B-284 als PDF-Download

Ka
15
558
11
685
5a
683a
1
60
8
556
71
554a
554
675
675a
6c
6b
6a
6d
Gebiet: südl. der Straße Beim Umspannwerk, westl. der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördl. der Bebauung Quickborner Straße,
östl. bzw. südl. des Autoverwerters Kiesow
10b
69a
10
550
69
51
21
67
65
63
53
61
55
59
12
14a
16
13
665b
5.00
5.00
109c
109b
66c
Vorhandene Flurstücksgrenzen
72h
109a
66b
72g
6
99
72f
72d
97
5a
1a
Quickb
72b
Plangrundlage ist der katastermäßige Bestand vom 07.05.2011
Norderstedt, den ....................
Katasteramt
75
3
Grote
Oberbürgermeister
g
we
en
hn
bü
3.25 m
1.50 m
2.00 m
An der Koppel
Efeugang
20.50 m
11
23
31
29
27
21
19
17
15
7
9
5
1
3
13
25
Datum
Bearbeitet
Rimka
01.07.2009
Gezeichnet
Jeß-Depel
Mühlbauer
18.12.2009
Geändert
Jeß-Depel
27.07.2011
Geändert
Jeß-Depel
05.04.2012
Geändert
Mühlbauer
18.04.2012
Geändert
Jeß-Depel
18.04.2012
Ergänzt
Gebiet: südl. der Straße Beim Umspannwerk, westl. der
Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördl. der Bebauung
Quickborner Straße, östl. bzw. südl. des Autoverwertes
Kiesow
H
Maßstab 1: 1000
10
Norderstedt, den 18.04.2012
10a
484a
28
108 106
26
3
Gehweg
7.00 m
"Südlich Umspannwerk
Friederichsgabe-Ost"
488a
ald
3.25 m
Radweg
603
6
1.50 m
Fahrbahn
Grün-/ Parkstreifen
605
8
Grün-/ Parkstreifen
110
2
27b
Radweg
112
113
ße
Name
27a
488b
2.00 m
114
115
1
tra
21
116
31
33
tzs
23
118
Grote
Oberbürgermeister
25
488k
117
Grote
Oberbürgermeister]
Gehweg
120
Stadt Norderstedt
29
122
Norderstedt, den ....................
12
Satzung der Stadt Norderstedt über den
Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt
124
Stadt Norderstedt
119
Norderstedt, den ....................
Grote
Oberbürgermeister
51
19
3
9
9a
11
17
17a
17b
15
15a
15b
H
126
Es wurde eine eingeschränkte Beteiligung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB durchgeführt.]
Stadt Norderstedt
Schutzbereich Hochspannungsleitungen
13
5
5a
7
7a
55
12a
488i
Norderstedt, den ....................
ße
Quickborner Stra
Fahrbahnbegrenzung mit öffentlichen Parkplätzen (straßenbegleitend)
5. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung und die Stelle, bei der der Plan mit Begründung
65a Interessierten eingesehen
[und zusammenfassender Erklärung] auf Dauer während der Dienststunden von allen
werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, sind am .................... in der „Norderstedter Zeitung" ortsüblich
bekannt gemacht worden. In der Bekanntmachung ist auf die Möglichkeit, eine Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung einschließlich der sich ergebenden Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2
BauGB) sowie auf die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche geltend zu machen und das Erlöschen dieser
Ansprüche (§ 44 BauGB) hingewiesen worden. Auf die Rechtswirkungen des § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO)
wurde ebenfalls hingewiesen.
Die Satzung ist mithin am .................... in Kraft getreten.
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Planung
Stadtplanung
488c
Die Stadtvertretung hat den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) am
.................... als Satzung beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.
50a
Norderstedt
Amt 60
Fachbereich 601
Team 6013
32
38
4a
we
en
ek
eib
Dr
81a
34
4
12
18
20
22
26
128
Oder:
3. Die Stadtvertretung hat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange am .................... geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
28
6
8
10
488d
g
65b
24
30
36
50
Stadt
12a
M 1:100
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs eines
angrenzenden Bebauungsplans
65
67
Schnitt A - A
40
4a
488h
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die
Begründung haben in der Zeit vom .................... bis .................... während der Dienststunden erneut öffentlich
ausgelegen. Die erneute öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der
Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am
.................... in der "Norderstedter Zeitung", ortsüblich bekannt gemacht. [Dabei wurde bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden konnten.
69
42
P
71
75a
44
Arkaden und Durchgänge
Stadt Norderstedt
73
8a
488f
[Ggf.
8
[Der Ausschuss für Stadtentwicklung
und Verkehr hat am .................... den Entwurf des Bebauungsplanes nach der
6
öffentlichen Auslegung geändert [und zur erneuten Auslegung bestimmt]. [Dabei wurde bestimmt, dass
Anregungen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden können.]
Bad Segeberg, den ....................
18a
M 1: 5000
Übersichtsplan
488e
10
4. Die Bebauungsplansatzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird hiermit
ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
36a
4b
12
2. Der katastermäßige Bestand am .................... sowie die geometrischen Festlegungen der neuen 79städtebaulichen
77
Planung werden als richtig bescheinigt.
Darstellung ohne Normcharakter
46
1
[Oder:
Den von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Bürgern und berührten Trägern öffentlicher Belange wurde
14
gemäß § 13 BauGB
mit Schreiben vom .................... Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.]
14
30a
P
traße
490
Fortfallende Knicks
64
81
Straßenquerschnitt
Standort Baum
85a
83
3
Vorhandene bauliche Anlagen
66
1a
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die
Begründung haben in der Zeit vom .................... bis ..................... während der Dienststunden nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegen.
Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen
Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am .................... in der "Norderstedter
Zeitung" ortsüblich bekannt gemacht.
85b
111c
74
121
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am .................... den Entwurf des Bebauungsplanes mit
Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
111d
P
Bahnhofstraße
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom .................... zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
111e
traße
orner S
607
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß
§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom .................... unterrichtet und zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.
87
Quickb
488g
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde am .................... bis ....................
durchgeführt.
[Oder:
Auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom .................... wurde nach § 3 Abs. 1 Satz 2
BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.]
89
traße
609
1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr [der
Stadtvertretung] vom ....................
Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Abdruck in der "Norderstedter Zeitung" am
.................... erfolgt.
91
P
orner S
9.6 Zum öffentlichen Straßenraum ausgerichtete Grundstückseinfriedungen dürfen eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten. (§ 84Abs. 1 und 3 LBO SH)
28a
Verfahrensvermerke
93
orner S
9.5 Alle Werbeanlagen sind blendfrei auszuführen. (§ 84 Abs. 1 Nr. 1 und 3 LBO SH)
Flurgrenze
66a
Quickb
Straße
111f
2
7
52
Flurstücksbezeichnung
54
9.4 Werbeanlagen oberhalb der Dachkante sind unzulässig. (§ 84 Abs. 1 und 3 LBO SH)
611
111b 11
9
39
2
72c
76
11
72a
5
15
82
Bezeichnung des Baugebiets
9.3 Im gesamten Plangebiet sind Werbeanlagen an der den Grünzügen zugewandten Seite unzulässig (§ 84 Abs. 1 und
3 LBO SH).
Ulzburger
131
z.B.
72e
107
13a
9.2 Werbeanlagen sind bis zu einer Höhe von maximal 4 m zulässig (§ 84 Abs. 1 und 3 LBO SH).
615
13
9.1 Werbeanlagen sind nur bis zu einer maximalen Größe von 4 qm zulässig. Ausnahmsweise kann von dieser Größenbeschränkung abgewichen werden, wenn die Werbeanlagen verschiedener Betriebe auf einer Tafel (Hinweisschilder) zusammengefasst sind. (§ 84 Abs. 1 und 3 LBO SH)
617
84
10
3
B 284
9. Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB)
613
z.B.
W
3
90
Harkshörner Weg
eg
3. Darstellung ohne Normcharakter
92
94
erk
ek
94a
113
annw
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 84 LBO
5.4 Die Eingriffe des B-Plans Nr. 284 verursachen einen externen Ausgleichsbedarf von 20850 m². Das Ausgleichsdefizit für die Schutzgüter Boden (2,04 ha) sowie für Biotopverluste (0,045 ha) wird auf folgenden Flurstücken kompensiert:
- 12056 qm auf den Flurstücken 16/1, 16/2, 18 und 54/17, Flur 13 der Gemarkung Glashütte (Ökokontofläche Nr. 37
Wittmoor der Stiftung Naturschutz)
- 6210 qm auf den Flurstücken 9/3, 9/2, Flur 13 der Gemarkung Glashütte und den Flurstücken 29 und 87, Flur 10 der
Gemarkung Glashütte (Ökokontofläche Erweiterungsflächen zu Nr. 37 Wittmoor der Stiftung Naturschutz)
- 5168 qm auf dem Flurstück 20/2, Flur 07 der Gemarkung Harksheide.
Diese Flächen werden dem B-Plan Nr. 284 zugeordnet. Diese Zuordnung ist Grundlage für die Erhebung von Erstattungsbeträgen gemäß „Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“. (§ 9 (1) 20 BauGB)
88
72i
Frede
Knickschutzbereich
94b
Umsp
N
8.11 Freistehende Müllsammelbehälter und Standorte für Recyclingbehälter sowie Trafostationen sind in voller Höhe
einzugrünen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
5.3 Der Oberboden auf Freiflächen außerhalb von Baukörpern und außerhalb von befestigten Flächen ist in den Gewerbegebieten Nr. 1 und 2 in den Bereichen mit der Kennzeichnung "Altablagerung" mit einer 0,6 m mächtigen Schicht
aus unbelastetem, vegetationsfähigem, nicht bindigem Mutterboden abzudecken. Ausnahmsweise kann die Mächtigkeit der aufzubringenden Bodenschicht auf 0,35 m reduziert werden, wenn gutachterlich durch Bodenuntersuchungen
nachgewiesen wird, dass die chemische Beschaffenheit des vorhandenen Oberbodens unterhalb der Prüfwerte der
Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Gewerbeflächen liegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
90a
101
8
§ 9 Abs. 7 BauGB
Beim
en
w
116a
g
rikrin
96
3b
1
8.10 In den Gewerbegebieten und in dem eingeschränkten Gewerbegebiet ist entlang der den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandten Grundstücke je 15 m angefangener Grundstücksfront ein mittelkroniger Laubbaum gem. Pflanzliste
auf den Baugrundstücken zu pflanzen. Die festgesetzten Anpflanzungen auf Stellplatzanlagen sind darauf anrechenbar,
sofern die Stellplätze an den Straßenfronten liegen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
annwerk
96a
3a
6a
5. Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
5.2 Der Oberboden ist in den öffentlichen Grünflächen in den Bereichen mit der Kennzeichnung "Altablagerung" mit
einer 0,6 m mächtigen Schicht aus unbelastetem, vegetationsfähigem, nicht bindigem Mutterboden abzudecken. Ausnahmsweise kann die Mächtigkeit der aufzubringenden Bodenschicht auf 0,35 m reduziert werden, wenn gutachterlich
durch Bodenuntersuchungen nachgewiesen wird, dass die chemische Beschaffenheit des vorhandenen Oberbodens
unterhalb der Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) für Park- und Freizeitflächen liegt (§ 9 Abs. 1
Nr. 20 BauGB)
Fläche zur Erhaltung von Knicks nach § 21 Abs. 1 LNatSchG
90b
117
109d
8.9 Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist in den Gewerbegebieten je 6 angefangene Stellplätze
mindestens ein mittelkroniger Laubbaum gem. Pflanzliste zu pflanzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
5.1 Die öffentlichen Grünflächen und die öffentlichen Knickschutzstreifen sind naturnah als arten- und krautreiche Wiesenfläche anzulegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
94d
94c
119
4.4 Die Entnahme von Grundwasser zu Nutzungszwecken ist unzulässig
§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB
102
96b
8.8 Auf die in der Planzeichnung festgesetzten neuen Baumstandorte kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn
- die Flächen für die öffentliche Erschließung angrenzender Baugebiete benötigt werden,
- die Anpflanzungen aufgrund der Sicherheitsanorderungen der Leitungsträger nicht möglich sind. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25
BauGB)
619
4
§ 9 Abs. 2 BauGB
2. Nachrichtliche Übernahme
110a
96c
4a
Höhenlage bei Festsetzungen
8.7 Von den in der Planzeichnung festgesetzten neuen Baumstandorten sind ausnahmsweise Veränderungen des
Standortes bis zu 5,0 m zulässig, wenn die Verschiebung aufgrund erforderlicher Grundstückszufahrten notwendig wird.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
4.3 Die Versickerung und Verrieselung von Oberflächenwasser von privaten Stellplatzflächen und sonstigen befahrbaren privaten Freiflächen sowie von auf Dachflächen anfallendem Niederschlagswasser ist in den Bereichen des Plangebietes, die mit der Kennzeichnung "Altablagerung" versehen sind, nicht zulässig. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn im Vorfeld durch Bodenuntersuchungen gutachterlich festgestellt wird, dass im Bereich der
geplanten Versickerung keine Schadstoffe in mobilisierbarer und auslaugbarer Form vorliegen, die zu einer Grundwasserverunreinigung führen sowie durch die Beschaffenheit des Deponats die Bildung von Deponiegasen nicht gefördert
wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)
100
100a
129a
2
§ 9 Abs. 1 Nr. 21 und
Abs. 6 BauGB
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
Bebauungsplans
108
121
4b
Mit Geh- (ge) und Fahrrechten (fa) zu belastende
Flächen, z. G. der Feuerwehr (F)
8.6 Für die als Anpflanzungs- oder Erhaltungsgebot festgesetzten Gehölze sind bei deren Abgang Ersatzpflanzungen
gem. Pflanzliste vorzunehmen.
eib
116d
102a
e
8.5 Für neu zu pflanzende Bäume sind Pflanzgruben mit mindestens 12 cbm durchwurzelbarem Raum bei einer Breite
von mindestens 2,0 m und einer Tiefe von mindestens 1,5 m herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
4.2 Grundstückszufahrten, Hof-, Lager- und Stellplatzflächen in den Gewerbegebieten sowie die öffentlichen Verkehrsflächen und Parkplätze sind zu versiegeln und in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14
BauGB)
Lärmpegelbereich V
104
123
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Beim Umsp
125
4.1 Die Fuß- und Radwege in den öffentlichen Grünflächen sind mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzurichten
und in wassergebundenem Belag auszuführen. Ein befestigter Asphaltstreifen bis zu einer halben Breite des Weges ist
zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)
621
127
r Straß
8.4 Innerhalb der Wurzelbereiche (= Kronentraufbereich plus 1,50 m) der zu erhaltenden Bäume sind dauerhafte
Höhenveränderungen wie Abgrabungen oder Aufschüttungen unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
623
borne
112
8.3 Die neu anzulegenden Knicks sind wie folgt herzustellen: Der Knickwall ist mit einer Sohlbreite von 2,5 m, einer
Kronenbreite von 1,0 m und einer Wallhöhe von mindestens 1,0 m über Gelände herzustellen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25
BauGB)
4. Schutzmaßnahmen für Boden und Wasserhaushalt (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)
§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB
Lärmpegelbereich IV
98
8.2 Vorhandene Lücken der zu erhaltenden Knicks sind durch die in der Pflanzliste genannten Arten zu schließen. (§ 9
Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
3.2 In dem Baugebiet 1 ist nur eine Zufahrt zur Straße Beim Umspannwerk zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
106
110b
Quick
§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB
Lärmpegelbereich II
118c
129
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
Dr
116g
116f
5
108a
110c
8.1 Für zu erhaltende Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten durchzuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25
BauGB)
3.1 In den eingeschränkten Gewerbegebieten Nr. 2 und 3 sind Stellplätze nur innerhalb eines Streifens von 17 m - gemessen von der öffentlichen Verkehrsfläche – zulässig. (§ 12 Abs. 6 BauNVO)
rikring
5.00
OK 10.00 m
102b
133
3. Stellplätze, Garagen, Gemeinschaftsanlagen und Nebenanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
3.3 In den Baugebieten 1, 2 und 3 ist je Grundstück nur eine Zufahrt zur neuen Erschließungsstraße zulässig.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Umgrenzung von Flächen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
0.8 g
110e
116b
116c
32,5m
8.Pflanzbindungen
625a
120
40
7.2 Von den im Plan dargestellten Lärmpegelbereichen kann ausnahmsweise abgewichen werden, wenn durch schalltechnischen Einzelnachweis auf der Grundlage der DIN 4109 die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden
kann. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
2.2 In den Gewerbegebieten 1-5 kann die festgesetzte Gebäudehöhe bei untergeordneten Gebäudeteilen - maximal
15% der Geschossfläche - um bis zu 3,50 m überschritten werden. (§ 18 Abs. 1 BauNVO)
Lärmpegelbereich III
110d
35
71 bis 75 dB
* An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den
Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet,
werden keine Anforderungen gestellt.
2.1 In den Gewerbegebieten 1-5 ist der Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlagen die Oberfläche der Fahrbahnmitte des dem Baugrundstück nächstgelegenen Straßenabschnitts der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 18 Abs. 1
BauNVO).
GE
2.00
5.00
116h
üNN
110f
116
66 bis 70 dB
V
625b
134a
IV
625
128
§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
112a
116e
134b
130a
5.00
118g
118f
118e
118d
134c
45*
30
627
140
60
30
629
134d
Mischgebiete (MI)
56 bis 60 dB
61 bis 65 dB
631
134e
.00
40*
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Erhaltung von Bäumen
z.B.
5.003
55
II
III
627a
140a
5.00
126
allgemeine Wohngebiet (WA)
* Nachtwerte der DIN 18005 für Gewerbelärm
Fläche zum Anpflanzen von Knicks
20.50
5.00
22.00
R+F
3.00
5.00
Nacht (22.00 - 6.00 Uhr)
504
134f
Tag (6.00 - 22.00 Uhr)
Frede
22.00
3.00
5.00
5.00
140b
3a
9
ge
n
Ha
er
bu
rg
en
s
Fl
5.00
R+F
G. F
a, z.
ge, f
30 kV
H
20.50
5.00
2
100
136a
GH 10.00 m
LPB IV
LPB III
98
0.8 g
96
136b
+37.00m
94
GEe
Büroräume und ähnliches *
Immissionsrichtwerte in dB(A)
Art der zu schützenden Nutzung
§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB
Lärmpegelbereich (LPB) Außenpegel (außen) resultierendes Schalldämmmaß (erf. R' w. res.)
Straße
136c
1.10 Ausnahmsweise kann von den festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegeln abgewichen werden, wenn
durch einen schalltechnischen Einzelnachweis die Einhaltung der Werte der DIN 18005, Beiblatt 1 für die angrenzenden
allgemeinen Wohngebiete und Mischgebiete nachgewiesen werden kann. (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO).
Sonstige Planzeichen
A
7.1 Für die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche LPB II bis V sind für die Außenbauteile der Gebäude
Mindestschalldämm-Maße R'w,res gemäß DIN 4109 einzuhalten. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sind dem Abschnitt 5, Tabelle 8 - 10 der DIN 4109 zu entnehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
633
LPB II
I
LPB II
112
Ulzburger
5.00
114
116
639
136d
.00 5
.00
92
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Bindungen für Bepflanzungen
und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
Anpflanzen von Bäumen
Gemarkung Friedrichsgabe
Flur 03
A
5.00
124
118
120
641
136e
140c
üNN
3.00
3.50
5
16
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft
rk
3
GH 10.00 m
18
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
öffentliche Grünflächen
2.00
B 255
+36.00m
20
.00
5.00
0.8 g
126
122
7. Immissionsschutz Schallschutz
1.9 In dem eingeschränkten Gewerbegebiet 3 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) für eine Emissionshöhe von 1 m über Gelände von tagsüber 60 dB(A) und
von nachts 50 dB(A) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO). (Tagsüber: 6.00 - 22.00 Uhr, nachts: 22.00 - 6.00
Uhr).
639a
GEe
102
6.7 Baustoffe, die ständigen Kontakt mit Ablagerungsmaterial oder Deponiesickerwasser haben, sind korrosionsbeständig herzustellen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
639b
LPB II
22
5.00 3
spannwe
LPB III
.00 5
.00
104
643
5.00
Beim Um
3.00 5
2
Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer
Flächen an die Verkehrsflächen
Hochspannungsleitung, oberirdisch
GE
üNN
14
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Parkanlage
4
106
643a
5.00
108
526a
Straßenbegrenzungslinie, auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Grünflächen
LPB II
110
526
H
5.00
Zwickmöh
649
Flur 03
5.00
1.8 In dem eingeschränkten Gewerbegebiet. 2 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) für eine Emissionshöhe von 1 m über Gelände von tagsüber 56 dB(A) und
von nachts 43 dB(A) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO). (Tagsüber: 6.00 - 22.00 Uhr, nachts: 22.00 - 6.00
Uhr).
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen
1
34
90
6.6 In dem Gewerbegebiet 3 und den Teilen der Gewerbegebiete 1 und 2, die nicht unter die Festsetzung 6.5 fallen, ist
die Anlage von Kellern und Tiefgaragen bis zu einer maximalen Tiefe von 4,0 m unter dem Niveau der angrenzenden
Straßenverkehrsfläche- bezogen auf die Oberfläche der Fahrbahnmitte des dem Baugrundstück nächstgelegenen
Straßenabschnitts der öffentlichen Verkehrsfläche- zulässig. Ausnahmsweise können Gebäudeteile mit mehr aus 4 m
unter Straßenniveau zugelassen werden, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass eine Gefährdung der gesunden
Wohn- und Arbeitsverhältnisse durch Grundwasserverunreinigungen ausgeschlossen ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
1.7 In dem Gewerbegebiet 1 sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, die einen immissionswirksamen flächenbezogenen
Schallleistungspegel (IFSP) für eine Emissionshöhe von 1 m über Gelände von tagsüber 60 dB(A) und von nachts 45
dB (A) nicht überschreiten (§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO). (Tagsüber: 6.00 - 22.00 Uhr, nachts: 22.00 - 6.00 Uhr)
Rad- und Fußweg
0.8
32
30
128
651
Gemarkung Friedrichsgabe
§ 23 Abs. 3 BauNVO
GE
GH 12.00 m
3.20
Baugrenze
Straßenverkehrsflächen
R+F
4.00
§ 16 ff BauNVO
Verkehrsflächen
III
28
130
653
LPB
IV
Geschlossene Bauweise
651a
H
LPB
26
528
1.6 Innerhalb eines 10 m breiten Streifens beidseitig der beiden 110 KV-Freileitungen, jeweils an den ruhenden äußeren
Leiter dieser Freileitung angrenzenden Streifen, ist die Anordnung von Nutzungen, die nicht nur dem vorübergehenden
Aufenthalt von Menschen dienen, unzulässig.
Sofern die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BimSchV im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, kann von
dieser Festsetzung abgewichen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO).
21
110 Kv
n
Zwickmöhle
12
§ 16 ff BauNVO
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
LPB
V
LPB
IV
6.5 Die Anlage von Kellern und Tiefgaragen ist in den Gewerbegebieten und in dem eingeschränkten Gewerbegebiet in
2
den mit der Kennzeichnung "Altablagerung" versehenen Bereichen sowie in einem Randstreifen von zwanzig Metern
außerhalb der Kennzeichnung "Altablagerung" nicht zulässig. Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn
ein Sanierungs- und Sicherungskonzept bezüglich des vorhandenen Methangas- und Schadstoffpotenzials gutachterlich
durchgeführt wird oder durch lokale gutachterliche Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass z.B. durch
passive Gasableitungssysteme zur gezielten Fassung und Ableitung von Methangas gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
6.4 In den öffentlichen Verkehrsflächen sind in den Bereichen mit der Kennzeichnung "Altablagerung" und in einem
Randstreifen von 20 m passive Gasableitungssysteme zur gezielten Fassung und Ableitung von Methangas vorzusehen.
Hiervon kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn ein Sanierungs- und Sicherungskonzept bezüglich des
vorhandenen Methangas- und Schadstoffpotenzials gutachterlich durchgeführt wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
4
Flensburger Hagen
151
1.5 In den Gewerbegebieten 1-5 sind Lagerplätze nur zulässig, wenn sie zu den angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen hin durch bauliche oder gestalterische Maßnahmen abgeschirmt sind und zu diesen öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von mindestens 20 m errichtet werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO).
7
655
Höchstmaß baulicher Anlagen in ... m über einem
20
Bezugspunkt
(TH Traufhöhe, FH Firsthöhe, GH Gebäudehöhe)
z.B.OK 10,5 m
110 kV
§ 16 ff BauNVO
15
532
Grundflächenzahl (Höchstmaß)
6.3 Am südlichen Rand der öffentlichen Grünfläche auf dem Flurstück 455 ist eine vertikale Gassperre anzulegen. (§ 9
Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
23
11
9
5
3
1
1.4. Ausnahmsweise können im Gewerbegebiet 1 Läden und Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten auf einer Verkaufsfläche von unter 700 qm in einem 50m tiefen Streifen parallel zur Straße Beim Umspannwerk zugelassen werden. Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind: Badeeinrichtungen, Bauelemente, Baustoffe, Beschläge, Bodenbeläge, Boote, Bootszubehör, Brennstoffe, Büromöbel, Düngemittel, Eisenwaren, Erden, Farben, Fliesen, Gartenhäuser, Gitter, Herde, Öfen, Holz, Installationsmaterial, Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugszubehör, Küchen,
Lacke, Markisen, Mineralölzeugnisse, Möbel, Motorräder, Naturhölzer, Pflanzen, Pflanzengefäße, Rasenmäher, Rollläden, Rollos, Sanitärzeugnisse, Teppiche, Torf, Werkzeuge und Zäune (§ 1 Abs. 5, 6 u. 9 BauNVO).
21
19
17
13
657
H
0.4
4
§ 8 i.V.m. § 1 Abs.9 BauNVO
Maß der baulichen Nutzung
z.B.
669
14
15
Eingeschränkte Gewerbegebiete
25
534
GEe
536
1.3 In den Gewerbegebieten 1-5 sind Läden und Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig.
H
538
6.2 Alle Hausanschlüsse und Leitungen im Bereich der Altablagerung sind setzungsunempfindlich auszuführen. Darüberhinaus sind alle Hausanschlüsse und Leitungen im Bereich der Altablagerung und in einem Randstreifen von 20 m
gasdicht auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
659
N
§ 8 BauNVO
3a
H
1.2 In den eingeschränkten Gewerbegebieten Nr. 2 und 3 sind nur nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig
(§ 1 Abs. 5 u. 9 BauNVO).
Gewerbegebiete
15a
6.1 In den Gewerbegebieten sind bei einer geplanten Versiegelung in den Bereichen mit der Kennzeichnung "Altablagerung" sowie in einem Randstreifen von zwanzig Metern außerhalb der Kennzeichnung "Altablagerung" passive Gasableitungssysteme zur gezielten Fassung und Ableitung von Methangas vorzusehen. Hiervon kann ausnahmsweise
abgesehen werden, wenn ein Sanierungs- und Sicherungskonzept bezüglich des vorhandenen Methangas- und
Schadstoffpotenzials gutachterlich durchgeführt wird oder durch lokale gutachterliche Untersuchungen nachgewiesen
werden kann, dass gesunde Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. Ausnahmsweise kann auf Gassicherungsmaßnahmen auf den benachbarten Flächen im Randstreifen von 20 m verzichtet werden, wenn an den Rändern der Altablagerung eine vertikale Gassperre angelegt wird. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
18
540
1.1 In den Gewerbegebieten 1-5 sind nicht zulässig:
663
GE
153
28
540a
6. Immissionsschutz Altablagerungen
661
Art der baulichen Nutzung
H
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
- Spiel- und Automatenhallen sowie Spielkasinos,
- Vorführräume und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind,
- Tankstellen (mit Ausnahme von Betriebstankstellen),
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber
und Betriebsleiter,
18a
8b
- Schnellgaststätten, die auch über sogenannte Autoschalter1verkaufen (Drive-in-Restaurants)
(Anordnungen normativen Inhalts)
rk
26
24
22
20
18
16a
16
542
Rechtsgrundlage
1. Festsetzungen
Gemarkung Friedrichsgabe
Flur 01
Ums
pann
we
544
Erläuterung
Ulzburger Straße
Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB
665
Beim
16a
16b
Zeichenerklärung
Planzeichen
H
14
5
7
9
11
12
10
8
6
667
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 92 der Landesbauordnung (LBO) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt vom folgende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 284
Norderstedt "Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost" für das Gebiet: südlich der Straße Beim Umspannwerk, westlich
der Grenze des Bebauungsplanes Nr. 255, nördlich der Bebauung Quickborner Straße, östlich bzw. südlich des
Autoverwerters Kiesow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen.
3
667a
Teil B - Text -
5b
7
1
15b
667b
M 1:1000
5a
36
34
32
30
59a
546
Flensburger Hagen
Teil A - Planzeichnung -
+35.30m
54
52
29
550a
548
Es gilt die Baunutzungsverordnung von 1990
50
48
39
41
47
31
552
2a
2
46
44
42
40
38
671
2b
2c
12a
49
33
552a
673
673a
4c
4b
4a
4
12b
35
60
677
10c
62
An der Koppel
681
16
8
6
4
14
12
10
24
22
20
18
43
683
Zwickmoor
45
Satzung der Stadt Norderstedt über den Bebauungsplan Nr. 284 Norderstedt
"Südlich Umspannwerk Friedrichsgabe - Ost"
3b
3a
9
7
5
88
86
84