmittel und Agrarrohstoffe auf Spotmärkten (Handel und Bezahlung erfolgen sofort) gehandelt. Die Produkte werden dort von Produzenten und Verarbeitern oder Endabnehmern zu bestimmten Preisen ver- und gekauft. Die Spotmärkte sind auf der ganzen Welt verteilt und haben keine einheitlichen Preise. Bspw. kann der Preis für Weizen im Westen der USA tiefer sein als auf dem Spotmarkt im Osten der USA. Preise werden durch die lokale Angebots- und Nachfragesituation bestimmt. Spekulationsgeschäfte nennt man den Kauf von bspw. Aktien mit der Hoffnung, dass man sie zu einem späteren Zeitpunkt teurer verkaufen kann. Bei Spekulationen mit Nahrungsmitteln funktioniert dies gleich. Man wettet sozusagen auf steigende oder fallende Preise. Da die künftigen Preise nicht genau vorhergesagt werden können, werden Vermutungen darüber angestellt. Schlussendlich kann bei solchen Spekulationsgeschäften gewonnen oder verloren werden. Andererseits werden Rohstoffe über die bereits erwähnten Terminmärkte gehandelt. Solche Termingeschäfte bieten Sicherheit für Produzenten, da sie dann wissen, dass sie ihre Ware in Zukunft verkaufen können. Zudem sind die Bedingungen bekannt, da die Handelspartner den Preis im Vorhinein bestimmt haben. Die Preise auf den Ter- 1 Dies sind Rohstoffe, welche aus landwirtschaftlicher Produktion stammen und als Nahrungsmittel, Tiernahrung oder nachwachsende Treibstoffe verwendet werden. Milch, Bauholz, Palmöl, Kaffee, Butter, Schweine- und Rindfleisch und diverse andere Produkte zählen zu den Agrarrohstoffen. Sie werden auch “Soft Commodities” genannt. “Finanzialisierung” Mit Finanzialisierung ist an dieser Stelle die Entwicklung der Warenterminmärkte gemeint. Die internationale Verstrickung der Märkte und der zunehmende Handel mit nichtphysischen Produkten sind die Hauptentwicklungen der Nahrungsmittel- und Agrarrohstoffmärkte. Spekulation minmärkten sind im Gegensatz zu den Spotmärkten vereinheitlicht, also überall in etwa gleich. Ihre Preise ergeben sich aus der internationalen Nachfrageund Angebotssituation. Bei den Termingeschäften sind zwei Arten von Händlern aktiv. Zum einen sind dies die kommerziellen Händler. Diese Händler handeln mit physisch vorhandenen Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen. Im Gegensatz dazu handeln nichtkommerzielle Händler mit virtuellen, nichtexistierenden Rohstoffen. Sie spekulieren auf die künftigen Preise der Produkte. Gehandelt wird dabei mit sogenannten Derivaten. Derivate sind Finanzprodukte, welche in diesem Fall von den Preisen von Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen abhängig sind. Der Preis eines Derivates hängt also vom Preis des damit verbundenen Produktes ab. Einfach gesagt sind Derivate eine Art Wettschein. Man kann bspw. darauf wetten, ob der Preis für eine bestimmte Menge Mais in Zukunft steigt oder fällt. Liegt man richtig, wird ein Gewinn erzielt. Liegt man falsch, wird ein Verlust eingefahren. Solche Geschäfte werden oft von Anlegern genutzt, welche an sich gar nichts mit der Nahrungsmittel- oder Agrarrohstoffindustrie zu tun haben (bspw. Banken oder gewisse Versicherungen). Die Schweiz ist ein grosser Umschlagplatz für solche Güter und spielt eine wichtige Rolle auf dem Weltmarkt. Beispielsweise läuft etwa die Hälfte des weltweiten Kaffee- und Zuckerhandels über die Genfersee-Region. Dort haben mehrere Handelsfirmen, spezialisierte Banken und Warenprüfkonzerne ihren Geschäfts- und Handelssitz. Auswirkungen Die neue Regelung soll jegliche Art von Spekulationen von institutionellen Anlegern wie Banken, Privatversicherungen und Vermögensverwaltern mit diesen Gütern verbieten. Dies gilt für Anleger mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz. Händler und Produzenten von Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen dürfen jedoch weiterhin Termingeschäfte abschliessen, um sich abzusichern. Solange eine Vertragspartei ein Geschäft zur Absicherung abschliesst, ist dies erlaubt. Dies gilt auch dann, wenn die andere Partei mit dem Geschäft spekuliert. Für manche Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz hätte die- se neue Gesetzgebung starke Auswirkungen. Beispielsweise dürften Banken mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz nur noch mit Agrarrohstoffen oder Nahrungsmitteln handeln, wenn sie nachweisen können, dass das Geschäft der Absicherung dient (keine Spekulationsgeschäfte mehr in der Schweiz). Für Banken mit Hauptsitz in der Schweiz würde dies sogar weltweit gelten. Auch Agrar-Handelsfirmen und jegliche andere Investoren in solche Produkte müssten Absicherungsnachweise liefern, um weiter im spekulativen Markt in der Schweiz handeln zu können. Argumente dafür Spekulationsgeschäfte würden für Preisentwicklungen sorgen, welche nicht dem eigentlichen Wert der Produkte entsprächen. Dadurch entstünden Schwankungen, denen vor allem die Bevölkerung von Entwicklungsländern ausgesetzt sei. Auf diese Länder würden solche Schwankungen destabilisierend wirken. Die totale Liberalisierung des Agrarrohstoffmarkts führe zu unhaltbaren Bedingungen für Kleinbauern und würde durch das Tolerieren von Spekulationsgeschäften unterstützt. Die Schweiz als Finanzplatz böte die Rahmenbedingungen für solche Geschäfte. Da das Schweizer Stimmvolk nicht direkt den globalen Agrarrohstoffmarkt regulieren kann, solle bei uns begonnen und somit ein Zeichen gesetzt werden. Zusammenfassung Ziel der Vorlage Spekulative Geschäfte mit Agrarrohstoffen (Kakao, Getreide, ...) sollen verhindert werden. Dadurch sollen die Preise auf den globalen Rohstoffmärkten weniger stark schwanken und Nahrungsmittel erschwinglicher werden. Wichtigste Änderungen Banken, Privatversicherungen, Effektenhändler und weitere Vermögensberater mit Niederlassung in der Schweiz dürfen nicht mehr in spekulative Geschäfte investieren, die sich auf den Agrarrohstoffmarkt und den Nahrungsmittelmarkt beziehen. Sie dürfen bei solchen Geschäften auch nicht als Vermittler dienen. Argumente der Befürworter Spekulation führe zu Marktversagen (Preise für Lebensmittel entsprechen nicht dem Realwert). Durch solche Geschäfte könnten unnatürliche Höchstpreise entstehen, die am Ende von den ärmsten Mitgliedern unserer Gesellschaft getragen würden. Die exzessive Bereicherung einiger weniger durch Handel mit Nahrungsmitteln auf Kosten vieler sei pervers und nicht nachhaltig. Argumente der Gegner Ein kausaler Zusammenhang zwischen den zu verbietenden Geschäften und Hungerleiden in Drittweltländern sei nicht klar bewiesen. Das Verweisen von Lebensmittelspekulanten aus der Schweiz würde keinen grossen Einfluss auf die internationale Spekulation mit Lebensmitteln haben, da die Spekulanten dann einfach von anderen Ländern aus agieren würden. Argumente dagegen Es gebe keinen klaren kausalen Zusammenhang zwischen den Nahrungsmittelproblemen der Entwicklungsländer und der von der Initiative verbotenen Geschäfte. Für die bisherigen hohen Preise seien tiefe Lagerbestände, Korruption und Wettereinflüsse (Dürren) verantwortlich. Wenn Spekulationsgeschäfte in der Schweiz verboten werden würden, hätte dies kaum Auswirkungen, da sich die 2 wichtigsten Terminbörsen im Ausland befänden. Wenn solche Geschäfte in der Schweiz nicht mehr getätigt werden könnten, würden sie einfach ins Ausland verlagert. Die neue Regelung störe den Finanzplatz Schweiz. Ohne funktionierende Finanzmärkte seien Investitionen in die Landwirtschaft nicht möglich. Literaturverzeichnis: Alliance Sud (2014). Nahrungsmittel-Spekulation – (K)ein Problem? Abgerufen am 08.12.2015 unter http://www.alliancesud.ch/de/publikationen/downloads/Studie_Nahrungsmittel_DE_2014-02-24_Hyperlinks.pdf BayWa (o.D). Agrar & Rohstoffe. Abgerufen am 08.12.2015 unter http://www.baywa.com/fileadmin/user_upload/coverflow/Backgrounder_Agrar_u_Rohstoffe_02.pdf Broker-Test (o.D). Agrarrohstoffe. Abgerufen am 09.12.2015 unter http://www.broker-test.de/finanzwissen/rohstoffe/agrarrohstoffe/ Die Bundesversammlung (2015). Curia Vista – Zusammenfassung. 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