Fusionskontrolle: Grünes Licht der Kommission für

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Grünes Licht der Kommission für Übernahme des
Dentalproduktherstellers Sirona durch Dentsply unter Bedingungen
Brüssel, 25. Februar 2016
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des US-Dentalproduktherstellers
Sirona durch Dentsply (USA) nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen
genehmigt.
Die Genehmigung des Zusammenschlusses ist mit der Bedingung verknüpft, dass die
Lizenzvereinbarungen zwischen Sirona und Konkurrenzanbietern von CAD/CAM-Blöcken für am
Behandlungsplatz eingesetzte Systeme für rechnergestützte Entwurfs- und Fertigungstechnologie
(computer-aided design and computer-aided manufacturing systems) verlängert werden. CAD/CAMSysteme werden von Zahnärzten für die Herstellung von Zahnersatzprodukten wie Kronen, Brücken,
Veneers und Inlays verwendet.
Die Untersuchung der Kommission
Die wettbewerbsrechtliche Untersuchung der Kommission konzentrierte sich auf die wichtigsten
Produktbereiche, in denen sowohl Dentsply als auch Sirona tätig sind, d. h. auf CAD/CAM-Materialien,
kleine Ausstattungsgüter, bildgebende Systeme und Implantatsysteme für die Zahnmedizin.
Sirona ist der führende Anbieter von am Behandlungsplatz eingesetzten CAD/CAM-Systemen und
verfügt daher in mehreren Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt
über eine sehr starke Marktstellung.
Die Kommission kam in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die Übernahme in der ursprünglich
angemeldeten Form dem neuen Unternehmen die Möglichkeit und Anreiz geben würde, Wettbewerber
vom Markt auszuschließen. Es müsste lediglich dafür sorgen, dass das System von Sirona nur mit
eigenen CAD/CAM-Blöcken genutzt werden könnte. Dentsply verfügt derzeit zwar nur über ein
begrenztes Angebot für CAD/CAM-Blöcke, könnte dieses aber in naher Zukunft ausbauen, um mit
anderen Herstellern solcher Blöcke gleichzuziehen.
Dies könnte zu höheren Preisen für CAD/CAM-Blöcke führen, die zunächst von den Zahnärzten
getragen würden, sich letztlich aber in höheren Kosten für Zahnersatzlösungen niederschlagen würden.
Verpflichtungen
Die beteiligten Unternehmen boten mit Blick auf die Wettbewerbsbedenken der Kommission an, durch
folgende Maßnahmen zu gewährleisten, dass die CAD/CAM-Systeme von Sirona auch in Zukunft mit
den CAD/CAM-Blöcken von Wettbewerbern kompatibel sein werden:
- die Verlängerung der bestehenden Lizenzvereinbarungen mit konkurrierenden Anbietern von
CAD/CAM-Systemen um 10 Jahre, d. h. bis zum 1. März 2026;
- technische und rechtliche Maßnahmen zugunsten konkurrierender CAD/CAM-Block-Anbieter
während der Laufzeit der Lizenzvereinbarungen: die beteiligten Unternehmen werden ihren
Wettbewerbern das erforderliche Know-how vermitteln, vertrauliche geschäftliche und technische
Informationen schützen und keine Maßnahmen ergreifen, um die Einsatzfähigkeit der CAD/CAMBlöcke anderer Unternehmen zu begrenzen;
- ein Eilverfahren für die Schlichtung von Streitigkeiten
Die Kommission stellte fest, dass ihre Wettbewerbsbedenken durch diese Verpflichtungen ausgeräumt
werden. Der Genehmigungsbeschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass diese Verpflichtungen
vollständig erfüllt werden.
Unternehmen und Produkte
Das in den Vereinigten Staaten ansässige Unternehmen Dentsply entwirft, entwickelt, produziert und
vermarktet eine breite Palette von Dentalverbrauchsgütern für den professionellen Dentalmarkt.
Zudem produziert und vertreibt es auch andere medizinische Verbrauchsmaterialien.
Sirona ist ein weltweit tätiger Hersteller von dentalen Ausstattungsgütern. Das Kerngeschäft des USUnternehmens sind Entwicklung, Produktion und Vertrieb innovativer Lösungen für die Dentalindustrie.
Das Vorhaben wurde am 7. Januar 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Diese Frist verlängert sich auf
35 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen, wie im vorliegenden Fall, Abhilfemaßnahmen
anbieten.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7822 veröffentlicht.
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