Ka 15 558 11 685 5a 683a 1 60 8 556 71 554a 554 675 675a 6c 6b 6a 6d Gebiet: südl. der Straße Beim Umspannwerk, westl. der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördl. der Bebauung Quickborner Straße, östl. bzw. südl. des Autoverwerters Kiesow 10b 69a 10 550 69 51 21 67 65 63 53 61 55 59 12 14a 16 13 665b 5.00 5.00 109c 109b 66c Vorhandene Flurstücksgrenzen 72h 109a 66b 72g 6 99 72f 72d 97 5a 1a Quickb 72b Plangrundlage ist der katastermäßige Bestand vom 07.05.2011 Norderstedt, den .................... Katasteramt 75 3 Grote Oberbürgermeister g we en hn bü 3.25 m 1.50 m 2.00 m An der Koppel Efeugang 20.50 m 11 23 31 29 27 21 19 17 15 7 9 5 1 3 13 25 Datum Bearbeitet Rimka 01.07.2009 Gezeichnet Jeß-Depel Mühlbauer 18.12.2009 Geändert Jeß-Depel 27.07.2011 Geändert Jeß-Depel 05.04.2012 Geändert Mühlbauer 18.04.2012 Geändert Jeß-Depel 18.04.2012 Ergänzt Gebiet: südl. der Straße Beim Umspannwerk, westl. der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördl. der Bebauung Quickborner Straße, östl. bzw. südl. des Autoverwertes Kiesow H Maßstab 1: 1000 10 Norderstedt, den 18.04.2012 10a 484a 28 108 106 26 3 Gehweg 7.00 m "Südlich Umspannwerk Friederichsgabe-Ost" 488a ald 3.25 m Radweg 603 6 1.50 m Fahrbahn Grün-/ Parkstreifen 605 8 Grün-/ Parkstreifen 110 2 27b Radweg 112 113 ße Name 27a 488b 2.00 m 114 115 1 tra 21 116 31 33 tzs 23 118 Grote Oberbürgermeister 25 488k 117 Grote Oberbürgermeister] Gehweg 120 Stadt Norderstedt 29 122 Norderstedt, den .................... 12 Satzung der Stadt Norderstedt über den Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt 124 Stadt Norderstedt 119 Norderstedt, den .................... Grote Oberbürgermeister 51 19 3 9 9a 11 17 17a 17b 15 15a 15b H 126 Es wurde eine eingeschränkte Beteiligung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB durchgeführt.] Stadt Norderstedt Schutzbereich Hochspannungsleitungen 13 5 5a 7 7a 55 12a 488i Norderstedt, den .................... ße Quickborner Stra Fahrbahnbegrenzung mit öffentlichen Parkplätzen (straßenbegleitend) 5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung 65a Interessierten eingesehen [und zusammenfassender Erklärung] auf Dauer während der Dienststunden von allen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, sind am .................... in der „Norderstedter Zeitung" ortsüblich bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) wurde ebenfalls hingewiesen. Die Satzung ist mithin am .................... in Kraft getreten. Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Planung Stadtplanung 488c Die Stadtvertretung hat den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) am .................... als Satzung beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt. 50a Norderstedt Amt 60 Fachbereich 601 Team 6013 32 38 4a we en ek eib Dr 81a 34 4 12 18 20 22 26 128 Oder: 3. Die Stadtvertretung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am .................... geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. 28 6 8 10 488d g 65b 24 30 36 50 Stadt 12a M 1:100 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs eines angrenzenden Bebauungsplans 65 67 Schnitt A - A 40 4a 488h Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die Begründung haben in der Zeit vom .................... bis .................... während der Dienststunden erneut öffentlich ausgelegen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am .................... in der "Norderstedter Zeitung", ortsüblich bekannt gemacht. [Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden konnten. 69 42 P 71 75a 44 Arkaden und Durchgänge Stadt Norderstedt 73 8a 488f [Ggf. 8 [Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am .................... den Entwurf des Bebauungsplanes nach der 6 öffentlichen Auslegung geändert [und zur erneuten Auslegung bestimmt]. [Dabei wurde bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden können.] Bad Segeberg, den .................... 18a M 1: 5000 Übersichtsplan 488e 10 4. Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. 36a 4b 12 2. Der katastermäßige Bestand am .................... sowie die geometrischen Festlegungen der neuen 79städtebaulichen 77 Planung werden als richtig bescheinigt. Darstellung ohne Normcharakter 46 1 [Oder: Den von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange wurde 14 gemäß § 13 BauGB mit Schreiben vom .................... Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.] 14 30a P traße 490 Fortfallende Knicks 64 81 Straßenquerschnitt Standort Baum 85a 83 3 Vorhandene bauliche Anlagen 66 1a Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die Begründung haben in der Zeit vom .................... bis ..................... während der Dienststunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am .................... in der "Norderstedter Zeitung" ortsüblich bekannt gemacht. 85b 111c 74 121 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am .................... den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. 111d P Bahnhofstraße Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom .................... zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 111e traße orner S 607 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom .................... unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 87 Quickb 488g Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde am .................... bis .................... durchgeführt. [Oder: Auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom .................... wurde nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.] 89 traße 609 1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr [der Stadtvertretung] vom .................... Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck in der "Norderstedter Zeitung" am .................... erfolgt. 91 P orner S 9.6 Zum öffentlichen Straßenraum ausgerichtete Grundstückseinfriedungen dürfen eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. (§ 84Abs. 1 und 3 LBO SH) 28a Verfahrensvermerke 93 orner S 9.5 Alle Werbeanlagen sind blendfrei auszuführen. (§ 84 Abs. 1 Nr. 1 und 3 LBO SH) Flurgrenze 66a Quickb Straße 111f 2 7 52 Flurstücksbezeichnung 54 9.4 Werbeanlagen oberhalb der Dachkante sind unzulässig. (§ 84 Abs. 1 und 3 LBO SH) 611 111b 11 9 39 2 72c 76 11 72a 5 15 82 Bezeichnung des Baugebiets 9.3 Im gesamten Plangebiet sind Werbeanlagen an der den Grünzügen zugewandten Seite unzulässig (§ 84 Abs. 1 und 3 LBO SH). Ulzburger 131 z.B. 72e 107 13a 9.2 Werbeanlagen sind bis zu einer Höhe von maximal 4 m zulässig (§ 84 Abs. 1 und 3 LBO SH). 615 13 9.1 Werbeanlagen sind nur bis zu einer maximalen Größe von 4 qm zulässig. Ausnahmsweise kann von dieser Größenbeschränkung abgewichen werden, wenn die Werbeanlagen verschiedener Betriebe auf einer Tafel (Hinweisschilder) zusammengefasst sind. (§ 84 Abs. 1 und 3 LBO SH) 617 84 10 3 B 284 9. Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB) 613 z.B. W 3 90 Harkshörner Weg eg 3. Darstellung ohne Normcharakter 92 94 erk ek 94a 113 annw Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 84 LBO 5.4 Die Eingriffe des B-Plans Nr. 284 verursachen einen externen Ausgleichsbedarf von 20850 m². Das Ausgleichsdefizit für die Schutzgüter Boden (2,04 ha) sowie für Biotopverluste (0,045 ha) wird auf folgenden Flurstücken kompensiert: - 12056 qm auf den Flurstücken 16/1, 16/2, 18 und 54/17, Flur 13 der Gemarkung Glashütte (Ökokontofläche Nr. 37 Wittmoor der Stiftung Naturschutz) - 6210 qm auf den Flurstücken 9/3, 9/2, Flur 13 der Gemarkung Glashütte und den Flurstücken 29 und 87, Flur 10 der Gemarkung Glashütte (Ökokontofläche Erweiterungsflächen zu Nr. 37 Wittmoor der Stiftung Naturschutz) - 5168 qm auf dem Flurstück 20/2, Flur 07 der Gemarkung Harksheide. Diese Flächen werden dem B-Plan Nr. 284 zugeordnet. Diese Zuordnung ist Grundlage für die Erhebung von Erstattungsbeträgen gemäß „Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“. (§ 9 (1) 20 BauGB) 88 72i Frede Knickschutzbereich 94b Umsp N 8.11 Freistehende Müllsammelbehälter und Standorte für Recyclingbehälter sowie Trafostationen sind in voller Höhe einzugrünen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 5.3 Der Oberboden auf Freiflächen außerhalb von Baukörpern und außerhalb von befestigten Flächen ist in den Gewerbegebieten Nr. 1 und 2 in den Bereichen mit der Kennzeichnung "Altablagerung" mit einer 0,6 m mächtigen Schicht aus unbelastetem, vegetationsfähigem, nicht bindigem Mutterboden abzudecken. Ausnahmsweise kann die Mächtigkeit der aufzubringenden Bodenschicht auf 0,35 m reduziert werden, wenn gutachterlich durch Bodenuntersuchungen nachgewiesen wird, dass die chemische Beschaffenheit des vorhandenen Oberbodens unterhalb der Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Gewerbeflächen liegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 90a 101 8 § 9 Abs. 7 BauGB Beim en w 116a g rikrin 96 3b 1 8.10 In den Gewerbegebieten und in dem eingeschränkten Gewerbegebiet ist entlang der den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Grundstücke je 15 m angefangener Grundstücksfront ein mittelkroniger Laubbaum gem. Pflanzliste auf den Baugrundstücken zu pflanzen. Die festgesetzten Anpflanzungen auf Stellplatzanlagen sind darauf anrechenbar, sofern die Stellplätze an den Straßenfronten liegen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) annwerk 96a 3a 6a 5. Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 5.2 Der Oberboden ist in den öffentlichen Grünflächen in den Bereichen mit der Kennzeichnung "Altablagerung" mit einer 0,6 m mächtigen Schicht aus unbelastetem, vegetationsfähigem, nicht bindigem Mutterboden abzudecken. Ausnahmsweise kann die Mächtigkeit der aufzubringenden Bodenschicht auf 0,35 m reduziert werden, wenn gutachterlich durch Bodenuntersuchungen nachgewiesen wird, dass die chemische Beschaffenheit des vorhandenen Oberbodens unterhalb der Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Park- und Freizeitflächen liegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Fläche zur Erhaltung von Knicks nach § 21 Abs. 1 LNatSchG 90b 117 109d 8.9 Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist in den Gewerbegebieten je 6 angefangene Stellplätze mindestens ein mittelkroniger Laubbaum gem. Pflanzliste zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 5.1 Die öffentlichen Grünflächen und die öffentlichen Knickschutzstreifen sind naturnah als arten- und krautreiche Wiesenfläche anzulegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 94d 94c 119 4.4 Die Entnahme von Grundwasser zu Nutzungszwecken ist unzulässig § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB 102 96b 8.8 Auf die in der Planzeichnung festgesetzten neuen Baumstandorte kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn - die Flächen für die öffentliche Erschließung angrenzender Baugebiete benötigt werden, - die Anpflanzungen aufgrund der Sicherheitsanorderungen der Leitungsträger nicht möglich sind. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 619 4 § 9 Abs. 2 BauGB 2. Nachrichtliche Übernahme 110a 96c 4a Höhenlage bei Festsetzungen 8.7 Von den in der Planzeichnung festgesetzten neuen Baumstandorten sind ausnahmsweise Veränderungen des Standortes bis zu 5,0 m zulässig, wenn die Verschiebung aufgrund erforderlicher Grundstückszufahrten notwendig wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 4.3 Die Versickerung und Verrieselung von Oberflächenwasser von privaten Stellplatzflächen und sonstigen befahrbaren privaten Freiflächen sowie von auf Dachflächen anfallendem Niederschlagswasser ist in den Bereichen des Plangebietes, die mit der Kennzeichnung "Altablagerung" versehen sind, nicht zulässig. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn im Vorfeld durch Bodenuntersuchungen gutachterlich festgestellt wird, dass im Bereich der geplanten Versickerung keine Schadstoffe in mobilisierbarer und auslaugbarer Form vorliegen, die zu einer Grundwasserverunreinigung führen sowie durch die Beschaffenheit des Deponats die Bildung von Deponiegasen nicht gefördert wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) 100 100a 129a 2 § 9 Abs. 1 Nr. 21 und Abs. 6 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 108 121 4b Mit Geh- (ge) und Fahrrechten (fa) zu belastende Flächen, z. G. der Feuerwehr (F) 8.6 Für die als Anpflanzungs- oder Erhaltungsgebot festgesetzten Gehölze sind bei deren Abgang Ersatzpflanzungen gem. Pflanzliste vorzunehmen. eib 116d 102a e 8.5 Für neu zu pflanzende Bäume sind Pflanzgruben mit mindestens 12 cbm durchwurzelbarem Raum bei einer Breite von mindestens 2,0 m und einer Tiefe von mindestens 1,5 m herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB 4.2 Grundstückszufahrten, Hof-, Lager- und Stellplatzflächen in den Gewerbegebieten sowie die öffentlichen Verkehrsflächen und Parkplätze sind zu versiegeln und in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Lärmpegelbereich V 104 123 § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB Beim Umsp 125 4.1 Die Fuß- und Radwege in den öffentlichen Grünflächen sind mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzurichten und in wassergebundenem Belag auszuführen. Ein befestigter Asphaltstreifen bis zu einer halben Breite des Weges ist zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) 621 127 r Straß 8.4 Innerhalb der Wurzelbereiche (= Kronentraufbereich plus 1,50 m) der zu erhaltenden Bäume sind dauerhafte Höhenveränderungen wie Abgrabungen oder Aufschüttungen unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 623 borne 112 8.3 Die neu anzulegenden Knicks sind wie folgt herzustellen: Der Knickwall ist mit einer Sohlbreite von 2,5 m, einer Kronenbreite von 1,0 m und einer Wallhöhe von mindestens 1,0 m über Gelände herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 4. Schutzmaßnahmen für Boden und Wasserhaushalt (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB Lärmpegelbereich IV 98 8.2 Vorhandene Lücken der zu erhaltenden Knicks sind durch die in der Pflanzliste genannten Arten zu schließen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 3.2 In dem Baugebiet 1 ist nur eine Zufahrt zur Straße Beim Umspannwerk zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 106 110b Quick § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB Lärmpegelbereich II 118c 129 § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB Dr 116g 116f 5 108a 110c 8.1 Für zu erhaltende Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten durchzuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) 3.1 In den eingeschränkten Gewerbegebieten Nr. 2 und 3 sind Stellplätze nur innerhalb eines Streifens von 17 m - gemessen von der öffentlichen Verkehrsfläche – zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO) rikring 5.00 OK 10.00 m 102b 133 3. Stellplätze, Garagen, Gemeinschaftsanlagen und Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 3.3 In den Baugebieten 1, 2 und 3 ist je Grundstück nur eine Zufahrt zur neuen Erschließungsstraße zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 0.8 g 110e 116b 116c 32,5m 8.Pflanzbindungen 625a 120 40 7.2 Von den im Plan dargestellten Lärmpegelbereichen kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn durch schalltechnischen Einzelnachweis auf der Grundlage der DIN 4109 die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.2 In den Gewerbegebieten 1-5 kann die festgesetzte Gebäudehöhe bei untergeordneten Gebäudeteilen - maximal 15% der Geschossfläche - um bis zu 3,50 m überschritten werden. (§ 18 Abs. 1 BauNVO) Lärmpegelbereich III 110d 35 71 bis 75 dB * An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2.1 In den Gewerbegebieten 1-5 ist der Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlagen die Oberfläche der Fahrbahnmitte des dem Baugrundstück nächstgelegenen Straßenabschnitts der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 18 Abs. 1 BauNVO). GE 2.00 5.00 116h üNN 110f 116 66 bis 70 dB V 625b 134a IV 625 128 § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 112a 116e 134b 130a 5.00 118g 118f 118e 118d 134c 45* 30 627 140 60 30 629 134d Mischgebiete (MI) 56 bis 60 dB 61 bis 65 dB 631 134e .00 40* 2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Erhaltung von Bäumen z.B. 5.003 55 II III 627a 140a 5.00 126 allgemeine Wohngebiet (WA) * Nachtwerte der DIN 18005 für Gewerbelärm Fläche zum Anpflanzen von Knicks 20.50 5.00 22.00 R+F 3.00 5.00 Nacht (22.00 - 6.00 Uhr) 504 134f Tag (6.00 - 22.00 Uhr) Frede 22.00 3.00 5.00 5.00 140b 3a 9 ge n Ha er bu rg en s Fl 5.00 R+F G. F a, z. ge, f 30 kV H 20.50 5.00 2 100 136a GH 10.00 m LPB IV LPB III 98 0.8 g 96 136b +37.00m 94 GEe Büroräume und ähnliches * Immissionsrichtwerte in dB(A) Art der zu schützenden Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB Lärmpegelbereich (LPB) Außenpegel (außen) resultierendes Schalldämmmaß (erf. R' w. res.) Straße 136c 1.10 Ausnahmsweise kann von den festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegeln abgewichen werden, wenn durch einen schalltechnischen Einzelnachweis die Einhaltung der Werte der DIN 18005, Beiblatt 1 für die angrenzenden allgemeinen Wohngebiete und Mischgebiete nachgewiesen werden kann. (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO). Sonstige Planzeichen A 7.1 Für die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche LPB II bis V sind für die Außenbauteile der Gebäude Mindestschalldämm-Maße R'w,res gemäß DIN 4109 einzuhalten. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sind dem Abschnitt 5, Tabelle 8 - 10 der DIN 4109 zu entnehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 633 LPB II I LPB II 112 Ulzburger 5.00 114 116 639 136d .00 5 .00 92 § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Anpflanzen von Bäumen Gemarkung Friedrichsgabe Flur 03 A 5.00 124 118 120 641 136e 140c üNN 3.00 3.50 5 16 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft rk 3 GH 10.00 m 18 § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB öffentliche Grünflächen 2.00 B 255 +36.00m 20 .00 5.00 0.8 g 126 122 7. Immissionsschutz Schallschutz 1.9 In dem eingeschränkten Gewerbegebiet 3 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) für eine Emissionshöhe von 1 m über Gelände von tagsüber 60 dB(A) und von nachts 50 dB(A) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO). (Tagsüber: 6.00 - 22.00 Uhr, nachts: 22.00 - 6.00 Uhr). 639a GEe 102 6.7 Baustoffe, die ständigen Kontakt mit Ablagerungsmaterial oder Deponiesickerwasser haben, sind korrosionsbeständig herzustellen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 639b LPB II 22 5.00 3 spannwe LPB III .00 5 .00 104 643 5.00 Beim Um 3.00 5 2 Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen Hochspannungsleitung, oberirdisch GE üNN 14 § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Parkanlage 4 106 643a 5.00 108 526a Straßenbegrenzungslinie, auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Grünflächen LPB II 110 526 H 5.00 Zwickmöh 649 Flur 03 5.00 1.8 In dem eingeschränkten Gewerbegebiet. 2 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) für eine Emissionshöhe von 1 m über Gelände von tagsüber 56 dB(A) und von nachts 43 dB(A) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO). (Tagsüber: 6.00 - 22.00 Uhr, nachts: 22.00 - 6.00 Uhr). § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen 1 34 90 6.6 In dem Gewerbegebiet 3 und den Teilen der Gewerbegebiete 1 und 2, die nicht unter die Festsetzung 6.5 fallen, ist die Anlage von Kellern und Tiefgaragen bis zu einer maximalen Tiefe von 4,0 m unter dem Niveau der angrenzenden Straßenverkehrsfläche- bezogen auf die Oberfläche der Fahrbahnmitte des dem Baugrundstück nächstgelegenen Straßenabschnitts der öffentlichen Verkehrsfläche- zulässig. Ausnahmsweise können Gebäudeteile mit mehr aus 4 m unter Straßenniveau zugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass eine Gefährdung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Grundwasserverunreinigungen ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.7 In dem Gewerbegebiet 1 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die einen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) für eine Emissionshöhe von 1 m über Gelände von tagsüber 60 dB(A) und von nachts 45 dB (A) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO). (Tagsüber: 6.00 - 22.00 Uhr, nachts: 22.00 - 6.00 Uhr) Rad- und Fußweg 0.8 32 30 128 651 Gemarkung Friedrichsgabe § 23 Abs. 3 BauNVO GE GH 12.00 m 3.20 Baugrenze Straßenverkehrsflächen R+F 4.00 § 16 ff BauNVO Verkehrsflächen III 28 130 653 LPB IV Geschlossene Bauweise 651a H LPB 26 528 1.6 Innerhalb eines 10 m breiten Streifens beidseitig der beiden 110 KV-Freileitungen, jeweils an den ruhenden äußeren Leiter dieser Freileitung angrenzenden Streifen, ist die Anordnung von Nutzungen, die nicht nur dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen, unzulässig. Sofern die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BimSchV im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, kann von dieser Festsetzung abgewichen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). 21 110 Kv n Zwickmöhle 12 § 16 ff BauNVO Bauweise, Baulinien, Baugrenzen LPB V LPB IV 6.5 Die Anlage von Kellern und Tiefgaragen ist in den Gewerbegebieten und in dem eingeschränkten Gewerbegebiet in 2 den mit der Kennzeichnung "Altablagerung" versehenen Bereichen sowie in einem Randstreifen von zwanzig Metern außerhalb der Kennzeichnung "Altablagerung" nicht zulässig. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ein Sanierungs- und Sicherungskonzept bezüglich des vorhandenen Methangas- und Schadstoffpotenzials gutachterlich durchgeführt wird oder durch lokale gutachterliche Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass z.B. durch passive Gasableitungssysteme zur gezielten Fassung und Ableitung von Methangas gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 6.4 In den öffentlichen Verkehrsflächen sind in den Bereichen mit der Kennzeichnung "Altablagerung" und in einem Randstreifen von 20 m passive Gasableitungssysteme zur gezielten Fassung und Ableitung von Methangas vorzusehen. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ein Sanierungs- und Sicherungskonzept bezüglich des vorhandenen Methangas- und Schadstoffpotenzials gutachterlich durchgeführt wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 4 Flensburger Hagen 151 1.5 In den Gewerbegebieten 1-5 sind Lagerplätze nur zulässig, wenn sie zu den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen hin durch bauliche oder gestalterische Maßnahmen abgeschirmt sind und zu diesen öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von mindestens 20 m errichtet werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). 7 655 Höchstmaß baulicher Anlagen in ... m über einem 20 Bezugspunkt (TH Traufhöhe, FH Firsthöhe, GH Gebäudehöhe) z.B.OK 10,5 m 110 kV § 16 ff BauNVO 15 532 Grundflächenzahl (Höchstmaß) 6.3 Am südlichen Rand der öffentlichen Grünfläche auf dem Flurstück 455 ist eine vertikale Gassperre anzulegen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 23 11 9 5 3 1 1.4. Ausnahmsweise können im Gewerbegebiet 1 Läden und Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten auf einer Verkaufsfläche von unter 700 qm in einem 50m tiefen Streifen parallel zur Straße Beim Umspannwerk zugelassen werden. Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind: Badeeinrichtungen, Bauelemente, Baustoffe, Beschläge, Bodenbeläge, Boote, Bootszubehör, Brennstoffe, Büromöbel, Düngemittel, Eisenwaren, Erden, Farben, Fliesen, Gartenhäuser, Gitter, Herde, Öfen, Holz, Installationsmaterial, Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugszubehör, Küchen, Lacke, Markisen, Mineralölzeugnisse, Möbel, Motorräder, Naturhölzer, Pflanzen, Pflanzengefäße, Rasenmäher, Rollläden, Rollos, Sanitärzeugnisse, Teppiche, Torf, Werkzeuge und Zäune (§ 1 Abs. 5, 6 u. 9 BauNVO). 21 19 17 13 657 H 0.4 4 § 8 i.V.m. § 1 Abs.9 BauNVO Maß der baulichen Nutzung z.B. 669 14 15 Eingeschränkte Gewerbegebiete 25 534 GEe 536 1.3 In den Gewerbegebieten 1-5 sind Läden und Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig. H 538 6.2 Alle Hausanschlüsse und Leitungen im Bereich der Altablagerung sind setzungsunempfindlich auszuführen. Darüberhinaus sind alle Hausanschlüsse und Leitungen im Bereich der Altablagerung und in einem Randstreifen von 20 m gasdicht auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 659 N § 8 BauNVO 3a H 1.2 In den eingeschränkten Gewerbegebieten Nr. 2 und 3 sind nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO). Gewerbegebiete 15a 6.1 In den Gewerbegebieten sind bei einer geplanten Versiegelung in den Bereichen mit der Kennzeichnung "Altablagerung" sowie in einem Randstreifen von zwanzig Metern außerhalb der Kennzeichnung "Altablagerung" passive Gasableitungssysteme zur gezielten Fassung und Ableitung von Methangas vorzusehen. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ein Sanierungs- und Sicherungskonzept bezüglich des vorhandenen Methangas- und Schadstoffpotenzials gutachterlich durchgeführt wird oder durch lokale gutachterliche Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass gesunde Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. Ausnahmsweise kann auf Gassicherungsmaßnahmen auf den benachbarten Flächen im Randstreifen von 20 m verzichtet werden, wenn an den Rändern der Altablagerung eine vertikale Gassperre angelegt wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 18 540 1.1 In den Gewerbegebieten 1-5 sind nicht zulässig: 663 GE 153 28 540a 6. Immissionsschutz Altablagerungen 661 Art der baulichen Nutzung H 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) - Spiel- und Automatenhallen sowie Spielkasinos, - Vorführräume und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, - Tankstellen (mit Ausnahme von Betriebstankstellen), - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, 18a 8b - Schnellgaststätten, die auch über sogenannte Autoschalter1verkaufen (Drive-in-Restaurants) (Anordnungen normativen Inhalts) rk 26 24 22 20 18 16a 16 542 Rechtsgrundlage 1. Festsetzungen Gemarkung Friedrichsgabe Flur 01 Ums pann we 544 Erläuterung Ulzburger Straße Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB 665 Beim 16a 16b Zeichenerklärung Planzeichen H 14 5 7 9 11 12 10 8 6 667 Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 92 der Landesbauordnung (LBO) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt vom folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost" für das Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des Autoverwerters Kiesow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen. 3 667a Teil B - Text - 5b 7 1 15b 667b M 1:1000 5a 36 34 32 30 59a 546 Flensburger Hagen Teil A - Planzeichnung - +35.30m 54 52 29 550a 548 Es gilt die Baunutzungsverordnung von 1990 50 48 39 41 47 31 552 2a 2 46 44 42 40 38 671 2b 2c 12a 49 33 552a 673 673a 4c 4b 4a 4 12b 35 60 677 10c 62 An der Koppel 681 16 8 6 4 14 12 10 24 22 20 18 43 683 Zwickmoor 45 Satzung der Stadt Norderstedt über den Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost" 3b 3a 9 7 5 88 86 84
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