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CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag • Platz der Republik 1 • 11011 Berlin
Herrn
Peter Altmaier MdB
Chef des Bundeskanzleramtes und
Bundesminister für besondere Aufgaben
per Mail: [email protected]
nachrichtlich:
Herrn Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder MdB
Frau CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt MdB
Dr. Michael Fuchs MdB
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Georg Nüßlein MdB
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. Joachim Pfeiffer MdB
Wirtschafts- und
energiepolitischer Sprecher
Thomas Bareiß MdB
Energiepolitischer Sprecher
Platz der Republik 1
11011 Berlin
T 030. 227-77226 /-73438
F 030. 227-76438
Berlin, 18. Januar 2016
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
wir hören, dass die jetzigen Vorschläge des BMWi zur Ausschreibung von Windenergie an Land zu einer weiteren massiven Überschreitung des ErneuerbarenKorridors führen. Es soll eine Formel zur Ermittlung der Ausschreibungsmengen
angewandt werden, die, wenn sie mit falschen Annahmen gefüttert wird, uns
einen Ausbau von über 40 % in 2020 und 55 % in 2025 bringen könnte.
Dies gilt es dringend zu vermeiden. Der Netzausbau hält schon mit dem jetzigen
Ausbau nicht Schritt. Die Übertragungsnetzbetreiber sagen uns vertraulich, dass
weder Suedlink noch die Südostpassage vor 2025 fertiggestellt sein werden. Wir
werden also spätestens in der nächsten Legislaturperiode massive Netzprobleme
bekommen. Außerdem drohen uns Milliarden an Zusatzkosten in der EEG-Umlage
und bei den Re-Dispatch-Kosten sowie daraus resultierend neue politische Diskussionen in Deutschland und mit der EU-Kommission bei der Besonderen Ausgleichsregelung, weil das Befreiungsvolumen für die privilegierten Unternehmen
und die Eigenstromerzeuger damit anwächst.
Deshalb lehnen wir es strikt ab, jetzt wissenschaftlich anmutende Berechnungsformeln festzulegen, die uns bis 2025 in den Ausschreibungsmengen festlegen
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und im Zweifel zu dramatischen Fehlsteuerungen führen. Wir schlagen stattdessen vor, auf Sicht zu fahren. Ausschreibungsvolumina sollten nur für die Jahre
2019 und 2020 festgelegt werden. Sie müssen sich streng an dem Korridor orientieren (32,6 bis 37,6 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch im
Jahr 2020). Bei der Festlegung muss der überschießende Windausbau der Jahre
2014 bis 2018 berücksichtigt werden. Im Jahr 2018 sollte anhand eines Berichts zu
den Fortschritten beim Netzausbau, den Netzengpasskosten und den absehbaren
Förderkosten für die Erneuerbaren festgelegt werden, wie der weitere Ausbau aussehen kann.
Um zu verhindern, dass es in den Jahren 2017 und 2018, in denen das Ausschreibungsmodell noch nicht greift, zu neuen Rekordwerten bei Windenergie an
Land kommt, meinen wir darüber hinaus, dass die Reform eine scharfe Einmaldegression oder ein Windhundverfahren für diese Jahre vorsehen muss. Wir
müssen sehen, dass der Wind-Onshore-Boom mit in seinen Auswirkungen auf das
Stromsystem sehr viel massiver ist als der seinerzeitige PV-Boom, denn WindOnshore-Anlagen produzieren im Schnitt 2,5 mal mehr Strom pro Kapazitätseinheit als PV-Anlagen, bei Offshore ist es sogar 4,5 mal so viel. Der 2012 erreichte
PV-Spitzenwert von 7,6 Gigawatt ist also, was die daraus resultierenden Strommengen betrifft, äquivalent zu 3 Gigawatt Wind Onshore oder 1,7 Gigawatt Wind
offshore.
Grundsätzlich gilt: wenn Vollbenutzungsstunden von Anlagen steigen (was ja die
gesamte Windbranche und die Agora Energiewende behaupten), dann muss notwendigerweise die zur Ausschreibung kommende Gigawattzahl sinken. Die Länder
dürfen also nicht davon ausgehen, dass bestimmte Gigawattzahlen in Stein
gemeißelt werden.
Bestrebungen des BMWi, Windstandorte geringerer Qualität in der Ausschreibung
durch Boni aufzuwerten, sind ebenfalls abzulehnen. Das Argument des BMWi,
dadurch würde der Zubau netzverträglicher erfolgen, ist nicht stichhaltig.
Schlechte Windstandorte gibt es überall in Deutschland. BMWi muss zum Aspekt
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Netzverträglichkeit endlich ein eigenes Steuerungsinstrument vorschlagen. Der
Koalitionsvertrag enthält konkrete Vorschläge wie die Änderung der Härtefallregelung und die Einführung von Einspeiseentgelten, es mangelt aber am politischen Willen im BMWi, diese Vorgaben umzusetzen.
Abzulehnen ist auch der Vorschlag, den 52 GW-PV-Deckel wieder aufzuheben.
Auch davon steht nichts im Koalitionsvertrag. Angesichts eines PV-Anteils von
weit über 10 Milliarden Euro an der EEG-Umlage und angesichts der wachsenden
Vermarktungsprobleme von PV-Strom (die EEG-Mittelfristprognose sieht seinen
Marktwert bereits im Jahr 2020 im unteren Szenario nur noch bei 73% des Durchschnittspreises) darf an dem Deckel nicht gerüttelt werden. Auch die sogenannte
Bagatellgrenze von einem Megawatt bei den Ausschreibungen ist zu hoch.
Zu guter Letzt bitten wir sehr darum, über Fragen zu Windenergie an Land und zu
Photovoltaik nur im Paket mit den Offshore-Fragen und den Regelungen zur Biomasse und Wasserkraft zu entscheiden, um sachgerechte Gesamtlösungen zu
ermöglichen. In diesem Kontext sollte auch überlegt werden, erste Schritte in
Richtung auf technologieübergreifende Ausschreibungen zu unternehmen. Dies
ist der einzige Weg, in eine wirklich effiziente Förderung zu kommen, und wird
von der EU-Kommission nach unserem Eindruck ohnehin gefordert.
Beste Grüße
Dr. Michael Fuchs MdB
Dr. Georg Nüßlein MdB
Dr. Joachim Pfeiffer MdB
Thomas Bareiß MdB
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